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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1877.

(Vom 7. Dezember 1877.)

Tit. !

Wir haben die Ehre, Ihnen noch folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

B. 1. 2. 3. Ständerath

Fr. 4000

Der Büdgetkredit für Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen betrug .

.

.

. F r . 5000. -- o dagegen wurden bis Mitte November augewiesen .

,, 8172. 85 Ueberschreitung

Fr. 3172. 85

Vorausgesezt, daß zu den angewiesenen Kosten noch einige weitere hinzukommen dürften, veranschlagen wir den zu bewilligenden Nachtragskredit auf Fr. 4000 Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IV.

46

662 Bundeskanzlei.

1) P e r s o n a l .

Stand der Budget, Rechnungen Ende Nov.

Fr.

Fr. Rp.

25,000 24,867. 40

100.000 118,715. 03 6,000 6,086. 95 15,000 15,545. 04 12,500 12,195.40 3,000

3,304.45

17,500

20,843.65

Kopiaturen .

Fr. Rp.

2,300. --

2) M a t e r i a l .

Druksachen u. Lithographien 30,000. -- Literarische Anschaffungen .

800. -- Porti und Telegramme .

2,750. -- Beheizung, Beleuchtung und Wasserversorgung .

.

300. -- k. Verschiedenes .

.

. 1,000. --

a.

c.

e.

f.

3) A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u k a r b e t t e n (Volksabstimmung) .

.

.

3,270. -- 40,420. --

Kopiaturen.

Veranlaßt durch Veränderung in der Zusammensezung des Kanzleipersonals; es steht diesem Mehrbedarf nämlich als Korrelat eine Ersparniß von Fr. 4000 auf dorn Kredit für Uebersezungen von Fr. 21,000 gegenüber, aus welchem bis Ende November bloß Fr. 15,173. 61 verausgabt worden sind.

Druksachen und Lithographien.

Indem wir, was die Verwendung des bezüglichen Kredites von Fr. 100,000 im Allgemeinen, sowie die Repartition desselben auf die Kanzlei und die Departemente betrifft, auf unsere spezielle bezügliche Botschaft verweisen, beschränken wir uns auf die Darlegung der Ursachen, welche die beträchtliche Ueberschreitung jenes Kredites veranlaßt haben. . Da sind es nun zunächst die bedeutenden Auslagen, welche von folgenden 10 dem Referendum unterliegenden Bundesgesezen und Bundesbeschlüssen in den drei Nationalsprachen zu druken waren, betreffend: Verkaufspreis der Frankocouverts, Anlage der eidgenössischen Stantsgelder, Arbeit in den Fabriken, Militärpflichtersaz, politische Rechte der Niedergelassenen (von diesendrei noch bevor die Volksabstimmung beschlossen und angeordnet wurde), internen Telegraphenverkehr, Militärbesoldungen,

(»63 Wasserbaupolizei, Organisation des Lazarethtrains und Vergütung 11115; von Pferderationen.

Dazu kam dann der wachsende Umfang des Bundeslandes infolge der zahlreichen Kommissionsberichte, der Amtlichen Sammlung und der Sammlung von Konsulatsberichten.

Endlich sind als außerordentliche, weil ausnahmsweise Drukarbeiten, welche ebenfalls aus diesem Kredit zu bezahlen waren, hervorzuheben: Ersparnißbotschaft, die Vorlagen betreffend Revision des Zolltarifs, die Aktensammlung betreffend die Wasserverheerungen von 1876, die Publikation betreffend Erfindungspatente.

L i t e r a r i s c h e Anschaffungen n g e n.

Verursacht durch die Anschaffung seitens des Departements des Innern von 100 Exemplaren des Werks von Dr. Lardy: ,,Les législations des Cantons suisses" zuhanden der schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate, für welche jenes in den zahlreichen Nachlaß- und Vormundschaftsangelegenheiten als Nachsehlagebuch von Nuzen ist.

Porti und Telegramme.

Die Kreditüberschreitung rührt von folgenden außerordentlichen Ausgaben her: Fr.

,,

,,

,, ,,

528. 25 Korrespondenz (per Kabel) zwischen dem politischen Departement und dem Generalkonsulat in Rio de Janeiro, betreffend Unterzeichnung der neuen Konsularkonvention mit Brasilien.

1391. 55 Korrespondenz (ebenfalls per KM bei) des Bundesrathes mit dem deutschen Geschäftsträger in Lima, betreffend den von deu Schweizern in Peru anläßlich der dortigen Erdbeben im Mai dieses Jahre« erlittenen Schaden.

229. 08 Zwei Kabeltelegramme des Generalkonsulats in Washington, betreffend die Wiederbesezung des nordamerikanischen Geschäftsträgerpostens in Bern.

244. -- Abonnement bei der Telegraphenagentur Schwab« in Basel für wichtigere Nachrichten vom Kriegsschauplaze.

357. 30 Transportkosten für Büchersendungen von und nach Washington infolge einer mit der Smithsouian Institution daselbst getroffenen Vereinbarung betreffend beiderseitigen Austausch literarischer Publikationen.

Fr. 2750. 18

664

Beheizung und Beleuchtung.

Anläßlich der Feststellung des Budget für 1876 haben Sie den Kredit für Beheizung und Beleuchtung um Fr. 500 erhöht in dem Sinne, daß aus demselben fürderhin auch die Kosten der Wasserversorgung des Bundesrathhauses zu bestreiten seien, welche bisher aus dem Kredit für Bauwesen gedekt wurden. Da dieselben nun laut Vertrag vom 26. April 1877 einschließlich des Gewächshauses auf Fr. 800 festgesezt sind, so ist ein Nachkredit von Fr. 300 erforderlich.

Verschiedenes.

Schon seit Jahren reicht der Kredit von Fr. 3000, aus welchem die mannigfaltigsten Ausgaben für Kanzlei und Departemente bestritten werden und dessen Saz aus dem Jahr 1873 datirt, mit Rüksicht auf die allgemeine Zunahme der Geschäfte infolge der Bundesrevision nicht aus, weßhalb wir uns auch veranlaßt sehen, ins Budget für 1878 einen Ansaz von Fr. 3500 aufzunehmen.

Außerordentliche Drukarbeiten.

Bei der Feststellung des Budget für 1877 enthielten wir uns bei der Ungewißheit, ob und in welchem Umfange der Volksentscheid für die eidgenössische Gesezgebung angerufen werden würde, einen Ansaz für diesen Posten aufzunehmen. Sie haben aber gleichwohl diesfalls Fr. 17,500 bewilligt, . Die.Kosten der Volksabstimmung vom 21. Oktober belaufen sich nunmehr auf Fr. 20,843. 65, nämlich: ' : · für deutsche Gesezentwürfe . Fr. 10,549. 50 ,, französische ,, . ,, 3,923. 25 ,, italienische · ,, . ,, 1,693. 20 ,, Stimmkarten ,, 4,221, 0 ,, Verschiedenes .

.

. ,, 456. 10 also Mehrbedarf .- · , Fr. 3343. 65 Unterm 22. Juni dieses Jahres (A. S. n. F. III, 117) bewilligten Sie uns dann in Bestätigung Ihres Beschlusses vom 1. Juli 1875 (Bundesblatt 1875, III, 735) für den Druk Ihrer Protokolle über die Bundesrevisionsberathungenn von 1873/74, ebenfalls auf diesem Posten, einen Nachkredit von Fr. 12,000. Die daherigen Kosten belaufen sich auf Fr. 11,922. 50, nämlich für die deutsche Ausgabe .

.

.

.

.

. F r , 6068. 75 für die französische Ausgabe .

.

,, 5853. 75 ; also Minderausgabe .

.< .

.

. Fr. 77.50 Unser Nachkreditbegehren fürdieVolksabstimmung beziffert sich demnach unter Abrechnung dieses leztern Betrags auf Fr. 3266

(5155 15 Rp. Wir erinnern anläßlich, dass die Kosten für die frühern Referendumsabstimmungen sich beliefen vom 23. Mai 1875, betreffend Civilstand und Stimmrecht, auf Fr. 22,039. f>0; vom 23. April 1876, betreffend Banknoten, auf Fr. 14,425. 95; vom 9. Juli 1876, betreffend Militärpflichtersaz, auf Fr. 14,485. 20.

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

Departement des Innern.

I. 5) U n v o r h e r g e s e h e n e s .

.

.

. F r . 10,000 Der Kredit von Fr. 5000 für Unvorhergesehenes des Departements des Innern erweist sich fast jedes Jahr als ungenügend, namentlich in der gegenwartigen Zeitperiode, wo dem Departement die Ausarbeitung so vieler Bundesgeseze zugewiesen ist.

Die ßundesgeseze über Jagd und Vogelschuz, über die Fischerei, über Zivilstand und Ehe sind in Kraft gesezt und deren Vollziehung dem Departement des Innern übertragen worden, ohne daß diesem gleichzeitig die entsprechenden Spezialbeamten beigegeben wurden. Dieser Umstand hatte zur Folge, daß man von Zeit zu Zeit zu Expertenkommissionen oder Spezialabgeordneten Zuflucht nehmen mußte.

Obschon diesesVerifahren weniger kostspielig ist als das andere, so hat dasselbe doch unabweisbare Kosten im Gefolge. In gleicher Weise verhält es sich mit den gegenwärtig in Vorbereitung liegenden Gesezen betreffend Maßnahmen gegen die Reblaus, Kontrolirung der Edelmetalle,Erfindungspatente,, derKonkordatsentwürfee über Errichtung einer interkantonalen Straf- und Besserungsanstalt für jugendliche Verbrecher, über die Auskündung und den Verkauf vonGeheimmittelnn etc. Auf Ende September war der Kredit für Unvorhergesehenes von Fr. 5000 infolge Verwendung für diese verschiedenen Arbeiten bereits erschöpft, wogegen eine Reibe ähnlicherEntschädigungenen noch geleistet werden müssen, nämlich : \. An die eidg. Experten für Untersuchung der Schul Verhältnisse hinsichtlich des Unterrichts in den Kantonen Luzern und Appenzell I. Rh., infolge eingelangter Beschwerden.

2. An den schweizerischen Delegirten in Fischereisachen.

3. An den eidg. Experten für Abgrenzung des Jagdbahnbezirks von Un.

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4. An die eidg. Phylloxeraexperten für Untersuchung verdächtiger Weinberge im Kanton St. Gallen.

5. Entschädigungen für Ausarbeitung einer Statistik und Begutachtung der Frage über Errichtung interkantonaler Strafanstalten für jugendliche Verbrecher (Konferenzbeschluß vom 14. September 1875), welche einen Kostenaufwand von ungefähr Fr. 500 erfordern.

Es sind dieses, wie bereits angedeutet, Entschädigungen für schon geleistete Dienste, und bestehen zum Theil in Rükvergütung eigentlicher Baarauslagen. Sämmtliche Posten mit Ausnahme von Nr. 5 konnten in dem diesjährigen Voranschlag nicht vorgesehen werden, sondern sie sind lediglich eine Folge der Vollziehung bestehender Bundesgeseze oder der dadurch bedingten Vorarbeiten.

Mit Rüksicht darauf, daß die Erfüllung obiger Verbindlichkeiten unabweisbar geworden ist, haben wir das Departement des Innern unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung einstweilen ermächtigt, jene Entschädigungen anweisen zu lassen, und beantragen nun, es möchte der verlangte Nachkredit von Fr. 2500 nachträglich bewilligt werden.

B. I a te r n a t,i o na l er R e b l a u s k o n g r e ß

Fr. 7359

Ueberdies müssen aus dem Titel Unvorhergesehenes" zufolge unseres .Beschlusses vom 31. Juli 1. J. die Kosten des internationalen Kongresses in Lausanne, betreffend Maßregeln gegen die Reblaus, bestritten worden. Die Bundesversammlung hat durch ihren Beschluß vom 15. Juni 1877 (A. S. n. F. III, 102), betreffend Maßnahmen gegen die Reblaus, den Anordnungen des Bundesrathes für die Abhaltung dos fraglichen Kongresses in der Schweiz ihre Zustimmung ertheilt. Die Kosten dieses Kongresses, welcher zwei volle Wochen dauerte (vom 6. bis 18. August) und 26 Abgeordnete zählte, belaufen sich auf die Summe von. Fr. 7359, und zerfallen in folgende Posten: 1) offizielles Dine Fr. 1104; 2) schweinische Abordnung und Sekretariat (9 Personen) Fr. 2506. 75; 3) Drukkosten Fr. 3031. 05; 4) Verschiedenes (Empfangszimmer, Büreaukosten etc.) Fr. 717. 20. Andererseits ist der Ertrag der in den Buchhandel gebrachten Exemplare der Kongreßakten (250 zum Preis von Fr. 3. 50 das Exemplar), weicher in die Bundeskasse fließen wird, von obiger Summe noch in Abzug zu bringen, so daß sich die Kosten um.so viel reduziren werden. Wir ersuchen Sie daher, den gesammten Nachtragskredit für Unvorhergesehenes"- des Departements des Innern auf , .' - · Fr. 10,000 zustellen.

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6(57 Justiz- und Polizeidepartement.

C. 5. G e s e z e n (, w ü r f c , K o m m i s s i o n e n , I) r u k und Uebersezungen gesezgeberischer Arbeiten Fr. 5000 Der hiefür bewilligte Kredit beträgt .

Davon mußten bis jezt ausgegeben werden

. Fr. 15,000. -- . ,, 14,845. 85

so daß nur noch zur Verfügung bleiben

. Fr.

.

145. 15

Der Nachtragskredit ist nöthig zur Bezahlung der Uebersezung der zweiten Redaktion des Entwurfes zu einem schweizerischen Obligationenrechte und verschiedener Drukarbeiten in Folge der Beschlüsse der im September d. J. in Basel versammelt gewesenen Kommission zur Berathung dieses Entwurfes, worüber jedoch eine genauere Berechnung zum voraus nicht gegeben werden kann.

D. Militärdepartement.

Bis zur Stunde ist die Revision der Comptabilitäten der Instruktionskurse noch nicht so weit vorgerükt, daß sich auf sämmtlichen Büdgetrubriken der Stand der Kredite genau ermitteln läßt, indessen ergibt eine vorläufige Zusammenstellung der verwendeten Summen, daß die meisten Kredite nicht nur genügen, sondern daß auf mehreren Büdgetrubriken Kreditüberschüsse vorhanden sein werden. Wenn gleichwohl für einzelne Posten Nachkredite erforderlich sind, so ist dies hauptsächlich dem Umstände zuzuschreiben, daß verschiedene Rubriken den wirklichen Verhältnissen gegenüber zu knapp büdgetirt worden sind, weil für die Berechnungen bei Anlaß der Budgetvorlage die nöthigen Anhaltspunkte fehlten (Waffenkontrole, Wiederholungskurs der Verwaltungstruppen, Extrakosten für Hebungen zusammengesezter Truppenkörper"), oder es sind . in einzelne Unterrichtskurse mehr Theilnehmer aufgenommen worden, als das Budget vorsah (Offizierbildungsschulen der Infanterie und der Kavallerie, Equipementsbeiträge an Offiziere.) Endlich mußte ein außerordentlicher Dienst für die Sappeurkompagnie Nr. 8 angeordnet werden (Hilfsdienst in Airolo).

IT. A. 8. b . - O b e r p f e r d a r z t. B u r e a u k o s t e n Fr. 500 Die Gründe, welche diesen Nachkredit nöthig machen, sind im Allgemeinen dieselben, weicht! in unserer Botschaft vom 20. Dezember 1871), betreffend Nachtragskredite pro 1876 erörtert worden sind, (Siehe Bundesblatt von 1876, Band IV, Seite 911.)

<568 Im Speziellen kommt hiezu, daß die Ueberwachung der außerordentlichen Pferdeinspektion eine Menge Drukarbeiten und Büreauauslagen erforderte. Gleichwohl beträgt der Nachtragskredit nur die Hälfte des vorjährigen, der durch die eilten Einrichtungen des Bureau und Erstellung einzelner Kontrolen besonders belastet wurde.

Es ist zu bemerken, daß ungefähr die Hälfte des Nachkredites durch eine entsprechende Minderausgabe auf dem Büdgetansaz ,,c Reisekosten" gedekt wird.

II. A. 13. b. W a f f e n k o n t r o l e d e r I n f a n t e r i e . R e i s e kosten Fr. 10,000 Wie im lezten Jahre, reicht der den Waffenkontroleuren für ihre Dienstreisen vorgesehene Kredit von je Fr. 1000 bei weitem nicht aus. Die denselben hauptsächlich für die Vornahme der gemeindeweisen Waffeninspektionen bewilligten Vorschüsse übersteigen auf den 31. Oktober schon die Summe von Fr. 8000; und wenn auch die Abrechnungen einiger Kontroleure kleine Aktivsaldi ausweisen werden, so müssen dafür denjenigen, deren Kreise eine große Ausdehnung haben und deßhalb mehr Dienstreisen veranlaßen, noch weitere Vorschüsse gemacht werden. Dazu kommt, daß an den Inspektionen, die von der Mannschaft zu bezahlenden größeren tarifmäßigen Gebühren für Reparaturen und Waffenbestandtheile selten erhältlich sind, während sie der Waffenfabrik vergütet werden müssen. Das Oberkriegskommissariat hat ihr bereits eine Summe von Fr. 4000 für gelieferte Waffenbestandtheile ausbezahlt, während erst der dritte Theil derselben von der Mannschaft zurükerstattet worden ist. Die rükständigen Beträge gehen erfahrungsgemäß bis zum Schlüsse der Jahresrechnung nicht völlig ein und. werden erst auf Rechnung des Jahres 1878 der Bundeskasse als Einnahme abgeliefert werden. Aus diesem Grunde bedürfen wir einesNachtrags-kredites von Fr. 10,000.

II. A. 15. f. M u n i t i o n s d e p o t .

tronenverkäufer .

P r o v i s i o n an Pa.

.

. Fr. 23,750

Durch Beschluß vom 26. Januar 1877, betreffend den Verkauf von Kriegsmunition, haben wir die bisher durch das-Budget ,,Laboratorium" getragene, au die patentirten Patronenverkäufer zu bezahlende Verkaufsprovision von Fr. 2. 50 vom Tausend Patronen dem Budget ,,Munitionsdepot" überbunden.

(56» Bis zum 25. Oktober sind an die Patronenverkäufer abgegeben worden 9,232,000 Stük Bis Schluß des Jahres 1877 werden muthmaßlich noch abgegeben .

.

.

.

.

2(58,000 ,, Total 9,500,000 Stük welche eine Gesammtprovision von Fr. 23,750 erfordern.

Da nun diese Provision bereits im Ausgabenbüdget des Laboratoriums enthalten ist, so erscheint der betreffende Nachtragskredit nicht als eine Mehrbelastung, sondern ist in Wirklichkeit nur eine Uebertragung, wodurch das Budget ,,Laboratorium" um den gleichen Betrag entlastet und dessen pro Ì877 vorgesehenes Defizit verringert wird.

II. C. 3. d. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

Genie

Fr. 9000

Auf das Ansuchen der Regierung von Tessin beorderten wir die Sappeurkompagnie Nr. 8 nach Airolo zum Zweke der Herstellung von Obdach in dem eingeäscherten Dorfe. Die Kompagnie war 103 Mann stark und befand sich vom 19. September bis 2. Oktober im Dienste. Die diesfälligen Kosten belaufen sich bis jezt auf Fr. 8360. Da aber noch Rechnungen für Material etc.

eingehen werden, so beziffern wir den uns hiefür benöthigten Nachkredit auf Fr. 9000.

f. V e r w a 11 u n g s t r u p p e n

.

. Fr. 9(500

Im Budget ist für den Wiederholungskurs der Verwaltungskompagnie Nr. 5, welche am Divisionszusammenzuge Theil zu nehmen hatte, nur ein Kredit von Fr. 2498 vorgesehen, der irrtümlicherweise bloß für 30 Mann mit dem gleichen Einheitspreise, den die Rekrutenschule erforderte, unter einziger Hinzufügung des grüßern Soldbetreffnisses für die Mannschaft, berechnet worden war.

Es ist nun in die Augen fallend, daß die Herstellung der Feldbaköfen, welche in der Rekrutenschule wie im Wiederholungskurse circa Fr. 3000 kostete, den Einheitspreis für eine Schule von nur 50 Mann um das Dreifache höher stellt, als für eine Schule von 150 Mann. In den Wiederholungskurs wurden aber auch die Rekruten des Jahres 1877 einberufen, welche im Budget ebenfalls nicht berechnet waren ; ferner mußten, damit die Kompagnie in den Stand gesezt werden konnte, den Verpflegungsdienst der Division zu besorgen, die Cadres vollständig kompletirt und die Magazinabtheilungen organisirt werden. Es waren sodami nicht veranschlagt die

670 Kosten der Dienstpferde, die Fuhrleistungen, der Tranport der Fuhrwerke von Thun nach Brugg und vice-versa, die vermehrten Einrichtungen für die Feldschlächtereien, die Miethen für Brod- und Etappen-Magazine und die sehr erheblichen Büreaukosten, die der Magazin- und Dienstbetrieb erforderte. Endlich trat hinzu, daß die Geräthschaftswagen nicht mit dem erforderlichen Werkzeug, das für die Versorgung der Division durch die Proviantabtheilungen nothwendig war, ausgerüstet waren. Das Mezgerwerkzeug war nur für eine Arbeitsabtheilung vorhanden; es mußten aber drei organisirt und das fehlende Material an Ort und Stelle sofort beschafft werden. Die eisernen Bestandtheile des einzigen Bäkerei-Utensilienwagens, den die Verwaltung besizt, wie Kaminrohre und Hüte, Ofenthüren, Wasserschiffe etc. wurden in der Rekrutenschule verwendet. Die von derselben erstellten Feldbaköfen ließen wir als Reserveöfen vorsorglich stehen, wenn aus irgend einem Grunde Hindernisse für die rechtzeitige Erstellung der Oefen in Brugg entstanden wären. Dafür mußten dem Wiederholungskurse neue Bestandtheile geliefert werden. Wenn nun auch die Kosten desselben sich erheblich vermehrt haben, so beschlagen sie zum großenTheile InInventaranschaffungen, mit denen theilweise d i e Geräthschaftswagen ergänzt worden sind, F r 9 6 0 0

;

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g. E x Extrakosten s t ë n f ü r H e b u n g e n zu s a m m en g e s e z t er T u "u p p e u k ö r p er .

.

.

.

. Fr. 7500 Eine Zusammenstellung der bis jezt bekannten Ausgaben auf diesem Budgetposten ergibt, daß die ineisten Ansäze ausreichen und zum Theil nicht erschöpft werden, obwohl für den Divisionsstab der V. Division der Stilb des Westkorps und der Stab des Feldlazareths nicht in Berechnung gezogen worden war. Dagegen wirdder Posten,,Pferdemiethe und Abschäzungen" eine erhebliche Ueberschreitung verursachen welche daher rührt, daß für die Pferdemiethe nurein tägliches Miethgeld von Fr. 3 per Pferd vorgesehen war, welches auch für die Artilleriekurse bis anhin nicht nur ausgereicht hat ; : sondern In der Regel nicht einmal bezahlt werden muß te"da. man" die Pferde zu einem täglichen Preise von Fr. 2--3 erhielt Das gleichzeitige Aufgebot einer Division mit einem großen Pferdebestande, der aus der gleichen Landesgegend zu einer Zeit requirirt werden mußte, wo die Pferde der Herbstarbeiten wegen der Bevölkerung . am unentbehrlichsten waren, trieb die Miethpreis in die Höhe, so dass die Pferdenur gegen Bezahlung eines Preises von Fr. 4-5und noch mehr erhältlich waren. Dazu kom-

671 men nun noch größere Abschäzungssummen für im Dienste zu Grunde gegangene oder beschädigte Pferde. Mit Rüksicht auf die auf den andern Posten erzielten Ersparnisse werden wir indeß nur eines Nachkredites von Fr. 7500 bedürfen.

II. C. 4. b. C a d r e s k u r s e .

I n f a n t e r i e . Fr. 18,480

Durch Potsulat vorn 22. Juni 1877 zürn Bundesbeschluß betreffend Genehmigung des Geschäftsberichts für 1876 haben Sie uns eingeladen, bei der nächsten Budgetvorlage darüber Bericht zu erstatten, wie die Luken im Offizierskorps des Auszuges und der Landwehr mit thunlicher Beförderung ausgefüllt werden können.

Mit Riiksicht auf Ihren hierüber sich kundgebenden entschiedenen Willen, das Offizierskorps wenigstens des Auszuges auf den gesezlichen Stand zu bringen, beabsichtigten wir, in die Offizierbildungsschulen der Infanterie für dieses Jahr 140 Schüler mehr einzuberufen, als im Budget (240) vorgesehen sind, da dies uns das einzige Mittel schien, um den Absichten der Bundesversammlung möglichst bald und zugleich in möglichst wenig kostspieliger Weise gerecht zu werden.

Da die Unterrichtskosten auf Fr. 264 per Mann kommen, so hätte es für 140 Mann eines Nachtragskredites von Fr. 36,960 bedurft. Es waren aber nicht alle Kantone im Falle, die verlangte Zahl von Offizierbildungsschülern zu stellen. Die Nominativ-Etats der sämmtlichen in Gang befindlichen Schulen verzeichnen statt 380 nur 307 Schüler; da" aber 11 Zöglinge im Verlaufe der Schule entlassen worden sind, so berechnen wir den Mehrkredit für 70 Mann à Fr. 264 = Fr, 18,480. .

·_ ' ' ,b. K a v a l l e r i e .

.

. Fr. 1!)2(>

Aus dem gleichen Grunde wie bei der Infanterie sind auch bei der Kavallerie statt lò Mann 21 Schüler in die Offizierbildungsschule einberufen worden. Die Unterrichtskosten per Mann belaufen sich auf Fr. 640. Da jedoch 7 Zöglinge, weil frühere Unteroffiziere, nur die Hälfte der Schule mitzumachen hatten, so muß das Mehrbetreffniss nur für 3 Mann X .Fr.640 =; Fr.. 1920 berechnet werden.

h. C e n t r a l s c h u l e n

.

Fr. 1700

Die Ueberschreitung des Kredites rührt daher, daß in de» Centralschule II, um das gleichzeitige Ausrüken der sämmtlichen Zöglinge zu Rekognoszirungen zu ermöglichen und um die übrigen Hauptleute

672

den Bataillonsadjutanten gleichzustellen, alle Schüler für die zweite Hälfte der Schule beritten gemacht worden sind, während im Budget nur ein reduzirter Pferdebestand vorgesehen war.

F. E q u i p em e n t s b e i t r a g für O f f i z i e r e .

F r . 14,500

Infolge Vermehrung der Schüler in den Offizierbildungsschulen der Infanterie und der Kavallerie ist auch eine Erhöhung des Kredites für Equipementsbeiträge für Offiziere nothwendig. Da erfahrungsgemäß nicht alle Zöglinge zu Offizieren befördert werden können, bei der Kavallerie bereits ein Schüler nicht brevetirt worden ist, so berechnen wir den Mehrbedarf an Equipementsbeiträgen für 60 Offiziere der Infanterie à Fr. 200 = Fr. 12,000 ,, 5 ,, ,, Kavalerie à ,, 500 = ,, 2,500 Total H. K r i e g s m a t e r i a l .

2. Neuanschaffungen .

Fr. 14,500 . Fr. 3500

Es ist übersehen worden, den jährlichen Kredit für Modelle, Meßinstrumente, -Pläne und Werke im Betrag von Fr. 1800 in's Budget aufzunehmen, weßhalb wir genöthigt sind, nachträglich um Bewilligung dieses Postens einzukommen.

Sodann waren wir im Falle, für Anschaffung von Materialien zum Batteriebau im Wiederholungskurse der Positionskompagnien Nr. 8, 9 und 10 auf dem Waffenplaze Bière einen Kredit auszusezen, da es sich zeigte, weil seit mehreren Jahren keine Wiederholungskurse von Positionsartillerie mehr in Bière abgehalten worden sind, daß es an Material für die Geschüzbettungen und Munitionsmagazine mangelte. Die daherigen Anschaffungskosten auf Inventar beliefen sich auf Fr. 1700, um deren nachträgliche Bewilligung wir Sie ersuchen.

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

A n w e i s u n g e n b i s u n d m i t 7 . N o v e m b e r 1877.

1. Rükvergütung von Pfandbuchgebühren an verschiedene Eisenbahngesellschaften Fr. 18,912. 30 2. Rechnung des Hrn. Dr. Guillaume, Direktor der Strafanstalt in Neuenburg, für Beiwoh.

Uebertrag Fr. 18,912. 30

673

3.

4.

5.

6.

7.

Uebertrag nung an der Zusammenkunft des internationalen Ausschusses für Verbesserung des Gefängnißwesens in Brüssel Ehrengabe an die Schüzengesellschaft in Winterthur Rechnungen für gelieferte Buchdruker- und Buchbinderarbeiten , betreffend die internationale Konferenz der Gotthardbahn .

Ehrengabe au den Schweiz. Rennverein für das Pferderennen in Zürich Für Drukkosten des internationalen ärztlichen Kongresses in Genf .

.

.

Ehrengabe an die Schüzengesellschaft in Buenos - Ayres für das auf nächstes Jahr veranstaltete vierte Bundesschießen am Riode-la-Plata Der diesjährige Büdgetkredit beträgt .

.

Fr. 18,912. 30

,,

338. --

,,

1,000. --

,,

1,013. 34

,,

275. --

,,

1,405. 50

,,

160. --

Fr. 23,104. 14 ,, 8,375. --

somit Ueberschreitung von Fr. 14,72!). 14 welche Summe, um allenfalls im Dezember noch vorkommende Ausgaben deken zu können, auf Fr. 15,000 abgerundet wird.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 7. Dezember 1877.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der B un d e sp rä si de nt :

Dr. J. Heer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schiess.

(574 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1877.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 7. Dezember 1877, beschließt: Es werden dem Bundesrath folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

Büdgetrubrik.

B. 1. 2. 3.

D.

-

1.

2.

2.

2.

2.

-

2 .k .

3.

-. --

f.

a.

c.

e.

f.

Ständerath Bundeskanzlei : Kopiaturen .

.

.

Druksachen und Lithographien Literarische Anschaffungen Porti und Telegramme .

Beheizung , Beleuchtung und Wasserversorgung .

.

Verschiedenes .

.

.

Außerordentliche Drukarbeiten (Volksabstimmung) .

'

Fr.

4,000 .

.

.

.

2,300 30,000 800 2,750

.

.

300 1,000

·

3,270 44,420

675

Dritter Abschnitt.

Departements und Verwaltungen.

Departement des Innern.

Büdgetrubrik.

B. I. 5.

Fr.

Unvorhergesehenes

.

.

.

10,000

Gesezentwürfe, Kommissionen, Druk und Uebersezungen .

.

.

5,000

Justiz- und Polizeidepartement.

C. 1. 5.

Militärdepartement.

D . n . A . 8 . Oberpferdearzt .

.

.

13. Waffenkontrole der Infanterie 1 5 . Munitionsdepot .

.

.

- - - - - - -

-

Wiederholungskurse : C. 3. d. Genie.

.

.

.

- 3. f. Verwaltungstruppen .

- 3. g. Zusammengesezte Uebungen .

.

.

- 4. b. Cadreskurse der Infanterie - 4. c.

,, ,, Kavallerie - 4. h.

,, ., Centralschulen

- F.

- H.

.

.

.

500 10,000 23,750

Fr.

9,000 9,(500 7,500 18,480 1,920 1,700

Equipementsbeitrag für Offiziere Kriegsmaterial-Neuanschaffungen

.

.

48,200 14,500 3,500 100,450

Vierter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

.

.

.

.

.

.

15,000

676

Rekapitulation.

Allgemeine Verwaltungskosten .

Departemente und Verwaltungen Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

44,420 115,450 15,000

zusammen

174,870

.

.

.

Bewilligte Nachtragskredite in der Junisession (Amtl. Sammlung neue Folge III, 117) .

. 233,046 Spezialkredit für die Pferdestatistik (III. 107) . 50,000 Material für die Gebirgsartillerie (III, 98) .

. 58,000 Total der Nachtragskredite

515,916

677

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung zu einem Bundesgesez betreffend den Schuz der Eisenbahnen gegen Beschädigung, Gefährdung des Verkehrs auf denselben und Ueberschreitung bahnpolizeilicher Vorschriften.

(Vom 3. Dezember 1877.)

Tit.!

Art. 31 des Eisenbahngesezes vom 23. Dezember 1872*) ruft einer Reihe von Vorschriften, welche einerseits den Dienst der Eisenbahnen sowohl gegen die eigene Nachläßigkeit der Bahnverwaltungen und ihrer Organe, als gegen das mit der Eisenbahn in Berührung kommende Publikum sichern, und welche andererseits das Publikum vor der Verlezung durch den Bahnbetrieb schüzen sollen.

*) Die schweizerischen Bahnen sollen möglichst nach einheitlichen Grundsäzen verwaltet werden.

Der Bundesrath stellt nach Anhörung der Bahnverwaltungen auf dem Wege des Reglements diejenigen Vorschriften auf, nach welchen auf allen schweizerischen Bahnen gleichmäßig zum Behuf der Sicherheit des Dienstes verfahren werden soll.

Dem Bunde liegt es oh, dafür zu sorgen, daß die Eisenbahnverwaltungen die Bahnen und das Bahnmaterial jederzeit in einem die nöthige Sicherheit Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. IY:

47

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1877. (Vom 7. Dezember 1877.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1877

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1877

Date Data Seite

661-677

Page Pagina Ref. No

10 009 781

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