735 (am 9. Mai 1877) als Telegraphist in Basel : ,, ,,

Hr. Johannes Bertschi, von Sumiswald (Bern), derzeit Telegraphist in Bern ; Telegraphistin in Pfaffnau : Jgfr. Katharina Rösli, Modistin, von und in Pfaffnau (Luzern); ,, ,, St. Cergues : ,, Jenny Delaigue, von und in St. Cergues, Posthalterin daselbst.

#ST#

Inserate*

Kunstausstellung in Madrid im Januar 1878.

Laut Mittheilung des spanischen Konsulats in Bern soll im Monat Januar künftigen Jahres eine Kunstausstellung in M a d r i d eröffnet werden, und es hofft die spanische Regierung auf eine Betheiligung an derselben Seitens der schweizerischen Künstler.

Gemäß Artikel 2 des auf diese Ausstellung bezüglichen Reglements können an derselben sowohl spanische als fremde Künstler konkurriren, und sollen alle Aussteller auf die in dem Reglement erwähnten Prämien eine gleichmäßige Berechtigung haben, sofern sie sich den darin enthaltenen Vorschriften unterwerfen.

Artikel 3 lautet: Diejenigen Werke, welche einer der folgenden Klassen angehören und das Verdienst und den Werth in sich vereinen, welche dem Urtheil der Jury gemäß hiezu erforderlich sind, werden zu der Ausstellung zugelassen : A b t h e i l u n g der Malerei. Werke der Malerei in irgend einer der bekannten Methoden hergestellt, gebrannte Glasmalereien, Zeichnungen, Lithographien, Gravüren.

736 A b t h e i l n n g für A r c h i t e k t u r . Projekte für Bauten aller Art; Reproduktionen und Restaurationsstudien von antiken Monumenten, Architekturmodelle.

A l l g e m e i n e A b t h e i l u n g . Alle diejenigen Werke, welche, obschon nicht ausdrüklich in einer der vorerwähnten Klassen Inbegriffen, in Folge ihres Verdienstes von der Jury würdig befunden werden, an der Ausstellung theil zunehmen, Zu etwaigem weitern Aufschluß ist das unterzeichnete Departement stets gerne bereit.

B e r n , den 8. Mai 1877.

Das Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement

Ausschreibung

Die Stelle eines Pulvermagazinwärters des IV. Bezirkes (Chur). Anmeldungen auf diese mit 2000 bis 2500 Franken besoldete Stelle sind bis Ende dieses Monats dem eidg. Finanzdepartement einzureichen.

B e r n , den 10. Mai 1877.

Eidg. Finanzdepartement

Bekanntmachung.

Betreffend Versendung von Waaren aus der S c h w e i z nach S p a n i e n und dessen überseeische Besizungen und die dabei zu beobachtende Formalität (siehe Bundesblatt v. 3. 1869, II, 44; 1876, I, 445 und 1877, II, 255) ist vom spanischen Staatsministerium Ende vorigen Monats dem Schweiz. Generalkonsulat in Madrid die Mittheilung gemacht worden , daß die gegenwärtige Gesezgebung Spaniens nicht erlaube, vom schweizerischen Handelsstande für irgendwelche nach Spanien gesandte Waaren Ursprungszeugnisse zu verlangen. Demgemäß sei die Gebühr, welche die Erwerbung eines derartigen Dokuments im Gefolge habe, nnzuläßig. Den Interessenten stehe es frei, das genannte Dokument zu verlangen, wenn sie es für zwekdienli hielten.

B e r n , den 11. Mai 1877.

Das Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement

737

Bekanntmachung.

In Ausführung der Verordnung des Schweiz. Bundesrathes vom 27. Juni 1873 ist die Postverwaltung im Falle, Lehrlinge für den Postdienst in nachstehender Anzahl anzunehmen : für den Postkreis Genf .

. 6 ,, P ,, Lausanne . 12 n n Kern .

. 4 ,, ,, Neuenburg . 8 ,, ,, Basel .

. 5 ,, Luzern.

. 4 n ,, ,, St. Gallen . 6 Total 45 Zu diesen Stellen haben Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichmäßig Zutritt, leztere jedoch nur insoweit, als für geeignete postdienstBcne Verwendung derselben Gelegenheit geboten ist. Die Bewerber müssen mindestens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein.

Die Lehrzeit dauert 18 Monate. Das Postdepartement wird diejenigen Bureaux bezeichnen, auf welchen die Lehrzeit durchzumachen ist. Während der ersten drei Monate erhält der Lehrling eine Vergütung von Fr. 1. 50 per Tag, für die weitern 9 Monate dagegen, sofern seine Leistungen und sein Verhalten befriedigend erfunden worden sind und ihm die Fortsezuug der Lehrzeit gestattet worden ist, ein Taggeld von Fr. 2, und endlich für die lezten 6 Monate der Lehrzeit ein solches von Fr. 3.

Am Ende der Lehrzeit findet eine Prüfung statt. Diejenigen Lehrlinge, welche diese Prüfung zur Zufriedenheit bestanden, haben sodann Zutritt zn allen vakanten Poststellen.

Bewerber für die bezeichneten Lehrlingsstellen haben nun bis zum 25. dieses Monats ihre Anmeldungen schriftlich und p e r s ö n l i c h einer der oben bezeichneten Kreispostdirektionen einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. "Weitere Auskunft, namentlich über den von den Bewerbern geforderten Bildungsgrad, wird von der Kreispostdirektion ertheilt. Die Bewerber werden alsdann von der betreffenden Kreisppstdirektion in der ersten Hälfte des Monats Juni zur Aufnahmsprüfung eingeladen werden, soweit die Unmöglichkeit ihrer Zulassung wegen körperlicher Beschaffenheit oder ganz ungenügenden Bildungsgrades nicht von vornherein feststeht.

B e r n , den 11. Mai 1877.

Das Schweiz. Postdepartement.

738

Emmenthalbahn

Mit 15. Mai laufenden Jahres treten zwischen der Station Neu-Solothurn einerseits und der Station Interlaken anderseits neue Personen- und Gepäcktaxen via Burgdorf-Bern in Kraft.

S o l o t h u r n , den 9. Mai 1877.

Die Direktion.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. Mai treten für den K o h l e n v e r k e h r ah den S a a r g r u b e n nach der O s t s c h w e i z via Saargemünd, via Maxau und via Weißenburg neue Tarife Nr. 12, 13 und 14 in Kraft ; gleichzeitig werden die bisherigen gleichnamigen Tarife vom 20. Septemher 1875, vom 1. Januar 1876, Deziehungsweise vom 10. November 1875 sammt den zugehörigen Nachträgen aufgehoben. Einzelne Taxen ab St. I n g b e r t in den bisherigen Tarnen Nr. 13 und 14, welche billiger sind als die neuen Taxen, werden noch bis Ende Mai inclusive angewendet werden.

Exemplare der neuen Tarife können durch Vermittlung unserer Güterexpedition zum Preise von 50 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 30. April 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 5. dieses Monats tritt für den Transport nachstehender Artikel: A. Getreide, Mehl und Mühlenfabrikate, Hülsenfrüchte und Sämereien ; B. Alcohol, Bitter, Weingeist, Trois-six, Wermuth und Wein in Fässern ; von P r u n t r u t t r a n s i t nach Basel loco und t r a n s i t ein Spezialtarif ins Leben, welcher in den Bahnhöfen Basel und Pruntrut bei den .Repräsentanten der Jura-Bern-Luzern-Bahn gratis bezogen werden kann.

B e r n , den 4. Mai 1877.

Die Direktion.

739

Publikation.

Gestützt auf den Bundesrathsbeschluß vom 10. Januar letzthin, betreffend die Einziehung und Außerkurssetzung der """/moo f e i n e n , die J a h r z a h len 1860, 1861, 1862 und 1863 t r a g e n d e n s c h w e i z e r i s c h e n Z w e i - und E i n f r a n k e n s t ü c k e hat das Finanzdepartement unterm 20. gleichen Monats verfügt, daß bis auf Weiteres auch die Grenzzoll-, Postund Telegraphenbureaux mit der Einziehung der dem Rückzug unterworfenen Münzen beauftragt seien.

Da die Einziehung, welche bisher kein erhebliches Ergebniß geliefert, b i s E n d e l a u f e n d e n J a h r e s b e e n d i g t s e i n m u ß , s o sieht sich das Finanzdepartement unter Einweisung auf die Publikation vom 20. Januar laufenden Jahres zu der weitern Verfügung veranlaßt, daß die obenbezeichneten Zwei- und Einfrankenstücke bei den Zoll-, P o s t - und T e l e g r a p h e n b u r e a u x nur noch bis zum30. J u n i und bei den H a u p t z o l l u n d K r e i s p o s t k a s s e n b i s E n d e S e p t e m b e r n ä c h s t h i nu m getauscht werden können.

Vom 1. O k t o b e r bis E n d e 1877 bleibt sodann nur noch die e i d g . S t a a t s k a s s e mit dem Umtausch genannter Münzen beauftragt, und es sind von jenem Zeitpunkt an allfällige bezügliche Sendungen direkte an dieselbe zu adressiren.

Dagegen werden die zurückzuziehenden Zwei- und Einfrankenstücke bei allen eidg. Kassen und Bureaux bis E n d e d i e s e s J a h r e s an Z a h l u n g s s t a t t angenommen.

Sämmtliche eidg. Kassen und Bureaux sind angewiesen, keine eingezogenen Münzen mehr in Verkehr zu setzen, sondern dieselben zu den ihnen reglementarisch vorgeschriebenen Geldsendungen an ihre vorgesetzten Kassen zu verwenden.

B e r n , den 21. April 1877.

Eidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Hammer.

740

Weltausstellung in Paris von 1878.

Der schweizerische Bundesrath hat unterm 13. laufenden Monats zum Generalkommissär der schweizerischen Betheiligung au der Weltausstellung von 1878 den Herrn E d u a r d G u y e r in Z ü r i c h gewählt. Herr Guyer hat mit dem 15. dies das Amt angetreten. Es sind nunmehr die auf diese Ausstellung bezüglichen Mittheilungen, Anfragen etc. an Herrn Guyer zu richten.

B e r n , den 20. April 1877.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement

Bekanntmachung.

Das schweizerische Generalkonsulat in R i o de J a n e i r o hat dem Bundesrath mit Depesche vom 19. März 1877 zur Kenntniß gebracht, daß das gelbe Fieber in gedachter Stadt im Abnehmen begriffen sei, und daß die täglichen Todesfälle auf eine ganz geringe Zahl sich beschränken.

B e r n , den 18. April 1877.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

741

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ibren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t.o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete, Amtsstelle.

1) Postablagebalter und Briefträger in Gingins (Waadt). Anmeldung bis zum 25. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Rueggisberg (Bern). Anmeldung bis zum 25. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Corgémont (Bern). Anmeldung bis zum 25. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Basel.

j Anmeldung bis zum 25. Mai 5) Posthalter und Briefträger in Bin- [ l8" bei der Kreispostdirektion ningen (Basellaud).

J m Basel6) Postkommis in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 25. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Briefträger in Orbe. Anmeldung bis zum 25. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

1) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 18. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Kondukteur für den Postkreis Bern. Anmeldung bis zum 18. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Posthalter in Verrières.

Anmeldung bis zum 18. Mai 1877 4) Posthalter, Briefträger und Bote bei der Kreispostdirektion in in Undervelier (Bern).

Neuenburg.

5) Postverwalter in St. Immer.

6) Postkommis in Solothurn. Anmeldung bis zum 18. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Postpaker in Zürich. Anmeldung bis zum 18. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Telegraphist in Hottingen (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Dcpeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

9) Telegraphist in St. Immer. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1877 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

742 10) Telegraphist in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 23. Mai 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

11) Telegraphist in Staad (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Dopeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

12) Ausläufer in Luzern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1877 bei dem Büreauchef in Luzern.

13) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Zürich. Anmeldung bis zum 11. Mai 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

14) Telegraphist in St. Nikiaus (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Mai 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

15) Telegraphist in Sallavaux (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Mai 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

Uebersicht der Verhandlungen der

schweizerischen Bundes Y er Sammlung.

Zweite Abtheilung der Wintersession, vorn Montag den 5. bis Mittwoch den 28. März 1877.

Sizungen des Nationalraths: März 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26 (II), 27 (II), 28. -- (23 Sizungen.)

Sizungen des Ständeraths : März 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14,15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27 (II), 28. -- (22 Sizungen.)

I Sizung der Vereinigten Bundesversammlung (fünfte des Geschäftsjahres): 20. März (für Traktanden 43, 47, 48, 49).

Vice-Präsidium des Ständeraths: Infolge der Wahl des bisherigen Herrn Vice-Präsidenten, Herrn Roth, zum schweizerischen Gesandten in Berlin, traf der Ständerath am 5. März 1877 eine Neuwahl. Zum Vice-Präsidenten wurde gewählt: Herr Karl Jakob Hoffmann, von und in St. Gallen.

1. Wahlaktenprüfung.

Prüfung der Wahlakten neu eintretender Mitglieder der Bundesversammlung.

Neue Nationalräthe : HH. Jules Vautier und A. N. Vourloud, beide aus Waadt.

Neue Ständeräthe : HH. Lussy für Nidwaiden, und Reali für Tessin.

(Näheres im Bundesblatt 1877, I, S. 435.)

2. Wahl der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalraths und des Ständeraths (Geschäftsbericht für 1870, Priorität beim Ständerath.)

Die Kommissionen finden sich aufgeführt unter der Ilubrik : Allgemeine Kommissionen, Seite -28.

l

3. Wasserbaupolizei, Bundesgesez.

Botschaft und Gesezentwurf des Bundesrathes vom 6. März 1876 (Bundesblatt I, 659) betreffend die Oberaufsicht des Bundes über die Wasserbaupolizei im Hochgebirge. (Priorität beim Ständerathe.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Suter.

Hold. (Schriftlicher Bericht : Arnold.

4. Dezember 1876; BundesBavier.

Watt 1877, I, 49.)

Desor.

Keller.

Hertenstein.

Schaller.

Rohr (Bern).

Kopp.

Techtermann.

Hoffmann.

S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 14. Dezember 1876 : Bundesblatt 1877, I, 58.

Von der Kommission des Nationalraths wird der Gegenstand für die Session Juni 1877 vorbereitet.

4. Kosten der Wildhut in den Jagdbannbezirken.

Botschaft (30. November 1876: Bundesblatt IV, 664) betreffend die von mehrern Kantonen nachgesuchte gänzlicho oder theihveise Uebernahme dieser Kosten durch den Bund.

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : v. "Werdt.

Birmann.

Baidinger.

Estoppey.

Hilti.

Hildenbrand.

Grand.

Vonmentlen. (Schrift!. Bericht.)

B u n d e s b e s c h l u ß vom 14. März 1877: «(Stiinderath 11. Dezember 1876, Nationalrath 14. März 1877.)

Davon ausgehend, daß die Eidgenossenschaft wenigstens für einen Theil der Kosten der Wildhut in den durch Artikel 15 des Bundesgesezes vom 17. September 1875 betreffend Jagd und Vogelschuz vorgesehenen Jagdbannbezirken einzustehen habe, wird der Bundesrath eingeladen, den eidgenössischen gesezgebenden Käthen beförderlich einen Beschlußantrag im angeregten Sinne zu unterbreiten.

5. Berllksichtigung der Landwirtschaft am eidg. Polytechnikum.

Botschaft und Beschlußentwurf (6. November 1876 : Bundesblatt IV, 567) betreffend Errichtung einer agrikulturchemischen Versuchstation an der oidg. polytechnischen Schule: Postulat vom 24. Juni 1875 infolge Motion Baumgartner. (Priorität beim Ständerath.)

3

Kommission des Nationalraths : Beck-Leu.

Kommission des Ständeraths : Bodenlieimer. (Schriftlicher

Dénériaz.

Bericht, 15. März: BuiidesJoos.

blatt 1877, I, 515.)

Moser.

Zen-Ruffinen.

Faulet.

Sonderegger.

Der Ständerath hat am 15. und der Nationalrath am 17. März 1877 den bnndesräthlichen Beschlußeutwurf angenommen, nur mit der Abänderung, daß es au zwei Orten heißen soll : Errichtung einer Stelle für landwirthschaftliche Untersuchungen (statt: einer chemischen Versuchstation). (AmtL Samml., III, 62.)

6. Veröffentlichung der Verhandlungen der Räthe.

Berichtdes Bundesrathes (24.November 1876 : Bundesblatt IV, S. 703) infolge Postulats vom 5. Juli 1870, veranlaßt durch die Motion Frei und Mitunterzeichuer. (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Frei.

Challet-Venel.

Karrer.

Magatti.

Thoma.

Noch nicht zur Behandlung

Gengel.

Cornaz.

Franzoni.

Hoffmann.

Freuler.

gelangt.

7. Massnahmen gegen die Phylloxéra.

Botschaft und G-esezentwurf (7. Dezember 1876: Bundesblatt IV, 775) infolge Postulats vom 23. Dezember 1875, betreffend die Frage der Vergütung der durch Maßregeln gegen Verbreitung der Phylloxéra verursachten Kosten.

(Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Desor.

Baud.

Hub er.

Schmid.

Schoch.

Sulzer.

Estoppey.

Eeah.

Noch nicht zur Behandlung gelangt.

8. Massregeln gegen die Hundswuth.

Botschaft und Beschlußentwurf betreffend wirksamere Maßnahmen gegen Verbreitung der Wuthkrankheit : Postulat vom 5. Juli 1876 infolge Motion Joos. (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Tschudy.

Zangger.

Contesse.

Lusser.

Pasta.

Horiaud.

Kiem.

Scheuchzer.

Als nicht spruchreif verschoben.

9. Vorlagen an das Volk, mit Botschaften zu begleiten.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 14. Februar 1877 (I, 265), infolge Postulats vom 1. Juli 1875, betreffend Einführung erläuternder Botschaften für die zur Volksabstimmung gelangenden Referendumsvorlagen. (Priorität beim Ständeratli.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Biizberger.

Keller. (Schriftl. Bericht.)

Lurati.

Morel.

Morel.

Kopp.

Vöselin.

Zangger.

Weber.

Sonderegger.

Vom Nationalrath wurde am 24. und vom Ständerath am 27. März 1877 beschlossen : dem betreffenden Postulate keine weitere Folge zu geben. Der vorausgegangene anderslautende Ständerathsbeschluß vom IG. März, sowie mehrere Kommissionalantrüge sind aus dem Berichte des Hrn. Ständerath Keller (nebst Anhang) zu ersehen.

10. Politische Rechte der Niedergelassenen und Aufenthalter.

Botschaft vom 25. Oktober 1876 (Bundesblatt, IV, 25) zum Gesezentwurf betreffend die politischen Rechte der Niedergelassenen und Aufenthalter und den Verlust der politischen Rechte der Schweizerbürger.

(Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Wie bei Nr. 11.

Wie bei Nr. 11.

(Schriftl. Bericht von Hrn Estoppey.)

Lezte Vereinbarung : Nationalrath 28. und Ständerath 28. März 1877.

11. Civilrechtliche Verhältnisse.

Botschaft vom 25. Oktober 1876 (Bundesblatt, IV, 39) zum Gesezentwurf betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter. (Priorität beim Nationalrath.)

5

Kommission des Nationalvaths : Kommission des Ständeraths : Brunner.

Estoppey.

Burckhardt.

Kopp.

Chalumeau.

Cornaz.

Lambelet.

Hold.

Ruchonnet.

Russenberger.

Saxer.

Hof er.

Schwerzmann.

Birmann.

Segesser.

Stoffel.

Ziegler. (Ausgetreten.)

Zweifel.

Im Ständerathe kam es im März nicht zur Behandlung des Nationalrathsbeschlusses vom 18. Dezember 1876 und der Anträge der Kommission des Ständeraths vom 22. Februar 1877 (ausgetheilt in einem Foliobogen).

12. Schwyzer Verfassung, eidg. Gewährleistung.

Botschaft vom 8. Juli 1876 (Bundesblatt, IU, 369), betreffend die Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz vom 11. Juni 1876. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Philippin.

Iloffinann.

(Schriftlicher Keel. (Schriftlicher Bericht, Bericht: 10. Dezbr. 1876; 15. März: Buudesblattl877, Bundesblatt 1877, I, 69.)

Band I, 521.)

Herzog.

Rohr (Aargau).

Morel.

Planta.

Zyro.

B n n d e s b e s c h l u ß vom 20. März 1877: (Ständerath 22. Dezember 1876, Nationalrath 20. März 1877) Annahme des bundesrâthlichen Entwurfs vom 8. Juli 1876, mit Weglassung des Citâtes von Artikel 68 in Erwägung 3 und in Dispositiv 1.

(A. S. III, 66?)

13 Aargauer Kantonsverfassung, eidg. Gewährleistung.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 17. Januar 1877 (Bundesblatt I, lül), betreffend eidgenössische Gewährleistung der revidirten Artikel 34, 36 und 86 der neuen Ausgabe der Staatsverfassung des Kantons Aargau. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationah-aths: Kommission des Ständeraths: Philippin.

Stehlin.

Keel.

"Vigier.

Rohr (Aargau).

Herzog.

Planta.

Zyro.

6 Der Ständerath hat am 15. und der Nationalrath am 17. März 1877 den bnndesräthlichen Entwurf unverändert angenommen (A. S., III, 64).

14. Militärpflichtersaz, neuer Gesezentwurf.

Botschaft und Gesezentwurf vom 30. Oktober 1876 (Bundesblatt IV, 119) betreffend den Militärpflichtersa/,. (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths : Stämpfli.

Vigier.

Berthoud.

Vessaz.

Durrer.

Stehlin.

Gaudy.

Hofer.

Haller.

Kopp.

Hertenstein.

Joly.

Boten.

Steinhauser.

Lezte Vereinbarung : Ständerath 27. und Nationalrath 27. März 1877.

(Bundesblatt 1877, H, 655.)

15. Militärbeamtengehalte und Pferderationen.

Bericht des Bundesrathes vom 12. Mai 1876 in Ergänzung der Botschaft vom 25. Februar, betreffend Bimdesgesez über Besoldung der Militärbeamten und Bundesbeschluß über Vergütung von Pferderationen in Friedeuszeiten.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: G-audy.

Hofer. (Schriftlicher BeDelarageaz.

rieht: 5. Dezember 1876; Hertenstein.

Bundesblatt 1877, I, 65.)

Kaiser (Soloth.).

Vessaz.

Zyro.

Brosi.

Freuler.

Hildenbrand.

S t a n d e r a t h s b e s c h l u ß v o m 1 2 . M ä r z 1877: Annahme der bundesräthliohen Entwürfe vom 25. Februar 1876 (Bundesblatt 1876, I, 429, 435), mit folgenden Abänderungen : · 1. M i l i t ä r b e a m t e n g e h a l t e .

Kubrik : Oberkriegskommissariat.

Chef des Korrebpondenzbüreau (Stellvertreter des Oberkriegskommissärs) Fr. 3500--5000.

Art. 2. Erstes Alinea : Die Beamten, mit Ausnahme der Instruktoren, erhalten eine vom Bundesrath festzusezende Entschädigung für Dienstreisen außerhalb des Amtssizes.

7 IL F o u r a g e r a t i o n e n .

Hier ist am Entwurfe nur das geändert, daß an Stelle des vorgeschlagenen Artikels 11 der übliche Referendumsartikel angenommen wurde, lautend : Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesezes vom 17. Brachmonat 1874 betreffend die Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Bundesbeschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusezen.

Im N a t i o n a l r a t h kam der Gegenstand im März nicht mehr vor.

16. Reklamation Solothurn, betreffend Militärkosten-Vergütung Botschaft vom 6. Oktober 1876 (Bundesblatt IV, I), botreffend das Gesuch der Regierung des Kantons Solothurn um Rükvergütung der Kosten für die Organisationsmusterungen der Landwehr und für die Besammlung der Rekruten (lezteres Gesuch wurde nachträglich auch von Bern gestellt.) (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Toggenburg. (Schriftl. Bericht.)

Real. (Schriftl. Bericht.)

Amberg.

Hettlingen.

Barman.

Hold.

Hasler.

Evêquoz.

Migy Cornaz.

B u n d e s b e s c h l ü s s e vom 27. März 1877 Nationalrath 26., Ständerath 27. März) : I. in abweisendem Sinno betreffend die Landwehr ; II. in entsprechendem Sinne betreffend die Besammlung der Rekruten (Amtliche Sammlung III, S. 76, 78).

Näheres, darunter ein früherer Ständerathsbeschluß, vom 15. März, ist den erwähnten Kommissionalberichten zu entnehmen.

17. Entschädigung für Rekrutenbekleidung 1877.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 23. Februar 1877 (Bundesblatt I, 392) betreffend Entschädigung an die Kantone für die Bekleidung der Rekruten des Jahres 1877. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Delarageaz. (Schriftl. Bericht.)

Militärkommission, siehe : Bucher.

Allgemeine Kommissionen, Seite 29.

Hertenstein.

Reinert Techtermann.

B u n d e s b e s c h l u ß : Nationalrath 27. und Ständerath 27. März 1877 -- A. S., Ili, 74.

Nach dem Ständerathe wurden die Ansäze wie folgt erhöht:

8 1) für einen Infanteristen Fr. 132. 35 (statt Fr. 130. 35 nach. Bundesrath) 2) ,, ,, Fußsoldaten der Spezialwaffen . . ,, 154. 85 ( ,, ,, 151. 50 ,, ,, ) 3) für einen Kavalleristen ,, 205. 65 ( ,, ,, 204. 70 ,, ,, ) 4) ,, ,, Trainsoldaten ,, 926. 75 ( ,, ,, 224. 80 » > Folgender vom Ständerathe am 17. März angenommene Zusaz am Schlüsse von Art. l wurde vom Nationalrathe gestrichen und dann vom Ständerathe fallen gelassen : ·.> ,,Dieser Tarif ist jedoch ausschließlich auf die nach den jüngsthin ausgegebenen Modellen angefertigten Kleider anwendbar, während die nach früherer Vorschrift gelieferten Gegenstände nach dem Tarif von 1876 vergütet werden."

18. Lazarethtrain, Organisation.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 19. Februar 1877 (Bundesblatt I, 327), betreffend den Bestand und die Organisation des Lazarethtrains als II. Abtheilung dos Trainbataillons der Landwehr. (Priorität, abgeändert, beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Scheuchzer.

v. Buren.

Contesse.

Pasta.

Vonmatt.

Kommission des Ständeraths : Militärkommission.

B u n d e s b e s c h l u ß : Nationalrath 17, Ständerath 20. März 1877; nach Entwurf, nur daß als Schlussartikel der übliche Referendumsvorbehalt hergesezt wurde. (Bundesblatt 1877, I, S. 5G7.)

19. Rekurs der Guiden Millier und Buri.

Botschaft des Bundesrathes vom 19. Februar 1877 (Bundesblatt I, 333) zum Rekurs der Guiden Emil Müller in Thun und Friedrich Buri in Bern, betreffend ihre Versezung zu einer andern Waffe. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Vautier (Genf) Keel.

Sträub.

Vourloud.

Widmer-Hüni.

Kommission des Ständeraths Militärkommission.

I. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 21. M ä r z 1877: Bnndesbeschlnss betreffend den Rekurs der Guiden Müller und Buri.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 19. Februar 1877 betreffend den Kekurs der Gniden Buri und Müller gegen ihre Versezung zu einer andern Waffe ; in E r w ä g u n g : daß, wenn sich über die Anwendung der Artikel 193--202 der Militärorganisation (Kavallerie-Pferdestellung) Anstände erheben, nach Artikel 203 derselben, das Militärdepartement, in lezter Instanz der Buudesrath entscheidet, besch ließt: lieber den Rekurs der Guiden Müller und Buri wird zur Tagesordnung geschritten.

A n m e r k u n g . Die ständeräthliche Militärkommission hatte unterm 19. März einen Antrag gestellt, welcher von obigem Beschlüsse nur darin abwich, daß an Stelle der vorstehenden einzigen Erwägung die folgenden Erwägungen figurirten : in Erwägung: 1) daß zwar die beiden Guiden Buri und Müller durch die Bekanntmachung der bernischen Militärdirektion vom 16. Dezember 1874, betreffend die Aushebung der Kavallerierekrnten pro 1875, veranlaßt worden sein mochten, als Guidenrekruten sich anzumelden, da sie hiebei anzugeben hatten, ob sie das Dienstpferd außer dem Dienste selbst v e r p f l e g e n und unterhalten oder ob sie dieses dem Bunde überlassen w o l l t e n ; 2) daß sie über die abweichenden Kundgebungen und Weisungen der eidgenössischen Militärbehörde vom 28. Dezember 1874, 14. und 19. Mai 1875 betreffend den zweiten Theil dieser Alternative nicht verständigt, zur Gruidenrekrutenschule vom 16. Juli -- 14. September 1875 ohne Beanstandung zugelassen und mit Eüksicht auf ihre bekannten Verhältnisse nicht zur strikten Beobachtung des Artikel 192 der eidgenössischen Militärorganisation angehalten worden sind ; 3) daß dagegen, wenn sich über die Anwendung der Artikel 193--202 der Militärorganisation (Kavallerie-l'ferdesttülung) Anstände erheben, nach Artikel 203 derselben, das Militärdepartement, in lezter Instanz der Bundesrath entscheidet.

II.

Der Nationalrath trat am 27. März auf diesen Gegenstand ein, wobei Herr K a r r e r folgenden Antrag stellte: ,,Der Eekurs der beiden Guiden Müller und Buri wird dem Bundesrath in dem Sinne zurükgewiesen und empfohlen, daß :

10 1) in Berüksichtigung der besondern aktenmäßig hergestellten Vorgänge von einer Versezung in eine andere Waffe abgesehen wird, und 2) deren Pferde wie bis dahin durch die Uegieanstalt in Thun oder, wenn sich dritte Personen finden, durch diese verpflegt werden."

Am 28. März verschob der Nationalrath die weitere Behandlung dieses Gegenstandes.

20.

Nachtragskredite für das Jahr 1876.

Botschaft vom 16. Dezember 1876 (Bundesblatt IV, 897).

(Priorität beim Nationalrath.)

Bundesbeschluß: Nationalrath 23. Dezember 1876, Ständerath 10. März 1877, -- gleichlautend mit dem bundesräthlichen Entwurf. (Amtl.

Samml., Band III, Seite 54).

Die Kommissionen siehe in der Uebersdcht vom Dezember 1876, Nr. 21.

21. Gesezentwurf über Anlage eidgenössischer Staatsgelder.

Botschaft nebst Gesezentwurf vom 8. Dezember 1875 (Bundesblatt 1875, IV, 1172) über Anlage eidgenössischer Staatsgelder, in Revision des Gesezes über Darleihen aus eidgenössischen Fonds vom 23. Dezember 1851 (III. 6).

(Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nattoualraths : Kommission des Ständeraths: Haller.

Stehlin.

Challet-Venel.

Estoppey.

Schwerzmann.

Real.

Sonderegger.

Dossenbach.

Lezte Vereinbarung: Ständerath 13., Nationalrath 16. März 1877. Bundesblatt 1877, II, S. 369.

22. Wasserfallen- und Waldenburger-Bahn, Fristverlängerung.

Botschaft vom 30. Mai 1876 (Bundesblatt II, 929) betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallen- und die Waldenburger-Bahn. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Eisenbahnkommission : Eisenbahnkommission, S. 29.

Zin?g.

Bavier.

Chaney.

Merkle.

Tanner. (Schriftlicher Bericht, 8, Februar 1877: Bundesblatt Bd. I, S. 231.)

Vom Nationalrathe wurde am 16. und vom Ständerathe am 20. März 1877 (lezterer hiebei abgehend von seinem frühern Beschlüsse vom 13. Juni 1876) der bundesräthliche Entwurf unverändert angenommen.

&

11 23.

Rigi-Kaltbad-Scheidegg, Konzessionsübertragung.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 18. Dezember 1876 (Bundesblatt IV, 884), betreffend Uebertragung der Konzessionen für die Schmalspurbahn Rigi-Kaltbad-Rigi-Scheidegg.

(Priorität beim Nationalrath.)

S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 12. M ä r z 1877.

Litt, c soll lauten: In Abänderung von Artikel 2 der schwyzerischen Konzession vom 29. November 1872 ist der Gesellschaft gestattet, ihren Siz in Luzern zu nehmen ; jedoch hat sie im Sinn von Artikel 8 des Eisenbahngesezes vom 23. Dezember 1872 im Kanton Schwyz ein Domicil zu verzeigen.

Statt des Wortlautes im Beschlüsse dos Nationalraths vom 23. Dezember 1876 (gleich bundesräthlichem Antrag vom 18. gleichen Monats): c. Im Sinn von Artikel 8 des Eisenbahngesezes vom 23. Dezember 1872 hat die Betriebsgesellschaft der Rigihotels im Kanton Schwyz ein Domizil zu verzeigen.

Der N a t i o n a l r a t h trat am 16. März dieser Abänderung bei.

24.

Bahnpolizeireglement der Nordostbahn.

Rekurs der Regierung von Aargau gegen einen das Bahnpolizeireglement der Nordostbahn genehmigenden Bundesrathsbeschluß. (Priorität beim Ständerath.)

Nationalräthliche Kommission : Ständeräthliche Kommission : Marti.

Eisenbahnkommission.

Chaney.

Dietler.

Graf. (Basel-Landschaft.)

Häberlin.

S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 24. M e r z 1877.

Bundesbeschluss betreffend das Bahnpolizeireglement der Nordostbahn (inclusive Bözbergbahn).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Einsprache der Regierung des Kantons Aargau vom 5. Dezember 1876 gegen das vom Bundesrath unterm 6. Dezember 1875 und 15. November 1876 genehmigte Bahn-Polizeireglement zum Schuze der Nordostbahn, beschließt: Es wird den Artikeln 8, 9 und 10 besagten Réglementes für das Gebiet des Kantons Aargau die eidgenössische Genehmigung entzogen.

Im N a t i o n a l r a t h e kam dieser Gegenstand im März nicht mehr zur Behandlung.

12 25. Lyss-Fräschels, Betriebsvertrag.

Botschaft und Beschlußentwurf vom 30. Januar 1877 (Bundesblatt I, 385) betreffend den Betriebsvertrag für die Broyethalbahn, Sektion Lyß-Fräschels.

Vom Ständerath am 12. und vom Nationalrath am 16. März 1877 nach bnndesräthlichem Entwurf angenommen.

26. Vier Eisenbahnfristverlängerungen.

Botschaft und 4 Beschlußentwürfe betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahnlinien : a) Langenthal-Wauwyl.

b) Aargauische Süd bahn.

c) Bern-Ins-Cornaux.

l Botschaft vom 28. Februar d) Waadtländische Jurabahnen/ 1877 (B.-BL, I, 400).

Ad a und b : Mit bundesräthlicher Zuschrift vom 21. März wurde angezeigt, daß diese zwei Gegenstände vor der Junisession nicht zur Yorlage gelangen können.

Ad c. B e r n - I n s - C o r n a u x .

Ständerathsbeschluß vom20. März: A b l e h n u n g der Fristverlängerung.

-- Nationalrath, 27. März : Fristbewilligung nach bundesräthlichem Entwurf.

-- Ständerath, 28. März: Festhalten an der Ablehnung. -- Nationalrath, 28. März: Verschub der weitern Behandlung.

Ad d. W a a d t l ä n d i s c h e J u r a b a h n e n .

Vom Ständerath am 20. und vom Nationalrath am 27. März 1877 nach bundesräthlichem Entwurf angenommen.

27. Fristverlängerungen filr die Eisenbahnen : a) Pfäffikon-Brunnen ; b) Stanz-Rothschuh ; c) Brünigbahn : Botschaft und drei Beschlußentwürfe vom 18. Dezember 1876 (Bundesblatt IV, 889). (Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath am 19. und vom Nationalrath am 27. März 1877 nach bundesräthlichem Antrag angenommen.

28. Fristverlängerung fUr die Eisenbahn Seebach-(Oeriikon)-ZUrich.

Botschaft vom 20. Dezember 1876 (Bundesblatt IV, 895).

(Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath am 21. und vom Nationalrath am 27. März 1877 nach bundesräthlichem Entwurf angenommen.

13 29. Beschwerde der Suisse Occidentale über die Gebühr für Eintragung der Pfandrechte an Eisenbahnen : Botschaft vom 30. November 1876 Bundesblatt IV, 660). (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Haberstich Russenberger.

Challet-Venel.

Morel.

Holdener.

Sulzer.

Römer.

Ringier.

Scherz.

Brosi.

I. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 12. März 1877.

Es ist die Beschwerde theilweise, nämlich insoweit sie auf die Gebühren für Einschreibung der v o r dem Inkrafttreten des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Pfandrechte an Eisenbahnen nach kantonalem Eechte errichteten Pfandrechte Bezug hat, als begründet anerkannt und die Eükgabe der dafür bezogenen Beträge anzuordnen.

II. N a t i o n a l r a t h s b e s c h l u ß vom 26. M ä r z 1877 (auf gleichlautenden einstimmigen Kommissionalantrag vom 16. März) : Das Gestich der Suisse Occidentale wird dem Bundesrathe in dem Sinne zur Berüksichtigung empfohlen, daß : 1) für die Eintragung alter Pfandrechte nur eine Gebühr von 5 Centimes von Fr. 1000 gefordert, und 2) bei der Verpfändung kleinerer Bahnstreken für größere Anleihen, die schon anderes Pfand besizen, nicht der volle Kapitalbetrag in Berechnung gezogen werde.

III. S t ä n d e r a t h stimmt zu: 27. März.

30. Fabrikgesez.

Botschaft vom 6. Dezember 1875 über das Bundesgesez betreffend die Arbeit in den Fabriken*). (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Künzli.

Kappeier.

Band.

Jenny.

Bleuler.

Vessaz.

Born.

Gengel.

Klein.

Zangger.

Müller.

Theiler.

Philippin.

Moriaud.

Tschudy.

Vautier.

Lezte Vereinbarung : Ständerath 19., Nationalrath 23. März 1877.

(Bundesblatt 1877, II, 483.)

*) Citate von Berichten etc. siehe in den Uebersichten der zwei vorhergehenden Sessionen.

14

31. Handelsstatistik.

Botschaft vom 24. November 1876 (Bundesblatt IV, 603), über das Postulat des Ständerathes vom 17. März 1876 betreffend schweizerische Waarenstatistik. (Motion Jenny.)

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Zweifel.

Keller. (Schriftlicher Bericht, Band.

14 März 1877: B.-B1., I, 507.)

Kaiser (Bern).

Herzog.

Keller.

Stehliu.

Thommen.

I. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 14. März 1877.

Bundesbeschlnss betreffend Einführung einer zollamtlichen Handelsstatistik.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bandesraths vom 24. November 1876, betreffend Einführung einer zollamtlichen Handelsstatistik, beschließt: Der Bundesrath wolle bei der Revision des Zolltarifes das System der Deklaration des Ursprungs, der Bestimmung und des Werthes der aus-, einund durchgehenden Waaren thunlichst berüksichtigen und sich diesfalls auch mit den kantonalen Handelskammern, sowie mit dem schweizerischen Handelsund Industrieverein ins Einvernehmen sezen.

II. E i n s t i m m i g e r A n t r a g der K o m m i s s i o n des N a t i o n a l r a t h s vom 18 März 1877:| ' : ^ Abänderung des Dispositivs wie folgt: Der Bundesrath wolle zu diesem Zweke bei der Revision des Zolltarifes das System der Deklaration des Ursprungs, der Bestimmung und des Werthes der aus-, ein- und durchgehenden Waaren thunlichst berüksichtigen ; ferner, wo möglich dafür sorgen, daß auch die Postsendungen in den Bereich dieser Statistik gezogen werden können, -- und sich behufs näherer Ein- und Durchführung der Bezüglichen Maßregeln mit den schweizerischen Handelsorganen in Verbindung sezen.

III. N a t i o n a l r a t h s b e s e h l u ß vom 17. M ä r z 1877: N i c h t e i n t r e t e n auf den Gegenstand (Ablehnung der Vorlage).

IV. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 20. M ä r z 1877: Wie bei Ziffer II, d. h. Fassung des Dispositivs wie folgt: Der Bundesrath wolle zu diesem Zweke bei der Revision des Zolltarifes das System der Deklaration des Ursprungs, der Bestimmung und des Werthes der aus-, ein- und durchgehenden Waaren thunlichst berüksichtigen ; ferner, wo möglich dafür sorgen, daß auch die Postsendungen in den Bereich dieser

15 Statistik gezogen werden können, -- und sich behufs näherer Ein- und Durchführung der bezüglichen Maßregeln mit den schweizerischen Handelsorganen in Verbindung sezen.

'V. N a t i o n a l r a t h s b e s c h l u ß vom 27. M ä r z 1877.

Festhalten an der Ablehnung der Vorlage.

VI. S t ä n d e r a t h , 28. März: Verschiebung der weitern Behandlung dieser Angelegenheit.

32. Pariser Weltausstellung, schweizerische Betheiligung.

Bericht und Antrag des Bundesrathe vom 9. Mär/, 1877 (Bundesblatt I, 447) betreffend Betheiligung der Schweiz an der Pariser Weltausstellung von 1878. (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Studer. (Schriftlicher Bericht, Stehlin. (Schrift!. Bericht, 22. März 1877: B.-B1.II, 711.)

nicht für den Druk.)

Bally.

Schaller.

Chalumeau.

Weber.

Klaye.

Sulzer.

Klein.

Theiler.

Rikli.

Vautier.

Lezte Vereinbarung: Nationalrath 27., Ständerath 27. März 1877.

Am bnndesräthlichen Entwürfe wurden von den gesezgcbenden Ruthen mehrere Aenderungen vorgenommen: 1) EinSchiebung der Litt, q am Schlüsse von Artikel 1.

2) Streichung von Alinea 2 in Artikel 11 (Telegraphenfreiheit).

3) Bewilligung von Fr. 380,000 statt 375,000.

4) Abänderung des Vollziehungsartikels (Artikel 13).

(Siehe Amtliche Q-esezsammlung, III, 68.)

33. Francocouverts, Verkaufpreis.

Botschaft und Gresezontwurf vom 19. Februar 1877 (Bundesblatt 1,270) betreffend den Verkaufpreis der Francocouverts.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Leuenberger.

Grand.

Huber.

Kommission des Ständeraths : Vigier.

Fmiler.

Birmana.

Kusser.

Schoch.

Vom Ständerath wurde am 10. und vom Nationalrathe am 16. März 1877 der bundesräthliche Entwurf angenommen, nur mit einer Berichtignng im Eingange, siehe Bundesblatt 1877, I, 595.

Siehe auch die anläßlich gestellten Motionen Joos, 'Kr.-öl, und Schoeh, Nr. 52.

16 34. Telegraphen-Taxsystem.

Botschaft und Gesezentwurf vom 21. Februar 187*7 (Bundesblatt I, 305) betreffend Modifikation des TelegraphenTaxsystems (für den telegraphischen Verkehr im Innern der Schweiz). (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Jolissaint. (Schriftlicher Bericht, Sulzer. (Schriftl. Bericht. 11. März 22. März 1877: B.-B1. II, 718.)

1877: B.-B1. I, 488.)

Graf (Appenzell).

Zen-Rnffinen.

Künzli.

Morel.

de Montheys.

Zinggeler.

Der Ständerath hat am 12. März 1877 den bundesräthlichen Gesezentwurf vom 21. Februar unverändert angenommen ; der Nationalrath seinerseits beschloß am 23. März : Verschiebung der Berathung dieses Gegenstandes auf die nächste Junisession.

35. Rekurs vom Gemeinderath Dünnten, betreffend Stimmrecht.

Rekurs des Gemeinderath von Dürnten (Zürich), gegen Bundesrathsbeschluß vom 31. Januar 1876, betreffend Stimmrecht der Niedergelassenen. (Priorität beim Ständerath.)

Siehe die Uebersicht der vorigen Session (Dezember 1876, Nr. 34). Der Ständerath ließ die Angelegenheit liegen, mit Rüksicht auf die schwebende Erlassung eines Bundesgesezes über politische Rechte. Aus gleicher Rüksicht ließ Herr Ständerath Cornaz seine Motion vom 6. Dezember 1876, siehe Nr. 45 der Dezemberverhandlungen, fallen.

36.

Rekurs Bern gegen Wallis, betreffend Bussung von G. Bridi wegen Viehtrieb.

Rekurs der Regierung des Kantons Bern gegen Bundesrathsbeschluß vom 30. Dezember 1875 (Bundesblatt 1876, III, S. 625) in Sachen des Staatsrathes des Kautons Wallis, betreffend Gerichtstand in Strafsachen gegen Germain Bridi und Konsorten, von Savièse, Kantons Wallis, wegen Viehtrieb. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Stoffel.

Kussenberger.

Forrer.

Hold.

Jaquet.

Lussy.

Räber.

Rohr (Aargau).

I. A n t r ä g e von der s t ä n d e r ä t h l i c h e n K o m m i s s i o n Die Mehrheit, vortreten durch Hrn. Russenberger beantragt Aufhebung des Bundesrathsbeschlusse betreffend das vom Polizeirichter von Saanen am 10. Dezember 1873 gegen Germain Bridi und Mithaften von Savièse erlassene Urtheil, sowie die zur Vollziehung dieses Urtheils getroffenen Rechtsmaßregeln, nnd zwar auf Grund der Erwägungen :

17 1) daß das Urtheil des Polizeirichters in Saanen vom 19. Dezember 1873, welches durch den angeführten Bundesrathsbeschluss aufgehoben worden ist, erlassen wurde auf Grund einer kantonalen Polizeiverordnung, die weder ihrem Wortlaute nach, noch in der Anwendung, die sie im vorliegenden Sonderfalle gefunden hat, imWiderspruchee steht mit einer Bestimmung derBundesverfassungg oder eines Bundcsgesezes ; 2) daß den Bundesbehörden kein Aufsichtsrecht über die kantonale Strafrechtspflege zusteht; 3) daß auch die Kantone durch die Bundesverfassung nicht gehindert sind, erlassene Strafurtheile gegen Schweizerb urger, welche in einem andern Kantone festen Wohnsiz haben, durch Beschlagnahme von Vermögensobjekten auf ihrem Gebiete zu vollstreken.

Hr. Lussy hinwieder stellt den Minderheitsantrag : Es sei der fragliche Bundesrathsbeschluß aufrechtzuhalten und die Kegierung von Bern abzuweisen.

II. S t ä n d e r a t h s b e s c h l u ß vom 17. M ä r z 1877: In Betracht, daß aus den Akten sich nicht ergibt, öl) eine förmliche Eröffnung des in Frage stehenden Urtheils an die Angeklagten bis dahin erfolgt ist und somit Zweifel darüber bestehen, ob dieses Urtheil in Rechtskraft getreten sei, beschließt der Ständerath: Die Angelegenheit wird zur Vervollständigung der Akten an den Bundesrath zurükgewiesen.

37. Petition Dénéréaz, betreffend

Verfassungsinterpretation.

Bundesräthlicher Bericht vom 24. November 1876 (Bundesblatt IV, 641) über: Petition von Hrn. Louis Dénéréaz in Genf um Interpretation der Artikel 43, 45 und 102 der Bundesverfassung, betreffend Niederlassungsverhältnisse, Stimmrecht etc. (Priorität beim Ständerath.)

Die Kommissionen und der ständeräthliche Beschluß vom 11. Dezember 1876 sind aus der Dezemberübersicht, Traktandum Nr. 35 zu ersehen. Der in der Motivirung abweichende Nationalrathsbeschluß vom 14. März 1877 wurde durch Beitritt des Ständeraths vom 17. März zum Bundesbeschluß erhoben. Dieser findet sieh abgedrukt im Bundesblatt 1877, I, 570.

Eine Besehwerde des Herrn Dénéréaz vom 24. März 1877 über den Inhalt des ihn betreffenden Bundesbeschlusses wurde vom Nationalrath am 26. und vom Ständerath am 27. März ad acta gelegt.

38. Motion von Hrn. Nationalrath Dr. A. Escher, vom 16. Dezember 1876, betreuend die Frage, ob dem eidgenössischen Handelsdepartement und dem Departement des Innern nicht Fachkollegien beigegeben werden sollten.

Wortlaut der pendent gebliebenen Motion : Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage, ,,ob nicht dem Handelsund dem Zolldepartemente ein ans Fachmännern bestehendes ständiges Kollegium für Handel, Industrie und Gewerbe, und dem Departemente des Innern.

18 ein solches für Land- und Forstwirthschaft beizugeben sei, in der Meinung, daß diese Kollegien die Befugniß erhalten sollen, den betreffenden Deçartementen innerhalb der bezeichneten Gebiete sowohl von sieh aus die ihnen durch die Verhältnisse als geboten erscheinenden Vorschläge zu machen, als auch ihr Gutachten über alle einschlägigen Angelegenheiten, welche eine besondere Wichtigkeit haben, abzugeben", einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und der Bundesversammlung sachbezüglichen Bericht nnd Antrag zn hinterbringen.

39. Motion : a) von HH. Nationalräthen Bally und 11 Mitunterzeichnern, vom 22. Dezember 1876, und b) Zusaz von Hrn.

Nationalrath Jolissaint vom 23. Dezember, betreffend a) Patentschuz ; b) Koatrolirung von Edelmetallen und Schuz von Fabrikzeichen der Uhrenindustrie. (Nr. 601", Dezembersession.)

Die Genehmigung der Motion Bally (Herr Jolissaint zog seinen Zusaz zurük, weil schon berüksichtigt in der Motion Bodenheimer, vide Dezemberverhandlungen, Traktandum Nr. 59) führte zu folgendem Postulat des N a t i o n a l r a t h s vom 14. M ä r z 1877: Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen, ob es nicht im Interesse der schweizerischen Produktion sei, den Patentschuz (Brevet d'invention) im Gebiete der Industrie und der Landwirthschaft einzuführen, und bejahenden Falls einen Gesezentwurf darüber auszuarbeiten.

40. Motion von Hrn Ständerath A. Herzog-Weber, vom 23. Dezember 1876, betreffend Artikel 16 des Transportreglemontes der Schweiz. Eisenbahnen (über Supplementstaxe für Versäumung der Billetlösung).

Diese Motion, deren Wortlaut in den Dezemberverhandlungen, Traktandum Nr. 62, angegeben ist, kam im Ständerathe am 13. März 1877 zur "Verhandlung und wurde hiebei vom Motionssteiler, auf die Erklärungen des Yorstehers des Eisenbalmdepartements hin, zurükgezogen.

41. Herstellung des finanziellen Gleichgewichts, Vorbericht.

Botschaft vorn 2. März 1877 (Bundesblatt I, 486) betreffend Verschiebung der durch Postulat vom 4. Juli 1876 verlangten Berichterstattung über Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes in der Bundesverwaltung. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Ständeraths (im Nationalrath wurde keine bestellt) : Vigier, Gengel, Estoppey.

Im Ständerath wurde am 21. und im Nationalrath ebenfalls am 21. März 1877 von dieser Botschaft am Protokoll Vormerkung genommen.

19 42.

Petition gegen Impfzwang.

Petition (datili Zürich, 21. Februar 1877) vom schweizer.

Verein gegen Impfzwang: Dr. Th. Bruckner und acht Mitunterzeichner ; Petition von Dr. S. Zopfy in Schwanden, Kantons Glarus, vom 25. Februar 1877, gegen den Impfzwang, beziehungsweise Anerbietung eines Geheimmittels. (Priorität beim Nationalrath.)

Vom Nationalrath am 17. März 1877, auf Antrag der Petitionskommission, an den Bundesrath zur Berichterstattung überwiesen. -- Kommission des Ständeraths: Bodenheimer, Jenny (ausgetreten), Theiler.

43. Begnadigungsgesuch Ackermann.

Botschaft vom 12, März 1877 (Bundesblatt I, 492) betreffend das Begnadigungsgesuch für den am 11. April 1876 wegen Diebstahls zu 2 l /2 Jahren Zuchthaus verurtheilten Johann Damasus Ackermann von Wegenstetten, Kanonier der Landwehrbatterie Nr. 6 ; d. d. Strafanstalt Lenzburg, 24. Februar 1877.

Kommission der vereinigten Bundesversammlung : Vonmatt.

Kaiser (Bern).

Lurati.

Real.

Vessaz.

Die Bundesversammlunghat am 20. März 1877 nach Kommissionalvorschlag dem Petenten den vom Bundesrath beantragten Strafnachlaß gewährt.

44.

Petition Fröhliger (Erbschaft Metzger).

Petition von A. Fröhliger, Präsident des elsäßischen Komités, betreffend Nachlaß von Theobald Metzger von Weibnum.

(St. Louis, 25. Januar 1877.) (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Petitionskommission, siehe Seite 29.

Lusser. (Schriftlicher Bericht, jedoch nicht zum Druk bestimmt.)

Menoud.

Dossenbach.

Vom Nationalrath am 16. und vom Ständerath am 20. März 1877 dem Bundesrathe zu gut erachteter Erledigung zugewiesen.

45. Beschwerde von Herrn Wilhelm Christ-Simmener von Basel, in Genf (ohne Datum, eingegangen am 5. März 1877), betreffend ein Kreisschreiben des Bundesrathes, enthaltend Warnungen gegen diese Auswanderungsagentur. (Priorität beim Nationalrath

20 Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: : (Petitionskommission.)

Escher.

Cornaz.

Fischer.

Brosi.

Lurati. (Schriftlicher Bericht, Frenler.

15. März 1877: Bundesblatt, Bd. l, 573).

Hayor-Vautier.

Ritschard Vom Nationalrath wurde am 20. und vom Ständerathe am 27. März 1877 der Rekurs motivirt abgewiesen, siehe Bundesbeschluss im Bundesblatt 1877, Bd. I, S. 597.

46. Beschwerde von Eugène Jaccard, Graveur und Literat, d. d.

Sainte Croix (Waadt), 5. März 1877, gegen das schweizerische Generalkommissariat für die Ausstellung in Philadelphia, betreffend Zurükbehaltung eines Ausstellungsgegenstandes (Stichplatte). (Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Stäuderaths : Petitionskommission.

Morel.

Wirz.

"Weber.

Beschluß des Nationalraths vom 17. und des Ständeraths vom 20. März 1877 : Ueberweisung der Eingabe an den Bundesrath, in dem Sinne, daß dieser das schweizerische Generalkommissariat für die Ausstellung von Philadelphia anweisen wolle, dem Petenten die fragliche Stichplatte kostenfrei wieder zugehen zu lassen.

47.

Begnadigungsgesuch von Heinrich Albert Meyer von Wetzikon, gewesener Korporal beim Bataillon Nr. 34, verurtheilt wegen Diebstahls.

Auf den Antrag der unter Traktandum Nr. 43 angeführten Kommission wurde von der Bundesversammlung am 20. März 1877 der in der hundesräthlichen Botschaft vom 12. März 1877 (Bundesblatt l, 495) angetragene Strafnachlaß bewilligt.

'

48. Begnadigungsgesuch des Johannes Schefer, Infanterierekrut von Bühler, Kantons Appenzell, verurtheilt wegen Diebstahls.

Auf den Antrag der oben angeführten Kommission wurde von der Bundesversammlung am 20. März 1877 der in der bundesräthlichen Botschaft vom 18. März Bundesblatt I, 539) empfohlene Strafnachlaß gewährt.

49. Begnadigungsgesuch des Johann Jost von Wynigen, Pächter bei Lauperswyl (Bern), verurtheilt wegen Eisenbahngefährdung.

Bericht dos Bundesrathes vom 16. März 1877 (Bundesblatt I, 534).

21 Uebereinstimmend mit dem bundesräthlichen und entgegen dem abweichenden Kommissions-Antrage wurde von der Bundesversammlung am 20. März 1877 dieses Begnadigungsgesuch a b g e w i e s e n .

50. Motion von Herrn Nationalrath Ziegler und Mitunterzeichner betreffend die Frage, welche Geseze in dieser Session zu erledigen seien.

Wortlaut der vom Nationalrath am 15. März abgelehnten Motion: Der Nationalrath beschließt, in dieser Sessionsabtheilung nur diejenigen Geseze, für welche absolute Dringlichkeit vorliegt, nämlich das Gesez betreifend die p o l i t i s c h e n Hecht e der N i e d e r g e l a s s e n e n und A u f e n t h a l t e r und den Verlust de r politischen Rechte der Schweiz e r b ü r g e r , und das Gesez betreffend den M i l i t ä r p f l i c h t e r s a z zum Abschluß zu bringen und daneben die laufenden Geschäfte zu erledigen.

B e r n , den 14. März 1877.

Ziegler.

Ch. Chalumeau.

H. Häberlin.

J. B. Gaudy.

Marti.

51. Motion von Herrn Nationalrath Joos, betreffend Einführung des Frankaturzwanges.

Gleichlautendes Postulat des National rathes vom 16. M ä r z 1877: Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage des Frankaturzwanges zu untersuchen, und darüber Bericht zu erstatten.

52. Motion von Herrn Nationalrath Schoch, betreffend Frankirung von Briefumschlägen u. s. f. auf Bestellung Dritter.

Erledigt durch folgende gleichlautende Einladung des Nationalraths an den Bundesrath vom 16. März 1877 : Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht die Postverwaltung zu ermächtigen sei, unter den erforderlichen schüzenden Bestimmungen auf Bestellung dritter Personen gegen entsprechende Bezahlung Briefumschläge, Streifbänder und Postkarten mit Frankozeichen versehen und an die Besteller abgeben zu lassen, und nach Gutfinden das Geeignete zu verfügen.

53.

Interpellation von Herrn Ständerath Bodenheimer, betreffend Ergänzung des Gesezes über Eisenbahnverpfänduug etc.

Interpellation : Der Unterzeichnete wünscht den Bundesrath über folgende Frage zu interpelliren.

Bei Anlaß der Berathung des Geschäftsberichtes pro 1875 nahm der Ständerath, auf Anregung des Unterzeichneten, folgendes Postulat an :

22 ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht das ,,Bundesgesez über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisen,,bahnen durch die Aufnahme von Bestimmungen über den Abschluß eines ,,gerichtlichen Akkomodements zwischen den Gläubigern und der in Liqui,,dation befindlichen Bahngesellschaft zu ergänzen sei, und wenn er zur ,,Bejahung der Frage gelangt, einen bezüglichen Entwurf vorzulegen."

Dem Vernehmen nach hat der Buudesrath einen Entwurf in Berathung gezogen. Der Unterzeichnete stellt die Frage : weßhalb dieser Entwurf den eidgen. Räthen nicht vorgelegt wird ?

B e r n , den 16. März 1877.

B o d e n h e i m e r , Ständerath.

Am 17. März im Ständerathe behandelt und diirch Erklärungen des Vorstehers des Eisenbahndepartements erledigt.

54. Motion von Herrn Nationalrath Segesser betreffend Impfzwang.

Motion : Die zwangsweise Revaccination beim Militär hat zu unterbleiben, bis die Bundesversammlung sich über die Gesezmäßigkeit der Maßregel ausgesprochen hat.

B e r n , den 17. März 1877.

S e g e s s e r , Nationalrath.

Am 20. März vom Nationalrathe abgelehnt.

55. Motion von Herrn Ständerath Estoppey und 13 Mitunterzeichnern betreffend Beginn der Sommersession im Juli.

Motion : Der Nationalrath hat am 11. Dezember 1876 die Einladung an den Bundesrath beschlossen, zu prüfen und zu begutachten, ob nicht in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 17. Christmonat 1873 die erste Abtheilung der ordentlichen Jahressession wieder auf den Heumonat verlegt werden solle.

Die Unterzeichneten sehlagen dem Ständerath vor, seinenorts besagter Einladung zuzustimmen, in der Meinung, daß der Bundesrath ihm beförderlichst und zwar wenn möglich noch in aermaliger Session über diese Frage Bericht zu erstatten habe.

B e r n , den 19. März 1877.

Ch. Estoppey.

A. Vessaz.

H. Schaller.

Hoffmann.

Menoud.

Hofer.

A. Brosi.

Birmann.

Hold.

Evêquoz.

Am 20. März vom Ständerathe abgelehnt.

Dr. Reali.

A. Franzoni.

P. Moriaud.

Zangger.

56. Motion von Herrn Ständerath Keller, vom 19. Mära 1877, betreffend künftiges Verfahren ertheilungen etc.

bei Eisenbahn-KonzessionS-

23 G l e i c h l a u t e n d e s P o s t u l a t d e s Ständerathes vom 21. März 1877 Der Bundesrath ist eingeladen, über die Grundsäze, welche in Zukunft bei Konzessionsertheilungen, bei Frist st Verlängerungen und bei Finanzausweisen für Eisenbahnunternehmungen einzuhalten sind, Bericht zu erstatten.

57. Ermächtigung des Bundesrathes zu Eisenbahn-Fristverlängerungen in der Zwischenzeit.

Der Ständerath beschloß am 23. März, für dermalen von der üblichen Ermächtigung abzusehen. Im Nationalrathe kam der Gegenstand nicht mehr zur Behandlung.

58. Motion von Herrn Nationalrath Joos vom 19. März 1877 betreffend colonisatorische Auswanderung.

"Wortlaut der pendent gebliebenen

Motion : Der Bundesrath wird eingeladen, in E r w ä g u n g : 1) daß die volkswirtschaftlichen Zustände der Schweiz für Tausende von Familien die Hoffnung ausschließen, durch Fleiß und Sparsamkeit zu einem dem Grade der heutigen Gesittung angemessenen Lebensbedarf (Standard of life) zu gelangen ; 2) daß die Schweiz nicht so viel Holz und Brennmaterial erzeugt, als für den häuslichen Bedarf und die Gewerbe gebraucht wird, -- auch kein zureichender Grund zur Annahme vorliegt, es werde dieser Uebelstand, bei anwachsender Bevülkerungszahl, in den nächsten Jahrzehnten gehoben werden ; 3) daß in Folge von Uebernuzung oder fehlerhafter Behandlung der schweizerischen Waldungen große Flächen unfruchtbar geworden sind und viel größere vonihrerr Fruchtbarkeit verloren haben, mithin die Schönheit, Annehmlichkeit und Ertragsfähigkeit des Landes abnimmt; 4) daß Jahr um Jahr Hunderte von Personen und Familien ihren heimischen Heerd verlassen, um eine lange, kostspielige und gefahrvolle Reise zu unternehmen und ein Ungewisses Loos gegen das Leben im Lande ihrer Geburt einzutauschen; 5) daß man in der Schweiz stets anerkannt hat, es solle die alte Heimat dem scheidenden Bürger auf seinem oft schweren Wege nach der neuen Heimat mit Rath und That an die Hand gehen, um ihn vor Uebervortheilung zu bewahren und ihm sonst nüzlich zu sain; 6) daß ein großer Theil der das schweizerische Auswanderungswesen begleitenden Uebel aus Unkenntnis eines geeigneten Ansiedelungszieles herrührt und es namentlich für ziellos auswandernde Familien von hoher Wichtigkeit ist, mögliehst bald nach ihrer Ankunft in Amerika einen Pla zu finden, wo sie geborgen sind und ihren Unterhalt verdienen können ;

24 7) daß, laut amtlichen Konsularberichte an den Hohen schweizerischen Bundesrath, gerade aus der Schweiz verhältnißmäßig mehr entblößte und hilflose Einwanderer, als aus irgend einem andern Lande, in Amerika ankommen, und es noch im Jahre 1873 einzelne schweizerische Gemeinden gab, die, um sich der ihnen unbequemen Angehörigen zu entledigen, Frauen und Kinder einem sicheren Tode aussezten ; 8) daß Nuzen und Ehre kräftiger gefördert, Schaden früher gewendet wird, wenn die Eidgenossenschaft auf eine Erfolg versprechende und volkswirtschaftlich gerechtfertigte Weise der Wiederholung von solchen, den Ruf des Gesammtvaterlandes gefährdenden Vorkommnissen vorbeugt, als wenn sie sich mit wohlgemeinten Warnungen begnügt ; 9) daß, sofern berechtigte und ehrenhafte Inseressen der im Lande Verharrenden unverlezt bleiben, nichts einzuwenden ist gegen die Entfaltung einer staatlichen Thätigkeit, wodurch dein Auswanderer die ersten Schritte im fremden Lande erleichtert und die Gründung einer zukunftverheißenden Existenz ermöglicht wird ; 10) daß eine Reihe von blühenden, jedoch in zu kleinem Massstabe angelegten schweizerischen Niederlassungen den Wunsch nach Anlegung wenigstens e i n e r größeren Niederlassung rechtfertigt; 11) daß ein zu vollkommen f r e i e r Niederlassung geeigneter Sammelplaz, wenn im Besize der Eidgenossenschaft, oder von Kantonen oder von Gemeinden, von vorn herein das nöthige Vertrauen erweken und die ausreichende Anziehungskraft ausüben würde für manche auch nicht-schweizerische Ansiedler ; 12) daß in Folge dessen, neben einer baldigen und stetigen Werthvermehrung des durch die Staatsvermittlung erworbenen Grundeigenthums, das Band freundschaftlicher Beziehungen zur alten Heimat fortbestände, die Wahrung der Kulturinteressen gesichert wäre und wohl auch auf eine häufiger eintretende Rükkehr vermöglich gewordener Mitbürger gehofft werden dürfte ; zu prüfen und zu begutachten, ob nicht auf den Namen der Eidgenossenschaft, oder auf den Namen von Kantonen oder Gemeinden, oder auf den Namen einer in vollem Einverständniß mit dem Bundesrath handelnden Gesellschaft ein zur Ansiedelung eeigneter größerer Landkomplex kaufs- oder schenkungsweise zu erweren sei.

B e r n , den 19. März 1877, J o o s, Nationalrath.

g

59. Frage der Verlegung der Sommersession.

Botschaft vom

21. März 1877 Bundesblatt I, 580). (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Burckhardt.

Birmann.

Dénériaz.

Estoppey.

Joly Lussy.

Münche · Thoma Beschluß des Nationalraths vom 27. und des Ständeraths vom 28. März 1877: die bisherige Einrichtung beizubehalten.

Der erste Beschluß des Ständeraths, vom 23. März, fiel dahin ; er lautete :

25

Bnndesbesckluss betreffend Verlegung des Beginns der ordentlichen Session der Bundesversammlung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 21. März 1877 ; in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 17. Christmonat 1873 über den Beginn der ordentlichen Session der Bundesversammlung, beschließt: Art. 1. Der Nationalrath und der Ständerath versammeln sich zur ersten Abtheilung der ordentlichen Jahressession der Bundesversammlung am dritten Montag des Brachmonats ; zur zweiten Abtheiluiig derselben Session am ersten Montag des Christmonats.

Art. 2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

60. Bern-Luzern-Bahn, Konzessionsübertragung.

Botschaft vom

21. März 1877 (Bundesblatt I, 541).

Beschluß des Ständeraths vom 24. und des Nationalraths vom 27. März 1877, mit einigen Modifikationen des bundesräthlichen Entwurfes. (Siehe Eisenbahnaktensammlnng.)

61. Motion von Herrn Mationalrath Stämpfli vom 21. März 1877, betreffend Eingabe eines neuen Gesezentwurfs über Banknoten.

Wortlaut der pendent gebliebenen Motion : Der Bundesrath wird eingeladen, über die Ausgabe und die Einlösung von Banknoten mit möglichster Beförderung den Käthen einen neuen Gesezentwnrf vorzulegen, wobei neben einheitlicher Eegulirung der Emission und Einlösung und der zu leistenden Garantien, namentlich auch eine gleichmäßige Abgabenerhebung zu Gunsten des Bundes eventuell bis zu l °/o der Zirkulationssumme ins Auge zu fassen ist.

B e r n , den 21. März~1877.

S t ä m p f l i , Nationalrath.

62. Motion von Herrn Nationalrath Moïse Vautier und 14 Mitunterzeichnern vom 21. März 1877, betreffend Beibehaltung der kantonalen Militärmusikkorps.

Motion : Der Bundesrath ist eingeladen, die Frage betreifend die Formation von Militärmusikkorps zu prüfen.

26 Inzwischen sei die Verfügung des Militärdepartements vom 20. Januar 1877 betreffend Auflösung der kantonalen Militärmusikkorps suspendirt.

B e r n , den 21. März 1877.

Moïse Vautier.

H. Faulet.

Charles Baud.

Philippin.

Techtermann.

Künzli.

L. Mayor-Vautier.

Seiler.

L. Barman.

A. Dénériaz.

J. Vonmatt.

B. Durrer.

L. Weck-Reynold.

L. H. Delarageaz.

Reinert.

Der Nationalrath erließ am 28. März als Z w i s c h e n e n t s c h e i d (die Motion bleibt p e n d e n t ) folgende Suspensivweisung an den Bundesrathe ,,Es soll die durch Kreisschreiben des eidgenössischen Militärdepartements vom 20. Januar 1877 angeordnete Auflösung der kantonalen Militärmusikkorps provisorisch eingestellt sein, bis zur Erledigung der Motion der Herren M. Vautier und Konsorten."

63. Motion von Herrn Ständerath Cornaz, vom 22. März 1877, betreffend den Modus der Vorlage der aus der Märzsession hervorgehenden Referendumsgeseze an das Volk.

Motion : In Erwägung, daß in der Kegel zwischen den verschiedenen Gesezen, über welche das Referendum nach einer Session der Bundesversammlung zur Anwendung kommen kann, eine Wechselbeziehung nicht besteht ; im Hinbli auf das Bundesgesez betreffend Volksabstimmung über Bundesgesez und Bundesbeschlüsse vom 17. Juni 1874, beschließt der Ständerath: Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Volksabstimmung über die in dermalig Session angenommenen Geseze auf verschiedene Zeitpunkte anzusezen sein wird, wenn das Referendum dafür unter den in Artikel 89 der Bundesverfassung vorgesehenen Bedingungen anbegehrt werden sollte.

B e r n , den 22. März 1877.

C o r n a z , Ständerath.

Vom Ständerathe am 27. März abgelehnt.

64. Motion von Herrn Nationalrath Vonmatt vom 27. März 1877, betreffend Sonntagsruhe der Eisenbahnangestellten.

"Wortlaut dieser p e n d e n t g e b l i e b e n e n Motion : Der Bundesrath wird eingeladen, dem Artikel 9 des Eisenbahnesezes dritten welcher den Beamten und Angestellten der Eisenbahnen je den ritten Sonntag als Euhetag zusichert, Vollziehung zu verschaffen, oder falls

g

derselben erhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen, zu erwägen, wie "Weise der besagte Artikel 9 des Eisenbahngesezes zu diesem Zweke abzuändern sei.

B e r n , den 27. März 1877.

J. V o n m a t t , Nationalrath.

27 65. Beiträge zum Abstimmungsgeseze.

An den Bundesrath wurden von den Räthen zur Begutachtung (bei Anlaß des in Aussicht stehenden revidirten Gesezentwurfs über Wahlen und Abstimmungen) gewiesen : a. Eingabe der Herren Nationalrath S t u d e r und Ständerath S t e h l i n vom 26. März 1877, betreffend Einführimg eines p r o p o r t i o n a len W a h l v e r f a h r e n s ; b. Petition, d. d. Chene-Bougeries, 15. März 1877, von L. Borei, G-. Ruchette, H. Märet und E. Bernoulli, des Inhalts: die Regierung des Kantons Genf zu veranlaßen, daß sie für politische Abstimmungen die Stimmgebung in den Wohnsizgemeinden ermögliche.

Pro memoria : Einige Broschüren: ,,Zur amerikanischen Präsidentenwahl vom 7. November 1876", Beleuchtung von Josef Leopold Stiger, eingesandt aus Nordamerika, wurden ad acta gelegt.

Die Traktandenliste, welche der Bundesrath am 16. Februar 1877 aufstellte (Bundesblatt 1877, I, 240), enthielt 40 Nummern.

Mit den Nachtraktanden stieg die Liste bis auf die hier figurirende Ziffer 65.

28

Erster .Ä-nliang-.

Allgemeine Kommissionen.

a. B ü d g e t k o m m i s s i o n en.

Kommissionen für 1) Budget, 2) Nachkredite, 3) Staatsrechnung.

Nationalräthliche Kommission: Ständeräthliche Kommission : Budget etc. für 1877. (Gewählt Budget etc. für 1877. (Priorität durch das Bureau : 5/7. Dezem- beim Ständerath..)

ber 1876.)

Klein.

Vigier.

Arnold.

Bodenheimer.

Bucher.

Hold.

Carteret.

Schaller.

Delarageaz.

Wirz.

Häberlin.

Estoppey.

Kaiser (Soloth.).

Kopp.

Weck-Beynold.

Ziegler. (Ausgetr.)

b . G e s c h ä f t s f ü h r u n g f ü r 1876: (Priorität beim Ständerath.)

Ständeräthliche Kommissionen : Nationalräthliche Kommission : a. Geschäftsbericht.

(Gewählt durch den Ständerath (Gewählt durch das Bureau des am 6. März 1877): Nationalratb.es am 6. März 1877): Frei.

Escher.

Peer-Herzog.

Kaiser (Soloth.)

Philippin.

Planta.

Euchonnet.

Stämpfli.

Wirz.

Stehlin.

Kopp.

Gengel.

Vessaz.

Hofer.

Hettlingen.

Cornaz.

b. Staatsrechnung von 1876 : (gewählt vom Bureau am 8. Dezember 1875) Stehlin.

Bodenheimer.

Estoppey.

Russenberger.

Schaller.

Weber.

Herzog.

29 Geschäftsvertheilung der nationalräthlichen Kommission : 1) 2) 3) 4 5 6 7) 8)

Politisches Departement : Escher, Planta.

Departement des Innern : Planta, Escher.

Justiz- und Polizeidepartement : Ruchonnet, Kaiser.

llilitärdepartement : Philippin, Frei.

Finanzwesen: Kaiser, Stampai.

Zollwesen: Wirth, Philippin.

Eisenhahn- und Handelsdepartement : Stampai, Wirth.

Post- und Telegraphendepartement : Feer-Herzog, Ruchonnet.

Geschäftsvertheilung der ständeräthlichen Kommission : 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)

Politisches Departement : v. Hettlingen, Kopp.

Departement des Innern: Cornaz, Hofer.

Justiz- und Polizeidepartement : Kopp, v. Hettlingen.

Militärdepartement : Hot'er, Cornaz.

Finanz- und Zolldepartement : Stehlin, Gengel.

Eisenbahn- und Handelsdepartement : Vessaz, Stehlin.

Post- und Telegraphendepartement : Gengel, Vessaz.

c. E i s e n b a h n - K o m m i s s i o n e n : Nationalräthliche : Ständeräthliche : Zingg.

Bavier.

Chaney.

Merkle.

Tanner.

Kappeier.

Estoppey.

Vigier.

Schaller.

Sulzer.

Wirz.

Keller.

d. P e t i t i o n s k o m m i s s i o n des N a t i o n a l r a t h s : CGrewählt vom Bürlfeu am 5. März 1877.)

Escher.

Fischer.

Lurati.

Mayor-Vautier.

Ritschard.

e. M i l i t a r k o m m i s s i o n des S t ä n d e r a t h s : Huber. (Ausgetreten.)

Hold.

Bodenheimer.

Brosi.

Vessaz.

Moriaud.

Jenny.

30

Zureiter Anhang.

Résumé des Erledigten und der Tendenzen.

A. Erledigtos und beziehungsweise Behandeltes.

Nummer.

1. Wahlakten-Prüfung.

2. "Wahl der Gestionskommissionen.

4. "Wildhutkosten. (Zwischenentscheid der Räthe die Hauptsache bleibt pendent.)

5. Landwirtschaftliche Untersuchungen am Polytechnikum. (Nr. 7 der Session vom Dezember 1876.)

9, Botschaften zu Referendumsvorlagen.

10. Gesez über politische Eechte (Stimmrecht).

Nr. 27b der Session vom Sommer 1876.

,, 11 ,, ,, Dezember 1876.

12. Schwyzer Verfassung, eidg. Gewährleistung. (Nr. 13 der Session vom Dezember 1876.)

13. Aargauer Verfassung, Gewährleistung, 14. Militärpflichtersaz, zweiter Gesezentwurf. (Nr. 17 der Session vom Dezember 1876.)

16. Reklamation Solothurn und Bern, betreffend Militärkostenvergütung.

(Nr. 19 der Session vom Dezember 1876.)

17. Entschädigung für Rekrutenbekleidung 1877.

18. Lazarethtrain, Organisation.

20. Nachkredite für 1876. (Nr. 21 der Session vom Dezember 1876.)

21. Bundesgesez über Staatsgelder-Anlage.

Nr. 20 vom Dezember 1875; ,, 11 März 1876 ; ,, 12 ,, Sommer 1876; ,, 22 ,, Dezember 1876.

22. Wasserfallen- und Waldenburger-Bahn, Fristverlängerung.

Nr. 17a der Session vom Sommer 1876 ; ,, 25 ,, ,, ,, Dezember 1876.

23. Rigi-Kaltbad-Rigi-Scheidegg, Konzessionsübertragung. (Nr. 51 vom Dezember 1876.)

25, Lyß-Fräschels, Betriebsvertrag.

26 d. "Waadtländische Jurabahnen, Fristverlängerung.

27 a. Pfäffikon-Brunnen, -,-,., ,..

56 der « · b. Stans-Rothschuh, i vom * ristverlängerungen. (Nr. 56 der Session c. Brünigbahn, Dezember 1876.)

31 Nummer.

28. Seebach-(Oerlikon)-Zürich, Fristverlängerung. (Nr. 57 der Session vom Dezember 1876.)

29. Reklamation der Suisse Occidentale. (Nr. 3ü vom Dezember 1876.)

30. Fabrikgesez.

Nr. 25 vom Dezember 1875 ; ,, 16 ,, März 1876; ,, 18 ,, Sommer 1876 : ,, 3l ,, Dezember 1876.

32. Pariser Ausstellung 1878.

33. Franco-Couverts, Verkaufpreis.

37. Petition Dénéréaz. (Nr. 35 vom Dezember 1876.)

39. Motion Bally. (Nr. 60 vom Dezember 1876.)

40. Motion Herzog. (Nr. 62 vom Dezember 1876.)

41. Finanzielles Gleichgewicht (Notiznahme vom Vorbericht, die Haupt* sache bleibt pendent).

43. Begnadigungsgesuch Ackermann.

44. Petition Fröhliger 45. Beschwerde Christ-Simmener.

46.

,, Jaccard.

47. Begnadigungsgesuch Meyer.

48.

,, Schefer.

49.

,, Jost.

50. Motion Ziegler.

51. Motion Joos betreffend Frankaturzwang. (Pendent bleibt ein daheriges Gutachten des Bundesraths.)

52. Motion Schoch.

53. Interpellation Bodenheimer 54. Motion Segesser betreffend Impfzwang.

55. Motion Estoppey betreffend Sommersession.

56. Motion Keller. (Pendent bleibt ein daheriger Begutachtungsauftrag, siehe auch Nr. 57.)

59. Verlegung der Sommersession.

60. Bern-Luzern-Bahn, Konzessionsübertragung.

62. Motion Moïse Vautier (Suspensivverfügung des Nationalraths, die Hauptsache bleibt pendent).

63. Motion Cornaz vom 22. März 1877.

(46 Gegenstände.)

B. P e n d o n z e n.

Nummer 3. Wasserbaupolizei, Gesezentwurf.

Nr. 9 der Session Dezember 1875 ; ,, 32 ,, ,, März 1876; ,, 4 ,, ,, Sommer 1876; . 5 . Dezember 1876.

32 4. Wildhutkosten. (Entscheid in der Hauptsache.) (Nr. 6 der Session vom Dezember 1876.)

6. Veröffentlichung der Verhandlungen der Käthe.

Nr. 43 der Session vom Sommer 1876; ,, 8 ,, ,, ,, Dezember 1876.

7. Maßnahmen gegen die Phylloxéra. (Nr. 9 der Session vom Dezemher 1876.)

8. Maßnahmen gegen die Hundswuth Nr. 33 der Session vom Sommer 1876 ; ,, 10 ,, ,, ,, Dezember 1876.

11. Gesezentwurf über civilrechtliche Verhältnisse.

Nr. 27a der Session vom Sommer 1876; ,, 12 ,, ,, ,, Dezember 1876.

15. Militärbesoldungen und Pferderationen.

Nr. 9 vom März 1876 ; ,, 9 ,, Sommer 1876; ,, 16 ,, Dezember 1876.

19. Rekurs der Guiden Müller und Buri.

24. Bahnpolizeireglement der Nordostbahn. (Nr. 53 v. Dezember 1876.)

26 a. Langenthal-Wauwyl h. Aargauische Südbahn Fristverlängerungen.

c. Bern-Ins-Cornaux 31. Handelsstatistik.

Nr. 41 der Session vom März 1876 ; ,, 44 ,, ,, ,, Dezember 1876.

34. Telegraphen-Taxsystem. (Nr. 33 der Session vom Dezember 1876.)

35. Rekurs Dürnten.

Nr. 31 vom März 1876 ; ,, 19 ,, Sommer 187ß; « ,, 34 ,, Dezemher 1876.

36. Eekurs Bern gegen Wallis in Sachen Bridi.

38. Motion Escher. (Nr. 55 der Session vom Dezember 1876.)

41. Herstellung des finanziellen Gleichgewichts.

42. Petition gegen den Impfzwang.

51. Bundesräthliches Gutachten betreffend Frankaturzwang (Motion Joos).

56.

,, ,, ,, Eisenbahnkonzessionen etc.

(Motion Keller).

57. Ermächtigung des Bundesraths zu Eisenbahnfristverlängerungen (siehe Nr. 56).

58. Motion Joos betreffend Auswanderung.

61. Motion Stämpfli betreffend Banknoten.

62. Motion Vautier betreffend Militärmusikkorps.

64. Motion Vonmatt betreffend Sonntagsruhe.

<35. Abstimmungsgesez.

(25 Gegenstände.)

33

I>rlttor -A^nlxang-.

Alphabetische Uebersicht der in der Traktandenliste der Session vom März 1877 fignrirenden Gegenstände.

(Die beigefügten Ziffern bedeuten die Nummern der Traktandenliste.)

Aargauer Verfassung, 13.

Aargauische Südbahn, 26b.

Abstimmungsgesez, 65.

Ackermann, Sì.

Bally, 39.

Banknoten, 61.

Bern (Petition Bridi), 36.

Bern (ITilitärkostenreklamation), 16.

Bern-Ins-Cornaux, 26c.

Bern-Luzern-Bahn, 60, Bodenheimer, 53.

Bridi, 36.

Brünigbahn, 27 c.

Buri und Müller, 19.

Christ-Simmener, 4.5.

Civilrechtliche Verhältnisse, 11.

Cornaz, 63.

Dénéréaz, 37.

Düruten, 35.

Entschädigung für Rekrutenbekleidung, 17.

Ermächtigung zu Fristen, 57.

Escher, 38.

Estoppey, 55.

Fabrikgesez, 30.

Finanzielles Gleichgewicht, 41.

Franco-Couverts, 33.

Frankaturzwang, 51.

Frühligei-, 44.

Gestionskommissionswahlen, 2.

Handelsstatistik, 31.

Herzog, 40.

Hundswuth, 8.

Jaccard, 46.

Impfzwang, 42.

JoHssaint, 39.

Joos (Auswanderung), 58.

Joos (Frankaturzwang), 51.

Jost, 49.

Jurabahnen, waadtländische, 26d.

Keller, 56.

Landwirthschaft am Polytechnikum, 5.

Langenthal-Wauwyl, 26a.

Lazarethtrain, 18.

Lyß-Fräschels, 25.

Meyer, 47.

Militärbeamtengehalte, 15.

Militärkostenreklamation Solothurn & Bi-.rn, 16.

Militärmusikkorps, 62.

Militärpflichtersaz, 14.

Müller und Buri, 19.

Nachkredite, 20.

Nordostbahn-Bahnpolizeireglement, 24 Pariser Ausstellung, 32.

Pfäffikon-Brunnen, 27 a.

Pferderationen, 15.

PhyUoxera, 7.

Politische Kochte, 10.

Referendums vorlagen, Manifest dazu, 9.

Rigi-Kaltbad-Rigi-öcheidegg, 23.

Schefer, 48.

Schoch, 52.

Schwyzer Verfassung, 12.

yeebach-(Oerlikon)-Zürich, 28.

Segesser, 54.

34 Solothurn, Militärkostenreklamation, Nr. 16.

Sommersessionsbeginn, 59.

Sonntagsruhe, 64.

Staatsgelderanlage, 21.

Stampai, 61.

Stans-Rothschuh, 27 b.

Stimmrecht, 10.

Suisse occidentale, 29.

Telegraphen-Taxsystem, 34.

Vautier, 62.

Verhandlungsveröffentlichung, 6.

Vonmatt, 64.

Wahlaktenprüfung, 1.

Wallis (betreffend Bridi), 36.

Wasserbaupolizei, 3.

Wasserfallen- und Waldenburgerbahn, 22.

Wildhutkosten, 4.

Ziegler, 50.

35

Berichtigungen und Nachträge zur Uebersicht der Verhandlungen der Bundesversammlung vom März 1877.

(Beilage zu Nr. 22 des Bundesblattes.)

Zu Seite 2, Traktandum Nr. 5 : Landwirthschaft am Polytechnikum. Auch von Herrn Beck-Leu liegt ein schriftlicher Bericht vor, der im Druke erscheint.

Zu Seite 14, Handelsstatistik : Ad II. Antrag der Kommission des Nationalraths vom 16. März 1877 (nicht 18. März).

Zu Seite 28: Leztes Mitglied der Kommission des Nationalraths für die Geschäftsführung von 1876 ist Herr Wirth (nicht Herr Wirz).

Kommission des Nationalraths für Prüfung der S t a a t s r e c h n u n g von 1876 (Kommission fürs Budget von 1876) : HH. Ziegler. (Ausgetreten.)

Aepli.

Burckhardt.

Durrer.

Künzli.

Messmer Roten.

Techtermann Tenscher.

Tschudy.

Vautier (Genf;.

Zu Seite 29, unterste Zeile : Herr Jenny ist ausgetreten.

Zu Seite 32: Pendent ist ebenfalls : Ad Nr. 39 : Das vom Bundesrath zu gewärtigende Gutachten infolge der Motion Bally. (Also 26 statt 25 pendente Gegenstände.)

Zu Seite 33 : Bern, Rekurs in Sachen Bridi (nicht Petition).

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.05.1877

Date Data Seite

735-742

Page Pagina Ref. No

10 009 561

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