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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. Januar 1877.

Kanton.

Zürich .

.

.

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Bern .

.

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Luzern .

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.

.

Uri . ' ...

Schwyz .

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.

.

Un ter w alden ob dem Wald y, nid dem Wald Glarus .

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.

Zug . . . .

Frei bürg .

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Solothurn .

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.

Basel-Stadt .

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.

Basel-Landschaft .

.

Schaffhausen .

.

.

Appenzell A. Rh. .

.

Appenzell I. Rh. .

.

S t . Gallen .

.

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Graubünden .

.

.

Aargau .

.

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Thurgau .

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Tessin .

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Waadt .

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.

.

Wal l i s .

.

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Neuenburg .

.

.

Genf .

.

.

.

Zahl der infizirten Ställe auf 16. Januar 1877 auf 1. Januar 1877

Lungen- Maul- und seuche. Klauenseuche.

Staue.

Ställe.

1 25 -- 15 -- 8 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- l -- -- -- 2 -- 5 -- -- -- 18 -- -- 20 -- -- -- 16 -- 17 -- -- -- -- -- l -- 6 -- l l --

Total.

Ställe.

26 15 8 -- -- -- -- l -*2 5 -- 18 -- 20 -- 16 17 -- -- l 6 l

135 166

136 166

Vermehrung

l

--

--

Verminderung

--

31

30

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Bemerkungen.

Der Stand der M a u l - und K l a u e n s e u c h e verzeigt, ungeachtet neuer Seucheausbrüche in mehreren Kantonen, im Ganzen wieder eine nicht unbedeutende Abnahme. Die neuen Anstellungen erfolgten meist wiederum infolge Einschleppung der Krankheit durch italienische Schweine, welche in lezter Zeit massenhaft über Genf in die Schweiz eingeführt werden. Hinzu kommt die Unachtsamkeit oder oberflächliche Untersuchung von Seite eines Theils des mit der Viehgesundheitspolizei beauftragten Veterinärpersonals und de- Viehinspektoren. Im Kanton Aargau hat die Seuche wieder eben so rasch abgenommen und sind seit dem lezten Berichte nur drei neue Ausbrüche zur Anzeige gelangt.

Im Bezirk Affolteru, Kantons Zürich, ist in einem Stalle die L u n j e n s e u c h e ausgebrochen. Es sind dieses Falles wegen drei größere Viehstände von der gefährlichen Seuche bedroht.

In Bezug auf andere Thierkrankheiten sind folgende Fälle zu verzeichnen : Roz.

Milzbrand. Hundswuth.

Zürich .

.

. -- l l Bern .

.

. -- l l Luzern .

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. -- l l Thurgau .

. -- l --

Die eine der drei Personen, welche in Luzern von dem wuthkranken Hunde gebissen worden, ist der Hydrophobie erlegen.

Die Krankheit kam zwischen der 6. und 7. Woche nach dem Bisse zum Ausbruch, und es starb die Patientin nach ungefähr 8 bis 10 Tagen.

P r e u ß e n . R i n d e r p e s t . Laut amtliehen Mittheilungen ist das Auftreten der Rinderpest im Kreise Groß-Strelitz, Provinz Schlesien, sowie zu Altona in den mit 118 Stüken Rindvieh belegten Ställen zweier Viehkommissäre amtlich konstatirt. Die Seuche ist ferner ausgebroehen unter einem Viehstande in Brieg bei Breslau.

Troz der gegen diese Seuche getroffenen energischen Maßregeln wird eine größere Verbreitung derselben deßhalb befürchtet, weil das Rindvieh in Norddeutschland in Folge des Futtermangels auf

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künstliche Fütterung (Schlempe, Treber etc.) angewiesen, sich in schlechtem Zustande befindet und demnach auch für die Anstekung leichter empfindlich ist.

B e r n , den 19. Januar 1877.

Eidg. Departement des Innern.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 19. Januar 1877.)

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, sämmtliche Kantonsregierungen an die genaue Beobachtung der zwischen der Schweiz und auswärtigen Staaten getroffenen Uebereinkommen, betreffend gegenseitige kostenfreie Mittheiluug von Todscheinen, zu erinnern. Das diesfällige Kreisschreiben lautet also: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Die italienische Regierung hat uns mitgetheilt, daß zu wiederholten Malen kantonale Behörden, dem Uebereinkommen vom 1./9. September 1870 zwischen der Schweiz und Italien (A. S. X, 299) zuwider, es unterlassen haben, Todscheine für in der Schweiz verstorbene Angehörige des Königreichs den betreffenden Heimatbehörden auf diplomatischem Wege zukommen zu lassen, und daß, als die leztern jene Aktenstüke verlangten, schweizerischerseits die Bezahlung der gesezlichen Gebühren unter dem Vorgeben verlangt worden sei, die betreffenden Dokumente seien jenen bereits früher zugestellt worden, welcher Behauptung aber die amtliche italienische Liste widerspricht.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 16. Januar 1877.

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Bundesblatt

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Jahr

1877

Année Anno Band

1

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04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.01.1877

Date Data Seite

143-145

Page Pagina Ref. No

10 009 422

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