#ST#

Schweizerisches

S amst'a g, den 6. September 1851.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Iahr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3.

Inserate sind f r a n k i r t an die Expedition einzufenden. Gebühr l Batzen per Zeile oder deren Raum.

#ST#

d e r

Kommission des Nationalrathes über die Rechnung von der Bewaffnung und Gränzbewachung des Jahres 1848.

(Vom 19. Juli 1851.)

Tit.

Sie haben am 15. Apxil d. v. J. die Rechnung von der Gränzbewachung des Jahres 1848 einer Kommission von fünf Mitgliedern zur Prüfung und zum Untersuch überwiesen, über welchen Gegenstand der Nationalrath die Priorität der Verhandlung hat.

Am 6. Mai d, v. J, hatte der Ständerath die Son, derbundsrechnung wegen mangelnder reglementarischer Form an den Bundesrath zurükgewiesen, und der Bundesrath beschloß unterm 10. Mai d. v. J. aus gleichem Grunde die Zurükziehung der Rechnung über die Gränzbewachung von 1848.

Bitnd.?«bl...tt. sahrg. III. .Bd. II.

4

22 Mit Zuschrift vom 25. Oktober d. v. J. übermittelte der Bundesrath die reglementsgemäß umgestaltete Rechnung von der Gränzbewachnng von 1848 dem Nationalrath. Wegen Abwefenheit des Herrn Nationalraths Steiger, Präsidenten der Kommission, unterblieb aber die Einberufung der Kommission zu Vornahme des Untersnchsgeschäfts und erst nachdem am 30. November d. v. J. die Kommission durch die Wahl eines Erfazmannes, in der Person des Berichterstatters, ergänzt war, wurde der Untersuch und die Prüfung vorgenommen. Aus Mangel an Zeit konnte dann auch in der Sizung vom Dezember v. J. diefe Rechnung noch nicht zu definitiver Erledigung gelangen. Sie werden daher die etwas verspätete Behandlnng um so geneigter entschuldigen, als die Militärrechnungen ohnedieß von sehr großem Umfange sind.

Das Prüfungsgefchäft wurde etwas fchwerfällig deswegen, weil die große Masse der Belege in sechs Bände nach chronologischer Ordnung fest eingebunden und nicht nach den verschiedenen reglementarifchen Rechnungsrubriken gesondert und ausgeschieden war. Wäre lezteres der Fall gewesen, so hätte sich die Kommission in Sektionen theilen und die verschiedenen Materien der Rechnung sektionsweiser gründlicherer Prüfung unterstellen können. Unter solchen Umständen war aber die Kommission genöthigt,, in corpore zur Prüfung der Rechnung zu schreiten. Für die Zukunft wäre es fehr wünschbar, daß die Belege nach der Reihenfolge der Nummern und chronologisch erst ge.bunden würden, wenn die Bundesversammlung die Rechnungen wird genehmigt haben, und daß zum Zweke einer vielfältigeren und gründlicheren Prüfung fämmtliche Belege nach den Rubriken ausgeschieden und so den Prüfungskommissionen übergeben würden. Wir verkennen zwar nicht, daß hiebet einige Gefahr des Verfchiebens und Abhanden-

23 ïommens der Belege eintreten wird, weil die Belege auf diese Art als fliegende Blätter gehalten werden. Dieser Gefahr kann aber gewiß durch vorsichtige Behandlung und zwekmäßige und sichere Aufbewahrung vorgebeugt werden.

Der Zwek gründlicherer Prüfung wiegt den erwähnten Uebelstand mehr als auf.

Allgemein wurde die Rechnung als arithmctifch richtig befunden, mit Ausnahme eines kleinen Additionsfehlers von Fr. 10 in der Recapitulation der Fuhrleistungen pag. 42 der Generalrechnung.

Jn den Rechnungseingaben der verschiedenen Waffenkorps wären richtigere Rechnungsführung und weniger Korrekturen, welche vom Kriegskommissariat vorgenommen werden mußten, zu wünschen gewesen; ein Uebelstand,

welcher bei Miliztruppen und bei dem ohnedieß ziemlich weitläufigen und komplizirten Rechnungswesen der eidgenöfsischen Kriegsverwaltung nicht sobald verschwinden wird.

Ueber mehrere Rechnungsposten, welche ans den ersten

Blik der Kommission als .nicht gehörig belegt geschienen haben, wurde vom Herrn Oberstkriegskommissär besriedigende Auskunst ertheilt und dieselben darnach in Ordnung, befunden.

Wir fügen dem Berichte die Generalübersicht der Unkosten diefer Gränzbewachung bei und geben zugleich das S3erhältniß jedes Postens zum Ganzen in Prozenten an, unter Beifezung eben diefes Verhältnisses von den Sonderbundsfeldzugskosten von 1847/48, woraus ein annähernd konstantes Verhältniß der Ausgabenposten unter einander sich ergibt, wobei jedoch einige Abweichungen aus der verfchiedenen Natur der Waffenrüstung erklärlich sind, von e i n e - C Abweichung aber später das Nöthige bemerkt werden wird.

Von den Einnahmen sezen wir im Berichte die Rech.«ung nicht förmlich bei und führen nur an, daß Fr.353,870

·24

£O "»

CO

» I°c ,,

N.-^T



jsl

'- 0

CO

·2 I ® Ì ja K *

*«* CO

-S

·vi

.

)

Die Ausgaben der Gränz- ~ j M -s!r â . §> s J>>^s bewachung von 1848 sind: -

-.-.

O

i-



··a--] .

.

.

.

.

>

·W

« .

G

I&

f)

·a*

Sì.,

sa-

C

Betrag der Rech» nung von der Gränzbewachung

aus Geldbeiträgen der Kantone vermittelst einem halben Geldkontingent von Fr. 443,369 Rp. 20 von der AdmiJ.ration des eidgenössischen Kriegsfonds, vom schweizerischen Finanzdepartement und aus dem Vorschuß der Sonderbundskriegskasse, im Ganzen also Fr. 797,239 Rp. 20 einbezahlt worden sind, so daß ein Kassasaldo von Fr. 3082 Sîp. 28 am Schlüsse der Rechnung zur Verfügung stand.

s OO

SS o f>

·.S...

·lì C

^c H

®

«

·X*

Fr.

9l.

43 687 46 515 369405 03 6 118 3 171 25180 16 0 182 0 070 559 05 O 97« n RO/I 2414 18 O 080 O 048 383 11 1 101 0 379 3009 36 40 183 43 367 344403 71 8. Wach- u. Lagerbedürfn 480 O (vH 5027 75 9. Fuhrleistungen . . . 3 054 2 585 20531 72 10. Landentschädignngen, Feldschaden u. dgl. . 0 024 O 039 30G 85 11. Büralkosten . . . . 0 716 0 244 1935 54 0 122 0 142 1123 04 12. Extrareisevergütungen .

1 541 1 185 9408 55 13. Gesundheitspflege . .

14. Beerdigungskosten . . O 021 O 011 88 44 15. Kriegsgerichte . . . 0 774 0 913 7253 14 16. Geheime Ausgaben . 0 022 0 186 1473 99 I.Besoldung . . . .

2. Kosten der Dienstpferde 3. Pferdeequipirung . .

4. Wassen . .

. .

5. Gefchüz- n. Kriegsfnhrwerke . . . . .

6. Munition . . . .

7. Verpflegung . . . .

nisse

.

.

.

.

.

.

Uebertrag

98 983 99 792 792503 62

25 6O

.UN 3 i»s ©1 l ·« ® ' z% - à ·»' tt> OO

V"-" oicOs -* OQQ v

3 SÎ

J3 <£

lri Die Ausgaben der Gränz- S §\'· Hs ·ss 1 * Z"î > ra Ï



bewachnng von 1848sind:

W

%

ft> T*O

§ ©

=1

.AI

»·*

,

*« 'fio «b*

&

O

»

«· Ü e3 ·S

.

"

»

g

.S-

g

5

-o S §

JQ

·-H

s ^!

--5 2 1>; Aa S § © a-* ·a.

«> ^-ïa H c « ® &

co <·*

-4-»

5 *"^

Fr.

fi

O A

R.

98 983 99 792 792503 6s O 188 1492 27 18. Militärnnterstüznngen 50 00 und Pensionen . . . O 004 0 006 19. Außerordentliche Entschädigungen . . . 0 607 O 014 111 03 o 00 20. Schanz- u. Brükenbau 0 477 0 000 21. Auslagen für die berecho 00 neten Kriegsbauten . 0 009 0 000 Uebertrag

17. Feldpost . . . . . 0 520

Total

100 -- 100

794156 92

Die Form der Kriegsrechnungen könnte leicht und zwekmäßig und ohne den reglementarifchen Vorschristen im geringsten Abbruch zu thun, in der Folge so eingeführt werden, daß in der Generalrechnung von jeder Waffengattung und jeder einzelnen Truppenabtheilung die Ausgabeposten besonders ansgefezt würden. Wollte man diese Form nicht auf sämmtliche Posten ausdehnen, was aber durchaus wünschbar und möglich ist, so sollte sie zum wenigsten bei den zwei Posten der Besoldung und Verpflegung ihre Anwendung finden. Die zwei Posten zufammen machen allein schon 80 bis 90 Prozente der Gesammtkosten aus; in vorliegender Rechnung betragen nämlich

die Besoldungskosten die Verpflegungskosten

46,5 % 43,4 % zusammen 89,9 %

26

Ein schlagender Grund sür diese Form der Rechnung

liegt darin, daß bei Einhaltung derselben das Prüfungsgeschäft die Elemente zum Untersuch schon bei der Hand hat, insofern jeder Truppenabtheilung die Anzahl Diensttage, die reglementarische und effektive Stärke der Mannschaft, die reglementarifche und effektive tägliche Besoldung und Verpflegung und darauf dann der Gesammtbetrag

der Besoldung und Verpflegung ausgesezt wird. Die Stärke der Mannschaft, fowie der Betrag und Belang

der täglichen Befoldung und Verpflegung ist durch das Reglement bestimmt, fo daß die Rechnungen darnach die bestimmte Gränze nicht überfchreiten dürfen.

Es kann einer Prüfnngskommifsion des Nationalrathes und Ständerathes in der Regel nicht die minutiöse Aufgabe gestellt sein, die Tausende von Belegen sammt und [onders einzeln zu prüfen und zu durchgehen, weil aus diese Weife ein Rechnungsuntersuch unverhältnißmäßig viel Zeit ersordern würde und dessen Erledigung allzulange ....erschoben bleiben müßte. Es sollen die vorausgehenden Prüfungen der Kommissariatsabtheilungen und des Miliiär- und Finanzdepartements des Bundesrathes mehr diesen Detailcharakter des Untersuchs haben. Die Militär's rechnungen geben jedoch wegen der bestimmten Ordnung und Eintheilung der Armeebestandtheile Mittel und Wege an die Hand, à priori zu bestimmen, innert welchen Gränzen die Ausgaben z. B. über Besoldung und Ver« pflegung schweben müssen. Die Einzelprüfung der Beweisftüke der Rechnung wird dadurch allerdings nicht entbehrlich, aber ebenfo wenig macht diese jene kalkulatorische Untersuchsmethode überflüssig. Je die einte ergänzt die andere. Wir werden auf diesem Wege auf einige Bei[piele in der Besoldung aufmerkfam machen.

Zu dem Zweke einer folchen Prüfung ließ die Kom-

27 mission die täglichen Kosten der Besoldung und Verpflegnng aller taktischen Einheiten der verschiedenen Waffengattnngen nach dem reglementarischen Mannschastsbestande berechnen; das Ergebniß dieser Berechnung ist in der Tabelle (A) enthalten. Jeder künftigen Kriegsrechnung sollten derartige tägliche Besoldungs- und Verpflegungs-

etats behuss eines Hilfsmittels der Rechnungsrevision beigelegt fein. Zugleich formnlirte sie in angedeuteter Weife

wenigstens die Befoldungskosten, foviel die Prüfungszeit und die Materialien es zuließen, und fügt, einige Lüken unansgefüllt lassend, diefe Rechnung zur Nachachtung für die Zukunft in einer Beilage (B) dem Berichte bei.

Darnach b e z o g e n a n B e s o l d u n g : die 12 Abtheilungen des großen und kleinen General-

Üabes Fr. 6789.20 ,, 8 Brigadestäbe . . . . . . " 11,466.10 ,,

4 Kompagnien und 4 Detaschements

Artillerie ,,

,,

3 Kompagnien und 1 Detaschement Kavallerie . . . . . . . . ,,

8948. -- 3855. 75

,, 8 Kompagnien Scharfschüzen . . ,, 20,347. 40 ,,

8 Bataillone Jnsanterie des Bun-

desauszugs

,, 246,534.02

,, 4 Bataillone Jnsanterie der Reserve ,, ", 13 verschiedenen Detaschements der

8501.90

Jnsanterie . . . . . . . . " 11,419. 25 Total Fr. 317,861.62

Hiebei sind für Befammlungs s und Entlassungstage

Fr. 51,246. 40 welche den Kantonen vergütet wurden und für im Spital gebliebene Mannfchaft im Ganzen nicht inbegriffen

,,

297. 01

Fr. 51,543. 41

28 Diese Fr. 51,543 Rp. 41 sind in der Generalrechnung jedoch unrichtig in ihrer ganzen Summe unter die Rubril

der Besoldung gestellt, weil sie bereits zur Hälste die Kosten der Verpflegung in sich enthalten und zwar nach Ausscheidung, wie die Kommission sie machen mußte, stellt sich dieser Posten auf folgende Weise dar:

a. für Besoldung .

Fr. 26,004. 40 b. für 57,774 Mundportionen zu 4 Bz. ,, 23,109.60 c. für 1644 Pferderationen zu 13 Mnd

10 Bazen . . . . . . . . " 2132. 40 d. für im Spital gebliebene Mannschaft " 297. 01 im Ganzen Fr. 51,543. 41 Diefe Summe follie nach den verschiedenen Waffenkorps rubrizirt erscheinen.

An der Hand unserer Prüfnngsmethode hatten sich nun folgende Ueberfchreitungen der reglementarifchen Befol-

dungsetats scheinbar gezeigt.

Die Scharffchüzenkompagnie Nr. 20 hatte in 89 Dienst-

tagen Fr. 4326 Rp. 75, täglich Fr. 48 Rp. 61 gekostet; das Maximum der täglichen Befoldung für eine Scharfschüzenkompagnie ist aber nur Fr. 47 Rp. 55, daher täglich

Fr. 1 Rp. 06, im Ganzen Fr. 94 Rp. 34 zuviel. Diefe Ueberschreitung ist jedoch gerechtfertigt durch die gemäß s. 101 des Kriegsverwaltungsreglements gestattete Soldzulage von Rp. 5 für 19 Tage nach zwei Monaten effek-

tiver Dienstzeit; diefe beträgt Fr. 91 Rp. 20.

Die Scharffchüzenkompagnie Nr. 26 hat in 61 Dienst-

lagen Fr. 2150 Rp. 95, täglich Fr. 47 Rp. 65 gekostet, nach dem Maximum der reglementarischen täglichen Be.-

soldung, täglich 10 Rp., im Ganzen Fr. 6 Rp. 10 zu viel.

Allein diese sind beinahe, jedoch nicht ganz durch die gleiche Zulage sür einen Tag mit Fr. 4 Rp. 80 gerecht.« fertigt.

29 Die Scharffchüzenkompagnie Nr. 36 kostete in 109

Diensttagen Fr. 5409 Rp. 10, täglich Fr. 49 Rp. 62, folglich nach Reglement täglich Fr. 2 Rp. 07, im Ganzen Fr. 225 Rp. 63 zu viel. Diese sind gerechtfertigt durch dieselbe Zulage für 49 Tage mit Fr. 235 Rp. 20.

Das Jnfanteriebataillon Nr. 52 kostete in 92 Dienst-

tagen Fr. 32,998 Rp. 55, täglich Fr. 358 Rp. 68; daher

....»eil nach Reglement die tägliche Besoldung dieses Bataillons im Marimum nur Fr. 354 Rp. 30 beträgt, täglich

Fr. 4 Rp. 38, im Ganzen Fr. 402 Rp. 96 zu viel; was aber gleichfalls gerechtfertigt ist durch die tägliche Zulage

von Rp. 5 für 32 Tage mit Fr. 1214 Rp. 40.

Das Jnfanteriebataillon Nr. 65 kostete in 109 Dienst-

tagen Fr. 37,964 Rp. 61, täglich Fr. 348 Rp. 30, folglich täglich Fr. 10 Rp. 20, im Ganzen Fr. 1111 Rp. 80 zu viel, weil reglementarisch dieses Bataillon im Marimum nur Fr. 338 Rp. 10 kosten kann; die Überschreitung ist aber gerechtfertigt durch vorbemerkte Zulage für 49 Tage

mit Fr. 1729 Rp. 70.

Sämmtliche übrige Befoldungsposten sind auch bei Hinzurechnung der Zulage von Rp. 5 täglich unter dem Maximum der reglementarifchen täglichen Besoldung ge-

blieben.

Nicht ganz entsprechend, namentlich zum Zweke einer

gründlichen Prüfung, ist die Form der Rechnung über die ...ßerpflegung. Auch diefe soll in der Folge durchaus überfichtlicher gestaltet vorgelegt werden. Die Rechnung wird in den Hauptsummen, besonders über die Lieferungen durch die Gemeinden, Lieferanten und aus den eidgenöfsischen Proviantmagazinen nur einseitig so dargestellt, daß einfach die Lieferungen an Mundportionen und Pferdrationen aufgeführt erfcheinen, ohne auf der andern Seite zu verzeigen, an welche Korps die eingegangenen Lebens-

30 mittel verausgabt worden sind. Daraus geht das Bedürfniß hervor, daß eine zweifeitige Rechnung in Einnahmen und Ausgaben für die Verpflegung erstellt werden soll. Der

Abschluß einer solchen Rechnung gibt erst das Mittel an

die Hand, zu prüsen und zu zeigen, daß z. B. von den Gemeinden nicht mehr sür Verpflegung verrechnet wurde, als an die Korps verabreicht worden, was und wie viel unverbraucht an Lebensmitteln in den Magazinen vorräthig, was zu Grunde gegangen und wie. überhaupt dieser wichtigste Kriegsverwaltungstheil besorgt worden ist.

Die Verpflegungsrechnung enthält solgende Hauptsummen, welche jedoch, was die Zahl Mundportionen und Pferdrationen betrifft, in der Rechnung felbst im Total nicht zusammengestellt vorkommen, sondern durch besondere Arbeit erst zusammengestellt werden mußten. (Siehe Bei-

läge.)

Aus beiliegender Zusammenstellung zeigt es sich, daß beiläufig 9000 Portionen Salz und Gemüse weniger als Brod- und Fleifchportionen verrechnet und bezogen worden sind. Diese Ungleichheit soll nach Angabe des Oberkriegskommissariats annähernd ausgewiesen und erklärt

sein durch den Nichtbezug dieser Gemüse- und Salzpor«

tionen von Seite des Bataillons Raymond in Genf während seinem Garnifonsdienst daselbst. Der Unterschied von 1100 Porzione« in Bezug aufFleifch und Brod foll daher rühren, daß überhaupt der Bezug kleiner als die Berechtigung und die Eingabe vom einten oder andern Theil der Verpflegung versäumt worden ist, was besonders bei Truppenmärschen vorkommen mag. Eine besser formirte und gehörig rubrizirte Verpflegungsrechnung würde darüber evidenten Beweis leisten.

Die Preise der Lebensmittel waren nach Lokalnmständen sehr verschieden. Der §. 184 des Kriegsverwaltungs-

*

Beilage zu Seite 30.

Pserderationen.

Mund-portionen.

Brod.

gleisch.

(Ss b e t r a g e n : a. Die Lieserungen durch die Gemeinden . . . .

bb. Die Lieferungen aus den eidgenössischen Proviantmagazinen . . . . . . . . . . . .

Magazinkosten . . . . . . . . . . .

c. Vergütung nicht bezogener Portionen und Rationen d e r Offiziere

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

©ala und Gemüse.

ÜRükvergütung

47523

47523

184002

2704

6385 36

3801

2684

·Ceu.

·§aber.

903

e. Außerordentliche ..Ber-pflegung, Erfrischungen u. dgl.

f. Die Verpflegung für die Besammlungs- und Ent©esammtverpflegung

903

1

1

R0.

«r.

Rp.

89 02

6515

1416 540

236842

16

50093

22

1718

8463

68

57 48

22

12357 -- 16

12357 12357 903

Fr.

6859

. . . . . . . . . . .

d. Verpflegungsvergütung an einzeln reisende Militärs

li

·Saber.

455012 452525 444525 8174 2192 121949 137788 193 12418 193 185

cc. Fouragevergütung an die Offiziere des eidgenöfsifchen Generalstabe.,5 . . . . . . . .

Zugpferde.

Reitpferde.

·gen.

Totalbetrag.

8

8

8521 16 29932 24 12341 584 6089

22066

22066

22066

659867

660998

651689

25613

25264

1222

1222

10067

9501

30

10

25242

--

--

369645

71

A. Bes0ldnng& nnd aSerpfïegnngëetat derfeersdEuedenen.$rni)penabt|.)eilnngen* è g

10



~5 S* "j-



Reglementarische Gesammtmann-

·Q *-·*

-«fB

schastsstärke.

05 o

*«" §3

II

Mini- Mari-

.-5

jö 0

£·?§

-S*"1 Kompagnie Genietruppen . . . . . .

1 12S-Kanonenbatterie . . . . . . .

1 6&-Kanonen- oder ISit-Haubitzbatterie . .

1 Komp. Pofitionsgefchütz und Gebirgsbatterie 1 Parkkompagnie . . . . . . . . .

1 Trainabtheilung für 1 Gebirgsbatterie . .

1 Kompagnie Kavallerie . . . . . . .

1 Kompagnie Scharffchüzen . . . . . .

1 Bataillonsstab zu 6 oder 5 Kompagnien .

1 Bataillonsstab zu 4 Kompagnien . . .

1 Abtheilung Kompagniekadres 1 Infanteriebataillon von Zürich . . . .

1 ,, ,, Bern . . . . .

1 ,, ,, Snzern . .

1 i 1 1 1

,, ,, ,, ,, ,,

,,Uri ...

,, Schwcz . .

,, Obwalden .

,, Nidwalden .

,, Glarus . .

1

"

,, Basel-Stadt

1

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1

/C

,, ,, ,, ,,

. .,, ,, ,, · ,, ,, ,,

1 i

,, ,, ,,

1

,,

1 1

,;

,,

Zng

.

.

.

.

,, greiburg .

,, Solothurn .

,, Basel-Land .

,, Schaffhausen

,, Appenzell A.-R .

,, Apperzell J.-R .

,, St. Gallen .

,, Graubünden ,, Aargau . .

,, Thurgau .

,, Tessin . .

,, Wallis . .

,, Waadt . .

.,, Neuenburg .

1,

Gen? .

.

. . .

0

.

S

mum.

Ì-.

_ --

122

___

--

--

__

___

--

___

.__

_

--

--

6 6 6

3 3

--

--

19 --

-- 637 103/4 697 113/14 124/25 763 96 b40 112 c -.,0 120/21 493

4 2 128/29 ( 97 i, 2 6 103/4 6 117/is 6 130/31 90 4 6 112/13 6 137/38 5 93/4 93 3 6 128/29 6 119/2O 6 115/.6 6 114/15 6 131/32 6 105/6 6 106/7 6 101/2 5 102A ·*·v ***( J

Besoldung.!

Minimum.

-ßo 463

638 721 799

373 691 841 484 279 788 733 709 703

73

125 55

64

100 20 13 26

643

703 769 643

497 465 644

728 806

373

698 848

805 649

489 279 794 740 716 710 811 655

625 529

535

655

661 631

Maximum.

Betrag.

.·A- p; c

Franken.

Rp.

100 142

_

--

mum.

Tägliche reglemm.arifche 1

Tägliche Zulage von 5Rp. per l Mann vom Feldweibelabwärts nach zwei Monaten effektiver Dienstzeit.

Franken.

Rp.

15 70 so 62 95 43 20 62 so 21 60 46 90 47 55 45 so 3l 85 20 60 305 so 52

-- --

--

--

__

39 26 , L_

301 319 339 303 221 212 304 326 349

185 317 362 242 122

349

330 322

321 351 304 306 297

256

--

__

10 15^ 30 30

80 343 60 323

±?§IS Franken.

fei

95 136 116 68 120

54

60 96 9 5 22 609 669

4

6 5

3 6 2 3 4 --1

30

33 36

735 10 10 305 80 609 30 35 228 25 473 23 35 218 65 443 22 80 309 30 609 30 50 334 50 693 34 90 357 90 771 38 35 191 05 349 17 50 3-^5 50 663 33 50 3f70 50 813 40 60 246 80 459 22 10 122 10 265 13 80 3(54 30 759 37 10 338 10 705 35 90 330 90 681 34 io 329 10 675 33 70 356 20 777 38 90 309 40 621 31 70 31l 20 627 31 70 302 20 597 29 10 263 80 504 25

Tägliche Verpflegung.

Anzahl Mund- | | portionen.

Mini.* Rp. mum.

75 80 SO

40 -, 70 __ 80

syicixt* mum.

101 ,

-- -- --

_._

45 45 10 45 649 45 709 75 775 45 655 65 501 15 471 45 652 65 733 55 811 45 378 15 703 65 853 95 495 25 285 95 801 25 745 05 721 75 715 85 817 05 661 35 667 85 637 20 540 _

143

123 74 126 55 67 101 28 19 27 656 716 782 656

507 475 659 743

821 383 713 863 501 285 808 755

731 725 824 668 674 644 549

S ^5

«OH ,

108

81 54 -- --

68

7

5

._ ,-.

7

7 7

7 5 5 7 7 7 5 7 7 7 --7 7 7 7 7 7 7 7 7

B. Besoldung der grnppen bei der d?ran$bewa$nng .t»on 1848.

l« lïr TM j->v5

9-» t*

j» c*

Tägliche . Reglemen- Zulage tarifche tag- 5 R», von per liche Befol-

Wirklich« tägliche Biesoldung mit

Besoldungsbetrag Mann vom der Zulage düng, ohne ·03 C Zulage von Feldweibel von 5 Rp. von der ganzen Dienstzeit, die Besammlun gstì US« abwärts nach ä±.

e-u 1 5 Rp. nach nach 2 Moc "n «" und Entlassungstage nicht inbegriffen.

2 MoÌJ-2 Monaten naten *F.?naten « S s g3 Dienstzeit. Dienstzeit.

Dienstzeit.

gc" ..W--

ttì: J-*

«u

...Cruppenfor-Sss.

t* S SS

©o

·a* rs e: <·»

" °

^i

:

.H

O

C

J..§-

S* -c«* ZS

C

.-.>!.>

a

-.- :.--*

0

V_»

·Ä.

.C

·»-IQ

U

Großer und kleiner Generalstab.

Divifiousstab (Schumacher) . .

Oberkriegskommissariat (Abys) .

i1j

S» .5..

ictt l.«.«

a

Bundi

.

.

.

.

.

.

.

.

Isler Kloß

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.....re»

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Ritter

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Artilleriebrigade Kern . . . .

Artillerie.

1 Komp.» Vondermühle, ..ftr. 14 1

1

n

,,

Zeïïer,

1

,,

RusW,

Empesta,

,, 20

,, 29

. . . . .

4 Komp.

Urömrag

66

4 4 4 4 4 4 4 4

19

122

10

66 117 21 39 54

93

40 15 73 *

122 122 122 *

Rp.

Franken.

Rp.

52

^_

--

--

--

--

--

__

__

--

--

--

-- -- __ __

--

49

--

--

13

-- _

-- __

_

--

--

-- --

--

-- __

-

--

--

^

^LL

-- --

-- --

L

Franken.

--· ^^

--

_

-- --

84/113 107

«

*

Rp.

Franken.

Rp.

-- -- --

1,695 3,013 432 123

10 80

20

26 353

--

--

l

*

--

62 62 62 62

95 95 95 95

5 5 5 5

80 80 80 80

48 62 57 52

*

»

*

4

304

2 773 2fa t 676 \J · \f

*

6,789

20

50 40

40 80 80 80

O L\J

678 1,026

37

33

1 · *J

310

7.9

à

379 18

A-.. *

*7fi QQ

8A p0n

--

Rp.

120

'-- --

V/.LJ

02 \Jfl*

1,007

Franken.

_

03 88 \JU

17 19 33 8

--

...>

-4-

40 104 208 -- 104 16 -- 695

48

--

-- --

~

30 22 «£"V

84/g4

97

-- -+-

r±j&

ne/m

Franken.

41

26 8 8 2 7 --

42

--

Rp.

__

__

32 6i

14 -- Mediziualftab (Flügel) . . . . ·~*~" I Veterinärstab (Näf) . . . . - __ Kantonsstab Zürich . . . . .

8 -- ,, Bafel-Sand . . .

,, Schaffhansen . . 8 -- Platzkommando Liestal . . . . 13 __ ,, Pruntrut . . .

2 -- Brigadekriegskommissariat Gerwer 10 -- ,, Ritter . 49 -- Kriegskommissariat Schasshaufen -- -- Brigadestäbe.

Bourgeois . . . . . . . . .

Franken.

-- 920 2,513 856 3,820 .

.

-- 95 35 85 35 .

40 90 90

3 142 552 50 11,466 10 s

8,111

50

8,111

50

18,255 | 30

W

«41

C_fc

Reglementarifche tägÎ-» liche BefolÄÖ«a §|S §l_g.

dnng, ohne £^ s Zulage vou ·e^ 1 -S e1»S ,, ,, 5 Rp. nach © J-S.S 2 Monaten -e-S.l5 Dienstzeit.

!--

Ä


94-«

^^>2

.

«

U

co

<3 <î±S

Truppenkorps.

.X.

0 «

©

O

"C CS .

S

S§ 9

_..:(.§



*.O

.3.1

8 Bataillone Uebertrag 1 Bataillon, a Marka, Nr. 51 /,

Sah,

,,

14 Bataillone und 1 Kompagnie.

1 1

,,

,,

Bringolf . . . .

1

,,

Tfchudi

Mengotti. . . .

.

.

.

.

4 Bataillone.

c. Verschiedene Détachements.

1 Détachement von Bafel-Stadt *·

1

i i

1 1 1

1

i 1

a

,,

,, ,,

,, ,,

,,

,,

"

Brüderlin

n

Olgiati Bächlin

Eichelbrenner Janett .

Ritter .

Ragazzi

,, Ziegler .

1 ,, Dfchwald 1 ...Detach. ©tadtwache v. Sugano 1 ,, ,, ,, Socarno 13 Détachements.

SotAl

9 6 26

8

50 -- 21 71 16 2

10

3 9

2

2 9 16 ·»

*

*

376

733 /74O 788/W

/39S

75 1/701 7SW 7ÏT

373

333

/368

90 697

--7O7 669/

//o3 733 /740

74

V73S /S65

8

852

"/S48

"8/8:2 231/225

-- -- -- --

295

/Z95

«

-Rp.

»

*

338

10

39 323 338 370

80 80 10

Franken.

·»

35 37 17

50

40

-- .

-- -- --

-- -- -- -- --

-- -- --

--

-- --

___

-- --

--

__.

H

-- -- -- -- -- --

-- ~

->

+

Rp.

.

25 95 45 4 30 33 45 35 25

354 30 191 05

-- ^-- __

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- ~

-- -- --

Franken.

_ --

-- --

-- -- -- -- -- -- -- -- --

·

Besoldungsbetrag

Mann vom der Zulage geldweibel von 5 91$ von der ganzen Dienstzeit, die Besammlungsabwärts nach 2 Mo-f und ßntlassungstage nicht inbegriffen.

nach 2 Monaten uaten Dienstzeit. Dienstzeit.

>.E^" ~

gSU

K

*

52

b. Referve.

1 Bataillon, Brenner . . . .

rf^i-tg: 2

.

22 92 1 ,, Hübscher, ,, 55 44 1 Kompagnie, Ryhiner . . . ii 1 Bataillon, ©anguille!, Nr. 62 14 1 ,, Michel, ,, 65 109 1 ,, Seiler, ,, 71 16 1

' S "

.= ".=

r

Tägliche Wirkliche Be5 Rp. per tägliche soldung m(t

Zulage von

65

-- -- --

Franken.

+

Franken.

153,723 3,914 177 92 358 68 32,998 171 13 7,529 417 37 97 308 60 4,320 348 30 37,964 354 06 5,664 °*

.

319

Rp.

Franken.

9ty.

87 · 20 55 80 65 44 61 90 246,534 02 +

2,876 20 1,087 65 895 60 3,642 45

58

135 96 149 27 140 09

·

·S5O1

Rp.

51,406 * 45

Franken.

90 jfÏ

__ -- -- -- -- -- -- _ --

73

__ 97 10

48 76

17

6l 23 21

*

19

3,659 SO

-- 57 67

2,049 757 774 153 171 184 209 42 108 319 157

15 05 45 55 20 85 10 -- 20 50 40 --

«

»

2,833

4i

60 I8 37

22 10 54 25 35 49 9

^1~~~1

«

Rp.

+

»



11,419 «·

*

25 266,455 1 .

17

317,861 62 j

J2-

·e

·...0 .

.

Ì

Uebertrag 1 Detachement, Flori . . . .

1 ,, Stockar . . .

2 Détachements.

«

....

1 i 1

" " ,,

Infanteriea. B u n d e s a u s z u g .

1 Bataillon, Seiler, Nr. 1 1 ,, Storni, ,, 8 1 ,/ ^Bcnz.n 11 1 ,.

Raymond, ,, 20 1 ,, Buchle, ,, 22 1 ,, Rusca, ,, 25 1 ,, Buser/ ,, 27 1 ,, twnsli, ,, 38

8 «ataillvne

Hcbertrag

·»

3îp.

Franfen.

·»

.Rp.

Franfen.

*

·»

56

22 89

34 40 39

41 146

64 64 64

100

100 100 100 100 100 100 < · 100 j

697

63/39 26

/28 64 /64

Vl94

;755/688 1 665/651 ·»ST/?...-!!

E1?

/6O3 /516 733 /738 639/7%

359

O5

/6O2 /69r

/ ·»

323 356 305 263 338 356 325 330

80 20 80 80 10 20 50 90

33 38 30 25 35 38 33 34

45 85 45 20 25 85 15 05

47 47

/70î-

88 637/643 16 629/635 62 733/749 88 8a5/811 691 19 709 /698 39 716

47 47

10 18

7O5 »

*

6

80 80 80 80 80 80 80 80

47 47 47

*

*

*

Franken.

43 70

Rp.

+

·>

90

Rp.

Franken.

Rp.

8,111

50

18,255

30

836 50

8,948

705 75 593 30 2,487 70 69

3,855

75

20,347

40

2,605 75 1,015 45 4,326 75

46 53 16 48 61 47 80 49 62 45 64 40 93 46

42

Franken.

823 10 13 40

44 11 11 86 35 54

3 3 !

3

4 4 4 4 4 4 4 4

47

0/io1

90 90 90

--

55 55 55 55 55 55 55 55

/103 »9/95 10 %OC.

101/99

102

/.5H

895

46 46 46

Rp.

«.

27 6 :

Bänziger, ,, 20 Kreis, ,, 26 45 Moli, ,, 36 109

1 ,, Ramelli . . .

1 » gogliardi . . · 1 ,, Simmen . . .

8 Kompagnien.

Franken.

30 2

Kavallerie.

1 Kompagnie, Kafpar, Nr. 1 16 1 ,, Fluhbacher, ,, 2 50 1 ,, Salzmann, " 20 70 1 Detachement, Effinger . . . 10 3 Komp. und 1 Detachement.

Scharfschuzen.

1 Kompagnie, Planta, Nr. 16 1 ,, Oberer, ,, 19

schüft, entnommen aus den @olb.. 1 ausweisen der Befammlnng und 1 Entlassung der Truppen.

1

0

Wirkliche Stärke der Mann- I

Truppenkorps.

Rec-Jementarische Stärke der 1 Mannschaft.

1

Ci

<3> « -SÌtu

Tägliche WirïHclle Reglernen- Zulage tägliche Betarifche tag- 5 Rp. von per soldung Besoldungsbetrag tftit liche Besol- Mann vom dung, ohne geldweibel der Zulage Zulage von abwärts von 5 Rp. von der ganzen Dienstzeit, die Besammlungs5 Rp. nach nach 2 Mo- nach 2 Mound Entlassungstage nicht inbegrifeu.

naten 2 Monaten naten Dienstzeit. Dienstzeit. Dienstzeit.

2,150

5,409 1,551

95 10 90 10

1,637 1,650 40

32

317 43 13,014 75 311 17 45,431 50 299 07 26,318 52 254 334 296 298 317 ·»

06 §4

p

11

4,065

20,760 26,090 5,675

12,367 153,723

05 20 50 95

40 87

·»

*

*

51,406 } 45 1

i

31

ïeglements reglirt diese Preise auf vier Bazen per Portion Mnd erlaubt nach Zeitumständen eine billige Zulage der .Vergütung an die Gemeinden. Diese Zulage wurde namentlich in Graubünden und Tessin gestattet, so dag im Engadin sechs Bazen, im Münsterthal 5 Bazen und in Tessin 4-/2 Bazen per Portion berechnet und ausbezahlt worden sind. Einige Vergütungen in Graubünden stiegen ans 71/2 -Öazen und sogar auf S'/io Baîen.

Wir haben von andern Posten der Rechnung nur noch Über Fr. 1473 Rp. 99 für geheime A u s g a b e n etwa..!, näher und einläßlicher zu -rapportiren. Diefe Auslagen fielen uns schon deswegen aus, daß hier für geheime Auslagen im Verhältniß zum Ganzen neun Mal fo viel verrechnet erfcheint, als im ganzen Sonderbundsfeldzug.

Bei näherem Anfehen zeigten sich unter den geheimen ..Muslagen Fr. 897 Rp. 25 für Rekognoszirnngsreifen der Brigade Gerwer aufgeführt. Der Posten gehört nicht unter die geheimen Ausgaben, die nach §. 261 des Krieg..!verwaltungsreglements das Privilegium haben, dem Oberïriegskommissariat keine Spezifikation geben zu müssen, fondern nach §. 241 des Kriegsverwaltungsreglementô unter die Rubrik der Extra-Reiseunkosten, welche so spezijjzirt und genau ausgewiesen fein müssen, wie jede andere

Kriegsausgabe; zugleich muß die Eingabe vom Oberoffizier, der Befehl zur Reife gegeben hat, visirt fein. Diese Fr. 897 Rp. 25 entbehren nun sowohl des Requisits des spezifizirten Ausweifes, indem sie nur in sechs Summen für sechs verschiedene Rekognoszirungsreisen ohne alle Spezifikation im Beleg Nr. 666 angegeben erscheinen, afô

auch des Requisits des Visums des Oberossiziers (resp.

Kriegsraths), der Befehl zur Reise gegeben hat. Jnt benannten Beleg, unterzeichnet vom Chef der Brigade

unterm 1. August 1848 heißt es zwar:

32 ,,Nachdem der hohe eidgenössische Kriegsrath unterm ,,18. September Unterzeichnetem die allgemeine Weisung ,,ertheilt hat, diejenigen Reifekosten dem eidgenössischen

,,Oberkriegskommissariat zur Behändigung vorlegen zu ,,dürfen, die in Folge der vom eidgenöfsifchen Kriegsrathe ,,erhaltenen Befehle veranlaßt worden sind, werden nun ,,diefe Rekognoszirnngskosten dem eidgenössischen Ober»kriegskommissariat verrechnet."

,,Obige Weisung des eidgenössischen Kriegsraths ver-

,,tritt die Genehmigung, die der §. 241 der eigenöfsischen ,,Kriegsverwaltung von derjenigen obern Behörde die Be,,fehl zur Reife gegeben hat, erfordert. -- Im Uebrigen ,,werden hierorts alle Rechte gewahrt, auf den Fall, dag

,,das eidgenössische Oberkriegskommissariat die Honorirung ,,dieser Vorlage verweigern sollte."

Ein vom Brigadechef anticipando am 1. August 1848 erwähntes Schreiben des Kriegsraths, d. d. 18. September 1848 berührt nicht die Fr. 897 Rp. 25 für Rekognoszirungsreifen, fondern die wirklichen geheimen Auslagen von Fr. 343 Rp. 75, deren Visixung für einen Theilbetrag von Fr. 125 Rp. 65 durch Herrn Divisionskommandanten Schumacher-Uttenberg verlangt und unterm 28« September erhalten worden ist; kann alfo auch nicht die

Stelle der Genehmigung nach §. 241 des Kriegsverwaltungsreglements vertreten. Ein anderes Schreiben dee Kriegsrathes liegt nicht' bei den Belegen der Rechnung.

Wohl aber ist der Kommission während dem Untersuche, nebst dem kriegsräthlichen Protokollsauszug, d. d. 6. Aprii 1848 über die Ernennung und Instruktion des Befehlshabers zur Aufstellung einer Brigade in Graubünden,, noch ein Schreiben des Kriegsrathes, d. d. 18. September, betreffend die Fr. 897 Rp. 25 Rekognoszirungskosteit bestellt worden, worin es heißt:

33 ,,Jn Bezug auf diefe Auslagen ertheilt Jhnen der ,,eidgenössische Kriegsrath die allgemeine Weisung, nur ,,diejenigen in Rechnung zu bringen, wozu Sie in Folge ,,der von ihm erhaltenen Befehle ermächtigt waren."

Troz dem ist der §. 241 des Kriegsverwaltungsreglements nicht befolgt und die Kommifsion beantragt daher am Schlüsse des Berichts, daß die mangelnden Requisiten nachträglich noch beigebracht werden möchten.

Jm Passationsbericht v. v. November 1848 erklärt der Hr. Oberstkriegekommissar an Hrn. Oberst G e r w e r : ,,Der Posten' für Extrareifekosten von Fr. 897 Rp. 25 ,,bedarf noch der Vifa des eidgenössischen Kriegsrathes

,,(§. 241 des Verwaltungsreglements); ich habe einst-

,,weilen diese Eingabe in die Rechnung aufgenommen und ,,werde die Regulirung ' als desinitiv betrachten, fobald ,,diefe Formalität erfüllt ist, und erfuche Sie, dieß innert ,,drei Wochen Frist bewerkstelligen zu lassen, da der eid,,genössische Kriegsrath sich nächstens versammelt."

Dieses Visum fehlt jedoch zur Stunde noch, was Herr Oberftkriegskommissär selbst in seiner Zuschrift vom 13.

Dezember 1850 bemerkt hat; bei welchem Anlaß derselbe auf den Umstand, daß diefer Posten Rekognoszirungsreisen in der Generalrechnung unter die "geheimen Ausga-

,,ben" gebracht ist, als ein Mißverständniß des Kompiïators angesehen wissen will.

Die Kommission schließt den Bericht mit folgenden Anträgen: 1) Der Bundesrath ist eingeladen, Berathung zu pflegen, wie die Rechnungen der Kriegsverwaltung inskünftig in eine bessere, übersichtlichere Form gebracht werden fönnten, namentlich mit Zugrundelegung einer Rubrizirung nach den verschiedenen Waffengattungen und Waffenkorps, und unter Angabe der reglemen-

34

tarischen und effektiven Mannschaftsstärke und Be« zugsberechtigung in Besoldung und Verpflegung, und je nach dem Ergebniß seiner Berathnng den ersorderlichen Vollzug anzuordnen.

2) Für die unbelegten und nicht visirten Fr. 897 Rp. 25 Rekognoszirungsreisekosten der Brigade Gerwer sind die nach S. 241 des Kriegsverwaltungsreglement.,3 erforderlichen Requisiten nachträglich noch beizubringen..

3) Der Rechnung über die Bewaffnung und Gränzbewachung vom Jahre 184& ist die Genehmigung er«

theilt.

Bern, im Dezember 1850 und Juli 1851.

Erstattet am 19. Juli 1851.

D i e M i t g l i e d e r d e r Kommiffion:.: .S. f.3£rnol&.

Hiirlirnann.

.ÜJeim.

Fischer, Adolf.

Sambelet.

Jm Namen der Kommifsion,

der Berichterstatter: S. Bernold, Oberst.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Rechnung von der Bewaffnung und Gränzbewachung des Jahres 1848. (Vom 19. Juli 1851.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.09.1851

Date Data Seite

21-34

Page Pagina Ref. No

10 000 721

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.