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.Ans den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 9. Dezember 1851.)

Die Preise des Schießpnlvers, wie sie nnter'm 4. dieß vom Finanzdepartemente b e a n t r a g t und in Nr. 62 dieses Blattes aufgenommen wurden, sind nunmehr vom Bundesrathe d e f i n i t i v festgesezt worden, wie folgt: Prima Nr. 1 -- 4 . . . 144 Rappen (Centimes).

" 5 . . . 140 ,, ,, 6 -- 8 . . . 130 " ,, 9 und 10. . . 114 ,, Seknuda,, 100 " (Vom 10. Dezember 1851.)

Mit Note vom 4. dieß macht die königl. bayerifche Gefandtfchaft, im Auftrage ihrer h. Regierung, dem .-Bundesrathe die Eröffnung, daß fremde Handelsreifende in den bayerischen Staaten keiner Patentabgabe unterworfen feien, in fo fern in ..deren Ländern den bayerischen Bürgern Gegenrecht gehalten werde. Von dieser Eröffnung wurde den fchweizerifchen Kantonsregierungen durch ein Kreisschreiben Kenntrnß gegeben, und dieselben zugleich nm gefällige Mittheilung derjenigen Taxen ersucht, welche in ihren refp. Kantonen von den Handelsreisenden bezogen werden, und wie sie, im Hinblike auf obige Erklärung, die bayerischen Handelsreisenden in Zu« kunft zu halten gedenken.

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(Vom 12. Dezember 1851.)

Unter'm 28, v. M. empfiehlt die Regierung von ©t.

©allen dem Bundesrathe das Gesuch der dortigen Gemeinden Degersheim, M o g e l s b e r g , Brunnadern und O b e rh e lfe n fch w e i l, um Errichtung eines Postkurfes auf der neu erbauten Straße von Herisau nach Brunnadern.

Mit Rüksicht jedoch darauf, daß von Herisau ans, durch das Toggenburg fchon ein regelmäßiger Postkurs besteht, und durch Botendienste für die von der Haupt« strage entlegenen Gemeinden und Höfe hinlänglich ge* sorgt ist, wurde in das Begehren nicht eingetreten«

(Vom 15. Dezember 1851.)

Das vom 13. d. M. datirte Gefuch der Regierung

von Wallis, um Erhöhung der Postregalentfchädigung für den dortigen Kanton, wurde an die betreffende Kommission des Ständerathes gewiesen, weil die Feststellung der Entschädigungen für die Abtretung des Postregafô der Bundesversammlung zusteht.

Hr. Jean G e n o u x in Grand Saeconex, Kantone Genf, Wachtmeister im Gränzwächterkorps, ist zum Zollïontrolleur in Grand Saeconex gewählt worden.

Die Regierung von Genf meldet mit Schreiben vom 12. dieß, daß sie allen ihren Landjägerposten den bestimmten Befehl ertheilt habe, den eidgenössischen Gränz.vächtenv wo es no'thig sein sollte, Beistand zu leisten.

325 damit dem an verschiedenen Gränzpunkten des Kantoni.

Genf stattfindenden Schmuggelwesen Einhalt gethan werden könne.

(Vom 16. Dezember 1851.)

Jn der Voraussicht, daß die bisher geprägten Einrappen* oder Centimenstüke für den Bedarf in den Kantonen nicht ausreichen, wurde beschlossen, bei der hohen Bundesversammlung um Bewilligung einer Mehrprägung von 2 Millionen der gedachten Scheidemünze einzukommen.

Vom 17. Dezember 1851.)

Die Einlösung ,,der alten Schweizermünzen in den

Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden soll, zufolge heutigen Beschlusses, mit 1. Januar 1852 gleichzeitig beginnen.

(Vom 18. Dezember 1851.)

Zu Postbeamteten wurden gewählt :

1) Zum zweiten Kommis der Distribution auf dem Hauptpostbüreau Neuenburg: Herr H e n r i Brequet von Neuenburg, bisher zweiter Kommis der Expedition daselbst, mit einer Jahresbefoldung ven Fr. 750 a, W.

2) Zum zweiten Kommis der Expedition dafelbst : Herr F r a n ç o i s C o u r t e in Neuenburg. Jahresbefor*

dung Fr. 700 a. W.

3) Zum dritten Kommis der Expedition dafelbfh Herr P a u l P er r e t, gegenwärtig vierter Kommis auf

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dem Postbüreaux La-Chaur-de-fonds.

Jahresbefoldung

Fr. 600 a. W.

4) Zum vierten Kommis auf dem Postbüreau La* Chaux-de-fonds : Herr E m i l e G auch et, gegenwärtig provisorischer Gehilfe auf dem Hauptpostbüreau Neuenburg. Jahresbefoldung Fr. 600 a. W.

5) Zum dritten Kommis auf dem Poftbürean LaShaux-de-fonds: Herr H euri P e r r e t , gegenwärtig fünfter Kommis dafelbst. Jahresbesoldung Fr. 600 a. W.

6) Zum fünften Kommis auf dem Postbüreau La.?

Chaux-de-fonds : Herr C h a r l e s H e n r i D e s c o m b e s , gegenwärtig provisorischer Gehilse auf dem Postbüreau Le-Locle. Jahresbesoldung Fr. 500 a. W.

(Vom 19. Dezember 1851.)

Der Bundesrath hat den Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt, portofrei im ganzen Umsange

der Schweiz, für dos Jahr 1852 auf Fr. 4. 40 Rp.

neue Währung festgefezt.

Zum Kommis auf dem Hauptpostbürean Bern ist gewählt worden: Herr C h a r l e s V i l l a r s in Bern, mit einer Jahresbesoldnng von Fr. 500 a. W. ; und Herr Jos. B a l z e r , Gastwirth in Mühlen, Kantons Grau» bünden, zum Posthalter daselbst, mit einem Jahresgehalte von Fr. 70 a. W.

Berichtigung

eines Drnkfehlers in lezter Nummer

diefes Blattes : Der Familienname des neunten Erfazmanns de.1 schweizerischen Bundesgerichts ist B i a n c h e t t i , und nicht Cianchette.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1851

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3

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63

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20.12.1851

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323-326

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