174 Art. 4 bleibt.

Mit dieser Berichterstattung haben wir, Tit., die Ehre Sie unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Bern, den 3i. Juli1851.

Steph. (9u£willer, Berichterstatter.

©h. Ss. Jeanrenaud-Besson

Dr. s. Pestala.

#ST#

Bericht der

vom schweizerischen Nationalrathe zur Prüfung des Gesezesvorschlages über Mehrprägung schweizerischer Theilmünzen bestellten Kommission.

(Vom 6. August 1851.)

Tit.

Die Kommission, welche «Sie zur Prüfung de..-1 ©esezeövorfchlages über Mehrprägnng fchweizerifcher Theilmünzen bestellt haben, hat die Ehre, Jhnen den Gefezesvorfchlag, wie er vom Ständerath festgestellt worden ist, zur Annahme zu empfehlen, und sie erlaubt sich, Jhnen die Motive hiefür in Kürze zu bezeichnen.

Was zunächst das Bedürfniß einer Mehrprägung solcher Theilmünzen betrifft, fo ist derselbe schon im Expertenberichte vom 6. Oktober 1849 nachgewiesen worden, und wenn schon damals eine stärkere Prägung nicht beantragt wurde, so geschah es namentlich darum, weil bei den damaligen Konjunkturen eine vortheilhaftere Anschafsung tes Bedarfs an solchen Münzsorten auf anderm

175 Wege im Bereich der Möglichkeit lag.

Seitdem haben

sich die Verhältnisse wesentlich geändert, indem nämlich einerfeits der in Frankreich wieder lebhafter gewordene Geschäftsbetrieb das vorhandene Dnantum an kleinern Münzen wieder in höherm Grade in Anspruch nimmt und der Ankauf derselben daher jezt wieder höher zu stehen käme, während anderseits umgekehrt die Silber.preise gesunken sind, fo daß die Prägung um so viel weniger kosten wird.

Zieht man dabei ferner in Betracht, daß wir auf dem Wege des Ankaufs abgefchliffene und abgenuzte Sorten erhalten, fo werden die etwelchen Mehrkosten einer neuen Prägung von kleinen Silbermünzen um fo mehr gerechtfertigt. -- Außer diesen follen aber auch noch für eine Summe von Fr. 500,000 Billonmünzen fabrizirt werden, deren Prägung einen jene Kosten weit übersteigenden Gewinn ergibt, wodurch nicht nur jene Kosten vollständig gedekt, fondern auch die ..Berlustbetreffnisse der Kantone in nicht unerheblicher Weise vermindert werden. Wir führen Ihnen als Belege hiefür die Rechnung vor, wie sie sich bei Annahme des ständeräthlichen Antrages stellen würde : Es sollen geprägt werden:

Fr. 1,500,000 in iFr.-Stüken 7500 Kilo,

zu Fr. 82 . . . . . Fr. 6,150

,, 2,500,000 in 1-Fr.-Stüken 12500 Kilo,

zu Fr. 1. 28 . . . . ,, 16,000

,, 1,000;000 in 1/2-Fr.-Stüken 5000 Kilo,

zu Fr. 1.94 . . . . " 9,700

Fr. 5,000,000

Fr. 31,850

Provision, Verpakung, Transport u. s. w.

6 p. %0

,, 30,000

Gesammtkosten der Silberprägung betragen Fr.

61,850

176 Dagegen ergibt die Billonprägung den Nominalwerth von . Fr. 500,000

Diefe 2,500,000 Zwanzigrappenstüke wiegen aber 8135 Kilo und kosten daher zu Fr. 40 per K i l o . . . . . . . . . . . 325,400 so daßsichhier ein Ueberschnß von . . Fr. 174,600 ergibt; und werden hievon obige . . . ,, 61,850 abgezogen; so bleibt noch immer ein Ueberschuß von Fr. 112,750 welcher unter die Kantone zu repartiren ist.

Sie werden sich, Tit., hieraus überzeugen, daß in finanzieller Beziehung die beantragte Maßregel weder für den Bund noch für die Kantone neue vermehrte Lasten zur Folge haben, sondern daß vielmehr für leztere eine Erleichterung eintreten würde. Es bleibt nns daher nur noch die Frage zu berühren übrig, ob nicht durch die empfohlene Billonvermehrung die Masse dieser Sorten zu groß wird und ob wir dabei nicht Gefahr laufen, jene Uebelstände in nnferm Münzwefen wieder herbeizuführen, aus denen sich gerade jezt die Schweiz mit großen Opfern zu befreien bemüht ist. Sie werden sich, Tit., aber auch in diefer Beziehung beruhigen, wenn Sie berüksichtigen, daß die Zirkulationssumme an Billonmünzen sich wohl auf nahezu Fr. 8,000,000 belief, währenddem die neuen Prägungen nur Fr. 4,750,000 liefern werden.

Jn dem Bisherigen finden wir die Motive,.um Jhnen die Mehrprägung, fowohl hinsichtlich der kleinen Silbersorten, als auch hinsichtlich der Billonsorten zu empfehlen.

Was die Bestimmung der einzelnen Sorten betrifft, so besteht in dieser Beziehung eine Verschiedenheit zwischen dem Antrage des ..Bundesrathes und der Schlußnahme

177 des Ständerathes. . Jener hat von der durch den Experten vorgeschlagenen Prägung von Halbfrankenstüfen abstrahirt, dieser hat diese Sorte wieder aufgenommen.

Der Bundesrath ließ sich hierbei durch die Ansichten der Münzkommission leiten, daß die Fabrikation dieser Sorte die kostspieligste sei, und daß sie vielleicht zweckmäßiger einer zu errichtenden kleinen schweizerischen Münzstätte vorbehalten bleibe, -- der ständeräthliche Bericht hingegen hielt die Erstellung einer solchen zur Zeit noch für sehr zweifelhaft, während dem er das Halbfrankenstük als eine für den Verkehr fehr'zwekmäßige, ja selbst notwendige Sorte ansieht, den Unterschied vom 20 Rappen- bis zum Frankenstüke als zu groß bezeichnet und sich dießfalls auf die im füddeutfchen Münzgebiet gemachten Ersahrun-

gen stüzt.

Ihre Kommission schließt sich dieser Anschauungsweise an, und wünscht daher das Halbfrankenstük ebenfalls in der vorgeschlagenen Weife in die neue Prägung anfgenommen zu fehen.

Bevor wir fchließen, haben wir noch einer Anregung zu gedenken, welche im Schooße des Nationalrathes gemacht worden ist, dahin gehend, ob nicht eine Abänderung des Averses der Silbermünzen vorgenommen werden folle. Jhrc Kommission hat auch diesen Punkt erörtert, allein sie hat'sich nicht überzeugen können, daß für die Bundesversammlung hinreichende Gründe vorliegen, um in dieser Beziehung in die Thätigkeit der ausführenden Behörden einzugreisen.

Wir schließen mit dem Antrage, es möge Jhnen ge-

fallen, den Gefezesvorschlag über Mehrprägung schwei-.

zerischer Theilmünzen, wie er aus den Beratungen

178 des Ständerathes hervorgegangen ist, unverändert anzus nehmen.

B e r n , den 6. August 1851.

Die Mitglieder der K o m m i f s i o n : Waller.

Pener im Hof, Berichterstatter.

Alméras.

# S T #

.Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(13 Oktober 1851.)

Zum Kreiöpostdirektor in Aarau wurde gewählt: Herr Regierungsrath Rudolf Lindemann in Aarau, gebürtig von Fahrwangen, mit einem Jahresgehalte von

Fr. 2600.

(14. Oktober 1851.)

Zum Pulververkäufer ward patentirt: Herr Franz Haufer in Glarus.

(15. Oktober 1851.

Herr Bonaventura Meyer in Olten, gewes. Bataillonschef in der Fremdenlegion in Algerien, wurde zum Obersten im eibgenösn'schen Generalstabe erwählt; ferner zum Ambülanceärzt Hl. Klasse, mit I. Unterlieutenantsrang: Herr Gottlieb Heinrich Schnyder von Surfee, gegen-

jvärtig in Stäfis.

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