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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen Bundesrathes

(Vom I5. Juli 1858.)

Mit Note vom 20. April abhin machte die königl. Belgische Gesandtschaft dem Bundesrathe die Anzeige, daß in Brüssel im September dieses Jahres ein internationaler Kongreß über die Angelegenheit des litexarischen und künstlerischen Eigenthums stattfinden werde, und ersucht um Eintheilung des dießfälligen Programms an die Gelehrten- und Künstlergesellschaften in der Schweiz, so wie um Abordnung eines schweiz. Delegixten an den gedachten Kongreß.

Der Bundesrath verfügte nun die Veröffentlichung des erwähnten Programms theils durch Zusendung an die obgedachten Gesellschaften, theils durch Aufnahme ins Bundesblatt ; hingegen nahm er Umgang von der offiziellen Beschikung des Kongresses.

(Vom I7. Juli I8....8.)

Das fchweiz. Bundesgericht theilte dem Bundesrathe unterm 2. dieß .mit, daß es in der Besezung der verschiedenen Kammern für die eidg.

.Strafrechtspflege für das Jahr 1859 einige Veränderungen getroffen und deßhalb ernannt habe: 1) Zum Mitgliede der Anklagekammer, Hrn. Bundesrichter Z e n - R u f sine n in Sitten, an die Stelle des austretenden Hrn. Bundesrichtexs G l asso n in Freiburg; zum Ersazmann der Anklagekammer, Hrn. Piaget in Neuenburg, an die Stelle des Hrn. Suppleanten Martin in Vivis.

2) Zuu1 Präsidenten der Kriminalkammer für den l. eidg. Affisenbezirk,.

Hrn. Bundesrichter Glasson, an die Stelle des Hrn. Zen-Ruf..

finen; zum zweiten Ersazmann, Hrn. G. A. Keiser in Zug, an die Stelle des Hrn. Piaget.

.3) Zu.u zweiten Mitgliede der Kriminalkammer süx den V. eidg. Asslsenbezirk, Hrn. Bundesrichter Dubs in Zürich, an die Stelle des Hrn.

Zen-Ruffinen.

(Vom 20. Juli 1858.)

Der Bundesrath hat fein Post- und Baudepartement ermächtigt, vom.

1. September nächstkünftig an zwischen A a r w a n g e n und Langenthal, neben dem schon bestehenden Postkurse Mümliswyl-Langenthal, noch eine zweite tägliche Postverbindung zu erstellen.

) S. Seite 237 hienach.

237 Wahlen des Bundesrathes.

Zollbeamte.

19. Jnli, Herr Eharles V i g n i e r , von Genf, zum Gehilfen der dortigen

Zollstätte im Bahnhofe.

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Herr Pietro P o z z i , von Eoldrerio (Tessin), zum Zolleinnehmer in Brufata.

Postbeamter:

.....2. Juli, H er r Da n i e l W i d m e r , von Oberentfelden (Aargau), in Riehen (Basel.-Stadt) , zum Posthalter am leztern Orte.

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Kongress in Brüssel.

Programm über die dem Kongresse vorzulegenden Fragen.

I.

Findet der Kongreß, daß der Grnndfaz internationaler Anerkennung des Eigentumsrechtes der Verfasser auf ihren literarischen und künstlerischen Werken in die Gefezgebung aller zivilifirten Völker aufgenommen werden soll ?

Erachtet er es für zwekn.äßig, diesen Grnndsaz von einem Land zum andern, und selbst da auszuführen, wo keine Reziprozität besteht?

Findet er, daß hierin die fremden Verfasser den einheimischen vollkommen gleich gestellt werden sollen ?

In es zwekmäßig, den ausländischen Verfassern befondere Formalitäten aufzuerlegen , um ihnen die Anrufung und .Ausübung ihres Eigenthumsrechtes zu gestatten , oder genügt es , daß fie hiefür den fachbezüglicheu Bestimmungen ihrer Landesgeseze nachkommend Jst es wünfchenswerth, daß alle Länder für die Sicherung des literaxischen und künstlerischen Eigenthnms Geseze aufstellen, welche auf deu nämlichen Grundlagen beruhen?

I I .

Welche Dauer soll für das Eigentumsrecht der Literatur- und Kunstwerke bestimmt werdend Sollen bei der Bestimmung dieser Dauer die verschieden Kategorien dieser Wexke (literarische Werke, musikalische Kompositionen, Erzeugnisse der Zeichnenkunst) unterschieden werden ?

Bundesblatt. Jahrg. X. Bd. II.

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1858

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34

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24.07.1858

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236-237

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