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Schweizerisches Bundesblatt.

29. Jahrgang. II.

Nr. 16.

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18. April 1877,

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1876.

Geschäftskreis des Departements des Innern.

A. Allgemeines.

Referendumsbegehren und Volksabstimmungen; Organisation und Geschäftsgang der Bundesbehörden.

In Folge der wiederholt vorgenommenen Prüfung der eingelaufenen Begehren um A n o r d n u n g der V o l k s a b s t i m m u n g ü b e r das B a n k n o t e n g e s e z vom 18. September 1875 ordneten wir die begehrte Abstimmung durch Beschluß vom 12. Februar auf den 23. April an (Bundesblatt 1876 I. 285, A. S. n. F.

II. 97); gleichzeitig erließen wir ein Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend die B e g l a u b i g u n g s f o r m e l für Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IL

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d i c A b s t i m m u n g s b e g e h r e n (Bundesbl. I. 298). Das Ei'gebniß der V o l k s a b s t i m m u n g über das B a n k n o t e n g e s e z , wonach dieses Gesez mit einer Mehrheit von 73,185 Stimmen verworfen wurde, theilten wir Ihnen durch Botschaft vom 2. Juni mit (B.-B. II. 984). Eine vom Ständerathe unterm 8. Juni, anläßlich der Berathung, betreffend diese Volksabstimmung, an uns gerichtete Einladung, die durch unser Kreisschreiben vom 12. Februar für die A b s t i m m u n g s b e g e h r e n vorgeschlagene B e g l a u b i g u n g s f o r m e l in einer dem Referendumsgeseze vom 17. Juni 1874 entsprechenden Weise abzuändern, wurde durch ein neues, erläuterndes Kreissehreiben an die Kantonsregierungen erledigt (14. Juni; Bundesblatt III. 123 und Beilage zu Nr. 35, Seite 35). Sie haben sodann durch Bundesbeschluß vom 29. Juni von dem Ergebnisse der Abstimmung vom 23. April und unserer bezüglichen Botschaft Akt genommen (Bundesblatt III. 249).

Im Fernern ordneten wir die von einer großen Anzahl stimmberechtigter Sehweizerburger verlangte V o l k s a b s t i m m u n g ü b e r das B u n d e s g e s e z , b e t r e f f e n d die M i l i t a r p f l i e h t e r s a z s t e u e r , vom 23. Dez. 1875 (Bundesbl. 1876, II. Nr. 17, Beilage), durch Beschluß vom 7. April/2. Mai für den 9. Juli an (Bundesbl. I.

926, II. 206, A. S. n. F. II. 159). Infolge des Ergebnisses der Volksa b s t i m m u n g vom 9. Juli, wonach das Bundesgesez über die Militärpflichtersazsteuer mit einer Mehrzahl von 28,737 Stimmen abgelehnt wurde, luden wir das Militärdepartement ein, einen neuen Gesezentwurf für die nächste Session der Räthe vorzubereiten (28. Juli).

Durch Botschaft vom 20. November theilten wir Ihnen sodann das Ergebniß der Volksabstimmung vom 9. Juli mit (Bundesblatt IV. 557). Sie haben durch Bundesbeschluß vom 22. Dezember von Beidem Akt genommen (A. S. n. F. II. 559). -- Die in der 1875er Dezembersession der Bundesversammlung verschobene Behandlung unserer Botschaft vom 20. Dezember gleichen Jahres über die Petition des Basler Arbeiterbundes, betreffend erweiterte V e r t r e t u n g des Kantons Basel-Stadt im N a t i e n a l r a t h e , fand in der Frühlingssession mit dem Ergebnisse statt, daß am 8./ll. März über diese Petition zur Tagesordnung geschritten wurde (Bundesblatt I. 811). -- Die in der
1875er Dezembersession der Bundesversammlung verschobene Behandlung der Motion, betreffend den Modus der Berathung eidgenössischer G-eseze (Bundesblatt I. 843), fand in der Frühlingssession statt und hatte das Postulat vom 17. März zur Folge, durch welches Sie uns einluden, das Bundesgesez über den Geschäftsverkehr zwischen den beiden Räthen vom 22. Dezember 1849 (A. S. I. 279) einer Revision zu unterstellen und Ihnen einen bezüglichen Gesezentwurf vorzulegen (Bundesblatt I. 844). Das Departement, welchem wir unterm 20. März entsprechenden Auftrag

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ertheilten, hat uns unterm 11. September einen bezüglichen Gesezentwurf vorgelegt, der von uns dem Justiz- und Polizeidepartemont zum Mitbericht zugewiesen wurde. In Abweichung von einer Motion, betreffend die Behandlung des Geschäftsberichts, der Staatsrechnung und des Voranschlages in der Dezembersession der Bundesversammlung (Bundesblatt III, Beilage zu Nr. 35, S. 17, IV. 944), richtete der Nationalrath unterm 11. Dezember die Einladung an uns, zu prüfen und zu begutachten, ob nicht in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1873, betreffend V e r l e g u n g des B e g i n n s der o r d e n t l i c h e n Session der B u n d e s v e r s a m m l u n g (A. S. XI. 434), die erste Abtheilung der Jahressession wieder auf den Monat Juli verlegt werden sollte (Bundesblatt 1877 l, Beilage zu Nr. 5, S. 14 f.). (Sie haben diese Frage in der lezten Märzsession erledigt.)

Bundeskanzlei.

Troz der Vermehrung der Geschäfte, welche in Folge der neuen Bundesverfassung eingetreten, ist es der Bundeskanzlei möglich gewesen, mit den an sie gestellten Anforderungen, wie im Vorjahr, so ziemlich Schritt zu halten. Ueber den Stand der Protokolle, Briefbücher und Kontrolen, sowie der Registratur wird um der Kürze willen auf den Kanzleibericht verwiesen. Das Protokoll des Bundesrathes umfaßt 178 Sizungen (gleich wie im Vorjahr) und 7452 erledigte Geschäfte (3 weniger als im Vorjahr). Was die von der Bundeskanzlei besorgten D r u k s a c h e n betrifft, so wurden vom Bundesblatt, das, in 4 Bänden 244 deutsche und 239 französische Bogen haltend, in der Auflage von 2250--2500 deutschen und 1500 französischen Exemplaren erschien, 2353 abonnirte, 844 Gratisexernplare, zusammen 3197 ausgegeben.

Vom zweiten Bande der neuen Folge der Gesezsammlung wurden 393/4 deutsche, 351/-* französische und 39'/a italienische, von der Eisenbahnaktensammlung 7 deutsche und 7 französische Bogen gedrukt. Die Gesammteinnahme auf dem Bundesblatt u. s. w. betrugFr. 16,674. 88; die Ausgaben beliefen sich auf Fr. 48,954. 70.

Rechnet man aber die auf dem Bundesblatt durch Protokollabzüge und mehrfache Sazbenuzung üblicher Weise gemachten Ersparnisse zu den Einnahmen hinzu, so erscheinen leztere entsprechend höher (Fr. 25,897. 05). Näheres enthält der Spezialbericht der betreffenden Kanzleiabtheilung. -- Ueber die noch schwebende Erledigung der Anregung der ständeräthlichen Geschäftsprüfungskommission vom 3. Juni 1874 und 9. Juni 1875, betreffend V e r b e s s e r u n g e n i n d e r Au.sgabe d e s B u n d e s b l a t t e s ,

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worüber Vorläufiges im 1875er Geschäftsbericht mitgetheilt ist (Bundesblatt 1876 II. 313), sowie über die Ursache der Verzögerung des D r u k s der P r o t o k o l l e d e r B u n d e s r e v i s i o n von l 87 3 - 74 (Postulat vom 1. Juli 1875; Bundesblatt 1876 II. 313) wird der Kürze halber auf das Bezügliche im Bericht der Bundeskanzlei hingewiesen. Anläßlich einer vom sozial-demokratischen Verein in Winterthur an uns gerichteten Eingabe über mangelhafte Bekanntmachung dei' eidgenössischen und kantonalen Geseze, erstattete die Bundeskanzlei, vom Departement zur Vernehmlassung hierüber eingeladen , einen einläßlichen Bericht über den M o d u s der V e r ö f f e n t l i c h un g von B u n d e s g e s e z e n u. s. w.; wir haben diesen von uns genehmigten Bericht im Bundesblatt veröffentlichen und den Kantonsregierungen zur Kenntnißnahme mittheilen lassen (15. April, Bundesblatt II. 72. 175). Ihr Postulat vom 4. Juli, betreffend eine regelmäßige amtliehe V e r ö f f e n t l i c h u n g der Verh a n d l u n g e n in den b e i d e n R ä t h en (Bundesblatt M, Beilage zu Nr. 35, S. 35) wurde von uns durch Botschaft vom 24. November erledigt, welche mit dem Antrage schließt, daß diesem Postulat keine weitere Folge gegeben werde (Bundesblatt IV. 703). Diese Vorlage war ein Traktandum der Dezembersession der Bundesversammlung, wurde aber in dieser Session verschoben (Bündesblatt 1877 I, Beilage zu Nr. 5, 8. 3. 20). Ihr weiteres Postulat, vom 5. Juli, betreffend dieV e r ö f f e n t l i c h u n g der B u n d e s g e s e z e u n d s o n s t i g e n e i d g e n ö s s i s c h e n Er l aß e (A. S. n. F. u. 383), wurde vom Departement der Bundeskanzlei zur Berichterstattung zugewiesen und ein Kreisschreiben an die Kantonsregierungen gerichtet, um amtliche Kundgebungen darüber einzuholen, wie die Veröffentlichung der eidgenössischen Erlaße in .den Kantonen stattzufinden pflege.

Archive und Münzsammlung.

Von den fünf außer dem Supplement rükständigen Bänden der a m t l i c h e n A b s c h i e d e s a m m l u n g lagen zwei noch im Druk, nämlich Bd. IV l b (1529^32, tedigirt von Hrn. Dr. Strickler in Zürich) und Bd. V 2 (1618--48, größtenteils redigili von Hrn.

Prof. Dr. Fechter in Basel,' verstorben am 1. April). Bd. IV l b war zu Jahresende im Druk vollendet, mit einem Zuwachs von 82 Bogen; der Druk von
Bd. V 2 wurde nach einer unerwarteten Unterbrechung, welche dadurch entstund, daß das vom verstorbenen Redaktor unvollendet hinterlassene Register-Manuskript ergänzt werden mußte, dem Abschluß nahe gebracht. Die drei übrigen Bände, nämlich IV l e (1533--44, Redaktor Fürsprech Deschwanden in Stans), IV l d (1545--55, redigirt von Ebendemselben) und VI 2 (1681 -- 1712, Redaktor Kanzleidirektor Kälin in Schwyz) befanden sich

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noch in handschriftlicher Bearbeitung; dieselbe hat an den Bänden IV l c und VI 2 erhebliche Fortschritte gemacht: das Manuskript des erstem Bandes ist zur Druklegung nahezu fertig geworden, und ajich der leztere Band wird binnen Jahresfrist zum Druk kommen; die Bearbeitung von Bd. IV l d blieb wegen der Förderung des Bandes IV l c durch den nämlichen Redaktor einstweilen zurük. Für das Supplement hat der Redaktor, Hr. Archivar Dr. Kaiser, wieder ein ansehnliches Material aus Archiven zusammengebracht und ein gutes Stük Manuskript ausgearbeitet. Ueber den Stand des Unternehmens der amtlichen Abschiedesammlung im Ganzen, sowie über das Jahresergebniß im Besondern gibt der Berieht des Oberredaktors nähern Aufschluß. Das R e p e r t o r i u m der A b s c h i e d e von 1814 -- 48 hat, nach Veröffentlichung des 1. Bandes im Vorjahr, durch Vollendung des Druks des 2. Bandes, welcher gleich dem ersten 150 Bogen hält, seinen Abschluß erreicht. Der Bericht des Oberredaktors gibt Näheres, betreffend die Erstellungskosten beider Bände u. s. w. Von den unter der Oberredaktion des Abschiedewerkes stehenden litterarischen Unternehmungen, welche sich an dieses Werk ergänzend anschließen oder eine Zugabe zu demselben bilden werden, ist die A k t e n s a m m l u n g aus der Zeit der h e l v e t i s c h e n R e p u b l i k (1798--1803) nach Bewilligung eines erstmaligen bezüglichen Kredits in ein aktives Stadium getreten, wie aus dem Bericht des Oberredaktors ersichtlich ist. Zur Veröffentlichung der helvetischen Aktensammlung wird nunmehr das neue Unternehmen der Wiederherausgabe des R e p e r t o r i u m s der A b s c h i e d e der M e d i a t i o n s z e i t (1803--13) hinzukommen, nachdem der in unserer Botschaft über das Budget für 1877 beantragte erstmalige bezügliche Kredit bewilligt worden ist; betreffs der Verhältnisse dieses Unternehmens, für dessen Ausführung der Oberredaktor der amtlichen Abschiedesammlung sorgen wird, enthält erwähnte Botschaft das Nähere (Bundesblatt IV. 322). Ueber die A b s c h r i f t e n s a m m l u n g aus dem venetianischen Staatsarchiv, von deren Fortschritten die abgelieferten 17 Bände zeugen, liegt ein besonderer Bericht des Oberredaktors vor, der am Schlüsse seines Hauptberichts über seine ganze Thätigkeit als solcher Auskunft gibt-. -- Das Hauptgeschäft im Bundesarchiv
bestund in der Behandlung und Einordnung der Mehrzahl der im Jahreslaufe bis an einige Rükstände in's Archiv abgelieferten Akten aus der 8. Amtsperiode (1870--72), nämlich derjenigen des Justiz- und Polizeidepartements, des Finanz- und Zolldepartements, des Postdepartements, des Departements des Innern und der Bundeskauzlei ; nebstdem fand statt: die Umarbeitung und Neueinkleidung des Urkundenarchivs nebst der Nachführung der Regesten über dasselbe seit 1864 in Reinschrift, die Bereinigung und Aufstellung von zahl-

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reichen anderen an das Archiv abgelieferten, im Archivbericht namhaft gemachten Akten, Protokollen u. s. w., sowie die Registrirung der sog. Personalakten von 1867--72 bis zum Buchstaben B. Wegen der übrigen Archivariatsgeschäfte mußte die Registrirung der Protokolle seit Februar sistirt werden. Ueberdies war das Archivariat durch die Benuzung des Archivs, welche eine gesteigerte war, mehr als sonst in Anspruch genommen. Es wurden 5284 Akten ausgegeben, wovon am Jahresende 1499 noch ausstunden. -- Die M ü n z s a m m l u n g erhielt durch Ankauf, z. Thl. auch durch Schenkung einzelner Stüke eine Vermehrung von 43 Stüken im Metallwerthe von Fr. 86. 16. worunter einige Seltenheiten. Gesammtbestand der Sammlung (einschließlich der Dubletten) auf Jahresende: 4807 Stüke (Metallwerth : Fr. 14,391.50). Ueber das Nähere gibt der Bericht des Konservators Aufschluß.

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Bibliothek.

Die Frequenz der Bibliothek hat im Berichtsjahre bedeutend zugenommen, ebenso der Bestand derselben, zum Theil durch Geschenke, namentlich der Vereinigten Staaten. Das zweite Supplement des gedrukten Katalogs, enthaltend den Zuwachs von 1875 bis 1876, wurde erst gegen Jahresende drukfertig gemacht , da dem Bibliothekar noch andere Funktionen am Departement obliegen und derselbe, bei der starken Zunahme der Departementsgeschäfte , der Bibliothek nicht immer die nöthige Sorge widmen konnte. Der Bericht, den das Departement, in Ausführung unserer Schlußnahme vom 7. Januar 1870, betreffend eine richtige Ergänzung der Bibliothek, durch zwei Fachmänner hatte bearbeiten lassen und uns nunmehr mit seinen bezüglichen Anträgen vorlegte, wurde ad acta gewiesen, in der Meinung, daß die Behandlung der Angelegenheit vor der Hand verschoben bleibe und der Gegenstand zu geeigneter Zeit wieder aufgenommen werden solle (15. April).

Mass und Gewicht.

In Erschöpfung desjenigen , was zur Ausführung der Bestimmungen des Ait. 21 des B u n d e s g e s e z e s über Maß und Gewicht vom 3. Juli 1875 gegenüber den Kantonen noch zu thun war, erfolgte die Veröffentlichung der amtlichen Reduktionstabellen zur Umrechnung der bisherigen Maße und Gewichte in neue, metrische (Bundesbl. II, Nr. 16, Beilage, III, 610. 657) und der Erlaß einer Instruktion für die Eichung vonGaßmessernn (11. September, Bundesbl. III, 545), nachdem wir die Gesuche einiger Kantone um Umänderung und Eichung der bei ihnen schon be-

55 stehenden , auf englisches Maß eingerichteten Gasuhren unter gewissen Bedingungen bewilligt hatten. Betreffend die V o 11 z i e h u n g s v e r o r d n u n g über Maß und Gewicht vom 22. Oktober 1875 erließen wir Zusatzbestimmuugen zu derselben, durch welche der Gebrauch von Gewichten für den Postverkehr erweitert wurde (25. Aug., A. S. n. F. II. 485), sowie eine Abänderung des Art. 23, welche den Raum der Anbringung der Marke für 2Deziliter-Gläser beschränkt (8. Nov., Bundesbl. IV. 117). Zwei in der Dezembersession der Bundesversammlung eingebrachte, auf Abänderung der Vollziehungsverordnung' abzielende Motionen, die eine betreffend Zulassung des 3Deziliters, die andere betreffend Zulassung des 2l/aDeziliters als Hohlmaß , sind als unzeitig und mit dem reinen metrischen System unvereinbar abgelehnt worden (Bundesbl. 1876 IV. 944 u. 946, 1877 I, Beil, zu Nr. 5, S. 17 f.). Der Umstand, daß von mehreren Kantonen unserer Behörde, bezw. dem Departement , Geseze und Vollziehungsverordnungen über die Einführung des neuen Maß- und Gewichtsystems zur Genehmigung vorgelegt wurden, veranlaßte uns , an die eidgenössischen Stände ein Kreisschreiben zu richten, mit welchem wir, unter Hinweisung auf dasjenige vom 22. Oktober 1875, den Erlaß kantonaler Geseze und Vollziehungsverordnungen über Maß und Gewicht als ungültig neben dem Bundesgeseze vom 3. Juli und der Vollziehungsverordnung vom 22. Oktober 1875 bezeichneten, dagegen die Kantonsregierungen einluden, die im Bundesgesez den Kantonen noch vorbehaltenen Bestimmungen zu treffen, namentlich Verordnungen über den Verkauf von Lebensmitteln und Brennmaterialien u. s. w. zu erlassen, für Aufstellung der nöthigen Kubik- und Hohlmaße in den Gemeinden zu sorgen, wie auch Vorschriften über die von den Eichmeistern zu haltende Nachschau aufzustellen und diese kantonalen Verordnungen rechtzeitig zur Prüfung und Genehmigung einzusenden (31. Juli, Bundesbl. III. 352). Ferner erließen wir ein Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zum Zweke der Abschaffung der in mehreren Kantonen verwendeten ungesezlichen Eisengewichte mit unrichtiger Ausgußhöhlung (13. November, Bundesblatt IV. 117).

Die von den Kantonen zufolge unseres Kreisschreibens vom 31. Juli nach und nach eingesandten M a ß - u n d G e w i c h t s v e r o r d n u n g e n wurden, je nach ihrer
Uebereinstimmung mit den eidgenössischen Gesezesvorschriften, mit oder ohne Abänderungsvorbehalten genehmigt; dabei wurde einzelnen Kantonen eingeräumt, den Gebrauch des 2Deziliters als allgemeine Regel aufzustellen , andern, den ausschließlichen Gebrauch des SDeziliters vorzuschreiben, noch andern endlich, die sog. Stammglasnr nicht zu eichen, -- Alles jedoch mit dem Vorbehalt der Aenderung mit unserer Genehmigung, wenn Uebelstände sich erzeigen sollton.

56 Gegenüber einer Kantonsregierung, welche nur solche Flaschen und Gläser im Verkehr zulassen wollte, die von einem Eichmeister des Kantons geeicht und mit seinem eigenen Eichzeichen versehen seien, entschieden wir unter Hinweisung auf Art. 13 des Bundesgesezes, daß diese Maßregel nur auf Probeflaschen, nicht aber auf die Verkehrsmaße gesezliche Anwendung finden könne, da leztere der Freizügigkeit genießen (30. November). Unter den zahlreichen, das Inkraftsezen des Bundesgesezes über Maß und Gewicht auf 1. Januar 1877 bezwekenden Geschäften, welche speziell das Departement im Einverständnis mit der eidgenössischen EichstätteDirektion besorgte, sind hervorzuheben : das Abschließen von Verträgen mit Technikern , vermöge welcher die von den Kantonsregierungen infolge Kreisschreibens vom 26. Oktober und Mahnung vom 19. Dezember 1875 nach Bedarf verlangten metrischen Probemaße und Gewichte von der eidg. Eichstätte auf Rechnung der Kantone bei den Lieferanten rechtzeitig bestellt und von diesen geliefert wurden; ferner der Erlaß von Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, betreffend folgende Gegenstände: die Abhaltung eines Eichmeisterkurses in deutscher und französischer Sprache und die Frage der Errichtung kantonaler Eichstätten für Gasuhren (10. März), ferner die Beobachtung der Anleitung für Eichmeister vom 27. Dezember 1875, namentlich in Bezug auf Taxenbezug (26. Mai), die Beschikung des Eichmeisterkurses (15. Juni), die Gesezwidrigkeit des Umeichens der bisherigen 3Deziliter-Gläser und des Anbringens einer zweiten Marke auf denselben (30 Juni), endlich die Unzulässigkeit der vom Auslande in die Schweiz eingeführten und mit dem eidgenössischen Eichzeichen versehenen Gläser und Flaschen (16. September, Bundesbl. III. 577). -- Die D i r e k t i o n der e i d g . E i c h s t ä t t e besorgte, außer den im Obigen angedeuteten Geschäften, noch viele andere, worüber der Kürze halber auf den Direktionsbericht verwiesen wird. -- Betreffend die Ausführung des ; in t e r n a ti on a l en M e t e r v e r t r a g s vom 20. Mai 1875 ist Folgendes zu erwähnen. Von einer Mittheilung der Gesandtschaft in Paris, betreffend die Wahl des Herrn Gilbert Govi, Professor der Physik an der Universität zu Turin, zum Direktor des internationalen Maß- und Gewichtsamts in Paris, haben wir Vormerkung genommen (12, Mai). Zufolge
eines Berichts, welchen der schweizerische Vertreter bei besagtem A m t , Hr. Dr.

Ad. Hirsch in Neuenburg, über die erste Zusammenkunft des internationalen Ausschusses erstattete, hatte sich der Vollziehung von Artikel 4 der Uebergangsbestimmungen zum Metervertrag das Hinderniß entgegengestellt, daß die französische Sektion der Kommission von 1872, welche nach jenem Artikel die Herstellung der neuen Prototype unter Mitwirkung des internationalen Aus-

57 sschusses ausführen sollte, diese Mitwirkung ablehnte, so daß nun weitere Schwierigkeiten und Anstände in Aussicht standen, zu deren Hebung bei der französischen Regierung seitens des Ausschusses, sowie von den Vertretern verschiedener Staaten bereits Schritte gethan worden waren und Hr. Hirsch die Verwendung des schweizerischen Gesandten ebenfalls in Anspruch nahm. In Folge unseres daherigen Auftrags vom 16. Juni hat die Gesandtschaft in Paris unsern Wunsch, betreffend strikte Vollziehung von Art. 4 def Übergangsbestimmungen zum Metervertrag, dem Minister des Auswärtigen kundgegeben, welcher diesfällige beruhigende Zusicherungen ertheilte.

Unterrichtswesen.

Betreffs der e i d g . p o l y t e c h n i s c h e n S c h u l e wird auf den bezüglichen Abschnitt verwiesen.

Hinsichtlich des h ö h e r n U n t e r r i c h t s w e s e n s ist zu erwähnen, daß- eine von der Schweiz, naturforschenden Gesellschaft bei uns gemachte Anregung, betreffend vertragsmäßige Beschlagnahme eines Arbeitsplazes an der zoologischen Station von Dr. A.

Dohrn in Neapel behufs Unterstüzung zoologischer Studien von Schweizern ohne Folge geblieben ist. Einerseits nämlich konnten die Erziehungsbehörden von Zürich, Bern, Basel und Genf und der Schweiz. Schulrath in Zürich, welchen das Departement, zufolge Ermächtigung von unserer Seite, mit Kreisschreiben vom 30. August die Sache in dem Sinne zur Kenntniß brachte, daß wir bei Betheiligung der genannten Kantone u. s. w. an den vertragsmäßigen bezüglichen Kosten eine eidgenössische Beitragsleistung befürworten werden, sich über den zu übernehmenden Kostenantheil nicht einigen, obschon ein diesfälliger Vorschlag der Regierung von Zürich vom Departement den angefragten Behörden der übrigen Kantone und dem Schweiz. Schulrathe durch Kreisschreiben vom 25. September mitgetheilt wurde ; anderseits waren die betreffenden Erziehungsbehörden außer Stand, Bewerber für Benuzung der genannten Anstalt vorzusehlagen.

Das Departement macht Vorarbeiten, um uns in den Stand zu sezen, Ihnen, gemäß dem Postulat vom 15. Juni 1875 und der von der nationalräthlichen Kommission für Prüfung unseres Geschäftsberichts pro 1875 ausgesprochenen Erwartung, über die Ausführung des Art. 27 der Bundesverfassung, insbesondere soweit er die Volksschule betrifft, seiner Zeit Bericht und Antrag zu bringen. Einstweilen sind, die V o l k s s c h u l e anbelangend, verschiedene von uns behandelt» Rekurse zu erwähnen , welche auf Anwendung und Interpretation jenes Artikels der Bundesverfassung

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Bezug haben. Die Gemeinde B u l l e , welche im Jahr 1873 infolge eines Konflikts mit dem Staatsrathe von Freiburg, betreffend die Wiederbesezung einer Lehrerstelle an der staatlichen Sekundärschule, eine freie Schule dieser Art eingerichtet hatte, rekurrirte bei uns gegen eine auf das kantonale Schulgesez gegründete Schlußnahme des Staatsraths, wonach besagte Gemeinde in Gemäßheit jdieses Gesezes die üblichen Leistungen an die staatliche Sekundärschule zu entrichten hat und ihr Budget für 1876 nicht genehmigt worden ist, weil es den im Schulgeseze enthaltenen Besteuerungsvorschriften nicht entspreche; dabei-wurde außer mehreren Artikeln der Freiburger Kantons Verfassung auch Art. 27 der Bundesverfassung angerufen , welcher nur den Primarschulunterricht als obligatorisch und unentgeltlich erkläre. Nach Anhörung des Staatsrathes von Freiburg urtheilten wir, daß, soweit der Rekurs die Verlezung von Rechten betreffe, welche durch die Kantonsverfassung gewährleistet seien , der Entscheid nach Mitgabe von Art. 59 Jit. a des Bundesgesezes über die Organisation der Bundesrechtspflege nicht in unsere Kompetenz falle, und daß die einzige Frage, die unserer Untersuchung unterliege, nämlich ob die angegriffenen Bestimmungen des freiburgischen Schulgesezes und die Schlußnahmen des Staatsrathes Art. 27, Absäze 2 und 3, der Bundesverfassung verlezen, zu verneinen sei, indem der Sekundarschulunterrich t ganz in die Kompetenz der Kantone falle und bis jezt nicht nachgewiesen sei,> daß durch die Art seiner EinrichtungO im Kanton Freiburg!D für den Primarschulunterricht, über welch1 leztern allein dein Bunde ein Aufsichtsrecht zustehe, Schaden erwachsen sei; wir wiesen daher den Rekurs, insoweit er sich auf Art. 27, Abs. 2 und 3, der Bundesverfassung bezog, als unbegründet ab (7. Aug.). Ein auf Art. 27 der Bundesverfassung sich berufender Rekurs aus R u s w y l (Luzern) richtete sich gegen einen Gemeindebeschluß, nach welchem daselbst zur Führung einer Töchter-Fortbildungsschule die Berufung klösterlicher Lehrschwestern stattfinden , folglich eine rein konfessionelle Lehranstalt gegründet werden solle, sowie gegen einen Regierungsbeschluß , durch welchen eine diesfällige Beschwerde der Rekurrenten abgewiesen worden war ; zugleich wurde Einstellung der bevorstehenden Wahl einer geistlichen Töchterlehrerin verlangt.
Wesentlich von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß Art. 27 der Bundesverfassung die Personen geistlichen Standes vom Unterricht in öffentlichen Schulen nicht ausschließt, und mit Rüksicht auf den Umstand, daß der angeführte Gemeindebeschluß noch nicht wirksam geworden war, beschlossen wir, auf die Einsprache gegen diesen Beschluß zur Zeit nicht einzutreten und die Rekurrenten zu verständigen, daß wir noch nicht im Falle seien, einen einläßlichen Entscheid zu treffen, und daß eine aufschiebende Wirkung dem

· 59 Rekurs nicht beigemessen werde (22. September). Eine diesen Rekurs ergänzende spätere Eingabe , betreffend die erfolgte Berufung einer geistlichen Lehrschwester für besagte Schule in Ruswyl, sowie ein analoger Rekurs aus der Gemeinde B u t t i s h o l z gegen Anstellung weiblicher Ordenspersonen als Lehrerinnen, fallen für die weitere Behandlung in's Jahr 1877. Weiter gelangte an uns ein Begehren aus A r t h, betreffend Einstellung der bevorstehenden Abhaltung einer Kirchgemeindeversammlung zur Wahl des Kaplans an eine dortige Pfründe, mit welcher nach einem Kirchgemeindebeschluß die Sekundarlehrerstelle verbunden sein sollte ; dieses Begehren war damit begründet, daß gegen jenen Kirehgemeindebeschluß bei der Kantonsregierung ein Kassationsgesuch anhängig sei und je nach Erledigung desselben der Rekurs an die Bundesbehörde erfolgen werde. Obschon nun unsere Kompetenz, über den Rekurs abzusprechen , von der Frage abhing, ob im angeführten Beschlüsse eine wirkliche Verlezung des Art. 27 der Bundesverfassung vorliege (was aus der von den Rekurrenten gegebenen, nur gans gedrängten Darstellung der faktischen Verhältnisse nicht zur Genüge erhellte) , so kam dagegen hauptsächlich in Erwägung, daß die Kantonsverfassung von Schwyz vom 11. Juli 1876, deren auf das Schulwesen bezügliche Artikel Gegenstände besonderer Vorbehalte in unserer Botschaft über diese Verfassung sind , die eidgenössische Gewährleistung noch nicht erhalten hatte. Wir sistirten daher die Ausführung des besagten Beschlusses der Kirchgemeinde Arth, behielten uns aber für einstweilen eine nähere Prüfung des Rekurses auf den Fall vor, wo derselbe durch die Kantonsbehörde als unbegründet erklärt werden sollte (6. Oktober).

Seither ging seitens der Rekurrenten dem Departement zu unsern Händen eine gegen den Entscheid der schwyzerischen Kassationsbehörde vom 5. Oktober gerichtete Beschwerdeschrift zu , welche mit dem Rechtsbegehren schließt, daß wir den mehrerwähnten Kirchgemeindebeschluß, als im Widerspruch mit Art. 27 der Bundesverfassung stehend, aufheben möchten. Die Regierung von Schwyz, welcher das Departement diese Beschwerdeschrift unterm 20. November zur Vernehmlassung übermittelte, war mit dieser am Jahresende noch im Rükstand. So ist auch diese Angelegenheit pendent geblieben. Leztlich haben wir einen Rekurs der katholischen
Kirchgemeinde 11 a n z , betreffend die von der politischen Gemeinde Ilanz beschlossene AufhebungO der katholischen Schule und deren Vereinigung mit der Schule der Bürgergemeinde zu einer allgemeinen Gemeindeschule,> als nicht begründet abgewiesen, O O > da wir urtheilten,) daß der fragliche Gemeindebeschluß gegen den von den Rekurrenten angerufenen Art. 50, 2. Absaz, der Bundesverfassung nicht verstoße und mit Art. 27, 3. Absaz, im Einklang stehe.

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Den l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n U n t e r r i c h t Betreffendes ist unten im Artikel L a n d w i r t h s c h a f t erwähnt ; über <· die ständige s c h w e i z e r i s c h e S c h u l a u s s t e l l u n g ist unten der Artikel A u s s t e l l u n g e n nachzusehen.

Kantonale Ausweise für Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten (Freizügigkeit).

Nachdem das Departement im Vorjahr zur theilweisen Vorbereitung des Gesezes, welches in Folge von Art. 33, Absaz 2, der Bundesverfassung, betreffend Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten und wissenschaftliche Ausweise, zu erlassen ist, die vom schweizerischen ärztlichen Centralverein und vom schweizerischen Apothekerverein gemachten bezüglichen Eingaben einem Fachmanne übergeben hatte, um einen Gesezentwurf über Regelung der ärztlichen Freizügigkeit auszuarbeiten, stand zu hoffen, daß Ihnen ein solcher Entwurf im Jahreslaufe vorgelegt und so Ihrem Postulat vom 1. Juli 1875 (A. S. n. F. I. 578, Ziff. 4), sowie einem von der Kommission des Nationalrathes für Prüfung des 1875er Geschäftsberichts geäußerten Wunsche (Bundesbl. III. 4) wenigstens theilweise entsprochen werden könne. Die Ausarbeitung des fraglichen Gesezentwurfes verzögerte sich jedoch wegen amtlicher Beschäftigung des damit Beauftragten, und schließlich legte dieser im Oktober sein Mandat in die Hände des Departementschefs zurük ; ein hierauf vom Departement mit der Sache betrauter Fachmann förderte die Sache so, daß er noch vor Jahresende den gewünschten Gesezentwurf sammt zugehörendem Bericht dem Departement übermachen und dieses den Druk dieser Elaborate anordnen konnte.

Inzwischen hatte das Departement die Kantonsi'egierungen mit Kreisschreiben vom 9. März eingeladen, die in ihren Kantonen bestehenden Vorschriften, betreffend Ausweise über Befähigung zur Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten, einzusenden und ihre Ansichten über den zwekmäßigen Ausbau der Bestimmungen von Art. 33 der Bundesverfassung mitzutheilen ; die diesfälligen Antworten der Kantonsregierungen nebst den erwähnten Vereinseingaben und einer zweiten Eingabe des schweizerischen Apothekervereins wurden vom Departement dem Redaktor des Gesezentwurfs mitgetheilt und von demselben bei seiner Arbeit berüksichtigt.

Nachdem das Departement den schweizerischen Juristenverein im Vorjahr um Mittheilung seiner Ansichten und Wünsche, betreffend Vollziehung des Art. 33 der Bundesverfassung, ersucht hat, liegt jezt im Druk ein Referat vor, welches der Generalversammlung des genannten Vereins am 3. und 4. September in Freiburg erstattet worden ist, und worin die Kantonsantworten auf das Departements-

61 kreisschreiben vom 9. März berüksichtigt sind, insoweit dieselben die Ausweise zur Ausübung des Advokatenberufs betreffen.

Der Rekurs eines Arztes aus dem bernischen Jura, welcher nach Erlangung eines Doktordiploms von der Pariser medizinischen Fakultät und eines genferischen Arztpatents, gestüzt auf lezteres und den Art. 5 der Ueberga.ngsbestimmungen zur Bundesverfassung, bei der Berner Regierung um die Bewilligung zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Kanton nachgesucht, dieselbe aber nicht erhalten hatte, wurde von uns als unbegründet abgewiesen, in Erwägung, daß die Frage ausschließlich nach besagtem Art. 5 zu erledigen sei, welcher bestimmt, daß Personen, die den wissenschaftliehen Berufsarten angehören und bis zum Erlasse der in Art. 33 der Bundesverfassung vorgesehenen Bundesgesezgebung von einem Kanton oder von einer mehrere Kantone repräsentirenden Konkordatsbehörde den Ausweis der Befähigung erlangt haben, befugt sind, ihren Beruf in der ganzen Eidgenossenschaft auszuüben ; daß der Rekurrent dagegen lediglich von einer ausländischen Behörde einen solchen Ausweis erlangt habe, und daß endlich die Erlaubniß, welche der Kanton Genf für sein Gebiet, auf Grund jenes ausländischen Ausweises, gewährt hatte, der Forderung des mehrerwähnten Art. 5 nicht Genüge leiste (28. April).

Steuern für Kultuszweke.

Die in der 1875er Dezembersession der Bundesversammlung verschobene Behandlung der Botschaft und des Gesézéntwurfs über obigen Gegenstand fand in der Frühlingssession statt" und hatte den Beschluß vom 17. März zur Folge, wonach zur Zeit auf den vorgelegten Gesezentwurf nicht eingetreten wurde, in der Meinung, daß derselbe an uns zu nochmaliger Prüfung zurückgewiesen werde, und daß es uns überlassen bleibe, zu einer uns geeignet scheinenden Zeit einen Gesezentwurf über vorliegende Materie wieder vorzulegen (B.-Bl. I. 822).

'·'·-·'··

Zivilstand und Ehe; Be^rältmisswesen.

Die in der vorjährigen Dezembersession der Bundesversammlung verschobene Behandlung unserer Bötschaft vom 21. Dezember 1875 über die vom 10. gleichen Monats-datirte Petition von Prof.

Zschezsche, betreffend Zivilstandsformularien (B.-Bl. 1875 IV. 1275), fand in der Frühlingssession mit dem Ergebuiß statt, daß Sie unterm 9./17. März über diese Petition zur Tagesordnung schritten (B.-Bl. I.

810).

62 Die Einführung des mit 1. Januar in Kraft getretenen B u n d e s gesezes, b e t r e f f e n d F e s t s t e l l u n g u n d B e u r k u n d u n g des Z i v i l s t a n d e s und die E h e , vom 24. Dezember 1874 (A. S. $. F. I. 506), hat uns, besonders in der ersten Zeit, viel zu thun gegeben. Der Umstand, daß hiezu bei 2000 Beamten unter verschiedener Oberleitung beizutragen hatten, verursachte natürlich in der ersten Zeit vielfache Anfragen und Rekurse.

Dieselben nahmen jedoch schon nach einigen Monaten merklich ab, und gegen Ende des Jahres konnte das Gesez in der Hauptsache als eingebürgert betrachtet werden. Immerhin war die Einführung desselben mit sehr vielen Geschäften verbunden, welche theils von uns, theils vom Departement erledigt wurden. Es ist hier namentlich eine Reihe von Kreisschreibeu an die Kantonsregierungen zu erwähnen, durch welche die Auslegung und Anwendung des Gesezes gefördert wurde. Unserseitige solche Kreisschreiben betrafen folgende Gegenstände: den Gebührenbezug der Zivilstandsbeamten (11. Februar, B.-B1. I. 295), die Verehelichung zwischen Onkel und Nichte oder Tante und Neffe aus Verschwägerung (23. Februar, B.-B1. I. 444), die Streichung der Angabe der Todesursache im Formular II zur Führung der Zivilstandsregister (3. März, B.-B1.1.

514), die Mittheilung von Seheidungsurtheilen (20. Septbr., B.-B1. III.

594) und mehrere Zivilstandsfragen, anbelangend Eintragung unehelicher Kinder und Verschwundener, Verweigerung der Verkündung von Eheversprechen, obligatorische Stellvertretung der Zivilstandsbeamten, Untersagung der Ehe wegen Geisteskrankheit und Blödsinn und das Alter der Volljährigkeit der Zeugen (6. Oktober, B.-B1. HI. 665). Vom Departement ausgegangene Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen betrafen den Modus der Verkündung der Eheversprechen (9. März), die Uebermittlung unserseitiger Entscheide in Auslegung des Zivilstands- und Ehegesezes, sowie einer Uebersicht des Verfahrens und der Tage der Verküüdung der Eheversprechen in den Kantonen (3. April), ferner die Berichtigung einer falschen Auffassung unsers Kreisschreibens vom 3. März (siehe oben ; 6. April), einige der Zivilstandsfragen der- oben angegebenen Art (22. April), leztlich die alljährlichen Inspektionen über die Amtsführung der Zivilstandsbeamten (6. Oktober, B.-B1. III. 670).

Durch ein
Kreisschreiben des eidg. statistischen Büreau's wurden sämmtlichen Kantonsregierungen und Zivilstandsbeamten alle Vorschriften und Erlasse in Zivilstandssachen mitgetheilt (9. Dezember).

Ganz besonders ist aber hier hervorzuheben : die periodische Publikation der von uns und vom Departement auf Grund des Zivilstands- und Ehegesezes erlassenen E n t s c h e i d e u n d V e r f ü g u n g e n . Diese Publikation faßj nämlich den wesentlichen Inhalt aller auf das Gesez bezüglichen Entscheide und Verfügungen,

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sowie der einschlägigen Kreisschreiben in gedrängter Weise, nach der Reihenfolge der Artikel des Gesezes, zusammen. Dieselbe wird in Separatabzügen den Kantonsregierungen, auch zu Händen der Zivilstandsbeamten, jeweilen übersendet. Bisher sind erschienen: die Hefte I (bis zum 23. März, B.-B1. I. 735) und II (bis zum 20. September, B.-B1. III. 674). Auf den Inhalt der Entscheide und Verfügungen kann hier nicht näher eingetreten werden, und wird hierüber auf dieselben verwiesen. (Eine amtliche Separatausgabe des Bundesgesezes über Zivilstand und Ehe, in welcher diese Entscheide und Verfügungen unter den betreffenden Textesstellen des Gesezes als erläuternder Kommentar anzubringen wären, dürfte einem dringenden Bedürfnisse der Zivilstandsbeamten und des interessirten Publikums entsprechen ; denn es kann den Zivilstandsbeamten u. s. w. nicht wohl zugemuthet werden, in jeglichem Falle von Anwendung des Gesezes stets besonders nachzusehen, ob ein Entscheid oder eine Verfügung über eine fragliche Gesezesstelle vorliegt.) Noch mag hier erwähnt werden, daß wir dem abgeänderten Geseze von Genf über Zivilstand, Ehe und Ehescheidung, vom 5. April, die Genehmigung unter dem für ähnliche Geseze und Verordnungen anderer Kantone gemachten Vorbehalte ertheilten (9. April, B.-B1. II. 81). -- Die im Vorjahr angebahnte V e r e i n b a r u n g z w i s c h e n der Schweiz und D e u t s c h l a n d w e g e n A n e r k e n n u n g v o n E h e n , betreffs welcher w i r déni Geschäftsträger in Berlin unterm 18. Juli Weisung ertheilten, ist im Berichtsjahre noch nicht zu Stande gekommen.

Was das B e g r ä b n i ß w e s e n betrifft, beschränkt sich auf Folgendes. Die bernische Regierung legte uns unterm 9. Dezember ein bezügliches Dekret vor, über welches wir uns zu keinen Bemerkungen veranlaßt sahen. Anläßlich der Beerdigung eines Protestanten, welche auf dem Kirchhofe einer katholischen Walliser Gemeinde in einem für Protestanten abgesonderten Räume stattgefunden hatte, glaubte das Departement dem Staatsrathe von Wallis den auf eine solche Begräbnißweise bezüglichen Passus unserer Botschaft vom 24. Mai 1875, betreffend das Begräbnißwesen (B.-B1.1875 EI. 22), und den mit Rüksicht auf diese Botschaft gefaßten Bundesboschluß vom 16. Juni gleichen Jahres (A. S. n. F. I. 571), durch welchen wir eingeladen wurden, die Beobachtung
des Art. 53, zweites Alinea, der Bundesverfassungen überwachen, in Erinnerung bringen zu sollen; dabei sprach das Departement die Erwartung aus, daß die Regierung von Wallis das Nöthige thun werde, um dieser verfassungsmäßigen Bestimmung im Sinne besagter Botschaft Beobachtung zu verschaffen.

64 Gesundheitswesen.

Ueber d a s K o n k o r d a t f ü r F r e i z ü g i g k e i t d e s M e d i z i n a l p e r s o n a l s ist unten der Artikel K o n k o r d a t e nachzusehen. -- Betreffs einer auf die W i e d e r i m p f u n g der e i d g e n ö s s i c h e n A r m e e bezüglichen, von der schweizerischen ärztlichen Kommission an das Militärdepartement zu unsern Händen gerichteten Petition, welche vom genannten Departement dem Oberfeldarzt zum Bericht und zugleich dem Departement des Innern zur Vernehmlassung rüksichtlich des Art. 69 der Bundesverfassung zugestellt worden war, beschlossen wir, dem Antrag des Oberfeldarzts und des zweitgenannten Departements gemäß, der schweizerischen ärztlichen Kommission ihre Eingabe mit dem Bemerken zu verdanken, es sei seitens des Oberfeldarzts auf Vollziehung des Begehrens Rüksicht genommen worden, und es \verden Berichte der Kommission über die von ihr in der Impffrage veranstalteten Beobachtungen seiner Zeit gerne entgegen genommen werden (18. August"). Die im 1875er Geschäftsbericht erwähnten Verhandlungen zwischen der Schweiz und Oesterreich, betreffend den theilweisen Beitritt ersterer zu einem i n t e r n a t i o n a l e n S a n i t ä t s v e r t r a g , wurden im Berichtsjahr nicht fortgesezt.

Die von Ihnen postulirte z w e k e n t s p r e c h e n d e r e und vollständigere Organisation des Departements h i n s i c h t l i c h der H a n d h a b u n g de r V i e h g e s u n d h e i t s p o l i z e i (A. S. n. F. I. 51. 578) wird im Zusammenhang mit der Frage der Umgestaltung der Einrichtungen des Departements, welche durch die infolge der neuen Bundesverfassung eingetretene Erweiterung seines Geschäftskreises nothwendig geworden ist, ihre Erledigung finden. Eine Revision des Seuchengesezes, welche von Ihnen in der Richtung der E r w e i t e r u n g der vom Bunde zu leistenden Vergütung für polizeiliche M a ß r e g e l n der K a n t o n e postulirt wurde (A. S. n F. I. 51), wird erst nach Erledigung der dem Departement noch obliegenden, zur weitern Ausführung der Bundesverfassung erforderlichen Gesezesvorlagen möglich werden. Behufs der Erledigung Ihres Postulats vom 5. Juli 1876, betreffend w i r k s a m e r e M a ß r e g e l n g e g e n V e r b r e i t u n g d e r W u t h k r a n k h e i t (Motion Joos; B.-B1. lu, Nr. 35 Beil. S. 14), legte uns
das Departement, nachdem es durch Kreisschreiben vom 3. August die Ansichten der Kantonsregierungen über diesen Gegenstand eingeholt und ein Gutachten des eidg. Seuchenkommissärs veranlaßt hatte, unterm 9. Dezember den Entwurf einer bezüglichen Botschaft nebst Gesezentwurf vor; unsere daherige Vorlage ist jedoch in der Dezembersession der Bundesversammlung als nicht spruchreif verschoben worden (B.-B1. 1877 I, Nr. 5 Beil. S. 4. 23).

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Die H a n d h a b u n g d e r V i e h p o l i z e i i m I n u u r n u n d d i e v i e h p o l i z e i l i c h e n V e r h ä l t n i s s e z u m Ausl a u d e sind wesentlich Sache des Departements und beschäftigen den Bundesrath nur sehr wenig. Wir glauben, wie in den frühern Jahren, hienach eine kurze Zusammenfassung der zahlreichen hier einschlagenden Fragen, welche das Departement zu regeln hatte, geben zu sollen.

V i e h s e u c h e n im I n n e r n u n d M a ß n a h m e n dagegen; vie h p o l i z e i l i c h e S t r a f u r t h e i l e und Rekurse; E n t s c h ä d i g u n g s b e g e h r e n ; interkantonale s e u c h e n p o l i z e i l i c h e V e r h ä l t n i s s e und S e h u z m a ß r e g e l n (Sperren) u. s. w. Unser Beschluß vom 25. Nov.

1875, betreffend Quarantäne-Maßregeln für die Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Frankreich (A. S. n. F. I. 806), wurde, obschon infolge desselben sich eine merkliche Abnahme der M a u l - u n d K l a u e n s e u c h e zeigte, streng aufrecht erhalten, um das gänzliche Verschwinden der Seuche, wo möglieh, herbeizuführen. Zur vollständigen Tilgung der Maul- und Klauenseuche und zur Wiederherstellung normaler Viehverkehrsverhältnisse war es aber auch nothwendig, daß Verheimlichungen von Seuchenherden und neuen Einschleppungen aus dem Auslande unterblieben ; das Departement machte daher hierauf aufmerksam, unter Hinweisung auf die für solche Pflichtverlezungen bestehenden gesezlichen Bußen (5. Februar, B.-B1. I. 253). Einem Gesuche Neuenburgs um Erleichterung der Sanitätspolizei der Viehmärkte durch das Falleulassen des Veterinäruntersuchs von solchem Marktvieh, welches mit regelmäßigen Gesundheitsscheinen begleitet ist, wurde unter der Voraussezung, daß diese Märkte überhaupt sanitarisch überwacht werden, entsprochen (l 5. Apr.).

Dagegen schien es gerathen, die Folgen der Alpfahrten abzuwarten, bevor zur Erleichterung des Verkehrs eine verschiedentlich verlangte allgemeine Modifikation der zur Verhütung der Verbreitung der Maulund Klauenseuche angenommenen Maßregein vorgenommen würde.

Als jedoch selbst im Heumonat eine Abnahme der Seuche sichtbar war und wiederholt Gesuche um Aufhebung unsers Beschlusses vom 25. November 1875 einliefen, namentlich ein sehr dringliches aus Genf, erließ das Departement an sämmtliche Kantonsregierungen ein Kreisschreiben,
um deren Ansichten über gänzliche oder theilweise Aufhebung jenes Beschlusses, sowie über eine allfällige Modifikation unserer Verordnung vom 3. Oktober 1873 in Bezug auf die Dauer der Gültigkeit der Gesundheitsscheine für den Viehverkehr zu vernehmen (11. Juli). In ihren Antworten sprachen sich die meisten Kantone und dabei die maßgebenden entschieden gegen die Aufhebung der Quarantäne für Schweine an dor französischen Grenze aus ; einzelne Stimmen verlangten AufrechterhalBundesblatt. 29. Jahrg Bd. II.

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tung der Quarantäne auch für Schafe. Für eine Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gesundheitsscheine auf 7 Tage sprach sich die Mehrzahl der Stände aus, während einzelne Kantone vor einem allzu frühen Nachlassen in der Strenge der Maßregeln warnten und namentlich die Erfahrungen über die Wirkungen der bevorstehenden Herbstmärkte abwarten wollten. Mit Rüksicht auf dieses Bedenken, sowie auf den Umstand, daß sich in der zweiten Hälfte des Juli und in der ersten des August wieder eine merkliche Vermehrung der Seuche zeigte, mußte das Departement erkennen, daß der Zeitpunkt der Minderung der Präventivmaßregeln nicht gut gewählt wäre. Dagegen gestattete das Departement dem Kanton Genf, mit Rüksicht auf die dortigen besondern Verhältnisse, einstweilen die Einfuhr von zum Schlachten bestimmten Schafen ohne Quarantäne, sowie das Passiren des an Wagen gespannten Arbeitsviehs auf den Grenzstationen des Kantons, unter Bedingungen, welche gegen den Mißbrauch dieser Verkehrserleichterung sicherten (9. September).

Unsere Verordnung vom 3. Oktober 1873 aufzuheben oder zu modifiziren, was die Regierung von Bern beim Departement anregte, hielt dieses mit Rüksicht auf das angeführte Ergebniß des Kreisschreibens vom 11. Juli und auf die kurz vorher geschehene Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Frankreich in den bernischen Jura für durchaus unzulässig; auch wurde der Regierung, welche die Verkehrsbeschränkung provisorisch modifizirt hatte, prinzipiell erklärt, daß dieses Verfahren unstatthaft sei (16. September). Hingegen bewilligte das Departement dem Kanton Genf, der sieh über die hohen Fleischpreise als Folge der sanitarischen Kontrole der Vieheinfuhr beklagte, nach Einholung eines Gutachtens des eidg. Seuchenkommissärs und in Uebereinstimtnung mit den Waadtländer Behörden namhafte Erleichterungen in Bezug auf Einfuhr und Transit des Viehs und auf Viehgesundheitspolizei, mit dem Bemerken, daß an den hohen Fleischpreisen in Genf der dort bestehende Oktroi hauptsächlich Schuld trage (29. September). Das nahezu gänzliche Verschwinden der Seuche im Spätherbst gab der Hoffnung Raum, daß es bald möglich sein werde, den Viehverkehr von den lästigen- Fesseln außerordentlicher Maßregeln zu befreien ; im Winter verbreitete · sich jedoch die Seuche neuerdings wieder, in Folge mangelhafter Vollziehung bestehender
Verordnungen. Daherige Vorkehrungen des Departements fallen in das laufende Jahr. Näheres über den jeweiligen Stand und Verlauf der Maul- und Klauenseuche ist in den fortgesezten, jeweilen im Bundesblatt veröffentlichten S e u c h e n b ü l l e t i n s (incl. desjenigen vom 6. Januar 1877) enthalten, auf welche auch in Bezug auf das theilweise Auftreten anderer Seuchen, sowie die daherigen Maßnahmen verwiesen werden kann. (Das

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häufige Vorkommen von Fällen der Wuthkrankheit veranlasste das oben erwähnte Postulat, betreffend wirksamere Maßregeln gegen dieselbe.) Bei Unterlassung der Anzeige notorischer Seuchenfälle seitens von Kantonsregierungen wurden diese mit Rüksicht auf die bezügliche Vorschrift der Vollziehungverordnung zum Seuchengescz, sowie im Interesse möglichster Vollständigkeit der eidgenössischen Seuchenbülletins, in welchen alle Seuchenfälle Erwähnung finden, eingeladen, von dem Ausbruche irgendwelcher seuchenartiger Thierkrankheiten jeweilen dem Departement Kenntniß zu geben. -- Mittheilungen über kantonale S t r a f u r t h e i l e wegen W i d e r h a n d l u n g g e g e n V o r s c h r i f t e n d e r V i e h p o l i z e i fanden auch im Berichtsjahre nicht mit der wünschbaren Vollständigkeit statt. R e k u r s e gegen solche Strafurtheile sind nicht vorgekommen, ebenso wenig E n t s c h ä d i g u n g s b e g e h r e n von Kantonsregierungen wegen Maßnahmen gegen Viehseuchen. (Ueber das auf diesfällige Kostenvergütung bezügliche Postulat vom 25. Juni 1874 s. oben.)-- Ueber i n t e r k a n t o n a l e s e u c h e n p o l i z e i l i c h e Verhältnisse undSchuzmaßregelnu (Sperren) u. s. w. ist Einiges zu bemerken. Im Berichtsjahr ist nur ein Fall einer interkantonalen Sperre vorgekommen, die aber als zeitlich und örtlich beschränkt Übergängen wird. Auf Mittheilungen von Kantonsregierungen, betreffend den Ausbruch von Seuchen inNachbarkantonenu und die Befürchtung ihrer Einschleppung, lud das Departement die Regierungen der betreffenden Nachbarkantone ein, strenge Maßregeln gegen eine Verschleppung der Seuche "über die Grenze zu veranlassen und darüber zu berichten; bei Klagen von Kantonsregierungen über stattgehabte Einschleppung von Viehseuchen aus Nachbarkantonen wurde den Regierungen dieser Kantone fleißige Nachforschung über die Spuren der Einschleppung und überallfälligg noch vorhandene verborgene Seuchenherde, sowie eventuelle Bestrafung der Schuldigen und Berichterstattung hierüber anempfohlen. Je nach dem Ergebniß der Berichte wurde dann vom Departement Weiteres verfügt. -- Betreffend die im Vorjahr angeregte Angelegenheit der Regelung des T a x e n b e z u g s für Viehuntersuchungen an der Grenze gegen das Ausland, sowie für Vollziehung des Bundesgesezes vom 8. Februar und derVollziehungsverordnungg
vom 12. November 1872, wurden die Antworten deKantons-sregierungen auf das bezüglichDepartementskreisschreibenen vom 19. Oktober 1875 dem eidgenössischeSeuchenkommissäräzurir Prüfung, Berichterstattung und allfälligeAnlragstellungug übermittelt. Einstweilen empfahl das Departement den Behörden von Kantonen, in welchen an den Einfuhrstationen allzu hohe Taxen bezogen wurden, durch Instruktion an die mit den Grenz visi tationen

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betrauten Thierärzte und durch Aufstellung eines billigen Tarifs die Verkehrshemmnisse zu mindern. -- Unserseitige, sowohl das Departement als das Zolldepartemenl betreffende Beschlüsse in Sachen der Viehpolizei bezogen sich auf Oeffnung von Zollstätten für Vieheinfuhr, wobei die Vollziehung hinsichtlich der Zollabfertigung dem Zolldepartement zukam. Das Departement machte seinerseits zum öftern Gebrauch von der ihm durch die Verordnung vom 3. Oktober 1873 ertheilten Ermächtigung, je nach Umständen Stationen für die Vieheinfuhr zu schließen oder zu öffnen, worüber, sowie über andere mit dem Zollwesen zusammenhangende viehpolizeiliche Geschäfte jeweilen Verständigung mit dem Zolldepartement stattfand.

Berichte über Viehseuchen und Gegenmaßregeln im Aus lande. Von folgenden Nachbarstaaten wurden, wie bisher, die über den Stand der Viehseuchen gemachten Erhebungen anher mitgetheilt: von Baden durch das Organ der monatlich erscheinenden ,,Thierärztlichen Mittheilungen u ; von Oesterreich-Ungarn durch die Seitens der schweizerischen Gesandtschaft in Wien und des schweizerischen Konsulats in Budapest von 8 zu 8 Tagen eingesandten Berichte über den Stand der Rinderpest (mit Ausschluß anderer Viehseuchen), welche jeweilen bei Abfassung der eidgenössischen Seuchenbülletins berüksichtigt worden; von Italien durch die zweimonatlichen Bulletins über den Viohgesundheitsstaud im Königreich, welche aber in der Regel erst geraume Zeit nach ihrem Abschluß anher gelangen und daher kaum mehr Interesse gewähren. Von Seite der übrigen Nachbarstaaten, Frankreich und Deutschland (Württemberg und Bayern Inbegriffen), wurden, wie bisher, keine derartige Mittheilungen gemacht, wiewohl sämmtliche hievor genannte Staaten die schweizerischen Seuchenbülletins nach früherer Uebung zugeschikt erhielten. Was Frankreich speziell betrifft, beauftragte das Departement, infolge von Einschleppung der Maul- und Klauenseuche von dort auf die Viehmärkte im bernischen Jura, die schweizerische Gesandtschaft in Paris, von Zeit zu Zeit über den Stand der Viehseuchen in Frankreich, sowie über die zu ihrer Tilgung angeordneten Maßregeln von der französischen Regierung Auskunft zu verlangen und über den Erfolg dieser Schritte zu berichten (22. September). -- Q u a r a n t ä n e n , E i n f u h r v e r b o t e und a n d e r e S c h u z m a ß r
e g e l n g e g e n das A u s l a n d . Die Aufrechtbaltung unseres Beschlusses vom 25. November 1875, betreffend Quarantäuemaßregeln für die Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Frankreich, ist im Obigen erwähnt. Gemäß einem Vorschlage, welchen die Berner Regierung infolge von Einschleppung der Maulund Klauenseuche aus Frankreich auf die Viehmärkte im Jura machte, wurde die dortige Vieheinfuhr aus Frankreich einstweilen auf vier Eingangsstationen beschränkt (22. September). Die Aufhebung der

69 Quarantäne an der italienischen Grenze, welche von der Walliser Regierung im Jahr 1874 angeordnet und erst auf dringliches Ansuchen bewilligt worden war, auf welcher aber genannte Regierung mit Rüksicht auf den seit Längerem günstigen Gesundheitszustand der italienischen Grenzgegenden nicht mehr bestund, wurde den Kantonsbehörden als deren Sache anheimgegeben, in der Meinung, daß fortan an der Walliser Grenze gegen Italien die für den Vieh verkehr mit Hausthieren überhaupt vorgeschriebenen Maßregeln zur Geltung kommen (14. Dezember). Der Sanitätsbehörde von Graubünden gestattete das Departement, das im Vorjahr mit seiner Genehmigung provisorisch beobachtete Verfahren des Untersuchs des durch den Kanton Tessin eingetriebenen Sömmerungsviehs an der tessinisch-bündnerischen Grenze auch fernerhin einzuhalten, da nach Erfahrung die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch italienische Schafe über tessinisches Gebiet nach Graubünden nicht selten stattgefunden hat (10. Mai"). Einzelne im Berichtsjahre von Kantonsregierungen und kantonalen Behörden erfolgte Anzeigen über Seuchenausbrüche im benachbarten Ausland, sowie diesfällige zeitlich und örtlich beschrankte Sicherheitsmaßregeln werden um der Kürze, willen übergangen. Die Angelegenheit der einheitlichen Regelung der Passierscheine für ausländisches Vieh ist schwebend geblieben. -- V i e h s p e r r e n des A u s l a n d e s gegen die S c h w e i z . Ein noch in Kraft bestehendes Dekret des Präfekts von Turin, vom 18. Sept.

1874, welches wegen des damaligen partiellen Auftretens der Lungenseuche in der Schweiz die Einfuhr von Vieh, rohen Häuten und thierischen Abfällen aus der Schweiz nach der Provinz Turin verbot, wurde im Juli von der italienischen Regierung auf diesfällige von uns wiederholt veranlaßte Schritte der Gesandtschaft in Rom aufgehoben, weil der Gesundheitsstand des Viehs in der Schweiz und die hierseitigen Maßnahmen gegen Lungenseuche dieses Verbot nicht mehr rechtfertigten; die betreffenden italienischen Amtsstellen wurden seitens der Regierung von der Aufhebung dieses Verbots verständigt. -- V i e h p o l i z e i l i c h e V e r h ä l t n i s s e z u m A u s l a n d . Die Regierung von Baselstadt, vom Departement anläßlich eines Spezialfalls eingeladen, zu untersuchen, ob Desinfektion der elsässischen Eisenbahnwagen für den
Viehtransport stattfinde, erstattete einen Bericht, aus welchem sich ergab, daß die schnelle Entwiklung der Maul- und Klauenseuche und ihre leichte Uebertragbarkeit auf gesundes Vieh die Nachbarländer Elsaß, Frankreich und Baden abhalten, irgend welche Absperrungsmaßregeln oder Einschränkungen gegen diese Seuche zu ergreifen, so daß der herwärtige Ueberwachungsdienst an der Grenze geradezu illusorisch wird und gegenüber den Viehverkäufern und Viehbesizern der auswärtigen Nachbarstaaten einfach als vexatorische Maßregel erscheint.

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Hier kann offenbar nur durch Vereinbarung internationaler Maßregeln gegen Seuchenverbreitung, wie sie projektirt ist (siehe unten), geholfen werden. Um dem bemerklich gemachten Uebelstande abzuhelfen, daß Gemeindebehörden in Nord-Savoyen, ungeachtet der hierseifigen Reklamationen im Jahr 1874, neuerdings unregelmäßige Gesundheitsscheine für das zur Einfuhr in die Schweiz bestimmte Vieh ausstellten, wurden die schweizerischen Zollbehörden, sei es die Zolldirektion in Genf, beauftragt, die Thatsache dem Präfekten von OberSavoyen direkt zur Kenntniß bringen und damit die Drohung verbinden, daß für den Fall der Nichtabhiilfe die Zollbehörden zukünftig solche unregelmäßige Zeugnisse abweisen müßten (2. Sept.)- Gleichzeitig mit der Aufhebung des Verbots der Vieheinfuhr in die Provinz Turin (siehe oben), traten für diese Einfuhr die Vorschriften der Uebereinkunft von 1870 zwischen Italien und der Schweiz, betreffend den gegenseitigen Viehverkchr, wieder in Kraft. -- I n t e r n a t i o n a l e M a ß r e g e l n gegen V i e h s e u c h e n . Betreffend diesfallige, von früher herrührende Geschäfte ist Folgendes zu bemerken. Unser Erlaß vorn 25. September 1874, mit welchem wir in Folge Postulats vom 26. Juli 1873 (A. S. XI. 212) bei den Regierungen der Nachbarstaaten Maßregeln zur Tilgung und Verhütung von Viehseuchen , namentlich zur ausreichenden Reinigung des Viehtransportmaterials der Eisenbahnen anregten, hat ein unbefriedigendes Ergebniß gehabt, indem aus den bezüglichen Rükäußerungen hervorging, daß in Frankreich, im deutschen Reiche und in Oesterreich die einschlägige Gesezgebung noch unfertig ist und nur Bnj'ern (welches im Eisenbahnwesen autonom ist) und Italien entsprechende Geseze haben. Angesichts dieser Sachlage und mit Rüksicht darauf, daß das Postulat vom 26. Juli 1873 durch das spätere vom 1. Juli 1875, betreffend Einleitung einer internationalen Konferenz mit den Nachbarstaaten zur Veranlassung von Maßregeln gegen die Viehseuchen (A. S. n. F. I. 579), im Grunde schon überholt ist, beschlossen wir, ersterem Postulat keine weitere Folge zu geben und hierüber im Jahresbericht über unsere Geschäftsführung kurze Mittheilung zu machen (was hiermit geschieht), dagegen von einem bezüglichen Bericht an die Bundesversammlung Umgang zu nehmen, da derselbe in Betreff Frankreichs vertrauliche Mittheilungen
der Gesandtschaft in Paris, welche sich der Veröffentlichung entziehen, berühren müßte (21. Dezember). Nach Kenntnißnahme der entsprechenden Antworten der Regierungen von Italien, Oesterreich und Frankreich auf die von uns unterm 30. August 1875 zufolge Postulats vom 1. Juli gleichen Jahres an die Regierungen der Nachbarstaaten erlassene Einladung zum Beschiken einer Konferenz für Aufstellung eines Reglements zur Bekämpfung der Lungenseuche, beschlossen wir, diese Einladung den Ministerien von Baden, Bayern und Württem-

71 berg und beim auswärtigen Amt des deutschen Reiches in Erinnerung zu bringen, unter Kenntnißgabe von den 'bisher eingegangenen Antworten ; ferner dieselbe Einladung gemäß einem von der französischen Regierung geäußerten Wunsche, auch an die Ministerien von Belgien und der Niederlande zu richten und davon den Ministerien der früher eingeladenen Staaten Anzeige zu machen (4. Oktober).

Neueres, was hier einschlägt, ist Folgendes. Mit Vorschlägen, welche uns von der großbritannischen Regierung über sofortige Benachrichtigung der beiderseitigen Behörden, betreffend den Ausbruch der Rinderpest in einem der beiden Länder, nach Maßgabe einer Schlußnabme der Wiener Konferenz von 1872 für Aufstellung von Maßregeln gegen Viehseuchen, sowie einer zwischen Großbritannien und Oesterreich-Ungarn bereits getroffenen diesfälligen Vereinbarung, gemacht wurden, erklärten wir uns grundsäzlich einverstanden; dabei eröffneten wir aber auch, daß wir die vorgeschlagene Maßregel nur dann für nuzbringend erachten, wenn sie verallgemeinert werde, und daß wir, nachdem die Schweiz die Einleitungen für Abhaltung einer Konferenz von Abgeordneten der Nachbarstaaten zur Berathung von Maßregeln gegen die Viehseuchen an die Hand genommen habe, das Ergebniß der diesfälligen Verhandlungen glauben abwarten zu sollen, bevor mit Großbritannien die angetragene Vereinbarung getroffen werde (24. Januar).

Interkantonale Grenz- und Gebietsverhältnisse.

Wie im Vorjahr, ist hierauf Bezügliches im Berichtsjahr nicht vorgekommen.

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Bundesbeiträge für Zweke .schweizerischer Tereine im Inlaude.

Dem Postulate vom 18. März 1875, wonach kein Beitrag an wissenschaftliche und gemeinnüzige Unternehmungen in\s Budget aufgenommen werden soll, wenn von der betreffenden Gesellschaft nicht gehöriger Ausweis für die Ausgaben geleistet wird (A. S.

n. F. I. 443), ist auch bei Aufstellung des seither von Ihnen genehmigten Entwurfs des 1877er Budgets entsprochen worden. Das Nähere der Arbeiten und des Rechnungswesens der vom Bunde unterstüzten Vereine ist aus deren Spezialberichten ersichtlich; hier wird aus diesen nur hervorgehoben, was die Verwendung der Bundesbeiträge betrifft. -- Für Arbeiten des s c h w e i z e r i s c h e n l and w i r t h s c h a f t l i c h e n Ver eins, beziehungsweise seiner Zweigvereine, waren anfänglich im Ganzen Fr. 8,700 bewilligt, welche Summe durch Bewilligung eines von der Direktion des Hauptvereins

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zu dessen Grünsten begehrten Nachkredits von Fr. 5500 auf Fr. 14,200 erhöht wurde ; davon waren im Einzelnen bestimmt : a. Fr. 3000 für Förderung des landwirtschaftlichen Fortschritts im Allgemeinen; b. Fr. 1500 für Verbreitung vorzüglicher Geräthe und Maschinen; c. Fr. 1000 für Verbreitung landwirtschaftlicher Flugschriften und Broschüren (welche Stimmen zusammen die dem schweizerischen landwirtschaftlichen Verein nachträglich bewilligten Fr. 5500 ausmachen); ferner: Fr. 700 für das pomologische Bilderwerk und Fr. 2000 für Förderung des schweizerischen Obstbaues (schweiz.

Obst- und Weinbauverein); leztlich : Fr. 6000 für alpwirthschaftliehe Versuchsstationen, namentlich für Milchwirtschaft (schweiz.

alpwirthsehaftlicher Verein). Der s c h w e i z e r i s c h e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e V e r e i n hat, laut dem Bericht seiner Direktion, von dem Nachkredit der Fr. 5500 verwendet: 1. Fr. 1462 für Verbreitung landwirtschaftlicher Flugschriften; 2. Fr. 375 als Beitrag an die Delegirten zur landwirtschaftlichen Ausstellung zu Freiburg i. Br. ; 3. Fr. 300 als Beitrag an die dortige Ausstellung einer Brauuviehkollektion (6 Stücke Zuchtvieh); 4. Fr. 1409. 30 für Verbreitung landwirtschaftlicher Maschinen und als Beitrag an die Maschinen- und Dörröfenablheihmg an der landwirtschaftlichen Ausstellung in Pfäffikon ; 5. Fr. 674 für Verbreitung des Berichts über die Ausstellung in Weinfelden; 6. Fr. 674 für chemische Untersuchungen, zusammen Fr. 4370. 50, d. h. Fr. 1130. 50 weniger als der Nachkrodit beträgt. Die Vercinsdirektion begleitet diese Zusammenstellung (zu welcher übrigens die Belege gänzlich fehlen) mit dem Bemerken, daß der Verein sich bemüht habe, den bewilligten Kredit so zwekmäßig und haushälterisch als möglich zu benuzen. Was nun die unter Ziff. l und 5 aufgeführten Verwendungen betrifft, so entsprechen dieselben allerdings der oben sub lit. c angegebenen Zwckbestimmung; dagegen fällt die Verwendung sub Ziff. 4 nur zum Theil unter die Zwekbestimmung sub lit. b (denn Dörröfen gehören kaum zu den landwirtschaftlichen Geräthen und Maschinen im eigentlichen Sinne), und was die Verwendungen sub Ziff. 2, 3 und 6 anbelangt, so dienen dieselben nur in einem beschränkten Sinne dem sub lit. a bezeichneten Zweke.

Hiezu kommt, daß die Gesammtsumme der Einzelnbeträge von Fr. 1462 und Fr. 674
sub Ziff. l und 5 mit Fr. 2136 die für den betreffenden Zwek bestimmten Fr. 1000 (oben lit. c) um Fr. 1136 überschreitet, daß dagegen die Summe von Fr. 1409. 30 sub Ziff. 4 die bei lit. b ausgesezto von Fr. 1500 (selbst einschließlich eines Beitrages an Dörröfen) nicht erreicht, und daß endlich die Gesammtsumme der Beträge von Fr. 375, Fr. 300 und Fr. 674 sub Ziff. 2, 3, 6 mit Fr. 1349 um Fr. 1651 unter der sub lit. a bestimmten Summe bleibt.

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Der s c h w e i z e r i s c h e Obst- und W e i n bau v erei u hat die Bundesbeiträge bestimmungsgemäß, zum Theil mit Zusezung eigener Mittel, verwendet; ein Re.st wird in gleicher Weise Verwendung finden : der Verein verausgabte für die Fortsezung des pomologischen Bilderwerkes Fr. 746. 30, für Förderung des schweizerischen Obstbaues einstweilen Fr. 1727. 85. Der s c h w e i z e r i s c h e a 1pw i r t h s chaftliche V e r e i n hat vom Bundesbeitrage der Fr. 6000 einstweilen Fr. 3500 bestimmungsgemäß für die Milchversuchsstation in Lausanne verwendet, deren vierte Jahresrechnung folgende Ergebnisse aufweist: Einnahmen (einschließlich des Bundesbeitrags von Fr. 3500) Fr. 11,667. 95; Ausgaben: Fr. 10,602. 89; Aktivsaldo: Fr. 1065. 06. In weiterer bestimmungsgemäßer Verwendung des Bundesbeitrags beabsichtigt der Verein zu verwenden : Fr. 1000 für alp- und milchwirthschaftliche Verbesserungen und Prämien ; Fr. 1500 für wissenschaftliche und praktische Versuche, welche noch in Arbeit sind und von der Direktion in einem besondern Bericht spezifizirt werden. -- Zufolge des von uns im Jahr 1874 genehmigten Verfahrens im Verwenden der Bundesbeiträge au den s c h w e i z e r i s c h e n K u n s t v e r e i n , hat dieser Verein den 1870er Beitrag von Fr. 6000 an die Sektion Aarau verabfolgt, welche denselben mit Gutheißen des Centralkomites in Basel zur Erwerbung des Gemäldes eines Schweizerkünstlers verwendete. --. D i e a l l g e m e i n e geschich t f o r s c heu de G e s e l l sch af t d e r Sch wo i z, welcher ein Kredit von Fr. 2350 für Bearbeitung und Herausgabe schweizerischer Chroniken bewilligt wurde, hat den ersten Band des ,,Jahrbuchs der schweizerischen Geschichte", unter Anderm eine werthvolle Untersuchung über die Quellen der Chronik Etterlins enthaltend, veröffentlicht und den ersten Band der ,,Quellen zur schweizerischen Geschichte", der hauptsächlich bernisches Chronikenmaterial enthält, dem Abschluß im Druk nahe gebracht. Der Betrag der diesfälligen Gesammtkosten erreicht denjenigen des Jahreskredits (Fr. 2350) nicht: er beläuft sich nämlich nur auf Fr. 2185. 90. -- Betreffend die vom Bunde unterstüzten Arbeiten der S c h w e i z , naturf o r s c h e n d e n G e s e l l s c h a f t haben die einzelnen Kommissionen derselben die ihnen gewahrten Bundesbeiträge zwekgemäß verwendet, wie aus
ihren Berichten und aus ihren vom Centralkomite geprüften Rechnungen hervorgeht, welche lezteren mit den dem Departement jeweilen eingesandten Quartalabrechnungen übereinstimmen. Der Fortschritt der Arbeiten der g e o l o g i s c h e n K o m m i s s i o n ergibt sich aus ihrem gedrukt vorliegenden Bericht an die Versammlung der schweizerischen Naturforscher im vorigen Herbst und aus dem ebenfalls vorliegenden Uebersichtsblatt der geologischen Karte der Schweiz. Als seitherige Arbeiten sind aus dem Kommissionsbericht zu erwähnen : die Vollendung des Druks der ersten und

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zweiten Abtheilung des Textes zum Blatt IX (St. Gallen und Thurgau), der Abschluß der geologischen Aufnahme des Blattes XII (Freiburg, Bern und anstoßende Alpenketten) und die eifrige Fortsezung der Aufnahmen durch die Mehrzahl der mit denselben Betrauten. Saldo auf Jahresende: Fr. 9052, der aber durch noch ausstehende Reiseauslagen und die Drukkosten des Textes zu Blatt IX nahezu erschöpft werden wird, so daß der 1877er Kredit bereits beansprucht werden mußte. Was die Arbeiten der m e t e o r o l o g i s c h e n K o m m i s s i o n betrifft, welche durch die Direktoren der physikalischen Observatorien in Base] und Bern verstärkt: worden ist, so hatten die Beobachtungen an den Stationen, sowie ihre Berechnung und Druklegung auf der Centralstation in Zürich ihren geordneten Fortgang; vor Jahresende wurden die NovemberBeobachtungen der Normalstationen veröffentlicht, womit das Mögliche geleistet ist. Ausgaben: Fr. 15,172. 30; Einnahmen (inkl.

Bundesbeitrag von Fr. 15,000) Fr. 15,247. 65; Aktivsaldo: Fr. 75. 35.

Seit der Frühlingssizung der g e o d ä t i s c h e n K o m m i s s i o n , deren Protokoll gedrukt vorliegt, wurde die Berechnung der Längenbestimmung Pfänder-Zürich-Gäbris beendigt und deren Druklegung angeordnet. Von der neuen Längenbestimmung Straßburg-GenfMünchen wurden die Beobachtungen von Straßburg-Genf zu Ende geführt, wogegen die für Genf-München im laufenden Jahr nochmals in Angriff zu nehmen sind. In Fortsezung der vom eidgenossischen Stabsbüreau geleiteten Arbeiten zur Ergänzung der Triangulation wurden an 11 im Kommissionsbericht namhaft gemachton Stationen Nachmessungen, mehrentheils mit Erfolg, vorgenommen, wofür eine Reihe von Stationen neu aufzubauen war; die von der Kommission gehoffte Vollendung der nöthigen Nachmessungen wurde jedoch noch nicht erreicht. Indeß ist der Druk der vorhandenen Materialien, die in Genf gesichtet und, so weit möglich, ausgeglichen werden, in nächste Aussicht gestellt. Die Nivellementsarbeiten betrafen die Streke Bern-Brünig-Luzern, sodann doppelt die Streke Bellinzona-Monte Cenere-Chiasso. Die Rechnungen wurden seither so weit bereinigt, daß der Druk der sechsten Lieferung beginnen kann. Ausgaben : Fr. 15,000. 27 ; Einnahmen (Bundesbeitrag) : Fr. 15,000; Passivsaldo: Fr. 0,27. -- Das Centralkomite des eidg e n ö s s i s c h e n T u r n v e r e
i n s konnte einen Jahresbericht nicht vorlegen, da es im Vorjahr einen solchen veröffentlicht hat und dies nur alle zwei Jahre geschieht; dasselbe beschränkt sich daher auf Angaben über die Vorturnerkurse, für deren Abhaltung der Verein vom Bunde unterstüzt wird. Nach diesen Angaben nahmen an den Vorturnkursen aus 90 Vereinen (70 eidgenössischen und 20 nicht dem Verbände angehörenden) im Ganzen 187 Vorturner Theil, und beliefen sich die Gesammtausgaben auf Fr. 2918. 50, während

der Bundesbeitrag Fr. 1000 betrug. -- Ueber die Redaktionsarbeiten am sch weizerdeutschen I d i o t i k o n kann auf unsere Botschaft zum Budget für 1877 (Bundesbl. IV. 351) und auf den vom Vorstände der geschäftsleitenden Kommission für dieses Unternehmen veröffentlichten dritten Jahresbericht vom 1. Okt. 1875 bis 3. Sept. 1876, S, 3 ff. verwiesen werden. Die Entscheidung über die im Jahresbericht erwähnte Angelegenheit der innern Anordnung des Idiotikons (etymologische oder alphabetische), welche die Kommission vielfach beschäftigt hat, fällt in' s laufende Jahr. Aus dem vom Vorstande gleichzeitig mit dem Jahresbericht einbegleitcten Rechnungsauszug bis 31. November ist folgendes Ergebniß hervorzuheben: Einnahmen Fr. 7183. 20; Ausgaben Fr. 5009. 75; Aktivsaldo Fr. 2173. 45, wozu noch der seither bezogene Bundesbeitrag von Fr. 3000 kommt. -- DasCentralkomitee des V e r s i c h e r u n g s v e r e i n s der e i d g e n ö s s i s c h e n B e a m t e n u n d B e d i e n s t e t e n , f ü r dessen Zweke ein Bundesbeitrag von Fr. 23,000 für 1876 erstmals bewilligt worden ist, hat sich außer Stand gesehen, einen Jahresbericht rechtzeitig zu erstellen, da einerseits die Prämien pro Dezember noch nicht vonsämmtlichenu Sektionen bereinigt waren, anderseits nach dieser Bereinigung die nöthigen Berechnungen noch angestellt werden müssen. Immerhin gibt dasCentralkomitee die Versicherung, daß der Bundesbeitrag für 1876, zufolge des in unserer Botschaft zum Budget für 1877 (Bundesbl. IV. 35-1) erwähnten statutenmäßigen Vereinsbeschlusses, demReservefondd einverleibt worden sei, was die Rechnung bestätigen werde.

Landwirthschaft.

Das Postulat der Bundesversammlung vom 24. Juni 1875, eine Folge der auf Förderung der Landwirthsehaft abzielenden Motion, betreffend Errichtung einer Centralstelle für Landwirthsehaft, einer landwirthschaftlich-chemischen Versuchsstation und von landwirthschaftlichen Wander- und Fachlehrerkursen am Polytechnikum (B.-B1. 1875 I. 522, III. 734), wurde, nach Einholung eines bezüglichen Gutachtens des schweizerischen Schulrathes, unserseits erledigt durch Botschaft und Beschlußentwurf, betreffend Errichtung einer agrikultur-chemischen Versuchsstation an der eidg. polytechnischen Schule (6. November, B.-B1. IV. 567. 572). Diese Vorlagenfigurirtenn unter denTraktandenn derDezembersessionu der Bundesversammlung, wurden jedoch in derselben verschoben (B.-B.

1877, Nr. 5 Beil. S. 3. 25).

Das Fortbestehen der R e b l a u s g e f a h r veranlaßte im Laufe des Jahres mehrfache Erlasse und Verfügungen, welche theils von uns, theils vom Departement ausgingen. Da seitens der Waadt-

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länder- und Walliser - Robenbesitzer lebhafte Besorgnisse wegen möglicher Einschleppung der Reblaus aus dem Kanton Genf mehr und mehr laut wurden, und der Präsident der eidg. Reblauskommission behufs der Beseitigung dieser Gefahr den Erlaß eines bezüglichen Einfuhrverbots als dringend nothwendig bezeichnete, mit welchem sich übrigens auch das Genfer Departement des Innern einverstanden erklärte, beschlossen wir, die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinstoks (ausgenommen den Wein) aus dem Kanton Genf in die Kantone Waadt und Wallis zu verbieten (16. März).

In Folge verschiedener Begehren um Aufhebung des unterm 25. August 1874 erlassenen Verbots der Einfuhr von Weintrauben aus Frankreich (B.-Bl. 1874 II. 654), brachten wir jenes Verbot sämmtlichen Kantonsregierungen in Erinnerung, mit dem Bemerken , daß und warum dasselbe auch fernerhin ungeschwächt aufrecht erhalten werden müße ; zugleich verboten wir, vom 1. September hinweg, die Einfuhr von Reben aus dem Elsaß, einschließlich der Gegenstände ihrer Verpakung (Traubenkörbe und Reblaub) (25. August, B.-Bl. III 465. 493). Dem Postulat vom 28. Dezember 1875, betreffend die Frage der Vergütung der durch Maßregeln gegen Verbreitung der Reblaus verursachten Kosten (A. S. n. F. II. 53), wurde unserseits entsprochen durch Botschaft vom 7. Dezember nebst Gesezentwurf, betreffend die gegen das Eindringen und die Ausbreitung der Reblaus zu ergreifenden Maßregeln (B.-Bl. IV.

775. 786). Diese Vorlage, ein Traktandum der Dezembersession der Bundesversammlung, wurde in derselben verschoben (B.-Bl. 1877 I, Nr. 5 Beilage S. 3. 23). In den Detail der zahlreichen Erlasse und Verfügungen, welche in Sachen der Reblausgefahr vom Departement ausgegangen sind, kann der Kürze halber nicht eingetreten werden ; aus demselben ist hervorzuheben, daß das Departement, in Folge einer Anregung des Postdepartements, im Anschluß an unser Verbot vom 25. August, betreffend die Einfuhr von Weintrauben aus dem Elsaß (s. oben), verfügt hat: es sei ebenso die Einfuhr von Roben und Rebholz, überhaupt von Bestandtheilen des Weinstoks aus dem Elsaß in die Schweiz verboten (26. Sept.). -- Da eine Mittheilung der deutschen Gesandtschaft, betreffend Einschleppung einzelner C o l o r a d o k ä f e r nach Europa (Bremen), befürchten ließ, daß die Einwanderung dieses Insektes von Amerika nach Europa
nicht unwahrscheinlich sei, ließen wir jene Mittheilung veröffentlichen (4. Aug.,B.-Bl. III. 392). -- Betreffs der landwirtschaftlichen Abtheilung des eidg. Polytechnikums und der vom Bunde unterstüzten Arbeiten des schweiz. landwirtschaftlichen Vereins und seiner Filialvereine wird auf den Abschnitt über die p o l y t e c h n i s c h e S c h u l e und den Artikel B u n d e s b e i t r âge etc.

verwiesen. Eine Folge des Wiener internationalen land- und forst-

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wirtschaftlichen Kongresses von 1873 ist die hienach, unter Vogelschuz, erwähnte Vereinbarung zwischen Oesterreich und Italien, welcher beizutreten die Schweiz von Oesterreich eingeladen wurde. Ueber Vermittlung der Betheiligung von Schweizern an der Hamburger internationalen landwirtschaftlichen Ausstellung im Februar 1. Js. ist der Artikel A u s s t e l l u n g e n i m A u s l a u d e nachzusehen.

Jagd und Vogelschuz; Fischerei.

Das B u n d e s g e s e z ü b e r J a g d - und V o g e l s c h u z vom 17. September 1875, welches unterm 23. Oktober gl. Js. mit Festsezung der Einspruchsfrist (21. Januar 1876) öffentlich bekannt gemacht worden ist, wurde von uns, nachdem jene Frist abgelaufen war, ohne daß ein diesfälliges Referendumsbegehren die nach Art. 89 der Bundesverfassung erforderliche Unterschriftenzahl erhalten hatte, am 2. Februar gemäß besagtem Art. 89 in Kraft und mit dem 14. gl. Mts. als vollziehbar erklärt (A. S. n. F. II.

39--46) ; gleichzeitig beauftragten wir das Departement mit der Bestellung von Kommissionen aus Fachmännern zur Ausarbeitung der in den Art. 15 und 25 des Gesezes vorgesehenen Verordnungen und zur Erörterung der Frage, betreffend Herausgabe einer Sammlung von Abbildungen nebst Beschreibung der im Art. 17 des Gesezes angeführten nüzlichen Vogelarten zum Gebrauche in Schulen. Von unserm Berichte vom 21. Februar, betreffend das Begehren für Volksabstimmung über das Jagdgesez (B.-B1. I, 495), haben Sie ohne Kommissionalvorberathung unterm 9./10. März am Protokoll Vormerkung genommen (B.-Bl. I. 804). In Vollziehung von Art. 25 des Jagdgesezes, betreffend die Bannbezirke für das H o c h w i l d , erließen wir sodann unterm 12. April eine zudienende V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g (Bundesblatt II. 68, A. S. n.

F. II. 156). Wir theilten diese Verordnung mit Kreisschreiben vom gleichen Datum sämmtlichenKantonsregierungenu mit und begleiteten dieselbe mit einigen Erläuterungen ; dabei ertheilten wir den Kantonsregierungen die Weisung, uns die kantonalen Geseze und Verordnungen über das Jagdwesen bis zum 1. September zur Prüfung und Genehmigung einzureichen; ferner richteten wir an die Regierungen derjenigen Kantone, in welchen Art. 15 de.s Jagdgesezes die Ausscheidung von Bannbezirken vorsieht, die Einladung zur Eingabe bezüglicher Anträge und zur Berichterstattung über bisherige Erfahrungen mit schon bestehenden Bannbezirken-, leztlich ersuchten wir sämmtliche Kantonsregierungen, uns ihre Ansichten über die Vollziehung von Art. 18 des Jagdgesezes (Volksschulunterricht zum Zweke der Schonung der nüzlichen Vögel)

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mitzutheilen (B.-B1. IL 78). Weiter erließen wir unterm 4. August eine provisorische V e r o r d n u n g über die im Art. i 5 des Jagdgesezes vorgesehenen B a n n b e z i r k e f ü r d i e H o e h w i l d j a g d (A. S. n. F. II. 385), nach Vorberathung derselben durch eine Fachkommission, welche dabei die von den betreffenden Kantonsregierungen zufolge Einladung in unserm Kreisschreiben vom 12. April vorgelegten bezüglichen Anträge berüksichtigte, die jedoch unvollständig waren und auf Einladung des Departements behufs unserer Berathung ergänzt wurden. Das Departement seinerseits erließ unterm 18. August eine von der Fachkommission vorgeschlagene I n s t r u k t i o n f ü r d i e W i l d h ü t e r in den F r e i b e r g e n (B.-B1. DI. 450) und übermachte dieselbe den betreffenden Kantonsregierungen durch Kreisschreiben vom 23. August, unter Verheißung von Karten mit der Verzeichnung der Grenzen der Bannbezirke der einzelnen Kantone, sowie mit der Einladung zum Mittheilen der Ernennung der Wildhüter und zur Beobachtung des Art 5 der Vollziehungsverordnung zum Jagdgeseze. Seither haben die Kantone mit Bannbezirken dem Departement die von ihnen getroffenen Wahlen der Wildhüter zur Kenntniß gebracht. An die Regierungen der Kantone Luzern, Nidwaiden und Appenzell beider Rhoden, welche zur Verordnung vom 4. August über die Bannbezirke für die Hochwildjagd Einwendungen betreffs der Eintheilung und Gebietsumschreibung machten, erließen wir ein Antwortschreiben, welches die getroffenen Anordnungen rechtfertigte und gegenüber den Begehren sofortiger Abänderung eine solche als nicht zeitgemäß bezeichnete, bevor Erfahrungen wenigstens während eines Jahres gesammelt seien und eine gründliche Prüfung der streitigen Fragen durch eidgenössische und kantonale Fachmänner auf Ort und Stelle stattfinden könne (1. September). Betreffs der von den meisten Kantonen mit Bannbezirken verlangten Betheiligung des Bundes an den K o s t e n des H u t d i e n s t e s in den Bannbezirken richteten wir an Sie unterm 30. November eine Botschaft in ablehnendem Sinne (B.-B1. IV.

664), welche Vorlage unter den Traktanden der Dezembersession figurirte, aber in dieser Session verschoben wurde (B.-B1. 1877, Nr. 5 Beil. S. 2 f. 23). Zufolge einer in unserm Kreisschreiben vom 12. April ertheilten Weisung haben uns die meisten
Kantonsregierungen die von ihnen zur Vollziehung des Jagdgesozes erlassenen G e s e z e und V e r o r d n u n g e n zur Prüfung und Genehmigung eingereicht, welche wir denselben theils unbedingt, theils mit dem Vorbehalt von Abänderungen ertheilten, je nachdem sie mit dem Bundesgeseze im Einklang stunden oder davon abwichen. In das- Einzelne sonstiger auf das Jagdwesen bezüglicher Verfügungen, welche theils von uns, theils vom Departement aus-

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gingen, wird der Kürze halber nicht eingetreten, zumal da dieselben nur von vorübergehender oder lokaler Bedeutung gewesen sind.

Was speziell die Angelegenheit des V o g e l s c h u z e s betrifft, hat sich in Folge unsers Kreisschreibens vom 12. April (s. oben) eine Anzahl von Kantonsregierungen dafür ausgesprochen, daß der Bund selbst die Ausarbeitung der für die Schulen bestimmten Bilder der im Art. 17 des Jagdgesezes bezeichneten nüzlichen Vögelarten an die Hand nehme. Die Frage der Herausgabe einer Sammlung liebst Beschreibung dieser Vogelarten konnte jedoch vom Departement, wegen vielfacher anderer, dringender Geschäfte, noch nicht mit der von ihm auftragsgemäß bestellten Spezialkommission vorberathen werden. Dagegen hat das Departement, auf eine amtliche Anzeige, betreffend die Erneuerung des Unfugs der Jagd auf kleine Vögel im Kanton Tessin, das Postdepartement veranlaßt, den Postagenten in diesem Kanton die Annahme und Beförderung von kleinen todten Vögeln, deren Jagd durch das Bundesgesez über Jagd und Vogelschuz verboten ist, zu untersagen (27. Mai); zugleich lud das Departement die Regierung von Tessin, unter Kenntnißgabe des Sachverhalts, ein, dem Bundesgeseze Nachachtung zu verschaffen. Die zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien getroffene Vereinbarung über den Vogelschuz und die österreichischerseits geschehene Einladung zum Beitritt der Schweiz zu dieser Vereinbarung ist im Artikel i n t e r n a t i o n a l e U e b e r e i n k ü n f t e berührt.

Das Bundesgesez über die F i s c h e r e i vom 18. September 1875, welches unterm 20. November gl. Js. mit Festsezung der Einspruchsfrist (16. Februar 1876) öffentlich bekannt gemacht worden ist, wurde von uns, als diese Frist ohne Einsprache abgelaufen war, mit Beschluß vom 18. Februar in Kraft und mit dem i. März als vollziehbar erklärt (A. S. n. F. II. 90--90).

Nach Art. 17 dieses Gesezes haben wir die Kantone anzuhalten, ihre Geseze und Verordnungen über die Fischerei ohne Verzug mit den von uns zu erlassenden Vollzugsverordnungen in Einklang zu bringen. Wir beauftragten daher das Departement bereits unterm 18. Februar mit der Ausarbeitung einer allgemeinen V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g ; auch wurde der Erlaß einer solchen von verschiedenen Kantonsregierungen und Kantonsbehörden dringlich gewünscht. Die fragliche
Verordnung konnte jedoch im Laufe des Jahres noch nicht aufgestellt werden wegen der noch schwebenden Unterhandlungen mit dem Großherzogthum Baden und mit Elsaß-Lothringen in Bezug auf den Fischfang im Rhein, ferner mit Frankreich bezüglich der Fischerei im Genfersee (worüber unten im Artikel i n t e r n a t i o n a l e U e b e r e i n k ü n f t e ) ; nichts desto weniger war nach unserm -Erachten dem Gesez

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unverweilte Nachachtung zu sichern, zumal da seine Inkraftsezung, laut Art. 17, nicht vom Erlasse der Vollziehungsverordnung abhängig ist, sondern leztere blos der erstem folgen soll. Ein daher von uns an sämmtliche Kantonsregierungen erlassenes Kreisschreiben fällt in das laufende Jahr. Reklamationen, welche bei uns von mehreren Fischerei-Inhabern gegen die sie betreffenden Wirkungen des Fischereigesezes erhoben worden sind, werden nach dem Erlaß der Vollziehungsverordnung zu diesem Geseze ihre Erledigung finden. Konkordate über die Fischerei im Neuenburgerund im Murtensee sind unter dem Artikel K o n k o r d a t e erwähnt.

Hebung der schweizerischen Pferdezucht.

V e r ä u ß e r u n g i m p o r t i r t e r Z u c h t p f e r d e hat im Berichtsjahre so wenig als in den lezten Jahren stattgefunden. Die e i d g . P f e r d e z u c h tko in m i s s i o n hielt zwei Sizungen in Thun. Die Beschlüsse, resp. Vorschläge der Kommission werden, insoweit sie sich speziell auf den eidgenössischen Fohlenhof bei Thun bezogen, unten erwähnt. Die P f e r d e z u c h t im A l l g e m e i n e n betreffend, nahm die Kommission ein Referat von Hrn. Oberst Wehrli entgegen, betreffend die kantonalen Pferdezuchtberichte, sowie die eidg. Expertenberichte über kantonale Pferdeschauen von 1875. Zufolge Kommissionsbeschlusses erstattete der Genannte nachgehends dem Departement einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Bestrebungen von Bund und Kantonen, betreffend Hebung der schweizerischen Pferdezucht; dieser Bericht wurde seither vom Departement im D r u k , auch in französischer Uebersezung, veröffentlicht und sämmtlichen Kantonsregierungen mit Kreisschreiben vom 10. Oktober in einer gewissen Anzahl von Exemplaren übermittelt. In ihrer zweiten Sizung nahm die Kommission Referate entgegen, welche die HH. W. de Rham und Hafner, ihre Mitglieder über die Frage der Verwendung und Beschaffung ausgezeichneter Zuchthengste erstatteten. Die Anträge der Berichterstatter weichen von einander ab und werden in einer spätem Kommissionssizung diskutirt werden ; Einschlägiges ist im gedrukten Bericht von Hrn. Oberst Wehrli über die bisherigen Pferdezuchtergebnisse S. 33 f. enthalten. -- Betreffend den e i d g e n ö s s i s c h e n F o h l e n h o f wird der Kürze halber zum Theil auf den hie vor erwähnten Bericht verwiesen. Derselbe enthält nämlich eine Uebersicht der vorjährigen Kosten des Fohlenhofes nach der Rechnung der Direktion der Pferderegieanstalt (S. 30), ferner Mittheilungen über den zu Ende des Vorjahres und im Anfang des .Berichtsjahres bewerkstelligten Ankauf von

81 4 Hengstfohlen (S. 32 f.), über die Uebernahme von trächtigen Remontestuten (S. 33), sowie über das Ergebniß einer von der Pferdezuchtkommission im Frühjahr gehaltenen Inspektion des Fohlenhofes und der Fohlen der Remontestuten (S. 31 f. 33).

Die Versicherung des Fohlenhofes hatte zur Zeit der Inspektion, die Pferde nicht inbegriffen, schon stattgefunden, und war noch auf die Versicherung der Pferde gegen Krankheit Bedacht zu nehmen.

Anstatt der von der Pferdezuchtkommission im Einverständniß mit der Regiedirektion vorgeschlagenen Vergrößerung des Fohlenhofes wurde im Sommer ein Neubau ausgeführt, der zwekmäßiger war und die Kosten eines Anbaues nicht wesentlich überstieg. Zwei anläßlich ihrer Inspektion für die Zucht untauglich befundene und deßhalb kastrirte Hengste des Fohlenhofes wurden im August von der Regiedirektion zu Fr. 900 "verkauft. Behufs der nöthig befundenen Veräußerung der im Fohlenhof aufgezogenen, nunmehr SVajährigen fünf Hengste fand deren Versteigerung am 31. Oktober in Thun, im Beisein der Kommission, statt, unter den von derselben festgesezten Bedingungen, welchen unser Programm, betreffend Hebung der schweizerischen Pferdezucht, vom 6. März 1868 (Bundesblatt 1868,1. 391), zu Grunde lag. Sämmtlichen Kantonsregierungen war vorherige Anzeige der Versteigerung, unter Einladung zur Betheiligung an derselben, gemacht worden. Der Gesammterlös von 3 versteigerten Hengsten betrug Fr. 5000. Die bei der Versteigerung unverkauft gebliebenen 2 Hengste sollen aus freier Hand verkauft werden, wozu die Regiedirektion Auftrag erhalten hat. Die seiner Zeit von der eidgenössischen Pferdezuchtkommission erworbenen 6 Remontestuten wurden der Regieanstalt um die Summe von Fr. 6780 abgetreten (Fr. 700 unter der Schazung, wegen Erblindens einer der Stuten) ; ein zur Zucht untaugliches Fohlen einer Remontestute wurde mit in den Kauf gegeben. Von den andern Fohlen der Remontestuten wurden 2 Hengstfohlen, das eine zu Fr. 500, das andere zu Fr. 250 geschäzt, für den Fohlenhof behalten ; die übrigen 3 Fohlen (2 Stutenfohlen und l Hengstfohlen, geschäzt zu Fr. 150, 250, 200), welche von der Regiedirektion aus freier Hand verkauft werden sollten, wurden mit einem Gresammterlös von Fr. 550 abgesezt.

-- Behufs von e i d g e n ö s s i s c h e n E x p e r t i s e n ü b e r k a n t o n a l e P f e r d e
s c h a u e n , welche d e m Departement von Kantonsregierungen übungsgemäß angezeigt wurden, ordnete dieses Mitglieder der eidgenössischen Pferdezuohtkommission als Experten ab : Herrn Oberst Wehrli in Zürich an die luzernischkantonale Pferdeschau vom 11. März in Ruswyl, wobei auch die im Kanton befindlichen Abstämmlinge importirter Zuchthengste aufgeführt wurden; den Genannten und Herrn Thierarzt Müller in Tramelan an die waadtländisch-kantonale Zuchthengsteausstellung Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. II.

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82 und an die von der Pferdeverbesserungsgeséllschaft der romanischen Schweiz veranstaltete Zuchtstuten- und Fohlenausstellung, beide am 20. Mai in Morges gehalten ; den Zweitgenannten an die freiburgischkantonale Austeilung von Mutterstuten und ihren Fohlen, mit Beiziehung der Abkömmlinge von importirten englischen Halbbluthengsten, gehalteu am 28.--31. August in Freiburg, Bulle, Romont und Domdidier. Ueber diese Expertisen haben die Experten dem Departement Bericht erstattet. Zur Aufbesserung der Prämien der Zuchtpferdeausstellung in Morges wurde von uns ein Beitrag von Fr. 500 bewilligt; die hiebei gestellte Bedingung einer Berichterstattung über die Ausstellung, sowie eines Ausweises über die Verwendung des Beitrags wurde erfüllt.

Schuz des künstlerischen und gewerblichen Eigenthums.

Ein Bundesgesez, welches das Eigentumsrecht an Fabrik- und Handelszeichen für künstlerische und gewerbliche Erzeugnisse sichert, besteht bekanntlich nicht; vielmehr hat die Bundesversammlung noch in ihrer Wintersizung von 1875 einen diesfälligen Antrag abgelehnt (Bundesblatt 1876 I. 4). Gegen das Ende des Berichtsjahres sind uns zwei bezügliche Petitionen zugegangen, und zwar die eine zu Händen der Bundesversammlung, betreffend den Erlaß eines Bundesgesezes für den Photographien-Schuz in der Schweiz, die andere Petition von schweizerischen Industriellen und Handelsfirmen gestellt und betreffend den Erlaß eines eidg. Patentgesezes zum Schuze von Fabrik- und Handelszeichen. Das Departement, welchem diese beiden Eingaben zur Prüfung und Antragstellung überwiesen wurden, hat die Sache durch den schweizerischen Handels- und Industrie verein bereits begutachten lassen und wird sich mit den erhobenen Fragen näher befassen, um so mehr, da der vom Ständerath in Folge einer Motion gefaßte Beschluß, durch welchen wir eingeladen wurden, die Frage eines Erlasses von Bundesgesezen über die Kontrole der Verarbeitung und des Verkaufs der Edelmetalle, sowie über den Schuz der Fabrikzeichen zu untersuchen (Bundesblatt 1877 I. Nr. 5, Beilage, Seite 19), dem Departement zur Behandlung zugewiesen ist. Eine Anregung der großbritannischen Gesandtschaft, betreffend eine Vereinbarung zwischen Großbritannien und der Schweiz zum gegenseitigen Schuze von Fabrik- und Handelszeichen, ist unten im Artikel i n t e r n a t i o n a l e U e b e r e i n k ü n f t e erwähnt.

Unterstüzung Beschädigter durch Naturereignisse.

Die Wasserverheerungen, mit welchen vom 10. bis 12. Juni verschiedene Theile der Schweiz, namentlich die Kantone Thurgau,

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Zürich, St. Gallen, Appenzell A.-Rh. und Aargau heimgesucht wurden, erzeugten eine Nothlage, \\elcher nur mit außerordentlichen und umfassenden Maßregeln begegnet werden konnte. Eine daherige, am 16. Juni im Nationalrath gestellte Motion, betreffend direkte Unterstüzung der Wasserbeschädigten durch den Bund, wurde am 19. gleichen Monats infolge von Erklärungen des Vertreters unserer Behörde zurükgezogen. (Näheres hierüber siehe in unserer Botschaft vom 16. Dezember, betreffend Nachtragskredite für 1876, Bundesblatt IV. 904 f.) Dagegen sprach eine vom Departement in unserm Auftrag mit Kreisschreiben vom 17. Juni nuf den 20. gleichen Monats einberufene Konferenz von Repräsentantea aller Kantone den einstimmigen Wunsch aus, daß wir, wie im Jahre 1868, die Organisation einer Nationalsubskription zu Gunsten der heimgesuchten Bevölkerungen an die Hand nehmen möchten. Demgemäß erließen wir unterm 24. Juni einen Aufruf an das Schweizervolk zu Gunsten der Wasserbeschädigten, in welchem wir insbesondere die Regierungen der eidgenössischen Stände zur Veranstaltung bezüglicher Sammlungen in ihren Kantonen einluden und den von der Abgeordnetenkonferenz aufgestellten Grundsaz, daß bei der Gabenvertheilung nur die Bedürftigen bedacht werden sollen, gewährleisteten. An die diplomatischen Agentschaften der Schweiz im Auslande richteten wir unterm 27. Juni, unter Mittheilung unsers Aufrufs, ein Zirkular, betreffend die Wasserverheerungen in der Schweiz, mit welchem die Kollektiruiig der Schweizer im Ausland zu Gunsten der Wasserbeschädigten anempfohlen wurde (Bundesblatt III. 213). Ferner erließen wir am 28. Juni, im Anschluß au unsern Aufruf zu Gunsten der Wasserbeschädigten und unter Uebermittlung desselben, ein Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände, mit welchem wir denselben den Wunsch der Abgeordnetenkonferenz vom 20. Juni mittheilten, für die kantonalen Schadensschäzungen die Zugrundelegung unserer Instruktionen zur Feststellung des Wasserschadens von 1868 empfahlen, eine Konferenz von Abgeordneten sämmtlicher Kantone zur Berathung des Modus der Liebesgabenvertheilung in Aussicht stellten und die Bereitwilligkeit aussprachen, den Regierungen der geschädigten Kantone nöthigenfalls Vorschüsse auf Rechnung des Subskriptionsergebnisses zu machen (Bundesblatt III. 213). Von den seit dem 22. Juni bei
der eidgenössischen Staatskasse zu Gunsten der Wasserbeschädigten der Schweiz eingegangenen Liebesgaben in Geld wurden jeweilen im Bundesblatt (III. 229 u. s. w.) Uebersichten gegeben. Die vom Eisenbahn- und Handelsdepartement infolge Anregung des Departements beim Direktorium der schweizerischen Centralbahn ausgewirkte Vergünstigung der schweizerischen Eisenbahnverwaltungen, betreffend taxfreie Beförderung der Naturalgaben für die lieber-

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schwemmten, wurde vom Departement durch Kreisschreiben vom 14. Juli sämmtlichen Kantonsregierungen zur öffentlichen Kenntnißgabe mitgetheilt. Behufs baldiger Vertheilung der einstweilen eingelangten Liebesgaben erließen wir bereits unterin 11. September ein Kreisschreiben an die Regieruhgen der wasserbeschädigten Kantone, mit welchem wir die zum Theil noch rükständigen Ergebnisse der Schadensberechnungeu einverlangten, die Prüfung der Schadensschäzungen und die Feststellung billiger Vertheilungsgrundlagen durch die eidgenössische Expertenkommission und im Weitern die Einberufung der Konferenz der Kantonsabgeordneten zur endgültigen Berathung der ihr betreffs der Liebesgabenvertheilung vorzulegenden Vorschläge in Aussicht stellten, ferner das mit unserm Kreisschreiben vom 28. Juni gemachte Anerbieten von Vorschüssen auf Rechnung der Subskription erneuerten und schließlich die Bestellung der eidgenössischen Expertenkommission mittheilten (Bundesblatt lu. 566).

Das Departement seinerseits ersuchte mit Kreisschreiben vom 19. September die betreffenden Kantonsregierungen um vollständige Uebermittlung der von ihnen veranstalteten Erhebungen über den erlittenen Wasserschaden behufs ihrer Vorlegung an die Expertenkommission, wobei die Wünschbarkeit der Unterscheidung des Schadens und der Steuerkraft der einzelnen Privaten betont wurde. Die eidg. Expertenkommission trat am 12. Oktober zusammen, um die von den kantonalen Kommissionen vorgenommenen Schadensschäzungen zu prüfen und die Grundsäze für Vertheilung der Hülfsgelder an die Beschädigten festzustellen. Die Kommission theilte uns durch Bericht vom 15. Oktober das Ergebniß ihrer Berathungen in den von ihr vorgeschlagenen ,,Grundsäzen ,zur Vertheilung der Liebesgaben an die Wasserbeschädigten" mit; nach Anhörung eines bezüglichen Berichts des Departements vom 30. Oktober ertheilten wir den Anträgen der Kommission die Genehmigung, wovon den Regierungen der wasserbeschädigten Kantone durch gleichzeitiges Kreisschreiben, unter Uebermittlung der betreffenden Aktenstüke, Kenntniß gegeben wurde (1. November, Bundesblatt IV. 52--82, woselbst das T a b l e a u der ,, G a b e n v e r t h e i l u n g t l ) . Dabei wurde darauf hinge wiesen, daß auf die früher von uns in Aussicht genommene Einberufung einer Konferenz von Delegirten sämmtlicher Kantone zur Berathung
der definitiven Grundlagen der GabenVertheilung nunmehr, nach der Ansicht der Expertenkommission, im Interesse einer raschen Erledigung der ganzen Angelegenheit besser verzichtet werde. Die Einberufung der Konferenz von Delegirten der Kantone unterblieb denn auch, da die Regierungen der wasserbeschädigten Kantone auf dieselbe verzichteten; die Regierung von Thurgau knüpfte ihre Verzichtleistung an die Bedingung, daß sie ihren besondern Vertheilungsmodus, nach welchem sie schon Fr. 240,000

85 ausgetheilt habe und welcher mit den ,, Grundsäzen "· der eidgenössischen Expertenkommission übereinstimme, beibehalten könne. In Kenntnißgabe hievon und unter Rüksendung der Schäzungsprotokolle der Kantone richteten wir unterm 17. November an die betreffenden Kantonsregierungen ein Kreisschreiben, mit welchem wir denselben die Modifikation der von der eidgenössischen Kommission aufgestellten ^Gruntìsaze1*, immerhin unter Beibehaltung des obersten Grundsazes, wonach nur die Bedürftigen bedacht werden sollten, anheimstellten, jedoch um ausdrükliche Erwähnung allfälliger Modifikationen der ,,Grundsäze"1 in dem über die Gabenvertheilung zu erstattenden Berichte ersuchten; damit verbanden wir die Anzeige, daß die eidg. Kasse sämmtlichen Kantonen die ihnen zukommenden Beträge übermachen werde, wobei für diejenigen Kantone, welche ihre kantonalen Sammlungen ganz oder theilweise zurükbehielten, dieselben nach Maßgabe der zulezt gemachten Angaben abgezogen würden; leztlich ersuchten wir sämmtliche Regierungen um Anzeige, ob die uns schon bekannten Beträge seitdem durch neue Eingänge oder durch Zinszuwachs vermehrt worden oder anderweitige Posten in Rechnung zu stellen seien, damit die dießbezügliehen Angaben bei der Vertheilung des Gabenrestes verwerthet werden können (Bundesblatt IV. 248). Die Berichte der betreffenden Kantonsregierungen über die Gabenvertheilung u. s. w.

waren am Jahresende erst zum Theil eingegangen. Das Ergebniß derselben, sowie das Nähere dieses ganzen Unterstüzungsgeschäfts wird in der nach Abschluß desselben vom Departement zu veröffentlichenden Sammlung der ,,Schriftstüke, betreffend die Wasserverheerungen in der Schweiz vom Juni 1876"1 dargelegt werden.

Die Gesammtheit der bei der Bundeskasse eingegangenen Liebesgaben betrug bis zum 28. Dezember Fr. 1,148,828. 79 (Bundesblatt IV. 942). Außerdem lagen zu gleicher Zeit in «den Kantonskassen Fr. 506,970. 25 an Liebesgaben. Durch Bewilligung unsers Nachkreditbegehrens, betreffend die Kosten, welche dem Bunde infolge seiner Initiative für das Unterstüzungswerk, namentlich durch das Militäraufgebot zur Hülfeleistung in den durch die Wasserverheerungen heimgesuchten Gegenden erwachsen waren (Botschaft vom 16. Dezember, Bundesbl. IV. 903), sind diese Kosten gedekt worden.

Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Kantone.

Betreffend Anwendung des Bundesgesezes über die Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Kantone (Amtliche Sammlung, neue Folge I. 744) ist Folgendes zu erwähnen.

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Der Rekurs einer Gemeinde, welche von dem Erlaß dieses Gesezes für die Kosten der Verpflegung eines Gemeindeangehörigen im Spital eines andern Kantons gut gesprochen hatte, nachgehends aber die Kostenersazforderung, gestüzt auf das seither erlassene Gesez, ablehnte und, von ihrer Kantonsregierung zur Erfüllung dieser Forderung angehalten, hiegegen bei uns einkam, wurde von uns abgewiesen, da nach der Bestimmung von Art. 4 des Gesezes dessen Vorschriften nur auf solche Fälle Anwendung finden sollen, welche nach Inkraftsezung des Gesezes eintreten (31. Mai).

Versicherungswesen.

Ein Gesuch der schweizerischen Rentena.nstalt in Zürich, betreffend Genehmigung der neuen Statuten dieser Anstalt, wurde von uns nach Anhörung eines dießfälligen Mitberichtes des Justizdepartements abgelehnt, mit der Bescheidgebung an genannte Direktion: beim jezigen Stande der eidgenössischen Gesezgebung erachten wir, die Genehmigung der Statuten von Versicherungsgesellschaften nicht aussprechen zu sollen, indem bis zur Erlassung der in der Bundesverfassung vorgesehenen Geseze die Bestimmungen der kantonalen Geseze, welche nicht bereits förmlich aufgehoben seien, in Kraft verbleiben. Was sodann das uns zustehende Aufsichtsrecht über die Geschäftsführung der nicht staatlichen Versicherungsanstalten betreffe, so behalten wir uns vor, davon je nach Umständen Gebrauch zu machen (2S./27. Oktober). Gleichzeitig beauftragten wir das Departement mit der Ausarbeitung eines Gesezentwurfes, t betreffend die Versicherungsgesellschaften. Ueber den Versicherungsverein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten ist der Artikel B u n d e s b e i t r ä g e für Zweke s c h w e i z e r i s c h e r V e r e i n e im I n l a n d e nachzusehen.

Ausstellungen im Inlande; Ausstellungen, Kongresse und Konferenzen im Anstände.

Zu demjenigen, was in unserer Botschaft zum Budget für 1877 über die ständige s c h w e i z e r i s c h e S c h u l a u s s t e l l u n g in Z ü r i c h bemerkt wurde (Bundesbl. IV, 354 ff.), ist beizufügen, daß wir eine Anregung der Regierung von Zürich, betreffend Ueberlassung der schweizerischen Schulausstellung in Philadelphia behufs ihrer Vereinigung mit der Schulausstellung in Zürich, zustimmend beantwortet haben (4. Oktober). Eine P f e r d e a u s s t e l l u n g in Morges ist unter dem Artikel H e b u n g der s c h w e i z e r i s c h e n P f e r d e z u c h t erwähnt. -- Einer vom Handelsdepartement veranlaßten Anfrage des Departements an Herrn Schatzmann, Direktor der schweizerischen Milchversuchsstation in Lausanne, ob er es

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übernehmen würde, sich auf allfällige Gesuche und Anfragen des Komitees der im Februar laufenden Jahres in Hamburg zu haltenden internationalen l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Ausstellung mit demselben in direkte Verbindung zu sezen, wurde vom Genannten entsprochen. Im Uebrigen wird betreffs in- und ausländischer Ausstellungen auf den Jahresbericht des Handelsdeparteuients verwiesen, in dessen Geschäftskreis das Ausstellungswesen fällt. -- Als eine Folge des Pariser g e o g r a p h i s c h e n K o n gresses von 1876 ist zu erwähnen, daß wir das eidg. Stabsbüreau, welches die Betheiligung der Schweiz an diesem Kongreß vermittelt hatte, zufolge eines an demselben zwischen den Kommissären der europäischen Kongreßländer getroffenen und von uns genehmigten Uebereinkommens, betreffend den Austausch topographischer Karten und amtlicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, als Organ dieses Austausches für die Schweiz bezeichneten und besagtem Bureau eine Erklärung ausstellten, durch welche dasselbe ermächtigt wurde, mit der in Paris beim Ministerium des öffentlichen Unterrichtes eingesezten Kommission zum Zweke dieses internationalen Austausches und auf Grundlage des von der Kommission vorgelegten Programms direkt zu verkehren (22. September). Mit Zuschrift vom 19. April richtete die russische Gesandtschaft unter Einbegleitung des Programms für den auf 1. September angesezten internationalen O r i e n t a l i s t e n - K o n g r e ß in St. Petersb u r g eine Anfrage an uns, betreffend Vertretung der Schweiz an diesem Kongreß durch einen Abgeordneten; die Mittheilung wurde verdankt, mit dem Beifügen, daß die Schweiz nicht beabsichtige, mit einem besondern Abgeordneten den Kongreß zu beschiken, daß wir aber uns vorzubehalten wünschen, dem in Bern wohnenden korrespondirenden Mitglied des Organisationskomite''s des Kongresses für die Schweiz, wofern sich dasselbe zur Reise nach St. Petersburg entschließen sollte, einen amtlichen Charakter zu verleihen (17. Mai). Damit hat diese Sache ihr Bewenden gehabt. Ein vom Präsidenten des internationalen Ausschusses für Gefängnißwesen und Strafrecht uns übermachtes Rundschreiben nn die Staatsregierungen, betreffend Beschikung eines 1877 im August zu S t o c k h o l m zu haltenden in t er nati o n al en Kongresses f ü r G e f ä n g n i ß w e a e n wurde ad acta
gelegt, da die Schweiz kein einheitliches Strafreeht besizt und dem Bund in Bezug auf die Ordnung des Gefängnißwesens in den Kantonen keine Befugnisse zustehen (3. November).

Konkordate, internationale Uebereinkünfte u. s. w.

Das Konkordat für Freizügigkeit des M e d i z i n a l p e r sonals vom 22. Juli 1867 (A. S. IX. 98) hat keine Konferenz der

88 Konkordatsstände veranlaßt; dieses Konkordat wird ohnehin durch den Erlaß des in Vorbereitung begriffenen Gesezes über die Freizügigkeit des Medizinalpersonals dahin fallen. (Siehe oben den Artikel k a n t o n a l e A u s w e i s e f ü r A u s ü b u n g d e r w i s s e n s c h a f t l i c h e n B e r u f s a r t e n . ) Die im Vorjahr angeregte Angelegenheit eines Konkordats für G r ü n d u n g e i n e r i n t e r n a t i o nalen R e t t u n g s a n s t a l t f ü r junge V e r b r e c h e r u n d T a u g e n i c h t s e ist im Stadium der statistischen Vorarbeiten stehen geblieben, welche der Berichterstatter der Kommission, die vom Departement zufolge Beschlusses der Konferenz von Kantonsabgeordneten vom 14. September 1875 zur Ausarbeitung eines bezüglichen Konkordatsentwurfs bestellt worden ist, für nöthig befunden hat.

Nachdem eine Uebereiukunft zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg vom 2. März 1875, betreffend die D a m p f schifffahrt auf dem Neuenburger- und Murtensee und auf dem K a n a l der u n t e r n Broye, unsere Genehmigung am 24. Dezember erhalten hat (A. S. n. F. II. 165), wurde von uns ein zwischen den genannten Kantonen vereinbartes Reglement über die P o l i z e i der D a m p f s c h i f f f a h r t auf ebendenselben Gewässern genehmigt (19. April, Bundesbl. li. 81). Dem zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg am 29. April abgeschlossenen Konkordat über die F i s c h e r e i im N e u e n b u r g e r s e e ertheilten wir die Genehmigung mit einem die Schonzeit betreffenden Vorbehalte (25. September, A. S. n. F. II. 533). Bekanntlich hat die großherzoglich badische Regierung die Basler Uebereinkunft vom 25. März 1875 über A n w e n d u n g g l e i c h a r t i g e r B e s t i m m u n g e n f ü r dia Fischer ei im R h e i n und s e i n e n Z u f l ü s s e n , e i n s c h l i e ß l i c h d e s B o d e n s e e's, unter der Bedingung genehmigt, daß Elsaß - Lothringen derselben beitrete, und haben wir bei der Ratifikation dieser Üebereinkunft die gleiche Bedingung ihres Inkrafttretens gemacht (Bundesbl. 1876, U. 343). Der bedungene Beitritt ist auch im Berichtsjahre noch nicht erfolgt; die Sache ist aber dem deutschen Reichstage vorgelegt worden, und an der Annahme ist, dem Vernehmen nach, nicht zu zweifeln. Die Angelegenheit der schon vor Längerem angebahnten
Üebereinkunft der Kantone Waadt, Genf und Wallis mit Frankreich, betreffend die F i s c h e r e i im G e n f e r s e e (Bundesbl. 1876 II. 343), hat auch im Berichtsjahre keine Fortschrittegemacht; dieselbe ist dadurch hingezogen worden, daß man von Seite der genannten Kantone anfänglich den Erlaß des eidg.

Fischereigesezes und seither die Vollziehungsverordnung zu diesem Geseze abwarten wollte. Ein Mitglied der Regierung von Waadt, vom Departement beauftragt, die Sache französischerseits zu beschleunigen, hat berichtet, daß dieselbe nicht vorwärts gehe; jedenfalls

89 werden, nach der Ansicht des Beauftragten, die bezüglichen Verhandlungen mit Frankreich eine voraussichtlich mühsame und langwierige Arbeit sein. Unserseitige Schlußnahmen über eine von der groß britannischen Gesandtschaft uns mit Note vom 10. April gemachten Vorschlag einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und Großbritannien, betreffend d e n g e g e n s e i t i g e n S c h u z v o n F a b r i k - und H a n d e l s z e i c h e n , sowie über eine von der österreichischen Gesandtschaft mit Zuschrift vom 23. November an uns gerichtete Einladung zum Beitritt zu der zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien getroffenen Vereinbarung zum S c h ü t z e der für die L an d w i r t h s ch af t n ü z l i c h e n V ö g e l haben im Berichtsjahre noch nicht stattgefunden. Der Stand der Verhandlungen mit Oesterreich, betreffend den theilweisen Beitritt der Schweiz zu einem i n t e r n a t i o n a l e n S a n i t ä t s v e r t r a g , sowie unserseitige Anregungen, betreffend die V e r e i n b a r u n g i n t e r n a t i o n a l e r viehsanitätspolizeilicher M a ß r e g e l n , sind oben unter G e s u n d h e i t s w e s e n erwähnt ; die Anbahnung einer V e r e i n b a r u n g mit D e u t s c h l a n d , b e t r e f f e n d A n e r k e n n u n g v o n E h e n , i s t unter C i v i l s t a n d u. s. w. berührt.

Vollziehung der Uebereinkünfte mit auswärtigen Staaten über literarisches, künstlerisches und gewerbliches Eigenthum.

Die bezügliche Uebereinkunft mit Frankreich vom 30. Juni 1864 hatte nachstehende Einregistrirungen zur Folge: A. Literarische Werke (bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris) 233 ; B. Künstlerische Werke nebst 2 Katalogen (ebendaselbst) 888; C. Fabrik- und Handelszeichen (beim Departement) 177 -- zusammen 1298. Von den auf Schuz literarischer und künstlerischer Werke bezüglichen Uebereinkünften mit Belgien vom 25. April 1867, mit Italien vom 22. Juli 1868 und mit Norddeutschland vom 13. Mai 1869 hat die erste 42 Eintragungen (38 beim schweizerischen Konsulate in Brüssel und 4 beim Departement), die zweite 148 solche (bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom), die dritte 16 (beim Departement) veranlaßt. Näheres über die Einregistrirungen bei den genannten schweizerischen Agentschaften ist in den betreffenden Spezialberichten derselben mitgetheilt. Ohne Folge von Eintragung blieben die Literarkonventionen mit Baden vom 16. Oktober 1869 und mit Bayern, Württemberg und Hessen gleichen Datums, wogegen der schweizerisch-deutsche Handelsvertrag vom 13. Mai 1869 7 Eintragungen beim Departement veranlaßt hat. Zufolge eines von uns auf Anregung des Bundesgerichts gefaßten Beschlusses vom 2. März, veröffentlichte das Departement seit 1. April im Bundesblatt

90 allmonatlich die Namen der Hinterleger von Fabrik- oder Handelszeichen oder von Musterzeichnungen mit kurzer Angabe der betreffenden Erzeugnisse (Bundesbl. I. 854, 856 u. s. w.)

Geschäftsbetrieb der Answanderungsagentnren.

Dadurch, daß das Departement zufolge unseres Beschlusses vom 10. November 1875 den Entwurf des auf obigen Gegenstand bezüglichen Gesezes den Kantonsregierungen und den schweizerischen Konsulaten auf Pläzen, welche die überseeische Auswanderung vermitteln, zum Anbringen allfälliger Bemerkungen über diesen Entwurf mitgetheilt hat, ist eine ziemlich allgemeine Erörterung der in Aussicht genommenen Gesezesbestimmungen veranlaßt worden, deren Ergebnisse eine einläßliche Einzelberathung dieser Bestimmungen ermöglichen und wahrscheinlich mehrfache Modifikationen derselben zur Folge haben werden. Einstweilen ist das Departement wegen anderer, dringlicher Gesezesarbeiten noch nicht dazu gekommen, uns eine bezügliche Vorlage zu machen. Auf das Gebahren des Auswanderungsagenten Christ-Simmener in Genf, der in öffentlichen Blättern zur Auswanderung nach der brasilianischen Provinz Paranà einlud, über welchen uns aber ungünstige Berichte zugekommen waren , machten wir die Kantonsregierungen durch ein Kreisschreiben aufmerksam (31. März, Bundesbl. I. 920). Eine Depesche des schweizerischen Gesandten in Paris, durch welche wir Kenntniß von einem weitern, dem Genannten zur Last fallenden Vorgang erhielten, wurde den Kantonsregierungen durch ein Kreisschreiben' behufs mehrerer Veröffentlichung mitgetheilt (28. Dezember. Bundesbl. 1877 I. 83). Außerdem erließen wir zum Zweke der Warnung ein Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, betreffend die Auswanderung nach dem Staate Bolivar (18. September, Bundesbl. III. 591); hiezu kam eine warnende Bekanntmachung, betreffend die Auswanderung nach der Kolonie Paranagua in Brasilien (Bundesbl. IH. 597 u. s. w.). Anläßlich unseres Kreisschreibens vom 31. März erhob die betroffene Auswanderungsagentur gegen uns einen Entschädigungsprozeß beim Bundesgericht, dessen Austrag in das laufende Jahr fällt.

Mittheilungen über schweizerische Verhältnisse an das Aasland und umgekehrt.

Was hierüber im Geschäftsbericht über 1875 gesagt ist, gilt auch vom Berichtsjahre.

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B. Polytechnische Schule.

I. Leistungen und Frequenz der Anstalt.

Der angekündigten Vorlesungen und Uebungskurse waren im Wintersemester 192, im Sommersemester 180; der wirklich gehaltenen Kurse waren 174, beziehungsweise 160 im Winter- und Sommerhalbjahr.

Im Vorjahre waren der Ankündigungen 170, beziehungsweise 176, der gelesenen Kurse 163, beziehungsweise 158 im Winter- oder Sommersemester.

Für Aufnahme als Schüler haben sich angemeldet : im Oktober 1875 316, im Oktober 1874 312, im April 1876 40, im April 1875 16, Summa

356,

328.

Davon sind aufgenommen worden : im Oktober 1875 252, im Oktober 1874 im April 1876 26, im April 1875 Summa der Angemeldeten.

278 = 78,9 °/o

257, 11, 268 = 81,7 °/o

Von den Aufnahmen entfallen auf die einzelnen Fachschulen : 1875,76.

1874/75.

Bauschule 16 13 Ingenieurschule .

.

.

. 55 65 Mechanisch-technische Schule .

52 42 Chemisch-technische Schule 32 29 Forstschule 9 9 Landwirthschaftliche Schule 10 7 Fachlehrerabtheilung .

.

. 15 14 Mathematischer Vorkurs 89 89 ~278~

~~268

92

Die Gesarnmtfrequenz belief sich : 1875/76 auf 725 Schüler und 289 Auditoren, Total 1014, 1874/75 ,, 711 ,, ,, 251 ,, ,, 962.

Somit hat sich die Zahl der Schüler um 14, die der Auditoren um 38 vermehrt, und zeigt die Gesammtfrequenz eine Zunahme von 52.

Während des Schuljahres, vor Beendigung ihrer Studien haben die Anstalt verlassen: 62 Cirn Vorjahr 60) Schüler. Aus den obersten Kursen sind theils mit Diplom, theils mit Abgangszeugnissen abgegangen: 139 (im Vorjahr 162). Es bleibt demnach für den Schluß des Schuljahres eine Schülerzahl von 524.

Schweizer. Ausländer.

Von den regelmäßigen Schülern des Berichtsjahres sind 330 im Jahr 1874/75 waren 322 es ergibt sich demnach eine Zunahme von

.

8

395 389 6

93 Die Fachschulen in Betracht gezogen, stellt sich das Verhältniß der Schweizer zu den Ausländern folgendermaßen :

1874/75.

Fachschule.

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1875/76.

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Bauschule . . . 16 12 28 22 13 35 Ingenieurschule . 105 195 300 108 188 296 Mechanisch - technische Schule . 84 66 150 86 75 161 Chemisch- techni35 34 69 33 31 64 sche Schule Forstschule . . 18 3 24 4 22 21 Landwirthschaftliche Schule .

7 9 10 19 9 16 Fachlehrerabtheilung . . . . 27 9 35 7 34 26 Mathematischer Vorkurs . . . 30 62 92 25 66 91

322 389 711 330 395 725 i

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Die schweizerischen Schüler vertheilen sich auf folgende Kantone:

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Bern . . . .

Aargau . . . .

St. Gallen. . .

Thurgau . . .

Waadt . . . .

Tessin . . . .

Luzern . . . .

Graubünden . .

Neuenburg . .

Schaffhausen .

Basel-Stadt . .

Glarus . . . .

Genf . . . .

Freiburg . . .

Basel-Landschaft .

Wallis . . . .

Zug . . , . .

Appenzell . . .

Solothurn . . .

Schwyz . .

Unterwaiden . .

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-- --1 1 -- -- -- --

-- -- -- -- -- 1 -- --2 --

-- -- 1 1 -- -- -- --

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-- -- --1 --

-- -- -- -- -- -- -- -- --

-- 11 9 2 9 11 -- --2 2 8 10 -- 2 7 9 -- 6 7 -- 1 5 5 _' 5 3 2-- --1 3 4 3 1 --2 -- 2 2 -- 2 2 ---- --

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95 Die Ausländer gehören folgenden Staaten an : »O 1O

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Oesterreich und Ungarn . . . 6 81 28 6 2 Rußland . . . 1 23 6 6 1 5 Italien . . . .

3 8 22 2 Deutsches Reich . --1 16. 6 9 --1 -- Schweden u. Nor-^ wegen 10 4 --1 Dänemark . . . --1 15 ·-- -- -- Rumänien und andere Donaufürstenthümer . __1 9 4 _-- --· Frankreich . .

5 -- 2 -- -- -- Großbritannien .

3 2 Holland . . . 1 2 --2 1 -- -- -- Türkei u. Serbien 4 1 -- -- ·\A vrTiPP npnlfiTiH VI i. IC^UCli 1 diLHJL t t Belgien . . . . , 1 -- Portugal . . .

1 Nord- und Südamerika . . . 2 10 1 2 -- -- 13 :188 75 31 3 10 1 i

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6 21 11 10 -- -- 9 66 395 389 39 33

Differenz -f- 6.

96 Wie oben bereits mitgetheilt ist, betrug die Zahl der Auditoren für einzelne Gegenstände, namentlich der Freifächerabtheilung, 289, worunter 88 Studirende der Hochschule (im Vorjahre waren 251 Auditoren, incl. 78 Studenten der Universität).

Die Zahl der belegten Kurse belief sich im Wintersemester (212 Zuhörer) auf 404, im Sommersemester (142 Zuhörer) auf 317.

Der Durchschnitt beträgt demnach wie früher 2 Kurse per Auditor.

II. Fleiss und Disziplin.

Die in dieser Richtung von der Lehrerschaft und der Direktion geübte Kontrole führte zu einer verhältnismäßig großen Zahl von Mahnungen und Strafen.

Es erhielten nämlich : a) Ermahnungen durch die Vorstände, beziehungsweise durch den Direktor: wegen Unfleiß .

.

. 1 8 8 Schüler ,, Ungehorsam .

.

8 ,, ,, nächtlichen Unfuges 5 ,, 201 Schüler = 26 °/o, ' gegenüber 126 oder 17,50 °,o im Vorjahre; b) die Androhung der Wegweisung: wegen Unfleiß '.

.

.

42 Schüler ,, nächtlichen Unfuges l ^ 43 Schüler = 6 % (im Vorjahre 33 = 4,63%); c) die Relegation wurde ausgesprochen : wegen Unfleiß gegen .

. 4 Schüler ,, Disziplinarvergehen gegen l ,, 5 Schüler = 0,69 °/o (im Vorjahre 5 = 0,70 °/o).

Ueber die Veränderungen im Schülerbestande während des Berichtsjahres und die Promotionen in höhere Jahreskurse, sowie aus dem Vorkurse an die Fachschulen, gibt nachstehende Tabelle Aufschluß :

97 Fachschule : Bauschule

.

.

Ingenieurschule

Jahres- Schüler- Aus- Promovirt. Nicht kurs.

zahl, getreten.

promovirt.

.

I.

20 3 15 2 H.

10 2 8 -- I.

85 13 61 11 II.

70 4 61 5 EI.

78 3 73 2

Mechanisch - technische Schule .

.

.

Chemisch - technische Schule .

.

.

Forstschule .

.

.

Landwirthschaftl. Schule Fachlehrerabtheilung

L II.

74 48

11 3

52 45

11 --

I.

I.

II.

I.

II.

39 12 8 7 8 29

3 -- -- 1 1 3

33 10 8 6 7 26

3 2 -- -- -- --

1}

9

471

45

.

91

'--»{ToBK,}

579

16

{

63

Die Zahl der Nichtpromovirten beträgt demnach 7,77 °/o (im Vorjahre 6,50».

*

Die Diplomprüfungen ergaben folgende Resultate : a. U e b e r g a n g s d i p l o m p r ü f u n g : Angemeldet. Abgewiesen. Zur Hauptprüfung zugelassen.

Bauschule .

.

.

.

4 l 3 Ingenieurschule .

.

.

28 3 25 Mechanisch-technische Schule 23 4 19 Chemisch-technische Schule . 1 1 2 9 Forstschule .

.

.

.

5 l 4 Landwirtschaftliche Schule .

1 -- l Im Jahr 1874/75

.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. II.

72 70

11 11

61 59

98 b . H a u p t - u n d S c h l u ß p r ü f u n g.

SchülerBeAb-

Bauschule .

.

.

Ingenieurschule Mechanisch-technische Schule Chemisch-technische Schule Forstschule .

.

.

Landwirtschaftliche Schule Fachlehrerabtheilung

.

.

Diplozahl der werber. gewiesen. jnirte.

oberstem Kurse.

1 5 3 2 . 62 22 1 21 . 36 19 4 15 1 7 . 23 6

4 4 5

.

.

139 oder:

Im Vorjahre waren

.

4 1 4

-- -- --

4 1 4

60

8

52

43,24 »/o 13'/8% 86J/.°/» der der der BeSchüler- Bezahl. werber. werber 41°/o 9°/o 91 °/o.

An der mechanisch-technischen und an der Fachlehrerabtheilung wurde je l Diplom mit Auszeichnung ertheilt.

Die Zahl der seit Eröffnung der Anstalt ausgestellten Diplome beläuft sich auf 819.

P r e i s a u f g a b e n . Von den im August 1876 fällig gewesenen Preisaufgaben ist einzig art der Bauschule eine Lösung versucht worden; indeß konnte der Arbeit ein Preis nicht zuerkannt werden.

Hinsichtlich der E x k u r s i o n e n , welche vorzugsweise mit Schülern der obern Kurse ausgeführt wurden, mögen folgende Bemerkungen dienen. Die B a u s c h u l e besuchte auf kleinern Ausflügen die bedeutendem Bauten und Bauanlagen von Zürich und nächster Umgebung. Der dritte I n g e n i e u r k u r s , unter der persönlichen Leitung des Hrn. Professor Culmann, besichtigte auf einer dreitägigen Exkursion die Wasserverheerungen im obern Tößthal bis Fischenthal und im Thurthal bis Frauenfeld und Matzingen.

Die Schüler des obersten Kurses der m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e n A b t h e i l u n g machten im Mai und August Ausflüge in die Eisenwerke und Maschinenfabriken von Neuhausen, Schaffhausen und Winterthur. Die Studirenden der c h e m i s c h e n A b t h e i l u n g machten eine mehrtägige Exkursion in verschiedene chemische Fabriken in Basel und Mulhausen. Mit den F o r s t s c h ü l e r n des ersten und zum Theil auch des zweiten Kurses wurden die Staatswaldungen bei Frauenfeld, Rheinau und Kalchrain, die Ge-

.99 meindewaldungen von Andelfingen, Flaach, Marthalen und Ellikon, ferner die Erdabrutschungen und Drainage-Anlagen in Herdern besucht ; mit den Schülern des H. und III. Forstkurses wurden in einwöchentlicher Exkursion die Waldungen im obern Schwarzwald, bei St. Blasien und Lenzkirch, im Höllenthal, bei Waldkirch und Donaueschingen besichtigt. Die L a n d w i r t h e besahen sich verschiedene größere Gutswirthschaften in Ziegelbrücke, Wettingen, Meggen, die Karthause Ittingen, wohnten den in Emmenbaum abgehaltenen Mähmaschinenproben bei und machten endlich mit Hrn.

Professor Kohler der Zimmermann'schen Baumschule in Aarau und der Bahnhofkellerei in Aarau einen Besuch. Zahlreich waren die Exkursionen der G e o l o g i e-S t u d i r e n d e n , vornehmlich unter der Leitung des Hrn. Professor Heim. Dieselben gingen z. B. nach Luzern, Vitznau, Vitznauerstock, Gersau, nach Flüelen, Axen, Brunnen, Seewen, Roßberg, nach Weesen und dem Linthdelta, nach Obstalden, Meerenalp, Mürtschenalp, Schilt, Glarus, Lintthal, Pantenbrüke, Baumgartenalp, Kistenpaß, Puntaiglasgletscher, Disentis, nach dem Brünigpaß und Hüfigletscher.

III. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten.

Nach der Jahresrechnung wurden auf diesen Titel Fr. 84,821. 28 verwendet. Um bei den vielen Unterabtheilungen Weitläufigkeiten zu vermeiden , beschränken wir uns darauf, die hauptsächlichsten Anschaffungen anzugeben und nur, wo es angemessen erscheint, einzelne kurze Bemerkungen beizufügen.

Anschaffungen, a. F ü r d i e v e r s c h i e d e n e n V o r l a g e n s a m m l u n g e n , B a u s c h u l e : eine Anzahl Vorlagen und werthvolle Fachwerke für die Bibliothek, von welch' leztern namentlich das Prachtwerk ,,Zahn, Pompejia zu erwähnen ist.

L a n d s c h a f t z e i c h n e n : 8 Stük Sepia - Malereien von Professor Conz.

F i g u r e n z e i c h n e n : außer kleinern Statuetten, Medaillons, Reliefs und Photographien, zwei größere Statuetten eines Herkules Farnese und einer kauernden Venus, an Thierstüken ein.

Gypsabguß eines Löwen.

Für die I n g e n i e u r s c h u l e wurden einige der vollständigem Aufnahmeblätter, von den Vermessungen der Schüler herrührend , durch Autographie vervielfältigt und einige der bessern, bisher benuzten, aber verbrauchten Pläne neu bearbeitet, überdies

100 zwei größere Vorlagenwerke über Brükenkonstruktionen und Water supply in citjes and towns angeschafft.

Die Vorlagensammlung der m e c h a n i s c h e n S c h u l e ist, wie im Vorjahre, dadurch vergrößert worden, daß die vorhandenen und dieses Jahr wieder neu angefertigten Konstruktionszeichnungen in ein Format übergezeichnet wurden , welches den Schülern ermöglicht , dieselben nach geschehener autographischer Vervielfältigung den im Vortrage über Maschinenbau gegebenen, in gleicher Weise vervielfältigten Skizzen einzuverleiben und sich so ein seiner Zeit für die Praxis sehr werthvolles Material zu verschaffen.

h. M o d e l l - und I n s t r u m e n t e n s a m m l u n g e n .

Da die Meßtischapparate der I n g e n i e u r s c h u l e durch ·den mehr als 20jährigen Gebrauch nicht mehr das leisten, was man gegenwärtig von solchen Instrumenten verlangt, so wurden 4 neue Stüke angeschafft ; 6 weitere werden in den folgenden zwei Jahren erworben werden. Weitere Anschaffungen mußten, da der Kredit durch eine Menge notwendiger Reparaturen in Anspruch genommen wurde, aus Mangel an Mitteln unterbleiben.

In die Modellsammlung der m e c h a n i s c h e n S c h u l e wurden 6 Stüke für den Unterricht in Kinematik, 5 Stüke aus dem Gebiete des Maschinenbaues angeschafft und behufs Ausführung der pneumatischen und hydraulischen Versuche an den betreffenden Apparaten Vervollständigungen und Verbesserungen angebracht.

Die S a m m l u n g m a t h e m a t i s c h e r M o d e l l e , welcher wir hier zum erstenmal erwähnen, ist durch Erwerbung der meisten neuern käuflichen Modelle dieser Art immer angemessen vervollständigt worden ; doch mag die Aufzählung der einzelnen Stüke unterbleiben. Ueberdies aber sind seit einer Reihe von Jahren von den jeweiligen Assistenten der darstellenden Geometrie unter Leitung des Professors Stab- oder Drahtmodelle algebraischer Flächen u. s. w. hergestellt worden, welche als eine Spezialität hier für einmal Erwähnung; finden mögen. Es ist in der großen regelmäßigen Arbeitsbelastung der Assistenten begründet, daß diese Modellirungsarbeiten nur langsam gefördert werden können und daß die Zahl dieser Modelle nur langsam wächst. Es sind bis jezt vorhanden : 1) Ein Drahtmodell des Orthogonalsystems im Bündel, welches von den Projektionsebenen und den Projektionsaxen, den Halbirungsebenen
und den Halbirungslinien der Axenwinkel, den Hai birungsaxen und ihren Normalebenen gebildet wird, nebst Darstellung seiner Beziehung zu den Orthogonalprojektionen eines ebenen Systems.

101

2) Ein Modell der Hauptpunkte und Hauptebenen der centrischen Collineation der Räume im Zusammenhang mit der Centralprojektion ebener Systeme.

3) Ein Fadenmodell der entwickelbaren Fläche einer cylindrischen Schraubenlinie mit ihren Evolventen und den Doppelkurven , sowie mit einem schräg zur Axe geführten ebenen Querschnitt.

4) Drahtmodelle von Flächen dritter Ordnung mit 27 reellen Geraden mit Systemen paralleler Querschnitte, nämlich : a. einer allgemeinen Fläche dritter Ordnung, mit Angabe der asymptotischen Punkte in den Geraden und der 10 Ovale der parabolischen Curve der Fläche; b. einer Fläche dritter Ordnung mit nur hyperbolischen Punkten, der sog. Diagonalfläche; c. einer Fläche dritter Ordnung mit vier Knotenpunkten.

5) Modelle von Flächen vierter Ordnung, nämlich : a. ein Fadenmodell der Regelfläche vierten Grades mit einer Doppelkurve dritten Grades ; b. ein Drahtmodell der Fläche vierter Ordnung mit einer reellen Knotenlinie zweiten Grades und sechszehn reellen Geraden.

Ein Modell der Durchdringungskurve von zwei Flächen zweiten Grades und ihrer entvvikel baren Fläche mit Darstellung ihrer Doppelkurven ist in Arbeit.

Nachdem im August 1876 die Lehrstelle für mechanische Technologie endlich wieder besezt war, bestrebte man sich, in der m e c h a n i s c h - t e c h n o l o g i s c h e n W u are n- und der W er k z e u g s a m m l u n g vorerst die wichtigsten Luken in der bezüglichen Literatur durch Anschaffung einer Anzahl von Fachwerken auszufüllen. An Instrumenten wurde eiu/jg ein Dynamometer erworben.

P h y s i k a l i s c h e S a m m l u n g . Auf der jezigen Stufe derselben handelt es sich ganz besonders um die Anschaffung genauer Meßapparate für wissenschaftliche Untersuchungen, Apparate, von denen der Sammlung manche noch fehlen. Ein Anfang wurde « in dieser Richtung gemacht durch Anschaffung eines in seiner Ausführung ganz tadellosen optischen Instrumentes von Meyerstein in Göttingen, welches gestattet, die mannigfachsten optischen Messungen über Reflexion, Refraktion, Dispersion, Interferenz des Lichtes auszuführen. Die übrigen Anschaffungen waren von kleinerer Art,

102

und es mußten dieselben so viel möglich beschränkt werden zu Gunsten des p h y s i k a l i s c h e n L a b o r a t o r i u m s , welches dieses Jahr gegenüber früher eine vermehrte Thätigkeit entwikelte und infolge dessen auch größere ökonomische Opfer erforderte. Es nahmen im Wintersemester 8 Schüler und l Zuhörer, im Sommersemester 8 Schüler an den Hebungen Theil; irn Winter wurden 13 größere Uebungsaufgaben auf dem Gebiete der magnetischen, O O O 7 elektrischen und galvanischen Kräfte gelöst ; im Sommer fand die Ausführung einer Reihe von Arbeiten im Gebiete der Wärme statt, die übrige Zeit wurde auf die Einübung der hauptsächlichsten optischen Messungen verwendet. Der diesjährige Bericht der Direktoren betont neuerdings die vollständigo unzureichenden RaumverO hältnisse für die physikalischen Hebungen und verlangt dringend Abhülfe für den Beginn des neuen Schuljahres, damit dannzumal eine angemessene Organisation des für die Fachlehrerabtheilung so wichtigen Unterrichtszweiges endlich durchgeführt werden könne.

Durch den ordentlichen Jahreskredit und die schon im Jahr 1873 wie auch im Berichtsjahre bewilligten außerordentlichen Kredite ist es möglich geworden , die f o r s t w i s s e n s c h a f 11 i c h e u S a m m l u n g e n in sehr erheblicher und sachgemäßer Weise, zu kompletiren. Dieselben sind zur Zeit vollständig geordnet und entsprechend aufgestellt. Es haben die Sammlungen bei den vielen Besuchen, die ihnen von Land- und Forstwirthen des In- und Auslandes zu Theil wurden, allgemeine Anerkennung gefunden, und das Interesse an dem Institute ist durch überaus zahlreiche , zum Theil sehr werthvolle und instruktive Geschenke bekundet worden.

Wir verweisen dießfalls auf den entsprechenden Titel dieses Berichtes. Der forstliche Versuchsgarten ist aufs Beste gepflegt und für die Unterrichtszweke mannigfach benuzt worden. Die von den Schülern ausgeführten Saaten und Pflanzungen zeigen vorzügliches Gedeihen. Es werden diese Kulturen auch in Zukunft fortgesezt werden, und wird man dahin trachten, daß alle wichtigen einheimischen und exotischen Holzarten als Sämlinge und verschulte Pflanzen vertreten sind und so den Schülern täglich vor Augen stehen.

Bei der l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e n S a m m l u n g wurde hinsichtlich der neuen Erwerbungen die Aufmerksamkeit, den hervortretenden
Bedürfnissen entsprechend, vorzugsweise auf Gegenstände für Unterstüzung des Unterrichtes über Milchwirtschaft, Obst- und Weinbau, Pflanzenbau und Thierproduktion gerichtet, und hat die Sammlung in dieser Richtung wiederum eine recht werthvolle Bereicherung erfahren.

103 P f 1 a n z en phy s i o l o gis c h e s I n s t i t u t und Gew ä c h s h a u s . Die botanischen Sammlungen haben mancherlei Zuwachs erhalten, namentlich die Früchte- und Samensammlung, um die sich Herr Forstinspektor Coaz durch Einsendung einer Anzahl interessanter Coniferen - Zapfen u. s. w. verdient gemacht hat, ferner die Sammlung pflanzlicher Objekte in Spiritus. Endlich ist die Zahl der im Institute verfertigten mikroskopischen Präparate vermehrt worden. Die Einrichtungen für Mikroskopie zeigen zur Zeit einen recht erfreuliehen Grad der Vollständigkeit, während die eigentlich physiologische Abtheilung noch bedeutend im Rükstande ist und bei den beschränkten Mitteln der Anstalt wohl noch lange zu wünschen übrig lassen wird. Im Garten wurden einige Stellen, ·die sieh gesezt hatten, mit frischer Erde überführt; die Sammlung von Holzgewächsen wurde vervollständigt, namentlich auch ein Sortiment von Obstbäumen und Reben gepflanzt. Von den aus dem vorigen Jahre noch unbebauten 4 Beeten wurde das eine mit .spezißsch-land wirtschaftlichen Kulturgewäohsen bepflanzt ; die andern bepflanzte man mit Gesträuchen der verschiedensten Art, welche zum größern Theil der botanische Garten unentgeldlich geliefert hat. Außer obigen Kulturen sind auch dieses Jahr wieder einjährige Unterrichtspflanzen in ziemlicher Anzahl von Sortimenten ausgesäet worden, so daß den Studirenden diesmal schon recht viele selbstgezogene Pflanzen ausgetheilt werden konnten. In der Folge hat sich denn auch die Frequenz der verschiedenen botanischen Vorlesungen und namentlich der mikroskopischen Uebungen bedeutend gehoben. Während im Sommersemester 1875 25, im Wintersemester 1875/76 35 Theilnehiner eingeschrieben waren, stieg die Zahl derselben im letzten Sommersemester auf 58.

c. N a t u r h i s t o r i s c h e S a m m l u n g e n .

Z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , h ö h e r e Thiere. Der Gesammtzuwachs beziffert sich auf 36 Stüke. Davon wurden 7 Vögel und 6 Säugethiere käuflich erworben, 22 Vögel und l Säugethier der Sammlung geschenkt. Die gekauften Vögel sind äußerst seltene Kabinetstüke ; sie vertheilen sich auf folgende Arten: Euryceros Prevostii und Geobiastes squamigera, zwei Prachtvögel von Madagaskar, Sigmodus caniceps, eine Dohlenart von der Goldküste) Cuncuma Macei, großer europäischer Seeadler, Strigops
habroptilus, der Eulen-Papagei von Neuseeland, Charmosyna Papuensis, der am schönsten gefärbte Papagei aus Neu-Guinea, Tragopan Temminki, Hornfasan aus Tibet. Die angeschafften Säugethiere umfassen folgende Arten : Hemicentetes Madagascariensis, ein Igel mit kurzen gelben Stacheln und schwarzen Seitenstreifen, Eupleres Goudotii, eia marderähnliches Raubthier von Madagaskar,

104

Nandinia binotata, eine Art Zibetkaze von Westafrika, Brachytorsomys albicaudatus, ein ganz neues, erst vor wenigen Jahren auf Madagaskar entdektes rattenähnliches Thier, Canis famelicus, der Steppenschakal aus Aegypten, und Macropus erubescens, rothes Riesen-Känguru, das größte bekannte Beutelthier. Die Geschenke betreffen an Säugethieren: einen kanadischen Luchs; an Vögeini fünf verschiedene Arten Enten, mehrere Arten Fasanen, je ein Exemplar der Schopfwachtel aus Kalifornien und des schwarzen Wasserhuhns. Der Werth des Zuwachses beträgt Fr. 1730. An der Hand der zwei ersten Bände des Katalogs über die Raubvögel des britischen Museums wurden die Raubvögel unserer Sammlung einer gründlichen Revision unterworfen; anläßlich der daherigen Einführung einer neuen Nomenklatur wurden verschiedene Irrthümer in der bisherigen Bestimmung berichtigt.

D i e z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , n i e d e r e T h i e r e, erhielt ihre hauptsächlichste Vermehrung durch Erwerbung der Hohenaker'sehen Conchylien-Sammlung, welche etwa 2000 Spezies enthält ; die übrigen Anschaffungen betreffen Meerthiere in schönem und frischem Zustande, von Savona und Neapel, und zwei prachtvolle Riesenschlangen mit Skelet, welche gegen eine ganz geringe Entschädigung von Herrn Naturalienhändler Frank in Amsterdam der Sammlung überlassen wurden. Ein Theil des Kredites mußte für Erstellung von Schubladeschlössern, für Kasteu zur Unterbringung der mikroskopischen Präparate, für Weingeist und Glasgeschirre verwendet werden.

Mineralogisch-geologisch-paläontologische S a m m l u n g . Die dießjährige Vermehrung beträgt für die Mineralogie: 144 für Fr. 503 angekaufte und 37 geschenkte Stüke im Werthe von Fr. 161 ; für Geologie: l Ichthyosaurus und 632 Stüke Versteinerungen, welche angekauft, und 272 Stüke Versteinerungen im Betrage von Fr. 190, welche der Sammlung geschenkt worden sind. Der Gesammtzuwachs besteht demnach in 1086 Stüken; er repräsentirt einen Werth von Fr. 1909. 18.

Die Anschaffungen für die b o t a n i s c h e S a m m l u n g beschränken sich, der minimen Mittel wegen, die überdieß zu einem großen Theil für den Unterhalt in Anspruch genommen werden mußten, auf 2 Centurien Pilze von Rabenhorst und eine kleine Sammlung tropisch-amerikanischer Pflanzen. Um so größer ist der Zuwachs in Folge Schenkung des Herbariums
von Professor Kölliker, enthaltend in 20 Fascikeln etwa 4000 Arten europäischer wildwachsender und kultivirter Pflanzen. Von Seite des Kabinetes wurde als Gegenleistung für frühere Geschenke eine Sendung von 300 Spezies an Professor Mac Ovan und je eine solche von 50 Spezies

105

Sehweizerpflanzen an die k. russischen Herbarien, in St. Petersburg und Kiew gemacht, wozu die Doppelstüke unserer Herbarien, diesen unbeschadet, das Material lieferten. Die Einordnung des Geschenkes von Professor Kölliker in das schweizerische und das allgemeine Herbarium, die Bestimmung und Ordnung der ostindischen Pflanzen und die Einordnung einer großen Anzahl bis jezt nicht einreihbarer Pflanzen an der Hand der neuesten bezüglichen Werke von Hooker u. A. nahmen neben der Leitung der botanischen Exkursionen die Thätigkeit des Konservators vollauf in Anspruch.

Für die e n t o m o l o g i s c h e S a m m l u n g wurde der Kredit auf Anschaffung der wichtigsten neuen Handbücher und auf Umänderung eines Theiles der Schubladen in den allen Schränken verwendet. Die Vermehrung beschränkt sich auf zirka 120 neue Arten von Insekten, die das Museum theils durch Schenkung, theils durch Austausch von Doppelstüken erwarb. Die Thätigkeit des Kustos umfaßte lediglich die Umordnung der schweizerischen Koleopteren.

d. W e r k s t ä t t e n und L a b o r a t o r i e n .

D i e Werkstätte f ü r M o d e l l i r e n i n T h o n u n d G r y p s ist im Wintersemester von 8 Schülern und 3 Zuhörern, im Sommersemester von l Schüler und 2 Auditoren besucht worden. An Anschaffungen bemerken wir, außer dem benöthigten Rohmaterial (Thon und Gyps) und verschiedenen Werkzeugen, eine Anzahl Modellirvorlagen im Renaissancestyl, namentlich Bogenstüke und Friese.

In der M e t a l l w e r k s t ä t t e wurden die Einrichtungen zum Motorbetriebe vervollständigt; eine bis jezt stehen gebliebene Maschine (die Zirkelsäge) wurde wieder in Thätigkeit gesezt. Außer den hiefür nothwendig gewordenen Anschaffungen erwarb die Werkstätte einen neuen Schleifstein mit eisernem Trog, einen vollständigen Schneidzeug nebst den erforderliehen Hülfswerkzeugen. Im Wintersemester nahmen 10 Schüler, im Sommersemester 4 Schüler an den praktischen Arbeiten in der Werkstätte Theil.

Im a n a l y t i s c h e n L a b o r a t o r i u m arbeiteten im Wintersemester 61 Schüler und 7 Auditoren, zusammen 68, im Sommersemester 41 Schüler und 13 Auditoren, zusammen 54 Praktikanten, also im Winter 3, im Sommer 7 Personen mehr als in den entsprechenden Semestern des vorigen Jahres. Der Direktor des Laboratoriums gibt den Praktikanten das Zeugniß, daß Fleiß und
Verhalten derselben billigen Anforderungen durchaus entsprachen. Die Mehrzahl der Schüler beschäftigte sich mit analytischen Uebungsarbeiten, während einige ältere von ihnen, sowie die Mehrzahl der

106 Auditoren (die in ihren Studien schon vorgerükter hieher zu kommen pflegen) selbstständige wissenschaftliche Arbeiten ausführten. Eine nicht unerhebliche Anzahl wissenschaftlicher Abhandlungen konnte veröffentlicht werden, welche außer den Schülern auch die Assistenten und dea Direktor zu Verfassern haben und deren mehrere ihren Autoren die philosophische Doktorwürde eintrugen. Der Kredit des Laboratoriums wurde in Folge der starken Frequenz größlentheils durch Anschaffung von Chemikalien, Präparaten und dem Verbrauch unterliegenden Glasgegenständen in Anspruch genommen.

Von den in's Inventar fallenden bleibenden Gegenständen erwähnen wir: \ Apparat zur Bestimmung der Löslichkeit, i dito zur Bestimmung der Dampfdichte nach Hofmann, l dito zur Bestimmung der Dampfdichte hochsiedender Körper nach Meyer; l feinere Taxirwaage; l Wasserbad mit konstantem Niveau; 40 Wasserbäder zur Vervollständigung des Plazinventars der Schüler.

Am c h e m i s c h - t e c h n i s c h e n L a b o r a t o r i u m betrug die Frequenz im Wintersemester 23 Schüler und 5 Auditoren, im Sommersemester 54 Schüler und 4 Auditoren. Die Einnahmen, mit Einschluß des Uebertrages von Fr. 1017. 75 vom vorigen Jahre, belaufen sich auf Fr. 11,068. 20, worunter Fr.- 2035 Praktikantengelder. Dieselben wurden verausgabt für Reparaturen an Apparaten und Gerätschaften, für neue Gas- und Wasserleitungen, für Glas- und Metallgeräthe, chemische Apparate und Utensilicn, für Chemikalien zum Verbrauch, für Brennmaterial, für Vervollständigung des Inventars und der Bibliothek u. s. w. Eine Reihe von Geschenken, worunter die äußerst umfangreiche und technisch wichtige Bibliothek des sei. Herrn Professor Kopp die erste Stelle einnimmt, wurde dem Laboratorium zur Verfügung gestellt. Die Namen der verehrlichen Geber werden unten bei den betreffenden Titeln aufgeführt werden.

Bei dem kurzen Bestände des l a n d w i r t h s c h a f t l i e h e n L a b o r a t o r i u m s und dessen vollständiger Einrichtung im vorigen Jahre waren die Bedürfnisse für bleibende Erwerbungen selbstverständlich nicht sehr bedeutend. Die Haiiptvermehrung betrifft die Laboratoriumsbibliothek, für. welche eine Anzahl neuer chemischer Handbücher erworben wurde; einen geringeren Zuwachs hat die Sammlung chemischer Präparate theils durch Ankauf, theils durch Einverleibung
einiger im Laboratorium erstellter Präparate erhalten. Einige wissenschaftliche Arbeiten wurden in den Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Frequenz des Laboratoriums betrug im Wintersemester 5 Schüler, im Sommersemester 17 Schüler und l Zuhörer.

107

Archäologische Sammlung, Kupferstichsamml u n g u n d V a s e n s a m m l u n g . Wegen d e r beschränkten Mittel, welche diesen Sammlungen zur Verfügung gestellt werden können (1000 Fr. per Jahr), muß selbstverständlich bei den neuen Erwerbungen äußerst haushälterisch verfahren werden, um auch nur die dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen. In Würdigung dieses Umstandes ist denn auch für das archäologische Museum nur ein Abguß der in Rom neu aufgefundenen, jezt im Museum zu Berlin befindlichen Tänzerin erworben, für die Vasensammlung aus einem bewilligten Extrakredit ein Glasschrank erstellt worden, welcher im Antikensaal untergebracht ist. Bei der Kupferstichsammlung bildet den Hauptzuwachs eine Reihe von 133 Nummern, welche auf der Auktion der berühmten Sammlung des Hofrath Marx in Göttinnen für den Betras; von Fr. 855. 48 erstanden o O wurden ; darunter zeichnen sich die 4 großen und berühmten französischen Stiche nach den Hauptbildern Leopold Robert1 s in glänzenden Abdrüken besonders aus, welche bisher als Nachbildungen eines so wichtigen Schweizerkünstlers sehr vermißt wurden. Außerdem erhielt die Sammlung auch dieses Jahr wieder eine Anzahl schöner Geschenke, deren Geber unten mit Namen aufgeführt werden.

Ueber die S t e r n w a r t e haben wir zu berichten, daß der Jahreskredit für Reparaturen und die Konstruktion eines neuen Schiebhäuschens auf der Terrasse verwendet wurde und daß neue Anschaffungen unmöglich waren. Die wissenschaftliche Thätigkeit ist durch Herausgabe der Nr. 39 und 40 der astronomischen Mittheilungen von Prof. Wolf bekundet; außerdem ist die Berechnung der Längenbestimmungen Pfänder-Zürich-Gäbris vollendet worden, und wird dieselbe nächstens durch die geodätische Kommission in Druk gegeben werden. Ueberdieß sind einige andere größere Arbeiten über die Polhöhe von Zürich, den Verlauf der Sonuenflekenperiode u. s. w. ihrem Abschlüsse nahe. Lebhaft war auch im Berichtsjahr wieder der wissenschaftliche Verkehr der Sternwarte mit einem großen Theile der europäischen und mit amerikanischen Observatorien und gelehrten Instituten durch gegenseitigen Austausch ihrer Publikationen.

Das l a n d w i r t s c h a f t l i c h e V e r s u c h s f e l d umfaßte wieder einen Komplex von zwei Jucharten. Der ganze Umfang, mit Ausnahme von zwei schmalen Streifen längs der Straße, wurde
zu einem neuen Versuche aus dem Gebiete des künstlichen Futter- und Wiesenbaues benuzt und zu diesem Zweke in 4 Parzellen eineetheilt: die einzelnen Abtheilungen wurden mit verschiedeneu Gras- und Kleesumeu, theils gesondert, theils gemischt, 0

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O

108 besäet. Der Versuch, der übrigens mindestens zwei Sommer in Anspruch nimmt, ist bis jezt als sehr gelungen zu betrachten, insofern, als er ein den wissenschaftlichen Grundsäzen völlig entsprechendes Resultat geliefert hat. Das Nähere wird seiner Zeit in der schwei zerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden. Für das durch den Brand im Strickhof, der im lezten Berichte erwähnt ist, zerstörte Sammlungs- und Arbeitszimmer ist in einem neu erbauten Flügel des Anstaltsgebäudes ein neues Lokal eingerichtet worden, das mit Ostern 1877 beziehbar ist.

Die B i b l i o t h e k umfaßte am Schluß des Berichtsjahres 19,001 Bände, von denen 16,198 im Bibliotheksaal, 2803 in den verschiedenen Abtheilungen der Schule aufgestellt sind. Der Zuwachs beträgt 1210 Bände. Die Zahl der in der Bibliothek aufgelegten periodischen Zeitschriften belief sich auf 116. Der im lezten Berichte in Aussicht gestellte neue Katalog ist, 520 Drukseiten haltend, erschienen.

G e s c h e n k e : Um den Bericht nicht gar zu sehr auszudehnen , beschränken wir uns darauf, eine Liste der verehrlichen Herren Geber hier anzufügen und bei diesem Anlasse den Betreffenden den Dank der Behörde auszusprechen.

Geschenke erhielten : 1) Die V o r l a g e n s ä m m l u n g für F i g u r e n z e i c h n e n : Von Herrn Fritz Bürkli in Zürich.

2) Die Maschinen m o d e i l - und Vorlagensammlung: Von den HH. Walther & Comp. in Kalk bei Deute, J. J. Rieter in Winterthur und von der Direktion der Wasserwerkgesellschaft in Schaffhausen.

3) Die m ech a n i s ch- t e c h n o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Grieß-Frant aus Algier, Escher-Züblin und Prof. Veith in Zürich.

4) Die f o r s t w i s s e n s c h a f t l i e h e S a m m l u n g : Vom k. italienischen und vom k. bayerischen Ministerium für Landwirthschaft, von den Erben des Hrn. Forstmeister Steiner in Unterstraß, von den HH. Oberforstinspektor Coaz in Bern, Forstinspektor Zarro in Locarno, Bezirksförster Hagmann inLichtensteigg, J. Sturzenegger in Appenzell, D. Deutsch in Herdern, Dr. Keller, Dr. Mosch, A.Brosii und Förster Weber in Zürich, von den schweizerischent Gemeinden Teufen und Schwyz und endlich vom Herrn Herzog von Cardinale in Neapel.

5) Die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Von Herrn H. Reuther, Maschinenfabrikant in Hennef a. d. Sieg in Rheinpreußen.

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109 6) Die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von Frau Anna StockarEscher in Zürich, von den HH. Dr. Agassiz, Direktor des zool.

Museums in Cambridge, Naturalienhändler Frank in Amsterdam, Direktor Mosch in Zürich, Grüninger zum Thiergarten in Fluntern, vom ornithologischen und vom Thierschuzverein Zürich; ferner von den HH. Dr. Schoch, Prof. Heer, Präparator Widmer in Zürich, Zuppinger in Friedrichshafen und J. Keller in Guatemala.

7) Die m i n e r a l o g i s c h - g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Lithograph Knüsli, Prof. Kenngott, Privatdozent Choffat in Zürich, J. Keller in Guatemala, Dr. H.

Rolle in Homburg und von der Gotthardbahngesellschaft.

8) Die b o t a n i s c h e S a m m l u n g : Von Wittwe SehinzVögeli in Zürich und den HH. Prof. Kölliker in Würzburg, Ständerath Franzoni in Lugano und Konservator Jäggi in Zürich.

9) D a s c h e m i s c h - t e c h n i s c h e L a b o r a t o r i u m : Von Frau Prof. Kopp und Herrn Prof. Dr. Lunge in Zürich.

10) Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g : Von den HH. Stadtrath Landolt, Prof. Kinkel und Pfarrer Hirzel in Zürich, Maler Bühlmann in Rom, Prof. Schneider in Gotha und Brahl, Büreauchef in Riesbach.

11) Die S t e r n w a r t e : Vom Bernoullianum in Basel, von der Buchhandlung Voss in Leipzig, von den HH. Sekretär Rudolf und Prof. Wolf in Zürich, Telegrapheninspektor Keiser und Lehrer Koch in Bern.

12) Die B i b l i o t h e k : Von den HH. Professoren Wolf, Weilenmann, Kenngott, Cohn, Pestalozzi, Fiedler, Gnehm, Heer, Geiser und Schär in Zürich, Sidler und Forster in Bern, Weber in Königsberg, Delabar in St. Gallen, Plantamour in Genf, J. Maroum in Paris ; von den HH. Dozenten Henneberg und Berge in Zürich, Dr. G. Schoeh in Meilen; von Frau Professor Kopp, von den HH.

Präsident Kappeier, Staatsschreiber StüssiBibliothekabwartrSchüelelo in Zürich, Ingenieur Ziegler in Winterthur, Grieß aus Algier, Dupont in Genf, Whitney, U. S. Geologist in Washington, Buchhändler Winter in Heidelber» und Höhr in Zürich : von den hohen Regierungen von Italien, Schweden und Nordamerika ; vom Schweiz.

Bundesrath, von dem meisten Schweiz. Kantonsregierungen und vom Stadtrath Zürich; von der Schweiz, geologischen, meteorologischen und geodätischen Kommission, vom pharmazeutischen Leseverein in
Zürich und vom Schweiz. Apothekerverein, vom Schweiz, statistischen Bureau und vom eidg. Stabsbüreau; von der physikalischen Gesellschaft in Königsberg, der Royal Society of London, Society of Edinburgh, vom Institut national genevois, von der Société de Géographie de Genève, der naturforschenden Gesollschaft in NeuenO

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bürg, von k. preußischen und k. württembergischen statistischen Bureau, von der ungarischen geologischen Reichsanstalt und vom mittelrheinischen geologischen Verein, von der Schweiz. Nordostbahndirektion, der kk. Akademie in Wien , Smithsonian Institution in Washington, Akademie von St. Louis und Boston, von den Universitäten Kiel und Christiania, von der Bergakademie in Freiberg und der polytechnischen Schule in Dresden, vom Ferdinandeum in Innsbruck und vom Gewerbemuseum Zürich.

IV. Amtsthätigkeit der Schnlbehörden.

Der Schulrath behandelte in 6 Sizungen 113 Geschäftsgegenstände. Das Präsidialprotokoll weist in der Zwischenzeit die Abwandlung von 346 Traktanden auf.

Aenderungen im Lehrerpersonal: Zu den schweren Verlusten des Jahres 1875, welche die Schule im Lehrpersonal erlitt, gesellte sich Anfangs des Berichtsjahres 1876 der Tod des Herrn Dr. Rüttimann, Professor des administrativen Rechts und des Schweiz. Staatsrechts. Die umfassenden Kenntnisse, der pflichttreue Sinn und die Humanität, die dieser treffliche Mann in jedes Pflichtengebiet gelegt hat, das ihm zugetheilt wurde, sind in unserm Lande allgemein bekannt und anerkannt und werden auch an unserer Anstalt in verdientem Andenken bleiben.

Entlassen wurden auf ihr Verlangen: 1) Herr Dr. Benno Tschischwitz, Professor für englische Literatur und Sprache ; 2) Herr A. Leuch von Bern, Assistent der Sternwarte; 3) ,, H. Weinmann von Altstätten, Assistent des technischen Laboratoriums und 4) Herr Dr. Urich, Assistent des landwirtschaftlichen Laboratoriums.

Neuwahlen fanden folgende statt: a. P r o f e s s o r e n : 1) Herr Dr. Georg Lunge von Breslau, für technische Chemie, an der Stelle des Herrn Prof. Dr. Kopp ; 2) Herr Dr. J. J. Treichler von Zürich, für allgemeine Rechtslehre und Verwaltungsrecht.

Ueberdieß wurden den HH. Dr. Fick und Dr. Vogt, Professoren an der zürcherischen Universität, ersterm die Vorlesungen.

Ili über Handelsrecht, Eisenbahnrecht, Wechselrecht und Assekuranzrecht, lezterm die Vorträge über Schweiz. Staatsrecht übertragen, Die HH. Treichler, Fick und Vogt traten an die Stelle des Herrn Prof. Dr. Rüttimann.

3) Herr Rudolf Escher von Zürich, für mechanische Technologie, an der Stelle des Herrn Prof. Kronauer.

Herr Prof. Dr. Kinkel ist neuerdings auf eine 10jährige Amtsdauer bestätigt worden.

b. H ü l f s l e h r e r und Assistenten.

1) Herr H. Egli von Küsnacht, als H. Assistent am technischen Laboratorium ; 2) Herr Jul. Züblin von St. Gallen, als II. Assistent am analytischen Laboratorium; 3) Herr Joh. Barbieri von Graz, als Assistent des landwirthsehaftlichen Laboratoriums; 4) Herr Walther Gröbli von Oberutzwyl, als Repetitor in Mathematik an den Fachschulen ; 5) Herr Alfred Wolfer von Maur (Zürich), als Assistent der Sternwarte.

Herrn Dr. Robert Gnehm von Stein a. Rh., I. Assistenten des technischen Laboratoriums und gewesenem Stellvertreter des Herrn Prof. Kopp wurde im Sinne von Art. 52 des Reglements der Titel ,,Professor" ertheilt.

Als Privatdozenten sind auf ihr Gesuch habilitirt worden: 1) Herr Dr. Hermann Berge von Altikon (Zürich), für Botanik; 2) ,, A. Valat von Beifort und 3) ,, Hugo Beri von Freudenthal (Schlesien), für IngenieurWissenschaften ; 4) Herr Dr. Heinrich Weith von Homburg und 5) ,, Dr. Lebrecht Henneberg von Schaffhausen, für Mathematik und mathematische Physik; 6) Herr Dr. G. Stebler von Bern, für technisch-landwirthschaftliche Fächer; 7) Herr Dr. Adolf Platzmann von Leipzig, für landwirtschaftliche Disziplinen; 8) Herr Dr. J. Annaheim von Lostorf (Solothurn) und 9) ,, ,, Werner Schmid von Basel, für Chemie; 10) ,, 7, Georg Winter von Leipzig, für Botanik;

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11) Herr Dr. Adolf Tobler von Zürich, für angewandte Elektrizitätslehre; 12) Herr Gottlieb Asper von Wollishofen (Zürich), für Zoologie ; 13) ,, Moritz Schröter von Zürich, für Maschinenbau.

Der Gesammtbestand der Lehrerschaft des Polytechnikums umfaßt zur Zeit: 39 angestellte Professoren, 20 Assistenten und Hülfslehrer und 47 Privatdozenteu Total 106.

Stipendien und Schulgeld-Erlaß.

Aus der Chatelain'schon Stiftung wurde die Summe von Fr. 3600 für Stipendien an 18 Schüler ausgesezt, überdieß 44 Schülern und einem Zuhörer die Bezahlung des Schulgeldes, resp. des Honorars ganz oder theilweise erlassen.

Aus dem Legate des sei. Herrn Professor Escher v. d. Linth ist als Beitrag für geologische Exkursionen an 9 Studirende die Summe von Fr. 293 verabreicht worden.

O r g a n i s a t o r i s c h e s . Die stete organisatorische Fortbildung einer technischen Anstalt dieses Ranges ist für die Leistungsfähigkeit und den Ruf derselben von hoher Bedeutung und gehört deßhalb beständig zu den ersten Aufgaben der leitenden Behörden und des Lehrkörpers.

In dieser Richtung tritt vorerst die Dringlichkeit einer Anzahl längst pendenter Vorschläge und Fragen, welche der Schulrath in seinen Jahresberichten wiederholt hervorgehoben hat, immer mehr in den Vordergrund. Vor Allem aus ist eine Ausdehnung der chemischen Abtheilung auf 3 Jahre dringendes Bedürfniß, soll unsere Anstalt nicht gegen die Schwesteranstalten auffallend zurükstehen. Die einmüthige Ansicht der Lehrerkonferenz; dieser Abtheilung, sowie einer Großzahl der bedeutendsten Fachmänner, daß ein zweijähriger Kursus für die theoretisch-praktische Ausbildung von Chemikern nicht geniige, ist dem Schulrathe wohl bekannt und wird von demselben durchaus getheilt. Ein Plan zu einem dreijährigen Kursus ist schon vor Jahren ausgearbeitet und geprüft worden. Nur der ungenügende Zustand der jezigen Laboratorien, welcher vom Schulrathe wiederholt und einläßlich hervorgehoben und um dessen Abhülfe dringend gebeten worden ist, zeigte sich als ein lästiges Hinderniß der längst geplanten Erweiterung. Man hoffte von Semester zu Semester, über diese brennende Frage in's

113 Reine zu kommen, und glaubte darauf warten zu müssen. Leider ist die Frage auch dieses Jahr unerledigt geblieben. Schulrath und Lehrerkonferenz glauben nun, die Reorganisation dieser Abtheilung nicht länger verschieben zu dürfen, und so ist der Reorganisationsplan neuerdings aufgenommen worden ; auch gedenkt der Schulrath, mit Bewilligung des Bundesrathes, im Oktober 1877 den dreijährigen Kursus einzuführen. Ein Warten auf das Ordnen der Baufrage und gar auf die Vollendung der Neubaute eines Laboratoriums müßte nachgerade dem wissenschaftlichen Ruf dieser so hochwichtigen Abtheilung der Schule erheblichen Eintrag thun. Der Fachlehrerabtheilung naturwissenschaftlicher Richtung kommt diese Reorganisation gleichzeitig vortrefflich zu Statten.

Ein ähnliches Bedürfniß ist längst klar gelegt für den Unterricht in Physik. Auch hier verhindert der Mangel ausreichender und geeigneter Lokalitäten die Ausdehnung der praktischen Arbeiten in einem gut eingerichteten physikalischen Laboratorium. Dieser Zweig der Physik erweist sich aber von Jahr zu Jahr als ein höchst wichtiger Theil des Unterrichtes, namentlich für die Fachmanns- und Lehrerlaufbahn in Physik. Das Laboratorium für Physik ist bereits in der Auffassung der wissenschaftlichen Welt der Zwillingsbruder der Laboratorien in Chemie geworden und darf an einer Anstalt von Rang nicht mehr vernachlässigt werden. Auch hier hindert der Lokalitätenmangel eine genügende Organisation. Gleichwohl ist die Sache auch bei dem jezigen Zustande nach Möglichkeit gefördert worden.

Vor zwei Jahren ist vom Schulrathe auf unsere Anfrage der Plan zu einer internationalen Telegraphenschule begutachtet worden. Der Schulrath legte der Idee im Einverständnisse mit unsern Fachmännern große Bedeutung bei. Die Ausführung würde der Physik zu vortretendem Range an der Schule verhelfen und von großem praktischem Werthe sein, jedoch noch mehr Räumlichkeiten erfordern. Deßhalb ist der Gedanke einstweilen nicht weiter verfolgt worden, Der erste Bauplan für die Schule sah in keiner Abtheihmg mehr als 3 Jahreskurse, in mehreren nur zwei voraus. Die Ausdehnung des wissenschaftlichen und beruflichen Untersuchungs- und Erforschungskreises in vielen Gebieten seit jeuein Zeitpunkte fordert nunmehr entschieden längere Zeit zum Studium, sollen nicht die Vertrags- und Uebungskurse in einer
Art sich häufen, daß die Intensität der Studien leidet und es nur wenigen höchst begabten Schülern möglich wird, überall zu folgen. Vor allen Abtheiluiigen zeigte sich dieses zuerst in der Ingenieurschule, welche gleichzeitig die o"geodätische und technische Richtung zu verfolgen hat und in Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IL

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Mathematik und Mechanik intensivster Vorbereitung und Instruktion bedarf. Vier Jahre Studienzeit sind an den meisten Schulen hiefür festgesezt; auch fünf Jahre werden, da und dort gefordert; Es war hier eine Ausdehnung auf mindestens ein siebentes Semester, bei hoch gehaltenen Eintrittsbedingungen, unabweisbar, Jedes Jahr wiederholt sich für dieses siebente Semester die Lokalitätennoth hinsichtlich der Konstruktionssäle. Noch nicht voll benuzte Sammlungsräume neben den frühern Sälen für Figuren- und Landschaftszeichnen und theilweise Mitbenuzung der Konstruktionssäle für Architektur maßten die Luke ausfüllen. Hierdurch entstand schädliche Zersplitterung des Unterrichtes, der Anleitung und. Aufsicht.

Man bedarf eines großen eigenen, dieser Ausdehnung der Ingenieurschule , ausschließlich und permanent gewidmeten- Konstruktionssaales.

Es wäre die Schule in der That in Gefahr, in ihrem Ansehen zu sinken, wenn nicht die Baupflichtfrage rasch gelöst wird und dadurch die Raum-Mittel beschafft werden, um sich in wissenschaftlicher Hinsicht auf ganzer Höhe mit den technischen Schulen vom besten Rufe zu halten.

Während des Schuljahres sind außer diesen Punkten, deren Berathung den Schulrath vielfach beschäftigte, einige andere organisatorische Aenderungen theils bereits ins Leben getreten, theils einläßlich vorberathen worden.

Vorerst gab der Hinschied des Herrn Professor Rüttimann, welcher eine Reihe juridischer Fächer vorgetragen hatte, Anlaß zur Berathung einer umfassenden und ausreichenden Organisation der rechtswissenschaftlichen Fächer an der Anstalt Der Schulrath erwog reiflich, was indieserRichtung an eine technische Hochschule "gehöre und in welcher Art und Ausdehnung dasselbe Technikernam besten vorzutragen sein möchte. In Zukunft soll die Befriedigung der diesfälligen vielfachen Bedürfnisse nicht mehr in eine Hand gelegt, sondern unter .mehrere Dozenten vertheilt werden: "Das Unterrichtspersonal der rechtswissenschaftlichen Fakultät der zürcherischen Hochschule erleichterte eine solche Organisation, und zwar ohne Sehaden, ja zum gemeinschaftlichen Nuzen beiderAnstalten. Als nächstes Bedürfniß für unsere Schule ergibt sich-einpopulärer elementarer Kurs allgemeiner Rechtelehre aus dem · Privatrecht (höchstens -3stündig während · eines Semesters).

Im diesem Kurs sollen mit Weglassung derjenigen
Theile des Privatrechtes, welche die Technik weniger beruhten (Erbrecht, Familienrecht), namentlich · die Grundbegriffe der Eigenthums- und Servitutenlehre, mit Bau- und Nachbarrecht, sowie die Hauptpunkte des Obligationenrechts vorgetragen werden. In 3 weitern Stunden im andern Semester

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würde; das Verwaltungsrecht behandelt, in welchem namentlich die juridischen Beziehungen der Technik und des Technikers zum Staat und dessen Behörden erörtert werden sollen. Dieses Grundkolleg ist Herrn Professor Dr. Treichler übertragen worden. In einem zirka Ssemestrigen Turnus sollen sodann im Weitern kurze populäre, nicht über die Grundbegriffe hinausgehende Kollegien (l-, höchstens 2stündig) über Handelsrecht, Wechselrecht, Versichevungsrecht, Eisenbahnreeht gegeben werden, welcheHerr Professor Dr. Fick übernommen hat. Treten zum Eisenbahnrecht als Ergänzung noch besondere Darlegungen der verschiedenen, für Techniker so sehr wichtigen Fragen der Eisenbahnpolitik hinzu, wie denn Herr Dr. Cohn, Professor der Volkswirthschaftslehre, solche auch bereits angekündigt hat, so dürfte hiemit in der Hauptsache so ziemlich gegeben sein, was in privatrechtlicher Richtung eine technische Hochschule bedarf. Herr Professor Dr. Vogt sodann liest je das zweite Semester einen gedrängten Kurs über schweizerische Verfassung (die politische Aktion der Schweiz im Bunde, in den Kantonen und der Gemeinde). Auf diese Art ist nunmehr für die Zukunft diese ganze Materie sachgemäß geordnet und mit Oktober 1876 auch bereits thatsächlich in Ausführung getreten (Botschaft des Schulrathes vom 7. August 1876).

Das Kollegium der Baumechanik an der Architektenschule, durch die ersten Assistenten der Ingenieurschule, früher Ritter, jetzt Tetmajer, mehr und mehr zu einem spezifisch fachlichen Kursus für Bautechniker angelegt, hat eine Ausdehnung um eine Stunde wöchentlich erfahren und ist in nächste Beziehung zu den Konstruktionsübungen der Architekten gebracht worden.

Das Fach der Technologie \furde bei Eröffnung der Schule allzu stiefmütterlich mit nur einer halben Lehrkraft bedacht Nach dem Tode des ersten -Inhabers dieser Stelle, des Herrn Professor Kronauer^ blieben die Bemühungen, einen, tüchtigen Dozenten für eine ganze Professur zu findenj längere Zeit fruchtlos. Nunmehr, da eine junge tüchtige Kraft gewonnen ist, soll auch dieser Disziplin eine ausgedehntere Wirksamkeit an der Anstalt eingeräumt werden.

Eine wesentliche Vermehrung der obligatorischen Stunden ist zwar, der 'allzustarken 'Belastung der Schüler halber, unzulässig.

Nur diejenigen Partien, welche für den Masehinenteehniker und den Chemiker von fundamentaler
Bedeutung sine, bleiben im obligatorischen Rahmen. Dann wird Herr Professor Escher in einem ' imehrsemestrigen Cyclus kürzere, von einander unabhängige Kurse in der Freifächerabtheilung lesen. Die Einrichtung wird dem Dozenten durch die Natur des Unterrichtsstoffes sehr erleichtert. EB soll hiördurch den Schülern der verschiedenen Abtheilungen die Möglichkeit geboten werden, die ihren nächsten Interessen und Bedürfnissen entsprechen-

116 den Theile auszuwählen. Wir erwahnennamentlich kurze l--2 stündige Kurse über Feuerungsanlagen, Dampfkessel, Fabrikanlagen, Heizung und Ventilation, Buchdruk, Kupferstich, Stik- und Nähmaschinen, Meßapparate, Baumaschinen.

M i l i t ä r k u r s e . Nach einläßlichen Berathungen durch eine Spezialkommission in Bern und nachdem auch die Konferenz der Vorstände der Schule, die Lehrerkonfereitz der VI. Abtheilung und der Schulrath sich in der Angelegenheit zu Händen des Bundesrathes ausgesprochen hatten, sollen in Zukunft in Vollziehung der MilitärOrganisation militärische Kurse an der Freifacherabtheilung abgehalten werden über Kriegskunst, Taktik, Waffenlehre, Fortitikation, Heeresorganisation und Kriegsgeschichte. Man rechnet 9 Vortragsstunden im Winter, 8 im Sommer. Ueberdies sollen die Programme anderer Vorlesungen, unbeschadet den Schulinteressen, der militärischen Bildung nuzlich gemacht werden.

S t e l l v e r t r e t u n g für Vorlesungen, theils wegen Krankheit von Lehrern, theils wegen momentaner Stellenvakanz, mußte im Berichtsjahre angeordnet werden: 1) für Rechtslehre; 2) für technische Mechanik; 3) für spezielle Botanik und 4) für Fächer der technischen Chemie. Es besorgten diese Provisorien für Nr. l Herr Professor Dr. Treichler, für 2 Herr Assistent und Privatdozent Dr. Herzog, für 3 Herr Professor Dr. Gramer und für 4 der erste Assistent im chemisch-technischen Laboratorium, Herr Dr. G-nehin.

B a u l i c h e s . Im Berichtsjahre ist ein kleiner Theil der sinnreich bemalten Gypsdeke der Aula herabgefallen. Die Regierung von Zürich, als Baupflichtige,, hat die Sache an Hand genommen, und es scheint Hoffnung vorhanden zu sein,- daß der Schaden ohne großen Nachtheil reparirt .werden kann Zur Zeit ist die Sache noch nicht in XDrdnung gebracht.

Ein$ durch den Präsidenten des Schulrathes angeordnete Expertise über den Zustand des Balkenbodens im zoologischen Auditorium (Hauptgebäude) zeigte > _ daß die Balken in einer Art sich eingescjjlagen halten, daß bei." Bängerer Fortdauer dieses ^ustandes Gefährde liielit,, ausgeschlossen] war. Der ^Präsident theilte den Inhalt der Exjiertiset der Regierung von Zürich jnit, die sich beeilte, eine radikale, für die Zukunft völlig sichernde Reparatur während der Herbstferien durchzuführen.

.Mancherlei kleinere bauliche Veränderungen,
resp. Verbesserungen wurden im. neuen, kadwirthschjiftliohen Gtebäude-noch vorgenommen, es wurde, auoh ein kleioereft Gebäude" für Unterbringung der Gartengeralhschaftea u. s* w, einteilt Die z)V£kentsprec,heade Anlage der Umgebung des Gebäudes (Garten und Treibhaus), endlich die

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Möblirimg und Ausstattung der Schulzimmer und Sammlungen ist zu völligem Abschluß gekommen und wohl gelungen. Das Budget hat für alle Bedürfnisse ausgereicht, und es wird der Rechnungsabschluß nächstens erfolgen.

Die im lezten Geschäftsberichte des Schulrathes ausgesprochene Hoffnung, daß im Berichtsjahr die Ordnung der Bäupflichtsfrage zwischen dem Bund und Zürich zu endlichem gütlichem oder rechtlichem Abschluß kommen werde, ist wegen Verumständungen, deren Beseitigung nicht in der Macht der Bundesbehörde lag, nicht in Erfüllung gegangen, und alle daran hängenden, für das Gedeihen der Anstalt hochwichtigen Pläne bleiben bis auf Weiteres suspendirt.

C. Statistisches Bureau.

Dasselbe war am Anfang des Jahres sehr im Gedränge mit seinen Arbeiten; zwei auf dem Programm von 1875 stehende waren noch zu vollenden; ausgedehnte Vorarbeiten für die Einführung des Zivilstandsgesezes, auf dem Programm nicht stehend, waren schleunigst zu erledigen; dazu die umfassenden Arbeiten des Programms für 1876.

Zunächst waren die wöchentlich einlangenden Zählkarten von über 2000 Zivilstandsbeamten über G e b u r t e n , S t e r b e f ä l l e und T r a u u n g e n zu ordnen, die richtige Ausfüllung der Karten zu überwachen, Säumige zu mahnen, auf viele Anfragen Auskunft zu ertheiìen etc. -- Es wurden Zweifel geäußert, ob diese Zentralisatiou der statistischen Arbeit ausführbar, ob sie überhaupt ernst gemeint sei ; es war nöthig, sofort durch die That diese Zweifel zu widerlegen, die Mitarbeiter zu ermuthigen, anzudeuten, was mit diesen Zählkarten angefangen werden kann. Die wöchentlichen Publikationen über die G e b u r t e n und S t e r b e f ä l l e in den O r t s c h a f t e n von m e h r als 7000 E i n w o h n e r n :, mit Angabe der hauptsächlichsten Todesursachen, leisteten diesen Dienst und wekten das allgemeine Interesse für die neue Aufgabe; man rief nach monatlichen Publikationen für die ganze Schweiz. Allein es war zu viel Material im Rükstand, zu dessen Einholung Zeit

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nöthig war ; dafür wurden dem Publikum v i e r t e l j ä h r l i c h e Zusammenstellungen der Trauungen, G e b u r t e n und S t e r b e f a l l e in d CT S c h w e i z geboten, welche jeweilen im legten Monat des folgenden Quartals erschienen. Beide Arten von-Publikationen sind bereits unentbehrlich geworden; die wöchentlichen erscheinen in drei ausländischen Wochenbülletins, welche die Angaben über unsere Städte neben den entsprechenden über die wichtigsten Städte der Welt mittheilen; eines dieser Bulletins wird als Tauschexemplar den Zivilstandsbeamten unserer Städte regelmäßig versandt. Das vierteljährliche Bulletin wird in 1000 Separatabzügen einer medizinischen Zeitschrift beigelegt, welche dafür die Kosten bezahlt.

Die Geburten, S t e r b e f ä l l e und T r a u u n g e n in den Jahren 1874 uad 1875, nach bisherigem System bearbeitet, folgten erst jenen Veröffentlichungen über die Resultate des laufenden Jahres, weil die Angaben der Kantone, wie bisher, nur langsam eingingen.

Die Resultate der zweiten e i d g e n ö s s i s c h e n V i e h z ä h l u n g , aufgenommen am 21. April 1876 nach einem Schema, das eine vom Bundesrathe ernannte Expertenkommission aufgestellt hatte, konnten noch vor Jahresschluß mitgetheilt werden. Die Publikation ist begleitet von Tabellen, welche Vergleichungen mit der Viehzählung von 1866 und mit den leztbekannten Viehzählungen anderer Länder enthalten.

In Folge des Ablaufs der Handelsverträge mit unsern Nachbarstaaten und der -daraus siph ergebenden Notwendigkeit neuer Vereinbarungen, wurden, zwei v handelstatistische Arbeiten publizirt : Der Handel F r ankreichs m i t d e r Schw eiz von 1862 bis 1874, und der W a a r e n v e r k e h r übe r ' d i e G r r e n a e z w i s c h e n O e s t e r r e i c h und der S c h w e i z in den Jahren 1866--1874.

Die A u s f u h r n a c h den V e r e i n i g t e n S t a a t e n im Jahr 1875 wurde in der gewohnten Form publizirt. Ebenso die Statistik der überseeischen A u s w a n d e r u n g im Jahr 1875, welche auch darin ihren Vorläuferinnen gleicht, daß dieselben 5 Kantone gar kein, die übrigen mehr oder weniger vollstandiges Material einlieferten.

Die Ergebnisse der R e k r u t i r u n g pro 1876 in pädagogischer und sanitarischer Beziehung konnten noch nicht zum Druke gelangen, weil der größere Theil der Tabellen zu spät einging; dafür wurde eine erst auf dem Programm des nächsten Jahres stehende dringende Arbeit in Angriff genommen : der W a a r e n-

verkehr über die Grenze zwischen Deutschland u n d d e r S c h w e i z i n d e n J a h r e n 1872 -- 1875.

Auch dieses Jahr noch wurde das Bureau bedeutend in Anspruch genommen durch die Sammlung des Materials für die von der schweizerischen statistischen Gesellschaft unternommene S t a t i s t i k des s c h w e i z e r i s c h e n A r m e n w e s e n s . Zur Stunde stehen noch Angaben des Kantons Genf über die freiwillige Armenpflege aus. Der Druk des Werkes hat übrigens begonnen , nachdem eine vom Departement ernannte Expertenkommission sich günstig über das Werk ausgesprochen hatte, und der auf das Budget des Bureaus genommene Bundesbeitrag von Fr. 12,000 für diese Arbeit ist der Gesellschaft zugestellt worden.

Gleichwie, und noch mehr wie In frühern Jahren war der Direktor des Bureaus persönlich in Anspruch genommen durch Ausarbeitung von allerlei Gutachten über Fragen, welche ihm von den verschiedenen Departementen vorgelegt wurden; wohl die Hälfte des Jahres war dem Studium solcher Fragen gewidmet.

Ueberdies haben Herr Professor Dr. Einkelin von Basel und er als Abgeordnete des Bundesrathes am internationalen statistischen Kongresse in Budapest Theil genommen. Von den überaus reichhaltigen Traktanden dieses Kongresses heben wir wegen ihres befriedigenden Abschlusses zwei heraus: für die Darstellung der Bevölkerungsbewegung in den Städten wurde das Formular eines W o c h e n b ü l l e t i n s vereinbart; ferner erhielten die von Knapp und Zeuner aufgestellten neuen Theorie» über die Erstellung von M o r t a l i t ä t s t a f e l n die Sanktion der Statistiker, welche die Regierungen einluden, nunmehr die Volkszählungen und die-Statistik der Bevölkerungsbewegung nach den Rathschlägen dieser Gelehrtea einzurichten.

D. Abtheilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

Bezuglich der B u n d es S izf r a g e haben wir bereits mit Botschaft vom 30. Mai 1876 einlaßlich Bericht erstattet, weßhalb wir uns darauf beschranken, auf diese und den bezüglichen Bundesbeschluß vom 17. Juni gleichen Jahres, betreffend ,,den Ankauf ,,des Bauplazes für das zu erstellende eidgenossische Verwaltungsgebäude und theilweise Abänderung des Vertrages über die ab,,schließlichen Leistungen der Stadt Bern an den Bundessiz, vom ,,22. Brachmonat 1875" --~ zu verweisen.

Da die weitere Behandlung dieser Angelegenheit, welche mit obigem Vertrage als abgeschlossen zu betrachten ist, ^ie Einleitungen zur Erstellung des neuen Verwaltungsgebäudes betreffen, welche Angelegenheit unter Rubrik Hochbauten fällt, ab werden unter Jezterer die bezuglichen näheren Mittheilungen folgen.

B. Strassen und Brtiken.

' 1. O b e r a u f s i c h t ü b e r den Unt-erhalt, Bezuglich der Straßen, welche mit Bundesunterstuzung gebaut wurden, &lsö die Oberalp-, Furka-, Axen* und Brunigstraße und die subventionirten Theile des JStraßenuezes von Giaubünden, haben auch die leztjährigen Inspektionen ergeben, daß dieselben in ihrem ganzen baulichen Bestände' gehörig erhalten sind. " " Dies ist auch der Palf 'bezüglich der intetrtationalen Alpenstr^ßen,'* für welche genieß Art t 30 dei4 Bundesverfassung den betreffende» Kantonen jährliche Entschädigungen bezahlt werden.

Bezüglich des gewohnlichen Unterhaltes der Fahrbahn dieser Straßen und derjenigen, an welchen der Bund, abgesehen von diesen Gründen, wegen des t^öätditeastes ein Ih'terösse hat, findet sich immer da und dort Anlaß* zu x Aassezüügen! !tn gewöhnlichen Fallen wird es damit so gehalten, daß der eidgenossische Inspektor den ihn begleitende» ^Beauftragten "dac betreffenden Kantonsregierungen seine Bemerkungen macht und bei einer spätem

121 Besichtigung verifizirt, ob denselben Folge gegeben wurde. Es gibt dies dann meist zu keinen weitern Schritten Veranlassung als etwa zu Mittheilung der dem Departement über solche Inspektionen erstatteten Berichte an jene Regierungen.

Im Berichtsjahre fäiid sich jedoch eine solche Veranlassung wieder bezüglich der Gotthardstraße Tessinerseits, und es wurden auf Bericht des eidgenössischen Oberbauinspektors die daraus sich ergebenden bestimmten Anforderungen an dortige Regierung gerichtet. Diese suchte dann auch mit sehr bedeutendem Kostenaufwande denselben zu entsprechen, machte dabei aber darauf aufmerksam, daß es auf der Streke von der Paßhöhe bis Airolo mit allen von dem eidgenössischen Inspektorate vorgezeichneten Maßregeln wegen der Art und Weise, wie der Transport der Gewölbsteine für den Gotthardtunnel bewerkstelligt werde, nicht möglich sei, einen guten Straßenzustand zu erzielen. Dieselbe brachte deßhalb eine straßenpolizeiliche Maßregel, betreffend das Maß der Belastung der bei diesem Transporte angewandten Wagen, zur Anwendung, gegen welche von Seiten der Tunnelbauuntemehmung Vorstellungen gemacht wurden. Es wird dieser Angelegenheit weiter und zwar sofort, nachdem die Straße schneefrei sein wird, die nöthige Aufmerksamkeit zugewendet werden.

Die genannten Entschädigungen für die internationalen Alpenstraßen wurden in folgenden Betragen ausbezahlt; An Uri Fr. 80,000 ,, Graubünden .

, , ,, 200,000 . , Tessin .

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.

.

,, 200,000 ,, Wallis 50,000 ·n 2 . Su b v e n t i o n i r u n g v o n N e u b a u t e n , a. Die S t r a ß e n von B u l l e - B o l t i g e n und La Croix.

(Vollendungstermin für Bulle-Boltigen 29. Juni 1877, für La Croix verlängert bis 31. Christmonat 1886.)

Die Bauten an der Bulle-Boltigen-Straße wurden auf beiden betheiligten Kantonsgebieten, von Berß und Freiburg, in der dem Vollendungstermine entsprechenden Weise fortgesezt, beziehungsweise auf den lezten noch im Rükstande gewesenen Sektionen in Angriff genommen. Dieselben sind demgemäß so weit gefördert worden, daß die Vollendung der ganzen Straße für das laufende Jahr erwartet, werden darf.

Von dem eidgei össischen Inspektorate sind die nöthigen Inspektionen Torgenommen und es ist von demselben namentlich auch

122 über die von den Kantonsregierungen eingereichten Kostenausweise jeweilen vor Ausbezahlung der Bundesbeiträge Untersuchung gepflogen und Bericht erstattet worden.

In Folge dessen gelangten die im Budget vorgesehenen Jahresmaxima des Bundesbeitrages zur Auszahlung, nämlich für den Kanton Freiburg Fr. 39,600 und für den Kanton Bern ,, 12,400 Bezüglich der La Croix-Straße ist die Regierung des Kantons Waadt mit dem Doppelgesuche um eine Fristverlängerung für die Ausführung und um Erhöhung des bewilligten Bundesbeitrages eingekomnien. Indem wir die Vorlagen nicht genügend fanden, um auf das leztere Gesuch einzutreten, wurde im Einverständnisse mit der Regierung des Kantons Waadt zunächst bloß das erstere der h. Bundesversammlung vorgelegt und dann durch Beschluß vom 12. Brachmonat 1876 die Frist für die Erstellung der Straße über den Col de la Croix d'Arpille bis 31. Christmonat 1886 verlängert.

b. Die L u k m a n i e r s t r a ß e Tessiuerseits.

Die Ausführung dieser Straße hat im verflossenen Jahre sehr große Fortschritte gemacht, so zwar, daß sie von Olivone bis zu dem nächst unterhalb der Paßhöhe liegenden Hospiz Casaccia in den Hauptbestandtheilen vollendet und auch noch von da bis zu der Paßhöhe die Straßenebene meist hergestellt ist. Die Besichtigung dieser Arbeiten durch den eidgenössischen Inspektor wurde noch am Schlüsse der Campagne Vorgenommen, hingegen ging die Schlußabrechnung,für dieselbe big zu der Zeit, wo noch Zahlungen auf das leztjährige Budget geleistet werden konnten (Ende Januar), nicht ein und es konnte in Folge dessen lezteres nicht in dem Maße benuzt werden, wie der Arbeitsstand es sonst gestattet hätte.

Wahrend nämlich das büdgetirte Jahresmaximum Fr. 50,000 betrug, wurden blos Fr. 40,000 ausbezahlt und es wird daher, indem für 1877 blos der nach Abzug der ganzen Büdgetsumme von 1876 bleibende Rest auf das Budget genommen wurde, der nicht ausbezahlte Theil des 1876uger Kredits! aaf ^Taßhtragskredit genommen werden müssen, da die Lukmanierstraße auf Seite des Kantons Tessin im laufenden Jahre jedenfalls vollendet werden wird.

Es wird dies voraussichtlich auch auf der vom Bunde nicht subventioairten Seite von Graubünden der Fall sein, indem, auch dort die ganze nicht schon früher gejjaute Streke sich voriges Jahr in voller Aasführung befanä.

' - Der YolleBdungstermin fiiv die.) Lukmanierstraße geht mit 31. Mai 1877 zu Ende. Da aber die noch rükständigen Arbeiten

123 sich auf der Hohe des Berges befinden, wo im günstigsten Falle im Mai die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, so wird die Vollendung erst einige Monate spater stattfinden.

c. E r s t e l l u n g des S t r a ß e n d a m m e s ü b e r den Zurichsee bei R a p p e r s w y l .

(Vollenduugstermin 31. Dezember 1878.)

Dieses Unternehmen ist, wie wir schon leztes Jahr mitzutheilen im Falle waren, mit der Zurichsee-Gotthardbahn in Verbindung getreten. Bis gegen Ende des Berichtsjahres war aber von der Regierung von St. Gallen der durch Art 8 des Subventionsbeschlusses vom 2. August 1873 verlangte Ausweis liber die finanzielle Sicherung desselben noch nicht geleistet. Nachdem dies dann geschehen war und der Bau sich schon in Ausführung befand, beantragten wir die Bewilligung eines Nachtragskredites im ganzen Betrage des Bundesbeitrages von Fr. 100,000 noch für das Jahr 1876, immerhin in der Meinung, für den Fall, daß der Bau in demselben nicht vollendet werde, nur den dem Stande der Ausführung entsprechenden Theil der Beitragssumme zu verabfolgen und den Rest auf das Jahr 1877 zu nehmen. In Wirklichkeit wurden dann auch in Folge der von der Regierung von St. Gallen unterm 29.

Januar 1877 ertheilten Ausweise nur Fr. 20,000 ausbezahlt.

d. V e r s c h i e d e n e Straßen- und Brükenangelegenheiten.

1, Straße von Lungnez nach Vals, Kanton Graubünden.

Nachdem" die Centralkommission der schweizerischen gemeinnuzigen Gesellschaft sich schon im Jahre 1873 für eidgenossische Subventionirung dieser Strassenanlage verwendethatte,,geschahh dies neuerdings unterm 3. Dezember 1876. Es maßte aberschonn wegen ungenügender Vorlagen abgelehnt werden,dass Gesuch der Bundesversammlung v o r z u l e s e n . \ ' , ·t

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2. StrAße zwischen Lanzo und arogno, Tessin.

' Von der italienischen Gesandtschaft wurde die Abnahme und Weiterfuhrung über Gebietder herwärtigen Gemeinde Arogno für die Straßenverbindung nachgesucht, welche"die italienische Gemeinde Lanzo nach der Eisenbahnstation Maroggia auf der Linie LuganoChiasso zu erhalten wünscht. Die Gemeinde Arogno sprach sich aber troz der Bemühung der Regierung von Tessin und Inaussichtstellung namhafter kantonaler Mithülfe dagegen Rus, WAS daher der italienischen Gesandtbchaft wir Kenntniß gebracht wurde.

124 3. Straße Rafz-Baltersweil-Hallau.

Bezüglich der schon im Jahre 1874 von der Regierung von Zürich angeregten Straßen verbin düng von der diesem Kanton angehörenden Gemeinde Rafz über das badische Baltersweil nach Hallau wurden die Unterhandlungen mit der großherzogl. badischen Regierung, nachdem die von dieser verlangten Erklärungen der Regierungen von Zürich und Schaffhausen betreffend Uebernahme von Bau und Unterhalt auf ihrem respektivem Gebiete eingegangen waren, neuerdings aufgenommen und führten zu dem Ziele, daß die Ausführung dieser Straße auf badischem Gebiete, vorbehaltlich der ständischen Genehmigung, zugestanden wurde.

4. Brüken, beziehungsweise internationale Straßenansehlüße, bei Biaufond und La Rasse (côte du Dotibs).

Mit gemeinschaftlichem Schreiben vom 5./7. Juli und 7. Oktober 1876 haben die Regierungen der Kantone Neuenburg und Bern um Einleitung von Verhandlungen behufs Erzielung internationaler und interkantonaler Vereinbarungen betreffend den Bau einer Brüke über den Doubs bei Biaufond nachgesucht, wobei die Regierung von Neuen bürg für sich gleichzeitig ein entsprechendes Gesuch für den Bau einer Doubsbrüke bei La Rasse stellte.

Bezüglich beider Gesuche wurden zunächst die zur Wahrung der militärischen Interessen der Eidgenossenschaft in Frage kommenden Punkte in Erwägung gezogen und auf daherige Berichterstattungen des Militärdepartements und des Departements des Innern beschlossen: Es sei mit Rüksicht auf die gegebenen Ortsverhältnisse und da im Kriegsfalle selbst die zum Seh uze einer sich zurükziehenden Truppe erforderlichen Zerstörungen in kürzester Zeit bewerkstelligt werden könnten, von einer Vorbereitung der beiden Straßenstreken Biaufonds-Chauxdefonds und Biaufonds-Les Bois durch Minenlager abzusehen, dagegen seien Minenkammern in den Brüken selbst und zwar auf Kosten .der dieselben bauenden Kantone anzulegen.

Was die Verhandlungen mit der französischen Regierung über die Regelung der Anschlußverhältnisse und beidseitige Kostenbetheiligtmg an fragliehe Brükenbauten anbetrifft, so sind die nöthigen Schritte bereits eingeleitet und gewärtigen wir die daherigen Eröffnungen durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Paris.

5. Rheinbrüke bei Zurzach.

Ueber den Bau einer Brüke an Stelle der jezigen Fähre über den Rhein bei Zurzach wurde auf Gesuch der Regierung von Aargau mit der großherzogl. badischen Regierung korrespondirt. Diese lehnte aber die Mitwirkung bei diesem Brükenbau für jezt ab.

125

6. Fähre und beziehungsweise Nothbrüke über den Rhein bei Kaiserstuhl.

Diese Angelegenheit gelangte zuerst nach der leztes Jahr erfolgten Zerstörung der früher bestandenen Brüke und Ersezung derselben durch eine Drathseilfähre in einer von der Gemeinde Kaiserstuhl gegell die Regierung Von Aargau wegen des Unterhalts und Betriebs der leztem erhobeneu Beschwerde an uns, auf welche einzutreten wir aber als eine lediglich kantonale Angelegenheit betreffend, ablehnten.

Da später das Drathseil zerriß, trug die Regierung von Aargau zunächst auf Erstellung einer Nothbrüke und Unterhandlung mit der badischen Regierung um,. Mitwirkung bei derselben an, worauf diese auch bereitwillig eingetreten ist.

7. Rheinbrüke Bernek-Lustenau.

Dem von der Regierung von St. Gallen befürworteten Projekte einer unweit oberhalb der bestehenden Brüke von Au über den Rhein zu erstellenden Brüke wurde unter den für die Rheinkorrektion und den Zolldienst nöthigen Bedingungen die Genehmigung ertheilt.

8. Tresa-Brüke bei Cremenaga.

Bezüglich der Erneuerung dieser" zufolge des Grenzvertrags mit Italien von beiden Staaten gemeinschaftlich zu unterhalteuden Brüke wurde eine Einfrage der italienischen Gesandtschaft nach Einvernahme der Regierung von Tessin im entsprechenden Sinne ; beantwortet.

G. Wasserbän,ten!,"...

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L i n t h u u t e r n e hin U n g.

P e r s o n a l v e r ä n d e r u n g e n i n d e r L i n t h k o n\ ni i s s i o n,

An die Stelle des in den Bundesrath gewählten Herrn Landammann Dr. He.er ernannte. die Standfesfeöm'mission des Kantons Glarus zum Mitglied der Liiitftverwältung Herrn Jjandessiatthalter und Ständerath Jos. Weber in Netställ imd zum Suppleanten Herrn Ständerath Jenjiy in Schwanden.

A l l g e m e i n e Linthaufla^ge.

Gemäß Art., 6 des Bnndesgesgzes vom 6, .Christmonat;1876 wurde auch io diesein Jahre mir der Miuimalsaz 4er, Lintliaiiflage (20 Rappen,.per, Ju^hart) bezogen..

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126 Wasserrechte u n t e r h a l b dem Tschingelkopf.

Wie wir aus dem Jahresberichte der Linthkommission entnehmen, ist die bereits in den Geschäftsberichten pro 1874 und 1875 näher erörterte Angelegenheit betreffend die Veräußerung von Wasserrechten aus dem Ablaufkanal der Spinnerei Mollis daran gescheitert, daß die eine der beiden Firmen, welchen die Konzession von der Linthkommission ertheilt worden war, schließlich auf die Sache verzichtete.

Da diese Konzession eine zusammenhängende war, so mußte mit der Ablehnung der einen Firma auch die Zusage der andern dahinfallen. Indessen hofft die Kommission, daß in nicht gar ferner Zukunft die Angelegenheit mit der einen der Bewerberinnen wieder werde aufgenommen werden können.

Unterhalt der H i n t e r grab en.

Für den Unterhalt der Hintergraben sind seiner Zeit besondere Genossenschaften, gebildet worden, welchen die Besorgung der diesfälligen Arbeiten obliegt, denen jedoch unbenommen ist, die Leitung und Besorgung dieser Arbeiten behufs Erzielung eines einheitlich und gleichmäßig durchgeführten Systems der Linthkommission zu übertragen.

Lezterer Bestimmung gemäß haben denn auch die Korporationen des Niederurneu- und des Bilten-Tuggener-Hintergrabens die Unterhaltsarbeiten und eine Hauptkorrektion der Linthverwaltung seiner Zeit für drei Jahre übergeben. Die Korporation des BiltenTuggener-Hintergrabens hat diese;Uebertragungg auf . Weitere drei Jahre verlängert und ebenso hat auch die Genossame desSchännis-Utznacher-Hintergrabens das Gesuch um Uebernahme: dieser Arbeiten durch d i e Linthverwaltung gestellt.

' · ; Für leztere handelt es sich nunmehr um eine radikale Korrektion ihres Hintergrabens. ' .

Pie Korrektion wird drei Jahre Zeit und einen .Kostenaufwand von Fr. 70,000 beanspruchen. Diese Kosten sollen durch jährliche Auflagen von 15 Rappen per Are oder-Fr. 3. 40 per Juchart des betheiligten Grundbesizes gedekt werden. Auch die Linthkasse wird, wie das Gesez für außerordentliche Hauptarbeiten voraussieht, einen Beitrag zu leisten haben.

Da die Linthverwaltung in dieser Angelegenheit nur als Beauftragte der Hintergraben-Korporation handelt, so ist diese leztere zur Erklärung veranlaßt worden, ob sie der Korrektion im projek-

127 tirten Umfange beipflichte oder nicht, welche Erklärung dann auch ganz in zustimmendem Sinne erfolgte.

Für die Durchführung dieser Korrektion (Bodenexpropriation, Akkordübergabe u. s. w.) hat die Linthverwaltung dem Linthingénieur eine Spezialkommission aus ihrer Mitte, bestehend aus den Herren Kappeier und Zollikofer, beigegeben.

W a s s e r w e r k a n l a g e n d e r Stadt Z ü r i c h .

Nachdem die Regierung von Zürich der Stadt Zürich für die bereits in unserm lezten .Geschäftsbericht erwähnte Wasserversorgung zur Gewinnung von Triebkräften (Motoren) die erforderliche Konzession ertheilt hat und diese sodann der Linthkommission mitgetheilt worden ist, hat diese Behörde nicht ermangelt, fragliche Konzession vom Standpunkte der Interessen des Linthunternehmens (Abflußverhältnisse des Zürichsees) einläßlich zu prüfen, worauf dann, nachdem sich ergeben, daß bei der Konzessionsertheilung alle Seitens des Linthunternehmens nöthigen und wünschbaren Kautelen und Garantien Berüksichtigung gefunden, die Linthkommission die seiner Zeit Vorsichts halber eingelegte Einsprache fallen gelassen hat.

Eiserne Brüke über die Linth bei Mollis.

Die Gemeinde Mollis beabsichtigt eine eiserne Brüke auf zwei eisernen Jochen über die Linth zu erstellen und hat hiefür der Linthverwaltung die bezüglichen Pläne eingereicht. Der Linthingenieur beanstandete im Interesse des Linthunternehmens und der dem Wasser ausgeseztan-Gegend die zwei Joche des Planes. Um den Wünschen der Gemeinde entgegen zu kommen, wurde noch eine besondere Expertise veranstaltet, welche die Einwendungen des Herrn, Linthingénieurs als wohl begründet erklärte, -worauf dann die Gemeinde Mollis aus eigener Initiative einen abgeänderten Plan einreichte, zufolge welchem die Brüke nun auf 150 Fuß Lichtöffnung, ohne Mitteljoch erstellt werden soll.

Die Linthkommission hat, da die Experten diese Aenderung als v ortheilhaft betrachten, keinen Anstand genommen, ' derselben ihre Genehmigung zu ertheilen.

' " : "|'' Revision der Schiffahrt- und Rekerordnung. ' ' Mit Rüksicht auf die bereits in früheren Jahresberichten erwähnte Schwierigkeit, nach dem bisherigen Patentsystem die nöthige Anzahl Reker zu finden, hat sich die LinthbehördegenöthigV gesehen, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch völlige

128 Freigebung der Rekerei den diesfälligen Uebelständen abgeholfen werden könnte.

Die Schiffahrt hält aber durch eine solche Freigebung ihre Interessen für gefährdet. Von beteiligter Seite ist man namentlich der Ansicht, daß eine sichere Gewähr dafür, daß die Konkurrenz die Interessen der Schiffahrt selbst bedienen und die Sachen ordnen werde, nicht bestehe.

Nach gegenseitiger Besprechung und Würdigung der bestehenden mißlichen Verhältnisse hat dann die Linthkommission, in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Interessirten beider Richtungen, die Linthschiffahrt- und Rekerordnung einer Revision unterworfen, welcher Revision sodann von unserer Seite durch Schlußnahme vom 5. Mai 1876 die Genehmigung ertheilt worden ist.

Bezüglich der Verkehrsverhältnisse der Linthschiffahrt und Rekerei verweisen wir auf den, Spezialbericht der eidg. Linthkommission und die demselben beigefügte Rekapitulation.

Ebenso verweisen wir auch bezüglich der Lintharbeiten, inklusive der Korrektion unterhalb Grynau, der Arbeiten am Escher- und Linthkanal, der Hintergraben-Arbeiten etc. etc., deren Details kaum von allgemeinerem Interesse sind, auf den erwähnten Bericht selbst.

Rechnungsergebnisse des J a h r e s 1875

1876.

Der Vermögensbestand des Linthunternehmens betrug auf Ende Fr. 441,958. 02 Auf Ende 1876 beträgt derselbe Fr. 419,249. 09

nämlich : an Liegenschaften .

,, Kapitalien ,, Pachtzinsrestanzen .

,, Mobilien .

.

,, Rükständen ,, Baarschaft

. Fr. 101,271. 46 . ,, 285,972. 44 . ,, 8,904. 14 . ,, 8,000. -- . ,, 3,875. 12 . ,, 11,225. 93 Total

419,249. 09

Es ergibt sich somit gegenüber dem Vorjahr ein. Vermögensrükschlag von .

.

. F r . 22,708. 93

129

2.

R h e i n k o r r e k t i o n.

Vollendungstermin Ende 1876; im Uebrigen wird auf die, unten angekündigte Spezialbotschaft verwiesen.)

In Bezug auf die Rheinkorrektion können wir uns diesmal um so kürzer fassen, als diese Angelegenheit in einer Spezialbotschaft, welche ans Opportunitätsgründen erst im Juni, in der ordentlichen Session der Bundesversammlung vorgelegt werden wird, erschöpfend behandelt ist, : Es handelt sich nemlich, wie Ihnen bereits aus unserem vorjährigen Geschäftsberichte bekannt, um Subventionserhöhungen für das Unternehmen der Rheinkorrektion, sowohl für den Kanton St. (lallen als auch für denjenigen von Graubünden. In fraglichen Botschaften ist, wie bemerkt, über das Unternehmen der Rheinkorrektion nach allen Richtungen einläßlich Bericht erstattet.

Was speziell den Kanton St. Gallen anbetrifft, so haben wir einzig beizufügen, daß, trozdem der Bundesbeitrag für dieses Unternehmen schon seit 1875 erschöpft ist, dio Arbeiten gleichwohl unu u i erbrochen fortgesetzt und zufolge Berichten der eidg. Inspektion für die Rheinkorrektion in durchaus befriedigender Weise ausgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, waren wir jedoch im Falle, der Regierung von St. Gallen auf gestelltes Ansuchen einen Vorschuß im Betrage von Fr. 300,000 zu gewähren, jedoch mit allen nöthigen Vorbehalten in Bezug auf Verzinsung und eventuell Rükzahlung.

Bezüglich der Durchsti dia nge l e g e n h e i 1 ist zu berichten, daß die Umarbeitung der Projekte nach dem Begehren der internationalen Expertenkommission nun stattgefunden hat und sonach leztere zur nochmaligen Prüfung derselben und Abgabe ihrer Schlussanträge zusammentreten wird.

3. R h o n e k o r r e k t i o n.

a. I m K a n t o n W al lis.

Der weitere Ausbau der Rhonekorrektion wurde im vergangenen Jahre in der ganzen Ausdehnung derselben vom Genfersee Hinauf bis Krieg betrieben.

Auch sind auf der obern ganz abgetrennten Sektion i bei Münster, Göschinen, Ulrichen, Obergestein und Oberwald einige Arbeiten ausgeführt worden.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. II.

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130

Auf der erstgenannten Hauptkorrektion sind die bedeutendster» Arbeiten vorgekommen bei: Gliss, Lalden, Tourtemagne, Leuk, Granges, St. Leonhard, Sion, Nendaz, Riddes und Saillon. Es handelte sich dabei um die Durchführung des Korrektionssystems auf größern und kleinern Intervallen, wo es noch fehlte. An vielen andern Punkten wurden partielle Ergänzungen desselben ausgeführt.

Nachdem die Durchstiche erstellt sind, wiederholen sich überall die nämlichen Arbeiten, bestehend in der Ausführung der Hinterdämme und der an dieselben angelehnten Traversen.

Außerdem sind an den in der Subventionirung der Rhonefcorrektion inbegriffenen Korrektionen von Zuflüssen verschiedene Arbeiten ausgeführt worden. Die bedeutendsten sind die an der Visp-Korrektion, welche damit zum größten Theile vollendet wurde.

Auf Wunsch der Gemeinde Vispbach verschob man indessen die Eröffnung, welche für das Frühjahr 1877 beabsichtigt war, bis 1878, um die gänzliche Vollendung noch in einer jedem Risiko möglichst vorbeugenden Weise bewerkstelligen zu können.

Die Rhonekorrektion hat sich auch im vergangenen Jahre bei sehr bedeutenden Wassergrößen im Ganzen sehr gut bewährt.

Nur bei St. Leouhard zwischen Sion und Sierre ist ein Unfall, bestehend in einem Dammbruche, veranlaßt durch eine noch unkomplete Stelle, vorgekommen.

Der lezte Arbeitsausweis, respektive die Jahresabrechnung ist zu spät eingegangen, um nach vorhergegangener Verifikation an Ort und Stelle die danach treffende Beitragszahlung noch auf leztjährige Rechnung leisten zu können. Der für das vergangene Jahr für die Rhonekorrektion ausbezahlte Bundesbeitrag im Betrage von Fr. 118,000 steht daher unter dem Verhältnisse der Arbeitsleistung und muß für Rechnung von 1877 ergänzt werden.

Gemäß Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 28. Heumonat 1863 hätte das Unternehmen der Rhonekorrektion mit Ende 1875 vollendet sein sollen. Eine Verlängerung dieser Frist ist indessen von der h. Bundesversammlung faktisch insoferne bewilligt worden, als bis jezt die noch disponibeln Bundesbeiträge im Budget jeweilen unbeanstandet genehmigt wurden.

Ueber das schon leztes Jahr erwähnte Gesuch der Regierung von Wallis um einen Nachtrag zur Subvention für die Rhonekorrektion verbreiten wir uns hier nicht, da wir diese Angelegenheit der hohen Bundesversammlung in besonderer Botschaft vorlegen werden.

131 b. A u f G « b i e t v o n W a a d t : (Vollendungstermin Ende 1880.)

Hier wurden die Arbeiten in der gleichen Weise fortgesezt, wie in den frühem Campagnen, nämlich in einer solchen, die nicht einen durchgehenden Neubau repräsentirt, sondern eine Reihe von einzelnen Ergänzungen und Regulirungen des frühern Bestandes der Uferbauten.

Gestüzt auf den vom Oberbauinspektorate geprüften Arbeitsausweis sind an diesen Kanton Fr. 25,000 als Bundesbeitrag ausbezahlt worden.

4. . J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n .

a. A r b e i t e n auf dem G e b i e t e des K a n t o n s Bern.

Der N i d a u - B ü r e n - K a n a l ist auf eine Länge von 8800 Meter vom See bis Meienried bis auf einige wenige Nacharbeiten fertig erstellt. Infolge dessen ist bereits ein Theil des für diese Sektion verwendeten Betriebsmaterials theils veräußert, theils verpachtet worden. Die daherigen Einnahmen betragen pro 1876 Fr. 58.516. Es bleibt auf Ende 1876 für diese Sektion an Betriebsmaterial noch vorräthig: 3 Baggerschiffe und eine Handbaggermaschine, l Dampfkrahn, l Centrifugalpumpe, l Sondirapparat und eine Anzahl hölzerner Schiffe.

Im Fernern sind auch verschiedene Landparzellen veräußert worden und werden weitere Verkäufe noch realisirt werden können.

Zwei höhere Wasserstände, wovon der eine im März und der andere im Juni eintrat, haben keinerlei nennenswerthen Schaden weder an den Ufern des Bielersees, noch an denjenigen des Nidaukanals zur Folge gehabt. Dagegen wurde ein Theil des großen Mooses überschwemmt, weil die obera Kantone den Durchstich bei der Zihlbrüke damals noch nicht geöffnet hatten.

Die tiefsten Wasserstände traten im Februar (Cote 90,5) und im August (Cote 90,1) ein. Ohne die künstliche Stauung bei Brügg wäre bei diesen Wasserständen der Bielersee unter die Cote 90,0 gefallen.

Nach den bisherigen Beobachtungen darf angenommen werden, daß die Tieferlegung des Bielersees im Allgemeinen eine größere sein wird, als seiner Zeit erwartet wurde und die vorgesehene Hochwasserquote von 99 à 100 auch nach Ableitung der Aare in den Bielersee schwerlich mehr eintreten wird.

132 Die Vorstudien für dio Fortsezung des Nidau-Büren-Kanals von Meienried bis Buren Imbuti laut Bericht der bernischen Bauleitung gezeigt,, o n ) daß die Durchschneidungo des alten Aarebettes bei Meienried mit großen Kosten verbunden wäre, so lauge die Aare noch von Aarberg nach Meienried zu abfließt.

Es wird daher für die Ausführung der Korrektion auf dieser Sektion, wie, übrigens schon in verschiedenen frühem Berichten der eidg. Experten hervorgehoben worden ist, der Zeitpunkt der Ausleitung der Aare in den Bielersee abgewartet werden müssen, um so mehr, als für diese Arbeit überhaupt die Abschwemmung zu Hülfe genommen werden muß.

II a g n e k k a n a I.

Die grösste Aufmerksamkeit und Thätigkeit nimmt seit geO TM raumer Zeit und ganz besonders gegenwärtig die Ausführung des Hagnekkanals des eigentlichen Schlüssels des Unternehmens der .Juragewässerkorrektion, in Anspruch.

Am H a g n e k e i n H c h n i 11 wurde mit. durchschnittlich 300 Mann, 70 Rollwagen und 3 kleinen Lokomotiven gearbeitet.

Die. größten Monatsleistungen fallen in die Monate Juni und August. Der Totalaushub betrug auf Ende 1876 Kubikmeter 718,000 (zirka 76 % des ganzes Einschnittes), wovon auf das Jahr 1876 243,000 Kubikmeter fallen. Der Boden im Einschnitt besteht aus festem Mergel und weichem Sandstein, so daß die Ausgrabung größtentheils mit Sprengungen bewerkstelligt werden muß. Bis Ende des Berichtsjahres war die Ausgrabung bis auf die Tiefe, von zirka (5,5 Meter über der Kanalsohle gelangt und es wird nun der Tunnel derbernertorfgesellschaftt abgebrochen und an der Vertiefung im lezten Saze gearbeitet.

Im Einschnitt selbst wird der Kanal vorerst nur '21 Meter breit auf die ganze Tiefe ausgehoben und werden auf beiden Seiten zirka, 6,5 Meter über der Sohle Bankette stehen gelassen, um eine Rollbahn für den Steintransport längs dem Kanal gegen Aarberg aufzunehmen. Da die Sohlenbreite von 21 Metern während der Abschwemmungsperiode genügt, so werden diese Bankette erst später nach Maßgabe des Bedürfnisses nach und nach entfernt. Sobald als möglich wird ein kleiner Schliz auf Sohlentiefe durch den ganzen Einschnitt geöffnet werden, um durch denselben das Wasser durchlassen und so mit Erfolg die Vertiefung des Leitkanales aufwärts gegen Aarberg betreiben zu können.

133 Am L e i l k a H ii l vom Hagnekeinschnitt aufwärts ist ebenfalls auf der ganzen, 7350 Meter betragenden Länge, gearbeitet worden. Das Profil desselben ist so klein als möglich gewählt, da es sich vorerst nur darum handelt, so rasch und billig als möglich einen Kanal auf der ganzen Linie zu öffnen, um das Wasser wir Abschwemmung benüzen und auch der Aare einen Theil der Hoeh\\ asser abnehmen m können.

Die, Sohlenbreite die.ses Leitkanals betragt, 5 Meier. Die, Böschungen werden mögliehst steil belassen, doch so, daß Einstürze vermieden werden bis zum Zeitpunkt, wo mit der Abschwemmung begonnen werden kann.

Aus

einer dein Berichte d e r bernischen Bauleitung

halb desKanalgebietess abgelegten Erdmasse,verhältnissmässigg geringisi.EinngrössereiQuantumn hat dieJurabahnn beiAarberg' O " für den Bedarf ihrer Bahnanlage weggeschafft und ein weiteres namhaftes Quantum wird für die Auffüllung zweier Schanzen, welche das eidg. Militärdeparterneut in der gleichen Gegend ausführen lässt Verwendung finden.

Für die Vollendung des Leitkanals ist dei- Termin auf Ende März 1877 festgesezt und die Bauleitung hofft, daß bis Ende 1877, spätestens Anfang 1878, mit der Abschwemmung werde begonnen werden können, auf welchen Zeitpunkt dann auch die provisorische Schleuse am Kopfe dos Hagnekkanals bei Aarberg (zur Regulirung der Abschwemmung erstellt sein wird.

K u n s t h a u t e n.

Im Frühjahre 1876" hat die. Regierung von Bern dem Bundesrathe die Projekte für dio zwei Brüken über den Hagnekkanal bei Walperswyl und bei Bargen zur Genehmigung vorgelegt. Diese Projekte wurden von den eidg. Experten namentlich aus dem Grunde beanstande), weil für die Anlage fraglicher Brüken in der Mitte je ein Mittel p feil e r in Aussiebt, genommen war, während die Experten diese Mittelpfeiler als nachtheilig für den Wasserabfluß erachteten. Nachdem man sich infolge der diesfalls im Laufe des Jahres gepflogenen verschiedenen Untersuchungen und Unterhandlungen über die Konstruktion fraglicher Brüken verständigt, wurde den bezüglichen Projekten im September mit den nöthig befundenen Modifikationen von uns die Genehmigung ertheilt.

134

R e c h u u u g s e r g e b n i s s e f ü r den K a n t o n Bern.

Laut der von der Regierung von Bern eingereichten, auf 31. Oktober 1876 abgeschlossenen Baurechnung betrugen die Totalausgaben des Unternehmens auf genannten Zeitpunkt Fr. 7,282,406. 37, welche sich auf die verschiedenen Rubriken folgendermaßen repartiren : L A d m i n i s t r a t i o n und A l l g e m e i n e s Fr. 552,628. 65 II. N i d a u k a u a l : a. Landeutschädigungen . Fr. 359,065. 27 b. Erdarbeiten . . . . ,, 3,442,462. 01 c. Versicherungen . . . ,, 283,878. 78 d. Brüken und Dohlen . ,, 448,972. 91 e. Wege ,, 9,144. 70 - - - ,. 4,543,523. 67 III. H a g n e k k a n a l : a. Landentschädigungen . Fr. 810,688. 35 b. Erdarbeiteu . . . . ,, 1,267,101. 90 c. Versicherungen . . ,, -- -- d. Brükeu und Dohlen . ,, 80,636. 65 e. Wege ,, 27,827. 15 _^__2,186,254. _05 Total '"Fr777282",4Ö6".""37

b. Obere K o r r e k t i o n .

Da ein ausführlicher, das ganze Jahr 1876 umfassender Bericht über die Korrektionsarbeiten an der obern Zihl und untern Broye zur Zeit noch nicht vorliegt, so müssen wir uns darauf beschränken, über den Stand der Arbeiten, wie derselbe bei der lezten (Ende Juni 1876) stattgehabten Inspektion durch die eidg, Experten koustatirt wurde, zu berichten.

Veranlaßt durch eine von der Regierung des Kantons Freiburg, welche von den übrigen betheiligten Kantonen Waadt und Neueuburg mit der Direktion des Unternehmens der obern Korrektion betraut ist und unterm 21. April 1876 unter Einsendung eines Ausweises über den Stand der Arbeiten auf Ende April das Gesuch um Verabfolgung einer ersten Abschlagszahlung von Fr. 100,000 gestellt hat, ist von unserm Departement des Innern eine Inspektion der ausgeführten Arbeiten angeordnet worden. Diese Inspektion, welche im Monat Juni von den Herren Ingenieuren La Nicca und

135 Fraisse vorgenommen Resultate :

wurde, ergab im Wesentlichen folgende 1) U n t e r e B r o y e .

Die ganze Länge der Korrektion zwischen dem Murton- und Neuenburgersee beträgt 7727 Meter.

Die ganze Streke hat ein gleichmäßiges Gefäll von Om,00013, eine Sohlenbreite von 16m,20 auf eine Tiefe von 4m,80. Es kommen auf derselben drei Durchstiche, welche zusammen ungefähr zwei Kilometer Länge haben und die bereits vollendet und der Schifffahrt geöffnet sind, vor. Im Uebrigen wird das alte Bett beibehalten und beschränken sich die weitern Arbeiten auf Verbreiterung und Vertiefung desselben, zu welchem Zweke zwei kleinere Baggermaschinen verwendet werden. Wegen den kleinen Dimensionen dieser Maschinen wird diese Arbeit nur langsam vorrükou; es ist jedoch nicht möglich, stärkere Maschinen anzuwenden, weil sonst die Schifffahrt gänzlich eingestellt werden müßte.

Von Kunstbauten sind zu erwähnen die Brüke bei Sugiez, welche vollendet und schon seit geraumer Zeit dem Verkehr übergeben ist, und die Mündungsdämme (Moles) an den beiden Seen.

Der südliche Damm an der Ausmündung der Broye aus dem Murtensee ist schon ziemlich vorgerükt ; diese Arbeit kann aber nur verhältnißmäßig langsam fortschreiten, weil das aus dem Neuenburgersee zu ziehende Material nicht rasch zur Stelle geschafft ·werden kann.

· Für den Ausmündungsdamm bei La Sauge, welcher ebenfalls angefangen ist, ist von der Bauleitung eine Modifikation des Trace vorgeschlagen worden, welche darin besteht, daß derselbe statt in gerader Linie in den Nouenburgersee hinaus, in einer sanften nach Norden biegenden Kurve erstellt werden solle. Als Gründe für diese Modifikation sind geltend gemacht worden: erhebliche Verkürzung der Linie, mit welcher schneller als mit der Geraden die nöthige Seetiefe erreicht wird, daher auch angemessene Kostenersparniß und im Weitern größerer Schuz gegen Versandung.

Nachdem die eidg. Experten diesen Vorschlag geprüft und als zwekmäßig befunden haben, ist fraglicher Modifikation von uns die Genehmigung ertheilt worden, mit der von den Experten vorgeschlagenen Bedingung, daß der linkseitige Damm etwas überhöht und am äußersten Ende desselben ein weithin sichtbarer Mast, an welchem zur Nachtzeit eine Laterne aufgehißt werden kann , angebracht werde.

136

2) O b e r e Z i h 1.

An der obern Zihl ist auf der ganzen , 8050m laugen Streke zwischen den beiden Seen tüchtig gearbeitet worden. Das Gefäll beträgt gleichmäßig Om,00015 und die Sohlenbreite 31m,2(). Diese Korrektionslinie wird durch.die Zihlbrüke in zwei besondere Sektionen abgetheilt. Diejenige unterhalb der Zihlbrüke bis zum Bielersee wird genau nach dem ursprünglichen Projekte ausgeführt, während am ursprünglichen Tracé der obern Sektion (ZihlbrükeNeuenburgersee), wie wir in frühern Berichten erwähnt haben, einige Modifikationen vorgenommen worden sind.

Von der Zihlbrüke abwärts wird dus alte Bett auf eine Länge von zirka 1500m beibehalten, aber verbreitert und vertieft. Unterhalb Cressier wird ein Durchstich im Moose von etwa 1600m gemacht. Der Aushub dieses Durchstiches ist zuerst von Hand vorbereitet worden und wird nun mittelst einer großen Baggermaschine vollendet.

Infolge der unterhalb der St. Johannsen-Brüke ausgeführten Baggerarbeiten haben sich an der Ausmündung der Zihl in den Bielersee bereits Erdrutschungen gezeigt, welche der Wirkung der Nordwinde zuzuschreiben sind. Es wird daher, um weiteren Rutschungen vorzubeugen, ebenfalls ein Ausmündungsdamm in den See erstellt werden müssen.

Auf der Sektion oberhalb der Zihlbriike kommen drei Durchstiche vor, welche, soweit es den Aushub von Hand anbetrifft, zur Zeit der .Berichterstattung (Juni) nahezu vollendet waren, so daß gleich nachher mit der- Maschinenbaggerung begonnen werden konnte.

K u n s t b a u t e n.

Zur Zeit der Berichterstattung war die, Zihlbrüke bis auf wenige Vollendungsarbeiten fertig erstellt und ist nun dieselbe seither dem Betrieb übergeben worden. Außer dieser Brüke kommt auf der oberen Streke nur noch e i n e Kunstbaute, nämlich der Mündungsdamm beim Rothhaus vor, welcher bereits in Angriff genommen ist.

F i n a, n z i e 11 e s.

Eine eigentliche Baurechnung über die an der oberen Korrektion ausgeführten Arbeiten ist von der Direktion dieses Unternehmens bis jezt noch nicht vorgelegt worden, wohl aber ein auf 151. Mai 1876 abgeschlossener Kassaetat der für dasselbe verausgabten Summen. Dieser Etat erzeigt auf genannten Zeitpunkt eine Totalausgabe von Fr. 1,441,441. 55.

137 Hieran sind auf Gesuch des interkantonalen Comite, resp. der Regierung von Freiburg, und auf entsprechenden Antrag der eidg.

Exporten auf Rechnung des für die obere, Korrektion dekretirten Bundesbeitrages von Fr.300,000 als erste Abschlagszahlung Fr.l00,000 ausbezahlt worden.

S e n k u n g d o s N « u e n b u r g e r s e. e s.

Bezüglich der Reklamationen, welche, wie wir in unserem leztjährigen Geschäftsberichte angeführt haben, wegen größerer Beförderung der Senkung des Neuenburgersees seiner Zeit von der Regierung von Bern erhoben worden sind, entnehmen wir dem bernischen Berichte über die Juragewässerkorrektion, daß Bern nunmehr, nach erfolgter Oeffnung des Durchstiches bei der Zihlbrüke in dieser Beziehung befriedig! ist, was sieh unter Anderm aus folgender Stelle fraglichen Berichtes ergibt : , ,,Es genügt vorderhand eine erste Senkung von etwa ()m,60 à ()m,70, damit die.Ueberschwemmungg des großen Mooses verhindert, und die begonnenenBinnenkorrektionennfortgeseztt werden können.

,,Wenn

einerseits Bern interessirt ist, d i e Tieferlegung d e s

wünschen, daß dieselbe nur eine, allmälige sei, damit nicht die Entleerung des ungefähr neunmal größerenNeuenburgerseess in den Bielersee momentan höhereWasserständee in der untern (regend nach sich, -zieht"· V o l l e n d u n g s te r min e für d a s Gesa in m t un t e r n e , hm un d e r J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n.

Laut Bundesbeschluß vom 25. Heumonat 1867 sind für die Juragewässerkorrektion folgende Vollendungstermine bestimmt : 1) für den Nidau-Bürenkanal 7 Jahre, 2) Hagneckkanal 10 ,, 3) .., die, obere Korrektion und die Korrektionen zwischen Buren und Attisholz 3 Jahre nach Vollendung des NidauBürenkanals.

5. A a re k or r e k t i on im Hu sli thale.

Diese bildet den Gegenstand eines Subventionsgesuches der Regierung von Bern, mit dem wir uns im verflossenen Jahre zu beschäftigen hatten, auf das wir aber hier nicht näher eintreten, da dies in besonderer Botschaft geschicht.

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6. T i e f er l e g u n g d e r H o c h w a s s e r des U n t e r s e e s .

(B o d e n s e e.")

Die diesfälligen Vorarbeiten sind im vergangenen Jahre zu Ende geführt worden. Dieselben bestehen in der Aufnahme eines Planes und Längenprofi les des Rheins vom Ausflusse aus dem Untersee bei Eschenz oberhalb Stein bis Bibermühle, circa 5 Kilometer unterhalb Stein, dann einer Reihe von Querprofilon desselben und durch lange Zeit fortgesezte Wasserstandsbeobachtungen an Pegeln, welche auf der ganzen Linie zu diesem Behufe aufgestellt waren. Das Projekt und die Berechnungen, welche mit Hülfe des so erhaltenen Materials angefertigt wurden, beziehen sich auf die Vermehrung der Geschwindigkeit durch Ausgleichung des Gefälles, indem eine Erweiterung des Profils bei der Brüke von Stein nicht möglich ist und diejenige am Seeausflusse selbst keine genügende Wirkung hätte.

Das Ergebniß der Berechnungen bezüglich der Wirkung der projektirten Arbeiten ist eine Senkung der Hochwasser des Untersees um ungefähr 70 Centimeter. Dies ist genügend, um den größten durch dieselben verursachten Uebelständen abzuhelfen ; aber die Kosten erscheinen zu groß im Verhältnisse zu den Interessen blos am Untersee. Das Zustandekommen dieser Unternehmung wird daher jedenfalls nur möglich sein, wenn die Interessenten am Obersee sich auch daran betheiligcn. Die Veranlaßung da/u ist nach der Ansicht der Experten in dem Umstände vorhanden, daß die am Untersee erzielte Senkung sich auch dem Obersee mittheilen würde, und die dort daran sich knüpfenden Interessen nicht geringer seien als am Untersee, wie der Beweis dafür gerade in den großen Mißständen vorliege, welche der in Bezug auf Höhe und Dauer außerordentliche Hochwasserstand des leztern Jahres veranlagte.

Diese Angelegenheit steht gegenwärtig auf dem Punkte, daß die schweizerisch-badische Expertenkommission don beidseiligen Regierungen vorstehende Ergebnisse ihrer Untersuchungen einberichtet hat und leztere nun darüber schlüssig zu werden haben, ob und welche weitere Schrite in der Sache geschehen sollen.

7. A b f l u ß V e r h ä l t n i s s e des Vierwaldstättcrsees.

In Bezug auf diese Verhältnisse besteht eine schon alte Peudenz, indem die Stadt Luzern der ihr seiner Zeit auferlegten Verpflichtung zu Compensirung des mit dem Bau der neuen Reußbrüke geschaffenen etwelchen Abflußhindernisses (der dadurch bewirkte Stau wurde zu 3 Linien berechnet) noch nicht nachgekommen ist.

139 Veranlaßt durch den leztjährigen hohen Seestand wurde daher,l die VerschuldungO desselben den Verhältnissen zu Luzern zuschreibend, von Seiten von Uri, Ob- und Nidwaldcn neuerdings reklamirt und zwar mit dem Begehren, daß jene Compensation ohne Verzug geschaffen und zudem die in dem bezüglichen Vertrage vom 27. Juni 1867 vorgesehene Revision des Reglements über die Besorgung der Schleusen zu Luzern vorgenommen werde.

Von Luze,rn wurde zwar geltend gemacht, daß die Schuld am leztjährigen Seehochwasser andern Ursachen, die auch anderwärts analoge Zustände herbeigeführt hätten, also weder dem von der neuen Brüke bewirkten Stau noch der Handhabung der Schleusen beizumessen seien, zugleich aber eine Vorlage über die Bewerkstelligung der verlangten Compensation bei Anlaß des bevorstehenden Umbaues der hölzernen Reußbrüke in nächste Aussicht gestellt.

8. A b f l u ß V e r h ä l t n i s s e am G e n f e r s e e .

Auch für den Genfersee brachte das vergangene Jahr einen außergewöhnlich hohen Wasserstand, dessen Nachtheile wie bei den andern Seen noch in besonders hohem Maaße durch seine lange Dauer fühlbar wurden. Derselbe gab zu einer Petition der Seeanwohner in den Kantonen Waadt und Wallis Veranlaßung, die namentlich aus ersterm Kanton sehr zahlreiche Unterschriften trägt und die Intervention des Bundesrathes behufs Abhilfe für diese sich von Zeit zu Zeit wiederholende Kalamität anruft, deren Ursachen die Petenten in zu Genf bestehenden künstlichen Abflußhindernissen erbliken.

Um die hiebei vorgebrachten Uebelstände und Schädigungen noch während der Dauer des höchsten Wasserstandes zu untersuchen und festzustellen, wurde der eidg. Oberbauinspektor sofort abgeordnet, um mit Abgeordneten der Regierungen von Waadt und Wallis sowie der betheiligten Gemeinden die Ortsbesichtigungen vorzunehmen. Es wurden dadurch allerdings sehr wesentliche Uebelstände, sowohl bezüglich der Ortschaften als der Grundstüke, erstere betreffend auch in sanitarischer Beziehung, konstatirt und zugleich ermittelt, daß mit einer nicht sehr großen Senkung der höchsten Wasserstände, nämlich von etwa 60 Centimeter, demselben zu wesentlichem Theile abgeholfen würde.

Aus den von den Kantonsregierungen von Waadl, Wallis und Genf nach Kenntnißgabe der genannten Petition an dieselben, erhaltenen Mittheilungen ergiebt sich, daß Waadt
bereits durch Experten genaue Studien über die Reglung der Abflußverhältnisse zu Genf hat vornehmen lassen und daß es in der Absicht liegt, die Angelegenheit durch einen unter Mitwirkung des Rundes ah/u-

140

schließenden Vertrag zwischen diesen Kantonen zu regeln. Von der Regierung von Waadt, ist uns dann auch nodi der Entwurf zu einem solchen Vertrage mitgetheilt worden, ohne jedoch zunächst unsere Betheiligung- an den diesfälligen Verhandlungen in Anspruch zu nehmen.

Es sind daher vor weiterm Eintreten auf die Sache von Heile des Bundes noch aus den Verhandlungen zwischen den interessirten Kantonen hervorgehende, Vorlagen abzuwarten.

9. Vom Lugan e r s e e n a c h d e r L o m b a r d e i a bzu l e i t e n d e r Kanal.

Im vorjährigen Berichte wurde mitgetheilt, daß die Regierung von Italien Anstand nahm, der diesseitigen Anschauung, daß die internationalen Beziehungen dieser Angelegenheit durch Staatsvertrag zu regeln seien, beizutreten.

Seither hat sich dieselbe dagegen in zustimmendem Sinne ausgesprochen. Indem wir aber unterdessen die Angelegenheit, da wir die Genehmigung der Konzession, wie sie vorlag, durch den Bund nicht thunlich erachteten, au die Regierung von Tessili zurükCT gewiesen hatten, so können ' diesseitige weitere Schritte nur an neue Vorlagen von dort anknüpfen. Wir haben dies der Regierung von Italien mitgetheilt und uns in der daherigen Korrespondenz mit der Regierung von Tessin dahin ausgesprochen, daß nach unserer Ansicht eine diesbezügliche Konzession erst in Wirksamkeit treten könne, nachdem sie durch endgültig abgeschlossenen Staatsvertrag anerkannt und bestätigt sei.

10. Anstand b e t r e f f e n d Schoder- und S a u b a c h .

In diesem zwischen Emmishofen und Kreuzungen einer- und Konstanz anderseits waltenden Anstände hat die laut leztem Berichte von der Großherzoglich badischen Regierung beantragte Untersuchung und Feststellung durch eine gemeinschaftliche Kommission stattgefunden und ist von derselben auch ein bezügliches Einverständniss entworfen und den Parteien mitgetheilt worden.

D. Schuzbauten.

V n t (.' r h a l t d e r v o m B u n d e s u b v e n t i o n i r t e n W e r k e.

Auf den Bericht des eidg. Oberbauinspektors, daß die Beaufsichtigung und der Unterhalt der vom Bunde oder ans der Hülfs-

141

million subventionirten Werke diesel Art nicht überall in der für ihren ungeschmälerten Bestand nothwendigen Weise stattfinde, w urd an-alle Kantone, auf deren Gebiet sich solche befinden, die Erinnerung gerichtet, dass sie für diesen Unterhalt verantwörtlich seien und daher, wo immer derselbe vernachlässigt würde, der Hund sieh wegen den Wiederherstellungsarbeiten an die Kantone halten werde.

V e r i fi k a t i o n d e r m i t B n n d e s s n h v e u t i o n e n a u sg e f ü h r t s! n B a u t e n u n d d e v U e c h n u n g K s t e i l n n g ü b e r d i e s e l o en.

Wir wiederholen hier die -schon in frühem Berichten in eint oder anderm Zusammenhange gemachte und nicht nur für diese Schuzbauten, sondern für vom Bunde subventionirte Bauten der Kantone, irgendwelcher A r t , also namentlich auch grössern Flusskorrektionen und Straßen geltende Bemerkung, daß die für den Bund ausgeübte Beaufsichtigung der Ausführung solcher Bauten und Prüfung der Kostenausweise bisher niemals in der Weise ausgeübt wurde, wie. es vom Staate für eigene Bauten gegenüber Bauübernehmern geschehen muli. Es wurde wohl früher durch eidg. Inspektoren ad hoc und wird jezt theilweise auch noch durch solche und im Uebrigen durch das ständige, eidg. Hauinspektorat verifizirt, dass die Arbeiten nach den Voraussezungen der Subventionsbeschlüsse ausgeführt werden. Aber die Spezialbeaufsichtigung der Konstruktionen und das Detail der Nachmessungen und der darauf gestüzten Arbeit s- und Kostenberechnung wurde und wird als Sache der Kantone angesehen. "Wir erachten auch, dass dieser Grundsaz im Ganzen ebenso künftig wurde beizubehalten sein. Immerhin dürfte, je mehr der Bund nicht nur gewissermassen ausnahmsweise für einzelne Werke, sondern in ununterbrochener Folge bei solchen Bauten mitzuwirken hat, angezeigt erscheinen, eine speziellere, auf eigener direkter Erhellung beruhende Veritikation einzuführen u n d darauf nacErlassungng d e s Organisationen Rüksicht zu nehmen.

H a u a u s f ü h r u n g e n u n d P r o j e k I e, b e z i e h ü n g s w e i s e S u b v e n t i o n s g e s u c h c.

Ueber die diesfälligen Vorkommnisse im lezten .Jahre haben O wir nach den einzelnen Kantonen Folgendes zu berichten : Im K a n t o n St. G a l l e n kam blos eine auf frühere, Bewilligung gestüzte Beitragszahlung für eine kleine Arbeit an der Verbauung der Simmi bei Gains vor.

142

K a n t o n G r a u b ü n de n.

Da die für die Arbeiten dieses Kantons im Jahre 1875 treffenden Bundesbeiträge wegen der zu berüksichtigenden Ansprüche anderer Kantone nur theilweise für Rechnung desselben Jahres bezahlt werden konnten, mußte der Rest aus dem Kredite von 1876 bestritten werden. Hinwieder wurde an die Arbeiten des lezteren Jahres für Rechnung desselben, erst eine à Contozahlung geleistet, da diese Arbeiten zwar im Laufe des Jahres größtentheils vom Obcrbauinspektor besichtigt worden sind, nach Eingang der Abrechnung hingegen der Jahreszeit wegen die schließliche Verifikation auf dem Terrain nicht vorgenommen werden konnte.

Es handelt sich dabei meist um die fortgesezte Ausführung in den vorangegangenen Jahren in Angriff genommener Korrektions- und Verbauungswerke und zwar: Im Gebiet des V o r d e r r h e i n s , Gemeinden Somvix, Truns und Brigels : Korrektion des Vorderrheins; Gemeinde Vais: Korrektion des Valserrheins ; im G e b i e t d o s Hi n t er r h e i n s , Gemeinden Splügea, Thusis und Fürstenau: Korrektion des Hinterrheins ; Gemeinde Davos-Dörfli : Verbauung am Flüelabach.

i m G e b i e t des v e r e i n i g t e n R h e i n s , Haldenstein, Untervaz und Trimmis: Korrektion c!es Rheins; Gemeinde Grüsch : Korrektion der Landquart; Gemeinde Seewis : Bewuhrung des Schmittnerbaches.

im Gebiet des Inn, Gemeinde Sils: Verbauung des Fexbaches; Gemeinde Silvaplana : Verbauung des Surleibaches ; Gemeinde Samaden : Fläz- und Innkorrektion und Verbauung der beiden Bäche am Schafberge.

143 i m G e b i e t d e s R a in (Münsterthal).

Gemeinde St. Maria: Bewuhrung der Muranza.

Von allen diesen Arbeiten liegen die Pläne, und Voranschläge und die Maße der ausgeführten Arbeiten vor. Der Gesammtkostenbetrag belauft sich nach der vorliegenden, aber, wie schon bemerkt, noch nicht genehmigten Abrechnung auf Fr. 221,000. Das Beitragsverhältniß ist für den größern Theil 30, im Uebrigen 33' 3 und 40 Procent.

Für das laufende Jahr hat die Regierung von Graubünden auch wieder eine Bauvorlage eingereicht, welche eine Reihe von Korrektions- und Verbauungsarbeiten in den gleichen Flußgebieten und theils den gleichen, theils andern Gemeinden betrifft, und einen Gesammtbetrag der veranschlagten Kosten repräsentiren von Fr. 432,534.

Aus dem gleichen Grunde wie bezüglich der Abrechnung für 1876, nämlich weil die geeignete Jahreszeit zu nothwendigen Lokalbesichtigungen abgewartet werden muß, ist auch über diese Vorlage noch nicht beschlossen worden.

Kanton Glarus.

An der von den Gemeinden Schwanden, Schwendi und Mitlödi unternommenen Korrektion und Verbauung der Guppenruns ist voriges Jahr nur eine Sperre oder Sohlenversicherung zunächst oberhalb (1er 1875 vollendeten untersten Abtheilung der Korrektion (einer sogenannten Schaale) ausgeführt und subventionirt worden.

Für die weitere Fortsezung dieses Werkes ist nach erfolgter Anmeldung von Seiten des Unternehmens sowie Lokalbesichtigung und Berichterstattung des Oberbauinspektors eine vorläufige Bewilligung zur Baueinleitung unter Vorbehalt der definitiven Genehmigung auf Grundlage vervollständigter Vorlage ertheilt worden.

Auf Gesuch der Polizeikommission des Kantons Glarus ist der eidg. Oberbauinspektor mit einer Untersuchung betreffend die Verbauung des Durnagelbaches bei Linththal beauftragt und der Bericht über das Ergebniß dieser Untersuchung derselben mitgetheilt worden.

K a n t o n Uri.

Für Erhöhung der beidseitigen Dämme an der Reußkorrektion bei Altdorf und Seedorf wurden, nach Riehligstellung der diesfälligen Rechnungsvorlagen, Beiträge aus der Hülfsmillion bewilligt.

144

Für die im leztjährigen Berichte genannte Korrektion des Fätschbaches auf dein Urnerboden ist das verlangte Projekt sammt Voranschlag seither eingereicht und sind für die weitere Behandlung noch nöthig befundene Auskünfte von der Regierung von, Uri eben falls ertheilt worden, so (laß die Erledigung dieser Angelegenheit nun stilltfinden kann.

K a n l o u 0 b w a l d e n.

Für die Verbauung des Eybâches zu Lungern wurde an diese Gemeinde. nachdem sie die verlangten Ausweise und .Belege eingesandt hatte und diese , wie auch die Ausführung der Arbeiten, durch den Oberbauinspektor untersucht worden waren, der in nachfolgender Zusammenstellung angegebene Bundesbeitrag ausbezahlt, übrigens mit, Verpflichtung der Gemeinde zu Ausführung der ihr bezeichneten Vollendungsarbeiten.

Die Regierung von Obwalden meldete vorläufiger; Weise die Bewerbung um einen Bundesbeitrag für ein Unternehmen an, welches die Einleitung der von den Kernserbergen kommenden Melcha in den Sarnersee und die Regelung des Laufes der An vom Ausflüsse aus diesem See bis zur Einmündung in den Vierwaldstättersee umfassen würde, worauf geantwortet wurde, daß ohne eine Projektvorlage über diesen Gegenstand eine irgendwelche Aeußerung hierüber nicht stattfinden könne.

K a n t o u B e r u.

Von der Regierung dieses Kantons wurde die Bewilligung der Bundesunterstüzung für Arbeiten an dein bei Merligen in den Thunersee mündenden Gräubach nachgesucht, bestehend in theilweiser Neuanlage und theilweisem Umbau einer Schale zunächst dem See und Verbauungen im obern Laufe. Nach stattgehabter

Lokalbesichtigung durch den eidg. Bauinspektor bezüglich dieseslezternn die Bewilligung der nachgesuchten Subvention ausgesprochen.

Bezüglich der vollendeten Trachtbachkorrektion zu Brienz fanden Verhandlungen über die Abrechnung statt.

K a n t o n W a l l i s.

In diesem Kanton wurde an der großen Unternehmung der Entsumpfung der Thalsohle mit Hilfe zu diesem Bel nife angelegter Kanäle auf verschiedeneu Sektionen von Brieg bis zum Genfersee gearbeitet. Die bedeutendsten Arbeiten bildeten leztes Jahr der von Ardon und Chamoson bis zur Mündung in die Rhone oberhalb

145 Riddes angelegte Kanal, dann die Unterfahrung der Dranse mit dem Hauptkanal der Ebene von Martigny und verschiedene Kanalstreken im Bezirke Monthey.

Den Gegenstand neuer Genehmigung bildete das Kanalprojekt auf Gebiet der Gemeinde Port Valais. Das ursprünglich für den Bezirk Monthey vorgelegte Projekt behielt die bisherige Einmündung des Kanals in die Rhone an der Gemeindsgrenze zwischen Vouvry und Port Valais bei. Neuerdings wurde die Fortsezung von da bis an den See beantragt. Trozdem Wogegen von lezterer Gemeinde und verschiedenen Grundbesizern in derselben Einwendungen erhoben wurden, mußte dieses Projekt doch als das rationellere anerkannt werden und wurde daher dasselbe unter denjenigen Bedingungen, welche zu Sicherung der Interessen der protestirenden Gemeinde und Privaten nöthig erschienen, genehmigt.

Da wir in unserm lezten Berichte Näheres über die, Unternehmung der Entsumpfung des Rhonethaies mitgetheilt haben, kommen wir hier nicht darauf zurük und fügen blos bei, daß dieselbe zufolge der bedeutenden Erfolge, welche mit den bisher ausgeführten Arbeiten erzielt worden sind, bereits in ähnlicher Weise populär geworden ist wie die Rhonekorrektion selbst.

K a n t o n T o s s in .

An diesen Kanton ist der aus der unten folgenden Zusammenstellung ersichtliche Betrag als Bundesbeitrag für Schuzbauten ausbezahlt worden.

Derselbe vertheilt sich auf folgende Arbeiten : a. Sicherung der Gemeinde Cevio im Maggiathale gegen dio Flüsse Maggia und Rovana, zwischen denen sie sich, da der Zusammenfluß unmittelbar unterhalb der Gemeinde stattfindet, in einer höchst gefährdeten Lage befindet, b. Verbauung und Ausweitung in den Langensee des Wildbaches Molina zu Magadino, welcher in den lezten Jahren in dieser Ortschaft selbst große Verwüstungen anrichtete, c. Verbauungen im Valle di Trodo, welches beiQuartinom unweit, oberhalb Magadino in das Tessinthal mündet und dessen Bach hier ebenfalls großeGeschiebsmasseni ausschüttete, d. Bewuhrung des Wildbaches bei Lodrino. auf der rechten Seite desTessinthaless zwischenBeillinzonaa unBiascaca gelogen.

In Bezug auf Arbeiten, welche auf dieser Streke am Tessin seihst ausgeführt worden sind und deren Subventionirung nachgesucht worden ist, haben wir im leztjährigen Berichte mitgetheilt, Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. II.

10

146 dass wir die Bewilligung derselben von dem mittelst Aufnahme und Einzeichnung in den allgemeinen Flußplan zu -leistenden Nachweise ihrer Uebereinstimmung mit einem für alle Interessenten .verbindlichen Korrektionsplan abhängig gemacht haben. Eine solche Planaufnahme ist von der Regierung von Tessin nun eingegangen und unterliegt der Prüfung des Oberbauinspektorates.

'; ' Von neuen Korrektions- und Verbauungsprojekten und theilweisen Fortsezungen von solchen, die von diesem Kanton zum Zweke der eidg. Subventionirung angemeldet worden sind, wurden nach auf Ortsbesichtigung gestufter Prüfung und Begutachtung unter geeignet befundenen nähern Vorschriften für die Ausführung folgende genehmigt: a. Verbauungsarbeiten am Wildbache Cassone bei Lugano in Fortsezung schon früher ausgeführter Arbeiten, b. Korrektion dos bei Agno in den Luganersee mündenden Flusses Vedeggio auf der Abtheilung des Consortiums von Bioggio. An diese Bewilligung sind die nöthigen Bedingungen bezüglich der Behandlung des Flusses oberhalb und unterhalb dieser Abtheilung geknüpft.

c. Verbauungen in dem Thaïe von Géra auf der linken Seite, des Langensees, d. Bewuhrung des Tessin bei Personico auf der rechten Seite des Flusses gegenüber Bodio, entsprechend einem Korrektionsplane, e. Bewuhrung des Tessin bei Piotta unterhalb Airolo, in Fortsezung der schon früher in Angriff genommenen geregelten Uferversicherung, - , f. Verbauung des Wildbaches Dragonato bei Bellinzona, wobei es sich um Fortführung eines ohne Bundessubvention in bedeutendem Umfange schon ausgeführten Werkes handelt, g. Verbauung mehrerer kleiner Wasserrinnen im steilen Abhänge oberhalb dem Dorfe Lottigna im Bleniothale.

Der Bundesbeitrag für diese Arbeiten ist zu einem Drittheil der Kosten, übrigens unter den Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 und wie auch anderwärts, namentlich gegenüber Graubünden, unter dem Vorbehalte bewilligt worden, denselben nach Maßgabe der verfügbaren Kredite verabfolgen zu lassen.

147 An die~ Verschiedenen Kantone wurden im Berichtsjahre folgende Butìdesbeiti'age fttr Schuzbauten ausbezahlt: 1. An St Gallen .

.

.

.

.

.Fr.

933. 33 2. ,, Graubünden .

.

.

.

.

. ,, 101,415. 29 3. ,, Glarus ,, 367. -- 4. ,, Obwalden ,, 2,497. 74 5. ,, Wallis .

.

.

.

.

.

. ,, 28,531. 83 6. ,, Tessin .

. · ,, 13,595. 35 Total ~Fr7l4T,34(). 54 M u r g k o r r e k t i o n im Kanton Thurgau.

Wir reihen hiermit eine Angelegenheit an die vorstehend behandelten Schuzbauteu an, ohne damit entscheiden zu wollen, ob sie diesen im Sinne des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 beizuzählen sei.

Die Regierung1 dea Kantons sprach gegen unser Departement des Innern den Wunsch aus, daß die dort in Bearbeitung befindliehen Pläne für diese Korrektion vom eidg. Oberbauinspektor geprüft werden möchten, und es ist die« bewilligt worden, jedoch mit dem Beifügen, daß damit der Entscheidung über ein angedeutetes eventuelles Subventionsgesiich, wie auch der Projektgenehmigung für den Fall der Genehmigung eines solchen Gesuches in keiner Weise vorgegriffen werden solle.

E. Hydrometrie.

Während des Berichtsjahres wurden die hydrometrischen Arbeiten in bisheriger Weise l'ortgose/.t, und haben gerade bei den ungewöhnlichen Wasserst andsverhal l nissen dieses Jahres interessante und nüzliehe Daten geliefert.

,F. Bauten für die Bundesverwaltungen.

I. Unterhalt der eidg. Gebäulichkeiten.

Außer dem. gewöhnlichen Unterhalte sind auch indiesem Jahre an den der Eidgenossenschaft gehörenden Gebäulichkeiten verschiedene außergewöhnliche Instandstellungs- und Ergänzungsarbeiten und bauliche Veränderungen, von denen wir nachstehend die hauptsächlichsten anführen, vorgenommen worden : Gebäude.

Bezeichnung der Bauarbeiten.

Departement des Innern.

Bundesrathhaus.

Neuasphaltirung und damit zusammenhängende Maurer-, Zimmer-, Spengler- und Dachdekerarbeiten auf der großen Terrasse des Mittelbaues, sowie auf den Terrassen der Seitenflügel und den sämmtlichen Hauptgesimsen.

Abtragen der beiden Kamine der Dampfheizung, Wiederaufführung sammt Erhöhung derselben, Erstellung von zwei neuen Kaminen auf den Seitenflügeln.

Instandstellungsarbeiten im Bibliothek- und Lesezimmer des Eisenbahndepartements und , im anstossenden Abtritte, sowie im Gang -daselbst, durch die am 1. Februar 1876 infolge Verwendung einer mit einem kleinen · Hiß behafteten Gasrohre im genannten Abtritt stattgefundenen Gasexplosion herbeigeführt. (An die daherigen Koston hat die Gaskommission der Stadt Bern einen Beitrag von 3/4 der ganzen Summe geleistet.)

' ' Verlegung "des Telegraphenbüreaus in den ersten Stok des Mittelbaues, daherige Erstellung, eines .Magazins für die Oberzolldirektion auf dem Dachboden des östlichen Fluida.

149 Gebäude.

Bezeichnung der Bauarbeiten.

Bundesrathhaus.

Erstellung von neuen, mehr Licht einlassenden, Innern und äußern Fenstern, sowie von Nachtläden in den Arbeitsräumen des Archivs.

Theilweiser Abbruch und Wiederaufführen der Einmauerung der beiden Dampfkessel, Reparatur der leztern und verschiedene Aenderungen an der Heizung.

M i l i t ä r d e p a r t e m e n t.

Gebäulichkeiten in Thun.

Kaserne.

Stallungen und Reitbahnen.

Hülsenfabrik.

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Hülfslaboratorien Nr. 1 und Nr. 2.

Entfernung des bestehenden Bodenbelags in zwei Küchen und Erstellung von Cementböden mit Gefall gegen die Senklöcher, neue Dekel mit Geruchverschlußvorrichtung der leztern.

Verlegung und Vermehrung der Cachots. .

Bau des neuen Abtrittthurmes Kr. l, Abbruch -des alten Abtrittthurmes Nr. II, und Beginn der Arneuen daselbst te Barrieren (in Betonsokeln befestigt) im Hofe der Stallungen.

"; der Doppel-Beschlag(y im Hofe der Stallungen.

Erstellung von Cementböden in den (rängen zwischen den Stallungen unddennReitbahnen..

Erstellung; einer neuen UmzäuAufführung von Mauern zur ing des Steinkohlenvorraths.

Neue Umzäunungen, Abbruch der baufälligen alten Kamine und Erstellung von neuen, Gaseinrichtung.

150 Gebäude.

Bezeichnung der Bauarbeiten.

Konstruktionswerkstätte.

Erstellung eines Leim- u. Trokenofens, Ersezung des Restes des alten Bohlenbelags durch Holzpflästerung, Tieferlegung und Verbreiterung des Abzugdohlens, Stüzmauer und Einzäunung längs der Eisenbahn.

Pulvermühle Lavaux.

Pulvermühle Worblaufen.

Pulvermühle Kriens.

Zollgebäude Biaufond.

Zoflgebäude Goumois.

Zollgebäude Lyßbüchel Zolldirektionsgebäude Schaff hausen. v

F i n a n z d e p a r t e m e n t.

Einzäunung der ganzen Besizung daselbst Abbruch der alter) Werkstätte, Versezung derselben zum Haupteingang der Besizung und Umbau in eine Portierwohnung.. Erstellung eines Stükes neuer Umzäunung, Fassung einer alten Quelle beim Verwaltungsgebäude, Abieiungug des Wassers zu Leiterin und zum Oekonomiegebäude.

Diverse außergewöhnliche Arbeiten in der Contremaître-Wohnung, dem Ruthenschuppen und dem großen Magazin.

Z o 11 d e p a r t e ni e n t.

Neubedachung und Instandstellung dieses Gebäudes; neuer Abtritt.

; Vollständige Renovation im Innern und an der Außenseite des Gebäudes, sammt Aenderung der Ab.trittanlagen.

Neuer Verpuz der Façaden,, Oelfarbanstrich der Kreuzstöke, Fensterladen und Thüren, diverse Spenglerarbeiten.

zungeines .Themas der alten durch neue, Umänderung des Daches de Holz- und Waschhauses, neues Dach auf den Gemüsekeller, neuer Boden im untern Zoll-

Gebäude.

Bezeichnung der Bauarbeiten.

bureau, Ableitung des vom Rebberg her zufließenden Wassers.

Zollhaus Dießenhofen.

Zollhaus St. Margrethen.

Zollgebäude Col des Roches, und CerneuxPéquignot.

Zollhaus Perly.

Zollhaus Croix de ' / Rozon. .

Postgebäude Genf.

Postgebäude Chur,

Neuer Verpuz der Façade, Oelfarbanstrich der Kreuzstöke, Fensterladen und Thüren, Verbesserung an der Abtrittanlage.

Eingreifende Reparaturen im Innern und an den Außensuiten dieses Hauses.

Erstellung von gemauerten Cysternen mit neuem Pumpwerk.

Vollendung der Einrichtung der "Wohnungen im Revisionsschuppen für das Grenzwächterkorps, vollständige Renovation im Innern und an den Außenseiten des Zollhauses, mit theilweisem Umbau zum Zwekc der Vergrößerung des Bureaus und der Einrichtung einer Wohnung für den Kontroleur; Anbau von Abtritten und Holzhäusern.

· Neuer Facadenverpuz, Reparatur sämmtlicher Thüren und Fenster, Verlegung der Küche vom ersten Stok in .das Erdgeschoß, Instandstellung, der Zimmer im Erdgeschoß.

P o s t d e p a r t e m e n t.

Fortsezung der großen Hauptreparaturen und' Instandstellungsarbeiten, die! im Jahre 1877 zum Abschluß geb racht werden sollen.

Umbau dt höhung des Letzern um ein Stokwerk, Ergänzungsarbeiten am Hauptgebäude.

!

152 II. Wasser- une) Strassenbauten.

Es ist im leztjährigen Berichte gesagt worden, daß wegen der aus angegebener Ursache eingetretenen und noch im Fortschreiten begriffenen Senkung des Aarebettes bei Thun man sich auf der langen Streke, wo der Bund beide Ufer besizt, auch für diefolgenden Jahre auf bedeutende Kosten für den Schuz dieser Ufer gefaßt halten müsse. Dies ist nun im Jahre 1876 in sehr hohem Maße eingetreten, da zufolge des lauge andauernden Hochwassers besagte Flußbettvertiefung noch über Voraussieht starke Fortschritte gemacht hat, so daß sie mm schon ungefähr zwei Meter betrügt und infolge dessen die alten Ufermauern durchgehends mehr oder weniger eingesunken und auf den Streken, wo früher keine Schuzbauten bestanden, wie es auf der rechten Seite längs der Kalberweide meist der Fall war, bedeutende Uferbrüche entstanden sind, Der dadurch auf beiden Seiten eingetretenen nicht unbedeutenden Gefahr wurde meistens durch Steinvorlagen begegnet. Wenn dies zunächst bloß provisorische Arbeiten sind, so bleibt doch dieses Steinmaterial, welches die meisten Kosten verursachte, größtentheils für die definitiven Arbeiten verwendbar. Diese konvenirt es aber nicht auszuführen, bis man annehmen kann, daß die Flußbettvertiefung in der Hauptsache ihr Ende erreicht hat.

Das Projekt für die definitive Regelung und Befestigung beider Ufer ist unterdessen angefertigt worden.

An Wasserbauten für Rechnung des Bundes sind sonst noch neue Kanalanlagen für die Pulvermühle zu Chur theils zu Ersezung abgängiger Holzkanäle durch solche aus Mauerwerk, theils zur Regelung von, Richtung und besonders des Gefälles zu nennen.

Einen bedeutenden Straßenbau bildet derjenige, welcher zwischen Thierachern undAmsoldingenu wegen der erweiterten Schußlinie zuThunm ausgeführt worden muß. Für denselben sind im Berichtsjahre die Vorarbeiten gemacht worden und er befindet sich nun in Ausführung.

Im Uebrigen fallen unter diese Rubrik der Unterhalt der Kanäl für, die Pulvermühlen, sowie der Straßen, Wege und Pläze zu und bei den Gebäuden. und Etablissements der Eidgenossenschaft an verschieden an Orten, wie namentlich zu Thun, Lavaux, Worblaufen, Kriens :uud Chur.

153

III. Neubauten.

1. N e u e s V e r w a l t u n g s g e b ä u d e in B e r n .

Indem wir an das hierüber im Eingang dieses Berichtes, Abschnitt Bundessizangelgenheit" Gesagte anschließen, erwähnen wir, daß nach Aufstellung eines Programmes für den Bau des eidg, Verwaltungsgebäudes in Bern, auf der Annahme der Verlegung der sämmtlichen Abtheilungen des Militär-, sowie des Eisenbahn- und Handelsdepartements in dasselbe basirend, für die daherigen Wune Konkurrent eröffnet worden ist.

Von den eingelaufenen 32 Konkursarbeiten sind vom Preisgericht vier prämirt und weitereu vier Projekten Ehrenmeldungen zuerkannt worden. Zur Ausführung konnten die Experten keines der Projekte, wie sie vorliegen, empfohlen.

Infolge Ihres Postulates vom 8. Dezember 1876, betreffend Journalistenpläze und andere bauliche Verbesserungen in den bestehenden Sälen der Bundesversammlung muß nun die Frage der Verlegung des Nationalraths- und des Ständerathssaales ins neue Verwaltungsgebäude vorerst erledigt worden, bevor in Sachen des lezteren ein "Weiteres geschehen kann.

2. G e w ä c h s h a u s au d e r V a u u a z h a l d e.

An dieser Baute sind, wie bereits im lezten Geschäftsbericht bemerkt, innert der Garantiezeit, besonders au dem dem steilen Abhang nächstgelegenen Theile, Senkungen erfolgt. Der Unternehmer der Serré, der laut Vertrag diese Uebelstände auf seine Kosten zu beseitigen hat, weigerte sich anfänglich, Lezteres zu thun, so dass zu gerichtlichen Maßnahmen geschritten werden mußte, was jedoch schon vor dem Beginn einer eigentlichen Prozedur zur Folge hatte, daß uns der "Unternehmer eine Erklärung ausstellte, die uns autorisirt, die nothwendigen Arbeiten auf dessen Kosten auszuführen und den daherigen Betrag an der zurükhehaltenen Garantiesumme abzuziehen. Die Arbeiten werden im kommenden Frühjahr zur, Ausführung gelangen.

3. St al l u n d W ä r t e r g e b ä u d e f ü r d e n F o h l e n h o f a u f d c r K a l b e r w e i d e i n T Ii u n.

Diese im Sommer 1876 erstellte Baute ist, zu Ende des Jahres vollendet und vou der betreffenden Verwaltung übernommen worden.

154 i 4. T u r n s e li o p f b e i d e r K a s e r n e i n T h u n.

Ist im Sommer 1876 vollendet und der Militärbehörde zur Benuzung übergeben worden.

5. H ü l f s l a b O r a t o r i u m Nr. 3 m i t M a s c h i n e n h au s in Thun.

Diese beiden Gebäude wurden ebenfalls im Laufe des Sommers vollendet und vom Laboratorium sofort bezogen. Dieselben sind jedoch den Unternehmern, welche im Innern des Gebäudes verschiedene Nacharbeiten auf ihre Kosten auszuführen haben, noch nicht abgenommen worden.

6. S p e i s e a u s t a 11 f ü r d i e A r b e i t o r d e s L a b o r a t o r i u m s u n d d e r Konstruktionswerkstätte i n T h u n.

Diese Baute war im Berichtsjahre soweit vorgerükt, daß sie, obwohl unvollendet, auf Aufang des Jahres 1877 bezogen werden konnte. Die Vollendungsarbeiten werden im Frühjahr 1877 zur Ausführung gelangen.

7 . A n b a u a n d i e K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in T h u u.

An dieser Shedbaute, im Februar 1876 bezogen, wurden noch einige kleinere Ergänzungsarbeiten ausgeführt und mit Jahresschluß solche den Unternehmern definitiv abgenommen.

8. D e r P o n t o n s c h u p p o n Nr. 2 i n T Im n st fertig erstellt und von der betreffenden Verwaltung unmittelbar nach dessen erster (provisorischer) Abnahme mit Material angefüllt worden.

9. D y u a m i t k e 11 e r Nr. l i n T h u n.

Ist vollendet und vom Laboratorium bezogen worden.

10. S p r i t k e 11 e r i n T h u n.

Die daherigen Arbeiten, im Herbste 1875 begonnen, konnten erst im Frühjahr 1876 zu Bude geführt und dem Laboratorium zur Benuzung übergeben werden.

155 1 1 . G e b ä u d e z u r F a b r i k a t i o n v o n K n a l l q u eksilber i n T h u n.

Ist erstellt und vom Laboratorium bezogen.

12. K o h l e u b r e n n c r e i g e b ä u d e z u r P u l v e r m li h l o L a v a u x.

Dieses Gebäude summt dem Verkohlungsapparat und dem freistehenden Kamin ist der Hauptsache nach fertig und dem Betrieb übergeben, doch müssen im kommenden Frühjahr noch verschiedene Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten gemacht werden.

13. D a s V e r w a l t u n g s g e b ä u d e z u r P u l v e r m ti h l e W o r b l a u l'e n kam im Frühjahr zur Vollendung und ist auf 1. Mai 187(5 vom Verwalter des zweiten Pulverbezirks bezogen worden.

14. S o r t i r h a u s z u r P u l v e r in ü h i e W o r 1) l a u f e n.

Die Ausführung dieser Baute mußte aus verschiedenen Gründen verschoben werden.

15. L ä u l'e r m ü h i e i n W o r b l a u f o n.

Nach erfolgter Montirung der Maschine wurden die Arbeiten, für dieses Gebäude zu Ende geführt.

16. Z o 11 h ä u s e r i u S e v elen u n d B u c h s.

Gemäß der im Jahre 1874 durch das Zolldepartement mil dem Kanton St. Gallen abgeschlossenen Uebereinkunft, sind die Zollhäuschen in Sevelen und Buchs gemeinschaftlich gebaut und dann letzteres vom Bund unter tragung der darauf entfallenden Kosten eigenthümlich übernommen worden.

17. Z o 11 g e b ä u d e in M a r t. i n s b r u e k.

Dio Ausführung der für diesen Neubau vor gesehenen Ergänzungsarbeiten mußte, da sich hiezu kein passender Uebernehmer fand, verschoben werden.

18. Z o l l h a u s C a s t a s c g n a.

'' Die im Budget vorgesehenen Vollendungsarbeilen sind ausgeführt worden.

156

19. Das Z o l l g e b ä u d e i n Vallorbes ist im Berichtsjahre vollendet und von dar Zollverwaltung übernommen worden.

20. V i s i t e u r h ä u s c h e n i n P o r l y.

Ausgeführt und bezogen.

21. D e p e n d e n z g e b ä u d e z u m Z o l l h a u s in M o ï 11 e s u l a a.

Dieses Gebäude ist erstellt und dem Grenzwächterkorps zur Benuzung übergeben worden.

G. Beschaffung interimistischer Büreaulokale für einzelne Abtheilungen der eidg, Centralverwaltung, Mobiliaranschaffungen.

Infolge der in den lezten Jahren eingetretenen bedeutenden Geschäftsvermehrung -in fast allen Zweigen der eidgenössischen Centralverwaltung hat sieh das dringende, unabweisliche Bedürfniß der Beschaffung weiterer Büreaulokale eingestellt, welchem in der Weise abgeholfen worden ist, daß das Militärdepartement aus dein Bundesrathhause auslocirt und für dasselbe in dem neuen Gebäude Nr. 18711, an der verlängerten Bundesgasse, das 1., 2. und 3. Stokwerk nebst 4 Mansardenräumen gemiethet wurden, welche Lokalitäten vom Militärdepartement gleich nach Neujahr bezogen worden sind. Der Miethzins für diese Lokalitäten beträgt Kr. 8800 jährlich und es ist. bei Abschluß des betreffenden Vertrages d a f ü r gesorgt worden, daß vor Vollendung des zu erstellenden neuen Verwaltungsgebäudes die Miethe seitens der Eigenthümerin, der ,,zweiten Berner Ballgesellschaft", nicht gekündet werden kann.

Die infolge der Verlegung des Militärdepartements im Plainpied des westlichen Flügels des Bundesrathhauses frei gewordenen Lokalitäten wurden theils dem Eisenbahn- und Handelsdepartement (technisches Inspektorat und Handelsabtheilung) , theils em l'ostdepartement (Postmaterialverwaltung) und ein Zimmer der Staatskasse angewiesen. Mit den nun weiter erfolgten Dislokationen konnte dann auch so ziemlich allen weiteren dringendsten Baumbedürfnissen (dos Eisenbahndepartements, des Departements des Innern und des Druksachenbüreaus der Bundeskanzlei) entsprochen werden, so daß zu hoffen steht, es worden die, nunmehr vorhandenen Räumlichkeiten bis zum Bezüge des zu erstellenden neuen Verwaltungsgebäudes ausreichen.

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Mobiliaranschaffungen.

Eine muniti elbare Folge dieser Lokalvermehrungen und Lokalwechsel war, daß eine bedeutende Anzahl neuer Mobiliargegenstände angeschafft werden mußte, welche Anschaffungen zur Zeit der Büdgetaufstellung nicht vorgesehen werden konnten und die daher einen Nachtragskredit nothwendig machen werden.

E. Abtheilung Forstwesen.

Ei dg. Forstgesez.

Den 24. Marx 1876 wurde von der Bundesversammlung das Bundesgesez betreffend die eidg. Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge beschlossen und trat,l mich unbenuztem Ablauf der O Einsprachefrist, den 10. August desselben Jahres in Wirksamkeit.

Untomi 19. August erliessen wir ein Kreisschreiben an sämmtliche Kantone dos eidgenössischen Forstgebietes, welches zunächst die Festsezung der eidg. Forstgebietsgrenze und eine dein eidg.

O

~

Forstgeseze entsprechende Organisation dos Forstwesens in den einzelnen Kantonen bezwekte.

Eine Vollziehungsverordnung über das eidg. Forstgesez, betreffend Bundesbeiträge zur Abhaltung von kantonalen Forstkursen und zu Aufforstungen, wurde, den ö. September beschlossen und im Bunde-blatt bekannt gemacht.

A b h o l '/. n n g e u.

Eine im Tessin, in Val Lodano (Seitenthal des Val Maggia), in Angriff genommene devastirende Abholzung in hoher Gebirgslage veranlasste uni!, dieselbe zunächst einzustellen und sodann auf ein zulässiges Mal.) zu reduziren.

Da noch verschiedene andere!, mehr ode weniger gefährliche Holzschläge in Aussicht standen, für weiche die Regierung die Bewilligung bereits ertheilt hatte, so wurden, gestüzt auf Art. 30 des eidg. Forstgesezes, alle weiteren Holzs chläge zum Verkauf ohne unsere Genehmigung auf so lange untersagt, bis das eidg. Forstgesez zur Vollziehung gekommen und namentlich die darin vorgesehenen Beamtungen besezt sein werden.

, Auch im Wäggithal, Kanton Schwyz, musste gegen gefährliche Abholzungen eingeschritten . v. erden.

.

>

7

~

158 Aufforstungen.

Aufforstagsprojekte für das Jahr 1876/77 wurden genehmigt: 13 Im Kanton St. Gallen 5 Projekte mit KostenVoranschlag von .

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.

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. F r . 8,321. -- 2) Im Kanton G-raubünden 37 Projekte mit Kostenvoranschlag v o n .

.

.

- n 111,650."-- 83 Im Kanton Wallis 19 Projekte mit Kostenvoranschlag v o n .

.

.

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. :, 8,545. 8 0 4) Im Kanton Tessin 2 Projekte mit Kostenvoranschlag von ,, 1,113. 12 Summa Fr. 129,629. 92 Bundesbeiträge und Beiträge aus der Hitlfsmillion an ausgeführte Aufforstuugsprqjokte wurden zur Auszahlung bewilligt: Aus der Bundesbeitrag.

Hülfsmillion.

1) Au Uri (Bezirk ürseren) . Fr. 1,800. -- Fr. 800. -- 23 Au Graubüuden (»u 15 Gemeinden und ein Konsortium) ,, 8,943. 75 ,, 1,810. 59 Zusammen Fr. 10,743. 75

Fr. 2,610. 59

Vom Jahr 1871 bis Ende 1876 kamen in den Kautonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis 57 Projekte mit einem Flächeninhalt von ungefähr 122 Hektaren und mit einem Kulturmaterial von 941,134 Pflanzen und 169 Kilogr. Samen zur Ausführung. Die Kosten beliefen sieh : a) für Kulturen auf .

.

.

. Fr. 46,082. 96 b) für damit verbundene Verbaue auf . ,, 16,292. 01 Zusammen Fr. 62,374. 97 Die Aufforstungen einer Hektare kamen, mit Inbegriff der Nachbesserungen, auf durchschnittlich Fr. 378 zu stehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1876.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.04.1877

Date Data Seite

49-158

Page Pagina Ref. No

10 009 519

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