112 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 24. und 27. Januar 1851).

W a h l e n , Herr Miauton, bisheriger Pojtyferd-3 halter in Henniez (Waadt), wurde zum Pofihalter da* selbst; Herr François Chevalier, bisheriger Kontroleur in Nyon, zum Einnehmer im Niederlagshause in Sau« sänne (Besoldung: Fr. 800); ferner Herr Joh. Jako& Bollin von Altdorf zum Zolleinnehmer in Dörflingen (Besoldung: gr. 490), und Herr I. Ruegg von Schafs* hausen zum Zolleinnehmer in Durfigraben (Besoldung.;

8r. 392) gewählt.

Herr Kommandant J. Gras von Rafz, Kt. Zürich, ist zum ersten Jnstruktor der Scharfschüzen gewählt wor« den. Jährliche Besoldung 20O0 Schweizerfranken.

Ferner find gewählt zu eidgenösfischen Stabssekretävs die Herren Ioh. Georg B u r k e r t von Bürgten, Kt.

...thurgau, und £. Oboussier von Genf.

Herr Ioh. Winterberger von Meyringen, Kt.

Bern, hat die Stelle eines Kopisten und Abwarts des SUilitärdepartements erhalten.

Bezüglich der von einem ,,Unbekannten" ans Karls* ruhe dem Bundesrathe eingesandten Summe von fl. 50 in würtembergischen Bankscheinen als ,,Ersaz für die der eidgenösfischen Bibliothek entnommenen Bücher" wurde beschlossen: es sei dieser Betrag zur Ergänzung von vorhandenen Lücken in den wichtigern Werken der eid-* genösfifchen Bibliothek und zur Anschaffung von neuen literarischen Werken zu verwende«.

113

A n z e i ge.

Saut Bericht des schweizerischen Generalkonsuls in ..Neapel ifl durch ein königliches Dekret vom 12. v. SDÌ.'

die Käseeinfuhr nach Sizilien sür das ganze Jahr 1851 frei gegeben worden. Derselbe machte hiebei die Bemerknng, daß diese igreigebung hauptsächlich den Käseu aus der Jnsel Sardinien zu gut kommen werde, welche wegen ihres geringen Preises ihren £auptabsaz in Sizilien finden.

Berichtigung.

Artikel 15, Absatz 3 und Artikel 26 im Postvertrage zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreiche Sardinien, abgedruckt in Nr. 3 des Bun* desblattes vom 18. Januar 1851, find zu berichtigen,

wie folgt :

Art. 15, Nr. 3. ,,Für die Korrespondenz ans dem Königreiche b e i d e r Sizilien dreißig Centimen für den einfachen Brief, und fünf Centimen für eine Zeitung oder einen Druckbogen, als Ersatz der Tranfitgebühren durch den Kirchenstaat und ïoskana."

Art. 26. ,,Ohne Berechnung von Porto übermitteln sich die beidseitigen Postverwaltungen die von einem nach dem anderen Staate gerichtete Korrespondenz, welche aus* schließlich nur die verschiedenen Staatsdienstzweige betrifft, $, V ivenn sür diese Korrespondenz in dem Staatsgebiete, Welchem der absendende Beamtete oder die absendende Behörde angehört, rportosreie Besörderung besteht.

Wenn sodann die -..Behörde oder der Beamtete, an den die Korrespondenz gerichtet ist, gl-ichfaßs die ..Porto* -, freiheit genieft, so wird dieselbe g a n z taxfrei abge* b

114 geben; ist aber solches nicht der gali, so wird diese Korrespondenz lediglich nur nach dem ..Earife für das eigene Sandesgebiet am Bestimmungsorte mit der inlän# dischen Tare belegt."

Bern, am 28. Januar 1851.

Sie schweizerische Bundeskanzlei.

v;

,

.

·

·

>

.

-

·

·

.

.

.

,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1851

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.02.1851

Date Data Seite

112-114

Page Pagina Ref. No

10 000 555

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.