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Bundesblatt 99. Jahrgang.

Bern, den 19. Juni 1947.

Band II.

Erscheint wöchentlich Preis US franken im Jahr, 15 flanken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr.' 50 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum, -- Inserate franko an Stämpfli &Cle, in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erwerb und Ausbau des Waffenplatzes Chur.

(Vom 16. Juni 1947.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend den Erwerb des Waffenplatzes Chur zu unterbreiten.

Die Benützung des Waffenplatzes Chur auf Grund abzuschliessend Verträge zeigt sich für die Eidgenossenschaft seit Jahrzehnten, im Hinblick auf eine bessere Unterkunftsbeschaffung und eine zweckmässige Ausnutzung der bestehenden Anlagen, als schwierig und für den Bundesfiskus als finanziell belastend. Die regelmässig wiederkehrenden langwierigen Vertragsverhandlungen haben den Waffenplatzeigentümer, welchem weitere Lasten für den Waffenplatz untragbar erscheinen, veranlagst, der Eidgenossenschaft den Erwerb des Waffenplatzes nahezulegen.

I. Eigentumsverhältnisse auf dem Waffenplatz.

Die Militäranstalten des Waffenplatzes Chur sind, mit Ausnahme eines Teiles des Exerzierplatzes, Eigentum eines Konsortiums, bei dem die Stadt Chur zu 3/5 und der Kanton Graubünden zu 2/5 beteiligt sind.

Die Waffenplatzobjekte nach dem heute bestehenden Vertrag von 1943 und den von der Direktion der eidgenössischen Bauten errechneten Schätzungswerten im Hinblick auf einen allfalligen Ankauf.

1. Gebäudewerte.

Gebäude an der Kasernenstrasse.

a. Kaserne, erbaut 1880 Fr. 400000 b. Kantinengebäude, erbaut 1880 » 60000 Übertrag Fr. 460 000 Bundesblatt.

99. Jahrg. Bd. II.

26

354 c.

d.

e.

f.

Übertrag Fr. 460 000 Reithalle und Stallungen, erbaut 1880. .

» 30000 Wohnhaus, erbaut 1880 13000 Holzschopf, erbaut 1937 » 7 000 Waffenmagazin, erbaut 1928 » 10 000

Gebäude im Eossboden.

g. Alte Kaserne, erbaut 1820 » 25 000 h. Magazine und Werkstätten, erbaut 1914 , » 5 000 i. Wirtschaft «Sommerau», baufällig . . . .

» .

-- 2. Bodenwerte.

a. Kasernenareal 42 933 m2 b. Exerzier- und Schiessplatz Rossboden 482088m 2

Fr.

550000

»

938000

Fr. 456 000 » 482 000

3. Mobiliarwerte Buchwert Fr. 237191.55 ' Abschreibung von rund 10 %, verbleiben » 215 000 Total Schätzungswerte, welche als heutige Verkehrswerte anzusprechen sind Fr. l 703 000 Ausser diesen, im Eigentum des Waffenplatzkonsortium sich befindenden Objekten, umfasst der Waffenplatz Chur noch den eidgenössischen Anteil des Exerzier- und Schiessplatzes Eossboden im Ausmasse von 184 879 m2 mit folgenden investierten Kapitalien: 0. Anteil Eossboden, Kaufvertrag vorn 29. Februar 1928 Fr. 204 370 Anteil Eossboden, Kaufvertrag vom 16. April 1932 .

» 4 500 Fr. 208 870 oder rund Fr. 209 000 5. Zielhang Caland » 535000 c. Brandschutzmauern im Rheinsand » 162 000 d. Berieselungsanlage » 53 000 e. Tankbahn » 98000 /. Strasse Sommerau-Rheinfels Verbesserung » 101 000 g. Geschützstellungen » 16 000 ii. Rheinbrücke Erstellungskosten Fr. 9000 Umbau » 6000 » 15000 1. Verschiedene Objekte wie: Scheibenmagazine, St kabahn, Schrägbahn, Flugzeugschuppen, Munitionsmagazin .

» 545 000 Total Fr. 1734000

355 II. Beurteilung des Waffenplatzes nach ausbildungstechnischen Gesichtspunkten.

Bis zum Jahre 1986 wurde der Waffenplatz Chur ausschließlich von Inf.-UOS. und -ES. benutzt, zeitweise auch von den damals dezentralisiert durchgeführten Inf.-OS. Beim damaligen Stand der Bewaffnung und Ausrüstung genügten die Waffenplatzeinrichtungen voll und ganz. Es darf bei dieser Gelegenheit daran erinnert werden, dass der Waffenplatz Chur schon damals in bezug auf die Ausbildungsmöglichkeiten als günstig bezeichnet wurde Als besondere Vorzüge wurden anerkannt: -- die Nähe des Schiessplatzes «Eossboden» von der Kaserne; die Möglichkeiten, die der Schiessplatz in bezug auf schulmässiges und gefechtsmässiges Schiessen für alle damaligen Infanteriewaffen bot, und -- die sozusagen unbeschränkten Möglichkeiten für Übungen mit blinder und scharfer Munition auf günstigen Übungs- und Gefechtsschiessplätzen in der näheren und weiteren Umgebung von Chur.

Die günstigen Verhältnisse des Schiessplatzes Eossboden waren in der Folge bestimmend, dass der Waffenplatz Chur benützt wurde für die Einführungskurse von Minenwerfern und Infanteriekanonen. Auch die Rekrutenschulen für die Ausbildung von Minenwerfer- und Infanterie-Kanonieren wurden für die Kader und Mannschaften der Ostschweiz und des Tessins in Chur durchgeführt.

Die I n f a n t e r i e k a n o n e n stellten damals sehr wertvolle Tankabwehrmittel dar. Da das Schiessen auf rasch bewegliche Ziele nicht geringe Schwierigkeiten verursacht, war man gezwungen, eine Anlage (Tankbahn) zu bauen, auf -welcher sich bewegliche Ziele in Form von Tankattrappen beschiessen lassen. Diese wurde vor dem Jahre 1939 neben Schulen des Instruktionsdienstes auch von Wiederholungskursen ausserordentlich rege benützt. Die Bedeutung der Ausbildungsmöglichkeiten auf der Tankbahn nahm zu, als im Verlaufe des Aktivdienstes Tankbüchsen eingeführt wurden. Mit der Einführung der Panzerwurfgranate wurde der Truppe ein neues, einfaches und trotzdem wirkungsvolles und modernes Panzerabwehrmittel in die Hand gegeben. Dieses neuzeitliche Kampfmittel ist ebenfalls auf Übungmöglichkeiten gegen sich bewegende Ziele angewiesen. Auch für diese neue Waffe hat sich die Tankbahn als wertvolle Übungsanlage bewährt.

Der Schiessplatz Rossboden eignet sich auch gut für MinenwerferSchiessübungen. Es sind alle
Voraussetzungen vorhanden, damit Kader und Mannschaften sowohl schul- wie gefechtsmässig mit dem Schiessen in die Ebene wie an leicht geneigten und steilen Hängen üben können. Selbst das Schiessen auf tiefer gelegene Ziele kann geübt werden. Wohl auf keinem Waffenplatz kann das kriegsmässige Minenwerferschiessen derart geübt werden wie auf dem Schiessplatz Eossboden. Die auf diesem Übungsplatz gebotenen Möglichkeiten berücksichtigen weitgehend die besondern Bedürfnisse für den Kampf im Gebirge.

35 H

Die Durchführung von Scharfschiesseübungen mit F l a m m e n w e r f e r n ist nur an bestimmten Orten möglich, weil dasÜbungsgeländee längere Zeit durch die zurückbleibenden ölreste vergiftet bleibt. Auf dem Waffenplatzareal Chur befindet sich ein besonders zu diesem Zwecke eingerichteter Schiessplatz, der mit Betonbrettern eingefriedigt ist und als "Weideland gesperrt werden kann.

Er ist im Verlaufe des Aktivdienstes mit Felskavernen ausgerüstet worden.

Für offensive und defensive Schiessübungen im Kampf um befestigte Zonen ist somit eine günstige Anlage geschaffen.

Vor 1939 verfügte die Infanterie für die Fliegerabwehr allfälliger feindlicher Fliegerangriffe lediglich über leichte und schwere Maschinengewehre.

Übungsgelegenheiten für dag Schiessen mit diesen Waffen gegen sich im Raum bewegende Ziele fehlten auf allen Infanterie-Waffenplätzen. Eine Ausnahme bildete die Schiessschule Wallenstadt. Die dortige Anlage veraltete aber mit Zunahme der Flugzeuggschwindigkeiten. Mit der Steigerung dei- Bedeutung der Fliegerabwehr wurden vorerst die Flab-2üge der Mitr. Kp, mit DoppelMaschinengewehren ausgerüstet. Es fehlte jedoch an Möglichkeiten zar Ausbildung. Die wenigen von der Flab-Truppe erstellten Anlagen genügten kaum für die Ausbildungsbedürfnisse dieser Truppengattung. Flugzeuge, die man zum Nachziehen von Luftzielen hätte gebrauchen können, standen damals keine zur Verfügung. In Würdigung des ungenügenden Ausbildungsstandes der Flab-Züge der Mitr. Kp. und nicht zuletzt auch im Hinblick auf die damals in Aussicht stehende Einführung vonInfanterie-Fliegerabwehrkanonen entschloss man sich zum Bau von besondernFliegerbeschussanlagen. Die Festlegung der Bauorte verursachte den Organen der Abteilung für Infanterie des eidgenössischen Militärdepartements grosse Schwierigkeiten. In Betracht kamen zum vornherein nurSchiessplatz, die über hohe Kugelfänge verfügen.

Diese Forderung stellte sich deshalb, weil auf Ziele geübt werdenmuss, welche sich horizontal und aus grosser Höhe gegen die Waffenstellung bewegen. Zur Verminderung der Kosten für den An- und Wegtransport von Truppen und Material wurde solchen Örtlichkeiten der Vorzug gegeben, die mit der Bahn leicht und ohne Umlad erreichbar sind. In der Ostschweiz erfüllte der Waffenplatz Chur alle Bedingungen für den Bau einer Anlage.

Chur besitzt eine
Stukabahn und eine Schrägbahn zur Ausbildung der Infanteri-Flab im Fliegerabwehrschiessen Auf der Stukabahn können Flugzeugattrappen aus einer Höhe von rund 1000 m über den Waffenstellungen gegen die schiessenden Geschütze bewegt werden. Die Geschwindigkeit, mit welcher die Ziele beider Bahnen bewegt werden können, beträgt 1 2 1 8 m in der Sekunde. Auf diese Ziele wird scharf geschossen. Es handelt sich um die erste Ausbildung im scharfen Fliegerabwehrschiessen Die weitere Stufe in der Flab-Ausbildung ist das Schiessen gegen fliegende Ziele. Auf dem Waffenplatz Chur ist dies nicht möglich, weil der dazu erforderliche Schießsektor nicht vorhanden ist und die daherige Schiessübungen auf den Flab-Schiessplätzen Breil/Brigels (ev Zuoz) durchgeführt werden müssen. Diese Plätze stellen zudem nur in den Wintermonaten zur Verfügung. Unter Berücksichtigung

357

dieses Umstandes und zum Zwecke der Entlastung der ohnehin stark beanspruchten FlabSchiessplätze müssen in Chur ausserdem noch Richt- und Zielübungen auf fliegende Ziele (Schleppsäcke) durchgeführt werden. Hiezu eignet sich dieser Waffenplatz sehr gut, weil der Flugplatz Domat/Ems sich in unmittelbarer Nähe befindet. Würden die Flab-Schiessplätze in vermehrtem Masse zur Verfügung stehen, dann Hessen sich dort die Eicht- und Zielübungen als vorbereitende Übungen zu den nachfolgenden Flab-Schiessübungen auf fliegende Ziele durchführen. Da dies nicht der Fall ist, müssen die Flab-Schiessplätze einzig zum Scharf schiessen der Infanterie-Flab reserviert bleiben.

Der Waffenplatz Chur bildet in Verbindung mit dem Flugplatz Domat/Ems und dem Flab-Schiessplatz Breil/Brigels eine in sich geschlossene Flab-Ausbildungszone. Der Zusammenhang dieser örtlichkeiten ergibt sich, wie schon angedeutet wurde, nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen.

Kein anderer Infanterie-Waffenplatz der Schweiz erlaubt es, die Ausbildung der Truppe in allen ihren Ausbildungszweigen so zu fördern wie derjenige von Chur.

III. Entwicklungsgeschichte des Waffenplatzes unter Berücksichtigung des Vertragsverhältnisses zwischen Eidgenossenschaft und Konsortium.

Der Waffenplatz Chur hat sich im letzten Jahrzehnt, seit der Einführung der neuen Waffen, zufolge seiner besonderen Eignung stark entwickelt.

Vor dem Jahre 1880 bestund auf dem Bossboden die heute noch als Zeughaus dienende alte Kaserne. Mit der Schaffung der neuen Kasernenanlagen, welche näher zum Stadtgebiet verlegt wurden, bildete sich im Jahre 1882 das Waffenplatzkonsortium das über ein Grundkapital von Fr. l 000 000 verfügte, wobei die Stadt Chur mit Fr, 600 000 und der Kanton Graubünden mit Fr. 400 000 beteiligt waren. Die damaligen Bodenmasse des Waffenplatzes betrugen für das Kasernenareal 88 000 ma und für das Exerzierfeld Rossboden 47 880 m2. Die neue Kasernenanlage bot Unterkunftsmöglichkeit für rund 50 Of., 600 Mann und 50 Pferde.

Im Jahre 1890 wurde der Waffenplatzvertrag mit dem Konsortium auf der Grundlage einer jährlichen Mietentschädigung von Fr. 22 000 erneuert, wobei für sämtliche Verbesserungs- und Erweiterungsbauten jährliche Zinsvergütungen festgelegt wurden. Eine Erweiterung des Exerzier- und Schiessfeldes um 177 588 m2 erfolgte im Jahre 1894. Der
Eidgenossenschaft war das Kaufrecht auf den erworbenen Landparzellen eingeräumt worden. Von diesem Kaufsrecht wurde nach weitgehender Amortisation der Erwerbssumme im Jahre 1928 aus Gründen einer zweckmässigen Verwendung und Nutzung des Geländes Gebrauch gemacht, und die 17 ha gingen durch Kaufvertrag vom 29. November 1928 in das Eigentum der Eidgenossenschaft über. Hierzu erfolgte im Jahre 1932 ein weiterer Landerwerb im Ausmasse von 6791 m2.

Der Exerzier- und Schiessplatz Rossboden weist heute folgende Eigentumsverhältnisse auf:

358 Eigentum des Konsortiums . . . .

Eigentum der Eidgenossenschaft . .

Total

482 088 m2 184 379 m2 666 467 m2

Im Jahre 1909 wurde von seiten des Konsortiums die Abtretung des Waffenplatzes an die Eidgenossenschaft zu einem Kaufpreise von Fr. 800 000 in Vorschlag, gebracht. Diese Kaufsofferte ergab sich auf Grund von dringend notwendigen Verbesserungsbauten in den Belangen der Kasernenhygiene für welche das Waffenplatzkonsortiu als Eigentümerin der Kaserne die erforderliche Mittel nur mit Mühe aufbringen konnte. Mit Beschluss vom 27. Juli 1911 hat der Bundesrat die Kaufsofferte abgelehnt, und das eidgenössische Militärdepartement sah sich genötigt, im Jahre 1913 einen neuen, auf die Dauer von 10 Jahren festgelegten Waffenplatzvertrag abzuschliessen. In diesen neuen Vertrag wurden die Entschädigungen an das Konsortium für die verlangten Verbesserungsbauten im Kostenbetrage von insgesamt Fr. 232 760 mit einbezogen und die Pflichten und Hechte der Vertragsparteien neu umschrieben und festgelegt. Mit Ablauf dieses Vertrages verlangte das Waffenplatzkonsortiu neue Verhandlungen, um den seit Vertragsabschluss eingetretenen neuen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der neue Vertrag vom Jähre 1925 sah eine Jahresentschädigung von Fr. 45 000 vor, zuzüglich eine Tagesentschädigung von 15 Rp. je Mann und 10 Rp. je Pferd.

Die ab 1935 zunehmende starke Beanspruchung des Waffenplatzes Chur für die Truppenausbildung sowie die dadurch bedingten baulichen Verbesserungen der Unterkunftsverhältnisse, wie Einbau der Zentralheizung, neue Badeanlagen, Küchen und Magazine, verursachten dem Waffenplatzeigentümer erneut vermehrte Ausgaben. Das Konsortium nahm deshalb Veranlassung zu einer neuerlichen Vertragskündigung im Hinblick auf die auferlegten vermehrten Verpflichtungen.

Bei den damaligen Verhandlungen über die Neuordnung dei; Waffenplatzverhaltnisse wurden folgende zwei Möglichkeiten in den Vordergrund gestellt: a. Ankauf des Waffenplatzes durch die Eidgenossenschaft auf Grund eines ' Kaufsangebotes.

b. Abschluss eines neuen Waffenplatzvertrages mit bedeutend höherer Jahresentschädigung.

Die Eidgenossenschaft war folglich vor die Wahl gestellt: -- entweder den Waffenplatz zu kaufen, oder -- einen neuen Vertrag mit wesentlich vermehrten Leistungen abzuschliessen oder endlich -- auf den Waffenplatz überhaupt zu verzichten.

Da die Abteilung für Infanterie auf den Waffenplatz Chur nicht verziehten konnte, wurde aus finanziellen
Erwägungen dem Ankauf des Waffenplatzes gegenüber einem neuen Vertragsabschluss der Vorzug gegeben. Bezügliche Verhandlungen wurden aufgenommen: eine Einigung über den Kaufpreis

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konnte jedoch nicht erzielt werden. Im April 1940 hatte alsdann das Waffenplatzkonsortium das seinerzeitige Verkaufsangebot zurückgezogen, ohne jedoch auf den Abschluss eines neuen Waffenplatzvertrages hinzuweisen. Man stund mit diesem Augenblicke zufolge der Vertragskündigung und des Rückzuges des Kaufangebotes vor einem vertragslosen Zustand.

Erst im Jahre 1942 hat das Konsortium für den Abschluss eines neuen "Waffenplatzvertrages neue Forderungen unterbreitet, welche die ehemaligen, auf Grund der bezogenen Entschädigungen nach altem Vertrage, ungünstigen Jahresrechnungen des Konsortiums und die damit verbundenen finanziellen Verhältnisse klar aufdeckten. Auf Grund neuer, langwieriger Verhandlungen konnte 1948 der heute noch gültige Vertrag mit l0jähriger Dauer, rückwirkend auf 1. Januar 1988, abgeschlossen werden.

Der Vertragsabschluss vom Jahre 1948 basierte auf den vom Konsortium ausgewiesenen und durch die Organe der Eidgenossenschaft überprüften Kapitalinvestitionen.

Grundkapital und Aufwendungen

Nicht verzinsbar baulicher Mobiliar gesamthaft Unterhalt

Zur Verzinsung anerkannt

919684.24 A. Grundkapital 1882 1000000.-- 80315.76 B. BaulicheErweite474966.12 rungen 1890--1940 474966.12 C. Aufwendungen für Verbesserungen und Betrieb 1892 bis 1984 929409.92 399 707 . 87 897276.50 132425.55 D. Aufwendungen 1985 156892.10 48247.45 50465.95 68178.70 bis 1942 . .

2561268.14 523271.08 447742.45 1590254.61 Bei der Berechnung des zu verzinsenden Investitionskapitals wurden gemäss vorstehender Aufstellung, auf Grund der bisherigen Praxis, wonach der Bund nur die in Grund und Boden sowie in den baulichen Anlagen investierten Kapitalien verzinst, die Mobiliaranschaffungen und die Ausgaben für den baulichen Unterhalt in Abzug gebracht.

Nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die jährlichen Entschädigungen, welche bei den jeweiligen Vertragsabschlüssen zufolge der von der Eidgenossenschaft verlangten Verbesserung der Kasernenverhältnisse zugestanden werden mussten.

360

Feste Pauschal entschädigung. .

Zinsvergütungen*) für bauliche Verbesserungen ab Vertragsabschluss Betriebs en t Schädigun für Reinigung .

Als Tagesentschädigung je Mann und Pferd.

Totalentschädigung . .

bis 1912

Vertrag 191S

Vertrag 1925

Vortrag 1943 rückw. 1938

22000.--

35000.--

45000.--

80000.--

14 500 . --

15000.--

6000.--

7500.-- 17000.--

36500.--

57500.--

35000.-- 68000.-- 115000.--

zuzüglich Kosten für Beleuchtung, Heizung und Wasser.

Mit dem Vertragsabschluss von 1943 mussten weitere dringende Verbesserungsbaut in Angriff genommen werden. Man sah sich genötigt, zufolge der zweckmässigen Ausnützung des Waffenplatzes Chur, als Ausbildungszentrum der schweren Infanterie-Waffen, vom Kaserneneigentümer den Neubau von Stallungen und die Einrichtung einer allen Anforderungen genügenden Krankenabteilung zu verlangen. Das Konsortium hat diesen Wünschen Beehr nun getragen und, wenn auch nur ungern, die bezüglichen Kapitalinvestitionen im Betrage von rund Fr. 750 000 zugestanden. Heute schon müssen weitere Verbesserungs und Unterhaltungsarbeiten wie die umfangreiche Platzgestaltung des Kasernenareals und bauliche Massnahmen, zufolge gesteigerter Ansprüche an die Mannschaftsunterkunft, im Kostenbetrage von rund Fr. 470 000 verwirklicht werden.

Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Posten zusammen: I. Gebäude, a. Verstärkung der Unterzüge und Pfeiler . . . . . . .

b. Ersatz und Instandstellung von gefährdeten oder bescdigten Böden . .

c. Ausstattung mit Winterfenstern d. Feuerschutz (Dachgeschoss) e. Speisesäle, Verschiedenes, Malerarbeiten

Fr. 70000

»

65 000

» » »

80 000 40 000 65 000

Übertrag Fr. 270000 *) Die während der Vertragsperiode sich als notwendig erwiesenen baulichen Verbesserungen werden jeweils bei einem Vertragsabschluss in die neue Pauschal entschädigung einbezogen.

361

Übertrag Für die Weiterführung eines zeitgemässen Kasernenbetriebes sind diese dringenden Instandstellungsarbeiten, Verbesserungen und Eenovationen erforderlich.

Fr. 270 000

II. Kasernenplatz.

Platzgestaltung um die Kasernen Total

» 200000 Fr. 470 000

Der Platz vor der Kaserne Chur, dessen Unterhalt lange Jahre vernachlässigt wurde, weist keinen Hartbelag auf und ist nicht kanalisiert. Durch die von Zeit zu Zeit auftretenden heftigen Winde über der Ebene von Chur entsteht auf dem Platz eine unerträgliche Staubplage. Diese beeinträchtigt den Gesundheitszustand der Eekruten.

Während der Begenzeit sind die Platzverhältnisse ebenfalls unzulänglich.

Auf dem Platze entstehen zufolge Fohlens der Kanalisation Pfützen, lind der aufgeweichte Boden verwandelt sich in einen Morast.

Es ist in hygienischer Hinsicht ein dringendes Erfordernis, den Kasernenplatz zu sanieren.

Das Konsortium erklärt sich ausserstande, diese Arbeiten und deren Kosten in eigenen Lasten zu übernehmen.

Gezwungen durch die bedeutenden Kapitalinvestitionen für die Stallungen und den Ausbau der Krankenabteilung sowie der Unmöglichkeit, noue Mittel zu beschaffen, um den Forderungen der Militärbehörden entsprechen zu können, hat das Waffenplatzkonsortium der Eidgenossenschaft den Erwerb des Waffenplatzes nahegelegt und für die nach Vertrag von 1948 bestehenden Waffenplatzobjekte nach mehrmaligen Verhandlungen ein endgültiges Verkaufsangebot von Fr. l 450 000 eingereicht. Hierbei sind die seit Vertragsabschluss investierten Kapitalbeträge für die neuen Stallungen und den Ausbau der Krankenabteilung von Fr. 750 000 nicht Inbegriffen. Diese Investitionen sind dazuzunehmen, womit sich die Gesamtkaufsummo auf Fr. 2 200 000 erhöhtWenn die Eidgenossenschaft auf das Verkaufsangebot nicht eintreten würde, so ist mit einer Vertragskündigung zu rechnen, wobei das Konsortium gezwungen ist, um seine Jahresrechnung im Gleichgewicht zu erhalten, Forderungen zu stellen, welche für die Eidgenossenschaft nicht tragbar wären.

Anderseits kann aber der Bund im Hinblick auf das investierte Eigenkapital von Fr. l 734 000 nicht einfach auf den Waffenplatz verzichten, ganz abgesehen von der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit, anderswo einen gleichwertigen Waffenplatz mit all den vorstehend erwähnten Vorzügen zu finden.

362 IV, Beurteilung des Ankaufes des Waffenplatzes nach finanziellen Erwägungen.

Der Kaufpreis für die im Vertrag von 1943 enthaltenen Waffenplatzobjekte bleibt um Fr. 253 000 unter dem äusserst berechneten Schätzungswert von Fr. l 703 000 gemäss Aufstellung nach Abschnitt I.

1. Berechnungen und Zusammenstellung der Lasten der Eidgenossenschaft nach Vertrag von 1943 unter Einbezug der nachträglieh investierten Kapitalien für neue Stauungen -und Ausbau der Krankenabteilung.

A. Mietzins für O b j e k t e entsprechend Art. l > des Vertrages.

a. Militärkaserne mit Reitbahn und Stauungen; . b. Magazinschuppen (Mg. Magazin) ; <:., Kasernenareal; d. Exerzier- und Schiessplatz Eossboden (Konsortiumsanteil) : e. Schweibenmagazine und Werkstätten; Kapitalwert Fr. l 600 000 zu 5 % (Art. 14 a) Fr. 80000.-- E. N a c h t r ä g l i c h e K a p i t a l i n v e s t i t i o n e n .

.. a. Neue Stallungen, Baukosten und Landerwerb Fr. 640 569, Zinsvergütung 5.% als Neubaute. . . . ». 32028.45 b. Ausbau der Krankenabteilung, Baukosten Fr. 112 624, Zinsvergütung 4% % als Umbaute » 5068.08 C. Alte Kaserne im Bossboden ( Z e u g h a u s ) .

gemäss Vertrag mit K. M. V. . .

» 6735.-- D. T a g e s e n t s c h ä d i g u n g n a c h A r t . 14, 1 b.

des Waffenplatz Vertrages auf Grund von 30 E p. je Mann und 20 Rp. je Pferd, Minimale Fr. 35 000 zuzüglich allfällige Mehrbelegung, errechnet auf . » 10000 » 45000.-- Totale Entschädigung Fr. 168831.53 E. Kosten, für B e l e u c h t u n g , Heizung und Wasser.

Jahresdurchschnitt . . . : Folglieh jährliche Totalbelastung Fr.

oder rund »

47 000.-- 215831.53 216000.--

2. Berechnungen und Zusammenstellung der Lasten der Eidgenossenschaft bei Kauf.

A. Kaufpreis auf Grund des Angebotes des Waffenplatzkonsortiums nach Vertrag von 1948 Fr. l 450 000.-- B. Neue Kapitalinvestitionen des Konsortiums ab 1943: «. Neue Stallungen . . . . . . . . . . Fr. 640 569 b. Umbau Krankenabteilung » 112 624 » 753 193.-- Kaufpreis total Fr. 2 208 193.-- oder rund » 2200000.--

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Zinsendienst : Kapitalzins 3,5% auf Fr. 2200000. .

Amortisation l %.

Baulicher Unterhalt: 1 % auf Gebäudewort von Fr. 550 000 abzüglich Einnahmen: Mietzins Kantine Mietzins Wohnhaus Pachtzins Kasernenareal Pachtzins Eossboden Verschiedenes

: . .

Fr.

» » » »

Fr. 77000.-- » 22000.-- » 5 500.-- Fr. 104 500

6 000 700 550 5 700 2000 » Fr"

Betriebskosten: Verwaltung : Personalausgaben Fr. 39 000 Wäsche » 6 000 Wasch-. Putz- und Flickmateriala l » 2 000 Kosten für Beleuchtung, Heizung und Wasser. Jahresdurchschnitt

» 14950.-- 89 550 "

»

47000.--

»

47000.--

Folglich jährliche Totalbelastung Fr. 183550.-- Bei einem Kauf ergibt sich eine jährliche Kostenersparnis (Unterschied zwischen Ziffer l und 2 hie vor) von . . , Fr. 32450.-- Die geplanten und unerlässlichen Verbesserungsbauteil, welche das Konsortium, wie vorstehend erwähnt, finanziell nicht übernehmen kann und welche zufolge ihrer Unerläss lichkei dem Konsortium, bei Fortdauer des Vertragsverhältnisses doch überbunden werden müssten, und deren Kosten vom Bund zu 5 % verzinst würden, belaufen sich nach der Berechnung der Direktion der eidgenössischen Bauten auf Fr. 470 000.

Wenn, die Eidgenossenschaft den Waffenplatz Chur käuflich erwirbt, ergibt sich für den Bund, bei gleichbleibender Kostensumme d. h. Fr. 470 000, eine Zinsenlast von 3,5 % (Zins = Fr. 16 450) oder, verglichen mit dem fortdauernden Mietverhältnis (5 % Zins = Fr. 23 500) eine Zinsersparnis von 1 1/2 % (Differenz von 8,5% zu 5%) » 7050.-Totale Kostenersparnis bei käuflicher Übernahme im Jahr Fr. 39500.-- Durch die Vergrösserung der eidgenössischen Schiessplatzanlagen und durch den Kauf des Calandagebietes muss die Liegenschaftsverwaltung neu geordnet werden. Es ist nicht länger angängig, die Nutzung und Verwaltung der umfangreichen eidgenössischen Liegenschaften und militärischen Anlagen dem Konsortium zu übertragen. Die Eidgenossenschaft ist genötigt, im Interesse einer

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einwandfreien Verwaltung bei Fortdauer des Mietverhältnisses eine eigene Liegenschaftsverwaltung zu schaffen, welche, wenn auch nur im Nebenamt geführt, immerhin eine jährliche Ausgabe von Fr, 1500 erfordern würde.

Bei Kauf des Waffenplatzes hingegen würde durch die Schaffung einer umfassenden Waffenplatzverwaltung auch diese Ausgabe dahinfallen, womit gegenüber der Beibehaltung eines Vertragsverhältnisses mit rund Fr. 41 000 Minderausgaben im Jahr gerechnet werden kann. Bei der Berechnung der Jahreskosten bei käuflichem Erwerb ist die Liogenschaftsverwaltung in den Betriebskosten eingerechnet.

Neben rein finanziellen Erwägungen sprechen auch noch Überlegungen administrativer Natur für den Ankauf des Waffenplatzes durch die Eidgenossenschaft.

Die heutige Doppelspurigkeit in der Verwaltung des Warfenplatzes Chur, einerseits Verwaltung der Kaserne und eines Teiles des Waffenplatzgebietes (Anteil Eossboden) durch den vom Konsortium bestellten Verwalter, anderseits Verwaltung des Schiessplatzanteils und der Calandaliegenschaften mit ihren zahlreichen Einrichtungen durch eine eidgenössische Verwaltung, bringt für die Truppe hinsichtlich Benützung der Waffenplatzobjekie eine unliebsame Verflechtung der Zuständigkeit in Verwaltungsfragen. Auch von diesem Standpunkte aus gesehen, wobei sich jede Doppelspurigkeit als unrationell und betriebserschwerend, folglich auch finanziell belastend auswirkt, ist eine aus einem Kauf sich ergebende, einzige Verwaltungsstelle von grossem Vorteil: Der Ankauf des Waffenplatzes Chur zu den angegebenen Bedingungen liegt daher im Interesse des Bundes, Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass wir es bei Chur nicht mit einem der Ausbildung kantonaler Truppen dienenden Waffenplatz zu tun haben, sondern mit einem solchen, der ausschliesslich der Ausbildung eidgenössischer Truppen (schwere Infanterie-Waffen) dient. Der Erwerb des Waffenplatzes Chur empfiehlt sich unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren, wobei auch das Entgegenkommen des Konsortiums anerkannt werden muss.

Wir halten es für angezeigt, bei diesem Arilass zu erklären, dass wir keineswegs beabsichtigen, auf dem Wege der Erwerbung kantonaler Waffenplätze weiterzuschreiten, sondern die militärischen und finanziellen Interessen des Bundes auf dem bisherigen Boden der Waffenplal zmiete wahrnehmen werden.

V. Kreditbedarf.
a. Kaufpreis für den Erwerb des dem Waffenplatzkonsortium Chur gehörenden Waffenplatzes umfassend Grund und Boden mit baulichen Anlagen und Mobiliar Fr. 2 200 000.-- b, Verbesserungs- und Umbauarbeiten » 470 000. - Zusammen Fr. 2 670 000. --

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Der Kanton Graubünden und die Stadt Chur haben dem Verkauf des Waffenplatzes Chur an die schweizerische Eidgenossenschaft bereits zugestimmt und das Waffenplatzkonsortium zum Kaufabschluss ermächtigt. An den Verkauf wird dabei die Bedingung geknüpft, dass der Bund ein zeitlich unbeschränktes Rückkaufsrecht einräumt, -welches in dem abzuschliessenden Kaufvertrag wie folgt umschrieben werden soll: «Dem Kanton Graubünden als Miteigentümer zu 2/s und der Stadtgemeinde Chur als Miteigentümerin zu 3/5 wird ein Eückkaufsrecht eingeräumt zu Lasten aller oder auch nur einzelner Parzellen, für den Fall, dass dieselben nachweisbar für den Betrieb des Waffenplatzes nicht mehr benötigt werden, und zwar zum heutigen Ubernahmspreis. Der Bodenpreis wird dabei auf Fr. 12 für die Parzelle Nr. 1810 (Kasernenareal) und auf Fr. l pro Quadratmeter für alle übrigen Parzellen auf dem Eossboden festgesetzt. Das gemäss Art. 683 ZGB nach 10 Jahren erlöschende Eückkaufsrecht wird ausdrücklich als dauernd bestehend zuerkannt, und die schweizerische Eidgenossenschaft verpflichtet sich, dieses alle 10 Jahre jeweilen nach der gesetzlichen Ablaufsfrist im Grundbuch wieder neu vormerken zu lassen.» Ferner verlangen der Kanton G-raubünden und die Stadt Chur, dass ihnen die Eidgenossenschaft zu gegebener Zeit und auf Gesuch hin von der Par/elle Nr. 8511 den südlich des Weges Sommerau-Bheinfels liegenden Boden im Ausmass von 55 000 m2 zum Preise von Fr. l je m2 abtrete, soweit der Betrieb des Waffenplatzes dies erlaubt.

Falls auf dieser Parzelle ein Geleiseanschluss erstellt wird, würde der Eidgenossenschaft das Eecht eingeräumt, sich daran zu beteiligen und dieses Geleise mitzubenutzen unter entsprechender Beitragsleistung an die Erstellungsund Betriebskosten.

Dieser Kaufpreis entspricht demjenigen, den der Bund für die benachbarten Parzellen im Eossboden dem Kanton Graubünden und der Stadt Chur bezahlen muss.

Wir beehren uns, Ihnen den nachstehenden Beschhissesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 16. Juui 1947.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Etter.

Der Bundeskanzler-: Leimgruber.

366 (Entwurf.)

Bimdesbeschluss über

Erwerb und Ausbau des Waffenplatzes Chur.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen

Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. Juni 1947, beschliesst :

Art. 1.

Erwerb und Ausbau des Waffenplatzes Chur mit einem Gesamtkostenauf wand von Fr. 2 670 000 werden bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

7298

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erwerb und Ausbau des Waffenplatzes Chur. (Vom 16. Juni 1947.)

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Bundesblatt

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Jahr

1947

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

5259

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1947

Date Data Seite

353-366

Page Pagina Ref. No

10 035 899

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