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Schweizerisches Bundesblatt.

29. Jahrgang. II.

Nr. 22.

12. Mai 1877.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrükungsgebühr per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden Druk und Erpedition der StämpflischenBuchdrukereii in Bern.

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Bericht der

Kommission des Nationalraths über die Betheiligung der Schweiz an der Pariser Ausstellung von 1878.

(Vom 22. März 1877.)

Die Beantwortung der Frage, ob die Schweiz sich an der im Jahr 1878 bevorstehenden Weltausstellung in Paris betheiligen solle, ist Ihrer Kommission nicht leicht geworden. Vor 10 Jahren hat sich die Betheiligung wohl von selbst verstanden; heute stehen derselben nicht unerhebliche Bedenken entgegen.

entgegen Vor Allem ist es der Stand der Bundesfinanzen, welcher nicht mehr gestattet, mit der früher gewohnten Leichtigkeit hunderttausende zu bewilligen. Wir sind in das Stadium der Defizite getreten ; um dieselben zu vermindern, müssen wir überall sparen ; wir erhöhen den Preis der Frankocouverte und die Telegraphentaxen und müssen uns zweimal besinnen, bevor wir Ausgaben wie die vorliegende beschließen.

Dazu kommt der Umstand, daß die Ausstellung bei einem großen Theil unserer Industriellen, namentlich in der Ost- und Nordschweiz, sehr kühle Aufnahme gefunden hat. Das allgemeine Urtheil lautet, nach den Ausstellungen von Wien und Philadelphia komme die Pariser Ausstellung viel zu früh. Das Intervall von 2 Jahren sei viel zu kurz, als daß von wesentlichen Fortschritten der Industrie, von auszustellenden Neuigkeiten die Rede sein könne.

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712 Viele -Industrielle und gerade ältere angesehene Firmen erklären, sie seien a u s s t e l l u n g s n a ü d e ; von allen bisherigen Ausstellungen haben sie nicht nur keinen Nutzen gezogen, sondern nur große Kosten und Unannehmlichkeiten aller Art zu tragen gehabt.

Der fremde Käufer brauche keine Ausstellung, um zu wissen, wo er am besten bedient werde. So haben auch in Basel die meisten Fabrikanten erklärt, daß sie sich an der Ausstellung nicht betheiligen werden, weil ihre Artikel, die Seidenbänder, durch hohe Zölle vom Absatz in Frankreich so viel wie ausgeschlossen seien.

Diesen Stimmen gegenüber ist der Kommission mitgetheilt worden, daß die Genfer Industriellen sich sehr dafür interessiren, daß die Schweiz an der Pariser Ausstellung Theil nehme. Sie finden, die Ausstellung in Philadelphia habe kein richtiges Bild der schweizerischen Industrie dargeboten; es seien über die Superiorität der Amerikaner übertriebene Vorstellungen ins Publikum gedrungen; wohlgemeinte Berichte schweizerischer Besucher, wie z. B. der von Hrn. Favre-Perret, seien von amerikanischen Blättern zum Nachtheil der Schweiz ausgebeutet worden, und es gelte, solchen irrigen Vorstellungen entgegenzutreten, eine Scharte auszuwetzen. Deßhalb sei die Genfer Inidustrie entschlossen, alle Anstrengungen zu machen, um die Schweiz ehrenvoll zu vertreten.

Aus den übrigen Bezirken der Uhrenindustrie lauten die Berichte ähnlich, und aus dem Kanton Waadt liegt schon eine erhebliche Zahl von Anmeldungen bei den Akten. Im Sinne der Betheiligung sprechen sich die landwirtschaftlichen Vereine, die Künstler, die Architekten und Ingenieure aus, und selbst diejenigen Industriellen, welche ihre eigenen Erzeugnisse nicht auszustellen beabsichtigen, rathen keineswegs von einer allgemeinen Betheiligung ab.

Für die Theilnahme der Schweiz wird ferner angeführt: der bedeutende Handelsverkehr zwischen beiden Ländern, wobei freilich der Vortheil auf der Seite Frankreichs liegt; dann die gute Nachbarschaft, die Sympathie zwischen beiden Nationen, der große Werth, den man in Frankreich allgemein auf die Betheiligung der Schweiz lege, und der üble Eindruck, den es dort machen würde, wenn die Schweiz der Ausstellung fern bliebe. Sei auch der direkte Nutzen der Ausstellung nicht hoch anzuschlagen, so dürfte dagegen der aus der Nichttheilnahme erwachsende
Nachtheil bedeutend sein.

Es würde das als ein Armuthszeugniß der schweizerischen Industrie, als ein Eingeständniß ihrer Inferiorität aufgefaßt werden und ihr jedenfalls nicht zur Ehre gereichen.

Schon die bisher für und wider angeführten Gründe dürften hinreichen, um die Kommission zu entschuldigen, daß sie einige Zeit bedurfte, bevor sie zu einem bestimmten Antrage gelangte.

713 Allein es tritt noch ein weiteres Moment hinzu, das bei keiner früheren Ausstellung in Frage kam, heute aber von höchster Wichtigkeit ist und die ganze Frage beherrscht. Es ist der Umstand, daß der französisch -schweizerische Handelsvertrag gekündet ist und seinem Ablauf entgegengeht.

Dieser Handelsvertrag war unter dem Einfluß der freisinnigen Grundsätze zu Stande gekommen, durch welche die französische Regierung seit Anfang der sechziger Jahre sich leiten ließ und welche dieselbe bestimmt hatten, das frühere Prohibitivsystem zu verlassen und auf die Bahn des freien Verkehrs einzulenken. Diese erleuchtete Politik hat für Frankreich selbst eine Periode industrieller Blüthe und gesteigerten Handelsverkehrs herbeigeführt, welche das Land befähigte, nicht bloß einen unglücklichen Krieg auszuhalten, sondern eine nach bisherigen Begriffen enorme Kriegsentschädigung zu bezahlen, ohne dadurch auf längere Zeit in seiner Entwicklung und in seinem Aufblühen gehemmt zu sein. Soll ja gerade die Ausstellung von 1878 den Beweis liefern, wie schnell sich das Land von diesen Schlägen wieder erholt habe, und der Welt die Ueberlegenheit Frankreichs auf dem friedlichen Gebiete der Industrie vor Augen führen.

Es konnte jedoch nicht fehlen, daß die Abschaffung der Prohibitivmaßregeln und die Einführung mäßiger Eingangszeile von einzelnen früher privilegirten Industrien Frankreichs als Beeinträchtigung ihrer Interessen empfunden wurde, indem sie durch die möglich gewordene Konkurrenz des Auslandes in ihrer Behaglichkeit gestört und zu größeren Anstrengungen gezwungen wurden.

Einmal genossene Privilegien werden aber nicht leicht vergessen, und so sehen wir in der letzten Zeit, daß diese Elemente in Frankreich alle Kräfte aufbieten, um wieder zu hohem Schutzzöllen zu gelangen. In den für Vorbereitung der neuen Tarife aufgestellten Fachkommissionen, dem Comité consultatif und dem Conseil supérieur, haben diese Tendenzen willige Organe gefunden. Zwar ist von denselben offiziell versichert worden, es handle sich bloß um eine richtige Umwandlung der bisherigen Werthzölle in Gewichtszöllo oder droits spécifiques; wie diese Umwandlung aber iu der Wirklichkeit verstanden wurde und welche Tendenzen dabei vorwalteten, wollen Sie mir gestatten, Ihnen au einem Beispiel zu zeigen.

Zu denjenigen schweizerischen Industrieprodukteu:
denen durch den Handelsvertrag von 18(>4 der Eingang in Frankreich ermöglicht wurde, gehören auch die Erzeugnisse der JMaschinenslickerei. Welche Bedeutung dieselbe erreicht hat, kann daraus entnommen werden, daß die Zahl der iu der Ostschweiz arbeitenden Stiekmaschinm auf 10,000, deren Anschafi'ungskosten auf 40 Millionen Franken

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und deren jährliche Produktion auf 35 Millionen Franken geschätzt wird, und daß von letzterer ungefähr lji nach Frankreich exportait wird, gegen einen Eingangszoll von 10 °/o des Werthes. Ohne Zweifel wurde seiner Zeit ein Werthzoll angenommen, weil das Verhältniß des Werthes zum Gewicht je nach der Qualität stark varirtj es wird aber behauptet, daß damit gewisse Uebelstände verbunden seien, und es waltet in Frankreich die Absicht, diese Werthzölle in Gewichtzölle umzuwandeln. Der Werth eines Kilogramms dieser Stickereien kann aber wechseln von (j--7 Franken bis 20--22 Franken und eine richtige Umwandlung des Tarifs würde eine angemessene Klassifikation voraussetzen.. Statt dessen hat das Comité consultatif einen einzigen Mittelwerth von Fr. 17 angenommen und der Conseil supérieur hat diesen Werth auf Fr. 19'/2 erhöht. Auf dieser Basis sollten nun im sog. Tarif général die 10 °/o berechnet werden, so daß alle Qualitäten ohne Unterschied den Zoll von Fr. 1. 70 resp.

Fr. 1. 95 per Kilogramm zu bezahlen hätten, während bisher die geringeren Qualitäten, die hauptsächlich von der Schweiz geliefert wurden, im Minimum 60--70 Cents, bezahlten. Es würde das eine Erhöhung des Werthzolls von 10 °/o auf 20-30 °/o bedeuten und den künftigen Ausschluß dieser Artikel vom französischen Markte zur Folge haben.

Begreiflich wurden die schweizerischen Industriellen dadurch beunruhigt und sie verwendeten sich beim Bundesrath um Wahrung ihrer Interessen. Das Haudelsdepartement ordnete dem Hrn. Minister Kern für diesfällige Verhandlungen einen Experten bei in der Person von Hrn. Steiger-Meyer, dem es mit großer Mühe gelang, die französischen Beamten zu überführen, daß der von ihnen bearbeitete tarif général nicht die zugesicherte getreue Uebersetzung der Worthzölle in Gewichtszölle sei, sondern eine wesentliche Zollerhöhung einschließe. Die französischen Beamten mußten die Thatsache anerkennen, erklärten aber, die französische Industrie verlange diesen Schutz dringend und es werde von den Beschlüssen des Conseil supérieur schwerlich abgewichen werden, worauf unsere Vertreter eine %veitere Verhandlung über andere Artikel mit den französischen Experten für überflüssig erachteten. Kein Wunder, wenn dann auch unter den Industriellen der Ostschweiz die Meinung sich ausbildete und selbst in öffentlichen Versammlungen Ausdruck
fand, die Betheiligung der Schweiz an der Pariser Ausstellung sei von der Haltung Frankreichs in der Zollfrage abhängig zu machen und sie sei entschieden abzulehnen, wenn keine Konzessionen in Betreff des tarif général gewährt werden.

Im Schooße Ihrer Kommission wurde die Frage ebenfalls aufgeworfen und erörtert, ob nicht der Entscheid verschoben werden

715 könnte, um inzwischen von der französischen Regierung bestimmtere Zusicherungen in Bezug auf dun Tarif und die Handelsverträge zu erlangen. Eine solche Verschiebung auf den Juni oder Juli wäre aber kaum möglich gewesen, ohne dem Entscheid selber zu präjudiziren. Entweder hätten die begonnenen Vorbereitungen schon von jetzt an fortgesetzt werden müssen und in diesem Falle wären bis in einigen Monaten so viel Kosten aufgelaufen, daß ein Rücktritt kaum mehr möglich gewesen wäre. Oder aber man hätte alle Vorarbeiten sistirt bis zum Entscheide, und dann wäre die noch übrige Zeit sowohl für das Kommissariat als für die Industriellen viel zu kurz gewesen, um eine ehrenvolle Betheiligung der Schweiz noch zu ermöglichen. Es konnte auch bedenklich erscheinen, daß die Schweiz sich den Anschein geben sollte, als wollte sie sich ihre Betheiligung abkaufen lassen; hätten wir keine Konzession erlangt und hätten uns später durch die Umstände doch veranlaßt gesehen, an der Ausstellung Theil zu nehmen, so wären wir in eine fatale Stellung gerathen.

Vollends hat die Prüfung der vom Chef des Handelsdepartements mitgetheilten Berichte der schweizerischen Gesandtschaft in Paris die Kommission von der Unhaltbarkeit einer solchen Stellung gründlich überzeugt, weil sie denselben entnehmen konnte, daß Alles, was in der bezeichneten Richtung geschehen konnte, schon gethan worden sei. Nach den schon erwähnten Verhandlungen unsers Gesandten und des ihm beigegebenen Experten mit den französischen Fachmännern richtete Herr Kern gemeinschaftlich mit den Repräsentanten von England und Belgien au das französische Ministerium geeignete Vorstellungen gegen die schutzzöllnerischen Tendenzen des vom Conseil supérieur ausgearbeiteten tarif général; eine offizielle Erklärung der französischen Regierung konnte er jedoch nicht wohl verlangen, weil ihm vom Bestehen dieses tarif général auch noch keine offizielle, sondern bloß konfidentielle Mittheiluug geworden war, die Minister also diese Frage noch als eine innere ansehen mußten, und weil eine verbindliche Erklärung derselben den eigentlichen Unterhandlungen vorgegriffen hätte. Daß das Ministerium aber nicht sich auf bloße mündliche beruhigende Zusicherungen beschränkte, sondern daß dafür eine Form gewählt wurde, welche, ohne aus dem Kreis der innorn Verwaltung herauszutreten,
dennoch auf schriftlichem Wege die Absichten der französischen Minister deutlich zu erkennen gibt, darf wohl als ein nicht geringer Erfolg unseres Gesandten angesehen werden. Die Form dieser Mitt heilung besteht in einem Brief des französischen Handelsmhiisters an den Minister des Auswärtigen, wovon Letzterer dem schweizerischen Gesandten auf konfidentiellein Wege eine Kopie zustellte. In diesem Briefe spricht sich der Handelsniiuister mit aller wünschbaren Be-

716 stimmtheit in dem Sinne aus, daß der entworfene tarif général ausschließlich auf diejenigen Länder Anwendung finden werde, welche sich Frankreich gegenüber ganz selbststäudig zu verhalten und in keinerlei Handelsvertrage einzugehen gedenken, daß dagegen bei den Unterhandlungen über die neuen Verträge nicht dieser tarif général, sondern die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse als Ausgangspunkt dienen aollen und daß die Umwandlung der Werthzölle in Gewichtszölle contradictoirement und bona fide werde vorgenommen werden.

Man kann von dieser Form sagen, daß sie die französische Regierung rechtlich zu gar nichts verpflichte ; aber Ihre Kommission hat sich überzeugt, daß im gegenwärtigen Stand der Frage ein Mehrercs nicht verlangt werden kann. Es besteht in Frankreich allerdings eine protektionistische Strömung, abet das Ministerium ist dem freien Verkehr zugeneigt, und es würde dessen Stellung offenbar nicht verbessert, wenn dasselbe vor Behandlung der Frage in den Kammern verbindliche Erklärungen abgeben wollte. Oder wie würde bei uns die Sache aufgefaßt, wenn der neue Zolltarif auf der Traktandenliste der Räthe stünde und der Bundesrath einem fremden Gesandten verbindliche Zusicherungen gäbe, gewisse Artikel so oder so zu behandeln? In diesem Zolltarif, der den Räthen in der Sommersession vorgelegt werden soll, werden wir uns eine bessere Waffe gegen willkürliche Zollerhöhungen unserer Nachbarn schaffen können, als in Zusicherungen, die wir jetzt vor Beginn der Unterhandlungen etwa erlangen könnten. Unsere jetzige Politik kann nicht wohl eine andere sein als die, die guten Dispositionen der französischen Regierung zu schonen und die künftigen Unterhandlungen nicht durch Schlußnahmen zu erschweren, welche in Frankreich bei der Regierung und beim Volke einen peinlichen Eindruck machen würden. Nach allen Berichten setzt die ganze französische Nation einen sehr hohen Werth auf das Gelingen der Ausstellung; mit Ausnahme des Deutschen Reichs, das seine Gründe zum Fernbleiben haben mag, ist von allen europäischen Staaten die Theilnahme zugesichert worden. Die Enthaltung der Schweiz würde als entschiedene Feindseligkeit angesehen und auf ihre politischen und kommerziellen Beziehungen zu Frankreich vom nachtheiligsten Einflüsse sein, von einem Nachtheil, der ohne Vergleich bedeutender wäre als die Summe,
die wir für die Ausstellung aufv zuwenden haben.

Ihre Kommission ist daher schließlich einstimmig zu der Ansicht gekommen, es bleibe nichts Anderes übrig, als die Bewilligung des vom Bundesrathe beantragten Kredits, und es hätte kein Mitglied derselben die Verantwortlichkeit übernehmen mögen, auf eine Ablehnung der Vorlage anzutragen.

717 Die Detailbestimmungen des bundesräthlichen Beschlussesentwurfes sind von einer größeren Expertenkommission durchberathen worden und beruhen theils auf bisherigen Erfahrungen, theils auf den für die Ausstellung festgesetzten reglementarischen Bestimmungen.

Es ist nur zu bemerken, daß die Ziffer 11 des Beschlusses im deutschen Texte einer kleinen Redaktionsänderungbedarf, entsprechend dem französischen.

Die verlangte Summe beruht auf detaillirteren Voranschlägen einerseits des Hrn. Legationssekretär Lardy, anderseits des Hrn.

Oberst Rieter, welche beide Herren zu annähernd gleichem Resultate gelangt sind, nämlich auf zirka Fr. 350,000. Mit Hinzurechnung von Fr. 25,000 für Unvorhergesehenes glaubt Herr Oberst Rieter allen Bedürfnissen genügen zu können ; die bisherigen Erfahrungen an den Ausstellungen von Paris, Wien und Philadelphia haben hinreichende Grundlagen für diese Voranschläge geboten, und der Umstand, daß der für die Ausstellung von Philadelphia gewährte Kredit von Fr. 250,000 nicht wird überschritten werden, mag eine Gewähr dafür bieten, daß auch der Voranschlag von Fr. 375,000 für die nächste Pariserausstellung genügen werde.

B e r n , den 22. März 1877.

Namens der Kommission des Nationalraths, Der Berichterstatter:

Studer.

Kommissionsmitglieder : HH. Studer.

Bally.

Chalumeau.

Klaye.

Klein.

Kickli.

Vautier (Waadt).

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Bericht der

Mehrheit der Kommission des Nationalrathes, betreffend den Gesezentwurf über den telegraphischen Verkehr im Innern der Schweiz.

(Vom 22. März 1877).

Tit.!

Die Kommission*), welche Sie mit Begutachtung des Gesezentwurfs über den telegraphischen Verkehr im Innern der Schweiz beauftragten, hat die Ehre, Ihnen folgende Anträge zu unterbreiten: I. Betreffend die E i n t r e t e n s f r a g e : Die Kommissionsmehrheit beantragt: einstweilen nicht einzutreten, bis der Bundesrath über Herstellung des finanziellen Gleichgewichts den durch Postulat vom 4. Juli 1876 verlangten Bericht erstattet hat, und inzwischen den Gesezentwurf an den Bundesrath zurükzuweisen, mit der Einladung, über den Art. l einen Expertenbericht von den Telegrapheninspektoren und den Chefs der Hauptbüreaux, *) Mitglieder der Kommission: Jolissaint.

Graf (Appenzell).

Künzli.

de Montheys.

Zinggeler.

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Bericht der Kommission des Nationalraths über die Betheiligung der Schweiz an der Pariser Ausstellung von 1878. (Vom 22. März 1877.)

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12.05.1877

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