146 # S T #

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 7. g-ebr. 1851.)

Der öinwohnergnneinfeerath der Stadt Bern gibt m»it Schreiben vom 3. L M. über ten gegenwärtigen Stand des Baues des schweizerischen Bundesrathhauses nähere Auskunft. Bevor nämlich mit dem Baue begonnen werden Bnne, habe iich ccrfeibe vcranlaf.t gesehen, zur --Bearbeitung des Baußitancei u:.ï bcscnbcrs zur Feststellung des Situationsplane..-, die ©tnbentsung einer zweiten ©xpertenfommisfion zu beschließen, indem i...ch dem llrtheile der Herren (frperten, welche -,ur Prüfung der, in ijolge der Konfursausschrcibung ciitgelauittcn -.Baupläne berufen wurden, feiner der gestellten Qlufgnbe in der 2Bdse entspreche, dafi derselbe unbedingt zur Annahme und Ausführung empfohlen werden konnte.

©leichzeitig spricht (ich der Einwohnergemeinderatl) dahin aus, das! er der Beförderung dieser Angelegenheit fich eifrig werde angelegen fein fassen, ohne jedoch die .Stufen zu überspringen, welche hierin einem rûtioneïïen fortschreiten durch eie Natur der Sache vcrgezeidrnet find, (Vom 10. ..Jcbruar 1851).

Der Herr geheime .Segationsrat!} v. Sydow, föniglich#preußischer fluperordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minifter bei der schweizerischen Eidgenossenfchast macht mit .Dtot.; vom 3. d. M. die Anzeige, daß die ©efchäsle der föniglich-pmtßisftjen Oiefcindtschaft von ihm selbst wieder übernommen und Herr v. Hendebrand und der 8asa von der intcrimirtischen Betranung desf selben entbunden sei.

147 In golge des eingelangten Entlassungsbegehrens des 4?errn Nationalrath J. I. Müller, von Winterthnr, wird die Regierung von Zürich eingeladen, eine neue Ersazwahl zu veranstalten, Bezüglich der Klasfifizirung der gelle von Süchsen, Äazen, Marder, Iltise, Hasen und anderer derartigen gemeiner ghiere wird beschlossen : es seien die rohen Bälge derselben Ghiere, welche aus den benachbarten Staaten in die Schweiz eingeführt werden, zum Zollansazc der ungegerbten Felle und rohen .-päuie in der II, Klasse des Zolltarifs, ernste.« in der VUL Klasse zuzulassen.

1

An die Stelle des ausgetretenen Zolleinnehmers, 3. I. -Bollin in Dörflingen, Kantons Schaffhausen, wurde gewählt: Herr I, I. Kunili, von Veltheim, Kantons Zürich.

Auf eine Er Öffnung der sardinischen Gesandtschaft, daß die ienseitige Regierung bereit sei, allen fchweizerifchen Konsularagenten bei ihrer lleberfiedlung nach den sardinischen Staaten für ihren Hausrath und ihre Effekten zum eigenen Gebrauch Befreiung vom Einfuhrzoll unter der Bedingung zu gestattest, 5a§ »en Seite der Schweiz den sardinischen Konsuln hierin Reziprozität gewährt werde, wird beschlossen: oie Effekten und ·.·paitsgeräthschaften der sardinischen Konsularageutschaftcu nicht nur bei ihrer ersten Uebtrsiedefrntg »orn EinftthvzoUe zu befreien, fondern diese freie Einfuhr während der ganzen 2>aner der jedesmaligen Agentschaftsperiode von Seite der Eidgenossenschaft zu gewähren, sofern den schweize* rischen Konsulm iu Sardinien von Seite der dortigen Regierung hierin vollkommene Reziprozität zugestanden werde,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.02.1851

Date Data Seite

146-147

Page Pagina Ref. No

10 000 564

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.