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Jahtgaîîg III. %$tm& HI.

rro- st>&,~ Samstag, den 1. November 1851.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis fi* das Iahr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3 Inserate sind f r a n l i r t an die Expedition einzufenden. Gebühx l Batzen per Zeile oder deren Raum.

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.Beriet und -Antrag der

zur Prüfung der Gesezesentwürfe über die eidgenö s sisch Universität und die polytechnische Schule niedergesezt Kommission des Nationalraths (Vom 11. August 1851.)

Tit.

.Die am 1. l. M. niedergesezte Kommission, an welche Sie die vom Bundesrath in Aussicht gestellten Vorlagm über die Ausführung des Art. 22 der Bundesverfassung

zur Begutachtung gewiefen, hat sich die beförderliche Erfüfiung des ihr gewordenen Auftrages angelegen sein lassen.

Dieselbe versammelte sich schon am 5. August, da$ heißt, sobald die sachbezügliche Botschaft des Bundesrathe..?

in ihren Handen lag, zur Vorberathung der hochwichtigen..

Angelegenheit.

Bnndesblatt, Iahrg. III, Bd. III.

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204 Jhr lagen vor: .

1) Die Berichte der vom Bundesrath unter'm 7. Mai 1851 niedergefezten Kommission über eine zu errichtende eidgenöfsifche Universität und polytechnische Schule, nebst Gesezesentwürfen, dieselbe Anstalt betreffend, -- Berichte, die als Mannfcript gedrukt bereits vor vierzehn Tagen an die Mitglieder Ihrer hohen Behörde ausgetheilt wor»

den sind; 2) der historisch-statistische Bericht, welchen das eidgenössische Departement des Jnnern unter'm 16/30. April l. J. in gleicher Angelegenheit an den Bundesrath er» stattet hat; 3) der Entwurf eines Bundesgesezee, die eidgenösfische Universität betreffend, vom» Bundesrath definiti» durchberathen am 30. Juli abhin und unter die Mitglieder des Nationalrathes vertheilt am 3, und 4. lausendem Monats; endlich 4) die vom 5. August abhin datirte Botschaft des Bundesrathes ,,zu den Entwürfen einer eidgenössischen Universität und polytechnischen Schule." --· Ein vom B u n d e s r a t h durchberathener, von den.* lenigen der Expertenkommission irgendwie abweichender Entwurf zu einem Bundesgefeze, betreffend die Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule, wie solches in Bezug auf die Universität der Fall war, lag; be« der Kommisjlonalverhandlung noch nicht bei den Sitten» Er soll später aber zu denselben abgegeben »erden.

Jn der an den Nationalrath gerichteten Botschaft über die Gründung einer eidgenössifchen Universi..at sezt der ...Bundesrath, nach einigen vorausgesehen Bemerkungen, über das Geschichtliche des Gegenstandes und nachdem er die derzeitige Vorlage der sachbeziigïichen Gesezesentwürfe

205 in formeller Beziehung gerechtfertigt, die hohe Wünschbarkeit oder Notwendigkeit einer eidgenössischen Univer.sität, sowohl vom n a t i o n a l e n als vom wisfenschaftlichen Standpunkte in gedrängten Zügen aus einander.

Der Bundesrath betrachtet und empfiehlt diefe Schöpfung als den Höhepunkt der neuen eidgenössischen Institutionen, als den Schlußstein des neuen Bundes. Vom politifchv a t e r l ä n d i s c h e n Standpunkte aus erblikt er in einer gemeinsamen höhern Bildungsanstalt der Schweiz die wirksamste, naturgemäße Vermittlerin der sprachlichen und konsessionellen Verschiedenheiten, so weit eine solche Vermittlung im Jnteresse einer wahren nationalen Ein.heit und Einigkeit, unter Entsernnng der gefährlichen und verderblichen Elemente der Jntoleranz und solcher partikularistifcher Bestrebungen und Tendenzen, welche -- zumal im neuen Bunde -- keinerlei Berechtigung haben und die Bande der Nationalität, und Brüderlichkeit unter den verschiedenen Völkerschaften des einen 33aterlandes lokern, nicht nur wünfchenswerth, fondern noth« wendig und unerläßlich erfcheint. Von nationalem Standpunkte aus ist ihm eine vaterländische Universität die wahre alma mater, welche die politische Zusammengehörigkeit aller einzelnen schweizerischen Völkerschaften zum lebendigen Bewußtfein bringen, die vereinzelten zerstreuten Kräfte fammeln und, inniger als jedes äußere Band, die disparaten, vielschlächtigen Elemente und Richtungen des Volkslebens einigen und zusammen halten werde.

Aber anch in wissenschastlicher Beziehung erwartet der Bundesrath von einer eidgenössischen Hochschule Höheres und Größeres, als bisher die oberen Lehranstalten der einzelnen Kantone, -- fo Vortreffliches sie auch im Ver-

hältniß zu ihren Mitteln, dem engen Kreis ihrer Wirk-

206 samkeit, den abwechselnden, nicht immer günstigen kanionalen Einflüssen u. s. w. leisteten, -- bei dem besten Willen zu leisten vermochten. Eine Hochschule, welche den ernsten Anforderungen entspräche, die der gegenwärtige Stand der Wissenschaft an sie macht, in welchsr tüchtige, ausgezeichnete Lehrkräfte zum Unterricht der vatesÜändischen Jugend zusammenwirkten, in welcher die Siteraturen dreier Sprachstämme ihre Förderer und Vers treter fänden, in welcher berufene Leerer der deutschen, französischen und italienifchra Zunge edlen Wetteifere" in Wort und Schrift neben einander dozirtcn; eine HrochschMse endlich, welche sich unter dem Schuze und ber legibe republikanischer Freiheit die Gr..:Knkelung und Mehrung ber Wissenschaft in eigenthümlich deutscher und romanischer Dichtung znr hohen Aufgabe machte, -- eine solche Anftolt erscheint dem Bundesrath nicht nur als ein... großartige, sondern auch als eine seltene, segcns- und folgenreiche Schöpfung,, wie solche in ber Organisation und ©estalt sonst nirgendswo gefunden würde.

Jhre Kommission, Tit., theilt im Allgemeinen dnftimmig diese Ansicht des Bundesrathes über die Bedentnng, den Werth und die hohe Wünschbarkeit einer gemein[amen Hochschule für den schweizerischen Bundesstaat.

Jndem sie dieses anmit gerne und unverhohlen ausspricht, hält sie aber mit derselben Einmüthigkeit dafür, -.aß während dem Laufe der gegenwärtigen ©effton des Nationalrathes nicht wohl mehr in die Behandlung der ihm vom Bundesrath vorgelegten einfchlägigen Gefezssentwürfe eingetreten werden könne.

Die Rechtfertigung dieser Ansicht Jhrer Kommission liegt nahe.

Schon tagen die gesezgebende« Rathe in die sechste

207 Woche und noch harren verschiedene Berathungsgegenstände

der Erledigung entgegen, -- Gegenstände, die theils urgent sind, theils überhaupt als unverschieblich, während der wahrscheinlich noch kurzen Dauer dieser Sommersizung erledigt werden müssen. Ihre Kommission nennt ans vielen beispielsweise den Gesezesentwurs über die Beiträge der Kantone an Mannschaft und Kriegsmaterial, das Posttaxengefez, das Gesez über die Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bunbesheeres, das Gesez über die schweizerische Maß- und Gewichtsordnung, das Kommissionalgutachten 'über den Rechenfchaftsbericht und die Amtsrechnungen des Bundesrathes vom Jahr 1851, das eie-

genössische Staatsbudget für das Jahr 1852 n. f. w.

Ferner konnte sich Jhre Kommifsion nicht verhehlen,

daß die finanziellen Verhältniffe der Eidgenossenschast, -- selbst abgesehen von außerordentlichen oder nnvorzusehenden Ausgaben, die in einer nahen Zukunft nothwendig werden sollten, -- gegenwärtig noch keinesweg....

so klar vorliegen, daß die Bundeskasse schon jezt und unter waltenden Umständen für eine bleibende jährliche Mehrausgabe, wie die Ausführung der in Frage liegenden Eentralanstalten sie erheischt, ohne Bedenken verpflichtet und in Anspruch genommen werden dürste. Die Eingang...!

erwähnte bundesräthliche Botschaft widmete namentlich der wichtigen finanziellen Seite der Frage nicht diejenige Ein-

läßlichkeit, welche ihre Kommission gewünscht hätte. Endlich weiß man, daß das revidirte Gesez über das Zollwesen,, welches die Grundlage und Hauptquelle dee Einnehmens der eidgenössischen Centralkasse bildet, bis zur Stunde noch nicht von beiden Räthen angenommen

und zur Vollziehung reif ist.

208 Die von Jhnen, Tit., zur Prüfung der Gesezesentwürfe über Errichtung der eidgenöfsifchen Universität und einer polytechnischen Schule am 1. l. M. ernannte Kommission,

indem sich dieselbe im Allgemeinen für die hohe Wünfchbarkeit der Gründung einer eidgenöfsifchen Universität, so wie einer polytechnischen Schule einstimmig ausfpricht, stellt daher,

.in Betrachtung, daß die vorgerükte Sessionszeit und anderweitige, dringende und unverschiebHife Berathungsgegen stände, welche noch im Laufe derselben erledigt werden müssen, die Dnrchberathnng der, die erwähnten Centralanstalten beschlagenden, Gefezesentwürfe nicht mehr gestatten; in Betrachtung, daß die f i n a n z i e l l e n Verhältn iffe der Eidgenossenschaft, -- zumal namentlich auch das Gefez über das Zollwesen noch nicht von beiden gefezgebendenRäthen angenommen und zur Vollziehung reif ist, -- gegenwärtig noch keineswegs so ïlaï voriiegen, dafj daraufhin eine jährliche Mehrausgabe, wie die projeîtirten Lehranstalten solche erheischen, ohne Bedenken dekretirt werden könnte, -- den Antrag:

,,Es wolle der Nationalrath für die gegenwärtige Ses,,sion die Berathnng der ihm vom Bundesrath, mittelst ,,Botschaft vom 5. August l. J., vorgelegten Gesezesent,,würfe über die Gründung einer eidgenöfsifchen Univers sität und einer polytechnischen Schule vertagen.''

209 Genehmigen Sie, Herr Präsident, Herren Nationalräthe, bei diesem Anlaß die erneuerte Versicherung ausgezeichneter Hochachtung.

Bern, den 11. August 1851.

Die Mitglieder der K o m m i s s i o n ; .iftangerbiihler, Berichterstatter.

Dr. A. Escher.

(.fastoldi.

Blanchenat).

Stämpfli.

Trog.

Steiger.

Pioda.

Dr. Kern.

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Au den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(29. Oktober 1851.)

Zum Posthalter in Neukirch bei Egnach, Kantons Thurgau, wurde gewählt: Herr 3. Georg Züllig, Kantonsrath daselbst, mit einer jährlichen Besoldung von 90 alten Schweizerfranken.

Zum Einnehmer an der Zollstätte in Carena im Marobbia-Thal, .iiantons Tefsin, ist gleichen Tags gewählt worden :

Herr Pietro Delmenico von St. Antonio, mit einer Jahresbefoldung von Fr. 104 a. W.

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Bericht und Antrag der zur Prüfung der Gesezesentwürfe über die eidgenössische Universität und die polytechnische Schule niedergesezten Kommission des Nationalraths (Vom 11. August 1851.)

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01.11.1851

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