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5.) Beri der

Minorität tor Universitätskommission.

Eine Minderheit der Kommisfion hat fich gegen die Errichtung einer eidgenössischen Universität erklärt, theils

unbedingt, theils weil fie den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet hält. Die Unterzeichneten erlauben fich die Gründe in Nachstehendem zu entwickeln, welche fie bewegen haben dieser Minderheit beizutreten.

Wir erkennen in vollem Maße das Schöne und Erhebende, was der Idee einer großartigen, gemeinfchaft-

lichen wissenschaftlichen Bildungsanstalt zum Grunde liegt; ob dieser Idee soll aber nicht verkannt werden, was bis jetzt in unferm Vaterlande für den höhern wissenschaftlichen Unterricht geleistet worden ist. Iedem felbstständigen Staate, fo klein er auch sein mag, liegt die Pflicht ob, neben den materiellen auch für die gei* fiigen Interessen zu forgen. Diese Pflicht ist auch in unferm Vaterlande anerkannt worden, und wo immer die Kräfte es gestatteten, find von den einzelnen Kantonen höhere Unterrichtsanstalten zur Pflege der Wissenschaft u'nter dem Namen von Universitäten, Akademien, Syeeen gegründet worden. Unsere jungen .Leute, die einem wissenschaftlichen Berufe fich widmeten, fanden in diefen Anstalten Anregung und Gelegenheit zur Ausbildung,

no und die Erfahrung lehrt, daß diejenigen unter ihnen, welche späterhin, zur Erweiterung ihres Ideenkreises, größere auswärtige Anstalten besuchen, im Allgemeinen gegen ihre Studiengenossen anderer Länder, in Beziehung auf erlangte wissenschaftliche Tüchtigkeit nicht zurückstehen. Es halten allerdings diese Anstalten den Vergleich mit gröpern auswärtigen Univerfitäten nicht aus, und in den Angen eines von feinem Gesichtspunkt aus sie beurtheilenden, mit unseren eigenthümlichen vaterländischen Bedürfnissen nicht vertrauten deutfchen Professors müssen sie geringfügig und ungenügend erfcheinen; wenn aber die Ergebnisse in's Auge gefaßt werden, die fie für das praktifche Leben geliefert haben, und darauf kömmt es doch hauptsächlich an, fo dürfte das Urtheil leicht anders ausfallen. Wir glauben "behaupten zu dürfen , daß bei den bestehenden Einrichtungen die Schweiz in Hinficht auf Zahl und Tüchtigkeit aus ihr hervorgegangener Manner, welche werkchäiig zur Ausbildung und görderung der Wissenschaft beigetragen haben, in altern und neuern Zeiten den Vergleich mit irgend einem Lande von gleichem Umfang nicht scheuen darf. Wie man anerkennen muß, daß in Deutschland das Bestehen vieler größerer und kleinerer mit einander wetteifernden Universitäten die allgemeine Verbreitung der Wissenschaft befördert, im Gegenfatz von Frankreich, wo alle Bestrebungen fich mehr in einer großen, mit allen Hülfsmitteln reichlich ansgestatteten Hauptstadt koneentriren, so wird diese allgemeinere Verbreitung noch in höherm Maße durch die Anzahl der bei uns bestehenden Anstalten für den höhern Unterricht befördert. Eine jede ist genöthigt den in jeder Lokalität bestehenden Verhältnissen Rechnung zu tragen, und den gorderungen entgegen zu kommen, die man an

111 sie stellt, es entsteht dadurch ein engerer Anschluß der

Wissenschaft an die Bedürfnisse des Volkes; die Wissenfchaft selbst wird praktischer und volkstümlicher, und ein Gelehrtenstand, der getrennt vom Volke steht, wird dadurch unmöglich gemacht. Eine durch die allgemeinen

Kräfte des Bundes ausschließlich begünstigte Anstalt würde

aber früher oder später zum Vortheil des begünstigten Ortes, den bestehenden Kantonalanstalten das Leben abgraben, und alle höhern wissenschaftlichen Leistungen an einem einzelnen Punkte koneentrimt. Der Vorwurf, daß durch die vielen kleinen Anstalten die Kräfte auf unzwekmäßige Weise zerfplittert werden, scheint uns nicht begründet, denn eben die an vielen gesonderten Punkten eigenthümlich anstretenden Bestrebungen find es, welche die allgemeinere Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, und deren Aneignung an die lokalen Bedürfnisse möglich machen.

Die neueste Geschichte der uns umgebenden Staaten hat aus ein Hauptübel aufmerksam gemacht, an welchem fie alle leiden. Die Leitung ihrer öffentlichen Angelegenheiten liegt in den Händen einer Büreaukratie, d. h.

einer geänderten Beamtenkaste, welche nicht enge genug mit den allgemeinen Interessen des Volkes verbunden ist.

So sehen wir grankreich, welches republikanische Formen fich zu geben strebt, mit welchen die bestehenden streng ausgebildeten, von einem gemeinschaftlichen Zentralpunkte ausgehenden, monarchifchen Einrichtungen seiner innern Verwaltung im grellen Widerspruche find. Aehnliche Uebelstände find einer volksthümlichen Entwicklung der einzelnen deutschen Staaten entgegengetreten. Diese Uebelstände find vielfach erkannt worden, gerade aber weil die bestehende Büreaukratie den größten ...theil der

112 iniellektuellen Kräfte der Nation in sich abforbirt, find die bisherigen Bestrebungen fich davon zu befreien erfolglos geblieben. Die bestehenden Einrichtungen der höhern Unterrichtsanstalten, deren hauptfächlichste Bestimmung die Bildung der Staatsbeamten ist, hat an dem Festhalten dieser als unzweckmäßig erkannten Einrichtungen unstreitig einen großen Antheil. Wir, die wir an diesem Uebel noch nicht leiden, follen mit allen Kräften dessen Eindringen entgegenstreben, und die Einrichtungen festhalten, die geeignet find, uns davor zu bewahren. Eine einzige zentrale höhere Untertichtsanfialt, deren Lehrer und Schüler unabhängig dastünden von jeder einzelnen Kantonsgewalt, welche die Forderungen die die einzelnen Kantone an fie stellen unmittelbar nicht zu berükfichtigen hätten, scheint uns aber ein mächtiger Schritt zur Forderung solcher büreaukratifcher Gesinnungen. Indem wir die Vorzüge einer größern vollkommneren Unterrichtsanstalt zu gewinnen suchen, würden wir den in nnsern Augen ungleich größern Nachtheilen nicht entgehen, welche durch die unvermeidliche Verkümmerung des höhern wissenschaftlichen Lebens an vielen einzelnen Punkten unseres Vaterlandes damit verknüpft wären.

Wir verkennen nicht, daß die bestehenden Anstalten, durch die Beschränktheit der Mittel, die ihnen zu Gebote stehen, mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Sie können, wie die Erfahrung lehrt, oft längere Zeit vernachläßigt bleiben oder dem ökonomifchen oder politifchen Drange der Zeiten unterliegen. Es ist uns aber nicht bewiefen, daß solche Unfälle nicht auch eine allgemeine eidgenosfische Uniöerfität betreffen können, die dann um so fühlbarer wären, weil fie über die einzige Anstalt fich erstrekten, deren gedeihliche Entwiklung, durch das

« .

* !

113 erfolgte Verdrängen aller andern Anstalten, möglich geworden wäre. Die Erfahrung hat uns auch gezeigt, daß, wenn das Bedürfniß einer vervollkommneten Volksbildung rege geworden, diefes Bedürfniß auch .eine forgsamere Pflege der höhern Unterrichtsanstalten herbei geführt hat.

Es ist überhaupt das Bestehen dieser Anstalten mit der Geschichte unserer Freistaaten enge verknüpft; es muß in der Aufgabe des Bundes liegen, das bestehende uns eigenthiimliche Gute zu wahren und zu befordern, und wir glauben nicht, daß die so wünfchensw'er.he ·Sntwiklung der neuen Bundeseinrichtungen durch eine zu durchgreifende Centralifation auf eine gedeihliche Weise wird befördert werden.

Die Gründung einer.allgemeinen schweizerischen Universilät hat aber außerdem mit eigenthümlichen praktischen Schwierigkeiten in der Ausführung zu kämpfen, welche der Verwirklichung der Idee in~den Weg treten. Schon die Aufstellung der Behörden, denen die zum Gedeihen einer folchen Anstalt durchaus erforderliche konsequente Leitung übertragen werden muß, begegnet bei unsern bestehenden Bundeseinrichtungen Hindernissen, welche bei kantonalen Anstalten fich nicht darbieten. Vor allem aber stellt fich die Verschiedenheit der Sprachen und der Confesfionen dar. Wissenschaft und Sprache find fo enge mit einander verknüpft, daß eine höhere Bildungsanstalt, die für verschiedene Sprachen Genügendes leisten soll, eine ganz eigenthümliche Aufgabe zu erfüllen hat. Man kann fich wohl mit der Hoffnung wiegen, gerade durch Ueberwindung diefer Schwierigkeiten der neu zu gründenden Anstalt ein eigenthümliches Gepräge zu geben ; wir zweifeln aber fehr, daß es je gelingen werde, eine Unterrichtsanftalt zu gründen, welche die Bedürfnisse der 8

114 deutsch, französisch und italiänisch redenden Schweizer auf genügende Weife wird befriedigen können.

Ebenso wenig können wir von dem Versuche eine protestantische und katholische theologische Fakultät an demselben Orte zu begründen, unter unsern Verhältnissen, einen günstigen Erfolg erwarten. Die bisherige Bildnngsweise der katholischen Theologen ist von derjenigen der protestantischen so verschieden, daß wir nicht erwarten können, daß die katholischen Kirchenbehörden und die katholischen Bevölkerungen einer an einem protestantischen Orte, auf deutschem Fuße eingerichteten Unterichtsanstalt ihr Vertrauen schenken werden. Es ist wünschenswert die Annäherung der Gcmüther auf alle Weise zu befordern, wir bezweifeln aber, daß das Zusammenleben der jungen £heologen verschiedener Konfessionen auf einer gemeinsamen Bildungsanstalt zu diesem Ziele führen werde. DieVersuche, welche man in Deutschland in Gießen, Bonn, Tübingen, in dieser Beziehung gemacht hat, scheinen uns nichts weniger als ermunternd, und doch muß nicht übersehen werden, daß eine gemeinsame eentralifirte Staatsgewalt diese Anstalten begründet und befördert hat, daß eine eidgenijffifche Eentralanstalt sich aber das Vertrauen der in den meisten Beziehungen sehr selbstständig dastehenden deutsch und franzofisch redenden protestantischen und katholischen Kantone sich erwerben und erhalten müßte.

Wir glauben daher uns kaum zu irren, wenn wir behaupten, daß eine eentrale höhere Unterrichtsanfialt, deren Ausführung »ersucht wird, dem Wesen nach zu einer deutschen protestantischen Anstalt sich gestalten wird, an welcher katholische Theologen, und französisch und italienisch sprechende Schweizer nur in höchst, untergeordnetem Maße Antheil nehmen werden. Wir dürfen überhaupt

*

115 nicht auf eine Frequenz von Studirenden hoffen, wie in einem deutschen Staate von gleich großer Bevölkerung, weil das Bedürfniß zur Ausbildung von Staatsbeamten bei uns verhältnißmäßig sehr zurüktritt. Ueberdieß wird die Sitte fich erhalten, und es wäre wenig wünschenswerth wenn fie fich verlöre, daß ein großer Theil unserer Studierenden durch den Besuch der großen Unterrichtsanstalten des Auslandes fich in Ausbildung und Weltanschauung zu vervollkomnen trachten werden. Daß unter solchen Verhältnissen die großen Opfer fich rechtfertigen lassen, welche die Gründung einer Bundesuniverfität erheischen wird, die fich den besser eingerichteten Universitäten des Auslandes an die Seite stellen kann, und nur eine solche kann im Plane liegen, wenn die Vorzüge einer Eentralanstalt die bisherigen Leistungen der einzelnen Kantonalanstalten überragen sollen, glauben wir in Abrede stellen zu sollen.

Denjenigen unter uns, die fich aber auch bewogen finden könnten über die Bedenklichkeiten wegzugehen, die wir in Vorstehendem darzulegen gesucht haben, fcheint der gegenwärtige Zeitpunkt nicht der geeignete, jezt fchon an die Ausführung zu fchreiten. Die neuen Bundesinstitutionen find in der Entwiklung begriffen; es ist gewiß angemessen, diese Entwiklung nicht zu überstürzen und dem Volke Zeit zu lassen fich allmählig mit denselben vertraut zu machen. Namentlich fcheinen uns die finanziellen Kräfte des Bundes noch nicht dermaßen geordnet, daß man ohne Rükficht auf nahe liegende mögliche Ereignisse, diefelben auf eine fo beträchtliche Weife belasten kann, wie die Errichtung und Unterhaltung einer eidgenöffifchen Univerfität es erheischt. In einigen Kantonen ist man mit der Organisation der höhern Unterrichtsanftalten beschäftigt.

116 und die Art und Weise, wie dieselbe in's Leben tritt, wird einen Einfluß ausüben auf die sehr notwendige allseitige Unterfiüzung der eentralen höhern Lehranstalt. Auch diese Beweggründe scheinen uns daher gegen die Zeitgemäpheit der Errichtung einer eidgenöffifchen Univerfität zu sprechen.

Bern, den 1. Iuni 1851.

«P. SJlerian.

©. §. S.ms..Mr.

Slngnst ...Oloscharb.

117

n. Polytechnische Schule.

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i.) ( . f n t m u r f zu einem

Buudesgeseze, betreffend eine eidgenösfifche polytechnifche Schule.

Die Bundesverfammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

in Anwendung des Art. 22 der Bundesverfassung, nach Einficht eines Vorfchlages des Bundesrathes, verordnet: ©rsrer Abschnitt.

A l l g e m e i n e Bestimmungen.

§. 1.

Es wird eine eidgenössische polytechnische Schule errichtet.

§. 2.

Die Aufgabe der polytechnischen Schule besteht darin, Techniker 1) für den Straßen-, Eisenbahn-, Wasser- und Brükenbau, 2) für die industrielle Mechanik, 3) für die industrielle Chemie,

118 unter steter Berükfichtigung der besondern Bedürfnisse der Schweiz, theoretifch und, soweit thunlich, praktisch auszu-

bilden.

Die polytechnische Schule kann auch zur theilweifen Ausbildung von Lehrern für technische Lehranstalten bennzt werden.

§.

3.

An der polytechnischen Schule beginnt der Unterricht mit der Stufe, bis auf welche die Schüler der meisten kantonalen und städtischen Industrie- und Gewerbschulen gefordert werden.

§. 4.

Die polytechnische Schule zerfällt nach den drei Haupt* berufsarten, für welche fie ausbilden soll, in drei Ab-

theilungen, nämlich: ,, 1) in eine erste Abtheilung für Ausbildung von Civilingénieurs ; 2) in eine zweite Abtheilnng für Ausbildung von industriellen Mechanikern ; 3) in eine dritte Abtheilung für Ausbildung von indu-

striellen Chemikern.

Es kann übrigens der Unterricht an zwei oder an allen drei Abtheilungen so weit gemeinfam ertheilt werden, als dadurch dem speziellen Zweke jeder einzelnen

Abtheilung kein Eintrag gethan wird.

§.

5.

An der ersten Abtheilung der polytechnischen Schule erstrekt fich der Unterricht auf folgende Hauptfächer: 1) Topographie und Geodäsie mit praktischen Uebungen auf dem Felde und im topographischen Zeichnen;

*

119

2) Straßen-, Eisenbahn-, Brüken-'nnd Wasserbau,

ebenfalls mit den nöthigen praktifchen und graphi*

schen Uebungen; und außerdem auf folgende Hilfsfächer : 3) Maschinenlehre;

4) analytische Mechanik;

5) Architektur und Konstruktionslehre ; 6) mechanische Technologie;

7) technische Phyfik ;

8) höhere mathematische Analyfis und Wahrscheinlich-

keitsrechnung ; 9) 10) 11) 12) 13)

sphärische Trigonometrie und analytische Geometrie ; darstellende Geometrie; Elemente der Astronomie; Geognofie ; freies Handjeichnen.

·Ì. 6.

An der zweiten Ahtheilung umfaßt der Unterricht folgende Hauptfächer: 1) Mafchinenlehre ;

2) Mafchinenbau mit Uebungen im Entwerfen von Projekten und im Maschinenzeichnen; und außerdem folgende Hilfsfächer :

3) die Anfänge der Topographie mit Uebungen auf dem Felde und im Zeichnen und die Anfänge der Geodäsie; 4) Elemente des Straßen-, Eisenbahn-, Vrüken- und Wasserbaues;

5) bis 14), die unter 4) bis 13) aufgeführten #ilfsfächer an der ersten Abtheilung.

120 §.

7.

An der dritten Abtheilung begreift der Unterricht folgende Hauptfächer: 1) analytische Chemie; 2) technische Chemie; beide Fächer mit praktischen Uebungen im Laboratorium verbunden; und überdieß folgende .pilsssächer :

3) technische Phyfik;

4) elementare Maschinenlehre ; 5) mechanische Technologie; 6) Geognofie;

7) Pflanzenphyfiologie ;

S) freies Handzeichnen.

§. 8.

·Ss können in der in den vorhergehenden Paragraphen enthaltenen Aufzählung der den verschiedenen Abtheilungen zugetheilten Dächer, falls das Bedürfniß es erheischen sollte, auf reglementarischem Wege Veränderungen vorgenommen werden.

§. 9.

Der Unterricht wird an allen Abtheilungen der polytechnischen Schule in Kurse abgetheilt.

Die erste und zweite Abtheilung zerfallen in drei, die dritte in zwei Kurse.

Die Kurse find einjährig.

Sie beginnen jeweilen im Frühling.

§.

10.

Die sämmtlichen Kurse aller Abtheilungen werden jedes Iahr abgehalten.

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§. 11.

Es wird auf reglementarifchem Wege bestimmt werd e n , wie die Unterrichtsfächer der verschiedenen Abtheilungen auf die einzelnen Iahresknrse derselben vertheilt und in welchem Umfange fie in jedem Iahreskurfe vorgetragen werden Jollen.

§.

12.

Alle Unterrichtsfächer werden an der polytechnifchen Schule nur in einer Sprache und zwar entweder in der deutschen oder in der französischen, nach freier Wahl der für die einzelnen Fächer angestellten Lehrer, vorgetragen.

§. 13.

Es wird ein gond für die eidgenöffifche polytechnische Schule errichtet.

§. 14.

In denselben werden alljährlich 4000 Franken, die jeweilen in den Voranschlag der Ausgaben für die polytechnische Schule aufzunehmen find, gelegt.

Sodann fällt jedes Iahr, von der Eröffnung der polytechnischen Schule an gerechnet, falls auf dem Voranschlage der Einnahmen und Ausgaben für diese Anstalt ein Vorschlag gemacht worden, eine diefem Voranfchlage entsprechende Summe aus der Bundeskasse in den gond

für die polytechnische Schule.

Endlich werden Schenkungen und Vermächtnisse, welche der polytechnischen Schule gemacht werden, dem Fonde für die polytechnische Schule einverleibt.

Schenkungen und Vermächtnisse, welche der polytechnischen Schule nicht im Allgemeinen, fondern mit

122 spezieller Zwekbestimmung gemacht und angenommen werden, find abgesondert von dem Fonde für die polytechnischt Schule zu verwalten.

s. 15.

Die Zinsen des Fondes für die polytechnische Schule

sind zum Kapitale zu schlagen, bis das letztere den Betrag von 200,000 Franken erreicht hat.

Sobald dieß der Fall ist, so werden die Zinsen zur Bestreitung der laufenden Ausgaben der polytechnischen Schule verwendet.

'

§.

16.

Hat der gond der polytechnischen Schule den Betrag von 2,000,000 Franken erreicht, so werden keinerlei Beiträge mehr aus der Bundeskasse an den Fond ausbezahlt.

Sitwter Sl&schmU , Von den Zöglingen,

§. 17.

Die Aufnahme von Zöglingen an die polytechnische Schule erfolgt jeweilen im Frühlinge aus den Anfang der Kurse.

Nur aus besonders dringenden Gründen dürfen Zöglinge im Laufe der Kurse aufgenommen werden.

§. 18.

Es können Zöglinge sowohl in die ersten als auch in die höheren Iahreskurse der verschiedenen Abteilungen aufgenommen werden.

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§. 19.

Bewerber um die Ausnahme an die polytechnische Schule haben 1) ein genügendes Sittenzeugniß beizubringen; 2) darzuthun, daß fie der deutschen und franzöfifchen Sprache fo weit mächtig seien, als notwendig ist, um mit Erfolg dem Unterrichte in jeder dieser beiden Sprachen folgen zu können; 3) fich über den Befitz derjenigen Kenntnisse auszuweifen, die in dem Unterrichte auf der Stufe, in welche der Bewerber einzutreten wünscht, bei dem Schuler- als vorhanden vorausgesetzt werden ; 4) zu bescheinigen, daß fie, falls fie in den ersten Iahreskurs einer der drei Abtheilungen eintreten wollen, mit dem Anfange dieses Kurses das achtzehnte Altersjahr angetreten haben, falls sie aber in einen höheren Kurs eintreten wollen, den entfprechend erhöhten Altersbestimmungen ein Genüge thun.

ÜTlur von der Erfüllung der vierten Anfnahmsbedingung kann aus befondern Gründen entbunden werden.

§. 20.

Ieder Zogling der polytechnifchen Schule hat einer der drei Abtheilungen derfelben anzugehören.

§. 21.

In der Regel dürfen nur diejenigen, welche förmlich als Zöglinge an die polytechnisch... Schule aufgenommen find, dem Unterrichte an derfelben beiwohnen.

In welchen fallen Ausnahmen von dieser Regel zu gestatten seien, wird durch das Reglement bestimmt werden.

124 §.

22.

Für jeden Zögling find die sämmtlichen Unterrichtsfächer, welche der Abtheilung und dem Kurse, denen er angehört, zugetheilt find, obligatorisch.

Nur aus besondern ©runden können Zöglinge von einzelnen dieser Fächer entbunden werden.

§. 23.

Wollen Zöglinge einzelne Fächer an Abtheilungen der polytechnischen Schule, denen sie nicht angehören, oder an andern am Size der polytechnischen Schule befindlichen hohern Unterrichtsanfialten besuchen, so bedürfen fie hiezu einer Erlaubniß.

§. 24.

Die Sehrer der verschiedenen Dächer werden, so weit fie es notwendig finden, theils durch Fragen, welche sie im Saufe des Unterrichtes an die Zöglinge richten, theils auch außerhalb des Unterrichtes auf geeignete Weife fich davon überzeugen, daß die Zöglinge die Vorträge gehörig aufgefaßt haben, und daß fie dem Studium des betreffenden Faches mit dem gehörigen Fleiße obliegen.

§. 25.

Es soll den vorgerückteren Zöglingen behufs ihrer praktischen Ausbildung bestmöglich Gelegenheit gegeben werden, je nach der Abtheilung, der fie angehören, wich* tigere Bauwerke, Werkstätten oder industrielle Etablissemento, die für die Berufsarten, auf welche die polytechnische Schule vorbereitet, von Bedeutung find, gründlich kennen zu lernen.

§. 26.

Zur Wekung und Beförderung des wissenfchaftlichen Sebens unter den Zöglingen, sowie zur Aufmunterung

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ihres gleißes werden an allen Abtheilungen der polytechnifchen Schule periodisch Preife für die Lösung passender Aufgaben ausgesetzt.

§.

27.

Es soll an der eidgenössischen polytechnischen Schule regelmäßig Gelegenheit dazu dargeboten werden, an allen drei Abtheilungen derselben umfassende theoretische und soweit ausführbar, auch praktische Fachprüfungen bestehen zu können.

§. 28.

Die Zöglinge haben ein jährliches Schulgeld zu entrichten.

Das Reglement wird die nähern Bestimmungen hierüber aufstellen.

Auf keinen Fall darf das Schulgeld den Betrag von 7 Franken für die wöchentliche Stunde eines Iahresknrses überschreiten.

§. 29.

Das Reglement wird den Betrag der von den Zoglingen bei der Aufnahme an die polytechnifche Schule, beim Abgange von derselben u. s. w. zu entrichtenden Gebühren, und wie die letztern verwendet werden sollen, bestimmen.

Dasselbe hat mit Beziehung auf die Gebühren für die in §. 27 erwähnten Prüfungen zu geschehen. Es find diese Gebühren möglichst niedrig anzusetzen.

§. 30.

Es ist darauf hinzuwirken, daß junge Schweizer, welche von ihrem Heimatkantone oder von ihrer Heimatgemeinde Stipendien zu ihrer Ausbildung als Civilingenieure, industrielle Mechaniker oder industrielle Ehe-

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miker erhalten, von den fie beauffichtigenden Behörden dazu veranlaßt werden, fich ihre Ausbildung an der eidgenösfischen polytechnischen Schule zu verschassen.

§. 3i.

Talentvollen Schweizerbürgern, welche fich an der eidgenössischen polytechnifchen Schule auszubilden wünschen, aber die hiezu erforderlichen Mittel weder selbst befitzen, noch von ihrem Heimatkantone oder der Gemeinde, welcher sie angehören, oder auf anderm Wege erhältlich machen können, werden eidgenösfische Stipendien, soweit der zu diesem Ende hin alljährlich auf dem Budget der polytechnischen Schule z« eröffnende Kredit es zuläßt, verabreicht.

§.

32.

Unbemittelte tüchtige Zöglinge der polytechnischen Schule können, ob fie Stipendien beziehen oder nicht, von der Entrichtung der Schulgelder, sowie von derBezahlung der an der polytechnischen Schule zu erlegenden Gebühren (§. 29) ganz oder theilweise entbunden werden.

.Dritter gl&schnttt.

Von der Lehrerschaft.

§. 33.

Die sämmtlichen Lehrer an der eidgenössischen polytechnischen Schule find förmlich angestellt und beziehen eine Besoldung.

§.

34.

Sie find entweder Professoren oder Assistenten.

·& 127

§. 35.

Die Professoren laben eine felbständige Sehrthätigkeit.

Die Assistenten stehen den Professoren, welche den Unterricht in den Hauptfächern zu erlheilen haben, hiebei unterstüzend und ergänzend zur Seite.

§. 36.

Die Professoren sind'entweder ordentliche oder außerordentliche.

§. 37.

Die ordentlichen Professoren beziehen eine höhere Besoldung und haben in Betreff des Umfanges ihrer Lehrthätigkeit ausgedehntere Verpflichtungen zu erfüllen als die außerordentlichen Professoren. Eine weitere Bedeutung hat die Unterfcheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Professoren nicht.

§. 38.

Die Professoren werden auf Lebenszeit ernannt.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der §§. 68 und 69 des gegenwärtigen Gesezes.

§.

39.

Die jährlichen Gefammtausgaben für die Besoldung des Lehrerpersonals (der Professoren und Affistenten), fowie für allfällige Gratifikationen an dasselbe, dürfen die Summe von 46,000 gr. nicht überschreiten.

§..40.

Den Professoren fällt der größte Theil der Schulgelder zu. -- Er wird unter diefelben nach dem Verhältnisse ihrer Stundenzahl vertheilt.

§. 4i.

Es wird ein gonds gegründet, ans welchem theils Professoren, die in den Ruhestand versetzt worden, theils

128

Wittwen und Waisen von Professoren, Penfionen ausbezahlt werden. Es können auch zwei getrennte Fonds für diese beiden Zweke gebildet werden.

Penfionen oder Entschädigungen, welche Professoren, die von ihrer Stelle entfernt worden, auszubezahlen find, werden nicht aus dem Penfionsfonde, sondern aus der Bundesknsse bestritten.

§. 42.

Der Penfionsfond wird theils aus der nicht unter die Professoren vertheiUen Onote der Schulgelder, theils aus Zuschüssen der Bundeskasse, theils, wenn nöthig, auch aus einer Quote der fixen Befoldung der '.Professoren, welche jedoch auf keinen Fall mehr als einen Prozent der letztern betragen darf, gebildet.

Vierter ...Abschnitt.

Von der Lehrerverfammlung.

§. 43.

Die sämmtlichen Professoren der polytechnischen Schule bilden die Lehrerversammlung derselben.

Das Reglement wird bestimmen, in welchem Umfange auch die Asfistenten an derselben Theil zu nehmen berechtigt sein sollen.

§. 44.

Der Vorstand der Lehrerversammlung ist der Rektor der polytechnischen Schule.

§.

45.

Der Rektor wird von der Lehrerversammlung frei aus der Mitte der Professoren der polytechnischen Schule jeweilen im gvühlinge auf eine Amtsdauer von einem Iahre gewählt.

129

§. 46.

Die Lehrerversammlung hat das an der pelytechnischen Schule herrschende wissenschaftliche Leben im Allgemeinen und den Gang des Unterrichtes an dieser Anstalt im Besondern fortwährend im Auge zu behalten.

Sie wacht über das fittliche Verhalten und so weit es neben der bereits durch den §. 24 angeordneten Beauffichtigung noch notwendig ist, auch über den gleiß der

Zöglinge.

§. 47.

In diesen beiden Richtungen hat die Lehrerverfammlung theils auf Verlangen der Oberbehörden Berichte und Gutachten an die leztern gelangen zu lassen, theils aber auch von fich aus Vorschläge zu Anordnungen, die fie für notwendig erachtet, bei den Oberbehörden in Anregung zu bringen.

Außerdem liegt der Lehrerverfammlung die unmittelbare Handhabung der Disziplin unter den Zöglingen ob.

Die Art der Ausübung derselben und die Strafbefugniß, welche der Lehrerverfammlnng zu diesem Ende hin einzuräumen ist, werden durch das Reglement näher bestimmt.

§. 48 Die Lehrerversammlung entscheidet über Gesuche von Zöglingen umBewilligung jumBesuche einzelner Unterrichtsfächer an Abtheilungen der polytechnischen Schule, denen fie nicht angehören, oder an andern am Size der polytechnischen Schule befindlichen Unterrichtsanstalten (§. 23).

§. 49.

Sie beurtheilt die zur Losung der aufgestellten Preisaufgaben eingereichten Arbeiten.

9

130 §. 50.

Sie entscheidet jeweilen am Schlüsse der Jahreskurse über die Beförderung der Zöglinge in die höhern Kurse.

§. 5l.

Sie ordnet die verschiedenen an der Anstalt vorzu..

nehmenden Prüfungen an.

§. 52.

Die wesentlichste Verrichtung des Rektors besteht in der Leitung der Geschäfte der Lehrerversammlung.

Es ist ihm durch das Reglement eine Einzelnkomöetenz zur Ahndung geringerer Diseiplinarvergehen der Zöglinge einzuräumen.

pnsteï SlBschnitt.

Von dem B u n d e s r a t h e als O b e r b e h ö r d e der polytechnischen Schule und dem Schulrathe.

§. 53.

Der Bundesrath steht der eidgenösfifchen polytechnischen Schule als oberste leitende und vollziehende Behörde vor.

§.

54.

Er saßt seine die polytechnische Schule beschlagenden Beschlüsse ans den Antrag des Departements des Innern.

§. 55.

Unter'dem Bundesrathe steht zur unmittelbaren Leitung und Ueberwachung der polytechnischen Schule ein Schulrath.

·*

131

§. 56.

Der Schulrath besteht aus einem Präfidfnten und zwei Mitgliedern. Er wird von dem Bundesrathe aus allen Schweizerbürgern, die bei den Wahlen in den Nationalrath stimmberechtigt find, gewählt.

Im Schnlrathe dürfen nicht zwei oder mehr Bürger desselben Kantons gleichzeitig fitzen.

Der Präsident des Schulrathes darf weder ein anderes Amt bekleiden, noch einen Beruf felbst betreiben oder auf feine Rechnung betreiben lassen.

§. 57.

Die Amtsdauer des Schulrathes beträgt drei Iahre.

Unmittelbar nach jeder Gefammterneuerung des Bundesrathes findet auch eine Gefammterneuerung des Schulrathes statt.

§. 58.

Der Schulrath hält feine Siznngen in der Regel in der Stadt, in- welcher sich die polytechnische Schule befindet.

§. 59.

Er tritt auf den Ruf seines Präfidenten zusammen.

Der Lcztere versammelt den Schulrath, so oft die Gefchäfte es erheischen. Das Reglement wird hierüber nähere Bestimmungen aufstellen, bei deren Srlassung darauf Bedacht zu nehmen ist, daß nicht allzuhäufige Zusammenkünfte des Schulrathes nöthig werden.

Der Präsident des Schulrathes ist verpflichtet, diese Behörde zu versammeln, falls er von dem Bundesrathe dazu angewiesen wird, oder salls die beiden übrigen Mitglieder des Schulrathes es verlangen.

132 §.

60.

Der Profitent des Schulrathes hat feinen Wohnfiz

in der Stadt, in welcher fich die polytechnische Schule befindet, aufzufchlagen. · §.

61.

Der Präsident des Schulrathes bezieht eine Befoldung von 5000 Franken.

Die Mitglieder des Schulrathes werden durch ..laggelder und Ersoz der Reisekosten entschädigt.

§. 62.

Betreffend das Sekretariat des Schulrathes wird der Bundesrath das Erforderliche anordnen.

§. 63.

Ebenso hat der Bundesrath betreffend die Besorgung der Kasse der polytechnischen Schule, sowie mit Beziehung auf die Verwaltung des Fonds dieser Anstalt und des Penfionsfonds die nöthigen Veranstaltungen zu treffen.

§. 64.

Der Vundesrath wird jeweilen, bevor er über wichtigere, die polytechnische Schule betreffende Gegenstände Beschlüsse faßt, ein Gutachten des Schulrathes, der leztere, bevor er wichtigere bleibende Anordnungen betreffend den Gang des Unterrichts und die Disziplin an der polytechnischen Schule, trifft, ein Gutachten der Lehrer* versammlung einholen.

§. 65.

Der Bundesrath erläßt auf den Vorschlag des Schulrathes hin die Réglemente wichtigeren Inhalts, welche zur Vollziehung der die polytechnische Schule betreffenden

.*

133 Bundesgeseze und Beschlüsse der Bundesversammlung erforderlich find.

Die Reglemente minder wichtigen Belanges gehen vom Schulrathe ans.

§. 66.

Die Ernennung der Professoren und Assistenten, die Bestimmung des ihnen auszusezenden Gehaltes und die Entscheidung über die der Lehrerschaft zu verabreichenden Gratifikationen stehen dem Schulrathe zu.

Es find jedoch alle Befchlüsse, welche der Schulrath in dieser Beziehung faßt, der Genehmigung des Bundesrathes zu unterstellen.

C

§. 67.

Der Bundesrath erledigt auf den Antrag des Schulrathes Entlassungsbegehren der Professoren und Assistenten.

§. 68.

Falls ein Professor oder Assistent ohne feine Schuld, also z. B. wegen Alters, Krankheit u. s. w. andauernd außer Stande ist, [einen Verrichtungen gehörig obzulie* gen, so kann er auf sein Gesuch hin oder auch ohne dieses von dem -..Bundesrathe auf den Antrag des Schulrathes in Ruhestand versezt werden. Dabei ist ihm aber mindesten« die Hälfte seines fixen Gehaltes als Pension zu belassen.

§. 69.

Wenn ein Professor oder Assistent sich in Erfüllung feiner Amtspflichten oder in seinem Verhalten überhaupt in dem Grade fehlbar gemacht hat, daß fein weiteres Wirken an der polytechnischen Schule mit dem Wohle dieser Anstalt unvereinbar erscheint, so kann er von dem

134 Bundesrathe aus den motivirten Antrag des Schulrathes von feiner Stelle mit oder ohne Aussezung einer Penfion entfernt werden.

Es steht ihm jedoch frei, deßhalh eine Entschädi-

gungsklage bei dem Bundesgerichte anhängig zu machen.

§. 70.

Das Reglement wird bestimmen, bis auf welchen Betrag der Bundesrath und hinwieder der Schulralh über die für die Zweke der polytechnischen Schule aus* gesezten Kredite zu verfügen haben.

§. 7l.

Der Bundesrath legt der Bundesversammlung, auf den Antrag des Schulrathes, die Vorschläge zu dem

Iahresbüdget für die polytechnische Schule als einen

Theil des Entwurfes zu dem Gefammtvoranfchlage der Einnahmen und Ausgaben'der Eidgenossenschaft vor.

- · · · · - · · · : - ··§.· 72. · Der Bundesrath entscheidet, so weit an ihm, über oie Abnahme der sämmtlichen die polytechnische Schule beschlagenden Iahresrechnungen auf den Antrag de-t.- Schulrathes hin.

.

§.73.

D-er Bundesrath entscheidet auf den Antrag des Schulrathcs über die Annahme von Schenkungen oder Vermächtnissen, welche der polytechnischen Schule mit spezieller Zwekbestimmung gemacht werden.

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Der Schulrath entscheidet über die r{heilung der eidgenössischen, Stipendien: (§. 31) sowr at&er die Besreiung von den:> Schulgeldern irnd den übrigen Schulgebahren. (§. 29.)

135 §.

75.

Der Schulrath erstattet alljährlich einen Bericht über den Gang der polytechnischen Schule an den Bundesrath.

Zu diesem Ende hin zieht er von der Lehrerversammlung die nöthigen Berichte ein.

§. 76.

Der Präfident des Schulrathes hat über alle von dem leztfrn zu behandelnden Geschäfte einen Antrag zur Erledigung derselben vorzulegen.

§. 77.

Er besorgt, während der Schulran) nicht versammelt ist, die laufenden ©efchäfte.

Das Reglement wird seine dießfällige Kompetenz

näher bestimmen.

©ecpte* 2l,s$nitt,

V o n d e m Size d e r polytechnisch..:« Schule.

§. 78.

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...Dem Kantone, beziehungsweise der Stadt, in welchen die eidgenosfische polytechnische Schule ihren Siz haben

wird, liegt ob:

1) die ihnen geherenden wissenschaftlichen Sammlungen, soweit fie mit den Zweken der polytechnischen Schule zusammenhängen, der leztern zu freier Benuzung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; 2) so viel an ihnen liegt, darauf hinzuwirken, daß auch diejenigen am Size der polytechnischen Schule befindlichen wissenschaftlichen Sammlungen dieser Art, welche Korporationen gehören, von der polytechnij.

schcn Schule ungehindert benuzt werden können;

136

3) im Einverständniß mit dem Bundesrathe, die a. für den Schnlrath; b. für die Lehrerversammlung; c. sür die Begehung von Schulseierlichkeiten ;

d. sür die Abhaltung der Vorlesungen;

e. sür die verschiedenen Arbeiten der Zöglinge;

f. für das chemische Laboratorium;

g. für die Bibliothek;

h. für die sämmtlichen Sammlungen und Apparate; i. falls es für nothwendig gehalten wird, für die AnOrdnung von Werkstätten zu praktischen Uebungen

der Zöglinge; k, für die Bedienung der polytechnischen Schule erforderlichen Gebäulichkeiten unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, gehörig einzurichten und |zu unterholten; 4) dafür zu sorgen, daß an dem Size der polytechnischen

Schule die sür körperliche Uebungen erforderlichen Lokalitäten vorhanden seien ; 5) dem Bunde einen jährlichen Beitrag von 16,000

igranken an die Ausgaben sür die polytechnische

Schule zu leisten.

Dieser Beitrag ist in vierteljährlichen Raten zu bezahlen. Die erste Rate verfällt mit dem Ablaufe des dritten Monats nach Eröffnung der polytechnischen Schule.

Der Beitrag verringert sich von dem Zeitpunkte an, mit welchem die Verwendung der Zinfe des .... 0ondes der polytechnischen Schule zur Bestreitung / . d e r Kosten dieser Anstalt beginnen darf (§. 15),

, , um Deinen günftheil des jeweiligen Betrages der Zinse.dcs gondes dw -polytechnischen Schule.

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13?

§. 79.

Die Beamten, Lehrer und Bediensteten der polytechnischen Schule sind mit Beziehung auf ihr Verhältnis zu den Gesezen und Behörden des Kantons, in welchem die polytechnische Schule ihren Siz hat, nach den gleichen Grundfäzen zu behandeln, wie die übrigen eidgenössischen Beamten und Bediensteten.

§.80.

Die Zöglinge ber polytechnischen (Schule unterliegen den allgemeinen Straf-, Polizei- und Zivilgefczen des Kantons, in welchem jene Anstalt ihren Siz hat.

Die beswidern für die Zöglinge z« erlassenden Disziplinarvorschriften gehen von den Behörden der poly* technischen Schule aus, und ihre Uebertretung wird auch ausschließlich von der lcztern bestraft.

UebergangebejHtnrnungen.

§. 81.

Bei Bezeichnung des Kantons, beziehungsweise der Stadt, welchen das Anerbieten, Siz der eidgenössischen polytechnischen Schule unter Uebernahme der damit verknüpften Verbindlichkeiten zu werden, gemacht werden soll, ist das gleiche Verfahren in Anwendung zu bringen, das bei Bestimmung des Sizes der Bundesbehordrn befolgt wurde.

§. 82.

Die zuständigen Behörden des Kantons, beziehungsweife der Stadt, welchen das Anerbieten, @ij der polytechnischen Schule zu werden, gemacht werden (oll, habe« binnen zwei Monaten, von dem Tage an gerechnet, an

138

welchem dieses Anerbieten beschlossen worden, dem Bundesrathe die Erklärung abzugeben, ob fie die dem Size der polytechnischen Schule durch das gegenwärtige Gesez auferlegten Verbindlichkeiten übernehmen wollen oder nicht.

§. 83.

Dieses Gesez tritt sofort nach seiner Srlassung in Kraft.

Der Bundesrath wird die zu seiner Vollziehung erforderlichen Maßregeln ergreifen.

Namens der eidgen. QErpertenkommisfion, Der Präsident : (.St. ."franseini.

' :Alsted Escher, Gesezesredaktor.

139

2. Bericht ober die Errichtung einer eidges utfstfschen polytechnischen Schale.

£it.!

Die Kommission, welche Sie mit dem Austrage nieder, gesezt haben, ihr Gutachten über die Errichtung einer eidgenössischen Universität und einer eidgenossischen pol?technischen Schule abzugeben und einen hieraus bezüglichen Gesezentwurf auszuarbeiten, beehrt sich Ihnen in nachfolgendem Berichte und dem demselben beigelegten Gesezintwurse das Ergebniß ihrer Berathung über die Errich* Jung einer eidgen. polytechnischen Schule vorzulegen.

Die ausserordîntlich rasche ...pebung und ©ntwifeluna, fast aller Gewerbe und überhaupt aller technischen

Zweige der menschlichen Thätigkeit und die gleichzeitig er-

folgende ungemein innige Verbindung der sich ebenfalls immer weiter entfaltenden Naturwissenschaften, sowohl mit diesen gewerblichen als mit einer Menge von andern 33e* fchästigungen des täglichen .Lebens, veranlaßte während der letzten 56 Jahren die Entstehung einer Reihe »on .polytechnischen Schulen in den Nachbarländern rings um uns. Die 1795 gestiftet.; polytechnische Schule in $aris .war die erste Anstalt dieser Art und gab so zu sagen den ..änflof.. zur Errichtung einer großem Zahl ähnlicher Schulen, die in Prag, Wien und in den deutschen Staaten errichtet wurden. Im Jahr 1829 wurdu neben der .polytechnischen

140

Schule in Paris eine zweite ähnliche Schule gegründet, die école centrale des arts et manufactures, welche jungen Civilingenieurs die Ausbildung gewährte, während jene mehr sür das Militär und den Staatsdienst zu be* fähigen suchte, und welche in eben so ausgedehntem Maße sür die übrigen polytechnischen Schulen als Muster i» Bezug aus die Einrichtungen benuzt wurde, wie die polp?

technische Schule deren erste Gründung hervorgerusm »halte. Denselben .pauptzwek anstrebend, nämlich die .möglichst allseitige Ausbildung junger Techniker für jede der verschiedenen technischen Berufsarten, erwarben fu..)

namentlich in früherer Zeit das Polytechnikum in Wien, in neuster, das aus einer sehr breiten Grundlage angelegte Polytechnikum in Karlsruhe nicht nur einen bedeutenden Namen, sondern auch das Zutrauen der zum Eintritte itt einen technischen Berus sich vorbereitenden Jugend. 2)fe firoßc Zahl der Zöglinge, Welchc -wsc Anfialten, sowie die école centrale in Paris schon früher und noch jfjt besuchen, beweist diejj hinlänglich.

Wenn es sich nur darum handelte, zu entscheiden, .06 auch sür die Schweiz ein ähnliches Institut nßfhig sei »der nicht, so könnte man sich damit begnügen, auf dea v Sîuzen hinzuweisen, den jene ausländischen Anstalten im ·gewerblichen und im technischen Leben ihrer nächsten Umge« fcung stifteten, so wie auf die Wichtigkeit, die auch unser ®te »erbsstand und unsere technischen Arbeiter sür das Wohler# gehn des ganzen Landes haben, und könnte daraus aus die -Eßünschbarkeit einer ähnlichen Anstalt sür die Schweiz mit SBohrscheinlichkeit schließen. Wenn man sieht, wie z. B. in grankreich kaum eine bedeutende technische oder gewerbliche Unternehmung ausgeführt wird, an deren Spizc nicht ein ehemaliger Zögling der polytechnischen oder Centrat* fchult steht, »en»; man ficht, wie selbst eine große Zahl

141 der hervorragendsten Männer der 5Biss..nschaft, i«wr SWänner, die oft als Entdecker neuer wissenschaftlicher Gebiete, nicht nur über ihr eigenes Vaterland, sondtr« über alle zivilisirten Volker neues Sicht verbreiteten,; «18 diesen Anstalten hervorgegangen sind, so wird man aller«» dings genfigt, sich ohne weitere Untersuchung sür die Wünschbarkeit und Nothwendigkeit eines ähnlichen Infli* tuts zu erklären. Auch der Umstand, daß sowohl die französischen, als jene deutschen polytechnischen Anfialtni, stets von einer Anzahl junger Schweizer benutzt würden-, fann ein solches Urtheil nur bestärken.

Allein es sind außerdem andere Gründe, welche die Errichtung eines schweizerischen Polytechnikum'« wünsch--5 bar erscheinen lassen, und namentlich auch beweisen, daf der Besuch der benachbarten sremden polptcchnischen An# stalten unsere Bedürfnisse keineswegs vollständig und auch nicht immer aus die Weise befriedigt, wie wir es im Interesse einer tüchtigen jiationalen ©rziebung unserer Jugend wünschen müssen.

Die ost ausgesprochene und gewiß nie zu vergessende Wahrheit, daß die Vermehrung der Kenntnisse und gähifl* leiten des Gewerbsstandes, namentlich in unfern Zeiten, ein wesentliches Mittel zur Mehrung seines materiell« Wohlstandes sei, soll hier nicht wiederholt, es sott mit daran erinnert werden. Dagegen dürfte es nothig sein, auf Folgendes hinzuweisen.

Die Mehrung und sorgfältige Erhaltung eines st$t werthvollen und kostbaren Eigenihums des schweizerischen Volkes, seiner Bergstraßen, dem sich nicht unwahrschfin.lich bald auch ein Eisenbahnnez anschließen wird, ist der ©e* schicklichkeit und der Sorgfalt unserer Ingenieurs anve*iraut. Ja dea wenigsten unserer ....iach&artönber, ist &..-. $

142 ·©çflcm dir oergilrapen soweit ausgebildet und nimmt "oerhältnißmäjHg einen so wichtigen Theil des ganzen ·Straßenbauwesens ein als bei uns. Auch die Anlage geneigter Eisenbahnen und die Anwendung und Ausbilbung aller jener Hilfsmittel, durch welche man die SchienenWege auch bei starker Steigung des Bodenê noch an»«.War und nützlich machen kann, wird im Verhältnisse ·jur Größe unseres ganzen künstigen Eisenbahnnetzes für fci« Schweiz wichtiger sein, als sür fast alle unsere Nachiarländer, mit Ausnahme etwa der nächsten südlichen, die aber keine polytechnische Schule besitzen. Es ist daher .wünschbar, daß der Unterricht, den unsere jungen Techniker erhalten, aus die Anlage und Erhaltung der Gelirgsltraßen mit und ohne Schienen, die sorgfältigste -Rücksicht nehme; daß die kostbaren Erfahrungen, welche die: schweizerischen Ingenieurs in diesem Theile ihrer ...Ehätigkeit zu gewinnen Gelegenheit hatten und die sie einer ju errichtenden polytechnischen Schule gewiß nicht vorenthalten' werden, nicht verloren gehen, sondern aufbewahrt uud zur wettern Ausbildung des Straßenbauwesens benutzt und den angehenden Ingenieuren mitgetheilt werden. Der Unterricht soll überhaupt, wenn er für das praktische îcbeii den größtmöglichen"Nutzen haben soll, auf das am meisten Gewicht legen, was auch im praktischen Leben am iöichtigften sein wird. In welcher polytechnischen Schule des Auslandes könnte dieß aber mit Bezug aus die anatdtutenden1 Zweige des Jugeriieurwesens geschehen?

l .tthnlich v*r&ä» ts sich mit der kirnst Bergflüsse zu lrittn und unschädlich ju machen, :die gewiß bei uns .oerhältnißmaßig -besser«! Pflege btdats; als in denjenigen"" unserer .i.|iachbar,.änd.fr, welche' polytechnische Schulen frrichte!»haben; ähnlich, wenn auch vielleicht in gerirtöttm ' m*$t;'imitai jnut|t WÄfcll-teffrsfmfôt m star*'

143

fem Gesälle zum. ..treiben von Maschinen zu benufc«.-., während man sonft fast überall Dampf so viel öfter.mit Vortheil als treibende Kraft verwenden kann. -- gben fo wichtig ist es endlich, daß die Jugend unseres Gewerbstandes schon von frühe an sowohl durch passenden Unter?

richt, als durch unmittelbare Anschauung eine klare Vor# flcllung davon in fich aufnehme, welche Gewerbszweigc in ihrem Vaterlande am wesentlichsten sind, welche die meisten Hände beschäftigen, zu welchen die ..Jìatur die' meiste Nachhülfe darbietet, und worin diese günstigen Naturverhaltnisse bestehen; zu »eichen Gewerbszwcigen endlich die eigenthümlichen Eigenschaften des Volkes, dem sie angehören, dasselbe am meisten befähigen. Keine fremde -Schule kann dem Zöglinge dieses lehren; eine einheimische kann ihm zwar die Erfahrungen nicht ersetzen, die er im künftigen praktifchen Leben wird machen müssen, kann aber doch zur Aufnahme derselben einen festen Bod.î'.t vorbereiten. .

.

. · .· Allein es wäre nicht.zu rechtfertigen, wenn man im Augenblicke, 'da die.Errichlung einer eidgenössischen Schul* anstatt vorgeschlagen wird, nur technische, nicht auch andfrc zarte« Rücksichten wollte walten lassen, Es soll · nicht allzusehr hervorgehoben werden, daß tint einljeimisché' Schule von einer großer«. Zahl von Zo'gliilgfn wirb fo?

sucht werden können, als eine fremde, weil für jene die ·ökonomischen Bedingungen etwas leichter fein..werden, (&& sur diese. .Dagegen darf .man nicht unbeachtet lass«.>:.dajr wphl die meisten ßltern ihre Söhne lieber in ciner.schweiierischen Stadt.ausbilden lassen, mit der sie,auch in.-ande«:*; weitigem freiini.'schaftlichen; und geschäftlichen jVerfe&.c; fìefyn, und, in,, wlfawjfyrt ßpfynt gewißeiririftß'.'n ·..·ttttfer den Augen von Bff.reijn!etp,!und .Bekannten; ausj...-achstn.. .Vur Allen aber ist es nicht gleichgültig, was für An-

144

fchawungen fcen ©eist beg aùsftrebenben, itach dem Guten und Großen tmgçnden Jüngling zu erji ersöffen, und titse seit« «Sehnsucht iuerjl fiillen. ..Denn diese trjlen Anschauungen werden sein ganzes Leben nicht mehr aus feinem Innern entfliehen. Geht er nun zur Ausbildung in seinen technischen .Studien in's Ausland, so wird er kort die große«, mit königlichem Auswande hergestellten Sauten der Fremde, die großen Stablissenments fremder, .reich« SWanner sehen. Wir aber werden unsere jungen Snaeniturs aus die Kunststraßtn, die über den Gotthard «nd Splügen führen, auf die Brücken in greibnrg, Aarau, Sann, Zürich hinweisen und ihnen sagen können, diese SBerfe seien durch den Fleiß, die Sparsamkeit, die einfchtsvOlle 2;hätigfeit ihrer eigenen Väter, ihrer Mitbürger entjtanden; wir können fie, sobald sie solche Werke eini* germaßen zu beurteilen und die Schwierigkeit ihrer Ausführung zu schäzen wissen, auf den Linthkanal und damit jugleich aus einen.tdl«ni ausopferungssähigen, gemeinnozig-..« ©chwtizer hinweisen, können ihnen die schonen technischen Etablissements ihres Vaterlandes zeigen und ihnen dan.it Achtung vor der gewerblichen ...thätigkeit desfriben in die jugendliche Seele prägen. Gewiß ist es ·.wünschenswert.)«, daß .fie zuîrjl ihr eigenes Vaterland .mit Bezug auf ihr künftiges Berussfach kennen und hoch·achten lernen, und erit dann, ausgerüstet mit diesem un»erti-ìrbarm > in der -peimath gewcnnenen Schaze, denselben turchidös -.iüeliche und Schöne noch weiter vermehren, das sie auf Reisen im Auslande gewinnen können.

. , Diese und Ähnliche Betrachtungen bf....)ogen die Kom»«isfïpRïiîch1, sorgte Errichtung einer .p.jl|tech..{f..jfn Schule

auzusprechen.

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;< Indem wir Ihnen in der Beilage WflfiP t!P.?v«Uf hi»*

145

jteltriden ©éseztnlwurs vorzulegen die <£hfe habtn, sügta »ir demselben noch folgende, nach den einzelnen Abschnittt» *rö Gfseientwurses geordnet.; -frläuterungtn bti.

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Rbtynìtt.

2(llgemeinc Bestimmungen.

Es war zunächst, zu untersuchen,; wie weit der UnUrricht an der polptechnifcheu Schule ausgedehnt werden .[oll.

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- ' ' . : ' ;: ' /" " . _ _ <£s schien kein...swegs zweckmäßig, gleich zu Anfang eine so ausgedehnte ì.nstalt anzulegen, wie alle mogH-chen in das Gebiet einer polytechnischen ©chule fallenden tech# nischen Berufsart...n vielleicht wünschenswerth machen .mochten; vielmehr glaubte die Kommission bei ihren Vor» fchlägen sich auf Benikfichtignng jener Berufsarten be* fchranken zu sollen, die einer solchen Anstalt junSchst; und am nöthigften bedütfen. Dadurch werden nicht »ur ..·jer Gegenwart geringere Opfer zur Errichtung der:8I...u flatt auferlegt, sonderft es wird auch den Mä««erBi'.,; die in Zukunft an ' derselben zu wirken haben werden, ; der .Sl.;iz, $it $$$~ se||| nt;4r und mehr zu vervollkommnen., .nicht entzogenwerden. Ausserdem werden sie in"kurzer Seit eine Menge von (Érfalrungeri Btr dieses, für unsere Verjialtm'sse ganz neue Institut s«mmtlnc, die bei der Möglichkeit ìifilr pftìi Erweiterung trefflich werden to 10

£tà nilzt »erden können, gs wird daher zunächst auf die Berükfichtigung angehender Straßen-, Eisenbahn-, Brücken* und Wasserbau- oder der Civilingenieure, industrieller Mechanik« und industrieller Chemiker angetragen. 5)ie Wichtigkeit des eivilingenieurwesens für die Gegen»art,*wie sür die nächste Zukunst/ Hegt auf der .$and;.

was aber die industrielle Mechanik und Chemie anbetrifft, so ist nur daran zu erinnern, daß sie allen unfern technischen Gewerben zur wissenschaftlichen Grundlage dienen und daß wir daher stets nicht nur einer Reihe Männer bedürfen, die sich speziell mit der Construktion von Mafchinen und der Bereitung chemischer Präparate abgeben,, fondern auch wünschen müssen, diese Wissenschaften überhaupt in möglichst großem Umfange unter unserer ge.* »erblichen Bevölkerung zu verbreiten. Den größten .·EheU ihrer Ausbildung werden auch angehende Professoren und Lehrer technischer Lehranstalt..« an der polytechnischen Schule erhalten können, während sie den andern mehr literarischen und augemeiüen Theil der einem Lehrer gc>fcührenden Ausbildung auf der Universität werden suchen .müssen. Endlich verficht er sich von selbst, daß die An* stau 'auch allen denjenigen erwünscht sein muß, deren -Btrus zwar vielleicht nur einen Theil aller jener Kennt* Jiisse erfordert, die in -Bezug aus die drei angegebenen Richtungen 'an "der polytechnischen Schule werden gelehrt »erden, die aber aus Liebe zut Wissenschaft selbst unb aus lobenswerthcm Eifer auch etwas mehr als nur das ABErnSthigste leisten zu können, sich ïn irgend einer Rich* tutta wissenschaftlich tüchtig durchzubilden wünschen.

· 12)iit ©?i«ö aus diese drei Richtung soll ferner die ©chule so viel bieten, als eine Schule überhaupt ·#****· fann, und sollen die Zöglinge so »i«l kviim, als fit in

447

ihrem -.Berusssache ohne die größere; 6rsahrungsschulc?

des Lebens durchgemacht zu haben,, lernen .können, (..es sotten ihnen mithin nicht nur vollständige theoretische, Unterrichiskurse ertheilt, sondern mit ihnen auch so,viele praktische Uebungen iti der Ausführung der ihrent küns# ligen Berufe zukommenden Arbeiten angestellt werden,, daß sie in mehrern derselben bedeutende Fertigkeit gewinnen, von allem aber sich eine klare Vorstellung durch; unmittelbare Anschauung verschassen können, gür dis angehenden Ingenieute werden namentlich die praktischen topographischen Uebungen von größter Wichtigkeit sein und in ausgedehntem Maße berückfichtigt werden müssen, weil sie mit der Ausübung des Ingenieur-Berufes stets, und aufs innigste virbunden, und mit solcher Vorsicht auszuführen sind, dap die Zöglinge notwendig schon in der Schule gewohnt werden müssen, dabei nur mit der ·gespanntesten Aufmerksamkeit zu verfahren. Ebenso werden, praktische Uebungen int Entwerfen von Straßenzügen an.* gestellt werden können, und sowohl bei diesen,. wie. bei.

jenen Hebungen die Bewältigung der Hindernisse 'recht, ernstlich in den Vordergrund gestellt werden, welche der.

unebene Boden unseres Vaterlandes der Ausführuna, solcher Unternehmungen darbietet; Die jungen, Chemiker »erden ihre .praktischen Uebungen im Laboratorium,syße-; ntatisch ausführen müssen und auch den Mechanikern kann durch Errichtung mechanischer Werkstätten Gelegenheitju; Versuchen in praktischer, Arbeiten gegeben werden, obschoji nur in einem so kleinen 2).:_ßstabe und mit Aufwand;, vo.n .ver-*; hältnijjmäpig; so, wenig Zeit, daß, soweit/ ts sür ihr.Pi Einstige Stellung nöthig sein wird, sie immer noch genöthigt seir%eid.;rt, das 'wehr Hanï>werïmi..|igc' ·.!?««' »rruse« rftif-T ii pratlischen Stfon sich anzueignen. " · "··

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148 ..Dagegen glaubt die Kommisfion aus dm Untetiricht in der höhern Baukunst, soweit fic. ober das öitoausgel--.», »äs auch dem Civilingenieur zu kennen n-öthig ist, «infl* toeiltn verzichten zu sollen, indem sie zwar keineswegs dieselbe für unwichtig hält, wohl aber glaubt, daß eine Äunst, als solche, nur da mit Vortheil gelehrt werden ïointe, wo sie in großerm Maßjiabe und oft ausgeübt .wird, was mit Bezug auf die Baukunst nur in größern Städten der gall ist. pr die Errichtung kleinerer Hoch* tauten wird dagegen der an der polytechnischen Schule äu erthcilende Unterricht im Brücken- und Straßenbau und dem damit [verbundenen elementaren architektonifchen Unterrichte vollständig befähigen und wird auch den technischcn S-Thcil der hohcrn Baukunjl sast: ganz in sich begreifen. .

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Ebenfo olauljt die Koinmisfion vomIforst- und Bergbau absehen zu, sollen, weil theils nur eine vergleicheweise kleine .Zahl von Personen mitlDiesenbeideuBerussart...« beschäftigt ist, theils, zu einem sruchtbaren Unterrichte «uch in diesen gächern die Benutzung größerer -Jorstreviere und Bergwerke nöthig wäre, welche unsere Scbule nicht bieten könnte. 2)aß in. dem Unterrichte uber technische ·Shemie auch .diejenigen allgemein chemischen Kenntnisse »erden mitgetheilt werden, die auch der Bergmann befitzen muß,, versteht .sich von se..-»!*, ûtteift wtiin würde hitriit, derî Unterricht nicht geführt werden konntn.

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endlich scheint es der Kommisfiott vèrdfi.'h.iind nicht rathsam, mit derpolytechnischen ©chïtlezugleich -einfe .f»andel>,is-ì,*u.!e zu vi...bin%n;,/ wie .dief'bei trtefrer'.'n deutr r. '·'.-

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ùb einem Unterrichte an der polytechnischen Schule allein ab* gtsehen sein fönnte, im Vergleich mit demjenigen tnehrner unserer Sflachbarflaaten weniger Eigenthümliche..,.

fearbiften, -das unffre handelsleute nicht auch auf ausländischen Handelsschulen lernen könnten, als die drei gtwtrblichen Richtungen, deren Aufnahme in den Unterlichtsplan der polpti:chnischen Schule empfohlen wird.

gerntr darf-nicht unberiikfichtigt bleiben, daß das Meiste »as dfr f>ûndelsmcinn an geographischen, statistischen und allgemeinen Ktnntnissen bedars, an andern höhern fthweiîïrischen Sehranjîalten gelehrt wird und namentlich an der Universität gelehrt werden -wird. Endlich mochte «s nicht unangemessen sein, auch hierüber die weitern örfahrungen abzuwarten, welche die polytechnische Schule, in Bezug auf das, war ihr noch mangeln sollte, während 6«r nächsten, Zukunft wird machen können.

Soviel über das Ziel, ;nach welchem der Unterricht jtn der polytechnischen Schule 'zu streben hätte. V ; ' ' Ueber den Anfang, »on welchem dieser Un.erricht auszugehen hätte, kcinn im Vergleiche mit den meifiten andern polytechnischen -achulen sehr Erfreuliches Sesagt »erden. Mit Bezitlrnng aus §. 3 des «.Sesetzentwurfes »uß nämlich nur daran erinnert werden, daß;die Schweiz in 6 öd« 8 .Kantonen, meistens kantonale, theils"fsogar ftödtische Jndujlritt. «per Gewerbeschulen besitzt, die als bie besten Vorbereitungsanstauen für die polytechnische ©chule betrachtet werden können. An den kantonalen Industrieschulen in Aarau,.Zürich,,Chnr,, Solothurn K.

an den stähtischen Anstalten ähnlicher Art von Wintertlur,.

Bt, ©aU...;!,..!.. s.w. wird in $*$; jenen Fächern, welche ©rundlage der technischen Bildung K überhaupt uberi bilden ,._·- ·.;·.·,-. v-

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150

.müssert, ein meist sehr vollständiger Ühierricht ertfeilt.

An aßen gekannten Schulen wird der Unterricht in der Mathematik mit mehr oder minder Vollständigkeit bis zum Abschlusst. der algebraischen Analyfis und dem der Raum* geometrie lind ebenen Trigonometrie fortgeführt, an eini* gen auch noch die Differenziai« und Integralrechnung, die Jphärische ..trigonometrie und analytische Geometrie mit aufgenommen ; alle lehren einen ziemlich vollständigen Kurs der allgemeinen Mechanik, .-Phyfik, Chemie, Zoologie Botanik und Mineralogie und in einem vieljährigen Kurse die deutsche und sranzöfische Sprache und das technische und freie Handzeichnen. Einige jener Anstalten gehen, in einzelnen von diesen Fächern sogar sehr weit. -2s ist nun nichts natürlicher, als daß diese Schulen als Vorschulen der polytechnischen Schule angesehen werden und die lefclere daher mit ihrem Unterrichte da beginnt, wo die Mehrzahl- jener schließt. Während fast alle ansländischrn polytechnischen Schulen genöthigt find, jene, zu den eigen!* lichen .Jachunterrichl .rfi.tr vorbereitenden Unterrichtsfächer in so genannten Vorschulen oder Vorbew'tnngskursm au....), noch in ihreit Unterrich tsplan mit aufzunehmen und da* durch nicht nur den hochftm, sonderu auch den mittler*,.; technischen Unterricht an dem Hauptorte des Sandes allein !

3u konzentriKn, wird bei uns die polytechnische «Schule den "Schlußstein "eines Untei:richtss»stemes 1 1 rbilden, dessen

Grüadlage tän allei.; "Theilen des Landes .öieifältig gc*

.Pfleißt und gestützt wird «und welches daher niif Recht ein nationales ' gertartill werden dürfte: Da'! · -ÖedÜrsnig '-öot bish-îr die Jhdüllrieschulen -der» ©chwfi] Htnlbfarigig vöit · einander 'fes Seben' gerufen .;'s;%{.i Gleichartigseit dietj« Bedürfnisses liess f»V' f>W'' dass sie es absichtlich 'hSttôt thutf mùtui der ·&Ìfy*WWÌ täffif'jlf&tijfc -Stuf«

d« Entwicklung gelangen. Stellenwir Ihnen die wfyï

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loi technische ©chulc vonttty so werde« sie dieselbe mit itjr p einem gemeinsamen Nationalinstitute auch äußerlich und fo uu sagen formell «rhofeen, während sie die inneren Be,.

fcingungen dazu bisher zwar entschieden, aber nur .per* lborgen und ohne es zu bemerken in sich trugen.

Sollten die bisher angeführten Betrachtungen nicht ganz unrichtig sein, fo wird sich die in den §§. 4-- 8dcs Gesetzentwurfes vorgeschlagene Unterscheidung der drei AbTeilungen für die Ingenieurs, Mechaniker und Chemiker, sowie die Reihe der aufgezählten Haupt., und Hilsssächer im Wesentlichen von selbst ergeben. Bei der nie stilli* Itebenden Entwickelung aller technischen und naturwissenfchastlichen Disziplinen, sowie in Erwartung der Ersah-» rungen, welche fitan in Bezug auf die Einrichtung der ..polytechnischen Schule zu machen ,Gelegenheit haben wird, durste e« jedtjch .zwed'mäßigjein, die.durch §· 8 eingeräumte greihejit ju Vtränderungen in doti fächern .sestzu* ·halten.

. . . .

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: : ? ,,, : ..... -,,. , , , Stach einer Uebesicht der vorgeschlagenen gâcher für

die drei Abthfiiiingen zeigt sich auch sogleich, daß die,durch

§r 4 freigestellte,Vereinigung der Zöfllinge mehrerer 8lbtheilungen beim .l|iitertichte sehr wohl mit .Vprtheil tinge- ·..

führt werden könnte. , Da nämlich die beiden Abtheilungen î>çr Ingenieurs und .Der Mechaniker mit Ausnahme des Maschinenbaues upd der damit verbundenen prakHschen Hfbungen, sowie Stjfr höhifru Partien, der Topographie, ·®totäfit,/&$dt%i.nty..&titfm$
technischen Physik, könnten sogar die Zöglinge aller drei

152

.Abthdlungen gemeinsam «m Unterrichte ttjiflnetymtn. G* Braucht nicht erst hervorgehoben zu werden, dag dadurch eine bedeutende Eisparmß an Lehrkräften gewonnen wer» dtn kann.

Bei, dem in §. 9--11 enthaltenen Vorfchlage, bea ttntmicht i« Jahreskurse einzu.heilen, so daß zwei oder drei derselben zusammen in aufsteigender Rtihensola«.

fämmtliche zur Ausbildung für eine Berussrichtung no.higtn ·Unterrichtsfächer umfassen, ist die Kommission dem Bei* spiele der sranzofischen und der berühmtesten deutsch«!

polytechnischen Anstalten gefolgt und zwar, wie sie glaubt, durchaus im Interesse einer systematischen und gründlichen Durchbildung der Zöglinge.

Der Vorschlag, der Abtheilung der Ingenieure »n.» SSSechaniker drei, jener der Chemiker aber nur yoti Jahreskurse; zuzutheilen, stützt fich aus die durch eine »or* läufige Vertheiluns der gächet auf die Jahreskurse ge* ttj>nttene Bemerkung, daß die Zeit von zwei Jahren voll* ständig hinreichen dürste, den Chemikern jenen Grad d« Ausbildung ju gewähreu., den die Schule überhaupt bieten kann, während die beidün ersten Abtheilungen fich nach mehreren Spezialitäten verzweigen müssen und daher mtljt Zeit bedürfen, Auch andere polytechnische Schulen, wir ;. B. dif zu Karlsruhe machen zwischen der chemistytn..

«nd deli übrigen Fachschulen denselben Unterschied.

Zum Schlüsse der Beleuchtung des ersten Abschnitt:.:* .ses Gesetzesentwurfes find endlich noch zwei Punkte ju Ute rühren: Der in den Paragraphen 13-16 enthalt......

Vorschlag zur -Einrichtung eines Fondes,für die polclo..}-.nifche Schule und dir in §, 12 ,enthalteniVorschlag,-ao dieser Anstalt jedes Lehrfach nur .in einer Sprache »n> ·jw« entweder in derrdeutschen cdtt franiofischen Ittytn 3U lassen.

153

.0as Wn S;chüls3nd tttid dessen Bildungstutift «h»' Vewtitdunö b«trifft, ( o ivurt«; die Kommission mit ®ezug aus denselben gattj von denselben Gründett fleleitet,) »ie bei ihrem Vorschlage eines ähnlichen fondes für die tid3enosftsche Universiiat. Beide Institute unterfchtiden sich in Bezug aus die Mittel, welche zu ihrer okono.m:'[chett' ©icherstettung nöthig sein werden, von einander nur durch da* Maß der von ihnen in Anspruch genommenen ökonomischen1 ·Kräfte,, d« für sie verwendet- werden müssen. Defhalfr icerdett hier auch verhältnißmäpig geringere Summen be# antragt als dort. Ab n: für beide ist es wünschbar, dag sie; nicht nur für die Zukunft moglichst gesichert seien sondern, daß auch der Eidgenossenschaft die Söst ihrer ©rhaltung immer ineh:: erleichtert werde.

Dagegen bildet dir Vorschlag, welcher die Sprache betrifft, einen scharfen Gegensa§ zu eini.'.ih denselben .piuift betreffenden Vo.-schlage, der mit Bezug, auf die Universi-* iät gemacht i-vird.' An lezterer sollen; alle wesentliche fCächer in zwei bis'dni Sprachen gelehrt werden, an dut Polytechnischen Schule nur in einer, der deutschen oder fro-nzosischen. Die Grunde, welche diesen Unterschied rechts f«t%«rt dürfte«, sind folgende : Der Techniker, welcher der 5...atur seines Berufes gemäß mit seinen Nachbarn stets in häufige Berührung kommen muß, hat bei uns wohl durchgehends ...ine so weit gehende Kenntniß der ©prachett unserer industriellen Nachbarvölker nöthig, daß er dieselben verstehen und sich in ihnen leidentlich ausdrücken fann, Slun sind aber ohne Zweifel unsere deutschen und sTan* iosischen Nachbarn mit unstrm industrnllen Leben attt nächsten verbundîh. Auch die italienisch sprechenden ·Schweizer werden-nichi »«meiden Ìonnen, bei einem etwas ausgedehnteren technischen und gewerblichen Berufslebett mit ij>«it deutsch oder franzöfisch sprechenden schweizerischen

154 ..Kitburgern oder auslandischen Nachbarn in die vielfachste SSetöhtung zu ïommen. Daß diese Bfhauptttngejt durch Ï&Q cillgemein flesfhlte Bedürsnip der Kenntniß der &«# tfn: genannten Sprachen bestätigt wird, kann «tan daraus entnehmen, daß an sämmtlichen oben genannten Kantonal-«nb fiädtischen Schulen, welche deutschsprechenden Kantonen ange, Corni, auch das granzofische in bedeutendem Umfange gelehrt ivird. Da nun einerseits das Bedürsnip der Kcnntniß Weser beiden Sprachen sür unsere ..Cechniîer vorliegt, an«« dersnts auch hinreichende Gelegenheit sür fie geboten wird, fich diese Kenntniße vor ihrem Eintritte in die polytechni.* scht Schule zu erwerben, so müßte es wahrlich nicht nur ·als eine überjlüssige Ausgabe erscheinen, wenn man an der polytechnischen Schule in .mehr als einer.dieser beidrn ·Sprachen wollte Unterricht ertheilen lassen, sondern es dürste dUffelbfl eine,ju weit getriebene, die Kräfte «nd Vorkenntnisse der, jungen Leute zu wenig in Anspruch ««hmmdeirSorgsalt,verrathen,, Eben so wenig könnte ein tynrtichender Grlmd zur -Bevorzugung der einen oder andern dieser beiden Sprachen angeführt werden. (B Weibt daher nichts Angemesseneres übrig, al« jedes îjach Wut in einer Sprache Uhren zu lassen, dabei aber btr deutschen sowohl als der franzosischen Sprache ganz den gleichen Sßerty beizulegen, und daher die Wahl der Spifache den iewejligen Sehrern ju überlassen.

i Zweiter Abschnitt.

den Zöglingen. ' ; , :: ....Jlii -.Öezitg auf diesen Psjnirt, soleti vorzugsweise ;jrtft wesentliche .$ttflftt4ervoJaeh.pbVn, w&.toitwfyM.vwt* rj$Són

-.155

*·,, \ J.1

den, nämlich diejur Ausnahme der Zöglinge gesellten

Bedingungen und die f Art und Weise ihrer Behandlung während ihres Aufenthaltes an>er polytechnis4s;n Schule.

Die Zeit der Aufnahme neuer Zöglinge, fon.'ie das

: Alter, welches sie nach dem Entwurfe erreich'*" ..laben solleu, stimmt mit der Zeit überein, zu welcher ..Jie üieisten . schweizerischen Industrie- und Gewerbeschulen%e Kurse schließen und mit dem Alter, in. welchem'die Schüler diese Schulen verlassen. Als Vorkenntnifre wer&n. ausser einer hinreichenden Kenntniß des Deutschen 'und pranzofischen, diejenigen Kenntnisse verlangt werden müssen, welche in den.höchsten Kursen der meisten Industrieschulen noch gelehrt werden, und zugleich zur .erfolgreichen Be.« nuzung des Unterrichtes, in den im Gesezcseniwurf aufgeführten Fächern ,,nftthig sind j fopie etwa einV hinreichende , Vertrautheit ,mitden zu,r .allgetiteinen Ausbildung gehörenden Kentnissen.Die,Behandlungsweife,,'" welcher die Zöglinge der "'polytechnischen 0$ule'. unttrieo|f|n werden ' sollen, ist itj <(den Paragraphen 20'--2|. der Hauptsache nach vorgefchriebenV .Dieselbe · unterscheidet sich»oft der Behandlungsweise der Studirendcn. "an der "Hochschule vorzüglich datura;,.( daß'. sie zur, Befolguitg einel inj 'allen Beziehungen bestijntnt vorgeschriebenen 6tudiengan|es angehalten und in,B(ezug.auf die Auffassung des Unterrichtes durch häufigeFragen der Lehrer,, .so wiedurch Kontrollirung ihrer verschiedenen Arbeiten genau/uberwaü(|t wersollffe",|5|r',technischen und namentlich die aus (den .mathematifchff Grundlage' beruhenden Kenntnisse jfonnm .nur dann zum eigentlichen geifitgen Eigenthum des Zöglings werden, wenn er aufrjfber ;voil)ergé'hï)tden Stufe

i-Sfr .SÜifihe deutlich jn sein tinb trotz d
Ein wie großer ..SBert.? aus den gut geleiteten Besuch ·.jortWeifstätten und größerer Bauten, dieindenStudienkrei.5 der Zöglinge fallen, zu legen sei, geht
Von der Srtheilung von Preisen und der Anbietung «iner Gelegenheit, Prüfungen zu bestehen littd sich dadurch fceim Austritte 'aus der Anstalt Zeugnisse 3-zu erwerbeiî <§. 26 und 27), die für die praktische -gausbahti ihres

IST

.Besitzers nicht ohne <£ins.uj.i sein dürsten, «matte..:4(e Kommission (ieijden ...Zoglingen der polytechnischen "&%vk dieselben günstigen golgen wie bei den Studiteft'.ien 1er Universität. Es läßt sich kaum läugnen., dal deï:9.(!ij eine gestellte Preisaufgabe zu lösen, schon mancheniunpbMann zu einer Anstrengung angtspornt hat, die i$-rn Art* erkennung zu Theil werden ließ und ihn dadurch für seihe, ganze übrige Laufbahn auf eine Stufe hob, feie er tfyfa diese Anregung nie erreicht haben würde. Auch ist dipseS Institut geeignet die Anfmcrkfamkeit des praktifchen, technifchen Publikums stets aus die Anstalt hinzulenken, in* dem es aus den gestellten Preisausgaben ersehen fann, was fie von ihren Zöglingen fordern zu sollen glaubt; aus der Art ihrer Söfung aber, was dieselben zu leisten im Stande sind. Hoffentlich wird -beides !zUï ëm-pfehlung der Anstalt bei den praktischen ..Teinikefn gereichen..' Was aber«,dfe-·.Gefegenhej't anbetrift;;,, $e ; man, d«R .

Zöglingen znt.-Bestehung einer Prüfung :,bejt ihrem .Aus* trifte aus der Schule und zur Erlan-gung eines Zeugnisses anbieten will, so mag daran erinnert;werden, daf in manchen andern Staaten die Aufnahme.in den Staats..: dienst für technische Arbeiten von solchen Zeugnissen oder Diplomen der, dem betreffenden Staate zugeprenden poIptechnifchen Anstalten abhängig gemacht wird. 53ei ung bestehen zwar .solche Einrichtungen nicht; allein es steht zu hoffen, daß die Vorweisung eines Zeugnisses einer ehrenvoll bestandenen Austrittsprüfung aus ; der .polctechnifchen.Schule einem jungen Techniker, sowohl das Vertrauen der i Regierungen und städtischen. Behörden als der Privaten in feinem . geringen Grate gewinnen wird, und dadurch bei, uns das freie Zutrauen deâ Lan.des zu setncr, Anflalt ; dfm, jungen Mann.: e,bfn s«, vid ·

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158

9htzen bringt, als anderwärts schärfere Vorschriften der obersten Landesbehörden.

In allen übrigen Beziehungen sind die Zöglinge der ·polytechnischen Schule auf gleichen Fuß mit den Studi* Tenden der Hochschule gestellt, mit dem einzigen Unter-

schiede im Schulgeld, das mit Rücksicht auf die vom

Staate selbst festzusetzende Verpflichtung der Zöglinge iet polytechnischen Schule zum Besuche einer fehr bedeutenden Zahl von Unterrichtsstunden (etwa bis 36) etwas niedriger als bei der Universität, -- wo die Wahl der Fächer frei ist -- angenommen wurde. Dagegen fchien es nicht rathsam, die Schulgelder ganz fallen zu lassen, weniger, weil dadurch der Staat unmittelbar eine fehr bedeutende Einnahme gewinnt, als weil es für ihn ein ..Kittel ist > das Honorar der .Lehrer, unter welche ein ..theil der Schulgelder zu vertheilen wäre, auf eine Weife zu erhöhen, die nur günstig auf ihren Eifer für ihre

.Lehrtätigkeit wirken kann.

Daß dagegen durch rückfichtlose Einforderung diefes Schulgeldes etwa dürftigern, aber talentvollen jungen Männern der Besuch der Anstalt unmöglich gemacht werden sollte, kann keineswegs im Sinne dei. von der Kommission gestellten Anträge liegen. Sie wünscht im Ge-

gentheil nicht nur in folchen gällen das Schulgeld zu erlassen, fondern trägt auch darauf an, daß von Bundeswegen eine gewisse Summe zu Stipendien für dürftige

Zöglinge der polytechnischen Schule möchte verwendet werden. Es möchte nicht allen Kantonen möglich fein, die ihnen ungehörigen jungen Männer, die mit ihren Talenten einfl dem ganzen schnrnzerischen Vaterlande Nutzen und Achtung verschaffen könnten, mit Stipendien zur gortse....ung ihrer Studien zu versehen. Es dürfte daher am Plafce sein, wenn die Eidgenossenschaft ihre eigenen

159

Bildnngsanstalten solchen jungen Männern durchlVerab*reichung von Stipendien ebenfalls öffnen würde. Es wäre, überhaupt zu bedauern, wenn es den Anschein gewinnen sollte, als ob die Benuzung der nun zu gründenden Vid* genosfischen Schulanstalten faktisch ausschließlich zu einem1 Vorrechte der Bemitteltern werden, für die Dürftigen abtr unbenutzbar bleiben sollte.

Prtttcf Abschnitt.

Von der Sehrcrschast, Was der. Gesetzesvorschlag über die verschiedenett 'Klassen von Lehrern, ihre Pflichten und -Befugnisse ent«.

'hält, folgt saft ganz aus der Natur fctr'Unterrichtstt* iheilung, wie sie an dieser Arfstalt festgehalten '.tJErden.,

;>ll. Es mögrnur siuchtig äus'dieWichtigkeit der Assi-

ficnten hingedeutet! werden, die sowohl zur Unterstü'tzuna des Unterrichtes selbst, als auch zur Handhabung der Ordnung, namentlich während >' den· .praktischen "und .graphischen Uebungen, wo der Hauptlehrer nicht immer Alles selbst zu leiten im Stande ist, sehr nothtondigi1 seilt werden. Eine'genauere Rechenschaff mu| daàlgwt'liber den Vorschlag der Verwendung einer Summe vort 46,000 granken iu Gehalten für Professoren urtd'Assistenten gegeben werden. Die Kommission denkt sich nämlich," die eben aufgezäblli-'rt .Unterrichtsfächer konnten aus foligeiade Weise untefdie'IJrc'sessoren verl|eilt wrtden. ° j *·-···>· Gs würdenn je einem Lehrer' jugetheilt wer.i..en : * ' !

; ' ) .3iïSJ . ~-ö'.» ;.< · - ,, i - · i · f »·· ';· ' l ili'% ·'!)'"· 1. Topogt«5|«ç uf|d ©eodafìe .-.Ail; etwa 7 ;Siundt.!tt et* ' .'

··*' ·-:, '" -?- -' '-..?., v,i.\#'. *iXi··:·£{ J.\ ',. ." -.·'·. -;7i.';-.':..Vi-'"''; :

Vortrag.

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160 2. -3tra§en-, (Sisenbahn-, Wasser- und BrMtnbau mit etwa 14--16 Stunden Vortrag.

3. Maschinenlehre und Maschinenbau mit tiw« 12 Slutjden Vortrag.

4. .Analytische und technische (.themie, mit etwa 10 Stunden ©ortrcig, atte diese Fächer mit der Seitung der ihnen entsprechenden .praktischen und graphischen Uebungen; setners 5. ...Mechanische Xechnologit und technische Physik, etwa 12 Stunden Vortrag.

6 und 7. Analytische Mechanik ; höhere Analyfis und Wahrscheinlichkeitsrechnung ; analytische Geometrie und sphärische Trigonometrie ; Elemente der Astronomie (mußte auf zwei Lehrer vertheilt werden) jusammen etwa 18 Stunden Vortrag.

$. , Darstellende Geometrie, Eonfiruktionslehre und , Architektur;7elementare Maschinenlehre, etwa 14 J _(i,|is 16 ètundçn Vortrag.

9« Geognofie und Psjanzenphyfiologie mit etwa 6 Stunden'V ortrag.

/I( 10, Ì5reies .èandzeichnen, mit 16--20 Stunden.

Slußerdem möchte je ein Assistent nSthig sein für: r .,!..': ...topographie und Geodäsie; * '2. Strafjen-, Eisenbahn- :c. Bau; "3v. SSaschinenlehre und Maschinenbau; ;-4. Analytische und technische Chemie.

,,,,.Rechnet man nun für etwa acht »on sämmtlichen 10 $rost|soren ein Honorar von je gt. 3,600, r; ,.,'für jjvei ein Honorar von je Î5r. .2,500, 7 , .furnier Asfjstenten je JJr.

1,500, fo steigt die Sttnime (.ammtlicher .t>Öttora.:e''fef* nahe aus 40,000 Sr. CEs i| nun, fcjncswegs -.fcher, .ob man obige, «ut meljr beispielsweise angeführten Combinationen wird

·W

im <.m*füi)rtn können, cd« cb man nicht ju andern., »itlleicht îcjifpieligern genöthigt werden wird; ebenso wenig kann man versichert sein, ob nicht df« -Srhallutta irgend welcher ausgezeichneter Männer noch gröfm .ftci-orare notbig machen wird, als die oben in Rechnung gebrachten und endlich ist es ungewiß, ob fich nicht vielleicht das Bedürfniß von mehr als 4 Assistenten herausstellen wird, daher beantragt die Kommisfion die Aufnahme von 46,000 gr. für Honorare in das Budget der .poltjtechnischen Schule.

Sßas endlich die Ruhegehalte [und Pensionen der Lehrer anbetrifft, so stimmen die hier Qtma&ttn Vorschläge .»ollig mit denen übevein, die mit Bezug auf die. Lehrer .Der Universität gemacht werden.

Die Gründung eines gondes für Ruhegehalte und ·fensionrn wird von der Kommission für einen keineswegs unwesentlichen Punkt gebalten. Mag eine Schulanflalt «och so gut organ.sirt sein, so werden doch nur tüchtige Sehrer sowohl ihr* segensreiche Wirkfamkeit, als das Zutrauen des Publikums zu ihr sichern können. Die Erfahrung zeigte diej? überall. Es foute daher nichts-" unter-.'

lassen werden; was die Erhaltung tüchtiger Männer für die Anstalt und ihre dauernde gesselung an dieselbe-'tt*.

leichtern forni, ©erade solche Institute, wie die zur Sicherung von Ruhegehalten und dgf. find aber hiezu geeignet, indem sie es dem Lehrer möglich machen, frei »on Sorge für ihre eigene und der Ihrigen Zukunft, ihrem ·Berufe zu leben. Es sollte dafür gesorgt werden, dag die eidgenöffischl*-©chulyvnichi: m to&Uebcl krankein, an welchem die bohern kantonalen Schulen bisher so viel gelitten haben, an dem nämlich, feajTfte in kuri"» 3-»i?

Tch'enwumen fint'.'Äeihe feift besten 'ifehrte .örtiittta ".Ätt§t.:n, sobald sich : difselbrn cmcn 'Eich -aufer den " aSarfen f& 4 t-fÏT f J

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162

der Eidgenossenfchast geachteten Namen erworben hatten; ja daß unter diesen selbst solche waren, die den Kanto* nen, von deren Anstalten fie fich zu entfernen veranlagt fandprt, alo Bürger angehörten.

Uu'rtcc unì« fünfter Jlbf4)nUt.

Von den leitenden und überwachenden Behörden.

' ·» i , Die unmittelbar-.; Leitung und Ueberwachung des Unterrichtes wird nach dem Vorschlage der Versai.imlun'j der ^rjecfchaf.: anvertraut, die den âîektor, der ihr als ^Kisitynty Erlebt, frei ans ihr-erMihe wählt. Die Ueberwachung der ganzen Anstalt soll, einem Schul-» rafhe von drei Mitgliedern und speziell dem .Präsidenten , desselben übertragen werden, während die oberste leitende Wn^ »Anziehende Behörde der Bundesrath bleiben würde, Alte diejse Behörden und deren Vorfiel^e-f würden mit Btzu$ puf die .polytechnische Schule ganz dieselben Eorn* .peteujcti, auailben, die gleichen Verpflichtungen zu übernjh-flften s habfn und a\if dieselbe Weise gewählt werden, ì^it ^ fei,,^lihue.t entsprichenbcn Behörden an der eidge# jn$$i$f* .Un^frsitaf. «2fs «wird eityig ^fr Hnlerschied %s> rntafl, dap ^le^fsojdwng d^,s fri|pe^|en? vdes Schul.rathts^jpi,!, S^ückjicht «nt tym m\\ ^e.r^nâe|n,Umfang der .Knl-tolt,j die « an überwachen hat, "nur auf gr. 4,300 ieaHttaat11 wird, »'älren^dle desJi..aafiiüÄi des UttivtrfitaWrat^S auf gr. 6000 zu jlcigcn ha«?.l '

163

D« Lehrerschaft find diejenigen Verpflichtungen übertraften, von deren Erfüllung, wie oben bemerkt, das ....Bohl und Weh derSAnstalt unmittelbar und unablösbar abhängig ist, die den Kern des Ganzen bilden, um welchen sich alleç, andern Einrichtungen nur wie nährende oder schüzende Hüllen lagern; es sind Verpflichtungen zur wissenschaftlichen Bildung und disziplinarischen Ueberwachung der Zöglinge. Der Lehrerschaft soll daher auch die Besorgung aller Geschäfte an» rtraut werden, die ihr die Erfüllung ihrer Pflicht erleichtern, keine aufgebürdet werden, die ihr dieselbe erschweren kann. Die Paragraphe« 46 -- 51 theilen daher der Lchrerversammlung allefcVerrichtungen zu, die rein wissenschaftlicher Ratur sind, oder sich auf die nächste Ueberwachung der Schüler beziehen. Der Paragraph 47 verpflichtet sie namentlich dazu, an die ..Dberhörden Vorfchläge über Alles gelangen zu lassen, was ihr im Interesse der Anstalt wünschenswerth zu sein scheint. Paragraph 52 räumt ihr die Befugrnß ein, den Rektor der Anstalt aus ihrer Mitte frei zu wählen, weil er vorzugsweise der Vollzieher ihrer Beschlüsse, der Vertreter ihrer selbst bei der Behandlung kleinerer Dis» ziplinarsälle und der Leiter ihrer Sizungen ist, und daher ihres Zutrauens bedarf.

Der Schulrath (§ 55) dagegen ist die vom .-Sundes* rati.) bestellte beaufsichtigende und überwachende, aber auch die für die Anftalt sorgende Behörde. Der Wahl der Professoren haben zahlreiche und mit Umsicht geführte Erkundigungen vorauszugehen; der Entwurf der Reg* temente erfordert ein genaues Studium der einzelnen Verhältnisse der Anstalt. Diese Geschäfte sind daher dem ©chulrathe als einer ©ehörde anvertraut, deren aus# schließliches Geschäft die Sorge sür die Anstalt ist. Die Biindesbfhorden, welche die Anstalt nicht unmittelbar

164

u..jerwachen können, müssen ferner eine Garantie Besitzen, baß dieselbe in keiner Weise Schaden nehme, daß alle ihre Theile täglich ols gesunde Organe eines gesunden Körpers leben und wirken. Der Präsident des Schul.« raths hat nun die Verpflichtung als Beauftragter der ."·Bundesbehörden täglich zu wachen und zu sorgen, und damit er dieß mil ungeteilter Aufmerksamkeit thun könne, ist ihm nicht nur kein anderes Geschäft aufgetragen, fondern sogar untersagt, irgend ein anderes Amt zu bc* kleiden »der einen andern Beruf selbst auszuüben od« in feinem Namen ausüben zu lassen (§ 56). , Diesen .Anforderungen gemäß mußte natürlich auch die Besoldung des Präsidenten gehalten werden.

Die Erledigung der wichtigsten Geschäfte selbfl aber, fo wie die Bestätigung der wichtigern, mußte dem Bun.» desiatile selbst vorbehalten bleiben, weil er auch die Veri» ûntwortlichkett für die Leitung der ganzen Anstalt zu über* nehmen hat. Zu denen, die seiner Bestätigung bedürfen, gehören daher die Wahl der Professoren, die gefisetzung minder wichtiger Réglemente und die Verwendung kleinerer Kredite u. s. w., zu denen die er selbst erledigt, die gejl« fezung der wichtigern Réglemente, die Entlassung der -J>rosessorrn und deren Versetzung in den Ruhestand und 9>«tfionirung ; der Entwurf des Jahresbüdget, die Prüfung der Iahresrechnung. Dem Bundesrath ist vorzugsweise auch das Recht vorbehalten, in gällen der Noth gegen fe&lbare Lehrer einzuschrn'Un (§ 69), jedoch fo, daß auch die Rechte der leztern keiner Gefahr ausgesezt fein können.

Aus diese Weife glaubt die Kommission den Weg ûrigeflefcen zu haben, wie die Jnterffstn der Schule ftetô gewahrt werden können, und ebenso den Wirkungekreis ber hiezu nothigen Behörden mit Bestimmtheit bezeichnet ju haben.

165

£*4ôter Abschnitt.

Von dem Sitze der polytechnischen Schule.

Die Verpflichtungen des Kantons, beziehungsweise der Stadt, welche der Sitz der polytechnischen Schule fein würde, bestehen nach dem Gesetzesentwurse vorzüglich in ber -persteflung der nothigen Räume für sämmtliche .-Bedürfnisse der Anstalt, in der Überlassung wissenschastlicher Sammlungen zur Benutzung für die Anstalt und in dem durch eine gewisse Reihe von Iahren zu entrichtenden jährlichen Beitrag von gr. 16,000. Dieser Beiirag jollte jedoch »on der Zeit an kleiner werden, da ein ..·.theil der ...Bedürfnisse der Anstalt aus den Zinsen des für sie anzulegenden gondes bestritten werden konnte und öwrde endlicb ganz aufhören, wenn jener gond auf das SWarimum feines Werthes gestiegen wäre, und mit seinen Sinsen ganz oder nahezu die Ausgaben der ganzen An·ßalt bestritten werden könnten.

Was die »issenschaftlichen Sammlungen anbetrifft, fo erleiden dieselben durch eine sorgfältige Benuzung meiflens keine Werthverminderung. Die in diefer Beziehung on den Sifc der polytechnischen Schule gestellten gord«rungen würden daher wohl keiner Schwierigkeit nntcrlie* gen. Man wird jedoch auch die übrigen Bedingungen, sogar mit bloßer Rüksicht auf die ökonomischen Verhält* Baisse nicht unbillig finden, wenn man die Vorteile erwägt, : »eiche der betreffenden Stadt, theils aus der Ausnahme «nd dem Unterhalte einer großen Zahl von Zöglingen t..jfils indirekte daraus herfließen werden, da§ sie ihren tigentn Söhnen den Genuß der polytechnischen Schule innerhalb ihrer eigenen Mauern darbieten kann.

166 Es steht jedoch zu hoffen, daß die Eidgenossenschaft -geeignete Städte genug besitze, die nicht bloß aus den rein materiellen Gewinn Rüfficht nehmen, fondern auch das in Anschlag bringen werden, daß es ihren Einwohnern, sowie der nächsten Umgebung nicht gleichgültig sein kann, «b fich in ihrer Mitte ein Zentralpunkt der technischen Bildung, eine Anstalt befinde, die ihren Segen zwar auf die ganze Eidgenossenschaft verbreiten, aber auf ihre nächste Umgebung besonders anregend, für die Aufnahme aller gortfchritte des gewerblichen Lebens vorbereitend , aSJe bessern Kräfte stärkend und entwickelnd, die mit einem Worte auf ihre Umgebung auf die zeitgemäßere Weise b i l d e n d einwirken muß.

Zum Schlüsse möge es gestattet sein, noch ein Mal die Ueberzeugung auszusprechen, daß die Erbebung des vorliegenden Gesezentwurses zum Geseze, eine Anftal in's Leben rufen" würde, deren Zwek die Pflege der wich« tigstrn Materiellen und der. dieselben veredelnden geistigen.

Jnteresscn des Landes, deren streng gegliederte Organisa.ion auf die eigenthiimlichen Bedürfnisse desselben und auf seine schon besteheijden Bildungsanstalten niederer Stufen gejiüzt, und deren Erhaltung und Hebung, ohne zu große Opfer zu fordern, die reinste Duelle nationalen Sinnes im Innern des Landes, fowie eine Zierde des* selben gegenüber dem Auslande wäre. Unsere Industrielleu find diefen Augenblick im Begriffe, beim Wettkampfc ter Völker auf dem Gebiete der friedlichen Gewerbthätig*1 leit ehrenvolle Preise zu erringen. <£s soBte dafür ge* sorgt werden, da§ ihnen auch für die Zukunft;-die nothi* gen geistigen, durch die fortschreitenden Naturwifsenschastett sich stets mehrenden und verfeinernden.jMiltel nicht sthlejt Würden, ihre Gewerbe durch alles das ju'vervoHkommnen, »äs'uiifeif Land; Günstiges dazu darbictft,; Und alle jene

168

Uebertrag ff.

50,000.

II. Verwahrung der Sammlungen a. f. f.

1. Sammlung geometrischer Instrumente und Zeichnungsvorlagen ,, 700.

2. Sammlung von MaschinenmodeUen ,, 700.

3. Sammlung von »höfika* lische» Instrumenten ,, 700.

4. Sammlung von Zeichnungsvorlagen aller Art ,, 600.

5. Vedars der mechanische!

Werkstätten ,, 1,500.

6. Bedarf des Laboratoriums ,-, 2,000.

7. Besorgung der Samm* lungen .

» 1,000. 7,200.

m. Preise '

,,

1,000.

IV. Stipendien ,, 2,000.

V. Beamtungen, Verwaltungen u. s. »· 1. Präsident des Schulrathes Vesoldung ,, 5,000.

2. Mitglieder des Schulra-

thes : Taggelder und Rei« seentschädigung 3. Sekretariat, Drucksachen

,,

1,500.

,,

3,300.

,,

1,500.

Quäflur ,

4. Zulage für den Rektor

5. Bedienung ,, 1,000.

6. Heizung u. Beleuchtung ,, 3,000. 15,3oo.

VI. Bei t r ä g e an die F o n d s .

1. An den gond d.polyt. Schule ff. 4,000.

2. An den Penfionsfond ,, 500. 4,5OO.

©umrna der jährl. A u s g a b e n u. gr. 80,000.,

* .Ü67

Schwierigkeiien zu überwinden, die dessen.rauhere Eigenschaften oft entgegenzustellen drohen. Unfer Vaterland ha* sich einen nicht ungegründeten Namen durch seine wohlerstellten und erhaltenen Verkehrswege erworben,' durch Verkehrswege, die nicht nur feinem eigenen, fondern dem europäischen Verkehre angehören. Allein die Eisenbahnen, Schöpfungen der Wissenfchaft und Kunstfertigkeit zugleich, haben'das ältere System der Verkehrswege in den Hintergrund gedrängt. Es sollte dafür gesorgt werden, daß es auch unferm Sande nie an Männern fehlen wurde, die ts verstunden, unfere Früchte der neuern Zeit aus den ebenern Gegenden Europas, auf denen sie zuerst entsprossen, auch foweit möglich in unfere gebirgige Natur zu verpflanzen. ;.Es muß überhaupt die angelegentlichste Sorge unseres Volkes sein, in Allem den Anforderungen zu genügen,,'welch....::die Zeit an dasselbe '$Mï (.fin Mittel diesen Forderungen stets geniigen p.; lefrtrn wäre die vorgeschlagene Anstalt.

· ; > ,"...).; ;;r..;.,«-''<:.':('> v «2s erübrigt' uns nur noch/ Ihn'ttt ': etneiï V o r ·a n s c h l a g de : r A u s g a b e n : f ü r die polytechî: : n i s c h e S ch ii l e''vorzulegen.

'' '-"":' ' A, V o r a n s ch la g d e r j ä h r lich'-en Au%g a...i'ein.

I. Besoldung des Leh-rerpersonats' u?|fw.

'·<·;,,. , , : ' .

: '· " ·"·;:.« , Ä .

1. Besoldung .der Professoren ,.· _,, ,; ,,,-?, { und,|lsjistentm · '.

fr' 0 46/00 im - , . 3,-'j...

; , Laboratorium in den Werk> ,..,, , - i , » l station lind beitn Ff ldme;ssen ,,, 2,S00,C.; 3. Bpsgldpfj eines titchtigep.- .

Arbeiters in den «ie.ch4Ji.if-: ·< schen Werkstätten \.c l>®Ps$$

U Vertrag ,,

50,000..

169

B. Voranschlag der A u s g a b e n fcri der ersten einrichtung.

1. gut geometr. Instrumente und Zeichnungsvorlagen ff. 4,000 2. Für Maschinenmodelle und die erste Einrichungswerk-

statte ,, 5,000.

3. Für die Ausrüstung des Laboratoriums, ohne die ..Desen und das größere

Mobiliar

'

" 4,000.

4. Für Zeichnungsvorlagen verschiedener Arten, Gppsmodelle u. s. s.

,, 800.

5. Unvorhergefehenes ,, 200.

Summa der A u s g a b e n für die erste Einrichtung ff. 14,000.

Schließlich benutzen wir mit Vergnügen den Anlaß, Sie, Ti»., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 1..Jnli 1851.

Im Namen der Erpertenkommisfion, Der Präfident : St. Frauscini.

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Bericht der Minorität der Universitätskommission.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.08.1851

Date Data Seite

604-604

Page Pagina Ref. No

10 000 704

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