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Schweizerisches

Jahrgang III.

Ufand I.

l'O.

Samstag, den 5. April 1851.

Man abonnirt ausfchließfich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Iahr 1851 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frfn. 3.

Inferate sind f r a n k i r t an die Expedition einzufenden. Gebühr 1 Batzen per Zeile oder deren Ranm.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 24. März 1851).

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Beschluß des

schweizerischen Bundesrathes, betreffend eine von 17 Flüchtlingen publizirte Protestation* gegen ihre Internirung.

Der schweizerische Bundesrath

hat, nach Einficht einer, von 17 Flüchtlingen unterzeichneten und in der Tribune Suisse vom 18. März 1851 (Nr. 66) publizirten Protestation gegen ihre Internirung, *) P r o t e s t a t i o n der Flüchtlinge. ,,Die von der Bundesbehörde neulich ausgegangenen Erlasse bezüglich dex Jntexnirnng der politischeu Flüchtlinge in der Schweiz machen einen Unterschied zwischen

Bundesblatt. Jahrg. III. »d. i.

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in Erwägung: 1) Daß die erwähnten Flüchtlinge durch eine gemeinfame und öffentliche Demonstration der Autorität den italienischen und deutschen Flüchtlingen einerseits und den fxans josischen andexexfeits, inbem sie die erstem unter die kantonale, die leztern unter die eidgenössische Iurisdikticu stellen.

Die unterzeichneten französischen Flüchtlinge im Kanton Waadt haben jedoch nicht zn untersuchen, ob diese Verschiedenheit eine Gunst oder eine Härte sei ; es genügt, daß ein Unterschied vorhanden ist, um denselben nicht ohne Protestation hinzunehmen. Wir alle sind, so gut wie nnfere italienifchen und dentfchen Brüder, ans gleiche Weife Flüchtlinge; dem Prinzipe der Völkexsolidaxität ergeben, haben wir alle die nämliche Sache verfochten ; es gebührt uns daher ein gleiches 8oos.

Aus demselben Grunde müssen wir gegen den Schlag, welcher erst der Reihe nach Mazzini, Struve, Bolchot, Ehancel und andere, nun auch einen unserer lombardischen Brüder, Herrn Bare, personlich betroffen hat, ..pxotestiren.

Wix halten dasüx und sagen, das Slstylrecht sei verlezt, ob wir Individuen ausgewiesen odex nach gewissen Kategorien internirt werden.

Das Aftlrecht entspringt nicht bloß aus der Neutralität oder der Unabhängigkeit der Völker; dadurch wäre es weiter nichts als eine Frage der Gastfreundschaft: das Afi;lrei]t ist vielmehr ein repnblikanisches Recht. In einer Republik hat jeder Republikaner ein An» recht darauf. Herr Vaxe ist ausgewiefen woxden, weil ex Kommlfsäx für das italienische Nationalanleihen wax. Was wüxde die Regierung gethan haben, wenn an der Stelle des Herrn Vare ein ©chweijerbürger Kommipr gewesen wäre? Was sie gegen einen ihrer Angehörigen hätte thun müssen, war auch gegen Herrn Vare zu beobachten: denselben nämlich dem allgemeinen Recht }u unterstellen; denn es gibt nur ein Recht.

2onis Avril; Eugen Beh«; Ernst (Soeurderoh; Dnbrenil; ...»homme; Soisean; Mathe.); Paget; Perel); Perrin; Felix Pijat; Rigaut; Robillard; Abr. August Rolland.

Ich gebe meine vollständige Zustimmung zu der Protestation der französischen Flüchtlinge : Peter Sterbini.

Ich stimme zu Enerer Protestation: Bolchot (iniernirter Flüchtlina).

Ich protestire mit Euch, liebe Freunde:

P-iiea« (internirte.; Flüchtling).

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des Bundesrathes Troz boten, indem sie ihm das Recht der Internirung bestritten und seine Verfügung als Rechtsverlezung qualifizirten ; 2) daß sie ferner, mit bisher unbekannter Anmaßung das Afyl als ein Recht in Anspruch nehmen und zwar in jedem ihnen beliebigen Kantone, während es nur Sache der Schweiz ist, das Asyl zu gewähren oder zu verweigern; 3) daß bei einem solchen Betragen der Flüchtlinge und einer solchen Auffassung ihrer Stellung, welche für die Zukunft keinerlei Garantie gewähren, eine weitere Duldung der Unterzeichner der Protestation un* statthaft ist: befchloffen:

1) Die politischen Flüchtlinge Louis Avril, Eugen Beyer, Ernst Eoeurderoy, Dubreuil, Lhomme, Loiseau, Mathey, Paget, Percy, Perrin, Felix Pyat, Rigaut, Robillard, Abraham August Rolland, Peter Sterbini, Boichot, Pflieger, find aus dem Gebiete der Eidgenossenschast wegzuweisen.

2) Das Iustiz- und Polizeidepartement ist mit der Vollziehung beauftragt.

B e r n , den 24. März

1851.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

J. Munzinger.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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(Vom 28. März 1851).

Der fchweizerifche Konful in Havre, Herr W a n n e r , welchem unterm 18. Februar abhin, für die Beforgung des Auswanderungswefens ein Kredit von frz. gr. 6300 bewilligt worden ist, meldet mit Depesche vom 18. v. M., daß er frz. Fr. 2300 von dem bewilligten Gehalte entbehren könne und daher auf diefelben verzichte.

Auf den Antrag des Handels- und Zolldepartements wurde befchlossen, das tannene Schachtelholz und das gefchnittene Cedernholz zu Eigarrenkistchen und zur Bleistiftfabrikation in die II. Tarifklasse einzureihen.

(Vom 31. März 1851).

Zum Registrator des Handels- und Zolldepartements wurde gewählt: Herr August Bertfchinger, von Lenzburg, bisheriger zweiter Sekretär desfelben Departementes.

Das unterm 12. März 1851 von der eidgenoffifchen Münzkommiffion pnblizirte eidgenöffifche Anleihen für die Münzreform von Fr. 1,500,000 wurde auf den Antrag des ginanzdepartements dem Hause P a s s a v a n t und Comp. in Basel übertragen.

Die Regierung von St. Gallen macht dem Bundesrath unterm 28. März d. I. die Anzeige von der Wahl des Herrn eidgenössischen Obersten I. U. R i t t e r in Altstätten zum Mitglied des schweizerischen Nationalrathes an die Stelle des verstorbenen Herrn Regierungsrathes

Dr. Er p f.

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(Vom 2. April 1851).

Um den sich immer mehrenden Reklamationen in Bezug auf Hindernisse, denen Waffenfendungen durch Frankreich und die deutfchen Staaten ausgesezt sind, zu be* gegnen, wurde beschlossen: den sämmtlichen Kantonen durch ein Kreisschreiben und dem Publikum durch das Bundesblatt bekannt zu machen, daß Waffen und Munition durch Frankreich und die deutschen Staaten nur dann ungehindert transitiren, wenn die Bestimmung der Sendungen unter Angabe der-Marken, Nummern, des Gewichts und des Inhalts der Colli gehörig nachgewiesen ist. Diese Certificate, welche die Waaren zu begleiten habe«, find von der betreffenden Regierung aus* zustellen und von der schweizerischen Bundeskanzlei, sowie von der betreffenden Gesandtschaft zu legalisiren.

Saut einer Depefche des fchweizerifchen Konsuls in Havre, vom 30. v. Mts., ist gegenwärtig der Zudrang von Auswanderern nach Amerika in Havre so groß, daß für den Monat April fchon alle Pläze auf den Schiffen zum Voraus befezt sind.

Zum Posthalter in Oberrieden, Kantons Zürich, wurde gewählt: Herr L e u t h o l d , Kahnführer dafelbst, mit ?Jr. 200

Gehalt.

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Beschluß des schweizerischen Bundesrathes, betreffend eine von 17 Flüchtlingen publizirte Protestation* gegen ihre Internirung.

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1851

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17

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05.04.1851

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327-331

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