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6. Die durch die Herren N. N. endosfïrten Wechselt auf Paris werden al pari, Werth, fünf ..tage vor VersaUzeit und unter Abzug der Zinsen zu 3'/2 % pro Anno für die weiter laufenden Tage geliefert.

7. Für Kommission und alle Kosten erhalten die Herren N. N. »/4 % ihrer Baarzahlungen oder Rimessen..

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Ans den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 7. März 1851).

© esc z , betreffend

ï>ie Handänderungsgebühr in Frankreich, gegenûbeï ausländischen Rentenbeilzern.

...Dem Bundesrathe wurden vom schweizerisclen Geschäststräger in Paris, in Folge vorgekommener Anstände von Ausländern den sranzofischen Behörden gegenüber, die Bestimmungen eines im Iahre 1830 in Frankreich erlassenen Gesezes mitgetheilt, nach welchen Ausländer eine Handänderungsgebühr zu bezahlen haben, ehe eine Rente auf fie übergehen kann.

Da die Veröffentlichung dieser neuen fiskalischen Verfiigung für einen großen Theil des Publikums von In« teresse sein und dasselbe veranlassen kann, den Geldan* wendungcn im Inland den Vorzug einzuräumen, so hat der Bundesrath beschlossen, diese Verordnung der fran*

271 zösifchen Regierung durch das Bundesblatt bekannt ju machen : ,, © e s e j »cm

15. bis 22. Mai 1850, die Fesiseznng dee Ein* nahmenbüdgetS sür 1850 betreffend.

Tit. 3.

,,lieber die ·Sinregistrirung.

,,Art. 7. Die -"·"...andändwtngen wegen ...Codsäffen und ,,die geschenksweisen Uebertragungen unter Lebenden, ,,mittels Eintragung in das große Buch der Staatsschuld ,,·oon Frankreich, find den, für Erbschaften und Verga* ,,bungen sestgesezten Steuern zu unterwerfen.

,,Dieses findet ebenfalls Anwendung aus die wegen ,,...Codsällen eintretenden £andänderungen von ausländi* ,,schen öffentlichen gonds und Aktien von industriellen oder ,,jjinanzgesellschaften und Vereinen, welche von einer unter ,,die französischen Geseze gehörenden Verlassenschast her,,rühren, sowie auf die geschenksweisen nebertragungcn ,,unter Lebenden von derartigen Werthschaften zu Gunsten ,,eines Franzosen.

,,Der Kapitalbetrag, nach welchem die Einregistrirungs.« ,,gebühr berechnet werden soll, ist nach dem mittlern Bor,,senkurs des Xages der ttebertragung zu bestimmen.

,,Wenn es sich um Werthschaften handelt, die an der ,,Borse nicht in Umlauf gebracht werden, so wird der ,,Kapitalbetrag durch die Schäzungsangabe der Partheien ,,(der Betheiligten), gemäß Art. 14 des Gesezes vom ,,22. grimaire .des Iahres 7, bestimmt, unter Vorbc* ,,halt der Anwendung des Art. 39 des nämlichen Gc* ,,fezes, wenn .oie Schäzung unjureicheno gesunden wird."

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(Vom io. März 1851).

Zum eidgenosfischen Kommissär nach dem Kanton Tesfin, in Angelegenheit der italienischen Flüchtlinge und der ungarischen Deserteurs, wurde gewählt: Herr Nationalra.h Dr. A. R. P l a n t a , von Samaden, Kan# tons Graubünden.

(Vom 12. März 1851).

Da in golge der neuen Militärorganisation die bisher provisorisch besezten Stellen des Oberstquartiermeisters und Oberstartilleriehvspektors nunmehr an den Inspektor des Genie's, und an denjenigen der Artillerie übergehen, so hat der Bundesrath zum Inspektor des Genie's ernannt: Den Herrn eidgenössischen Obersten Buchwalder von Delsberg, und zum Inspektor der Artillerie:

den Herrn eidgenosfischen Obersten Bischer von Reinach.

Der -..Bundesrath hat folgende Veförderungen und Ernennungen in den eidgenössischen Stab vorgenommen 5

A. Beförderungen.

1. Im Geniestab.

Zum D b e r l i e u t e n a n t : üjjerr Gränichcr, Gustav, von Zofingen.

2. Im A r t i l l e r i e s t a b .

Zum ..Dberstlieutenant.

.£err Wenger, Ludwig, von Lausanne.

273

B. Neue SBahlen.

1. Im G e n e r a l s t a b .

Zum H a u p t m a n n : Herr de Latour, Kaspar, von Brigels in Tavanasa, gewesener .-pauptmann in römischen Diensten.

2. Im A r t i l l e r i e s t a b .

Zu M a j o r e n : Herr Paravieini, Rudolf, von Basel.

Herr Schmidlin, Theodor, von Aarau.

Als Ehrengabe für das im laufenden Iahre in Genf abzuhaltende eidgenöffifche Ehr- und Freischießen wurde die Summe von gr. 1000 neuer Währung bestimmt.

Zum Kontrolleur an der .fjauptzollstätte Rorfchach wurde gewählt: Herr Karl Schindler,
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1851

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1851

Date Data Seite

270-273

Page Pagina Ref. No

10 000 588

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