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Inserate.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung bedarf für das künftige Jahr folgender neuer Postwagen, deren Lieferung hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben wird : 5 einspännige Cabriolets ; 6 vierpläzige Berlines ; 2 seohspläzige Coupé-Wagen; 3 achtpläzige ,, 3 ein- und zweispännige Fourgons ; 4 vierpläzige Omnibus; l sechspläziger Omnibus; 3 achtpläzige ,, Die Bauvorschriften und Zeichnungen können auf den Bureaux der Traininspektionen in Bern, St. Gallen oder Yverdon eingesehen werden. Ebendaselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt, und sind die Formulare zu Angeboten zu beziehen.

Eingaben für bloß theilweise Uebernahme, wie z. B. der Schmied-, Wagner- oder Sattler-Arbeit, werden nicht berüksichtigt.

Die Angebote sind bis zum 15. Januar nächstkünftig verschlossen, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdepartement einzusenden.

B e r n , den 26. Dezember 1877.

Das Schweiz. Postdepartement.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IV.

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Ausschreibung.

Die Lieferung von zirka 500 K u b i k m e t e r n B r u c h s t e i n e an die Aare längs der eidg. Allmend in T h u n wird hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Vorschriften und Bedingungen können im Bureau der eidg. Bauaufsicht in Thun oder auf dem eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern eingesehen werden.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis nnd mit dem 4. Januar 1878 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Dezember 1877.

Eidg. Departement des Innern.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Januar 1878 tritt für den directen Güterverkehr zwischen sämmtlichen Stationen der Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil, sowie der Vereinigten Schweizerhahnen einerseits, und denjenigen der Centralbahn, der Emmenthalbahn, der Brünigbahn, der Westschweizerischen Bahnen, der Linie Bulle-Romont und der Simplonbahn anderseits, ein neuer Tarif in Kraft.

Es wird dieser Tarif nächster Tage auf den Stationen zur Einsicht aufgelegt und können Exemplare desselben zum Preise von Fr. 1. 50 durch Vermittlung unserer Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Nordostbahn.

Laut Mittheilung der Galizischen Carl-Ludwigsbahn werden Wagenladungsgüter aus Rumänien, welche in Wagen verladen sind, die nach. Vereinbarung nicht über Lemberg hinaus befördert werden können, in Lemberg umgeladen und wird hiefür vom 15. Dezember an eine Gebühr von Fr. 5 (Mark 4) pro Wagen à 10,000 Kilogramm erhoben. Die Aufgeber bezüglicher Sendungen haben ihre Einwilligung zur Erhebung dieser Gebühr auf den betreffenden Frachtbriefen schriftlich zu bestätigen.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 15. September dieses Jahres, betreffend die Aufhebung des zur Zeit im internen Verkehr der Nordostbahn, der Bötzbergbahn und der Linie Effretikon-Hinweil bestehenden Tarifs für die Beförderung von Personen im Abonnement auf Ende dieses Jahres, bringen wir zur Kenntniß, daß die Einführung des neuen Abonnementstarifes auf einen spätem, besonders zu publizirenden Termin erfolgen wird. Bis zu demselben werden Abonnements noch auf Grund des bisherigen Tarifes ausgegeben.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. Januar 1878 ins Leben tretender III. Nachtrag zum combinirten Gütertarif für den Verkehr Genf transit-Ostschweiz vom 1. März 1876, enthaltend neue Anstoßtaxen ab Aarau transit nach den sämmtlichen

848 Stationen der Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der Tößthalbahn, kann auf den betreffenden Stationen" eingesehen und unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 20. Dezember 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bezng nehmend an unsere Publication vom 28. September 1877, machen, wir hiedurch bekannt, daß mit 1. Januar 1878 im internen Personenverkehr der Bödelibahn neue erhöhte Fahrpreise in Kraft treten.

Dieselben sind ersichtlich aus einem I. Nachtrag zum internen Tarif der Bödelibahn, welcher an den Billetschaltern in Därligen, Interlaken, Zollhaus und Bönigen dem Publikum zur Einsicht aufgelegt ist.

Im direkten Verkehr mit den Dumpfbootstationen des Thuner- und Brienzersees, sowie mit den Schweiz, und ausländischen Eisenbahnstationen werden bis 31. Januar noch die bestehenden Üillete ohne Taxerhöhung ausgegeben. Ueber die Einführung der bezüglichen neuen Tarife erfolgt seinerzeit weitere Publication.

B e r n , den 28. Dezember 1877.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bezug nehmend an unsere Publication d. d. 28. September 1877, machen wir hiedurch bekannt, daß die gekündeten internen Spezialtarife Nr. 4, 5, 7, 9, 10, 11 und 12 noch bis 31. Januar 1878 unverändert Anwendung finden.

B e r n , den 26. Dezember 1877.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

849 Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. Januar 1878 tritt ein IX. N a c h t r a g zum B ö h m i s c h B a y e r i s c h - S c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r t a r i f , Frachtsätze nach und von der Station K r a l u p der Buschterahder-Bahn in Gleichstellung mit P r a g enthaltend, in Kraft, der bei den wichtigeren Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 24. Dezember 1877.

Die Generaldirection.

Tössthal-Bahn.

Mit dem 15. Dezember nächsthin tritt ein neuer interner Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern, sowie eine Spezi altaxe für ganze Wagenladungen Pétrole etc. von Winterthur nach Grüze in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können auf allen Stationen, sowie auf dem Betriebsbüreau à 60 Cts. bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 10. Dezember 1877.

Verwaltung der Tössthalbahn.

Bekanntmachung.

Zufolge einer Mittheilung der britischen Gesandtschaft in B e r n hat die i n d i s c h e R e g i e r u n g einen Preis von 50,000 Rupien für die beste Maschine oder sonstige Vorrichtung für die Zubereitung von Chinagras (Böhmeria nivea) ausgesezt.

Für weitere Informationen beliebe man sich an das eidg. Departement des Innern zu wendend B e r n , den 20. Dezember 1877. [3] .

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt, sowie den Bezug der eidg. Gesezsammlung und Eisenbahnaktensammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bnndesblattes.

Bundesräthliehe Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), der Posteinnahmen des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate, des Telegraphenverkehrs; Viehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen ; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, u. s. w.

Gratis-Beilagen zum Bundesblatt.

Laufende Gesezsammlung, Inbegriffen die Staatsverträge; sowie andere wichtigere Beilagen*).

*) Mit Rüksicht auf schwebende Ersparnißfragen bleibt vorbehalten, künftig nicht mehr alle von den bisherigen Gratisbeilagen kostenfrei abzugeben.

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Preis und Bezugsmodus des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen ; und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, und spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Graus-Beilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters unter Anderm auch die einzeln dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen. In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines J a h r -

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g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen und mit Register versehen werden.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Die Fertigstellung eines Bandes Gesezsammlung wird im Bundesblatt bekannt gemacht.

G. Eisenbahnaktensammlung.

Die Eisenbahnaktensammlung erscheint ferner als s e l b s t s t ä n d i g e Ausgabe. Sie wird, und zwar bogenweise, von der Kanzlei des Schweiz. Eisenbahndepartementes expedirt. An die leztere sind daher Bestellungen und allfällige Beklamationen zu richten.

Jeder Band, mindestens einen Jahrgang umfassend, kostet Fr. 2; der Abonnementsbetrag wird bei Zusendung des ersten Bogens nachgenommen. > B e r n , den 28. November 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

853 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Anzeige.

Die vom l. Juli lis 30. September 1877 in den Localitäten und Bahnzügen der Jura-Bern-Luzern-Bahn (inclusive Bödelibahn) gefundenen Gegenstände können von nun an bis Ende März 1878 gegen gehörigen Ausweis der Eigenthümer erhoben werden.

Von dem Verzeichnis dieser Gegenstände kann Einsicht genommen werden auf allen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, sowie auf dem Bureau der Betriebs-Inspection zu Bern (Verwaltungsgebäude auf der großen Schanze) nnd auf demjenigen der Betriebs-Inspection der II. Section in Delsberg.

B e r n , den 14. Dezember 1877. [3] ..

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Nach Artikel 8 des Reglements über die Circulation und den Umtausch der Silberscheidemünzen, der Nikel- und Kupfermünzen vom 10. März 1869 haben den Umtausch der N i k e l - u n d B illonmünz en zu Bewerkstelligen: 1. Die Eidg. S t a a t s k a s s e gegen Einsendung von - w e n i g s t e n s Fr. 100 und 2. Die H a u p t z o l l - nnd K r e i s p o s t k a s s e n gegen Einsendung von w e n i g s t e n s Fr. 50.

Wir ersuchen daher, Umtauschbegehren für Nikel- und Kupfermünzen unter Fr. 100 den resp. nächstgelegenen Hauptzoll- oder Kreispostkassen zu adressiren, welche zu jeder Zeit mit den nöthigen Münzsorten versehen sind.

B e r n , den 29. November 1877.

Eidg. Staatscassa.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Chaux-de-fonds. Anmeldung bis zum 11. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Zwei Briefträger in Bruggen (St.

Anmeldung bis zum 4. Januar Gallen).

1878 bei der Kreispostdirektion 3) Posthalter in St. Margrethen (St.

in St. Gallen.

Gallen).

1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte Campocologno (Granbünden). Jahresbesoldung Fr. 2600. Anmeldung bis zum 7. Januar 1878 bei der Zolldirektion in Chur.

2) Briefträger in Vésenaz (Genf). Anmeldung bis zum 4. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Briefträger in St. Imier. Anmeldung bis zum 4. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger und Bote in Schüpfheim (Luzern). Anmeldung bis zum 4. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Briefträger in Rorschach. Anmeldung bis zum 4. Januar 1878 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

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1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

57

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1877

Date Data Seite

845-854

Page Pagina Ref. No

10 009 811

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