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# S T #

Verordnung des

schweizerischen Bundesrathes, die Masse der Zwölfpfünder- und Sechspfünderkanonen betreffend.

(Vom 6. Juni 1851.)

Der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschast,

in Erwägung, daß die Ersahrnng die Unzulänglichkeit der Metallstärke der Gefchüzröhren herausstellt;

in Erwägung, daß die v3 Kugelschwere, Geschüzladung für asoakugeln sich als zu stark erweist; auf den Vortrag des eidgenössischen Militärdeparte» ments, beschließt: Art. 1. Ueber die Konstruktion, über die Mctallstärke und über die Dimensionen einzelner Theile der Zwölf.Pfänder- und Sechspfünderkanonen wird sestgesezt, waö

solgt:

12pfünder-Kanone.

I.

Durchmesser der Kugel (der größern Kugellehre) . . .

Länge der Kanone vom hintern Ende des Bodenstüfs bis'

diese Länge beträgt beim Zwölfpfünder 17,24 Kugel»

durchmeffer und beim Sechspfünder 17,50.

Länge der Seele oder der Bohrung (beim Zwölfpfünder 16,28 Kugeldurchmesser, beim Sechspfünder 16,57) .

6

II. III.

IV.

2

I.

n. III.

3 9 5 3 3 8 7,5 3 6 8 5 4

6 3 1 2 3 1 1 1 Länge des Zapfenstüks 3 3 4 5 8 7 7 4 Länge des Kopfes bis mitten in das Halsreifchen . . .

Länge des Bodenstüks

Gpfünder-Kanone.

IV.

1 6 8,5

5 1 1 3 1 8 9 7 2 4 6 6 1 6 O5 CD

·a

12pfünder-Kanone.

I.

des Bodens . . ·

hinten am Bodenstüke

Metalldike .wetaudite

--

II. ÎIÎ. n

III. IV

3 7 3

2 2 2 2 2 2 1 1 3 2

3

über die Mitte des Zündlochs . . . . -- 3 2 4 - 23 80 2,5 hinten amsofc-nstwfe _ 3apfen-.ufe 2/s

i)0rn am

vorn am Zapfenstüke hinten am Kopfstüke an der Mündung . . . . . . . .

Durchmesser der Traube . . .

Durchmesser des Traubenhalfes Entfernung der Achse der Tragzapfen vom hintern Ende des Bodenstüks Diefelbe liegt unter der Achse der Seele

Durchmesser und Länge der Tragzapfen Die Zapfenfchilde, auf der Achse der Tragzapfen fenkrecht

co «o

--

II.

GpfündePKanone.

-- -- -- . --

2 2 1 3 2

2 8 -- --

5 3 4 8 7

7,5 4 5 7 4

7 4

5 8

--

3

8

7

stehend, sind von der Achse der Seele entsernt . . . -- Durchmesser der Zapsenschilde , . . . . . . . . --

5 5

2 8

8

2

3

Z

l

7 7

2

1

8

9

8 8 8 8

4,5

...Die Traube.

Länge der Traube vom hintern Ende bis an das Leistchen Breite d e s

Leistchens

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

12pfünder-Kanone.

Gpfünder'Kanone.

I.

I.

II. III.

_

--

II. III. IV.

4 3 1 1 1

Dessen Durchmesser Breite des Anlaufes am Boden .

Konstruktion der Traube . . . . . . . . . . .

Durch b und d ziehe man Perpendikularlinien , ab trage auf dieselben die Maße hg, bi, dk, dl. ULf -- dm, ziehe aus c durch die Punkte g, die rd Linien ch , von unbestimmter Länge, ferner hoaus c, als Mittelpunkt mit dem Halbmesser bio -- ca den Bogen bah und aus gg mit gh gleich gi Hk Un.

die Bogen hi von unbestimmter Größe, und dl -- verbinde dieselben mit k und n durch Bogen, U.rlrn 111

2Q

Die Friesen.

Breite der Bodenplatte oder des hintersten höchsten Friesen

1

l..-.

\

5 6 4

--

4

5

--

K.

.J fi

1

l/U

deren Mittelpunkte l und m sind.

3 1 9 2

ö

Q

1

9

3,5

\

0 O

7

I_J

3

t

K.

O «

O

7(

2

8 (J

4 6 1 2 i 5 2

1 7i

U

(R O

1

3 1

9 K.

3

--

11

2 J.

--

0

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--'

1

IV.

.J

5 2 4 _---

5 7t

\ J.

0 O

4 qÌ7 1

2

Gpfünder-Kanone.

12pfünder-Kanone.

I.

Jhre Höhe über dem Bodenstük . . . . . . . .

Tiefe des Einstrichs auf der Bodenplatte und dem Rund» stabe , .

Er ist oben i"' breit, unten fcharf zulaufend.

Breite des Leistchens . . . . . . . . . . . .

Seine Höhe über dem Bodenstük, zugleich Halbmesser des Ablaufs

Halbmesser des Ablaufs hinten am Zapfenstük . . . .

Halbmesser des Ablaufs hinten am Kopfstük . . . .

Alle obigen flachen Verstäbnngen laufen parallel mit dem Theile der Kanone, auf welchem sie stehen.

n. In. IV.

5

6,5

5 4 8 5 4 1 6 3 2 2 3,5 8

4

8 8

4

4

I.

II. III. Iv.

4 7 5 3 8 4 4 1 2 2 5 1 3 2 6 4 3

6 8

3

8

12pfünder-Kanone.

I.

n. m.

5

Breite des Kopfleistchens, parallel mit der Achse der Seele Halbmesser des Kopswnlstes

·

Halbmesser des Bogens hinter dem Wulst . . . . .

Entfernung der Mitte des Zündloches vom hintern Ende d e s Bodenstüks

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Dasfelbe steht senkrecht ans der Achse der Seele.

Entfernung der Mitte desfelben inwendig vom Boden

.

.

Halbmesser der Abründnng des Bodens gegen die Seele Entfernung der Mitte der Henkel vom hintern Ende des Bodenstüks

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1 "2 1 3 4

.

Die innern Seiten derfelben stehen an den Schenkeln eines Winkels, dessen Scheitel in dem niedrigsten Punkt der Seele ist.

1 9 8 8 5 4 7 1 6

2 7

IV.

6pfünder=Kanone.

I.

3 6 5 5

1 2 2 8 4 4,5

n. m. IV.

4 6 1 2 1 5 3 6 5 2 1 8 6^

4 6 5 9 1 8 5 1 2 1 8 1 3

12pfünder-Kanone.

I.

JnHere Länge der Henkel Entfernung derselben von einander hinten

-- . . . . . --

Dieselbe vorn Der Durchschnitt derselben ist ein Vierek, jede Seite des-

--

II. III. Ir

4 3

8

3

8

selben ist lang -- l Breite der Abstumpfung der Kanten -- -- Halbmesser der Abründung der innern Seiten . . . . -- -- Jnnere Höhe -- 2 Halbmesser der Abründung der obern Winkel . . . . -- --

3 3 8 4 8

selben überall 1'" . . . . . . -- -- Der vordere Anlauf der Henkel steht an der vordern Tragzapfenlinie.

Durchmesser über die Platte am Bodenstük 1 1

3

Breite, zugleich Halbmesser des Anlaufes, die Höhe des-

Durchmesser des Bodenstüks über die Mitte des Zündloches

I.

II.

III. IV

2 6 2 6

6

1 -- 4

Durchmesser vorn am Bodenstük . . . . . . . . 1 Durchmesser des Zapfenstüks dicht vor dem Anlauf . . - 9

Gpfünder-Kanone.

6

8 2

·s

12pfünder-Kanone.

6pfünder-Kanone.

l

I.

I.

% Durchmesser vorn am Zapfenstük . . . . . . . . -- $ Durchmesser des Kopfstüks dicht vor dem Anlauf . . . -- B Durchmesser desfelben hinter dem Halsband . . . . -- Durchmesser über dem Kopfwulst . . . . . . . . -- & Durchmesser am Rand der Mündung . . . . . . . -- Weite zwischen den Zapsenschilden 1-- Länge vom hintern Ende des Bodenstüks bis hinten an

die Tragzapfen Länge vom hintern Ende des Bodenstüks bis zum höchsten

2

II.

III. IV

und tief

. . . . . . --

m. IV

9 1 8 6 3 7 2 7 9 5 5 6 8 5 5 6

6 6 8 2 4 9

6

6

8 1,5

Punkte des Kopfes 6 5 3 5 Größe des natürlichen Vifirwinkels, Minuten . . . . -- -- -- 56 Der Zündkern aus geschmiedetem Kupfer von vorzüglicher Reinheit, g Länge des Gewindes, die Schraubengänge sind 1111 9Iv breit Dessen Durchmesser am obern Ende . . . . . . . -- Derselbe am untern Ende . . . . . . . . . . --

n.

3

9

1 1

4

4

8

5 56

1 5 4 4 4

12pfünder-Kanone.

I.

11.

Länge des konischen Endes

i

9 __

4 i 4 1 4

Breite der Vierekfeite Der Aufsaz.

Der Aufsaz besteht aus einem Eylinder von Geschüzmetall mit einem Kopf, in welchem sich der Visireinstrich befindet; er bewegt sich in einem vertikalen durchgehenden Loche, dessen Mitte um die Größe seines .Oalbmessers vor dem hintern Rand der Bodenplatte sich befindet.

Eine stählerne Stellschraube, deren cylindrisches Ende

in die Nuth der Visirstange paßt, hält den Aufsaz in der erforderlichen Höhe fest.

Ganze Länge des Aufsazes

In. IV.

5 5 __

6pfünder-Kanone.

I.

__..

. .

-- --

II. In. IV.

9 4 1 4 1 4

1

. _,

5 5 -- --

l »

_ __

8

--

1

--6 i

--

--

--

· 7 --, 5 5 1

12pfünder-Kanone.

I.

n. ni.

Die Lange des vordem Theils und die Breite desselben sind gleich dem Durchmesser der Stange.

Obere Breite des Visirs 2'" , die Tiefe desselben . . .

Die obere Fläche des Kopfes steht 1"' über die Bodenplatte hervor.

Abstand des obern Endes der Nnth vom obern Ende des Kopfes Länge

der

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

NUth

Breite derselben 1"'7 iv , die Tiefe . . . . . . .

Die Stange ist auf der linken Seite in Zoll und Linien

eingetheilt.

Länge dieser Eintheilung . . . . . . . . . . .

Die Achse der Stellschraube liegt unter dem höchsten Punkt

IV.

Gpfünder-Kanone.

I.

n.

Ili.

5 1 5 1

4 2 1

3

1 5 5 5 1

1 4 4 1

4 1

2

--

3

6

IV.

1 5

2

12pfünder-Kanone.

I.

Ganze Länge der Stellschraube, die Breite und Höhe des Kopfes

3"'

.

Länge des Kopfes der Stellschraube . . . . . . .

In den Kopf der Stellschraube wird eine kleine stählerne Schraube eingeschraubt, deren Lange sich nach dem Anlauf am Boden richtet und keine ganze Umdrehung der Stellschraube zulassen soll, wodurch das Herausfallen diefer Schraube verhindert wird.

Entfernung der Mitte der kleinen Schraube von der Mitte Das Korn steht etwasIV hinter dem höchsten Punkt des Kopfes wnd ist um 5 höher.

Die Aufschrift.

Das Bodenstü! wird mit dem Namen des Kantons, das Kopffiük mit einer Nummer bezeichnet und zwar erhält in jedem Kanton jeder Kaliber eine besondere ..Reihenfolge von Nummern.

II. III.

1 1 9

3

IV.

ßpfünder-Kanone.

I.

5

II.

1

--

III.

IV.

1

5

9

3

12pfünder-Kanone.

I.

Der hintere Rand des Schildes für den Kantonsnamen steht von dem hintern Rand der Bodenplatte entfernt Der vordere Rand des Schildes für die Nummer ist hinter der Mitte des Halsreifchens . . . . . . .

Höhe der Schilder 111 3m , Höhe der Buchstaben und Zahlen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Das Gewicht der Gefchüzröhren wird auf der geraden Fläche des rechten Tragzapfens und die Jahrzahl des Gusses auf der Fläche des linken Tragzapfens aufge-

II.

7 4

.--

__

_

ßpfünder-Kanone.

m. IV.

III. IV.

i.

ii.

-- --

--

6

--

__

4

__

-- --

9

_

--

9

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«

zeichnet.

ov (O -4

698

Art. 2. Die ©eschüzladung im Felddienst für 12pfünS der* und Gpfünder-Kanonen besteht für Vollkugeln aus 1/4 des nominellen Kugelgewichts und für Kartetfchc« und ....arletschgranaten aus V3 des nominellen Kugelgewichts.

Art. 3. ...Der Durchmesser der Patronen soll, 0,81 des Boprungsdurchmesser's betragen.

Art. 4. Die bereits angefertigte Munition, der Eid« genossenschast wie der Kantone, ist umzuarbeiten und mit den Vorschriften der Art. 2 und 3 in Einklang zu bringen.

Art. 5. Durch dieses ...Dekret wird der Theil I der Ordonnanz vom 28. Juli 1843, ganz und der Art. 3 der Instruktion für die Lieferung der Artilleriemunitio« vom Jahr 1831 theilweise, in so weit er mit obigen Bestim« mungen in Widerspruch ist, aufgehoben.

Dasselbe tritt sofort in Kraft, soll auf übliche Weife bekannt gemacht und auch im Bundesblatt veröffentlicht werden.

B e r n , den 6. Juni 1851.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

J. Muuziuger.

Der Stellvertreter des Kanzlers der Eidgenossenschaft:

N. von Moos.

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Verordnung des schweizerischen Bundesrathes, die Masse der Zwölfpfünder- und Sechspfünderkanonen betreffend.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.06.1851

Date Data Seite

686-698

Page Pagina Ref. No

10 000 657

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