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Buudesblatt* Jahrgang III. Band I.

Nr

7.

Samstag, den 15, Februav 1851, Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis sfe bas Jahr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i gtkn. 3 Inserate find srankirt an die Expedition einzusenden. Gebühr l Batzen per Zeile oder deren Raum.

Verhandlungen der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes.

#ST#

Beschlüsse die

Geschäftsführung des Bundesrathes im Jahr i8*%9 betreffend.

(Vom 2. Dezember 1850).

..Die Bundesversammlung d e r schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung des vom Bundesrathe erstatteten Be» richtes über seine Geschäftsführung vom 21, November 1848 bis 31. Dezember 1849

beschließt: Zur z w e i t e n A b t h e i l u n g , umfasstttd d«n Ge.schästskreis des .-Departemcntee des Innern.

1) Der Bundesrath wird eingeladen, die geeigneten, Maßregeln zu ergreifen, damit das Bundesblatt in ZuBundesblaH. Jahre. III. Bd.I.

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îunft in einet jw£,ftt,äfii$ern Soim erfchein? itfid «Bn'" hau.pt «.ehr Scr-AfaU auf die Hemìggabe .-esfcïbfn verwendet werde.

2) Es son :

a. Die Bibliot|ek dct. Bundeskanzlei in SEX- Ikife vervollständigt werden, daß ìheils die in feem tifa genöffischrn Slrdnöe enthaltenen gedrucktm Glichetihr einverleibt., theils die sehlenfccn ."Suchet, gemä$ fchou von der ..tagsazung evtheflien AMftri%'nf ver?

mittelst ber, die Bücheranschaffimgcr« îîithalte3ib.;n Rechnungen, früherer Iahre ermittelt wnb ba, ».j man fie moch finden zu ïonnen glaubt, rcffantirt werden ; 1). hierauf ci« »oUstänotgc» Verzeichniss vw .-ÖundesJ« îanzïeibibïiothef, unter Mitverzeichnung aller Bu# cher, Karten u. s. »., welche i« den Sftamtaïbib.3 ïiotheken der ...Departeutcnt.; Hegen ,, hergestellt und gehörig fortgefezt und
3) Der Bundesrath ist eingeladen, zu »rufen: a. Ob nicht auf allen Departcmenten ti.5erzeid.ntfe der fämmtlichen bei ihnen eingehenden Geschäfte, unter Angabe des ...Datums des Eituìangs und desjenfgen der Erledigung ('(.ïingana.s.« und Ausgangskontrolen) geführt; b. ab nicht die Anfertigung von Tagebüchern oder Protokollen auf allen Departementeu vorgeschrieben, und überhaupt auch die nothigen Bestimmungen, betreffend eine moglichft übereinstimm.-.nde und sin* fache Einrichtung jener |3rotolo.'Ce erlasstn werden fönten.

141 4. Der Bundesrath ist eingeladen: a) Die erforderlichen Maßregeln zu ergreisen, damit aus die Anordnung und Registrirung des eidgenosfischen Archives alle die Thätigkeit verwendet werde, welche der gegenwärtige Zustand desselben so dringend erheischt; b) eine den gegenwärtigen Bedürsnissen entsprechende Pflichtordnung für den eidgenosfischen Archivar aus* zustellen ; c) den schon »or ziemlich geraumer Zeit ernannten eid?

genösfischen Archivar zu beeidigen.

5. Der Bundesrath wird eingeladen, die Angele-' genheii, betreffend Einführung von gleichem Ma* und Gewicht so vorzubereiten, daß dieselbe ..bis zur nächsten ordentlichen Versammlung vorgelegt werden kann.

Zur d r i t t e n A b t h e i î u n g , umfafsend ....en @t# . schäftslreis des M i l i t ä r d e - p a r t e m e n t e s .

6. Der Bundesrath ist eingeladen, dafür zu sorgen, daß: a) auf den Schluß des Iahres 1850 der Bestand des sämmtlichen militärischen Materiellen der Eidgenos* senschaft in seinem ganzen Umfange, unter genauer Angabe des Werthes desselben, in das neu anzu* legende Lagerbuch eingetragen, b) in Zukunft dieses Sagerbuch sorgfältig in der Weise fortgesührt werde, daß jedes Iahr die im Saufe desselben stattgehabten Vermehrungen und Vermin* cerungen ......s Materiellen unter gleichzeitiger Angabe des Werthes in das Lagerbuch verzeichnet, und

c) je nach zehn Iahren die inventarifirten Gegenstände einer neuen Werthung unterworfen werden.

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7. Der Bunkerai.) ist eingeladen, zu prüfen, ob té nicht möglich wäre, das nunmehr zu einer stehenden Behörde gewordene Kriegskommissariat gerade auch in feinem Verhältnisse zu dem, während eines $eldzuges bei der Armee befindlichen Kommissariate so 3« organifi'ren, daß die Siquidationsrechnungen nach dem .Jel'dzuge durch ..Jas stehende Kriegskommissariat, wenn auch unter angemessener, vorübergehender Vermehrung des auf dem* selben angestellten Personals, erledigt werden könnten.

8. Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen, ob nicht, und, bejahenden galls, in wie weit das System der Anschaffung der zu der Instruktion erforderlichen $ferde demjenigen der Miethung derselben vorzuziehrn sei.

Zur v i e r t e n fibtheiluug, umfassend den (s5e# schäftskreis des ginanzdepartementes.

9. Der Bundesrath ist eingeladen.

a) mit Beförderung eine genaue und fpezielle Untersuchung der sämmtlichen, der Eidgenossenschaft zu« flehenden und besonders der, aus Schuldner im Kanton Waadt, lautenden Schuldtitef anzuordnen und das .....Wthige vorzukehren, damit in Betreff derjenigen Titel, welche nicht gehörige -..Sicherheit darbieten, sofort die erforderlichen Maßregeln zur Abwendung von daher drohendem Schaden ergriffen werden ; .

b) die nöthigen Vorschriften über die Aufbewahrung und Verwaltung der jeweilen der Eidgenossenschaft anstehenden ..Eitel, sowie in Betreff des bei Erwerfcung neuer Werthschristen, dem Abschlüsse von Darleihen u. s. f. zu beobachtenden Verfahrens zu vc* lassen, beiiehungsweise an beantragen.

143 10. Der Bundesrath ist eingeladen, anläßlich der Vorlage des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben für das Iahr 1851 einen scwol den ökonomischen, als vorzugsweise, auch den militärischen Standpunkt be.» leuchtenden Bericht und darauf geftüzten Antrag, betresfend die Frage zu hinterbringen, ob eine eidgenössische Zündkapselfabrik fortzubestehen habe und, bejahenden galls, ob und welche Maßregeln zum Behufe der Ver»ollkommnung dieser Anstalt ergriffeu werden können.

Z u r s e c h s t e n A b t h e i l u n g , u m f a s s e n d d e n ®eschäftskreis des Post- und B a u d e v a r t e m e n t e s .

11. Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht, mit Beziehung auf die von den Beamten zu leistenden Bürgfchaften, das System der begränzten Kautioneu vor demjenigen der unbedingten den Vorzug verdiene.

12. ...Der ·.Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht regelmäßige Inspektionen, die mit Beziehung aus den Pofidienst in seinem ganzen Umfange und nicht bloß mit '-Beziehung auf das Trainwesen oder anläßlich der Jnsveftion desselben vorzunehmen wären, angeord* net werden sollten.

13. Der -öunde.,*rath ist eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Anordnung häufigerer Berichterstattungen der Kreispoftdirektoren an das eidgenösfifche Postdepartement über allfällige Gebrechen in dem Postdienste, postalische Bedürfnisse u. s. f., die in den betreffenden Postkreisen zu Tage getreten, sowie in ihrem Wirkungskreise gemachten Wahrnehmungen überhaupt zweckmäßig wäre.

14. Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen, ob " nicht in der Rechnungs- und Kassafiihrung der Postver-

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waltung Verbesserungen im Sinne der (..srmöglichung einer wirkfamen Kontrole eingeführt werden können.

15. Der Bundesrath ist eingeladen, die von ihm.

In -Betreff der Bestimmung von Lokalfursen, getroffenen ·Anordnungen beforderlich einer neuen Prüfung zu unter-legen.

16. Der Bundesrath ist eingeladen, auf eine gleichmäßigere Besoldung der Postbeamten und Bediensteten hinzuwirken.

17. Der Bundesrath möge in (..crwägung ziehen, ob nicht eine Ersparnißkasse sür die untergeordneten $ost# angestellten errichtet werden sollte.

Zur siebeuten Abth-..iîung, umfassend den Ge-

schästskreis d e s Jnstiz- und Polizeidepartementes.

18. ...Der Bundesrath ist eingeladen, der Bundes»ersammlung den Entwurf zu einem Geseze, betreffend die Auslieferung »on Verbrecher« von einem Kantone «n den andern,, sowie von der Schweiz an das Auslaufe und umgekehrt, zu hinterbringen.

19. Der Bundesrath ist eingeladen, die notligen Vorschriften mit Beziehung auf das faßwesen und na# rnentlich auch die Betheiligung des Bundes, sowie der Kantone an demselben zu erlassen,, beziehungsweise bei der Bundesversammlung in Vorschlag zu bringen.

20. ...Der Bundesrath ist eingeladen, in Zukunft im ..Rechenschaftsberichte die Zahl der, je in de« einzelnen ·fantonen zur Strafe gezogenen Kontraventionen gegen die fiskalischen und polizeilichen .Bnndesgesezî anzugeben and beizufügen, in wie vielen dieser .jättc die Strafe ohne Richterspruch angenommen worden, und in wie vielen dieser nothwendig geworden sei; hinwieder in lezter 33e*

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Ziehung, wie oft Verurteilung, wie oft Freisprechung erfolgt, und wie oft das Rechtmittel der Appellation und der Kassation angewendet worden sei.

Gleichzeitig wolle der Bundesrath angeben, in welchen fällen und in welchem Umfange er von dem Rechte, einen -Sheil der Strafe nachzulassen, Gebrauch gemacht habe.

2l. (..es ift die Geschäftsführung des Bundesrathes, soweit sie der zur Prüfung des Rechnungsberichtes niedergesezten Kommission §u untersuchen oblag, im Allgemeinen genehmigt.

Also beschlossen vorn schweizerischen Standerathe, Bern, den 29. Wintermonat 1850.

Der Präsident:

J* dtöttimann.

2) e r S e k r e t ä r : N. von Moos.

-..-Hso beschlossen vom schweizerische« Nationalraihe.

Bern, den 2. Christmonat 1850.

'

..Der Prasident:

Dr. Kern.

...Des ©ekretar:

Schieß.

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Beschlüsse die Geschäftsführung des Bundesrathes im Jahr 1848/49 betreffend. (Vom 2.

Dezember 1850).

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1851

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07

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15.02.1851

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139-145

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