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Schweizerisches

Jahrgang III. Band ni Fr o.

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Samstag, den 27. Dezember 1851.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für bas Jähr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i grtn. 3.

Jnserate sind f r a n k i r t an die Expedition einznfenden. Gebühr l Batzen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht der

Kommission des Nationalrathes über die Erstellung eines elektro-magnetischen Telegraphennezes in der Schweiz.

(Vorn 14. Dezember 1851.)

Tit. ; Indem die unterzeichnete Kommission Jhnen einen etwas veränderten, von dem Vorschlage des Bundesrathe.-.?

in einigen Punkten abweichenden Gefezentwurf über Erstellung elektrischer Telegraphen vorlegt, sieht sie sich veranlaßt, demselben einige Worte der Rechtfertigung undnäherer Erläuterung beizufügen.

...BHndtsblatt Jahrg. III. «d. III.

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332 Eingang und Art. 1.

Was vorerst das Bedürfniß und die Notwendigkeit der Erstellung elektrischer Telegraphen in der Schweiz anbetrifft, so geht die Kommission mit den in der Botschaft des Bundesrathes ausgesprochenen Ansichten ganz uberein, daß nämlich dieselben für die Schweiz zur Lebensfrage geworden sind, wobei es sich nicht sowol um die E r w e r b u n g n e u e r ...ßortheile, als um die B e h a u p t u n g und .Sicherstellung der bereit..?

bestehenden Verhältnisse handelt.

...Oer positive Nuzen der elektrischen Telegraphen ist zwar für sich schon groß genug, um ihre Erstellung zu rechtfertigen; denn, gehörig organisirt, sind sie nicht nur

ein wichtiges Mittel der Administration und der Handhabung der Polizei, sondern auch ein wahres National...Sertheidigungsinstrument, indem sie im Fall eines Kriege..?

die Zusammenziehung, Vertheilung und Direktion der Nationalstreitkräste ungemein erleichtern, während sie in Friedenszeiten für die Förderung der materiellen Interessen von unberechenbarem Vortheile sind, indem sie einerseits die Verbindung der einheimischen produktiven Kräfte und die Arbeitstheilung erleichtern helfen, und anderseits unfern Industriellen die Gelegenheit darbieten, zu jeder ·Stunde im Tage mit den entserntesten Handelspläzen Europas in Verbindung zu treten.

Indessen könnte man vielleicht gerne auf alle diese positiven Vortheile Verzicht leisten, wenn es nämlich in unserer Macht stünde, in allen den berührten Beziehungen den bisherigen Standpunkt zu behaupten, und wenn wir nicht genöthigt wären, vorwärts zu schreiten, um nicht zurük zu bleiben. Dazu sind wir aber von dem Augen...

blik an gezwungen, als man sich in allen Nachbarstaaten

333 der elektrischen Telegraphen bedient. Jn der That, die Nachtheile, die zu erwarten steh«, wenn wir keine Telegraphe« herstellen, sind so groß, so in die Augen fallend, daß eine Aufzählung derfelben wol hier überflüfsig erscheinen mag. Eine solche Unterlassung ware mit einem Worte nicht nur eine G e f ä h r d u n g aller u n f e r e r g r ö ß e r n I n d u s t r i e n , welche dieses Mittel schneller uDîittheilung entbehrend, die Konkurrenz mit dem Auslande nicht mehr anshalten könnten, sondern es ware unter Umständen auch eine u n v e r a n t w o r t l i c h e Gef ä h r d u n g d e r Sel&stständigkeit u n s e r s Vaterl a n d e s selbst, wenn namentlich in Kriegszeiten der Feind mit Blizesschnelle über seine Streitkräste verfügen könnte, während wir höchstens mit der Schnelligkeit eines Pferdes nachkommen würden.

Wenn daher Jhre Kommission über den Nnzen, das Bedürsniß und die Notwendigkeit der Erstellung von elektrischen Telegraphen mit der Botschaft des Bundesrathes einig geht, fo ist sie ebenfalls entschieden der Ansicht, daß dieselben n ach e in e m die Nationalint er essen und das W o h l des G e s a m m t v a t e r l a n d e s waljr e n d e n System d u r c h z u f ü h r e n sind, u n d daß d a h e r i h r e A u s f ü h r u n g w e d e r u n b e d i n g t und in allen Fällen den einzelnen K a n t o n e n , noch u n b e d i n g t d e r P r i v a t s p e k u l a t i o n z u überlassen ist. Dieses ist denn auch das einzige Motiv Jhrer Kommission, die Erstellung der elektrischen Telegraphen, als Sache des B u n d e s zu erklären.

Nicht weil möglicherweise die elektrischen Telegraphen dem Postregal Eintrag thun, oder demselben ...ßortheilc bringen können, soll die Erstellung derselben Bnndessache sein, denn das Wurde [0 viel sagen,'als dem Bliz den

334 uïiadschuh des Postwagens unterlegen zu wollen ; nein, sie

ist Sache des Bundes, weil das Wohl des Gesammtvaterlandes es so erfordert, und die Bundesakten Art. 21 solche Fälle wohlweislich vorausgesehen hatten.

Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß die Erstellung elektrischer Telegraphen, wie überhaupt die Anlegung aller neuen Kommunikationsmittel entweder bindend und kräftigend ans die moralische oder materielle Einheit eines Landes machtig einwirken, oder auch dieselben erschlaffen oder zerstören kann, je nachdem man bei der

Anlage derselben zu Werke geht und ein zwekmäßiges oder unzwekmäßiges System befolgt. Nun dürfen wir nicht vergessen, daß die Schweiz viele natürliche Elemente der Trennung in sich trägt, welche sowol in den physischen ...Serhältnissen des Landes, als in den verschiedenen materiellen, landwirthschastlichen und industriellen Interessen der Kantone und Landrätheile und in der Verschiedenheit der Sprache und der Religion liegen, und daß wir uns daher hüten sollen, dieselben auf kunstliche Weife noch ·ut erhöhen und zu vermehren. Jn dieser Beziehung

darf es der obersten Landesbehörde nicht gleichgiltig sein,,

cb vermöge des elektrischen ] Telegraphen z. B. Genf und Basel näher bei Paris zu liegen kommen als bei der Bundesitadt, St. Gallen näher bei München, als bei Zürich und Chur, Zürich näher bei Frankfurt als bei den Urkantonen u. s. w., denn durch ein solches einfeitiges Verfahren würden alle diese Ortschaften und ©egenden mit taufenden von neuen moralischen und ·materiellen Banden an das Ausland geknüpft, während Ite im gleichen ...Serhältnisse den übrigen Theilen des Sandes fremd werden müßten. An die Leichtigkeit des .persönlichen, schriftlichen und telegraphifchen Verkehrs

335 knüpft sich notwendiger Weise auch der materielle Verkehr, die Geschäftsverbindung, der Handel, die Association des Kapitals wie der Arbeiterkräfte an, und diese sollen vor Allem aus für das e i g e n e L a n d f e l b s t g e w o n n e n , begünstigt und gefördert, oder wenigstens nicht den momentanen Interessen einzelner Industriezweige oder dem Jnteresse einzelner Ortschaften, welche nur die Handels- und Gewerbsverbindung mit dem Auslande im Auge haben, geopfert werden.

Hiezukommen dann noch die a d m i n i s t r a t i v e n und m i l i t ä r i s c h e n R ü k s i c h t e n , die Rüksichten auf Vertheidigung des Vaterlandes. Ein einziger Blif auf das Telegraphennez Europa's zeigt uns, daß alle Staaten bei der Anlage desselben sich vorzüglich durch politische und militärische "Rüksichten haben leiten lassen, und wenn wir uns auch davon keine übertriebene Erwartungen machen,

so liegt doch darin ein Fingerzeig für die Schweiz, diese Rüksichten nicht ganz außer Acht zu lassen.

Soll daher die Erstellung eines Telegraphcnnezes we..

sentlichdazu dienen, den s c h w e i z e r i s c h e n H a n d e l und d i e J n d u s t r i e d e r V o r t h e i l e schneller K o m m u n i k a t i o n mit allen großen Handels- und Jndnstriezentralpunkten Europas theilhaftig zu m a c h e n , f o soll d a b e i n i c h t w e n i g e r a u s m ö g lichste E i n i g u n g d e r m a t e r i e l l e n , m i l i t ä r i s c h e n u n d m o r a l i s c h e n K r ä s t e , a u f H e b u n g u n d 'Beïebung des Nationalgeistes Rükficht genornmen w e r d e n . Damit aber diefes geschehe, so muß die Erstellung der Telegraphen Sache d e s B u n d e s sein.

Es sind zwar Jhrer Kommission alle die Grünbe nicht fnt;.;an;-jen, welche dafür fprechen könnten, die Erstellung eines Telegraphennezes der Privatfpekulation oder den

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Kantonen zu überlassen;.sie mußte aber davor warnen, für fo hochwichtige Jnteressen des Vaterlandes, wie sie hier mit in Betracht kommen, den Z u f a l l walten, oder sich in's Schlepptau einiger Privaten oder Kantone nehmen zu lassen, welche jedenfalls zuerst ihr persönliches und kantonales Jnteresse verfolgen würden. Wenn das Beispiel von England und Nordamerika dagegen angeführt werden follte, so machen wir auf die isolirte Lage beider Länder aufmerksam, während die Schweiz im Herzen Enropa's liegt, welche Lage sie zur größern Vorsicht nothigt.

Dann darf man auch nicht vergessen, daß bei dem ausgebildeten Kreditsystem in Amerika und dem großen Kapitalreichthinn Englands die Regierungen dieser Länder nicht zu befürchten haben, daß zu w e n i g , eher daß zu v i e l e Telegraphenlinieu angelegt werden, während, wenn wir die Anlegung bei uns den Kantonen oder Privaten überlassen, es Jahre lang gehen dürfte, ehe einzelne, vielleicht nicht rentable, aber in adrnininistrativer, politischer und militärifcher Beziehung höchst wichtige Linien auogeführt würden.

Die Einwendung, es werde dadurch rniedex ein n e u e s H e e x e i d g e n ö s s i s c h e r B e a m t e n aufgestellt und die eidgenöfsifche Verwaltung mehr fompli.,irt, das Budget mehr belastet, ist allerdings richtig; indessen steht es der Bundesversammlung immerhin frei, falls sich daraus Uebelstände ergeben sollten, nach einigen Jahren die Verwalrnng und Ausbeutung der Telegraphen eiiier Gesellschaft oder den Kantonen abzutreten. Die Vorsicht erfordext aber, daß w e n i g s t e n s e i n s t w e i l e n der Bund die Sache an die Hand nehme, um fo mehr, als es sich auch darum handelt, die Bennzung der Telegraphen a l l e n S t a a t s b ü r g e r n unter g l e i c h e n Bedingungen frei zu

337 fjellen, um zu verhüten, daß sie nicht das Monopol nur einer Klasse der Staatsbürger werde.

Dieses sind die Gründe, welche Jhre Kommission bestimmten, den Eingang und den Artikel 1 des Gefezes in der gegenwärtigen Fassung vorzulegen.

Ad Art. 2 und 3.

Telegraphenlinien.

Jn Betreff der auszuführenden Telegraphenlinien, so hat sich die Kommission nicht verhehlen können, daß die vom Bundesrathe zur Ausführung vorgefchlagenen Linien, bei weitem nicht allen den Anforderungen entsprechen, welche man mit Recht von einem im allgemeinen Nationalintereffe zu erstellenden Telegraphennez fordern darf; hingegen hält sie dafür, daß sie eine solide Grundlage zu Deinem vollständigen System darbieten, denn sie sind [o gefuhrt, daß sie die Hauptpunkte des industriellen Lebens, des Handels und die meisten wichtigeren strategifchen Punkte der Schweiz berühren und zwar auf eine Weise, daß sie größtentheils hinter den natürlichen Ver-

theidignngslinien der Schweiz liegen und dabei auch eine ïeichte vielfeitige Verbindung mit den Telegraphen des-

Anslandes möglich machen.

Die Kommission unterschied Telegraphenlinien, welche s o f o r t hergestellt werden follen und theilte diese in Haupt« und Zweiglinien (Art. 2) nnd solche, welche nur unter Ersüllung gewisser Bedingungen ausgeführt werden können (Art. 3, 5 und 10).

Jn Betreff der Zweiglinien, so hätte die Kommission gerne noch den Transit- und industriellen Bedürfnissen der Kantone Graubünden und Appenzell, des Toggenbnrgs, Biels und des St. Jmmerthales Rechnung getragen. Bei

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dem gegenwärtigen Standpunkt der Unterzeichnungen hielt fie es aber nicht für rathsam,'in Beziehung einzelner Zweige weiter zu gehen, als der Bundesrath vorgeschlagen hatte. Durch die Erhöhung der zu verwendenden Summe

auf 400,000 Fr. wird es aber wahrscheinlich dem Bundesrath möglich werden, auch diesen Bedürfnissen zu begegnen, in fo fern die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt werden; vielleicht dürften dann auch administrative, politische und militärische Gründe den Bundesrath bestimmen, Zweiglinien in's Wallis und bis an die Gränzen des Engadins anszusühren, in so weit als die angewiesene Summe auch dazu hinreicht und auf den Betrieb fämmt-

licher Linien sich kein Defizit ergibt.

Was die Anfchließung an die Telegraphenl i n i e n der b e n a c h b a r t e n S t a a t e n anbetrifft, fo befindet sich die Schweiz in einer fehr vortheilhaften Lage, in fo fern als Aussicht vorhanden ist, daß eine nicht geringe Zahl von Telegraphenlinien in kurzer Zeit die Schweiz berühren werden, wonach folche Verbindungen

zwischen Rheinek und Höchst, Chur und Splügen oder Julier, Lokarno und -.Brissago, Genf und Ferner, Genf und St. Julien, Loele und Col des Roches, Bafel und .Haltingen ebenfalls in naher Aussicht stehen.

Ad Art. 4 und 5.

Budget, Kredit, Betriebskosten und Telegraphenbür eanx.

Der Bundesrath verlangte für die Erstellung der von ihm bezeichneten Linien Fr. 300,000. Jhre Kommission glaubt jedoch höher gehen zu sollen und zwar schon deß·halb, weil es ihr schien, rs sei der erste Kostenvoranschlag etwas niedrig angesezt, dann auch, weil sich die Sub-

339 skriptionen zu einem unverzinslichen Anlehen höher belaufen werden, und weil endlich die Aussicht vorhanden ist, daß sich das Unternehmen auch bei einer größern Kapitalanlage rentiren werde.

Zu nieder schienen der Kommission die Ansäze:

1) Weil bei der Berechnung bloß eine Streke von 2295/6 Stunden sür obere Leitung angenommen wurde, während sie wenigstens 242 Stunden beträgt.

2) Weil man möglicher Weise auf den Hauptlinien statt nur einen, zwei Eifendrähte nöthig erachten, oder gar statt Eisendraht den theureren Kupserdraht vorziehen wird.

3) Weil die Annahme von zehn größern und dreißig, kleinern Büreaur doch nur als ein Minium angesehen werden darf, das wahrscheinlich überschritten wird.

4) Weil die Herstellung der Büreanx schon deßhalb mehr als 1000 Fr. kosten wird, als man sich wahrscheinlich statt des wohlfeilen Morfceischen Apparats sich · des thenern von Herrn Hipp bedienen dürfte.

Dagegen belaufen sich gegenwärtig die bekannten Subfkriptionen für ein unverzinsliches Anleihen bereits auf Fr. 253,342 und von den Kantonen Aargau und Tessin sind noch weitere Beiträge bereits in Aussicht gestellt.

Betreffend die R e n t a b i l i t ä t des Unternehmens, so verweist Jhre Kominifsion auf die Botschaft des Bundesrathes, indem sie alle Ursache hat anzunehmen, daß die dort ausgesprochenen Erwartungen mehr als in Erfüllung gehen werden.

Es ist jedoch der Kommission nicht unbekannt geblieben, daß die Rentabilität des Unternehmens von meh= reren Seiten in Zweifel gezogen irn'rd; vorerst glaubt inan, das Anlagekapital werde sich höher belaufen, als

340 auf Fr. 300,000; dann hält man dafür, daß die Betriebskosten höher zu stehen kommen, als auf die devisirten Fr. 110,00 und endlich werde der Ertrag ein sehr geringer sein. Diese Einwendungen veranlassen die Koma mission, hierüber etwas ausführlicher einzutreten.

Was das Anlagekapital anbetrifft, fo geht bereits aus dem Gesagten hervor, daß Jhre Kommission ebenfalls die Ansicht theilt, es dürfte für die im Gefezentwurs speziell ana,eführ'ten Linien, von einer Gesamtlänge von 265 Stunden, die Summe von Fr. 300,000 nicht hinreichen; aber sie ist ebenfalls der Ansicht, daß sie Fr. 400,000 öder per Stunde Fr. 1510 jedenfalls nicht übersteigen werde, felbst wenn auf den frequentesten Linien doppelte Eisendrähte oder einfache Kupfcrdrähte hergestellt würden.

Unsere Gründe hiefür sind solgcnde : Erstlich belausen sich die Kosten der Erstellung der elektrischen Telegraphen in andern Ländern durchschnittlich nicht auf Fr. 1510.

Z w e i t e n s wurden die neuesten Linien in Deutschïand selbst mit Kupserdraht zu viel niedrigem Kosten an-

gelegt.

Es kosteten nämlich die Telegraphen anderer Länder für die Schweizerstunde : a. Jn Amerika, mit oberer Leitung, bei theurem Tag-

lohn. Fr. 2000 à 2500 . . .

Fr. 225O

b. Jn England, mit Gutta-Percha,

Fr. 2000 à 2500

,, 2250

c. Jn Frankreich, unterirdische

Leitung F r 2 5 ü 0 .

t

17OO

obertrd.lche Leitung l ^

Fr. 1600 ' Uebertrag

Fr

620O

341 d.

e.

f.

g.

h.

Uebertrag Fr. 6200 < Jn Preußen, oberirdifche Leitung, mit Knperdraht . , .

.

.

,, 1300 Jn Württemberg, oberirdische Leitung, mit Kupferdraht ,,1150 Jn Baiern, oberirdische Leitung, mit Kupferdraht ,, 1150 Jn Oesterreich, oberirdische Leitung, mit Kupferdraht ,, 800 Jn Baiern, oberirbische Leitung, mit Eisendraht ,, 750-

odfr durchschnittlich derLander Fr. 1419

zus. Fr. 11,350

Endlich liegt bereits ein Anerbieten breier Amerikaner vor, welche sich anheischig machen, die Tclegraphenlinien zu Fr. 1500 per Schweizerstunde auszuführen.

Bennzen »ir daher die Erfahrungen anderer Länder, fo fett im schlimmsten Falle die ochroeizerstunde Fr. 1500 jedensalls nicht übcxstfigen.

-.Betreffend die B e t r i e b s k o s t e n , so sind dieselben nach der Botschaft des Bundesrathes folgendermaßen berechnet: 1) Gehalte der Direktion, Mechaniker, Telegraphisten und Bedienstete 40 à Fr. 1600, zusammen Fr. 64,000 2) Bewachung der Linien . . .

Fr. 14,500 3) Unterhaltung ,, 21,500 4 ) Unvorhergesehenes .

.

.

.

" 10,000

Summa Fr. 110,000 worunter freilich die Zinsen des Anlagekapitals nicht inbegriffen sind, wonach sich die Summe auf Fr. 126,000 belaufen würde.

342 Der Kommission scheinen diese Ansäze hoch genug, da ihr jedoch alles Material der Ersahrungen anderswo fehlt, fo steht sie nicht a n , die Betriebskosten statt zu Fr. 110,000 zu Fr. 150,000 anzunehmen, oder per Stunde

Fr. 566 jährlich.

Nehmen wir nun ferner an, es werden 40 errichtet, so kommen durchschnittlich auf die 265 ein Büreau auf 66/i0 resp. aus 7 Stunden, und lichen Kosten von einem Büreau zum andern

Bureaux Stunden die jährbetrügen

jährlich 7 x 566 = Fr. 3962 oder täglich Fr. 10 Cent. 86.

Dieses gibt uns dann auch den Maßstab, die Wahrfcheinlichkcit der R e n t a b i l i t ä t des Unternehmens darznthun. Jn der That, von den 40 Bureaux wird ohne Zweifel angenommen werden können, daß jedes täglich wenigstens süx Fr. l0 Cent. 86 Depeschen spedire« wird, mag auch der Tarif fein wie er wolle.

Wir bedauern übrigens, über den Reinertrag der Telegraphen anderer Länder im Verhältniß zur Streke ïcine genauere 2lu.3fi.nft ertheilen zu können, aber so viel ist gewiß, daß sie sich in England und Nordamerika gut rentiren, und roir dürfen eines bedeutenden Ertrages schon deßhalb sicher fein, als nnfere Linien größtentheils industriflle, reiche und beoölkerte Gegenden und Ortschaften berühren, wie sie in Europa auf so langen Streken selten sind.

Jhre Komrnisîïon ist daher sicher, daß sie sich rentiren werden , aber sie ist auch der Ansicht, daß wenn sie sich auch nicht rentiren würden, sie dennoch und um fo eher »on Bunde.3i-.egen herzustellen sind.

343,

Ad Art. 6 und 7.

Direktion und Taren.

Jn Betreff der L e i t u n g der A u s f ü h r u n g und des B e t r i e b s des U n t e r n e h m e n s ist Jhre Kommission mit dem Antrage des Bundesrathes vollständig einverstanden, daß sie dem Post- und Baudepartement unterstellt werden, so wie damit, daß die Feststellung der Taren provisorisch dem Bundesrath übertragen bleibe.

Die ausgesprochenen Besorgnisse, es möchten die telegraphischen Mittheilungen dem Postregal Eintrag thun, theilt Jhre Kommission gar nicht in dem Maße, eher ist sie geneigt, das Gegentheil anzunehmen. Die kurzen, aber immer etwas kostspieligen telegraphischen Mittheilungen werden vielmehr eine größere Anzahl ausführlichere briefliche Mittheilungen nach sich ziehen, wie die Erfahrung anderwärts bei ähnlichen Verkehrsverhältnissen es gezeigt hat.

Ad Art. 8.

A n l e i h e n .

Hinsichtlich des vorgeschlagenen Anleihens findet die Kommission, es sei ein glüklicher Gedanke gewesen, das Interesse der Kantone, Korporationen und Privaten mit in das Unternehmen einzuziehen ; es gibt dieses dem Unternehmen eine »eitere Garantie des Gelingens..

Ad Art. 9 und 10.

V o l l m a c h t e n zu U n t e r h a n d l u n g e n .

Diese mußten dem Bundesrathe gegeben werden.

344

Ad Art. 11.

Strafbestimmungen.

Jhre Kommission hielt dafür, es fei" nothwendig. Strafbestimmungen gegen Beschädigung der telegraphischen Ein= richtungen in das Gefez felbst aufzunehmen.

Ad Art. 12.

Hingegen glaubt die Kommission, es können einstweilen dem Bundesrath die nöthigen reglementarischen Anordnungen in Betreff der S i c h e r u n g des D i e n s t e s , des G e h e i m n i f s e s der M i t t h e i l n n g e n und des R e c h t s a u f B e n u z u n g d e r T e l e g r a p h e n überlassen bleiben. Hat man einmal darüber mehr Erfahrung, so mag dann die Bundesversammlung die notwendigen gefezlichen Bestimmungen aufstellen.

Unterdessen hielt es Jhxe Kommission für nothwendig, daß sich die Bundesversammlung darüber ausspreche, daß das Geheimniß der Mittheilungen heilig gehalten und das Recht der Benuzung der Telegraphen jedem Staatsbürger ·unter gleichen Bedingungen zustehe.

Das ist die Bedeutung des Art. 12.

B e r n , den 14. Dezember 1851.

3. R. Schneider, Dr. rned.

S. G. Andcr-Egg.

E. Dapples.

..U. Tourte.

J. H. Tanner.

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Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Erstellung eines elektro-magnetischen Telegraphennezes in der Schweiz. (Vom 14. Dezember 1851.)

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27.12.1851

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331-344

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