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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 21. November 1851.)

Die Regierung von Zürich macht nnter'm 19. bieg feie Anzeige, daß Herr General Düfour die im zweiten Greife auf ihn gefallene Wahl zum Mitgliede des Nationalrathes abgelehnt habe, und daß daher die nöthig geivordene Ersazwahl auf Sonntag den 30. dieß angeordnet worden sei.

Dem Zollgehülfen Labhardt in Schaffhausen wurde, unter Anerkennung seiner geleisteten guten Dienste, die »on ihm nachgesuchte Entlassung ertheilt.

Auf den Wunfch der Regierung von Luzern, daß die Münzeinlösung im Kanton Luzern und in den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden g l e i c h z e i t i g stattfinden möchte, wurde beschlossen, daß inBerüksichtigung der obwaltenden Verhältnisse, in den genannten Kantonen die Einlöfung der alten Münzen z« gleicher Zeit stattfinden solle.

(Vom 24. November 1851.)

Mit Depesche vom 30. September l. J. berichtet der schweizerisch... Konsul in Sant Francisco unter anderm, daß ein gewisser Jakob Schmid von Herisau, Kanton-..Appenzell, in Sakramento City gestorben sei, und da§ aus dessen Nachlaß eine Summe von mehr als 1800 Thalern in Handen der dortigen Behörden sich befinden solle.

241 Entsprechend dem Gesuche vieler Bürger von les Granges de St. Croix, im Kanton Waadt, wurde in genannter Ortschaft die Errichtung eines t ä g l i c h e n Briefträgerdienstes befchlossen.

(Vom 25. November 1851).

Zu einem Kommis anf dem Hauptpostbüreau in Genf, mit einem Gehalte von 840 Franken, wurde gewählt: Herr Placide Goy in Genf.

(Vom 28. November 1851.)

Verfchiedentlich haben sich fchweizerifche Auswanderer bei dem Bundesrathe zu der Klage veranlaßt gesehen, daß sie an der französischen Gränze angehalten werden, Verträge zur Ueberfahrt von Havre nach Nordamerika abzuschließen, sosern dieses nicht bereits in ihrem Heimathïande vor der Abreise geschehen sei. Aus zuverläßiger Duelle kann aber zur. Kenntniß des Publikums gebracht werden, daß es den durch Frankreich reisenden Auswanderern srei steht, die Reife nach Havre m i t oder o h n e Ueberfahrtsakkord zu machen, unter der Bedingung jedoch, daß die Betreffenden im leztern Falle der französifchen Polizei die nöthigen Reifemittel vorweifen, welche sür jeden fchweizerifchen Auswanderer auf Franken 300 neue Währung festgesezt ist.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1851

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60

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29.11.1851

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240-241

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