977

(Vom 10. März 1947.)

Es werden gewählt: als

Mitglied d e r .eidgenössischen Alkoholfachkommission: Herr

als Ersatzmann in die Alkoholrekurskommission : Herr Ständerat Dr. Josef Vieli Rechtsanwalt in Chur 7187

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des ßundes, # S T #

Bekanntmachung.

Am 10. Januar 1947 ist im Gefrierhaus" St. Margrethen (St. Gallen) ein Zollfreilager für Kühlguter eröffnet worden. Der Zolldienst im Freilager wird vom Hauptzollamt St. Margrethen-Bahnhof besorgt.

Unverzollte Kühlgüter, d. h. leichtverderbliche Waren oder solche, die zur längeren Konservierung in Bäumen mit bestimmter Temperatur gelagert werden müssen, können bei den Grenzzollämtern zur Abfertigung im. Transit nach dem Kühlfreilager St. Margrethen angemeldet werden.

Bern, .den 6. März 1947.

7187 Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement.

Mutationen und Änderungen im diplomatischen und Konsularkorps vom 23. Februar bis 10. März 1947.

Schweden: Herr L. de Gel sing, Sekretär, wurde, auf einen neuen Posten berufen und gehört der Gesandtschaft nicht mehr an. Zu seinem Nachfolger als Sekretär "wurde Herr Thorsten Christian Björck ernannt.

Spanien: Herr Ramon Padillay Satrustegui Erster Sekretär, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

U. S. S. R.: Herr Anatole Zepov hat sein Amt als Gehilfe des Handelsrats angetreten.

Bern, den 10. März 1947.

. 7187

978

Eidgenössische Steuerverwaltung.

im Monat Februar

1946

1947

1. Januar bis 28. Februar

1946

1947

Rohertrag der eidgenössische n Stempelabgaben n: a. Abgaben auf Grund der vom 4. Oktob er 1917/22. De zember 1927/ vom iÌ1. Oktober 19 44.

24. Juni 1937 und des Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

701 156. 93 511 759. 07 1428781.19 3 850 399. 19 1. Obligationen . . . .

2. Aktien 373 210. 35 586 185. 95 721 666. 25 1 905 644. 30 5 820. -- - 16554.-- 9 900. -- 3. GmbH.- Anteile . . . .

17350.-- 4. Genossenschafts6 468. 75 13 048. 69 16 175. 65 Anteile . .

9 774. 75 5. Kommanditbeteiligun21 540. -- " 23521.20 70 190. -- gen 4810.-- 6. Miteigentumszertifikate 3 277. 20 3 277. 20 7. Trustzertifikate . . .

16 533. -- 3439.45 174.. 05 8. Ausland: Wertpapiere 174. 05 9. Umsatz inländ. Wert104 880. 87 119190.50 . 202 328.83 244 957. 85 papiere . · 10. Umsatz ausländ. Wertpapiere 89 727, 90 102 438. 20 160804, 60 229556.70 1 1 . Wechsel . . . . . 129 697. 85 185 156. 80 234796.05 320 049. 15 437 957. 85 553 169.55 1 277 432 30 983 296. 20 12. Prämienquittungen , .

13. Frachturkunden . .

494 277. 75 484 068. 05 842 829. 56 855013.21 Total 1--13 2 361 945. 49 2 579-410. 82 4928 166.83 8 502 938. 40 b. Abgaben auf. Grund de r Bundesgesetz e vom 25. Junili 1921/22. Dei;ember 1927/ 24. Juni 1937 und des Bundesratsbeschlusses chlusse vom 31. Oktober 19 44.

· Coupons bzw. Ertrag von: 762 015. 67 762859.11 2 979 372. 95 4802395.28 14. Obligationen . .

979 492 04 879 272 22 1613455.36 1 644 880. 05 15 Aktien . . . .

16. GmbH. -Anteilen . . .

818. 68 6641.08 750. 60 5 011. 53 17. Genossenschafts55 420. 06 19 402. 45 23582.25 62759.35 Anteilen . . .

18. Miteigentumszertifikaten . . . .

34 390. 30 19. Trustzertifikaten . .

20, ausländischen Wertpa4418.05 29 950. 70 37 898. 70 87. 20 pieren . . ; .

6048683 98 1 766 038 89 1 670 950.

31 4719230.45 Total 14--20 Total 1--20 4127984.38 4 250 361. 13 9 «47897. 28 14551622 38 2 153 75 4011.95 5277.85 2 1 . Bussen . . . . . .

1643 65 7187 Total 1--21 4 129 628. 03 4252 514. 88 9651409 23 14 556 900 23

979

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1946 und 1947.

Monat Januar · .

Februar März .

April .

Mai . .

Juni .

Juli . .

August /.'

September Oktober November Dezember Februar

7187

1946

. ·.

. ..

. .

...

.

-, .

..

. .

- .

Total . . .

- -

:

Fr.

18 294 059. 89 20 147 678. -67 23 142589. 32

1947

1947 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

. Fr. .Fr.

25 555 276. 40 7261216.51 23670375.65 3522696.98

Fr.

21 212 729. 30 22 184 421. 72 20961718.21 23 726 825. 60 23 543 364. 78 19 068 832. 34 24 657 689. 36 25 665 517. 36 28801 360. 07 271406786.62 88 441 738. 56 49 225 652. 05 10783 913.49 ohne Tabaksteuer und Biersteuer.

Zolltarif vom 8. Juni 1921.

Zuteilungsverfügungen des Bundesrates.

a. vom 5. Dezember 1946: 1. Ad 914 a/d.

Hebekarren (Hubstapler) mit Verbrennungs- oder Explosionsmotor.

.. .

b. vom 14. Februar 1947: 2. Ad 397/402.

Einfache Garne, ohne Eücksicht auf die Aufmachung.

8. Ad 028.

Isolierbänder, kautschukierte (Isolierbänder, lackierte, für. elektrische Zwecke, s. ad Nr. 525). .

4. Ad 1129.

.Paraffine, Zeresine und andere Mineralwachse: roh oder gebleicht, .nicht künstlich gefärbt, unvermischt (s. a.

ad Nr. 1182). : 5. NB. ad 1129. Ziffer 2 dieser Anmerkung ist zu streichen.

6. Ad 1132.

Im Entscheid betreffend Paraffine und Zeresine ist das Wort «gebleicht» zu streichen.

Bern, den 8; März.1947.

7187

Eidgenössische Oberzolldirektion.

980

'....-.

Nachtrag zum. Verzeichnis *) der · -'Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30, Oktober 1917 betreffend.die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der "Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Graubünden.

Neue Ermächtigung: 20. Darlehenskasse Savognin.

Bern, den 8. März 1947.

·-7187

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) BEI. 1946, II, 287 ff.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlieh geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: Diplomierter Automechaniker.

Luginbühl Alfred, in Hilterfingen Bänzinger Gottlieb, in Romanshorn Baumann Ernst, in Zürich Roos Hermann, in Bern Schmid Paul, in Zürich Blättler Adolf, in Bern Schneider "Karl, in Zürich Bosshard Ernst, in Dübendorf Fluor Mathias, in Thun Schöpf lin Rudolf, in Hünibach Herzig Robert, in Zürich Schrepfer Arnold, in Bülach Hofmann: Heinrich, in Zürich Stettier Werner, in Thun Wacker Georg, in Zürich Keller Karl, in Basel Ledergerber Julius, in Wil Wüst Leo, in Luzern Lichtensteiger Hans, in Payerne Zimmermann Hans, in Thun 7187

Bern, den 18. März 1947.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Der Schweizerische Coiffeurmeister-Verband beabsichtigt, gestützt auf Art. 42--49 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, das am 28. Februar 1935 vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigte Reglement für die -Durchführung von Meisterprüfungen im Coiffeurgewerbe einer Eevision zu unterziehen. Er

981 hat zu diesem Zwecke den revidierten Entwurf eines Prüfungsreglementes eingereicht. Interessenten können diesen Revisionsentwurf bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen, an die auch allfällige Einsprachen bis zum 14. April 1947 zu richten sind.

Bern, den 11. März 1947.

7167

-

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

:

Aufgebot.

Deutschland, verheiratet mit Eise Auguste Olga geb; Klamann, Melker, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Deutschland, nun unbekannten Aufenthalts, nicht rekrutiert, wird aufgeboten, am Freitag, den 21, März 1947, 17 Uhr, Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, in eigener Militärstrafsache, wegen Schwächung der Wehrkraft, in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.

Bern, den 5. März 1947.

7187

Grossrichter des Div.-Ger. 3 B: Oberstlt. Loosli.

Aufgebot.

enthalts, nicht rekrutiert, wird aufgeboten, am Freitag, den 21. März 1947, 17 Uhr, Obergericht Bern, Schanzenstrasse 17, in eigener Militärstrafsache, wegen Schwächung der Wehrkraft, in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.

Bern, den 5. März 1947.

Grossrichter des Div.-Ger. 3 B: 7187 Oberstlt. Loosli.

Aufgebot.

enthaltes, nicht rekrutiert, wird aufgeboten, am Freitag, den 21. März 1947,

982

'.

.

17 Uhr, Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, in eigener Militärstrafsache, wegen Schwächung der Wehrkraft, in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.

Bern, den 5. März 1947.

7187

Grossrichter des Div.-Ger. 3 B: Oberstlt. Loosli.

.

Aufgebot.

wesen in Deutschland, nun unbekannten Aufenthaltes, nicht rekrutiert, wird aufgeboten, am Freitag, den 21. März 1947, 17 Uhr, Obergericht in Bern, Schanzenstrasse 17, in eigener Militärstraf sache, wegen Schwächung-der Wehrkraft, in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen. .

Bern, den 5.März 1947.

Grossrichter des Div.-Ger, 3 B: ,7187 · Oberstlt. Loosli.

Urteil.

Der Einzelrichter des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

wandlung einer Geldbusse von restanzlich Fr. 35, erkannt : 1. Die der Stettier geschiedene Wasserfallen Marie durch Strafmandat Nr. 10256 des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 23. Oktober 1945 auferlegte Busse von restanzlich Fr. 35 wird gemäss Art. 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Straf recht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und Art. 49 des schweizerischen Strafgesetzbuches in eine unbedingte Haftstrafe von 4 Tagen umgewandelt.

2. Kosten werden keine erhoben.

Es wird verfügt : 1. Dieses Urteil wird der Beschuldigten durch Veröffentlichung im Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.

983

2. Die Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwachst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt durch Appellation angefochten wird.

A a r a u , den 8. März 1947, 7687

l, kriegsivirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Lindegger.

-

Urteil.

Das 1. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom

zurzeit unbekannten Aufenthaltes, erkannt : 1. Die durch Urteil Nr. 269 der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 17. September 1942 gegenüber Beyer Adelrich vorgenannt ausgefällte Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt.

2. Verfahrenskosten werden keine gesprochen.

Es wird verfügt : 1. Dieses Urteil ist dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt zu eröffnen.

2. Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird, Zürich, den 25. Januar 1947.

7187

Namens des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts, Der Vorsitzende:

0. Peter.

Der Geriehtsschroiber : Briner.

984

Strafmandat.

bekannten Aufenthaltes.

Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen in Zürich im Monat August 1944 durch versuchte missbräuchliche Verwendung von Rationierungsausweisen, indem Sie versuchten, dem mitbeschuldigten Muster, Walter, Rationierungsausweise im. Bezugswerte von 4,5 kg Zucker gegen Entgelt abzugeben, zu verurteilen : zu einer Busse von Fr. 20 und den Verfahrenskosten.

Der Richter eröffnet Ihnen nach. Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober . 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die .kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von 2." den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr - · · ·- - . . - . b . übrige Kosten . . . . . .

Er. 20.-- » 3.---.

» 24.50

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Eichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Zürich, den 6. März 1947.

7187

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Heusser

985

Notifikation.

hiermit eröffnet, dass das kriegswirtschaftliche Strafappellationsgericht in seiner Sitzung vom 31. Dezember 1946 folgendes ' · " gefällt hat: ·

""

.

Urteil .

.

1. zu einer Busse von Fr. 750; 2. zu den Verfahrenkosten, bestimmt auf eine Gerichtsgebühr von Fr. 200 und Fr. 18.50 Auslagen erster Instanz und Fr. l. 20 Auslagen oberer Instanz; insgesamt Fr. 214.70.

Im Namen des kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgerichts, 7187 Der Präsident: Comment.

.

Der Gerichtsschreiber: E. Furier.

Verfügung

verfügt: .

1. Dem Beschuldigten wird Kenntnis gegeben, dass das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag stellt, es seien die ihm durch Urteile des Einzelrichters des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 10. Februar 1945 und 12, Januar 1946 auferlegten Bussen von Fr. 100 und Fr. 50 in 15 Tage Haft umzuwandeln.

2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von zehn Tagen von der Publikation an zur Vernehmlassung beim 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Zürich l, Hirschengraben 15, angesetzt.

8. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

Zürich, den 5. März 1947.

7187

Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes: Dr. Heusser.

986 Verfügung.

Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes hat in Sachen gegen Rudolf Gautschi-Jauch, Fensterreiniger, von Beinach (Aargau), geb.

30. April 1906, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, verfügt: 1. Dem Beschuldigten wird Kenntnis gegeben, dass das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag stellt, es sei die ihm durch Urteil des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 27. Juni 1945 auferlegte Busse von Fr. 300 in 30 Tage Haft umzuwandeln.

2. Dem, Beschuldigten wird eine Frist von zehn Tagen von der Publikation an zur Vernehmlassung beim 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Zürich l, Hirschengraben 15, angesetzt.

3. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

Zürich, den S.März 1947.

Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes: Dr. Heusser.

718?

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Das neue kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.

Mit Bundesratsbesohluss vom 17. Oktober 1944 ist das kriegswirtschaftliche Straf- und Strafprozessrecht revidiert und in einen einzigen Erlass zusammen'gefasst worden. Der-Text des Beschlusses, in einer handlichen und übersichtlichen Ausgabe, versehen mit einem systematischen Inhaltsverzeichnis und einer ausführlichen Einleitung von Dr. h. c. E. Pequignot, Generalsekretär des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, kann beim Aufklärungsdienst der eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgasse 14, Bern, oder durch den Buchhandel zum Preise von Fr. 2.50 bezogen werden.

6451

Eidgenössische Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Sekretariat des Aufklärungsdienstes..

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1947

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.03.1947

Date Data Seite

977-986

Page Pagina Ref. No

10 035 802

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