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Schweizerische Nordostbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober an tritt ein XXI. Nachtrag zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Gütertarif vom 1. Januar 1873 in Kraft.

Derselbe enthält neue, ermäßigte Getreidefrachtsätze: 1) im Verkehre zwischen Stationen der Kaiserin Elisabethbahn und der Schweiz ; 2) im Verkehre zwischen Wien und Kaiser-Ebersdorf einer-, Basel anderseits.

Exemplare dieses Tarifnachtrages können bei den bezüglichen Verbandstationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 13. September 1877.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Pur die Beförderung von A l a u n ab K a i s e r s l a u t e r n in der bayerischen Rheinpfalz nach Z ü r i c h und G l a r u s treten mit 15. September direkte Ausnahmetaxen in Kraft. Ueber dieselben geben die Güterexpeditionen unserer genannten Stationen. Aufschluß.

Z ü r i c h , den 14. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

675

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Wirkung vom 1. September an kommen für M a l z t r a n s p o r t e ab L u d w i g s h a f e n und M a n n h e i m nach der O s t s c h w e i z , auch wenn solche in b e d e c k t g e b a u t e n Wagen befördert werden, gleichwohl die Taxen im Tarif vom 15. Oktober 1875 für o f f e n e Wagen ohne Zuschlag für Deckenmiethe zur Anwendung.

Z ü r i c h , den 15. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 31. Dezember dieses Jahres tritt der Tarif für die Beförderung von P e r s o n e n im A b o n n e m e n t vom 1. Januar 1877, derzeit gültig im internen Verkehr der Nordostbahn, der Bötzbergbahn und der Linie Effretikon-Hinweil, außer Kraft. Derselbe wird auf den 1. Januar 1878 durch einen neuen Tarif mit theilweise erhöhten Taxen ersetzt werden.

Z ü r i c h , den 15. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Wirkung vom 20. September an werden die Taxen für L u x e m b u r g und B e t t i n g e n G r e n z e im Tarif für den pfälzisch-elsaß-lothringisch-luxemburgisch-schweizerischen Güterverkehr vom 15. August 1875 um folgende Beträge ermäßigt : Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

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676 Per 100 Kilogramm:

Eilgut um 05 Cts., Stückgut um 03 Cts.

Per 1000 Kilogramm:

A um 17 Cts., A2 und B um 13 Cts., B2 und Ausnahmetarif I um 10 Cts., Spezialtarif und Ausnahmetarif II um 07 Cts.

, Z ü r i c h , den 15. September 1877.

Die Direction der Schweiz, Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Oktober tritt für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen Z ü r i c h und H o m b u r g via H e i d e l b e r g ein neuer Tarif in Kraft.

Z ü r i c h , den 17. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 10. Oktober 1877 tritt ein Spezialtarif für W e i n in F ä s s e r n in Ladungen von mindestens 5000 Kilogramm pro Wagen oder dafür zahlend, von Stationen der ö s t e r r e i c h i s c h e n und u n g a r i s c h e n S t a a t s b a h n e n nach R o m a n s h o r n in Kraft. Exemplare dieses Tarifes (22. Nachtrag zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Gütertarife vom 1. Januar 1873) können bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 17. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Nordostbahn.

In Folge der Eröffnung der Linie N i e d e r glatt-WettingenB a d e n una mit Rüksicht auf den mit diesem Zeitpunkt ins Leben tretenden neuen internen Gütertarif der Nordostbahn werden demnächst für den Güterverkehr zwischen der Station B a s e l (Centralbahnhof), ferner den badischen Stationen B a s e l und W a l d s h u t einerseits, den Stationen der Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen, der Tößthalbahn und beziehungsweise der Nationalbahn anderseits neue Frachtsätze ins Leben treten, wodurch die bisherigen Taxen der bezüglichen Tarife vom 1. September, beziehungsweise 13. September 1871 aufgehoben und ersetzt werden.

Die die neuen Taxen enthaltenden Tarifnachträge werden binnen kürzester Frist zur Veröffentlichung gelangen.

Z ü r i c h , den 17. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Eröffnung der Linie Bülach- Niederglatt-Wettingen- Baden, deren Zeitpunkt besonders bekannt gegeben wird, treten für den i n t e r n e n G ü t e r v e r k e h r der Nordostbahn ein neuer T a r i f nebst I. Nachtrag, sowie ein hiezu gehörender D i s t a n z e n z e i g e r in Kraft. Beide sind vom 15. September an auf den Stationen zur Einsicht aufgelegt und können durch Vermittlung derGüterexpeditionenn käuflich bezogen werden, der Distanzenzeiger zu 80 Cts., der Tarif mit Nachtrag zu Fr. 2.

Z ü r i c h , den 14. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. November nächsthin treten im direkten Berlin-Sächsisch-Schweiz.

Personen- und Gepäck verkehr via Hof-Lindau-Rom anshorn erhöhte Taxen in Kraft.

Z ü r i c h , den 18. September 1877.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Emmenthalbahn.

Für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und denjenigen der Schweizerischen Centralbahn, der JuraBern-Luzern-Bahn, der Brünig-Bahn, der Westschweizerischen Bahnen und der Ligne du Simplon anderseits tritt mit 1. Oktober 1877 ein neuer Tarif in Kraft.

Mit diesem Tarif treten die bisher bestandenen Transporttaxen des gleichnamigen Tarifs vom 15. Oktober 1875, mit Ausnahme derjenigen nach den Stationen der Bern-Luzern-Bahn, außer Kraft.

S o l o t h u r n , den 15. September 1877.

Die Direction der Emmenthalbahn.

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Tëssthal-Bahn.

Mit dem 15. Dezember nächsthin treten die bisherigen Person en tarife Tößthalbahn-Vereinigte Schweizerbahnen vom 4. Mai 1875 und 15. März 1877 außer Kraft und werden durch neue, theilweise erhöhte Taxen ersetzt.

Ebenso wird mit jenem Tage ein theilweise erhöhter interner Personentarif ins Leben treten.

W i n t e r t h u r , den 13. September 1877.

Der leitende Ansschuss der Tüssthalbalro.

Schulmittel-Ausstellung in Amsterdam.

Die Kommission zur Gründung einer Niederländischen permanenten S c h u l m i t t e l - A u s s t e l l u n g , ermuthigt durch bereits aahlreich bei ihr eingegangene Zusagen von Geldbeiträgen, glaubt die ersten Schritte zur Ausführung ihres Planes nicht länger verzögern zu sollen, um die Eröffnung der Ausstellung, wenn auch für den Anfang in kleinerem Umfange, noch im Laufe dieses Jahres zu ermöglichen.

In erster Linie handelt es sich darum, die Quellen flüssig zu machen, welchen diese Ausstellung von Unterrichtsmitteln Dasein und stetige Erneuerung zu danken haben wird.

Sie wünscht daher den Herren Vertretern des Handelsstandes und der Industrie wie allen denjenigen, welche sich für das Unternehmen iuteressiren, Gelegenheit zur Bethätigung ihrer Theilnahme zu geben, und wendet sich auch an Sie mit der Bitte, ihr die Einsendung von geeigneten Gegenständen, Hilfsmitteln, Apparaten etc. v o r e r s t lediglich z u s a g e n zu w o l l e n , während die Kommission sich vorbehält, ans den zugesagten Artikeln eine Auswahl zu treffen und seiner Zeit die zugelassenen Artikel einzufordern.

Pur die Zusage beliebe man das umstehende Schema auszufüllen und dasselbe an den mitunterzeichneten Dr. van L a n k e r e n M a t t h e s zu Ams t e r d a m zurück zu senden.

Die einzusendenden Artikel, bez. Kollektionen können in käuflichen oder in nichtkäuflichen Gegenständen bestehen; sie können ferner als Geschenk, oder leihweise zum Gebrauche zeitweiser Ausstellung, jedoch wenigstens auf drei Monate, überlassen werden.

680 Die Kommission wird jede Beschädigung möglichst zu verhüten suchen ; unter ihrer Aufsicht jedoch ist den Besuchenden die Anstellung von Versuchen etc. gestattet, falls die Einsender nicht ausdrüklich sich das Gegentheil ausbedingen.

Bei der Zurüksendung sorgt die Kommission für gehörige Verpackung.

Die Her- und Rücksendung geschieht auf Gefahr der Einsender ; Versicherung gegen Feuerschaden während der Ausstellung ist zu Lasten der letzteren.

In Bezug auf Handelsartikel gelten außerdem folgende Bestimmungen : Als Geschenke eingesendet, bleiben sie so lauge ausgestellt, als die Kommission dies für zweckmäßig erachtet.

Ausstellungskosten irgend welcher Art, Vergütungen für DienstleistunEintheilung von Auskunft etc. seitens der Kommission im Interesse der f ìn, insender, werden nicht berechnet, Bestellungen oder Verkäufe worden nicht angenommen oder effektuirt.

Kosten für Verpackung und Her- und Rücksendung sind zu Lasten der Einsender.

Allen Einsendungen ist ein doppelt ausgefertigter Begleitschein beizulegen, und zwar nach umstehendem Modell. Zu jeder Nummer fügte man eine genaue Beschreibung und Angabe der Bedingungen, nnter welchen, und der Adresse, wo die Einforderung stattfinden muß, Wünschenswerth ist.

daß man gedruckte Etiketten, welche Namen und Preis enthalten, an den Gegenständen befestige.

Einer der eingesendeten Begleitscheine wird, nach geschehener Untersuchung der Sendung, als Empfangsbescheinigung von der Kommission unterzeichnet an die Einsender zurückgeschickt.

Die Kommission zur G r ü n d u n g der N i e d e r l ä n d i s c h e n p e r m a n e n t e n Schulmittel-Ausstellung (Schulmätel-Hitseum) :

A. van Otterloo, Lehrer der Handelsschule, Amsterdam.

Dr. D.vanLankeren Matthes, Director der Höheren Bürgerschule, Amsterdam.

Dr. H. F. R. Hubrecht, Director der Handelsschule, Amsterdam.

H. W. Bloem, Secretar des Niederländischen Lehrer-Vereins.

Regnliersgracht 100, Amsterdam.

Das .,Niederländische Lehrmittel-Museum" als zeitweise oder permanente Ausstellung in- und ausländischer Lehr- und Hilfsmittel für den Unterricht, von Apparaten und Darstellungen zur Schul-Hygiene, zu Schulbauten und Schuleinriclitungen, sowie alles zur genannten Ausstellung Geeigneten, hat die Beförderung des Niederländischen Schulwesens zur Bestimmung.

Es umfaßt die Elementar-, die Mittelschule und das Gymnasium, den Unterricht an Seminarien, die Kleinkinderschule, die Taubstummen- und Blindenanstalten, Institute für Geistesschwache, Stotternde etc.

Es wird in Amsterdam errichtet, und zwar in denselben Lokalitäten, in welche die Bibliothek des Niederländischen Elementarlehrervereins verlegt und hier zur Benutzung überlassen werden wird, vorbehaltlich des Eigenthumsrechtes dieses Vereins.

681 Der Besuch des Publicums wird an bestimmten Tagen und Stunden verstattet werden. Gründern und Sehenkern wird wo möglich auch zu andern Zeiten Zutritt gewährt, falls sie sich rechtzeitig bei dem Vorstande anmelden.

Die Ausstellung umfaßt folgende Gruppen: 1. Pläne, Abbildungen und Modelle für Schnlgebäude und Einrichtungen der Schul-Hygiene, als: Ventilation, Heizapparate.

2. Modelle und Zeichnungen von Schulmöbeln.

3. Apparate und Lehrmittel für Kleinkinderschulen, Blinden- und Taubstummen-Anstalten, etc.

4. Tafeln, Bilder, Gegenstände und Bücher für den Anschauungsunterricht und für den Elementarunterricht im Lesen, Schreiben und Kechnen.

5. Lehr- und Schulbücher und Schulutensilien für alle Zweige des Unterrichts, den das Museum berücksichtigt.

6. Modelle und Vorlagen zum Schreiben, Zeichnen und für bildende Kunst.

7. Tafeln, Karten, Atlasse, Globen, et«.

8. Abbildungen, Wandtafeln, Apparate und Gegenstände für den naturwissenschaftlichen Unterricht.

9. Photographische, stereoscopische und andere Unterrichtszwecken dienende Abbildungen.

10. Pläne, Beschreibungen und Modelle neuer Erfindungen auf dem Gebiete des Unterrichts.

Die ausgestellten Gegenstände sind .a. so weit sie angekauft oder durch Schenkung erworben sind, Eigenthum des Museums; b. so weit ihr Gebrauch auf wenigstens 3 Monate überlassen wurde, Eigenthum der Einsender.

Der Vorstand wird von Zeit zu Zeit über seine Thätigkeit, über das Museum betreffende Geschäftsvorfälle, etwaige Veränderungen etc. öffentlich Bericht erstatten.

Auch können mit dem Museum Zusammenkünfte verbunden werden, in welchen über ausgestellte Gegenstände Vortrage gehalten, Ansichten ausgetauscht, Fragen gestellt und Erfahrungen mitgetheilt werden.

Gegenstände für die

Nummer.

Niederländische permanente Ausstellung von Unterrichtsmitteln zu Amsterdam.

Name und Beschreibung.

Flächen-

a. Nicht Handelsartikel.

Werth.

raum.

b. Handelsartikel. Preis.

Bezugsadresse.

Eingesendet ; < a. Als Geschenk, b. Zur Gebrauchsiiberlassung. Auf wie lange ?

Bemerkungen.

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Name und Adresse des Absenders :

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Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß nach erfolgter vollständiger Bezahlung des Steigerungspreises gemäß Art. 30 der Steigerungsbedingungen die B e r n - L u z e r n - B a h n auf den 1. dieses Monats in das Eigenthum des Kantons Bern übergegangen ist.

B e r n , den 4. September 1877.

(H 1073 Y) De r M a s s e v e r w a l t e r der Eisenbahngesellschaft Bern-Luzern :

Ed. Russenberger.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung zum Verkauf.

Die schweizerische Postverwaltung läßt hiemit eine Anzahl zum Postdienste nicht mehr brauchbare Fuhrwerke (2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12pläzige Wagen, sowie Wagengestelle, Wagenkasten, Schlitten und Schlittenläute) zum Verkaufe ausschreiben.

Das Spezialverzeichniß dieser Fuhrwerke nebst Stationsort kann bei den Kreispostdirektionen, sowie beim Kursbüreau der schweizerischen GeneralPostdirektion in Bern und den Traininspektionen in Bern, Yverdon und St. Gallen eingesehen oder auch auf frankirtes Gesuch bezogen werden.

Offerten für einzelne Fuhrwerke oder auch für ganze Partien sind unter genauer Angabe der Nummer spätestens bis 15. Oktober mit der Aufschrift ,,Angebot für Postfuhrwerke" franko an das Postdepartement einzusenden.

B e r n , den 7. September 1877.

Das Postdepartement.

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Ausschreibung.

Die infolge Demission vakant gewordene Stelle eines Magaziniers der administrativen Abtheilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung wird hiemit mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. 2000 zur Bewerbung ausgeschriebenDie zu leistende Bürgschaft beträgt Fr. 1000.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis Ende des laufenden Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. September 1877.

Eidg. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Seit Langem ist das Schweiz. Generalkonsulat in M a d r i d von sehr vielen Personen angefragt worden, zu welcher Zeit die verfallenen Coupons von den Obligationen der Stadt Madrid vom Jahr 1868 ausbezahlt würden Das gedachte Generalkonsulat hat daher dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß alle seine Bemühungen, der Coupons-Auszahlung wegen sichere Auskunft zu erhalten, ohne Erfolg gehlieben seien, und daß der erste Alkade von Madrid, an welchen er sich im vorigen Monat gewendet, ihm bloß im Allgemeinen die Versicherung gegeben habe, daß die Municipalität Alles thun werde, um ihren Verbindlichkeiten nachzukommen.

Dieses wird daher den Inhabern von Madrider Obligationen hiemit zur Kenntniß gebracht.

B e r n , den 7. September 1877.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

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Ausschreibung.

Die Stelle des S e k r e t ä r s beim eidg. p o l i t i s c h e n D e p a r t e m e n t wird hiemit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich auf diese mit einem Jahresgehalte von 4500--5000 Franken verbundene Stelle zu melden gedenken, haben ihre Anmeldungen, welche mit Zeugnissen begleitet sein müssen, bis zum 30. des laufenden Monats dem eidg. politischen Departement einzugeben.

Derjenige, welcher an diese Stelle gewählt wird, hat sich vom 15. November bis Ende dieses Jahres auf dem gedachten Département -- gegen Gehalt pro rata -- zu bethätigen.

B e r n , den 7. September 1877.

D a s eidg. p o l i t i s c h e D e p a r t e m e n t : Dr. ,1. Heer.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kontroleur bei der Hauptzollstätte ani See in Genf. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000. Anmeldung bis zum (i. Oktober 1877 bei der Zolldirektion in Genf.

1) Briefträger in Emmenbrük (Luzern). Anmeldung bis zum 5. Oktober 1877 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

2) Posthalter und Briefträger in Wipkingen (Zürich). Anmeldung bis zum 5. Oktober 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

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3) Briefträger für Altstätten-Eichberg (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 5. Oktober 4) Postkommis in St. Gallen.

1877 bei der Kreispostdirektion in St. G allen.

5) Postablagehalter in Walzenhausen (Appenzell A. Eh.)

6) Briefträger, Büreaudiener und Paker beim Postbüreau Baisthal (Solothurn). Anmeldung bis zum 5. Oktober 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Telegraphist in Wipkingen. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Oktober 1877 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

1) Büreaudiener beim Postbureau Genf. Anmeldung bis zum 28. September 1877 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postkommis in Freiburg. Anmeldung bis zum 28. September 1877 bei der Kreispostdirektion m Lausanne.

3) Postkommis in Bern. Anmeldung bis zum 28. September 1877 bei der Kreispostdirektioa in Bern.

4) Büreauchef beim Hauptpostbüreau Aarau. Anmeldung bis zum 28. September 1877 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Kreisbriefträger in Acquarossa (Tessin). Anmeldung bis zum 28. September 1877 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

6) Telegraphist in Erlenbach (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. September 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

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1877

Année Anno Band

3

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43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.09.1877

Date Data Seite

674-686

Page Pagina Ref. No

10 009 707

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