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# S T #

Inserate.

Bekanntmachung betreffend Verlängerung- cles Handelsvertrags

zwischen der Schweiz und Frankreich.

(Vom 7. August 1877.)

Nachdem im Oktober vorigen Jahres der den 30. Juni 1864 zwischen der S c h w e i z und F r a n k r e i c h abgeschlossene Handelsvertrag*) bis zum 10. August laufenden Jahres verlängert worden**), ist zwischen den Regierungen beider Länder eine Vereinbarung zu Stande gekommen, nach welcher der Vertrag abermals verlängert worden ist und bis zum 1. Mai 1878 in Kraft bleiben soll, wofern nicht vor diesem Termin ein neues Uebereinkommen zwischen den Regierungen beider Länder vereinbart wird.

B e r n , den 7. August 1877.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes : Die Bundeskanzlei, *) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band VIII, Seite 215.

**) ,, ,, Neue Folge, Band II, Seite 496.

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Bekanntmachung betreffend

den spanischen Zolltarif.

Das schweizerische Konsulat in Barcelona macht die Mitteilung, daß mit dem 1. August dieses Jahres ein modifiziiter spanischer Zolltarif in Kraft trete. Derselbe sei in 3 Rubriken eingetheilt, von denen die e r s t e diejenigen Zölle enthalte, welche auf den Importgegenständen der Nationen erhoben werden, die keinen Handelsvertrag mit Spanien abgeschlossen haben, die z w e i t e diejenigen Zollansäze, welche die Nationen bezahlen, die einen Handelsvertrag mit Spanien abgeschlossen haben, und die d r i t t e die außerordentlichen Zollansäze angebe.

Die unter der zweiten Rubrik aufgeführten Zollansäze seien niedriger als die im Jahr 1869 aufgestellten und gelten nach der Bestimmung 12 de& Zolltarifs nur für die Fabrikate und Produkte folgender Länder : der Schweiz, des deutschen Reichs, Belgiens, Oesterreichs, Ungarns, Italiens, Schwedens und Norwegens, Hollands, hußlands, Portugals, Maroccps und der Türkei, welche Staaten von den spanischen Produkten gemäß einem abgeschlossenen Handelsvertrag ebenfalls den niedrigsten Zollansaz verlangen, der in den resp. Ländern bezahlt werde.

Zum Ausweis, daß die Waaren Produkte oder Fabrikate genannter Länder seien, müsse bei der Einfuhr in Spanien ein Certifikat von der betreffenden ausländischen Zollstätte, legalisirt vom spanischen Konsul, vorgewiesen werden, welches bezeuge, daß die Waare nach Spanien ausgeführt werde. Wenn die Produkte genannter Länder per Transit durch andere fremde Länder nach Spanien zu passiren haben, so muß der Transit durch ein Zeugniß, welches von der Zollbeamtung des Transitlandes ausgestellt, ebenfalls vom spanischen Konsul visirt worden ist und angibt, wo die Waaren ein- und ausgehen, konstatirt werden.

Wenn diese Formalitäten nicht erfüllt werden, so werde der höchste Zollansaz des Tarifs von 1869, Rubrik l, verlangt.

Auszug aus dem modifizirten Zolltarif, soweit er den schweizerischen Handelsstand interessiren möchte :

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Baumwollgewebe.

Gewebe, dichte, glatte, croisirte, weiß oder gefärbt, in Stüken oder Tücher bis und mit 25 Faden im spanischen '/4 Zoll per Kilo Gewebe von 26 Faden und aufwärts ,, ,, ,, gedrukt, croisirt und façonnirt auf dem Webstnhl bis 25 Faden Gewebe, gedrukt, croisirt und façonnirt auf dem "Webstuhl, von 26 Faden aufwärts .

.

.

.

Gewebe, leichte, klare und durchsichtige (diafano) >(iu diese Kategorie fallen alle Mousseline-Artikel) .

Gewebe, Pelzpiques und Piqués .

.

.

.

,, Baumwoll-Sammt von allen Sorten .

.

,, glatte und façonnirte Tülle .

.

.

,, Tuli-Crochet in allen Formen, Stüken und Vorhängen und Crochet Spizen .

.

Spizen von allen Qualitäten außer Crochetn Spizen ,, Bonneterie, Unterjaken, Unterhosen .

,, ,, Strümpfe, Socken, Handschuhe und andere Artikel .

.

.

.

Rubrik I. Rubrik II.

Pesetas.* Pesetas.* 3. -- 2. 70

2. 10 2. 25

4. --

3. 15

3. 70

3. 15

3. -- 4. 50 3. 50 5. -- ·

3. -- 2. 70 3. 30 5. --

3. --

3. --

6. 25 2. 62

6. 25 2. 62

5. 25

3. 50

Seidengewebe.

Gewebe von Seide, glatt und croisirt .

.

. 1 7 . 50 ,, ,, Halbseide, Borra oder Seidenabfälle, Toher Seide, Borra mit Beimischung von Seide .

.

9. --

15. -- 7. 50

Leinengewebe.

Gewebe, glatte bis 10 Faden in '/« Kilo .

.

1. 25 ,, ,, von 11 bis 24 Faden __ .

.

.

2. 50 ,, ,, ,, 25 Faden und aufwärts .

.

4. 25 ,, croisirte und façonnirte .

.

.

.

2. -- Leinenspizen 12. 50 Leinen-Bonneteriewaaren 5. -- Die Zollansäze für W o l l e n w a a r e n sind unverändert.

1. -- 2. 50 4. 20 2. -- 12. 50 5. --

B e r n , den 7. August 1877.

Eidg. Handelsdepartemcnt.

*) Die Peseta kann bei gegenwärtigem Kurs zu Fr. l berechnet werden.

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Posttransport von Feuerwerkartikeln.

"Verbot.

Das Postdepartement hat sich veranlaßt gesehen, durch einen Fachmann die Frage prüfen zu lassen, ob wirklich, wie von Pyrotechnikern behauptet worden ist, gewisse Feuerwerkartikel, z. B. Rothfeuer, als ganz ungefährlich betrachtet und daher ohne Gefahr zum Posttransporte zugelassen werden können. Das bezügliche Gutachten lautet nun derart, daß wir an den bisherigen Bestimmungen, wonach a l l e Feuerwerkartikel, in welcher Verpakung sie auch aufgegeben werden mögen, von dem Posttransporte ausg e s c h l o s s e n sind, a u s n a h m s l o s festhalten müssen.

Indem wir dem dabei betheiligten Publikum hievon Kenntniß geben,, machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß solche Personen, welche dennoch Sendungen obgenannter Art unter Verheimlichung des Inhalts oder unter unrichtiger Deklaration aufgeben sollten, zunächst für alle Folgen verantwortlich sind und überdies -- gleichviel ob ein Schaden entstanden sei oder nicht -- in die auf Verlezung des Postregals gesezte Buße (bis Fr. 300) verfallen.

B e r n , den 11. August 1877.

Das Postdepartement.

Yereinigte Schweizerbahnen.

Mit 15.1. Mts. August tritt ein XII. Nachtrag zum Schweizerisch-Oesterreichisch-Ungarischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, Klassifikationsergänzungen, sowie neue Getreidefrachtsäze ab Stationen der Kaiserin Elisabethbahn enthaltend, in Kraft, welcher bei den Stationen gratis bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 3. August 1877.

Die Generaldirection.

519Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. 1. Mts. August tritt ein XI. Nachtrag zum SchweizerischOesterreichisch-Ungarischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, direkte Frachtsäze für den Transport von Rinden enthaltend, in Kraft, welcher bei den größern Stationen eingesehen und zum Preise von 10 Centimes bezogen.

werden kann.

St. G a l l e n , den 3. August 1877.

Oie Generaldirektion.

Vereinigte Schweizerbahnen.

In Folge Erhöhung der Personen-, Gepäck- und Gütertaxen auf der Rorschach-Heiden-Bergbahn werden die z. Z. bestehenden direkten Tarifefür den Verkehr mit dieser Bahn auf den Zeitpunkt der Einführung der neuen Taxen derselben gekündigt.

St. Gallen, den 9. August 1877.

Die Generaldirection.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen anmit zur Kenntniß, daß mit dem 13. August 1877 die Linie Belfort-Morvillars-Delle dem öffentlichen Verkehr übergeben wird, uni daß von diesem Tage an die Linie Pruntrut-Delle in den Betrieb der JuraBern-Luzern-Bahn übergeht.

B e r n , den 3. August 1877.

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

.520 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Publication.

Für die Kundfahrt : Bern-Langnau-Luzern-Zug-ZürichB r u g g - ( B ö t z b e r g - ) B a s e l - D e l s b e r g - B i e l - B e r n gelangen vom 5. August dieses Jahres an Billete mit fünftägiger Gültigkeit zu nachstehenden ermäßigten Preisen zur Ausgabe: II. Klasse.

III. Klasse.

Fr. SO. SS. Fr. 14. 9*3.

Als diesseitige Ansgabestationen für dieses Rundfahrtbillet werden bezeichnet: B e r n , L u z e r n , B a s e l , D e l s b e r g und Biel, von wo aus die Tour nach Belieben in der einen oder andern Richtung angetreten werden kann.

Die Schweiz. Nordostbahn wird außerdem das nämliche Billet in Z ü r i c h ausgeben lassen.

B e r n , den 3. August 1877.[2] .

Die Direction der Jura-Bern-Luzern-Bahn,

Internationale Ausstellung von Hopfen und Hopfenbau-Geräthen in Nürnberg 1877.

Auf Anregung des deutschen Hopfenbau-Vereins veranstaltet das unterzeichnete Comité unter dem Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern und unterstützt von der königlich bayerischen Staatsregierung wie von Freunden des Hopfenbaues eine internationale Ausstellung von Hopfen und Hopfenbau-Greräthen.

Die internationale Ausstellung findet in Nürnberg in den Käuinen der Turnhalle vom 7. bis 15. Oktober 1877 statt.

52 f Zur Ausstellung sollen gelangen : 1) H o p f e n aller L ä n d e r aus der E r n t e des J a h r e s 1877, wobei jedoch, bestimmt ist, daß nur vom Aussteller selbst gebauter Hopfen zur Ausstellung zugelassen wird.

2) H o p f e n b a u - G e r ä t h e , worunter alle jene Werkzeuge und Gorätho zu verstehen sind, welche sowohl bei dem Bau, wie bei dem Trocknen, der Verpackung und der Konserviruug des Hopfens zur Verwendung kommen. Ebenso sind hierauf bezügliche Modelle, Zeichnungen und Schriften zur Ausstellung zugelassen.

Der ausgestellte Hopfen und die ausgestellten Hopfenbau-Geräthe werden von einem Preisgericht geprüft und hervorragende Leistungen der Aussteller durch Verleihung von Preismedaillen und Anerkennungs-Diplome ausgezeichnet.

Indem das unterzeichnete Comité alle Interessenten zu einer recht lebhaften Betheiligung und Beschickung der Ausstellung höflichst einladet, fügt es gleichzeitig die Bitte bei, sich wegen der näheren Bestimmungen an das mitunterzeichnete Comité-Mitglied Herrn E d u a r d V o l l r a t h in N ü r n b e r g zu wenden, welcher alle Aufschlüsse bereitwilligst ertheilen und die Anmeldungsformulare übermitteln wird.

Die definitive Anmeldung der auszustellenden Gegenstände hat bei genanntem Herrn bis längstens 31. August 1877 zu geschehen.

Das Comité der internationalen Ausstellung von Hopfen und HopfenbauGeräthen in Nürnberg besteht aus den Herren Eduard Vollrath, Kaufmann und Magistratsrath.

Gust. F'riedr. Krämer, Banquier.

Johannes Zeltner, Fabrikbesitzer.

Anton Kohn, Banquier und Magistratsrath.

Jean Förster, Kaufmann und Magistratsrath.

Dr. E. Rehm, Lehrer an der kgl. Kreis-Landwirthschaftsschule zu Lichtenhof."

Das unterzeichnete Departement ist auf Verlangen zu nähern Aufschlüssen gerne bereit.

B e r n , den 28. Juli 1877.

Eidg, Haiidelsdeparteinent.

Bundesblatt. 29. Jahrg. Bd. III.

36

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Bekanntmachung betreffend

den Verkaufpreis der frankirten Briefumschläge (Franco-Couverts).

Wir machen das Publikum darauf aufmerksam, daß nach dem Bundesgeseze vom 16. März 1877 und den Bundesrathsbeschlüssen vom 6. Juni abhin und 11. dieses Monats die f r a n k i r t e n B r i e f u m s c h l ä g e (Franco-Couverts) v o m 1 . A u g u s t 1877 a n um je l Centimen höher verkauft werden als bisher, nämlich die 5er zu 6 Centimen, die 10er zu 11 Centimen, und die 25er zu 26 Centimen per Stük. Der Taxwerth bleibt der bisherige, indem der Zusehlag die Kosten der Erstellung der Umschläge repräsentirt.

B e r n , den 20. Juli 1877.

Das Postdepartement.

Bekanntmachung betreffend den russischen Zolltarif.

Unterm 6. Juni abhin hat der r u s s i s c h e R e i c h s r a t h in Abänderung des § l des Artikel 232 des russischen Zolltarifs vom Jahr 1868 beschlossen, den Zoll auf Pianos, Pianinos und beweglichen Orgeln auf 60 Kübel und den auf Flügel und Kirchenorgeln auf 100 Rubel zu erhöhen.

Dieser erhöhte Zoll soll von nächstem September an erhoben werden.

B e r n , den 17. Juli 1877.

Eidg. Handelsdepartement.

523

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssan ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Enipfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kreispostkontroleur in Lausanne.

Anmeldung bis zum 24. August 2) Posthalter inHontpreveyres(Waadt). 1877 hei der Kreispostdirektion 3) Postablagehalter und Briefträger in in Lausanne.

Siviriez (Freiburg).

4) Postpaker in Bern.

Anmeldung bis zum 24. August 5) Briefträger in Burgdorf.

1877 bei der Kreispostdirektion 6) Briefträger für den Belpberg (Bern^. Bern.

7) Postkommis in St. Immer.

8) Postkommis in Chaux-de-fonds.

Anmeldung bis zum 24. August 1877 bei der Kreispostdirektion 9) Postkommis in Pruntrut.

in Neuenburg.

10) Zwei Kondukteure für den Postkreis Neuenhurg.

11) Posthalter in Pfyn (Thargau). Anmeldung bis zum 24. August 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Telegraphist in St. Ursanne (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. August 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

13) Telegraphist in Keuchenette (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. August 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 17. August 1877 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Vouvry (Wallis). Anmeldung bis zum 17. August 1877 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Briefträger in Ottenbach (Zürich). Anmeldung bis zum 17. August 1877 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

524 4) Ablagehalter, Bote und Briefträger in Bärschwyl (Solotkurn). Anmeldung bis zum 17. August 1877 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Kondukteur für den Postkreis St. Gallen. Anmeldung bis zum 17.

August 1877 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Vouvry. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Bepeschenovisiou. Anmeldung bis zum 21. August 1877 bei der Telegraphenspektion in Lausanne.

7) Telegraphist in St. Sulpice (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung ois zum 14. August 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

K

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1877

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1877

Date Data Seite

515-524

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