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S&à)wtiì&cifd)ta

udesblatt* Jahrgang III. Band II.

Nro. 3*.

Samstag, den 5. Juli 1851.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für bas Jahr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 3.

Inserate sind f r a n k i r t an die Expedition einzufenden. Gebühr l Batzen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht des

schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im

Jahr 1850.

Bern, den 30. Mai 1851.

Tit.

Der schweizerische Bundesrath gibt sich die Ehre, der hohen Bundesversammlung nach Maßgabe des Art. 90 1ftr. 16 der Bundesversassung hiermit den Bericht über seine Geschäftsführung im Jahre 1850 vorzulegen.

..Bundesblatt. Iahrg. III. Bd. II.

13

138 ·

I. Abtheitung.

(Geschaftskreis des politischen Departements.)

(Vide Pag. . . . *)

II. Abtheilung.

(Geschaftskras des Departements des Jttnern.)

..Sunbesfanzlei.

·Wrdjfve.

Die Bundeskanzlei gibt zu keinen Bemerkungen Anlaß, indem bei ihr keine Rükstände ans dem Jahr 1850 vorhanden, fondern alle Protokolle und übrigen Scrip· tnren in Ordnung und die Leistungen des angestellten Perfonals befriedigend, sind.

Sowohl in den sogenannten helvetischen als auch in eidgen. Archiven sind die Arbeiten thätig betrieben worden.

Die am 10. Herbstmonat 1798 von den Franzosen den Nidwaldern abgenommenen Fahnen, welche sich im helvetischen Archive vorfanden, wurden am 20 Okt. 1850 der Regierung des Kantons Unterwalden nid dem Wald zu= rükgestellt. Die im eidg. Archive aufgehäuften alten eidg.

Drukfachen verschiedenen Jnhalts find ausgeschieden worden.

DasUeberflüfsige wurde theils verkauft, theils den Kantonsïanjleien zur Ergänzung unvollständiger Exemplare nnentgeldlich verabfolgt. Ebenso wurde die Ausscheidung anderer Drukfachen fortgesezt. Um für den Archivar, der im Laufe des Jahres beeidigt worden, ein Archivplan zu entwerfen, hat sich das Departement des Jnnern von mehrern Kantonen, deren Réglemente und anderweitige Bestimmungen *) Da der Geschäftsbericht des poliüschen Departements nicht zu gehörig ger Zeit dem Druke übergeben werden konnte, mußte derselbe am Schlüsse des »orlieyenden Betwalttmgsberichles eingereiht werden,

139 über diefen Verwaltungszweig mittheilen lassen. Dasselbe hat auch die Fortfezung des Gesammtrepertoriums der altern eidg. Abschiede nicht aus dem Auge verloren.

Uebrigens, stand den Arbeiten des Archivars namentlich denen, die im Archive selbst müssen vorgenommen werden,

'

die Mangelhastigkeit dießsälliger Lokale hindernd im Wege, sowie auch nicht zu verkennen ist, daß das bisher für's Archiv verwendete Perfonal zur ' Nachholung der ihm überlieferten Rükstände der Einregistrirung von 1803 bis 1848 nicht ausreicht.

Bezüglich des Bundesblattes hat sich der Bundesrath Bundesblatt..

damit beschäftigt, laut gewordenen Klagen über mangelhafte Einrichtung und Besorgung desselben durch geeignete Maßnahme abzuhelsen und es ist zu hossen, daß theils

die inzwischen erfolgte deutfche, französische und italienische Ausgabe einer besondern Sammlung der seit 1848 in Rechtskrast erwachsenen eidg. Geseze, Verordnungen u. f. w., theils die im Bundesblatte selbst getroffenen Aenderungen, die entweder bereits eingeführt oder -den nächsten Bänden vorbehalten sind, allen billigen Anforderungen entsprechen werden.

Am Ende des Jahres 1850 zählte das Bundesblatt 1455 Abonnenten. Dazu kommen noch 160 Exemplare des gleichen Jahrganges, welche gleichzeitig oder unmittelbar nachher verkauft worden sind. Jn dieser Gesammt-

zahl von 1615 Exemplaren sind 319 von Amtswegeu vertheilte Freiexemplare nicht inbegriffen.

Ueber die eidg. Kanzleibibliothek wurde eine apKontrolle eingeführt, die einzelnen Werke wi'-' schaftlich und alphabetisch geordnet, mit i" nauere Qwtaa »ersehen, überschrieben und rub>"' ' .icen tvtf[en= Verzeichniß wurde mit derse.''

-.·'«. ftantfeiftetnpet jMndigt, Fehlendes bei»-" izirt, das vorfiandenp

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140 zu bringen oder ausfindig zu machen und von Ausgeliehenem ward von nun an regelmäßig Vormerkung genommen, und Nachforschungen nach vermißten Werken sind nicht ohne Erfolg geblieben. So ist zu erwähnen, daß dem Bundesrathe gegen Ende des Jahres 50 fl., in würtembergischen Bankscheinen- zugestellt wurden, die ein Unbeïannter als Gegenwerth vor längerer Zeit aus der eidg.

Kanzleibibliothek bezogenen Bücher von Karlsruhe aus eingesandt hatte und nunmehr zur Ausfüllung vorhandener Lüken, resp. zu neuer Anschaffung für die Kanzleibibliothek verwendet werden.

@eseze,Verord9

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Was die Thätigkeit des Bundesrathes in diefer Ge-

£" lüffe über f* f -*$eaun8 .-;* s° W sich derselbe zunächst mit ..·ie .Organisa» der Bearbeitung «nés ..Keglementes sü r die B u n d e s«ou und den k a n z l e i befaßt, und diefen Gegenstand nach wiederholter ©eföäftsgang Berathung am 7. August 1850 durch definitive Annahme S«*?*

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Jn Folge Einladung der Bundesversammlung ist ein Gesez über den Bezug von Kanzleisporteln entworfen worden und aus den daherigen Vorlagen ist das am 19. Juli 1850 von der hohen Bundesversammlung erïassene ©portelngesez entstanden.

Der Erlaß eines Gesezes über die Wahl der Mit.glieder des Nationalrathes, hat der Bundesrath dadurch eingeleitet, daß er mit Kreisschreiben vom 1 3. Juli 185O *ie Kantone zur Einsendung der bei ihnen gültigen ge-

\

sezlichen Bestimmungen über die Wahl von Mitgliedern \jfa den Nationalrath und zur Mittheilung ihrer Ansichten unVSBünsche bezüglich der Ausstellung eines Bundesgesezes über solche .....B.-.îhlftt veranlaßt und nach dem Eingang des daher%e...uMa.'en'ali.5 den Entwurf ausarbeitete, welcher, nachdem er im Schosse der hohen Bwudesver-

141

sammlnng einige Umgestaltungen erlitten, am 21. Dez. 1850 Gesezeskraft erhalten hat.

In Betreff diefer Angelegenheit mußte das Departe-, Eidg. Untoer ment des Jnnern sich in diesem Berichtsjahre aus Fort- Wät und pol seznng statistischer Arbeiten über das höhere Unterrichtswesen, technische Sc auf Sammlung von organischen Gesezen, Reglementen und Progamme ausländischer, namentlich polytechnischer Lehranstalten, und überhaupt auf Vervollständigung und Bearbeitnng des einer Erpertenkommission vorzulegenden Materials beschränken.

Der dießfällige Gefezentwnrf wurde nach stattgefnn- Maaß nnd..!

dener erster Berathung vom Bundesrathe znr Erzielung ·»«..·tgrößerer Einfachheit an das Departement des Jnnern znrükgewiesen und als diesem Auftrage entsprochen war, durch nochmalige Berathung insoweit erledigt, daß derselbe, gemäß erhaltener Einladung, der hohen Bundesversammlnng in ihrer nächsten Sizung vorgelegt werden kann.

Jn dem Zeiträume des Ueberganges oder vielmehr Nationalder Organisation, in dein die Bundesbehörden immer fa.tistik.

noch sich befinden, konnten keine so umfassende und vollständige nationalstatistische Arbeiten vorgelegt werden, wie es zu wünschen wäre. Hingegen ist eine Menge von Elementen hiezn gesammelt worden, welche in der Folge die Ausführung bedeutend erleichtern würden. Zur Bereicherung nnd Erweiterung des Schazes der Vaterlandskunde haben sowohl Berichte der Departemente und des Bundesrathes, als diejenigen von Experten und Kommifsionen im Verlaus der lezten Jahre nicht wenig beigetragen nnd es wird der Bundesrath die Wichtigkeit dieses Gegenstandes keineswegs aus den Augen verlieren.

Uebrigens hatte sich der Bundesrath in Bezug auf

Statistik hauptsächlich mit der Volkszählung zu befassen,, die'der Gesezgebung und der öffentlichen Verwaltung ein

142

National» indusirie.

-älustvande« ntnflswesen.

sehr wichtiges Material zu liefern bestimmt war, und es hat derfelbe am 18. Wintermonat der hohen Bundesversammlung eine umfassende Botschaft über das daherige Resultat vorgelegt.

SSon den auf den nationalen Gewerbsfleiß bezüglichen Gegenstände erforderte die a l l g e m e i n e Gewerbe-, a u s s t e l l n n g in L o n d o n vom Anfange bis Ende des.

Berichtjahres eine unausgefezte Thätigfeit, indem der Bundesrath 'sich frühzeitig angelegen sein ließ, sichere und umfassende Erkundigungen über die Vorbereitungen nnd Einrichtungen jener Weltausstellung einzuziehen, die Aufmcrkfamkeit der Behörden und des Publikums darauf hinzulenken, und die einheimischen Gewerbtreibenden auf eine Weife zur -Mitwirkung; bei fraglichem Unternehmen zu veranlassen, daß dadurch das Ansehen und der Nuzen der Schweiz wo möglich gefördert werde. Um die weifern Anordnungen in diefer Beziehung zn treffen, wurde eine Kommission von Sachverständigen niedergesezt.

Dieser Gegenstand hat den Bundesrath insoweit in Anspruch genommen, als eine Menge Beschwerden des schweizerischen Konsuls in Havre, Unterstüznngsbegehren schweizerischer Hülfsgesellfchaften im Auslande und wiederholte Anfragen über die Obliegenheiten der schweizerischen Konsuln in solchen Angelegenheiten zn erledigen waren.

Die Unterstüzuugsbegehren schweizerischer Hülfsgescllschasten wurden jeroeilen den Kantonsregierungen zu angemessener

Berüksichtignng mitgetheilt.

Dem schweizerischen Konsul in Havre wurden die im Budget vorgesehenen 4000 franz. Franken zur Befoldung eines Gchülfen für Besorgung des Auswanderungswesens zur Verfügung gestellt.

Iützisches VerBekanntlich hat der am 7. Brachmonat 1849 in Neapel jnächtniß.

verstorbene Herr Oberstlientenant Alois Jütz von Schwyz

143 fast seinen sämmtlichen Nachlaß durch ein Vermächtniß der jeweiligen obersten eidg. Verwaltung zu dem Zwek anvertraut, damit dieselbe möglichst vorteilhaft liquidirt, außerhalb seines Heimathkantons zinstragend angelegt und der jährliche Ertrag davon durch die schweiz. gemeinnüzige

Gesellschaft zu Gunsten der Volksbildung des Kantons ©chwyz verwendet werde. Diese Angelegenheit wurde soweit gefördert, daß der fchweizerischen gemeinnüzigen ©efefifchaft am 8. August 1850, 2264 Franken als Jahreszins und Marchzins zweier bei der luzernerifchen Staatskasse zu 4l/2 % angelegten Kapitalien, zusammen im Betrage von 53,910 Fr. 60 Rp. zur Verfügung gestellt werden konnte. Wegen eines nachträglich beiznbringenden Restes jenes Nachlasses, der aber allem Anschein nach nicht bedeutend und in der königlich sizilianischen Staatsschuld inbegriffen ist, steht das Departement des Jnnern noch in Korrespondenz mit der schweizerischen Generalagentnr in Neapel; vom Ergebnisse der bisherigen Liquidation verfällt von nun an jeweilen am 3. August ein Jahreszins im Betrage von 2425 Franken 97./2 Rappen.

In. Abtheiluug.

.5efchäfts!reis des Militärdepartements.)

Allgemeine Bemerkungen.

Der hervorragendste, ohne Zweifel in der schweizeri- Organisation fchen Kriegsgeschichte eine neue Epoche bildende Moment in der Militärverwaltung bildet das in diesem Verwaltungsjahr von der Bundesversammlung unterm 8. März erlassene Gesez über die Militärorganisation, durch welche

144 die Art. 18, 19 und 20 der Bundesverfassung ihre weitere Ausführung erhielten.

Da über das Inkrafttreten derfelben nichts bestimmt »var, so glaubte der Bundesrath diesen Zeitpunkt auf den 1. Juli 1850 festfezen zu sollen.

Es liegt in der Natur der Sache, daß die Bestimrnungen dieses Gesezes nicht sofort in allen ihren Beziehangen ins Leben treten konnten, fondern vorher noch mehrere Geseze erlassen werden müssen, um dieses zu ermöglichen. Jndessen ließ es sich der Bundesrath angelegen sein, wenigstens dasjenige zu thun, was bei der schon »orgerukten Zeit noch möglich war.

Demzufolge wurden die Kantone eingeladen, die nöthigen Anordnungen zu tressen, um den Forderungen des* selben fo weit möglich, zu entfprechen. Hinwieder wurden die eidg. Militärschulen, deren größte Zahl bereits begonneu hatte, nach Möglichkeit mit den Bestimmungen der neuen Militärorganisation in Einklang gebracht. Ferner wurden für die vorgeschriebene Ueberwachung und Inspektion der Uebnngen der Infanterie und Scharffchüzen die nöthigen Einleitungen getroffen, und zu diesem Behufe die Eidgenossenschaft in eilfJnfpektionskreife eingetheilt. Jm Uebrigen geschah die Vollziehung der einzelnen Bestimmungen, wie e$ hienach speziell bemerkt ist.

...Wilitarbeamte.

Zufolge Art. 116 der Militärorganifation stehen unmittelbar unter dem Militärdepartement: a.

b.

c.

d.

e.

f.

die Jnfpektoren der Jnfanterie; ein Inspektor des Genie's; ein Inspektor der Artillerie; ein Oberst der Kavallerie; ein Oberst der Scharffchüzen; ein Oberauditor; .

145 g. ein Oberkriegskommissär; h. ein Oberfeldarzt.

Dem Jnfpektor der Artillerie ist ein Verwalter des eidgenössischen Kriegsmaterials untergeordnet. Der Bundesrath hat diese verschiedenen Stellen besezt, wie folgt: Jnspektoren der Jnfanterie und Scharfschüzen.

L Kreis (Zürich): Herr eidg. Oberst Gmür.

IL ,, (Bern): " ,, ,, Bourgeois.

III. " (Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug): Herr eidg. Oberst Gerwer.

IV. " (Uri, Tefsin): Herr eidg. Oberst A Bundi.

V.

" (Glarus, Graubünden):. Herr eidg. Oberst Ritter.

VI.

"

(Freiburg, Wallis, Neuenburg): Herr eidg.

Oberst Kurz.

VII. ,, VIII. . ,,

(Solothurn, Basel) : Herr eidg. Oberst Müller.

(Schaffhausen, Thurgau): Herr eidg. Oberst Frei.

ix. " (St. Gallen, Appenzell) : Herr eidg. Oberst

Ziegler.

X. ,, (Aargau): Herr eidg. Oberst Jsler.

·XI. · ,, (Waadt, Gens) : Herr eidg. Oberst Zimmerli.

Die Funktionen des Jnspektors des Genie's wurden durch deu bisherigen Oberstquartiermeister, Herr Oberst Buchwalder, jene des Jnspektors der Artillerie durch den provisorischen Oberstartillerieinspektor Herr Oberst Fischer verrichtet. Dasselbe gilt von den Herren Oberauditor Blösch, Oberstkriegskommissär Abys und Oberfeldarzt Dr.

Flügel.

Zum Oberst der Scharffchüzen wurde (18.

Juni) ge-

146 wählt: Herr eidg. Oberst Müller von Zug; zum Obersten der Kavallerie (28. Juni): Herr Oberst Rilliet-Constant.

Zu einem Verwalter des eidgenössischen Kriegsmaterials" wurde (10. Juni) ernannt: Herr R. Wurstemberger, Oberstlieutenant im eidgenössischen Artilleriestab.

Jnsiroöioni..

Das ständige Instruktionspersonal hatte folgenden -Personal.

Bestand; ·"

a. Generalstab:

Herr Professor Lohbaner.

h. Geniestab:

Herr Major Bürkli von Zürich, Oberinstrnktor.

,, Lieutenant Gränicher von Zofingen, Jnstruktor ,

n. Klasse.

Die Pontonierrekrutenschule in Zürich stand unter der Leitung des Herrn Geniestabsmajors Locher.

c. A r t i l l e r i e : Herr L. Denzler von Zürich, eidg. Oberst im Artilleriestab, Oberinstruktor.

Herr Borel, Oberstl., von Genf, ) Jnstrnktoren ,, H. SÖehxli, Oberstl., von Zürich, ) I. Klasse.

, ,, K. v. Orelli, Major, l

,, Julius Bürkli von Zürich,

j

,, August Müller von Moudon, / Jnstruktorm ,, Frz. Schädler von Dornek, Hptm.

,, Alex. Foxnaro von Rapperschwyl, l ' " ,, ' Jul. Melley von Laufanne, | ,, Ad. Stauffer von Neuenburg, /' ,, Ulr. Stesse« von Saanen, \ ,, Ehr. Jenni von Stefflsburg, / Unter,, J. B. v. Siebenthal von Saanen, ...Jnstruktoren. ' " 3£. Boechat von Miecourt,

/

147 Herr Ludw.L'Eplattenier von Neuenburg,

n a a n a n n n n n u a

Fr. Meier von Allmendingen, Joh. Leemann von Meilen, Heinrich Jud von Egg,

J. J. Frifchknecht,

Friedrich Neuenschwander, Abraham Meier, Samuel Tritten,

UnterJßstruktore«.

Joh. Hösli, Samuel Santschi, Karl Frei, Joh. Jsenschmid, Joh. Moll von Dulifen.

d. Kavallerie:

Herr Ludw. v. Linden von Enges, Oberstl. im eicg. Generalstab.

Oberinstruktoreu.

Herr H. O.t von Zürich, Oberstl.

im eidg. Generalstab.

Für die Aushülse bei der Jnstruktion wurden Osfi'zierc des Generalstabes beigezogen. Die Trompeterinstruktoren ivaren bei allen Waffen nicht permanent angestellt.

148 Stab.

Der eidgenössische Stab erlitt seit dem 1. Januar 1850 folgende Veränderungen in seinem Bestände: TH

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a. Iusiizstab.

Tipr .pffirfh'wp fötatih rtiif 1 ^Vflttiiflr

Oberauditor.

.

1

Zusammen:

1

Stand aus 1. Januar 1851:

1

1850 war

.

.

.

.

.

Zuwachs:

Abgang :

Obersten- Dberstlieute- Majorsnantsrang.

rang.

rang.

4 4 3

.

4 1

4

3

4

3 1 2

Hauptmannsrang.

37 37 37

b. .ßommissariatsstab.

..Der effektive Stand aus 1. Januar 1850 war: Zuwachs: Zusammen :

Abgang:

@tand aus 1. Jan. 1851:

Obersten.

-?

1 -

I. Klasse. II. Klasse. In. Klasse.

3 4 26 2 5 9 13 31 i 52 3 9 10 22 1 3

IV. Klasse. V. Klasse.

5 20

21 14

25 6

35 20

19

15

150 - c. ©esundheitsstab.

1. Medizinalpersonal: Diese Abtheilung des Stabs umfaßte den Oberfeldarzt, 7 ..Divisionsärzte und den Stabsarzt, und blieb unverändert.

2. V e t e r i n ä r p e r f o n a l : Der Stand der Stabspferdeärzte hat sich von 14 aus 16 vermehrt.

' d. S t a b s s e f r e t ä r e .

Die Zahl der Stabsfekretäre hat sich von 45 auf 50 vermehrt.

w*

Jn neuester Zeit hatten sich sowohl bei den TruppenÜbungen einzelner Kantone als in den eidgenössischen Militärschulen wiederholt Fälle von Zerspringen von Gefchüzröhren ereignet, welche nicht ermangeln konnten, einen höchst beunruhigenden Eindruk hervorzubringen. Gleich im Anfang des Jahres richtete sich daher die volle Aufuierksamkeit des Militärdepartements auf diesen Üebelstand.

Unterm 15. Januar veranstaltete es eine Besprechung mit dem Oberst-Art.-Jnspektor und Herrn eidgenössischen Pul»erverwalter Sinner, infolge welcher es sich veranlaßt sah, beim Bundesrathe die Niedersezung einer Kommission zu beantragen, : um die Ursachen jener Erscheinung aufzufuchen, und remedirende Vorschläge einzugeben. Diese Kommission wurde wirklich niedexgefezt. Sie bestand au-* den beiden fchon genannten Herren Fifcher und Sinner, dem Herrn Oberst Denzler, Oberstl. Wurstenberger und Stabsmajor Herzog. Diefelbe fand sich bewogen, bei ihren Beratungen auch den Gefchüzgießer Rüetschi von Aarau beizuziehen.

Unterm 13. Februar erstattete sie ihren Bericht im Wesentlichen dahin, eine Haupturfache liege einestheils in der zu schnellen Verbrennung des Pulvers, welche ihrer-

151 seits durch die zu feine und lokere Körnung bedingt sei, anderntheils in der zu geringen Metallstärke der Geschüzrohren. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, stellte sie die Anträge: a. Es fei das Pulver durch hydraulische Pressen zu verdichten, und zu diefem Behuse zwei Fabriken, die eine in der östlichen, die andere in der westlichen Schweiz zu errichten.

b. Bezüglich der Metallstärke der Geschüze möchten die

Dimensionen nach der Ordonnanz von 1819 wieder hergestellt werden.

Der Bundesrath nahm unterm 15. Mai den leztern

Theil dieses Vorschlages grundsäzlich an, und beaustragte zugleich das Finanzdepartement, einen Bericht über die von besagter Kommission beantragte Verdichtung des Pulvers durch hydraulische Pressen, und Errichtung zweier Pulverfabriken zu Herstellung von Kriegspulver vorzulegen.

Bei den Schießübungen in Thun zerriß inzwischen am 21. Mai eine 12pfünder Kanonenröhre und im Juni zeigte eine Untersuchung der langen 24pfünder Haubizröhre, und.

der langen 12pfünder Hanbizröhre, daß beide im Zapfenstük vor dem konischen Granatlager eine solche Menge größerer und kleinerer Risse erhalten hatten, daß sie als unbrauchbar erklärt werden mußten. -- Diese Geschüzröhren waren erst 1848 und 1849 gegossen worden.

Durch diese leztern Unfälle ward es höchst wahrschein-

lich, daß die Ausbauchungen der Geschüze nicht in Folge einer Zertrümmerung der Geschoße im Rohr entstanden, daß auch die Ursachen weniger im Pulver und seiner geringen Dichtheit, sondern hauptsächlich in der geringen

Widerstandsfähigkeit des Metalls, infolge technischer Fehler, gefucht werden müssen.

Daö Militärdepartement ließ ein Stük Metall vorn

152 Kopf der gefprnngenen 12pfünder Kanonenröhre durch einen Professor der Chemie an der Bern'fchen Hochschule untersuchen. Derselbe sand darin 88,8 Theile Kupfer und 11,2 Theile Zinn mit unbedeutenden und kaum bejtimmbaren Spuren von Eifen und Zink. Die Legierung erschien ihm richtig, er bemerkte aber, daß die Verbindung der beiden Bestandtheile fehr unvollkommen bewerkstelligt, die Mifchung wahrscheinlich nicht lange genug, oder nicht bei hinlänglicher Hize geschmolzen, und die orydirten Metalltheile nicht gehörig entfernt worden feien.

Da die chemische Analyse die Vermuthung, daß technische Fehler mit eine Hauptursache des Zerspringens der

Geschüzröhren seien, bestätigte, so sah sich das Militär-

département veranlaßt, sich an obenerwähntem Befinden nicht zu ersättigen, sondern neue Untersuchungen und neue Versuche zu veranstalten. -- Inzwischen ward unterm 10.

Juli die Feldladung sür Kanonen von 1/3 a«f JA der Kugelschwere reducirt.

Nachdem die verschiedenen Artillerieschulen beendigt waren, sezten die Herren Oberinstrukt. Denzler, der Verwalter des Kriegsmateriels, Hr. Oberstlieut. Wurstember·3er und Hr. ©tabsmajor v. Orelli vom 23. Oktober an diese Versuche fort, bis gegen Ende ..Dezembers. Die ProJen geschahen mit Pulver Nr. 8 von Bern, Nr. 8 von Zürich, Nr. 7 von Waadt, Nr. 7 von St. Gallen (un·polirt und mit Graphit polirt) und gepreßtem Pulver »on Dîottweil, und endlich mit sogenanntem Normalpulver von

Bern Nr. 4, im Jahr 1799 verfertigt. --

Beide Gefchüzröhren, an denen die Versuch1., angeWendet wurden, barsten \, die eidgenössische 12pfünder Äanone Nr. 3, Ordonnanz von 1843, nach- dem 41.

·Schusse; die 12pfünder Kanone Nr. 1, gleicher Ordon* nanz, nach 131 ©chüssen. Diese Röhren Waren noch sehe

153 wenig gebraucht. Bei beiden zeigte sich der Bruch fchup.pig, voll Zinnstellen, grobkörnig. Nach der einstimmigen Ansicht der Kommission war die Legierung höchst mangelhast, und der Guß nicht gehörig überwacht. -- Die eingetretene schlimme Witterung machte fernere Versuche unmöglich, und mußten folche bis auf eine günstigere Jahreszeit verschoben werden.

Jmmerhin hatte sich ans diesen, wenn auch noch nicht beendigten Proben ergeben, daß der Guß der eidgenössischen Geschüzröhren sehlerhast sei. Aus diesem Grunde legte das Militärdepartement den nämlichen Offizieren die Frage zur Begutachtung vor: ob es nicht der Fall wäre, aus Errichtung einer eidgenössischen Kanonengießerei Bedacht zu nehmen. Die daherigen Befinden sind im Jahre 1850 nicht mehr eingelangt, und fallen daher in den Beïeich des nächsten Rechenfchaftsberichies.

Die zur Prüfung der verschiedenen Stuzersysteme im Jahr 1849 niedergesezte Kommission (Hr. Oberst Müller von Zug, die Oberstlicutei.ants Wurstemberger von Bern, Göldlin von Luzern, Bruderer von Trogen und Major Noblet von Genf) nahmen die im Spätherbst jenes Jahres unterfcrochenen Arbeiten ani 13. März wieder auf. Verfchiedene Militärbehörden (wie Zürich, St. Gallen, Aargau) und Privaten hatten Bemerkungen und Wünsche eingesandt, welche der Kommission zu angemessener Würdigung empfohlen wurden. Jm April hatte sie ihre Arbeiten beendigt und erstattete über die Resultate derselben einen Bericht, welcher unterm 1. Juli den Scharsschüzen stelïenden Kantonen mitgetheilt wurde, mit der Anzeige, daß der Bundesrath am 12. Juni das -von der Kommission vorgeschlagene Modell als eidgenössische Ordonnanz genehmigt habe.

Dieser neue eidgenössische Stnzer ist jedenfalls eine in 93«ndesblatt. Jahrg. III. Bd. II.

14

154 jteder Beziehung ausgezeichnete Waffe. Mit einer selbft das gewöhnliche Jnfanteriegewehr übertreffenden Leichtig.* ïeit verbindet er sowohl in Hinsicht auf Tragweite als Trefffähigkeit und Perkufsionskraft, ..ßorzüge, die keiner andern Waffe dieser Gattung eigen sind. Das Normalîaliber ist 3 Linien, 5 Striche, die Zahl der Züge 8, die Windung beträgt 33*/3 % des Kreises aus jeden Fuß der Länge, also ein ganzer Umgang auf 3 Fuß. Das Gewicht des Stuzers fammt Bajonett beträgt 91/.J bis 10 Pfd.,

die ganze Länge vom Kolbenende bis zur Bajonettfpize5' 8" 5'". -- Das Gefchoß ist konisch und darf nicht mehr als -/..s und nicht weniger als Vs.: Pfund wägen.

Die Ladung beträgt 1/120 bis Viso Pfund. -- Auf io°o Schritte durchschlug das Geschoß noch drei einzöllige tannene Bretter, drang noch in ein viertes und hatte noch 90.% S-reffer.

Die Modellstuzer selbst konnten leider den betreffenden hohen Städnen noch nicht zugesandt werden, weil es erst nach längern diplomatischen Unterhandlungen möglich war.

die Gestattung des Durchpasses der erforderlichen Bestandtheile aus der Fabrike in Lüttich durch die betreffenden Staaten auszuwirken.

Die nämliche Kommifsion hatte gleichzeitig auch eine von Hrn. A. Löw in Basel erfundene Jägerflinte geprüft, ·die nicht unerhebliche Resultate zu Tage förderte. Da& Militärdepartement hat die Verfuche mit Flinten für die Jäger, mit konischen Geschoßen fortgefezt, und wird diebessere Bewaffnung derfelben fortwährend im Auge be£ halten.

Die Verfuche mit Raketen wurden dieses Jahr ebensalls fortgesezt. Hr. Feuerwerker Schweizer arbeitete beharrlich an der Verbesserung dieser Geschoße. Bei einer am 25, September in Thun vorgenommenen Probe zer*

155 fyrang keine Röhre und die Schußweite ging bis auf 2000 Schritte. Indessen waren die Seitenabweichungen noch sehr groß, was jedoch bei den lezten diesjährigen ...Berfuchen, am 23. Oktober wesentlich weniger der Fall .·war. Es ergeben sich somit auch hier wesentliche Fortschritte, und man hat gegründete Hoffnungen, zu einem günstigen Resultate zu gelangen. Jndessen sind noch fernere Verfnche unerläßlich.

Herr Oberst .Pictet von Genf hat einen Zünder für Granaten erfunden, der eine Vorrichtung enthält, die das augenblikliche, Plazen der Granate beim ersten Ausschlage bewirkt. Hr. Pietet erklärte sich bereit, sein Geheimniß der Eidgenossenschaft mitzutheilen, worauf für die Vor* nahme der daherigen Versuche eine Kommission niedergefezt wurde, gestehend aus den Herren Oberst Denzler, Oberstlieut. Wurmsteberger und Major Orelli. Die Resultate waren durchaus günstig; im nächsten Frühjahr werden noch einige lezte Verbesserungen am Zünder vorgenommen werden und dann die definitive Einsührung dieser Granaten möglich fein.

Mehrere von Privaten ausgegangene Anerbieten von ©eheimnissen über zu konstruirende Waffen, Vertheidigungsmitteln je. je. wurden in der Voraussicht eines nicht

lohnenden Erfolges nnberüksichtigt gelassen.

Seit mehreren Jahren wurden in der Militärschule in ..Ehun Versuche angestellt, die Trainpferdegeschirre zu ver-fcessern. Ein solches vollständiges Geschirr, das sich ale sehr praktisch bewährt hatte, wurde dem Bundesrathe vorgelegt, und als Ordonnanz angenommen. 40 für die eidgen. Militärfchule in Thun bestimmte Geschirre wurden bereits nach den Bestimmungen desselben verfertigt.

Am 26. August genehmigte der Bundesrath ein nach den Resultaten mehrjähriger Versuche bearbeitetes Projekt

156

«iner Ordonnanz für die Fourgons des Generalstabs, und unterm 4. November diejenige für die langen 24pfünder Hanbizen, welche im Laufe heurigen Jahres geftüzt ans vielseitige Versuche und Erfahrungen durch Hrn. Oberst Denzler und Oberstlieut. Wnrstemberger vorgelegt worden war.

Die Thatsache, daß von mehrern Kantonen keine eidgen. Zündkapseln mehr angekauft wurden, brachte auf die Vermuthung, daß dieselben anderwärts angekauft werden, weßhalb das Militärdepartemeut in einem Kreis.; schreiben vom 16. August die sämmtlichen Regierungen im Jnteresse der bestehenden eidgen. Fabriken und der Unabhängigkeit einlud, ihre Bestellungen wieder der eidgen.

Fabrike zuzuwenden. Gleichzeitig ertheilte es Weisung, bei eidgen. Jnspektionen der Zeughäuser nur Zündkapseln ans dieser Fabrik zuzulassen.

Die Versuche mit Baraken wurden theils, weil kein eidgen. Lager in Aussicht stand, theils weil ein Kasernenbau in Thun angestrebt wird, verschoben.

Im Laufe dieses Jahres wurden noch an folgende Kantone Entschädigungen sur umgeänderte Gewehre und Pistolen geleistet: Gewehre. Pistolen.

- Zürich 439 21

Freiburg Zürich, ferner

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116

227

Tessin 540 -- Wallis 1756 -- Zusammen: 2888 296 -£>iemit ist die Umänderung der Steinschloßgewehre vor der Hand, soweit sie die eidgen. Verwaltung beschlägt, .geschlossen, indem gufolge Beschlusses der hohen Rathc

157 vom I.Januar 1851 hinweg,-feine daherigen Vergütungen mehr an die Kantone geleistet werden sollen.

Die eidgen. Modellsammlung erhielt folgenden Zuwachs : Von Herrn N. A. Eorry eine amerikanische Pistole zu sechs Schüssen ans einem Lauf. Von Hrn. Professor

Bardin in Paris, tauschweise gegen einige Blätter des schweiz. Atlasses, drei Modelle von Fortifikationen und

vorzüglich ausgearbeitete Reliess in Gyps. Von Hrn.

Stabslieut. Ryhiner von Basel, eine mit seltenem Fleiß angefertigte fehr interessante Zündnadeljagdflinte mit Dop-

pellauf.

Jm Budget war für Ankauf eines Birago'schen Brükentrains eine Summe von 9000 Franken ausgeworfen.

Durch Unterhandlungen mit der Regierung des h. Standes Bern war es möglich, einen folchen um den Preis von 8000 Franken zu erhalten, fo daß hierorts eine Erfpar-

niß von Frk. 1000 erzielt wurde.

3m Fernern wurde folgendes Kriegsmaterial auf eidgen.

Rechnung angeschafft: 7 Laffeten zu 12pfünder Kanonen und langen 12- und 24pfünder Hanb.zen.

G Caissons für Hanbizen.

2 Fourgons für den Generalstab.

1800 Kugeln und Granaten von div. Kaliber.

400 Kartätfchenbüchfen

dito.

1400 Kartätfchgranaten

dito.

6 Offiziersreitzenge.

20 Paar Pferdgefchirre.

Eine 12pfünder Kanone wurde umgegossen.

Der auf dem Budget gestandene Kredit für neue Geschüzröhren konnte nicht verwendet werden, weil die von Hrn. Rüetschi in Aaran bestellten und gegossenen Geschuze

158

bei der vorgenommenen Untersuchung nicht probhaltig waren.

Ariea.svei.wai.

Das Personal des Oberkriegskommissariats war mit tu«9> Anfang des Jahres noch beschäftigt: 1) mit den Liquidationsarbeiten der Miliiärschulen des Jahres 1849 und Zufammenstellung ihrer Rechnung; 2) mit den Forderungen und Abrechnungen bezüglich der Bewaffnung und Gränzbewachnng im' Juli, August und September gleichen Jahres.

Mit Beschluß des Bundesrathes vom 4. Januar 1850 wurde dem Oberstkriegskommissär die Führung der ganzen Cornptabilität des Militärwesens, welche bis dahin dem eidgen. Kriegssekretariate obgelegen hatte, sowie der Verlag der Réglemente und des schweiz. Atlasses übertragen.

Die hiefür erforderliche Organisation erfolgte sofort.

Schon im Februar begannen die administrativen Vorkehren für die Militärschulen, welche Monat sür Monat sich nach der Reihenfolge erneuerten, und mit ihrem großen Detail von Sold, Verpflegung, Gesundheitsdienst, Dienst pferden, Munition, Jnftruktionsbedürfnissen aller Art, Kasernement je. zc., den Oberstkriegskommissär und ein »erhältnißmäßiges Personal ununterbrochen in Anspruch nahmen.

Eine höchst bedeutende Vermehrung der Büralarbeiten wurde durch die vom hohen Ständerath befohlene totale Umarbeitung dfx Rechnungen über die Kosten des Sonderbundfeldzugs und der Gräuzbewachw.gen von 1848 veranlaßt. Am 16. Sept. wurde die umgeschaffcne Rechnung über den Sonderbnndsfeldzng und den 24. Oft. diejenige der Gränzbewachnng von 1848 abgeliefert/ Erstere wurde dem Herrn Major Hünerwadel in Lenzburg, leztere dem Tit. Finanzdepartement zur Revision übermittelt.

159 Mit dem 31. Oktober hörte die bisherige Stellung -des Oberstfriegsfommissarius auf, und es begannen feine Funktionen als ständiger Kriegsfommissär (Art. 116 der

·

Milit. Org.). Um die Durchführung gleicher Grundsäze in jeder Hinsicht zu erzielen, wurde bei sämmtlichen Unterrichtsanstalten entgegen dem bisherigen Modus eine Res .

vision der Pferdeschazungen und Abfchazungen durch den Oberpferdearzt oder durch eidgen. Stabspferdeärzte eingeführt. ..Diese Controlle hat sich als sehr praktisch bewährt; die Kantonalexperten lagen ihren Pflichten mit Sorgfalt und Vorsicht ob, und im Allgemeinen wurden bei der Artillerie bessere Pferde gestellt.

Bereits unterm 17. Januar 1850 befchloß der Bun- Miiitarstraf..

desrath auf Antrag des Militärdepartements den Ankauf rechtspffege.

von fünfzig Pferden .auf Rechnung der Eidgenossenschaft.*)

Während den dießjährigen Militärschulen kamen folgende Straffälle vor: Ein Sapeur von Waadt verlezte in der Fortbildungsfchule aus Fahrläßigkeit einen Kameraden ans Aargau im -Auge, fo daß dieses ausxann.

Ein Dragoner von Genf machte sich im Lager von ·Biere eines Jnsubordinationssehlers schuldig.

Ein Artitteriekorporal von Bern verwundete einen ·Artilleristen von Freiburg muthwilligerweise mit dem Säbel.

Ein Sapeur von Zürich kehrte von einem erhaltenen Urlaub nicht wieder .zurük.

*) A n m e r k u n g . Die zur Prüfung des Berwaltungsbetichtes für das Jahr 1849, im Jahr 1850 niedergefezte Kommission beantragte in ihrem daherigen Rapporte den Ankauf von Pferden auf Rechnnng der (Sidgenossenschast. Die beiden h. Räthe erklärten diese Anregung für erheblich. -- (Si erhellt aber aus .Obigem, daß diese Maßregel bei Erlaß jenes Beschlusses bereits thatsächlich ausgeführt war.

160 Alle Htfe Straffälle wurden, da sie sich zufälliger Weise beim Schluß der betreffenden Schulen ereigneten,, den refp. Kantonalbehörden zur Bestrafung überwiesen.

Ein Scharfschüze von Lnzern und ein Feldpredigervon Bern, welche aus der Zeit des Sonderbundsfeldzugs eines Vergehens' angeklagt waren, nnd sich erst jezt erstellten, wurden den resp. Kantonsbehörden zur Benrtheilung überwiesen.

Die beiliegende Tabelle enthält die von der Bundesverfammlnng behandelten Begnadigungsgesuche. -- Das eidgen. Oberkriegskommissariat jst mit dem Einzug der Kosten der kriegsgerichtlichen Urtheile beauftragt, ©esnndheites Der. Gesundheitsdienst in den verschiedenen Militärtffcflf« schulen wurde durch Korpsärzte besorgt. Auf einzelnen Waffenpläzen wurde der geringen Zahl der Mannschaft halber bei vorkommenden Krankheitsfällen die Hülfe von Eivilärzten in Anfprnch genommen.

Wir entheben ans dem sehr einläßlichen Jahresberichte

des Oberfeldarztes Folgendes: Die Zahl der für die Fortbildungsschule, die Rekrutenfchnlen und die Wiederholungskurse einberufenen Aerzte war im Ganzen 48.

-Die Zahl der vorgekommenen Krankheit'sfällc ist folgende : Mann.

- 1) Jn der Fortbildungsschule 2) ,,

3) 4) . 5) 6)

197

den Sapeurs- und Pontoniers- Wieder-

holnngskursen, ,, den Artillerie-Rekrutenschulen ,, den Artillerie-Wiederholnngskursen ,, den Kavallerie-Rekrutenschulen " ,, ,, Wiederholiingekursen

61 569 514 234 250

1825

Zu Seite 160.

Name und W o h n o r t des Petente«.

Antrag des Bundesrathes.

Beschluß der Bundesversammlung.

Datum.

Hü g li, Niflaus, von Grenchen

(Solothurn)

Die Hälfte der Strafzeit zu erlassen. Antrag des Bundesrathes genehmigt.

29. April 1850.

Gebrüder S t e i n e r , Jakob und Alexander, von Trub (Bern)

Abweifung.

idem.

idem-

idem.

idem.

idem.

idem.

Steuri, Christian, von Leißigen (Bern)

idem.

·jaßnacht. Albert, von Murten

(Freiburg)

idem.

Erlaß des Restes der Strafzeit von 8 Monaten.

idem.

M e y e r , Johann, von SchleitAuf Erlaß des Restes der Strafzeit. Antrag des Bundesrathes genehmigt. 9. Mai 1850.

heim (Schaffhaufen)

161 Von diesen wurden geheilt als dienstunfähig entlassen j in die-Infirmerie oder Spitäler'versandt

1638 55 132

1825 Ungeachtet dieser Zahl von Kranken und Unpäßlichen war der Gesundheitsjustand im Allgemeinen besriedigend.

Die Mehrzahl der innerlichen Krankheiten war nur vorübergehender. Art, und rührte von momentanen Erkältnngen und Diätfehlern her. Typhen nnd Ruhr kamen nur selten vor. Es ergeben sich im Ganzen an innerlichen Krankheiten 1167 Mann an äußerlichen " 658 ,, ;

1825

"

Dem Hrn. Dr. Snsmann von Brestenberg am Hallwylersee wurde für eine Reise nach @chleswig=Holstein behufs Studiums der militärfanitarifchen Einrichtungen

ein Beitrag von Fr. 400 bewilligt.

ZnfolÖe Beschluß der hohen Bundesversammlung vom Pensions» 21. Dezember 1849 wurden die Pensionen an die im ·»'s«1.

Sonderbundsfeldzug verunglükten Militärs und die Hin{erlassenen von den auf dem Felde der Ehre Gefallenen nach der neuen, vom Bundesrathe gemachten Klassifikation ausgerichtet.

Zufolge Beschluß des Bundesrathes vom 31. Mai wurden an 86 Individuen aus den noch vorhandenen Liebesgaben Aversalsummen im Betrage von je Fr. 50, zusammen Fr. 4300 auebezahlt.

Das Komite für Errichtung eines Denkmals auf dem ·griedhose in Langnau für die gefallenen Militärs der Bern'fchen Reservedivision, hatte noch einen Kassaüberschuß von Fr. 780, welchen es beschloß, unter 19 Kinder

162 der Gefallenen zu vertheilen und für dieselben à fonds perdus in die schweiz. Nationalvorsichtskasse zu legen.

Um die Summe für jedes Kind auf Fr. 50 zu brin#en, bat befagtes Konnte den Bundesrath um einen Zufchuß von Fr. 170 ans den noch vorhandenen Liebesgaben, welcher auch bewilligt wurde.

Einem Berner Soldaten wurden für seine verschiedenen Gänge während der Kur seiner Schußwunde Fr. 36 verabfolgt.

Einem Andern wurde aus den Liebesgaben eine Unterstüzung von Fr. 50 bewilligt.

Einem Aargauer wurde für Anschaffung eines hölzernen Beins ein Beitrag von Fr. 20 geleistet.

Mehrere Unterstiiznngsbegehren wurden als nicht hinlänglich begründet, abgewiesen.

Um überhaupt, in diefer Angelegenheit möglichst sicher

zu gehen, nnd die möglichste Gleichheit der Pensionirung bei gleichartigen Fällen zu erzielen, beschloß der Bundesrath unterm 28. September eine Revision in der Weise, daß eine Kommission niedergesezt wurde, bestehend aus

HH. Oberfeldarzt Dr. Flügel nnd den Divisionsärzten Dr. Oextli und Dr. Brenner, welche diejenigen, welche auf Pensionen Anspruch machen, zn untersuchen, über die Art und Weise des Entstehens der Jnvalidität und den nunmehrigen Zustand der Jnvaliden Bericht zu erstatten, und Anträge zu stellen hatte.

Des Weitern ward bestimmt, daß Hr. Dr. Brenner die betreffenden Jndividuen persönlich untersuchen sollte.

Zu diesem Behufe fezte sich d'as Militärdepartement mit den Regierungen der betreffenden Stände in Verbindnng, damit die Aufgabe des Hrn. Dr. Brenner möglichst gefördert und erleichtert werde. Zu diesem Zweke wurden sie eingeladen, alle, sachbezüglichen Akten zu fam-

163 meln und die Pensionsberechtigten auf bestimmte Tage wenigstens Bezirksweise zusammenzurusen.

Diese Untersuchungen beschäftigten Hrn. Dr. Brenner .oom 23. Oktober bis 10. Dezember. Am 11. Dezember -versammelte sich die Kommisfion in Bern, und erstattete unterm 14. Dezember ihren Bericht, begleitet vom Entwürfe einer neuen Klassifikation der Pensionirten. Derselbe wird mit den nöthig erachteten Abänderungen im Laufe der nächsten Sizung der Bundesversammlung vorgelegt werden.

Unterm 27. September ward gemäß §. 20 der Mili-

tär-Organisation die Verordnung, betreffend die Bildung von Jnstruktoren der Jnsanterie und Scharffchüzen aus.gegeben.

Mit bundesräthlicher Vollmacht _ erließ das Militär-

departement am 14. Juni die Jnstruktion für die Jnspekforai der Jnsanterie und Scharfschüzen.

Unterm 24. Juni genehmigte der Bundesrath das Projekt einerJnstruktion für den Verw .lter des Materiellen.

Für Revision des Militärstrafgesezbuches wurde eine Kommission niedergefezt, bestehend aus den Herren Ständerati) Rüttimann von Zürich, Oberst Bourgeois von Corcellettes, Oberst Siegfried von Zofingen und Nationalrath Castoldi von Genf.

Unterm 18. Juli fand über diesen Gegenstand eine vorläufige Besprechung Statt, in welcher Hr. Rüttimann die Geneigtheit ausfprach, die Redaktion zu übernehmen.

Hr. Eastoldi hinwieder erklärte sich bereit, die Uebersezung ins Französische zu besorgen.

Unterm 9. September versammelte sich diese Kommission unter dem Vorsize des Vorstandes des unterzeichneten ..Departements und begann ihre Arbeiten. Nach einigen Tagen wurde dieselbe wieder ausgesezt, und Hr. Ständerath

164 Rüttimann ersucht, einen Entwurs eines Strafgesezbuchee nach den Grundsäzen, über welche man sich, vorläufig »erständigt hatte, auszuarbeiten. Die weitern dießörtigen .-Berhandlungen sallen in den nächsten Rechenschaftsbericht.

Die Revision des allgemeinen Dienstreglements ist 'dem eidgen. Obersten Zimmerli übertragen.

Für Revision des Reglements über die Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung ward eine Kommission niedergesezt, bestehend aus den Herren eidgen. Oberst Rilliet, eidgen. Oberst Ritter, Oberst Veret, Oberstlieut. Wursteinberger in Bern, Oberst Snlzberger in Liestal, Kommandant Lombach von,Bern, Kommandant Belliger von Luzern und Kommandant Winkler von Zürich.

Der von derselben ausgearbeitete Gesezentwurf wurde im Lause der ordentlichen Sizung der Bundesversamm-

lung vorgelegt, indessen nicht erledigt.

Dasselbe Schiksal hatte der Entwurs über Vertheilung der Mannschaftskontingente aus die Kantone.

Von der Militärdirektion von Bern wnrde eine Anleitnng sür die Uebnngen der Pontonniers'angekauft, eidgenössischer Das Budget fezt für Vergrößerung des Zielwalls auf SBajfenplaz %m W a ff en pi a j he, Thun eine Summe von Fr. 8000 aus, welche sich auf einem ausführlichen Devis von Sachverständigen stüzte. Infolge Konkursausfchreibung konnte diefe Arbeit um Fr. 5154 ausgeführt werden, fo daß eine Ersparniß von Fr. 2846 erzielt wnrde.

Auf Ansuchen des Finanzdepartements wurde Weisung erlassen, die Erdauswürfe, Minen .c. 2c. künftighin stetsfort wieder zwekmäßig einwerfen zu lassen.

Die Notwendigkeit eines Kafernenbanes in Thun hat sich fchon längstens herausgestellt, und- wird mit jedem Jahr dringender. Dieses veranlaßte das Militärdepartei, ment, die nöthigen vorbereitenden Arbeiten, wie Pläne

165 u. s. w. ausführen zu lassen. Es wird hierüber den h.

Rathen ein Speeialbericht vorgelegt werden.

Die Fortsezung der Uferbanten ward auch in diesem Jahre besprochen, für einmal jedoch noch nicht dringlich , befunden.

Jm Laufe diefes Jahres wurden die Blätter 3, 4, 5 -..Hlas . . ec und 9 ausgegeben.

Schweiz.

Der Stand der Arbeiten auf 31. Dezember war überhaupt folgender: Vollendet ausgegeben sind: Blatt 2, 3, 4, 5, 6, 7,

8, 9,16, 17,21.

Fertig gestochen ist Blatt 10, dasselbe wird aber erst init den Blättern 9 und 15 ausgegeben werden, -- welche bis auf einen unbedeutenden Landstrich vollständig aufgenommen sind.

Zur Hälfte, sowohl in Bezug auf Aufnahme als Stic.)

sind vollendet die Blätter 8, 12, 18 und 20.

Mehr oder weniger vorgerükt sind 14, 19, 22, 23,

24 und 25.

Die Regierung von Bern ist wiederholt eingeladen ·worden, die Vermessung ihres Kantonsgebiets, soweit sie noch nicht stattgefunden hat, mit Beförderung vorneh- · men zu lassen.

Die einleitenden Unterhandlungen hinsichtlich des Beiirags der Eidgenossenfchaft haben begonnen, so daß zu hoffen ist, daß dieser bedeutende Theil der Arbeit mit Nächstem in Angriff genommen werden könne.

Noch ganz im Rükstande ist der h. Stand Luzern, der schon wiederholt und dringend zur beförderlichen Anordnung der Vermessungen eingeladen wurde.

Ebenfalls noch wenig gefördert ist das auf eidgen.

Kosten herzustellende Gebiet der in Blatt 13 enthaltenen Theile der Kantone Uri, ©chwyz und Unterwalden.

166 Jm Allgemeinen gehen die Arbeiten unter der einsicht-.?vollen und thatkräftigen Leitung des Herrn ©eneral S)üsonr bedeutend vorwärts und bei gehöriger Unterstüzung ist die Vollendung dieses schönen Werkes in nicht zu ferne

Aussicht gestellt.

Zu Befchleunigung derselben wurde vom Bundesrathe auf Antrag des Herrn General Düfour unterm 24. April nebst den im Budget bewilligten Summen noch ein @up.plementar-Kredit von 250Q Franken eröffnet.

Die beanstandete Abtragung der Festungswerke von Genf wurde durch Beschluß der beiden Räthe erledigt.

Jm Laufe des Sommers besichtigte der Vorsteher de& Militärdepartemenls mit" General Düfour und Oberstquartiermeister Buchwalder den Zustand der fämmtlichen Festungswerke. Auf die bei diesem Anlaß wahrgenommenen Mängel gründete sich das in den Voranschlag ansgetragene Kreditbegehren von Fr. 6000 für Unterhalt und Fr. 6000 für Neubauten. Ueber das Resultat der weitern Untersuchungen und Wahrnehmungen wird ein Bericht dem Bundesrathe vorgelegt werden, der sich seiner Natur nach nicht zur Veröffentlichung eignet.

Diese Reife wurde vom Vorsteher des Militärdepartemento gleichzeitig benuzt, um die Waffenpläze (Kasernen und Exerzierpläze) zu beaugenfcheinigen, um felbst beurtheilen zu können, in wiefern vielfach erhobene Befchwerden gegründet sein möchten, -- welche Aendernngen den betreffenden Kantonen zngemnthet werden dürsten. -- . Die dießjährigen Arbeiten an den Festungswerken beschränkten sich auf den notwendigsten Unterhalt derselben.

Folgende Inspektionen fanden Statt: Snfteftionen ïse Materiel- 1) Jm/Kanton Teffin durch Herrn eidgenössischen len und der Artillerie Oberstlieutenant Erinsoz von Cotiens vom.

.Munition.

9. bis 17. Dezember 1849.

167 2) Jm K a n t o n Uri durch den Inspektor der Artillerie am 28. und 29. Juni 1850.

3) J m , K a n t o n U n t e r w a l d e n , O. W., durch den gleichen am 1. und 2. Juli 1850.

4) Jm K a n t o n U n t e r w a l d e n , N. W., durch den gleichen am 21. und 22. Juli.

5) Jm K a n t o n Freiburg durch den Herrn eidgenössischen Artillerie-Oberstlieutenant Wurfiemberger von Bern, vom 9. bis 11. September.

6) Jm K a n t o n Zürich durch den gleichen vom 26.

bis 28. September.

7) Jm K a n t o n Basel-Stad't durch den gleichen am 15. und 16. Oktober.

8) Jm Kanton Basel-Land durch den gleichen vom 17. bis 19. Oktober.

9) Jm Kanton St. Gallen durch denselben vom 30.

September bis 2. Oktober.

10) Jm K a n t o n A p p e n z e l l , J. Rh., durch Herrn eidgenössischen Artillerie - Dberstlieutenant Wehrli von Zürich, am 4. und 5. November.

11) Jm Kanton Appenzell, A. Rh., durch den gleichen vom 6. bis 10. November.

Ueber diese Inspektionen ist Folgendes zu bemerken:

1. T essi n.

Bei der Bewaffnung und Ausrüstung sehlen einige Kleinigkeiten, wie Säbelquajten, Vorrathstrommelfclle, einige Pistolen je. :c. Als wefentlicher Defekt muffen hingegen bezeichnet werden : 4 Duartiermeisterkisten.

4 Büchsenmacher- Werkzeugkisten.

4 Gewehrbestandtheilkisten.

Bei der Trainpferdeausrüstung sind noch sehr große Lüken; mit Ausnahme der Dîeitieuge sind alle übrigett

.168 (Degenstände höchst unvollkommen; der Aufbewahrungsort ist feucht und demnach dem Lederwerk verderblich.

Die durch das Reglement verlangten Geschüzröhren und Saffeten, so wie die Ausrüstung sind vorhanden. Von den übrigen Kriegsfuhrwerken fehlen: 4 Bataillonsfourgons.

1 Jnfanterie-Caisson in die Divisionsparks.

2 ,, ,, in den Depot-Park.

Die kleine Ausrüstung der Fuhrwerke hat unbedeu...

tende Luken. Der Munitionsbedarf für Geschüze und Handfeuerwaffen ist vollständig; für die Aufbewahrung sollte aber in Beziehung auf Trokenheit und Sicherheit bessere Vorsorge getroffen werden.

Für den Gesundheitsdienst fehlen zwei große Feldapothefen.

2. Uri.

Der Zeughausbestand diefes Kantons ist im Ganzen genommen sehr vollständig; an Waffen und Geschüzen im ..Berhältniß zum Mannschastökontingent ein eigentlicher Ueberfluß. Als sehlend sind nur verzeigt: Der vorgeschriebene Vorrath an Stuzerbestandtheilen und die Büchsenmacherwerkzeug- und Gewehrbestandtheil-

kiste, deren Ansertignng übrigens in Austrag gegeben ist; die wollenen Unterdeken für die Trainpferde und endlich eine kleine Zahl von Anrichtlöffeln und Schaumkellen bei dem Kochgeschirre.

3. Unterwalden ob dem Wald.

Jn Beziehung auf Bewaffnung hat auch dieser Kanton mehr als genügende Vorräthe, und zwar über den reglementarischen Bedarf hinaus an untadelhaften Waffen; fc« der Ausrüstung ist zu rügen, daß ungefähr bei der r

169 -Hälfte der Patrontaschen die vorgeschriebene Umänderung des Kastens nicht stattgefunden hat.

Bei der übrigens -'vollständigen Trainpferdausrüstung, find nur die Puzzengassortimente nicht ganz komplet.

Die wenigen vorhandenen Geschüze haben keinerlei Bedeutung.

4. Unterwalden nid dem Wald.

Auch hier findet sich ein Vorrath von Handseuerwafsen, welcher zur Bewaffnung des fünffachen Kontingents,hinreichen würde, wovon ungefähr die Hälfie ganz brauchbar. Nebst einigen kleinen Lüken in der Ausrüstung fehlten bei der Korpsausrüstung der Scharffchüzen die Büchsenmacherwerkzengkiste nebst dem Vorrath an Stuzerbestandtheilen.

Bei der Trainpferdausrüstung fehlt noch beinahe die Hälfte des reglementarifchen Bedarfs. Jm Uebrigen besizt dieser Kanton das ihm durch die Militärorganifation zugetheilte Kriegsmaterial.

5. Freiburg.

Von der Bewaffnung sind die Säbel der Artillerie nicht nach eidgenössischer Vorschrift.

Die Trainpferdegeschirre haben infolge steten Gebrauches viel gelitten; der reglementarifche Vorrath an kleinern

Ausrüstungsgegenständen, wie Futterfäke, Kopffäke, Puzzeugassortimente, ist lükenhaft.

Ueber die Geschüze und Kriegssuhrwerke wird bemerkt, daß in den Munitionskasten die Unterlagleisten sür die Kugeln fehlen, und bei den meisten Fuhrwerken die Hemmketten nicht nach Vorschrift und zudem unzwekmäßig sind.

Die neuern Fuhrwerke sind nicht mit der nöthigen Sorgfalt konstruirt; die serneren neuen Anschaffungen sollte Bundesblatt. Jahrg. III. Bd. il.

13

170 die Militärbehörde von Freiburg durch zuverläßige Sach-, verständige untersuchen lassen. Die Aufbewahrung einesf Theils der Kriegsfuhrwerke sollte an einem passenderen Orte stattfinden.

Bei der Geschüzmunition ist ein Theil der Kanonenpatrone« aus Pulver von zu feinem Korn gefertigt; dieselben sollten umgearbeitet und dazu Pulver von Nr. 8 verwendet werden.

Jn den Flinten- und Pistolenpatronen sind die Kugelhälfe nicht mit der gehörigen Sorgfalt abgekneipt. Ein großer Theil der vorhandenen Zündkapfeln ist nicht aus der eidgenössischen Fabrike.

6. Zürich.

Die Bewaffnung und Ausrüstung ist in Beziehung, aus Zahl und Zustand den eidgenössischen Vorschriften entsprechend. Bei der neuen Stuzeranfchaffung hat Zürich in Beziehung auf die Einführung des Spizkugelnsystems antiztyirt, so daß diese neuesten Stuzer nun von dem neuen eidgenössischen System in verschiedenen Punkten abweichen.!

Ebenso ist bei der neuesten Anschaffung von Trainpferdegefchirren das nach dem französischen Modell modisizirte System zu Grunde gelegt worden, immerhin in einigen Punkten abweichend von dem, sür die eidgenössische Eentralschule angenommenen Modell.

Von den Geschüzröhren sind eine 6pfünder - Kanone und 4 12pfünder-Haubizen nicht innerhalb der reglementarischen Toleranz, so daß deren Umgießung nöthig ist.

An Kriegsfuhrwerken fehlen: 2 Batteriefourgons, wofür noch keine eidgenössischeOrdonnanz besteht.

3 Bataillonssourgons.

171 Das gesammte Material ist gut aufbewahrt und das Zeughaus steht unter vorzüglicher Leitung.

Zürich hat zudem noch eine bedeutende Zahl von überzähligen Wassen, Gcfchüzen und Munition.

7. Basel-Stadt.

Die Bewaffnung ist vollständig; allein die Seitengewehre weichen von den eidgenössischen Vorschriften ab, indem diejenigen der Artillerie gerade Klingen, und diejenigen der Infanterie hohle Klingen haben, und über-

haupt bedeutend schwächer sind als das eidgenössische Modell.

Die sämmtlichen Patrontaschen sind zu klein.

Bei den 3 Caissons für Divisions- und Depot-Parf fehlt die innere Eintheilung und Ausrüstung.

8. Basel- Landschaft.

Jn Beziehung ans die, im Allgemeinen in fehr gutem Stand befindliche Bewaffnung ist nur jzu rügen, daß, wie bei Bafel-Stadt die Säbel der Artillerie und Jnfanterie von der eidgenössischen Vorschrift abweichen.

Bei der Trainpserdeausrüstung fehlt eine kleine Zahl

geringer Ausrüstungsgegenstände.

Die Fuhrwerke der Artillerie sind gut, follten aber neu angestrichen werden.

Bei den Scharfschüzeneaissons in die Parks fehlt die innere Eintheilung und Ausrüstung.

Feldgeräthe, Gefchüzröhren und Munition sind vollständig und untadelhaft.

9. St. Gallen.

Die Bewaffnung und Ausrüstung ist vollständig; von dem vorhandenen Vorrath an Jnsanteriegewehren aber ist ein bedeutender Theil von geringer Dualität, vom östern

172 Gebrauch sehr mitgenommen,1! und zum Theil der Reinigung, namentlich aber auch der Reparatur bedürfend.

Für den reglementarischen Bedarf an Feldgeräthen fehlt eine Anzahl Anricht- und" Schaumlöffel.

Die Fuhrwerke der Artillerie sind durchgehends in fehr Reparatur bedürftigem Zustand; gefpaltene Laffetenwände und Bäume, fowie mangelhafte Räder follten erfezt werden, wenn die Batterien für das Feld brauchbar sein sollen.

Von der Geschüzmunition ist ein Theil alt und verstaubt, und sollte deshalb umgearbeitet werden. AnZündkapseln sür die Parkkompagnie und die Infanterie ist nicht die reglementarisch geforderte Zahl vorhanden.

Ein Theil der Kriegsfuhrwerke ist in einem unangemessene« Lokal untergebracht.

10. A p p e n z e l l J n n e r - R h o d e n .

Die Bewaffnung und Ausrüstung ist vollständig, allein zum Theil nicht den Ordonnanzen entsprechend; so die Seitengewehre, welche größtentheils von einer, von der eidgenössischen Vorschrift abweichenden Konstruktion sind.

Von den Trainpferdeschirren ist nur eines Ordonnanzmäßig; zwei weiter vorhandene entsprechen den Vorschriften nicht, und fünf fehlen ganz.

Eine kleine Lüke im ' Mnnitionsvorrath infolge der, der Jnspektion unmittelbar vorausgegangenen Uebungen wird sofort erfezt werden.

Wegen fehlerhafter Einrichtung im Pulverthurm, hat ein Theil der Patronen durch Feuchtigkeit gelitten.

v

11. Appenzell Außer-Rhoden.

Von ' der Bewaffnung konnte der Bestand der Jnsanteriesäbel und der Stuzer mit Zubehörde nicht verift-

173 jirt werden, da dieselben sich in Händen der Mannschaft befinden.

Die übrigen Theile der Bewaffnung und Ausrüstung sind in den Zeughäufern von Trogen und Herisau vorhanden, und in reglementarischem Zustande.

...Oie T r a i n v se r d e a u s r üstu n g ist vollzählig vorhanden; ein Theil der Pferdegeschirre bedarf aber einiger Reparaturen.

Bei den Feldgeräthfchaften fehlen die Kochgeschirre für

Offiziere.

Die Kriegsfuhrwerke sind nach Reglement vorhanden und in Ordnung.

Den betreffenden Kantonen ist von den Refultaten diefer Inspektionen Kenntniß gegeben worden, verbunden mit der Einladung den Bemerkungen der Inspektoren Rechnung zu tragen.

Wir berühren endlich den wichtigen Zweig des Unterrichts der Spezialwaffen und die Ueberwachung und Jnspektion der Jnfanterie und der Scharfschüzen.

A. Genie.

Die dießjährigen Sapeursrekruten wurden in Thun, Rekruten., die Pontoniersrekruten in Zürich instrnirt.

s*»1«"Beide Schulen dauerten nach Vorschrift des Art. 69

der Militärorganisation 42 Tage.

Ueber ihre Resultate wird Folgendes bemerkt: a. Sapenrsschule.

Der Bestand der Schule war Folgender.

Offiziere 3 Afpiranten 2 Unteroffiziere je.

8 Rekruten 73 Zufammen 86 Mann.

174 Einer der Offiziere zeichnet sich durch Dienstbefähigung in allen 'Beziehungen vorteilhaft aus. Die beiden andern »varen schwächer, namentlich ein zweiter Unterlieutenant, dem schon die natürliche Anlage abgeht. Die Detaschemente zeigten viel Eifer und guten Willen und haben befriedigende Fortfchritte gemacht. Jm Allgemeinen wird der Mannschaft ein gutes Zeugniß gegeben. Gröbere Dienstfehler sind nicht vorgekommen.

Kleidung, Ausrüstung und Bewaffnung entsprechen den Reglementen.

b. Pontoniersschnle.

Die Pontoniersfchule fand gleichzeitig mit der Artilleriefchule in Zürich Statt. An derselben nahmen Theil:

Offiziere Aspiranten

4 2

Unteroffiziere n. s. w. 11 Rekruten 60

,,

Zusammen 77 Mann.

Der Jnspektor des Genie's gibt der Mannschaft das

Zeugniß rühmlichen Eifers; sie ist im Besize der für ihren Dienst erforderlichen Kenntnisse. Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung befriedigten ziemlich. Der Dienstbefähigung der Offiziere und des einen Afpiranten wird im Allgemeinen lobend erwähnt. Getadelt wird die zu große Nachsicht, welche der Mannfchaft während der Rast aus einem Uebungsmarfche erzeigt wurde. Sonst war die

Disziplin befriedigend.

Während der Schule wurde das alte Brükenmaterial nach Birago'fchem System umgeändert, und mit Erfolg benuzt.

175

B. Artillerie.

Die Rekruten dieser Waffe wurden auf 6 Pläzen Bestand . <« instruirt, und zwar in Zürich, T h u n , B i è r e , A a r a u , ®¥M.

£ uze r n und Colombier. Lezterer Waffenplaz wurde ausnahmsweise gewählt, weil in Folge exeeptioneller Verhältnisse im Kanton Neuenburg die beiden dortigen Artilleriekompagnieen in einem Zustand vollständiger Desorßanisation gerathen waren, so daß dieser Kanton eine so starke Rekrutenabtheilung lieserte, daß man genöthigt tvar, eine eigene Schule für sie zu bilden.

Auf dem Waffenplaz Lu z er« wurden die Rekruten der Parkkompagnieen instruirt, und in Zürich fand nebfi der ordentlichen Rekrutenfchule nach dem Schluß der übrigen Kurse der Unterricht der Parktrainrekruten in zwei

Abtheilungen Statt.

...Der Mann sch ast sb estand dieser Schulen war folgender t Dfsiziere. Aspiranten. Unterofsiziere, Rekruten. Total.

Korp. je.

8 12 59 175 254 Biirich

Thun Çuzern Aarau Bière colombier Zürich (Parktrain.) I.

9 4 10

2 -- 10

4

49 41 49 45

6

8

39

11 1

H. 3

52

1 16 -- 18 37 316

202 62 169 196 153 72 56

262 107 238 256 206 90

77

1085 1490

Es ergibt sich aus dieser Zusammenstellung, daß der Bestand der Rekruten keineswegs in einem richtigen Verhältniß zu den Artilleriekontingenten der einzelnen Kantone steht, indem die einen Kantone verhältnißmäßig zu viel, andere Kantone zu wenig Rekruten lieferten. Dieser Uebel-

176 stand rührt davon her, daß man im Hinblik auf die dermal noch bestehende Uebergangsperiode es der Konvenienz.

der einzelnen Kantone überließ die Stärke ihrer Rekrntendetafchemente zu bestimmen. Jn Zukunft soll dießfalls nach bestimmten Grnndfäzen verfahren und jedem Kantone so viel möglich von dem eidgenössischen Militärdepartement aus aufgegeben werden, welches die Rekrutenzahl sei, die derfelbe im Verhältniß zu feinem Kontingent zu stellen habe.

Auch bezüglich auf die zu den Rekrutenschulen beige-

zogenen Kadres ist noch einem Uebelstand zu begegnen.

Der bisher befolgte Modus, die gleichen Ossiziere und Unterossiziere während der ganzen Dauer der Schule im Dienst zu behalten-, hat die entfchieden schlimme Seite, daß diese Mannschaft, welche zudem noch alle zwei Jahre einen Wiederholungskurs, und wenigstens einmal eine Centralschule in Thun mitzumachen hat, zu sehr in Anspruch genommen wird, und es ist zu fürchten, daß Manche in Zukunft deßhalb vom Eintritt in diese Waffe zurükschreken werden. Es haben daher auch bereits einige der östlichen Kantonsmilitärbehörden aus Ablösung derselben

nach der Hälfte der Schulzeit gedrungen. Ob sich diefe Beschaffenheit des Perfo» «eilen.

Vorkehr als praktisch bewähren wird, wird die Folge zeigen.

Bei Auswahl der Mannschaft haben die Kantone in physischer Beziehung den Vorschriften des einschlagenden Reglements im Allgemeinen gehörige Rechnung getragen.

Krästiger Körperbau und vorgeschriebene Größe waren überall vorhanden. Da wo einzelne Individuen den erforderlichen Bedingungen nicht entsprachen, waren die Schulkommandanten angewiesen, die Betreffenden auf Kosten der Kantone zurükzuweifen, was auch, soweit erforderlich, ausgeführt wurde.

177 Das Gleiche gefchah auch in Beziehung auf die intellektuelle Befähigung der Mannschaft.' Auch in dieser

Hinsicht ist über die Rekrutirung nicht viel zu bemerken.

..Doch scheint man in einigen Kantonen der westlichen Schweiz der Auswahl der Trainrekruten nicht die erforderliche Aufmerkfamkeit geschenkt zu haben, indem bei mehrern derselben die Gewandtheit, mit Pferden umzugehen, vermißt wurde. Doch läßt sich nicht verkennen, daß jene Kantone

in diefer Beziehung theilweife größere Schwierigkeiten haben, als diejenigen der östlichen Schweiz.

Infolge des bestehenden Proviforiums war die Mann- Kleidung, B.

schaft nur mit Ermelwesten bekleidet, mit Ausnahme der »affiuuifl»*« Kantone, welche das Magazinirungssystem haben, deren üstung.

Kontingente übrigens mit sehr abgetragenen Kleidern erschienen. Jm Allgemeinen war die Kleidung sonst untadelhast und bot die erfreuliche Erfcheinung dar, daß die Kantone sich bestreben, das einfachere System der neuen eidgenössischen Ordonnanz auch in Beziehung auf die Kopfbedekung einzuführen. Einzig in den Schulen der Parkirainrekruten fah es noch etwas buntfchekig aus. Bei der ersten derfelben rükte das Detafchement von Graubünden mit tüchenen Beinkleidern ohne Lederbefaz ein, was für den Dienst nicht ohne Nachtheil war. Die einschlägige Vorschrift des neuen Reglements wird hoffentlich solchen » Uebelständen in Zukunft vorbeugen.

Die Bewaffnung war im Allgemeinen tadellos nnd ist in der größten Zahl der Kantone nach eidgenöfsifcher Vorfchrift. Einige wenige haben den früher eingeführten, in neuester Zeit wieder zur Anerkennung gelangten sabre poignard beibehalten.

Bezüglich der Ausrüstung ist zu bemerken, daß eine größere Zahl der altern Tornister der Luzerner Mannschast zu klein sind, so daß ein ordentliches Verpaken der

178 reglementarischen Effekten unmöglich wird. Jn mehreren Kantonen behalten die zu berittenen Unterofsiziersgraden vorgerükten Leute den ledernen Mantelfak des Trainsoldaten statt des tüchenen. Die Gibernen der Parkkanoniere von Lnzern und St. Gallen sind nicht vorschriftmäßig, indem die erstern ohne die vorgeschriebene Garnitur, die leztern, aus alten Reiterpatrontafchen angefertigt, zu klein sind. Ein Theil der Parktrainrekruten rükte ohne Pnzsäke ein.

Die Distinktionszeichen sind überall nach reglementari- scher Vorschrift.

Snstruktion.

Dem Unterricht in allen Schulen wurde ein vom OberDisziplin.

instruktor entworfener, vom Jnfpektor begutachteter und vom Militärdepartement genehmigter Jnstruktionsplan zu Grunde gelegt. Diese Pläne waren so eingerichtet, daß die Kanoniermannschaft mit allen Zweigen des Kanonierdienstes bekannt gemacht werden konnte, immerhin jedoch mit der Beschränkung, daß, je nachdem dieselbe einer befpannten Batterie, einer Positions- oder einer Parkkompagnie zugetheilt war, vorzugsweise in den entsprechenden Dienstzweigen geübt wurde.

Den fämmtlichen Rekrutenschulen war übrigens eine fünfwöchentliche Jnstrnktorenschnle in Thun vorausgegangen, welche in Verbindung mit den aus den nämlichen Grundlagen beruhenden Jnstiwktionsplänen znr Folge hatte, daß der auf allen Waffenpläzen ertheilte Unterricht ein gleichförmiger war, was bei dem nächsten Zufammenzug mehrerer taktischen Einheiten von wohlthätiger Wirkung sein wird.

Die Ergebnisse am Schluß der Schulen können im Allgemeinen befriedigend genannt werden, und es dürfte schwer halten, in Beurtheilnng der Rekrutendetafchemente der verfchiedenen Kantone einen wesentlichen Unterscheid

179 zu machen; namentlich gilt dies von der Kanoniermannschaft, von der einzig diejenige von Luzern, deren Diensteifer man übrigens nur loben kann, an Fortfchritten den

übrigen nicht gleich kam.

Der Trainmannfchaft der westlichen Kantone fehlten, wie fchon bemerkt, nicht sowohl Intelligenz und Diensteifer, als die Gewohnheit des Umgangs mit Pferden.

Jnsbefondere wurde der Militärbehörde von Neuenburg für die Zukunft Sorgfalt bei Aushebung der Trainrekruten anempfohlen.

Das Ergebniß der Jnstruktion der Rekruten der Parkkompagnien ließ troz des anerkennenswerthen Eifers des Jnstruktionsperfonals bei der Mannigfaltigkeit der Dienstzweige Manches zu wünfchen übrig. Jedenfalls hat sich die Maßregel, diefe Abtheilung der Artillerie in einer besondern Schule unterrichten zu lassen, bei der Eigenthümlichkeit ihrer Bestimmung als erfolgreich bewährt.

Die Bildungsstufe der zu den Schulen beigezogenen ·Sadres war eine ziemlich verfchiedene, worüber bei den Wiedcrholungsknrfen speziell eingetreten werden wird.

Der Unterricht der Aspiranten wird nach Grundsäzen ertheilt, die nun durch ein seither erlassenes Regulativ vom Militärdepartement bestätigt worden sind. Diejenigen erster Klasse erhielten ihren ersten Unterricht, namentlich im Traindienst, in den betreffenden Rekrutenfchulen, und werden jenen als Aspiranten zweiter Klasse in der nächsten Fortbildungsschule erhalten.

Der Mannszucht erwähnt der Jnspektor bei allen

Schulen rühmlichst.

C. Kavallerie.

Der Unterricht der Rekruten dieser Waffe fand aus den Pläzen Winterthur, Thun, Aarau und Bière Statt.

Der Bestand dieser Schulen war folgender:

180 .Ossiziere. Aspiranten. Unteroffiziere, Refrnten. Total.

Winterthur -3

2

15

54

Thun

3

--

2 --

16

18 15

49

52 52

77 71

15

4

64

207

290

Aarau Bière

5 4

74 68

Jn der Schule von Thun wurden während der lezten 10 Tage 15, in Aarau 15, in Biere 33 Remonten instruirt. Für 17 Remonten von St. Gallen wurde unmittelbar vor dem Beginn des dortigen Wiederholungskurfes eine eigene Schule gebildet.

Der Oberst der Kavallerie erklärt das Gesammtresultat der Jnstruktion als ein besriedigendes. Jndessen lasse diese Waffe im Allgemeinen in ihrer Auebildung noch Vieles zu wünschen übrig. Jn mehrern Kantonen wird der Re-

monte wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Für Ausbildung der Aspiranten wurden auf zwei Waffenpläzen theoretische Kurfe von einer Dauer von 14 Tagen angeordnet. Auf die Vorübung in der Soldatenfchule dürfte in einzelnen Kantonen mehr Sorgfalt verwendet werden. Die Mannfchaft hat im Allgemeinen die exfoxbexlichen physischen und intellektuellen Fähigkeiten. Die Mannszucht war befrie-

digend; gröbere Disziplinfehler kamen keine vor. Die Kleidung läßt bezüglich auf Uniformität noch Vieles zu wünfchen übrig. So tragen die Offiziere von Basel-Landschaft Aiguillettes und rothe Hosen, die Mannfchaft weiße Mäntel; die Unteroffiziere von Bern unreglementarifch verzierte Feldmüzen, die Zürcher gelbe Knöpfe; dasselbe gilt von der Bewaffnung und Ausrüstung. Die Mannschaft von Bern hat auf der Giberne als Verzierung ein " B; die Säbel der Luzerner und Solothurner sind von mittelmäßiger OualMt. Die Equipirung der Pferde ist

181 höchst verschieden; die Aufstellung einer zwekmaßigen, allgemein geltenden Vorschrift ein dringendes Bedürfniß.

D. (Scharffchüzen.

Die Instruktion der Rekruten diefer Waffe, die nach Art. 68 der Militärorganisation nun auch an den Bund übergegangen ist, konnte der vorgerükten Zeit wegen in diesem Jahre nicht mehr angeordnet werden. Die Thä-

tigkeit des Militärdepartements beschränkte sich in dieser Richtung darauf, den Unterricht für das nächste Jahr vorzubereiten, und namentlich das erforderliche Jnftruktionsperfonal aufzufinden, was mit großen Schwierigkeiten verbunden war.

Fortbildungsschule.

a. G e n i e a b t h e i l u n g .

Die Genieabtheilung bildeten:

Fortbildungs»

Stab. Sapeurs. Pontoniers. Total,

Offiziere - 2 Aspiranten 1 ,, 3 Unteroffiziere, Korporale je. -- 9

Soldaten

--

30

1 3

12

3 5 12

schule.

a eni

; ® «.6' WTM«'

42

1 44 16 62 Die Offiziere haben sich durch tüchtige Vorbildung, viele praktifche Kenntnisse und rühmlichen Diensteifer bemerklich gemacht. Einer der Aspiranten des Geniestabs erlangte bereits die Befähigung zur Brevetirung, der andere wird sich einer zweiten Schule unterziehen müssen.

...Das S a p e n rsd et a sch e m e nt von Zürich war im Allgemeinen dienstfähig. Die Unteroffiziere befriedigten; die Sapeurs waren in der Theorie schwach, doch fleißig. Jenes von Bern war im Allgemeinen ebenfalls dienstfähig, die Unteroffiziere fehr gut, unter den Sapeurs einige fehr befriedigend, befonders leztjährige Rekruten. Auch das

182 übrigens gut geübte Detaschement von Aargau ließ Etwas zu wünschen übrig. Der Korporal war schwach, die Sapeurs fleißig und willig; auf der Arbeit sind sie viel besser als im Theoriefaal. Auch dem Detaschement von Waadt wird das Zeugniß ordentlicher Dienstbefähigung ertheilt; ein Unteroffizier recht gut, die Sapenrs dürften aufmerksamer und fleißiger fein.

Das Pontonierdetaschernent von Zürich kannte seinen

Dienst. Die Leute sind stark, gewandt und fleißig. Der Oberinstruktor gibt ein rühmliches Zeugniß. Das Detaschement.von Aargau, obschon weniger eingeübt, machte seinen Dienst zur besten Zufriedenheit. Die Leute sind meistens sehr gute Schiffer, stark und gewandt, willig und

fleißig.

Disziplin, Fleiß, Eifer und kameradschaftliches Be-

tragen verdienen ein gutes Zeugniß. Gröbere Vergehen sind keine vorgekommen. .Durch Unvorsichtigkeit ereignete sich ein Unglüksfall, dessen unter der Rubrik ,, Justiz-Pflege" gedacht worden ist.

b. A r t i l l e r i e a b t h e i l n n g .

I>. Artilleries abthettnng.

.-.Diese Abtheilung hatte folgenden Bestand: Artillerieoffiziere

.

.

.

16

Trainoffiziere . . . .

l Artillerieafpiranten . . .

28 Trainaspiranten . . .

2 Artillerieunteroffiziere, Korporale je. 92 Trainoffiziere, Korporale .c. . 70

209 Wenn auf der einen Seite die leztjährige Fortbildung«schule in Thun für die Artillerie den wefentlichen Vortheil vor derjenigen des Jahrs 1849 hatte, daß dieselbe weder mit einem Rekrutenkurs noch mit einer Generalstabsfchule

183 verbunden war, so war hingegen der Umstand dem Er-

solge etwas hinderlich, daß dieselbe schon im März beginnen mußte.

Die Schule theilte sich nach der Vorschrift des Regle« ments in eine Vorbereitungs- und eine Applikationsfchule.

Jn Beziehung auf die Dienstbefähigung der Truppen

beim Beginn der Schule enthält der Bericht des Schul-

kommandanten die nämlichen Klagen wie in früheren Jal)ren. Mangel an Vorkenntnissen oder unterlassene Vorbereitung von Seite der Offi'ziere, längere Unterbrechung

des Wiederholungsunterrichts in Beziehung auf die Un-

teroffiziere sind Bemerkungen, welche der gewissenhafte Oberinstruktor in größerem oder geringerem Grade immer zu machen haben wird, obfchon bei einer genauen Durchsuchung der in der neuen Militärorganisation niedergelegten Grundsäze der gerügte Uebelstand sich von Jahr zu Jahr mindern dürfte.

Auch in Beziehung auf die Fortschritte spricht sich der Bericht des Schulkommandanten nicht ganz befriedig enb aus, indem er bemerkt, daß in den theoretischen Fächern von den Offizieren im Allgemeinen nicht geleistet worden sei, was nach der darauf verwendeten Sorgfalt und Mühe .billigermaßen hätte erwartet werden dürfen. Das Refultat des praktischen Dienstes hat sich hingegen günstiger herausgestellt. Jn diefem Raisonnement liegt ein Beweis für die Gewissenhaftigkeit des Ehefs der Jnstrnktion, welcher den Maßstab für den Erfolg des Unterrichts nach der -.Pflichttreue, mit welcher die Jnstruktoren selbst ihrem Be...·use gelebt haben, anlegt. Es muß aber unzweifelhaft tei Beurtheilung des Erfolges dem Umstande gehörige Rechnung getragen werden, daß ein Theil der Offiziere, Was nie ganz zu vermeiden sein wird, mit mangelhaften SSorkenninissen in die Fortbildungsschule eintritt, bei weï*

184 chen dann eben der theoretifche Unterricht nicht die gleichen Früchte tragen kann, wie bei tüchtig vorbereiteten Offizieren. Zudem ist nicht zu vergessen, daß die mit dem Dienste unausweichlich verbundenen körperlichen Anstrengungen den Offizieren es beinahe unmöglich machen, dem theoretischen Unterricht mit ungetheilter Aufmerksamkeit zu folgen. Es ist daher durchaus nothwendig, nicht,zu viel zu verlangen, und von diesem Gesichtspunkte ausgehend kann man sich auch mit den Resultaten der leztjährigen Zentralschule zufrieden geben, zumal die infolge der Schluß·Prüfungen im Einverständniß mit dem Jnfpektor ertheilten Noten für die große Mehrzahl der Offiziere auf ,,befrie* digend" lauten.

Mit den Leistungen der Unteroffiziere hat man sowohl nach dem Bericht des Schulkommandanten, als nach den eigenen Wahrnehmungen des Jnspektors der Schule, alle Ursache, zufrieden zu fein.

Ueber die Offiziersasviranten wurde gleich «ach dem Schluß der Schule ein Spezialbericht vorgelegt, infolge welchem die Fähigen den betreffenden Kantonen fofort zur Brevetirung empfohlen, die Unfähigen dagegen, fünf an der Zahl, definitiv zurükgewiesen worden sind.

Dem Bericht des Schulkommandanten ist ein Tableau sowohl über die Leistungen der einzelnen Offiziere als der Detaschemente angereiht, welches mehrjähriger Uebung gemäß den betreffenden Kantonen zur Kenntniß gebracht

' wurde.

A. Genie.

SBiederä Den Unterricht in Wiederholungskursen bestanden die ..jolungsfnrse. Sapeurskompagm'en Nr,, 2 von Zürich und Nr. 4 von Bern und die Pontonierskompagnie Nr. 2] von Aargau.

.Der Mannschaftsbestand derselben war folgender;

S« ©cite 184,

neberstcht der Leistungen der Artilleriekompagnien der verschiedenen Kantone.

Kommandant.

an t o n.

Zürich.

Bern.

12pfünder-Kanonenbatterie.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

12pfünder--.9aubizbatterie.

Pofitionskompagnie.

12pfünder-Kanonenbatterie.

ßpfunder-Kanonenbatterie.

12pfünder-.paubizbattene.

Pofitionskompagnie.

Parkkompagnie.

Luzern.

epfünder-Kanonenbatterie, Parkkompagnie.

Basel-Stadt. 12pfünder-Kanonenbatterie.

Pofitionskompagnie.

Basel-Sand.

greiburg.

S t. G all e n.

Aargau.

Pofitionskompagnie.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

ßpfünder-Kan onenbatterie.

Parkkompagnie.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

12pfünder-..t>aubizba|:terie.

Waadt.

Neuenburg.

Gens.

ISpfünder-Haubizbatterie.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

Pofitionskompagnie.

8 Hauptmann Bürkli.

20 22 30 4 12 26 38

40 2 44 14 34 32 24 16 42 10 28 18 6 36

,,

Zeller.

Kunz.

Ras.

( Die \ v Aus

beiden ersten Kompagnien, ans jüngerer, die lezte aus älterer Mannschaft bestehend, haben vom Kommandanten der Schule und von dem Inspektor das Zeugniß guter militärifcher Haltung, guter Disziplin und einer sehr befriedigenden Dienstbcfähigung bei dem Eintritt in den Kurs.

älterer Mannschaft bestehend, aber gründlich instrnirt; Disziplin befriedigend-

Durheim.

©erster.

Gouvernon.

Gute Disziplin, fühlbar lange Unterbrechung der Instruktion; die Beantwortung der gewöhnlichen theoretischen Fragen befriedigend; bei den Manövern Mangel an Lebendigkeit; die Trainmannschaft im praktischen Dienst gut.

Disziplin und praktischer Dienst befriedigend; die militärische Haltung dürfte besser sein; die theoretische Prüfung nicht ganj

von Erlach.

Disziplin gut; die theoretische Prüfung befriedigend; weniger der praktische Dienst der Positionsgeschüzschule.

Disziplin gut; sichtbarer Mangel an früherer Instruktion im speziellen Parkdienst.

«anz.

Mahler.

Bei den sehr mittelmäßigen Kenntnissen der Kadresmannschaft und den noch weit schwächern der Truppe war der Erfolg des Kurses ebenfalls mittelmäßig.

Disziplin befriedigend, allein ein Theil der Mannschaft beinahe ohne Instruktion; die Intelligenz beim Rekrutiren nicht berütffichtigt.

g. von der Mühll.

Intelligente Mannschaft und im Theoretischen befriedigend; weniger in den praktifchen Leistungen, namentlich der Train; Disziplin

A. von der Mühll.

Disziplin'besser als bei No 14, auch mehr Dienftbefähigung.; immerhin einiger Mangel an Instruktion ersichtlich.

Christen.

Disziplin vorzüglich, mit guter militärischer Haltung; Kenntnisse beim Diensteintritt schwach, aber fichtbar guter Erfolg des Kurses.

Landerset.

Gute militärische Haltung und Disziplin; der praktifche Dienst befriedigend; weniger die theoretische Prüfung.

Sesti.

Gute Disziplin und Fortschritte während des Kurses; Kenntnisse bei dem Eintritt befriedigend.

Disziplin gut; die Mannfchaft intelligent, aber ohne Kenntniß ihres speziellen Dienstes.

Senn.

Steininger.

Eine gute Kompagnie, mit viel intelligenter Mannschaft und einem tüchtigen Kader, bei welcher aber eitle längere Unterbrechung des Unterrtchts bemerkbar war.

Weniger intelligente Mannschaft; hingegen einige sehr tüchtige Unteroffiziere; hat übrigens ihren Dienst ziir Zufriedenheit gemacht.

Dumartheray.

Gute Disziplin l fühlbar längere Unterbrechung der Instruktion; Mangel an Umsicht M Auswahl der .£rammannschaft.

Petitpierre.

Gute Disziplin und Intelligenz, aber Mangel an Instruktion; fehlerhafte Rekrutirung des Xrains.

Empeyta.

Jntelligente .üftdnnschaft; ziemlich gut instruirt; klagbar hingegen in Beziehung aus Disziplin.

Ueltschi.

Sierj.

befriedigend.

nicht ganz befriedigend.

N

185 .Die Sapeurkomp. Nr. 2 Die Sapeur-

komp. Nr. 4

...Die Pontonierkompagnie

Offiziere. Afpiranten. Unterofsiziere, Soldaten. Total.

Korporale n. s.w.

5

3

20

94 122

4 4

-- --

19 18

81 104 97 119

18

3

57

272

345

Den Sapeurswiederholungskurs in Zürich kommandirte unter Aufsicht des Oberinstruktors des Genie's Herr Stabsmajor Hug von Bern. Die Offiziere kannten ihren

Dienst, und. zeichneten sich durch Fleiß und Thätigkeit vortheilhaft aus. Einer derselben ist oft etwas befangen und hat noch nicht den richtigen Takt im Behandeln der Mannschaft. Die Mannschaft trat mit guten Vorkenntnissen ein und die Unteroffiziere und Korporale sind mit den Obliegenheiten ihres Dienstes vertraut. Augenfcheinliche Ueberlegenheit zeigte sich bei denjenigen, die in den lezten Jahren die Militärfchule in Thun besucht haben. Das Verhalten der Mannschaft, war im Allgemeinen lobenswerth; sie war willig, ausdauernd und legte stets Freude zur Arbeit und großes Jnteresse für ihre Waffe an den Tag.

Ein Sapeur mußte wegen Ueberfchreitung eines ihm be-

willigten Urlaubs der dortigen Militärbehörde zur Bestrafung überwiesen werden. Bezüglich der Kleidung ist zu bemerken, daß fast die Hälfte der Mannschaft mit Stie-

feln statt Schuhen und Kamaschen bekleidet ist. Einige trugen noch Gibernen und Tfchakkos nach alter Ordonnanz.

Die Mannschast der Aargauer Pontonierskompagnie ist nach dem Bericht des Jnspektors stark und gewandt.

Bundesblatt. Jahrg. III. Bd. II.

16

186 Die Kleidung derselben gibt zu wenig Bemerkungen Anlaß ; einige trugen noch Käppi nach alter Ordonnanz und Stiefel. Die Ausrüstung ist in gutem Stande. Die Ofsiziere kennen ihren Dienst. Die ausgeführten Arbeiten, befriedigten den Jnfpektor vollkommen.

Dieser Kurs stand unter dem Kommando des Geniemajors Locher von Zürich.

Bei der Sapenrskompagnie Nr. 4 war beim Dienst* eintritt bemerkbar, daß diefelbe längere Zeit nicht im Dienste gewesen war. Die Kenntniß des wissenschaftlichen Theils

des Dienstes war ziemlich mangelhaft. Des Eifers und der Thätigkeit der Offiziere wird rühmlich erwähnt.

Wenn Mangel an Uebung und Jnstruktion bei den Offlzieren fühlbar war, fo war diefes in noch höherm Grade bei der Mannfchaft der Fall. Eine große Zahl hatte von vielen Arbeiten gar keinen, andere nur einen unvollständigen Begriff; auch im Exereiren war sie wenig geübt.

Bezüglich des Fleißes und der Disziplin kann man mit wenigen Ausnahmen zusrieden fein. Straffälle von Bedeutung kamen nicht vor. Die Ausrüstung entsprach im Allgemeinen den Forderungen des Reglements.

Das Kommando des Kurses war Hrn. Geniestabsljauptmann Wehren von Bern übertragen. Der Unterricht fand nach einem vom Oberinstrnktor des Genie's entworfenen und vom Militärdepartement genehmigten Jnstruktionsplan unter Aufsicht des erstern Statt.

Der Jnfpektor des Genie's gibt der Kompagnie das Zeugniß, daß sie merkliche Fortschritte gemacht,-doch lasse

ihre Ausbildung noch viel zu wünschen übrig.

B. Artillerie.

Der Art. 70 der Militärorganisation fordert für die Artillerie alle zwei Jahre einen Wiederholungsunterricht

187 von 14 Tagen für die Cadres und 10 Tagen für die Mannschaft, oder aber für beide vereint von 12 Tagen.

Das Bedenken, die Cadres der Kompagnien vier Tage früher einrüken und nachher die bespannten Batterien ohne Cadres auf oft entferntere Waffenpläze marschiren zu lassen, veranlaßte zu dem Beschlusse, der leztern Alternative des Gesezes den Vorzug zu geben.

Ohne Rüksicht auf die einzelnen Kantonskontingente wurden die Kompagnien mit geraden Nummern für die Wiederholungskurfe bezeichnet, in der Absicht, fo jedes Jahr die geraden und ungeraden Nummern alterniren zu lassen. Jnfolge dieser Anordnung wurden mit Ausnahme von Solothurn dieses Jahr alle Artillerie stellenden Kantone betroffen.

Ueber den Bestand der Schulen gibt nebenstehende Uebersicht Ausschluß.

Jn Beziehung auf den Personalbestand war die AnOrdnung getroffen, daß dieselbe den reglementarifchen Bestand um ein Fünftheil überfchreiten dürfe. Indessen erreichte keine Kompagnie diefes Maximum, was wohl dem Umstand zugeschrieben werden muß, daß die betreffenden Kantone bei Dispensgesuchen von Mannschaft älterer Jahr-

ga'nge ziemlich nachsichtig waren. Der Instruktion felbst konnte dieser Umstand nur förderlich fein, denn je zahlreicher die Truppen, je fchwieriger der Unterricht.

Ueber die körperlichen Eigenfchaften der Mannschaft wird nur bemerkt, daß eine kleine Zahl von Trainfoldaten von Basel-Stadt nicht die gehörige Größe hatte.

Die intellektuellen Eigenfchaften anbelangend, fo ist im Kanton Luzern in frühern Jahren bei Auswahl der Kanoniere nicht mit der wünschbaren Umsicht zu Werke gegangen worden. Namentlich zeigte sich bei der dortigen Parkkompagnie Mangel an Jntelligenz. Bei einigen Batterien des Kantons Bern ist zu wenig auf die durch da$

Zu «otto 187.

Waffenplaz.

Zürich.

Kanton.

Dauer.

12. Mai bis 23. Mai.

Zürich.

// //

St. ©alle«.

Basel.

2. Iuni bis 13. Iuni.

23. Iuni bis 4, Juli

St. Gallen.

Zürich.

Bafel- Stadt.

Basel- Land.

Basel- Stadt.

£uzern 1.

guzern 11.

Thun I.

30. Iuni bis 11. Iuli.

14. Juli bis 25. Juli, 14. Juli bis 25, Iuli.

Bern.

Snzern.

St. Gallen.

Luzern.

Bern.

Bière.

Aarait.

25. August :bis 5. September, 29 .-September bis 10. Oktober.

30

12pfünder-Kanonenbatterie.

Gpfünder-Kanonenbatterie.

12pfünder-Haubizbatterie.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

Pofitionsfompagnie.

14 32 34 40 44 42 44

12psündcr-Kanonenbatterie.

Pofitionskompagnie.

n

4

12pfünder-Kanonenbatterie.

ßpfünd er-Kanonenbatterie.

Pofitionskonpagnie.

Parkfompagnie.

// Parikompagnie.

/;

t

Neuenburg.

Waadt.

Genf.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

12pfünder-..paubizbattcrie.

30 Pofitionskompagnie.

Luzern.

Aargau.

n

2 10

II

28. Iuli bis 8. August.

8 20 22 16

12 38 24 26

//

^-hun 11.

Geschüzart.

Jt

reiburg.

ern.

ßpfünder-Kanonenbatterie.

12pfünder-Haubizbatterie.

6

18

28

ßpfünder-Kanonenbatterie.

n n 12pfünder-'p-aubizbatterie.

s ·U

1 5 4 4 5 5 5 5

-- --

5 , -- 5

-- --

4l 43 48 26 45 28 29 34

1

38

1 Soldaten.

1 Unteroffiziere. 1

--

1 1 Aspiranten.

SBiederljolnngSfnrse»

o

w

95 92 66

Major Kern.

Oberstlieutenant Manuel, von Burgdorf.

'

Major von Greyerj.

Oberstlieutenant ·Srinsoz, von Conens.

Major Herzog.

Major W enget, von Sattsanne.

Oberstlieutenant .5« n k.

Oberst-Artillerieinfoektor.

Oberstlieutenant §unk.

Gleicher.

^SR ooo

83

37

Jn scelto r.

Kommandant.

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27 43

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85 18 38

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5 5 4 5 5 5 5 5

_ -- -- -- ~

18 38

183 L\J*J

48 85 Major 'S i scher.

41 61 29 46 43 67 Major Moll.

38 71 229 36 78 Major Burnand, 37 90 27 47 ^j\j\j 330 42 76 Major Zuvpinger.

42 72 42 76 367 tj\j i 2,475

Oberstlieutenant ...Delarageaz in Lausanne.

SOI

'·t'-Vrt

Oberstlieutenant gunk in Bern.

.W/V-L/

-- |--

6 6

5

43 77

--

Oberst Denzler,

Oberst-Artiaerielnspeltor.

18« Reglement geforderten Handwerker Rüksicht genommen; die nämliche Rüge trifft auch ..die Parkkompagnien der Kantone Bern, Luzern und St. Gallen. Es dürfte diefe Erscheinung wesentlich dem Umstand zuzuschreiben sein, daß für die Arbeiter ein bestimmtes Maß vorgeschrieben ist, was die Rekrutirung sehr erschwert und wünfchen läßt, daß in Zukunft von einer Maßbestimmung für die Handwerker abstrahirt werde.

Für die Trainsoldaten der westlichen Schweiz gilt hier zum Theil die gleiche Bemerkung, die schon bei den Rekrutenschulen gemacht" wurde.

Die Kleidung aller Truppen ist mit geringen und unbedeutenden Ausnahmen reglementarisch. In Bezug aus Stoff und Form sieht es sehr verschieden aus. Am schlechtesten sind sie in den Kantonen, wo das Magazinirungssystem herrscht. Wo sich die Mannschast aus eigene Kosten kleidet, passen die Uniformen besser, doch sind Stoff und Farbe fehr verschieden. Jn St. Gallen werden durch.

Privaten den Soldaten schlechte und überdieß sehr theure Ausrüstungsgegenstände verkauft. Es wäre dringend zu wünfchen, daß diefem Uebelstand dadurch begegnet würde,

daß die Militärbehörden dieselben für bestimmte Preife in guter Dualität liefern würden. Bei einigen Kompagnien von Bern ist Mangel an Reinlichkeit.

Die Bewaffnung ist nicht durchweg von ganz befriedigender Dualität. Bei der Ausrüstung ist auch hier zu bemerken, was fchon bei den Rekrutenschulen gesagt ist.

Die Bespannung kann durchgehende als eine tüchtige und für das Feld brauchbare erklärt werden. Einzig jene von Neuenburg war in so fchwachem Zustand, daß mit den gerade disponibel« Pferden der Eidgenoffenfchaft ausgeholfen werden mußte. C bis 8 Pferde von Freiburg hatten nicht die reglementarische Größe.

189 Um hier um so kürzer sein zu können, sind die den Berichten der Schulkommandanten und Inspektoren entnommenen Bemerkungen über die Diensttüchtigkeit der eingelnen taktischen Einheiten in beiliegender Tabelle znfammengestellt worden.

Ueber die Fähigkeiten und Leistungen jedes einzelnen

Ofsiziers wird, wie dieß für alle Schulen geschieht, den Militärbehörden der Kantone Bericht erstattet.

Ueberhaupt sind die Kenntnisse der Ofsiziere im Ver-

hältniß zu der militärischen Bildungsstufe des Ofsiziers-

korps diefer Waffe in der Mitte des abgewichenen Jahrzehntes fehr befriedigend. Offenbar hat die nun feit zwei Jahren bestehende Zentralisation des Unterrichts in dieser

Beziehung schon sehr wohlthätig gewirkt, und unter den Ossizieren der verschiedenen Kontingenten einen der Waffe zum Frommen 'gereichenden Wetteifer gewekt. Das nun eingeführte System des Afpirantenunterrichts wird in dieser Richtung ferner Fortfchritte ermöglichen.

Bezüglich auf die Kenntnisse der Unterofsizierscadres sind noch wesentliche Unterschiede zwifchen den einzelnen Kantonen bemerkbar. Da, wo schon seit einer Reihe von Jahren für einen regelmäßigen und systematischen Unterricht Vorsorge getroffen war, stehen diese Cadres augenscheinlich höher. Wir nennen hier Zürich, Aargau, Bern, Gens, Waadt, während in mehreren andern Kantonen früherer Mangel an Jnstruktion noch sehr bemerkbar ist.

Am meisten läßt mit wenigen Ausnahmen der berittene Dienst der Feldweibel und Fonriere zu wünschen übrig.

Bei den Positionskompagnieen kennen die Unteroffiziere zu wenig vom Batteriebau, und bei jenen der Parkkompagnieen ist die Kenntniß des Materiellen und der Munition noch nicht in wünfchbarem Maße vorhanden.

Von der Dienstbefähigung der Mannschaft gilt im

190 Allgemeinen, was von den Unteroffizieren gefagt ist. ..Die längere, nach dem Sonderbundsfeldzug eingetretene Pause in dem so notwendigen Wiederholungsunterricht ist sehr

fühlbar.

Hinsichtlich der Disziplin kann volle Befriedigung ausgefprochen werden. Nur die befpannte Batterie von Bafel-Stadt schien an gewisse unmilitärische Freiheiten gewöhnt, und bei den Positionskompagnien von Genf walteten Dissonanzen unter dem Offizierskorps, die störend einwirkten.

.Kommando.

Wenn die im Jahr 1849 versuchsweise getroffene Anordnung, den Rekrutenschulen besondere Kommandanten aus der Zahl der eidg. Artilleriestabsoffiziere beizugeben, sich in der Praxis nicht bewährt hat, fo ist es dagegen offenbar zwekmäßig, jeden Wiederholungskurs durch einen solchen ..Stabsoffizier fommandiren zu lassen. Die Offiziere des eidg. Stabes, welche nicht der Zahl der Jnstruktoren angehören, haben, wenn einmal der Besuch der Centralschule in subalterner Stellung absolvirt ist, so wenig Gelegenheit mehr zur Erweiterung ihrer praktischen Dienstkenntnisse, daß es durchaus nothwendig ist, sie auf diese

Weise zu bethätigen.

Jm Jahr 1850 wurden vorzugsweife die Majore zu diesem Dienste berufen. Atte haben sich mit vielem Eifer, und durchfchnittlich auch mit Gefchik des ihnen gewordenen Auftrages entlediget. Es würde schwer halten, dieselben nach ihren Leistungen zu klassifiziren ; wenn der Eine durch tüchtige Kenntnisse im fpeziellen Dienst der Waffe, sich auszeichnete, so that es ein Anderer durch militärischen Takt und feste Truppenführung. Alle aber durch lobenswerthe Pflichttreue. ..Such den Aspiranten gebührt für den bewiefenen Diensteifer Anerkennung. Eine nochmalige

191

o

.Wiederholung dieses. ..Dienstes wird sie mit den ihnen .obliegenden Verrichtungen vollkommen vertraut machen.

Der bereits erwähnte Ankauf von Pferden hat sich als Dienstpferde eine höchst zwekmäßige Maßregel erwiesen. Die Schulen beï ®»fle«"i waren fo kombinirt, daß die sämmtlichen 50 Pserde vom 'e"'*a'' März hinweg bis beinahe zum Schluß des Jahres sortwährend bethätigt waren. Der Enkausspreis derselben

beliefsichauf . . . . . Fr. 16,385. 05.

..Die Pferde verdienten zu einem durch-

schnittlichen Mietpreis von 15 Bazen .per Tag . . . . . . 20,250. --.

Es ergibt sich somit ein Ueberschuß des Miethzinses gegen den Ankaufs.preis von . . . . .

Fr. 3,864. 95.

Wird nun auch der Unterhalt während 90 Wintertagen angeschlagen zu täglichen 10 Bazen Fr. 4,500.

und die Besorgungskosten zu 10 Mann zu

12 Baz. per Tag .

. . . . , , 1,08o.

Fr.

5,580.

fo ist das Resultat immerhin ein äußerst günstiges.

Ueber die stattgehabten Lieferungen für die Verpflegung von Mannschaft und Pferden sind keinerlei Klagen

eingelangt.

C. Kavallerie.

Die gefezlich auf sieben Tage festgesezten Wiederholungskurse der Kavallerie fanden unter dem Kommando von Ofsizieren des Generalstabes und unter Aufsicht der Oberinstruktoren auf den Waffenpläzen Winterthur (2 Kurse),

Thun (2), Biere (2), Schaffhausen, Freiburg, Solothurn,

@t. Gallen und Aarau Statt.

Auf diesen Waffenpläzen wurden instruirt :

192 Ossiziere. Aspir. Unteroffiz. Dragoner, Total. Pferde,

Winterthur

Bière

15 15

57 78 34 23

6

32 26 77 30

262 83 63 86 82 266 93

73

2

357

1129

·Schaffhausen 5 6 Freiburg 6 Solothurn

St. Gallen 5 15 Thun Aarau

194

1 1

27r 361 123 94 124 133 113 115 358 370 130 132 1561 1605 266 355 123 92

Die Kurse von Winterthur kommandirte Hr. Oberinstruktor Ott, von Zürich; jene von Schasshausen und St. Gallen Hr. Oberstlieut. H i p p e n m e y e r , von Gottlieben, jene von Solothurn und Aarau, Hr. Stabsmajor Karlen, in Erlenbach; jene von Bière, Hr. Stabsmajor d ' A r b i g n y , von Gens; den von Freibnrg, Hr. Stabsmajor H a r t m a n n , von daselbst und endlich jene von Thun, Hr. Oberinstruktor v. o n L i n d e n , in Bern.

Die Inspektionen wurden theils durch den Obersten der Kavallerie, theils durch die Herren Oberstlieutenants Miescher, von Burgdors und Rieter, von Winterthur besorgt.

Die bei den Rekrutenschulen gemachten Bemerkungen wiederholen sich auch bei den Rapporten der Kommandanten und Jnspektoren für die Wiederholnngskurfe. Dem Mangel an der nöthigen Dienstkenntniß, der Verschiedenheit in der Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung,- und der Ungleichheit in Anwendung der reglementarischen Vorschristen soll und wird die Zentralisation des Unterrichts, wie sie weiter durchgeführt werden kann, abhelfen. Die Offiziere, Unteroffiziere und (Soldaten zeigten überall viel

193 gleiß und guten Willen. Auch wird des kameradschaftlichen Betragens durchgehends rühmend erwähnt. Die Pferde waren im Allgemeinen dienstfähig, die Eqnipirung derselben theilweife sehr mangelhaft.

Folgendes ist die Uebersicht der im Laufe des Jahres 1850 von der Eidgenossenfchaft instruirten Truppen:

(Vide Tabelle auf Pag. 164.)

1

1

1

A. Rekrutenschulen.

a. Genie: Sapeurs . .

Pontoniers . .

b. A r t i l l e r i e . .

c. Kavallerie .

Q

.

.

.

.

.

.

.

.

B. Fortbildungsschule.

a. G e n i e : Sapeurs . . . .

Pontoniers . . . .

h. Artillerie . . . .

3 2 4 2 52 37 15 4 2 4 1 17 30

ff iî

73 60 316 1,085 64 207 8 11

9 3

162

30 12

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Aspiranten.

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1

Soldaten.



Aspiranten.

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86 77 1,490

290

45 16 209

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Ort

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1
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C. Wiederholungskurse.

a

'G eni e

13

3

108 . . . 73

2

.....

b. Artillerie . . . .

c. K a v a l l e r i e ,

19.Î

Summa c

57 272 345 836 1,531 2,475 357' 1,129 1,561

·

·»

.

*

«

288

4381 1 250 84 1,823 4,399 6,594 5

2Q.-.J2

.*

195 Unterm 14. Juni erließ das unterzeichnete Depar* Infanterie unb iement mit bundesräthlicher Vollmacht eine umständliche Scharffchüzen.

Instruktion für die Jnfpektoren der Jnfanterie und Scharfschüzen. ..Der vörgerükten Jahreszeit und der in vielen Kantonen bereits vollendeten Unterrichts wegen, konnten dieselben nur noch bei einem kleinen Theil der Hebungen dieser Waffen angewandt werden. Jndessen fanden noch solgende Inspektionen statt : I. Kreis (Oberst G m ü r ) :

Nr. 29 (Gran, ,, 34 (Dnrsteler), ,, 48 (Fierz), ,, 64 (Pfenninger), ,, 3 (Brnpbacher),

,, 5 (Bantle), ,, 9 (Ginsberg), ,, 11 (Weinmann), Die Scharfschüzenkompagnien Nr. 2 (Bnrkhardt), ,, 21 (Huber), ,, 23 (Rellstab), ,, 35 (Wunderli),

« .

"S (··Q C o »

H. Kreis: (Oberst Bourgeois).

Zwei Detaschemente Jnfanterierekruten, zusammen 515 Mann, bestimmt für die Bataillone Nr. 54, 58, 59, 60, 62 (Bern).

Ferner inspizirte der Jnspektor den im Kanton Bern stattfindenden Vorunterricht der Wehrpflichtigen vom 18.

bis 20. Altersjahr.

III. Kreis: (Oberst Gerwer).

..Das Jnsanteriebatailloii Nr. 33 (Psyffer),

,,

,,

,, 57 (Elmiger),

von Luzern.

196 Sie ©charfschüzenkompag. ,, 32 (von Matt), i von ,, ,, i, 39 (Oswald), jLuzer«.

Eine Rekruten- und Cadresschule von Infanterie "und ©charfschüzen von Unterwalden nid dem Wald.

Die Scharfschüzenkompagnie Nr. 28 (Zürcher), )0 3 3

Die 3 Kompag. d. Bataillons ,, 70 (Attinger), j * ". * IV. Kreis: (Oberst a Bundi).

Die Jnfanteriebataillone Nr. 2 (Fogliardi), \ ^

,,

,,

,, 12 (Mariotti),

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,/ 25 (Rusea), « ,, H ,, 8 (Demarchi), j .§ DieSKompag.desJnfanteriebataillons Nr. 70 l Die Scharfschüzenkompagnie ,, 6 pun* V. Kreis: (Oberst Ritter).

Rekruten und Cadres dreier Bataillone und zweier Scharfschuzenkompagnien.

VI. Kreis: (Oberst Kurz).

Ein Rekrutendetaschement von Freiburg, vier Kompagnien von zwei der drei Anszügerbataillone von Wallis.

Eine Bezirksinstruktion von Neuenburg, und eine Jnspektion der Bezirksmannschaft von Ehau.r-de=fonds, welche zu diefem Zweke in zwei ziemlich vollständige Bataillone eingetheilt war.

VII. Kreis: (Oberst Müller).

Ein Rekrutendetaschement und ein Jnfanteriebataillon von Solothurn.

4 Kompagnien des Bataillons Nr. 55 von Basel-Stadt.

VIII. Kreis: (Oberst Frei).

Das £l«artierbataillon Nr. 1 ] ,, ,, , , 2 | von îEhitrâau.

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3

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197 Die Scharfschüzenkom», ,,

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j von .-Ehurgau.

Ix. Kreis: (Oberst Ziegler).

Zwei Rekrutenklassen, Eine größere Abtheilung Rekruten,

Zwei Bezirksbataillone,

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Die Scharfschüzenkompagnieen Nr. 31 n. 37,1

X. K r e i s : (Oberst Jsler).

Die Jnfanteriebataillone Nr. 17 und 38 von Aargau.

XI. K r e i s : ( O b e r s t Zimmerli).

Eine Abtheilung Cadres der Infanterie und ein Detafchement Jnfanterierekruten von Waadt. Ein Detaschement Jnfanterierekruten von Genf.

Es ergibt sich im Wesentlichen aus den Berichten der Inspektoren, daß die Kantone im Allgemeinen löblich nach Bervollkommnung des Wehrwesens und der Befähigung ihrer Truppen streben und zu dem Ende manches Opfer

bringen ; doch läßt im Allgemeinen der Wacht- und Felddienst Manches zu wünfchen übrig ; auch können wir nicht unerwähnt lassen, daß einige, namentlich die größern Kantone in dieser Richtung Anerkennungswerthes theils

geleistet, theils dafür die nöthigen Anordnungen getroffen haben.

Auch auf den innern Dienst wird nicht dasjenige

©ewicht gelegt, das derselbe verdient. Dieses geschieht vorzugsweise in Kantonen die keine Zentralinstruktion haben. Ferner wäre zu wünschen, daß ans Scharfschießen mehr Zeit verwendet und das Bajonettgefecht überall eingeführt würde, um namentlich das Selbstvertrauen des Infanteristen zu weken und zu heben. Die. Manövrirfähigkeit läßt hie und da noch manches zu wünfchen übrig.

Gröbere Disziplinfehler kamen nicht vor.

198 Es herrfcht noch immer einige Ungleichheit in der Ausführnng der Exerzierregïemente, die indessen durch die in Art. 74 der Militärorganifation 'vorgeschriebene Bildung der Jnfanterieinstruktoren durch den Bund beseitigt werden wird. Mehrere Kantone haben die Bestimmungen

ihrer Militärorganisationen bezüglich aus den Unterricht der Rekruten und die Wiederholunflskurse mit jenen der

eidg. Militärorganisation in Einklang zn bringen. Das Personelle entspricht im Allgemeinen den reglementarifchen Vorfchriften. Dasselbe gilt von der Bewaffnung. Die Kleidung und Ausrüstung zeigen leider noch immer mehr oder minder bedeutende Verschiedenheiten. Einzelne Kantone haben sogenannte Schlizhosen eingesührt. Ohne das Praktifche derselben zn verkennen, glaubte das Militärdépartement doch, wo sie vorkamen, fo lange das bisherige Reglement in Kraft besieht, Einsprache dagegen erheben zu sollen. Die Kleider, namentlich der ältern Mannschaft, tragen in mehrern Kantonen die Spuren vielen Dienstes.

Jn Erwartung des neuen Kleidungsreglements werden in mehrern Kantonen die Rekruten nur mit Aermelweste und Kaput bekleidet.

Die Distinftionszeichen gaben zu wenig Bemerkungen Anlaß.

(Schlußbemerkungen.

SnstrnaionsEs ist in die Augen springend, daß mit der Ausstel.personal'.

jung e.neg perrnanenten Jnstruktorenkorps ein entschiedener Fortschritt für eine tüchtige Bildung unferer Spezialwaffen stattgefunden hat. Bei der Artillerie machte sich derselbe um so sühlbarer, weil den Schulen ein Vorbereitungskurs von 5 Wochen vorausging, dessen Hanptzwek darin bestand, eine auf allen Pläzen übereinstimmende Unterrichtsweise vorzubereiten.

$

199

Ueber die Wirksamkeit der sämmtlichen Jnstruktoren kann nur das günstigste Zeugniß ausgestellt werden. Voraus verdienen die Pflichttreue, die Umsicht und die strenge Unpartheilichkeit mit welchen die Oberinstruktoren gewirkt haben, die vollste Anerkennung. Dieses gute Beispiel wirkte offenbar auf die Haltung des ganzen Jnstruktorenkorp.-S ein "und durchgehends wurde mit lobenswerthem Eifer und Fleiß gearbeitet, welchen auch die erzielten günstigen Resnltate zu danken sind.

Der .ungenügende Zustand der Kaserne in Thun ist schon so oft besprochen worden, daß ein näheres Eintreten hierorts überflüssig sein möchte. Es ist sehr zu wünschen,

daß die Räumlichkeiten dieser eidg. Zentralanstalt bald auf eine Weife hergestellt werden möchten, daß man mit gutem Gewissen und ohne sich gerechten Vorwürfen auszufezen, die Milizen in diefelben einberufen darf.

Jn Zürich ist die Mannschaft gut kafernirt, allein die .-ffiaffenpläze.

Stallungen sind eng, finster, von der Kaserne weit entsernt nnd nicht geräumig genug. Die Behörden sind geneigt, bas dießfalls Nöthige vorzukehren, fobald sie Zusicherung haben werden, daß Zürich ein beständiger eidg.

Wassenplaz bleiben wird. Diese Zusicherung konnte bisher nicht ertheilt werden, weil die Mannschaftsfeala noch nicht festgesezt, und daher auch die Zahl der in Zürich zu .

instruirenden Truppen nicht bekannt ist. Die Lokalitäten in Winterthur, Aarau und Colombier genügen; auch die von Luzern, wenn auch die Kaserne alt und finster und der Maneuvrirvlaz etwas entfernt ist, entsprechen dem Bedürsniß. Jn Schaffhausen und Solothurn war die Kavallerie gut untergebracht. Nicht günstig sind die Lokalitäten in Bière. Bei dem bedeutenden Kontingent, daß der hohe Stand Waadt stellt, muß es wünschenswerth fein, diesem, Kanton einen Waffenplaz zu sichern; allein

200

die dortigen Behörden sollten sich geschehenden Fallo nothwendigerweise dazu verstehen, die erforderlichen Sauten herzustellen. -- Jn Bafel und St. Gallen boten die Wiederholungskurfe der Artillerie bedeutende Schwierigketten dar, und veranlaßten an ersterem Orte überdieß nicht unerhebliche Landentschädigungen. Es dürfte daher aus ökonomischen Rüksichten nöthig werden, in der Regel auch die Wiederholungskurse aus den Waffenpläzen der 9iekrutenschulen abzuhalten.

...îrieasmaterhl Für das Materielle der Wiederholungskurse haben er Schulen. nach Art. 76 der Militärorganisation die betreffenden Kantone zu sorgen. Anders verhält es sich mit dem Materiellen der Rekrutenschulen. Jn der Schule in Thun bediente man jtch des eidg. Materials, und wo dieses nicht ausreichte, half die Militärdirektion von Bern bereitwillig aus. Auch auf den übrigen Wasfenpläzen hatte man mit den Behörden dießfalls keinerlei Anstände, mit Ausnahme der Zeughausverwaltung von Zürich, wo hinsichtlich der Miethzinfe Anstände sich erhoben, und jener von Waadt, die für die zu leihenden Gefchüze Preife forderte, die wir mit dem knapp zugemessenen Büdget nicht hätten bestreiten können. Es wurden daher von Thun ans die erforderlichen Geschüze nach Bière geführt, von wo sie dann auch nach Colombier mitgenommen wurden, da das dortige Zeughaus das für den Unter-

richt nöthige Material nicht besizt.

Um für die für Bennzung folchen Materials zu leistende Vergütung Gleichförmigkeit zu .erzielen, ließ da*3 Militärdepartement durch den Verwalter des Materiellen einen dießfälligen Tarif bearbeiten, der bereits die Zustimmung aller Verwaltungen, mit Ausnahme jener von Zürich, erhalten hat. Die Eidgenossenschaft follte übrigens in ihrem Jnteresse, wie in demjenigen der Kantone

201

dahin zielen, das für die ..Heïrutenschulen tlotpige .»laterial selbst anzuschaffen.

Das Bureau des Militärdepartements bestand aus ©tatijHify«.

einem Sekretär und drei Gehülfen. Einer derselben ging im Monat Juni mit Tod ab, und wurde später zeitweise nach Bedürsniß ersezt.

(Fortsezung solgt.)

# S T #

AustonVerhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vorn 18. Juni 1851), An die -Stelle des ablehnenden Herrn eidgenössische« Obersten Ritter, wurde zum Inspektor der Jnsanterie-Jnstruktorenschule gewählt ; Herr eidgenössischer Oberst Bourgeois von (Soreelett«'..., Kantons Waadt.

(Vom 20. Juni 1851).

Herr Jos. Meyer von Obergösgen, Kantons ©olothurn, wurde zum ©tabspserdearzt mit I. Unterlieutenantsrana ernannt.

(Vom 23. Juni 1851).

Mittels 3-schrist vom 22. Juni abhin, machte die französische Gesandtschaft in der Schweiz, im Auftrage ihrer Regierung dem schweizerischen Bundesrathe, betressend die Auswanderung nach Algier, nachstehende Mittheilung, welche als Warnung den schweizerischen Auswanderern andurch bekannt gemacht wird: Bundesblatt, Jahrg. III. Bd, II.

11

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1850.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1851

Date Data Seite

137-201

Page Pagina Ref. No

10 000 674

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