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Aus den Verhandlungen der schweizerischen Bundesversammlung.

Am 23. Juni 1877 haben die gesezgebenden Räthe, der Eidgenossenschaft ihre ordentliche Sommersession, welche am 4. gleichen Monats begonnen, geschlossen. "Während diesen 3 Wochen sind 34 Geschäfte vollständig erledigt worden, nämlich : 1) Die Prüfung der Wahlakten für neu eingetretene Mitglieder des Nationalrathes und des Ständerathes.

2) Die Geschäftsführung des Bundesrathes im Jahr 1876.

3) ,, ,,' ,, Bundesgerichts im Jahr 1876.

4) Die eidg. Staatsrechnung vom Jahr 1876.

5) Das Wasserbaupolizei-Gesez.

6) Die Abänderung der Geschäftsreglemente der eidgenössischen Räthe.

7) Das Gesez über Maßnahmen gegen die Phylloxéra.

8) Die Abänderung des Forstpolizeigesezes mit Bezug auf den Kanton Schwyz.

9) Die Vergütung von Pferderationen.

10) Die Besoldung der Militärbeamten, 11) Die Kriegsmaterialbeschaffung für das Jahr 1878.

12) Die Beschaffung von verbessertem Material für die Gebirgsartillerie.

-13) Die Nachtragskredite fürdas Jahr: 1877.

14) Die Bundeskassascheine.

" 15") Das Bahnpolizeireglement der Nordostbahn.

16) Die Fristverlängerung für die Eisenbahn Bern-lns-Cornaux.

17) Die Konzession für eine Eisenbahn Genf-Carouge-Chênesi · ··· Annemasse.

18) Vier Fristverlängerungen für die Eisenbahnen: ·' Langenthal-Wauwyl, Solothurn-Schönbühl, Vevey-Palézieux, ·': '' Bulle-Thun.

277 19) Die Einführung einer zollamtlichen Handelsstatistik.

20) Das Gesez über die Telegraphentaxen im Innern der Schweiz.

21) Die Gewährleistung eines Verfassungsgesezes des Kantons Zürich.

22) Das Kreditbegehren für Untersuchung der militärischen Diensttauglichkeit des schweizerischen Pferdebestandes.

23) Der Rekurs der Guiden Buri und Müller.

24) Die Begnadigungsgesuche von Heinrich Schneider und Kaspar Wernli, verurtheilt wegen Eisenbahngefährdung.

25) Das Begnadigungsgesuch von Théodore Ganioz, verurtheilt wegen Werbung für holländischen Militärdienst.

(Den obigen Begnadigungsgesuchen ist am 16. Juni theilw e i s e entsprochen worden.)

26) Fünf Motionen von Nationalräthen, nämlich : a. des Hrn. Dr. Alfred E s e h e r , betreffend Beigabe von Fachkollegien an die eidg. Departemente des Innern und des Handels ; b. des Hrn. Dr. Wilhelm J o o s, betreffend die Erwerbung eines zur überseeischen Ansiedelung geeigneten Landkomplexes ; c. des Hrn. Jakob S t ä m p f l i, betreffend einen neuen Gesezentwurf über Banknoten ; d. des Hrn. Moïse V a u t i e r , betreffend die Beibehaltung der kantonalen Militärmusikkorps ; e. des Hrn. Josef V o n m a 11, betreffend die Sonntagsruhe der Eisenbahnangestellteu.

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Der von der Regierung des Kantons Bern erhobene Rekurs betreffend den Gerichtsstand in Strafsachen gegen Germain B r i d i und Genossen von Saviese (Wallis), wegen V i e h t r i e b , ist zurükgezogen worden.

Die von Hrn. Alexandre de T o r r e n t e , Namens einer Anzahl Weinbauern im Wallis, erhobene Beschwerde gegen die Schweiz.

Postverwaltung und die westschweizerischen Bahnen, wegen Versendung von Weintrauben, ist durch eine getroffene Verfügung gegenstandlos geworden.

Die wegen Gleichstellung der aargauischen Israeliten mit den übrigen Kantons- und Schweizerbürgern gewaltete Pendenz ist durch Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

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278 einen Beschluß des Großen Rathes des Kantons Aargau erledigt worden.

V e r s c h o b e n wurden folgende Traktanden : 1) Die Veröffentlichung der Verhandlungen der Bundesversammlung.

2) Die Freizügigkeit des Medizinalpersonals.

3) Die nachträglichen Beiträge an die Rheinkorrektion.

Rhonekorrektion.

) n 11 n 11 Korrektion der Aare im J " " 11 ii IL) slet hai.

6) Die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter.

7) Die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts in der Bundesverwaltung.

8) Der neue Zolltarif.

9) Die Ergänzung des Bundesgesezes über Eisenbahnverpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen.

10) Der Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten (Zürich), betreffend das Stimmrecht der Niedergelassenen.

11) Der Betriebsvertrag der Eisenbahngesellschaft Wald-Rüti mit den Vereinigten Schweizerbahnen.

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Aus den Verhandlungen der schweizerischen Bundesversammlung.

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1877

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30.06.1877

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276-278

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