592

Strafmandat.

Blum Joseî Adolf, gob. 6. Mai 1888, von Schötz (Luzern), Portier, zuletzt wohnhaft gewesen in Luzern, Hotel du Parc, wird durch Überweisung des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements beim unterzeichneten Einzelrichter beschuldigt der Widerhandlung gegen Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20. Oktober 1939 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln (Rationierung von Lebensmitteln), begangen in Davos vom Juni 1944 bis 15. Januar 1945 durch Erwerb von 60 Mahlzeitencoupons im Tauschhandel gegen einen Teekocher im Werte von ca. Fr. 10 und Verkauf von 80 Mahlzeitencoupons zum Preis von Fr. 15.

Der Richter eröffnet hiemit dem Beschuldigten die Verurteilung zu: 1. einer Busse von Fr. 30,-- 2. den Verfahrenskosten von » 12.50 8. der Beschuldigte wird verpflichtet, den widerrechtlich erzielten Gewinn von Fr. 5 an den Bund einzuzahlen.

Das vorstehend eröffnete Urteil wird rechtskräftig, wenn dagegen vom Beschuldigten innerhalb der Frist von 10 Tagen beim unterzeichneten Eichter kein Einspruch erhoben wird.

St. Gallen, den 8. Juli 1947.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Ratz.

7430

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen, Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum I.Mai 1946 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister, Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto m 520 88

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

593

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Proî. Di. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prol. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor eich zu haben.

Prof. Dr. E. Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben, Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten dio Bände mit 25 % Rabatt (.zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

"

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

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Übergangsordnung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung Der am 1. Januar 1946 in Kraft getretene Bundesratsbeschluss vom 9. Oktober 1945 über die provisorische Ausrichtung von Alters- und Hinterlassenenrenten (Übergangsordnung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist am 16. Dezember 1946 in verschiedenen Funkten abgeändert worden, desgleichen die dazugehörende Ausführungsverordnung vom 9. November 1945.

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diesen Anlass benutzt zur Herausgabe einer Broschüre, welche alle G e s e t z e s t e x t e , eine ausführliche Wegleitung sowie Verzeichnisse verschiedener Behörden, die sich mit der Übergangsordnung zu befassen haben, enthält. Ein alphabetisches Sachregister erleichtert die Auffindung der einzelnen Bestimmungen.

115 Seiten, Preis: Fr. 2. Bei grösseren Bestellungen Eabatt.

Zu beziehen durch die eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale in Bern.

Bundesamt für Sozialversicherung.

HeftS der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Bundes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Das vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgaese 14, Bern, oder im Buchhandel.

5703

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Wiederwahl der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1948 bis 1950.

Da die Amtsdauer der Beamten des Bundes am 81. Dezember 1947 abläuft, werden sämtliche Stellen der allgemeinen Bundesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Amtsinhaber gölten ohne weiteres als angemeldet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, um die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von allfälligen Bei'ähigungsausweisen dem zuständigen Departeraente oder Gerichte oder der in Betracht kommenden Verwaltung einzureichen.

Die Anmeldungsfrist für sämtliche Stellen läuft am 31. August 1947 ab.

Beamte, die auf ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehörde vor dem 1. Oktober 1947 schriftlich mitzuteilen, Bern, den 10. Juli 1947.

7415

(2..)

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates: Bundeskanzler

Wiederwahl der Beamten der Schweizerischen Bundesbahnen für die Amtsdauer 1948 bis 1950.

Da die Amtsdauer der Beamten am 81. Dezember 1947 abläuft, werden, sämtliche Stellen bei der Generaldirektion und bei den Kreisen I bis III der Schweizerischen Bundesbahnen zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Amtsinhaber gelten ohne weiteres als angemeldet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldung unter genauer Bezeichnung der Stelle, für die sie sich bewerben, schriftlich und begleitet von allfäligen Befähigungsausweisen der Generaldirektion oder der in Betracht kommenden Kreisdirektion einzureichen.

Die Anmeldefrist für sämtliche Stellen läuft am 31. August 1947 ab.

Beamte, die auf Ihre Wiederwahl für die nächste Amtsdauer verzichten, haben dies der Wahlbehörde vor dem I.Oktober 1947 schriftlich mitzuteilen.

Bern, den 10.. Juli 1947.

7115

(2..)

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen.

596

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundesPersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordern isse

Besoldung Pr.

Anmeldungstermin

Eidg.

Amt für Mass und Gewicht, Bern

Wissenschaftlicher Experte II. Kl.

Diplom als Elektrotechniker, Beherrschung der deutschen und franzosischen Sprache

6124 bis 9436

1, August 1947 (2..)

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen minI. Kl. beim Haupt - destens den Grad eines Kontrollbeamten II, Kl zollamt Zürichder eidg. Zollverwaltung Frachtgut bekleiden.

4560 bis 7872

8, August 1947

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1947

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.07.1947

Date Data Seite

592-596

Page Pagina Ref. No

10 035 937

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.