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Botschaft des

Bundesrathes an die schweizerische Nationalversammlung, betreffend Mehrprägung schweizerischer Theilmünzen.

(Vom 17. Juli 1851.)

Tit.

Wie schon ansänglich vorauszusehen war, wird die durch das Bundesgesez vom 7. Mai 1850 sestgesezte An-

zahl der neu zu prägenden Silbermünzen und Billonstüke, namentlich der 20 Rappenstüke den Bedürfnissen des ...3erkehrs nicht genügen.

Der eidgenössische Experte in Münzsachen, Herr Bankdirekter Speiser von Basel, berechnete in seinem ersten Berichte und Gefezesvorschlag über das eidgenössische Münzwesen vom 6. Oktober 1849, nachdem er Vergleichungen über die .Öuantität der in andern Staaten geschlagenen Münzen angestellt, dabei gleichzeitig auch die besondern Verhältnisse unseres Landes in Betracht gezogen hatte, den Bedarf der Eidgenossenfchaft an reinen Silberforten auf 14 Millionen Franken. Jndessen schlug er vor, nur sür den Werth von fünf Millionen dieser Münzsorten zu .Prägen, indem er den Mehrbedarf am zwekmäßigsten durch Ankauf französischer Münzen, an denen damals ziemlich Ueberfluß zu fein schien, zu finden hoffte, obfchon nach den französischen Reglementen von der Gesammtmasse der Prägungen einer Münzstätte nur 2V.. Prozent reiner Silbersorten ausgeprägt werden. Statt des Ueberflusses empfand man aber in Frankreich selbst Mangel an diefen ©orten, und überzeugte sich durch bereits noch in Kraft

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bestehende Verträge, daß unmöglich nenn Millionen reiner ©ilberforten französifchen Gepräges aufgebracht werden könnten, wenn nicht ein Kostenanswand, welcher demjenigen einer Neuprägung fast gleich käme, darauf verwendet werden wollte.

Aus diefen Gründen ist eine Mehrprägung reiner Silberforten durchaus nothwendig geworden, nnd es ist ganz natürlich, daß im Hinblik auf den unbedeutenden

Unterfchied des Preises, die Schweiz es vorzieht, den Mehrbedarf ihrer noch zu prägenden Münzen mit ihrem eigenen, statt mit dem französischen Stempel auszumünzen.

Der eidgenössische Experte und die schweizerische Münzkommission waren darin einig, daß nothwendig, anstatt der ursprünglichen fünf Millionen, für den Werth von nenn Millionen Franken reine Silbermünzen ausgeprägt werden sollen, d. h. die Prägung um die Summe von vier Millionen Franken zu vermehren und für den Rest oder wenigstens für einen Theil desfelben, je nach Umständen

und Bedürfniß französische Silberstüke anzukaufen, was bereits für den Werth einer Million stattgefunden hat.

SDiefe (Summe schien für den Augenblik z« genügen ; sollte man aber in den Fall kommen, sie zu vermehren, so könnte die Prägung immerhin, falls die im Anslande gemachten Bedingungen zu lästig erschienen, in einer schweizerischen

Münzstätte geschehen.

Nach Austausch ihrer dießfälligen Ansichten sind der schweiz. Experte und die schweiz. Münzkommifsion dahin übereingekommen: die den bereits dekretirten Prägungen hinzuzufügenden vier Millionen Franken folgendermaßen zu vertheilen:

750,000 25Frankenstüke = Fr. 1,500,000.

2,500,000 1
3,250,000 Stüke = Fr. 4,000,000.

165 Auf die Prägung von Halbfrankenstüken hat man für einmal Verzicht geleistet und zwar ans dem Grunde, weil der Fabrikationspreis diefer Münze zu hoch ist. Sollte später das Bedürsniß darnach sich fühlbar machen, so könnte man sie, sei es durch Ankauf französischer Stüke oder durch Nachprägung schweizerischer Münzen, immerhin noch vermehren.

Dagegen fand man, daß die 20-Rappenstüke für das Publikum, fowohl ihrer Größe als ihres Nominalwerthes wegen, eine fehr beliebte Münze fein werden, und daß es daher wichtig fei, die Prägung um den Betrag von

Fr. 500,000 zu vermehren, alfo die Summe von 2,500,000 Stüken den bereits .dekretirten 10 Millionen hinzuzufügen.

Es ist indessen nicht z« befürchten, daß die Vermehrnng der Billonmünzen zu dem Abusivfysteme : die Billonmünzen als ginanzqnelle auszubeuten, zurükführen werde, da wir gegenwärtig an den fchlimmen Folgen dieses Systems zu leiden haben. Jndem aber die Anzahl der 20-Rappenstüke mit derjenigen der 10- und 5=Rappen-

stüke in ein besseres Verhältniß gebracht wird, stellt sich dennoch dnrch die beschlossene Mehrprägung ein EinnahmsÜberschuß heraus, der um so weniger vernachlässigt werden dars, als sich einerseits die Verluste der Kantone aus den alten Münzen viel bedeutender erwiesen, als man dieselben voranssezte, anderseits aber auch die Neuprägung unter gewissen Umständen höher zu stehen kommen wird, als sie veranschlagt wurde.

Uebrigens hat der Unternehmer der Prägung der schweizerischen Silbermünzen, Herr Dierikx, Münzdirektor in Paris, um die Jnkrafttretung des neuen Münzsystem....

so viel möglich zu beschleunigen, sich bestimmen lassen, diejenige Onantität der Münzen, welche er erst in acht Monaten zu liefern schuldig wäre, schon innerhalb fünf

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Monaten zu bewerkstelligen. Diese Vermehrung der quantitativen Stärke der Lieferung hat ohne Kostenvermehrung stattgefunden.

..Oieß sind die ©ründe, tvelche beiliegenden Gesezen.wrnrs, die Vermehrung der Zweisranken-, Einfranken- und Zwanzigrappenstüke betreffend, veranlaßt haben, und welchen der schweizerische Bundesrath der hohen Bundeeversammlung vorzulegen sich beehrt.

Die umständlichern sachbezüglichen Bemerkungen finden sich in den bei den Akten liegenden Berichten des Herrn Experten und der fchweizerifchen Münzkommifsion.

Uebrigens benuzt der schweizerische Bundesrath gerne auch diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Präsident, Herren Nationalräthe, die Versicherung ausgezeichneter Hochachtung zu erneuern.

Bern, den 17. Juli

1851.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

J. Munzinger.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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Botschaft des Bundesrathes an die schweizerische Nationalversammlung, betreffend Mehrprägung schweizerischer Theilmünzen. (Vom 17. Juli 1851.)

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