730 (am 13. Dezember als Telegraphist in Huttwyl :

,,

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,, Moutier :

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1877)

Hr. Friedrich Hager, von Aeffligen (Bern), Posthalter in Huttwyl (Bern) ; ,, Eugen Brunner, von Hauenstein, Postverwalter in Moutier.

Inserate.

Schweizerische Nordostbahn.

In Folge der Kündung des schweizerischen Spezialtarifes Nr. 5 für Getreide etc. durch die schweizerischen Bahnverwaltungen unterliegen die Getreidetarife der württem bergischen, bayerischen, böhmischen und übrigen österreichisch-ungarischen Bahnen mit der Schweizerischen Centralbahn und den Westschweizerischen Bahnen einer Umarbeitung und werden daher auf den 15. März 1878 gekündet. Ausgenommen hievon sind die Frachtsätze für Genf transit und Verrières transit. Die Frachtsätze für Basel, Romanshorn, Schaffhausen und die übrigen Stationen der Nordostbahn werden von dieser Kündung nicht berührt, ebenso nicht diejenigen für Elsaß-Lothringen.

Z ü r i c h , den 9. Dezember 1877.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

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Bekanntmachung betreffend ~W~Etarensenclu.ng-en nacli Spanien.

Im Nachgang zu ihren jüngsten Mittheilungen (siehe Bundesblatt, Jahrg.

1877, Bd. IV, S. 361) bringt die spanische Gesandtschaft in der Schweiz zur Kenntniß, daß durch eine königliche Verordnung vom 16. November abhin, in der Absicht, dem ehrlichen Handel alle diejenigen Erleichterungen zu gewähren, welche mit den bisher erlassenen Verfügungen verträglich sind, die Beigebung von TransitscL einen zu Waarensendungen nach Spanien unter folgenden Bedingungen als unnöthig erklärt worden ist : 1. daß die spanischen Consuln, gestützt auf die Angaben, die ihnen die Kaufleute und Fabrikanten des Ursprungsortes machen, in den Ursprungsscheinen gleichzeitig auch den Weg angeben, den die Waare im Transit nimmt.

2. daß den spanischen Zollämtern die Eisenbahnfrachtscheine oder ein anderes ähnliches Dokument vorgewiesen wird, aus welchem ersichtlich ist, daß der Transit in der im [Irsprungs.scheine angegebenen Weise stattgefunden hat.

Es steht im Belieben der resp. Exporteure, welches der beiden Verfahren sie einschlagen wollen.

Zur ferneren Orientirung diene, daß unter den in der Bekanntmachung vom 14. November abhin sub lit. a genannten Ausfuhrscheinen die AusfuhrZollquittungen zu verstehen sind.

B er n, den 5. Dezember 1877.

Eidg. Handclsdeparteiucnt.

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Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt, sowie den Bezug der eidg. Gesezsammlung und Eisenbahnaktensammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Bundesräthliche Botschaften, Belichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nation alratue und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), der Posteinnahmen des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate, des Telegraphenverkehrs; Viehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, u. s, w.

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Laufende Gesezsammlung, Inbegriffen die Staatsverträge; sowie andere wichtigere Beilagen*).

*) Mit R ü k s i c h - t auf... schwebende Ersparnißfragen bleibt vorbehalten, künftig nicht mehalleîe voa den bisherigen Gratisbeilagen kostenfrei abzugeben.

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Preis nnd Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der porto-, freien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen ; und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, und spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Gratis-Beilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters unter Anderm auch die einzeln dem ßundesblatte beigegebenen Gesezbogen. In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines Jahr-

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g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen und mit Register versehen werden.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3' bezogen werden.

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Die Fertigstellung eines Bandes Gesezsammlung wird im Bundesblatt bekannt gemacht.

C. Eisenbahnaktensammlung.

Die Eisenbahnaktensammlung erscheint ferner als selbstständige Ausgabe. Sie wird, und zwar bogenweise, von der Kanzlei des Schweiz. Eisenbahndepartementes expedirt. An die leztere sind daher Bestellungen und allfällige Beklamationen zu richten.

Jeder Band, mindestens einen Jahrgang umfassend, kostet Fr. 2; der Abonnem'entsbetrag wird bei Zusendung des ersten Bogens nachgenommen.

B e r n , den 28. November 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Nach Artikel 8 des Reglements über die Circulation und den Umtausch der Silberscheidemünzen, der Nikel- und Kupfermünzen vom 10. März 1869 haben den Umtausch der N i k e l - und B i l l o n m ü n z e n zu bewerkstelligen: 1. Die Eidg. Staatskasse gegen Einsendung von w e n i g s t e n s Fr. 100 und 2. Die Hauptzoll- und K r e i s p o s t k a s s e n gegen Einsendung von w e n i g s t e n s Fr. 50.

Wir ersuchen daher, Umtauschbegehren für Nikel- und Kupfermünzen u n t e r Fr. 100 den resp. nächstgelegenen Hauptzoll- oder Kreispostkassen zu adressiren, welche zu jeder Zeit mit den nöthigen Münzsorten versehen sind.

B e r n , den 29. November 1877.

Eidg. Staatscassa.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Münster (Bern). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Posthalter und Briefträger in Schütz (Luzern). Anmeldung bis zum 28. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Briefträger in St. Fiden (St. Gallen) mit der Verpflichtung zur Haltung eines Gehülfen auf eigene Kosten und Verantwortlichkeit. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Posthalter in Thal (St. Gallen). Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

736 5) Telegraphist in Znckenriet (Si. Gallen). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Januar 1878 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

(5) Telegraphist in Reconvilier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Dezember 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

7) Telegraphist in Thal. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenrovision. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1877 bei der Telegraphennspektion in St. Gallen.

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1) Briefträger in Montreux. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postkommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Posthalter in Küßnacht (Schwyz). Anmeldung bis zum 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Briefträger in Bischofszell.

| Anmeldung bis zum 21. üe5) Postkommis in Uster.

\ zember 1877 bei der Kreispost,,. « . ,, , . . . ,, l direktion in Zürich.

6) Briefträger in Borgen.

) 7) Briefträger in Thal-Euzenberg (St. Gallen). Anmeldung bis zum . 21. Dezember 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen, 8) Telegraphist in Küßnacht (Schwyz). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Dezember 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

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Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1877

Date Data Seite

730-736

Page Pagina Ref. No

10 009 791

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