319 Ausnahme der Vorschriften über Assekuranzanstalten belegt werden. Die Einfuhr der Eifenbahnfchienen ist vom
Zoll befreit.
Art. 25. Dem Bundesrath steht im Allgemeinen die Oberaufsicht über die Organisation der Verwaltung und
die pünktliche Handhabung der Beschlüsse der Bundes-
versammlung und insbesondere die ©utheißung der BauPläne, der Fahrtenpläne und die Erlassung angemessener Vorschristen über die Sicherheit des Dienstes zu.
Art. 26. Der Bundesrath ist beauftragt, mit den betheiligten Kantonen fofort in Unterhandlung zu treten und die Vorschläge zu den weitern Schlußnahmen der Bundesverfammlung vorzulegen.
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Ans denVerhandlungen des schweizerischen
Bundesrathes.
(Vom 22. März 1851).
In einer Depesche des schweizerischen Konsuls in Marseille wird dem Bundesrathe die Mitt'heilung gemacht, daß viele Schweizer aus dem Kanton Wallis mit ihren Familien daselbst anlangen, um nach Afrika auszuwandern. Diese Familien seien aber meistens von Geldmitteln entblößt, und es sei zu befürchten, daß diefelben in ihren Erwartungen getäufcht werden. Das Klima sei in Afrika für Schweizer ungefnnd, und es befinde sich in Europa Sand, das mit mehr Vortheil bebaut werden könne.
320 W a h l e n : Zum Pofihalter in Sumiswald: Hr.
Ulrich Pfister; Gehalt: Frk. 450. Zum Pofthalter i« ®u* reu: Hr. Chr. Riesen; Gehalt: grk. 200. Zum Commis im Briefexpeditionsbüreau in Bern: Hr. Ch. Andres; Gehalt : grk. 600. Zum fiebenten Commis im gleichen Büreau: Hr. Carl Schlapbach; Gehalt: Frk. 500.
(Vom 24. März 1851).
Die Kommando's für die dießjährigen Wiederhol
lungskurse für die Artillerie find auf den Antrag des Militärdepartements durch nachfolgende Offiziere des eidgenössischen Artilleriestabs bestellt worden:
Waffenplaz:
I. Aarau: Kommandant: Hr. Oberstlieutenant Manuel, in Burgdorf.
(Adjutant: ,, Oberlieutenant Vogel, in Zürich).
IL Bière: I.Kommando:" Oberstlieutenant Delerageaz, in Lausanne.
(Adjutant : Hr. Hauptmann Roy, in St. Johann).
IIL 2. ,, Hr. Oberstlieutenant Wenger, in Lausanne.
(Adjutant: Hr. Hauptmann Marcel, in Lausanne).
IV.
, Hr. Oberstlieutenant Crinsoz, in Cottens.
(Adjutant: Hr. Hauptmann Girard, in Renan).
v. Zürich: 1. ,, Hr. Oberfilieutenant Näss, in St. Gallen.
(Adjutant: Hr. Hauptmann ' Gonzenbach, in Aarau).
3.
321 VL Zürich: 2. Kommando: Hr. Major Iul. Bürkli, in
Zürich.
VII. Colombier:
,,
" Major von Orelli, in
VIII. Thun: 1.
"
IX.
,,
" Oberstlieutenant Funk, in Bern.
(Adjutant: Hr. Hauptmann von Muralt, in Zürich).
Hr. Major Rust, in Solothurn.
(Adjutant: Hr. Lieutenant Pestalozzi, in Zürich).
Zürich.
"
2.
Zum eidg. Stabsfekretär wurde gewählt: Hr. Paul Wulliemoz, von Peterlingen (Kantons Waadt), in Bern.
Auf deu Vorschlag des ginanzdepartements find zu
Kommissarien zur Beaufsichtigung der Münzeinschmelzung ernannt worden :
Hr. Alt-Administrator I. B. Sidler, Mitglied des schweizerischen Ständerathes, in Luzern.
Hr. Karl Bel, Graveur in Lausanne.
Unter Bezugnahme auf den Bundesbeschluß vom 2.
Dezember 1850, betreffend entsprechendere Herausgabe des Bundesblattes wurde beschlossen: Die in Kraft getretenen Gefeze, Verordnungen und Reglemente sollen vom 1. Iuli 1851 an nicht mehr in den Kontert des Bundesblattes ausgenommen, sondern demselben in einzelnen Bogen, mit fortlaufenden Pagi* naturen versehen, als gortsezung der offiziellen Sammlung, beigelegt werden.
322 (Vom 26. März 1851).
Zum fchweizerischen Konsul für die Staaten Missouri und Illinois (Resicenz St. Louis) wurde gewählt:
Hr. Adolph Eugen Bandelier, gew. Regierungsrath in Bern, gegenwärtig Kaufmann in Highland, bei St. .Louis.
.Pr. I. I. Rychener, Professor der ...thierheilkunde in Bern, wurde zum eidg. Stabspferdearzt mit ·-pauptmannsrang ernannt.
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Beschluß des
schweizerischen Bundesrathes, betreffend das Dekret des Grossen Rathes des Kantons Luzern, vom 8. März 1851 über den Holzschlag.
(Vom 26. März 1851).
Der schweizerische Bundesrath,
nach Einficht des ihm laut Art. 29 der Bundesverfassung zur Prüfung vorgelegten Dekretes des Großen Rathes des Kantons Luzern über den Holzfchlag vom
8. März 1851, in Betracht, 1) daß der erste Artikel des Dekretes für die, von der Regierung des Kantons Luzern als Zweck angegebene Schonung der Wälder und Sicherung der darauf ruhenden Hypothekarforderungen vollständig genügend erscheint;
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1851
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
16
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.03.1851
Date Data Seite
319-322
Page Pagina Ref. No
10 000 600
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