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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 23. August 1851.)

...Der Bundesrath hat dem ©chavsschüzen Jakob Eatiamasch von Ems (©raubünden), welcher mit eigener ·Lebensgefahr zwei seiner im Bodensee beim Baden untersinkende Kameraden rettete, 20 Fr. n. W. und eine Ur* ïunde zur Erinnerung an seine menschenfreundliche That îustellen lassen.

Jn Folge des Ablebens des Herrn alt-KanzleidirektorS Ißinzenz von Planta, wurde der Herr Oberst G. Buol von Parpan, zum eidgenössischen Kommissär sür die Gränzbereinigung zwischen Oesterreich und der Schweiz längt..!

der ©rcinze des Kantons Graubünden ernannt.

Die Nebenzollstätte in Martigny ist nach La Forelas, unterhalb des ColdeBalme, und diejenige von Monthei; ·nach Margins verlegt worden.

Behufs beförderlicher Zurükziehung der alten Münzen aus dem Verkehr wurde beschlossen, sämmtlichen Kantonen die Portofreiheit der Geldsendungen für die Münzeintt)echslungsbüreau.r zu gestatten. Zugleich wurde das Post* département beauftragt, die nöthigeu postalischen Vorfchristen zur Verhütung allfälligen Mißbrauchs diese.-.: Portofreiheit zu erlassen und zu veröffentlichen.

Nachdem laut Beschluß vom 28. Juli d. J. der Termin für die Einlösung der alten schweizerischen Münzen in de«

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Kantonen Waadt und Genf aus Çen 1. August, und laut Beschluß vom 8. August d. J. in dem Kanton Wallis auf den 1. September sestgesezt worden ist, ward nun au
(Vom 25. August 1851).

Herr ©aussen-Huber ist aus sein Ansuchen von der ©telle eine...« Inspektors der Gränzzollwache im Kanton ©ens, unter Verdankung seiner geleisteten eisrigen Dienste, enthoben worden. Ebenso wurde dem Zolleinnehmer in ...Bersoix die verlangte Entlassung von seiner Stelle ertheilt.,

Die durch Resignation erledigte Zolleinnehmerstelle in Gastasegna ist durch die Wahl des Herrn E. J. Cabrin »on Fellers zum Einnehmer daselbst, wieder besezt »vorden. Besoldung: Fr. 1200 n. W.

(Vom 26. August 1851.)

Der Bundesrath hat dem Dekrete des Landrathes von Uri, vom 14. d. M., die Umwandlung der alten Münzwährung in die neue Währung im Kanton Uri betreffend,, feine Genehmigung ertheilt.

..Bunbesblatt. Jahrg. III. . Bd. Ii."

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1851

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3

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47

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30.08.1851

Date Data Seite

16-17

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