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Schweizerisches Bundesblatt.

^. .Jahrgang. II.

Nr. 53.

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13. November 1858.

Bundesbeschluß, betreffend

die Beschwerde St. Gallischer Großräthe über verweigerte Rechtsgleichheit bei Erwählung eines Verfassungsrathes.

(Vom I9. Juli 1858.)

D ie B u n d e sv e x s a m m l u ug der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einficht einer Rekursbeschwerde von Repräsentanten der neun

St. Gallischen Wahl- und Amtsbezirke T a b l a t , Rorfchach, Oberrheinthal, Sargans, Gaster, S e e b e z i r k , A l t - T o g g e n b u r g ,

Wyl und Goßau über verweigerte Rechtsgleichheit bei Erwählung eines

allsälligen Verfassungsrathes , vom Juli 1857, mit Nachtrag vom Juni 18.^8, und einer Vernehmlassung des Kleinen Rathes von St. Gallen, vom ^6. November ..857, und

in Erw ägung, 1) daß die Rekurrenten verlangen, daß der Art. 31 des St.

Gal-

lischen Statuts über Verfassungsrevifion vom 29. Juli 1838, als mit Art. 4 der Bundesverfassung im Widerspruchstehend, abgeändert und ein allfällig zu wählender Verfassungsrath genau im Verhältniß zur Volkszahl der einzelnen Wahlbezirke, nach gegenwärtig gültiger eidgenössischer Bevölke-

rungsliste zu wählen sei ;

2) d..ß dieses Begehren auf die Zusammensezung eines Verfassungs..

xathes gerichtet ist, während es dermalen noch ungewiß ist, ob und wann eine solche Behörde aufgestellt werden soll ; 3) daß aber jedenfalls das Begehren der Rekuxrenten zu weit geht, indem es, wie sich dieß aus dem Jnhalt der Beschwerdefchrift, und insbesondereres dem Nachtrage zu derselben ergibt. darauf abzielt, daß ein Bundesblatt. Jahrg. X. Bd. ^.

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550 allfälliger Verfassungsrath in den dermal b e s t e h e n d e n Wahlbezirke^, im Verhältniß der Volkszahl nach g e g e n w ä r t i g gültiger eidge...

nössischer Bevölkerungsliste zu wählen sei, während die Regulirung dex Wahlbezirke, der Wahlart und die Ausmittlung und Feststellung der Volkszahl unter allen Umständen der Kantonalsouvexänetät vorbehalten bleiben muß,

beschließt: Es wird in das Begehxeu der Rekurrenten nicht eingetreten.

Also beschlossen vom schweizerischen Nationalrathe,

B er u, den 1..). Juli 18.^8.

Der Präsident.. J. ^tehlin.

Der Protokollführer: .^chieß.

^ote. Am ^. ^nli 1^ ist dex schweiz. Ständerath dem vorstehenden Be..

schlusse beigetxeten , jedoeh mit Weglassung dex dem ^ispositiv vorangestellten Motive.

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Bundesbeschluß, betreffend die Beschwerde St. Gallischer Großräthe über verweigerte Rechtsgleichheit bei Erwählung eines Verfassungsrathes. (Vom 19. Juli 1858.)

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Jahr

1858

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.11.1858

Date Data Seite

549-550

Page Pagina Ref. No

10 002 609

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