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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzessionen der Eisenbahngesellschaften Les Pontsde-Martel-La Chaux-de-Fonds und Les Brenets-Le Locle an die «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises».

(Vom 27. November 1947.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Am 9. April 1888 hat die Bundesversammlung einem Initiativkomitee, zuhanden einer Aktiengesellschaft, die Konzession für den Bau und Betrieb einer Regionalbahn von Les Ponts nach La Chaux-de-Fonds erteilt (E. A. 8. 7.

120). Diese Konzession wurde für die Dauer von 80 Jahren zugestanden. Sie wird somit am 9. April 1968 ablaufen. Durch Bundesbeschlüsse vom 20. Dezember 1895 (E. A. S. 13, 446) und 27. Juni 1918 (E. A. S. 34, 108) wurde die Konzession abgeändert.

Die Konzession für die schmalspurige Regionalbahn von Les Brenets nach Le Loele wurde durch Bundesbeschluss vom 27- Juni 1888 (E. A. S. 10, 43) ebenfalls einem Initiativkomitee, zuhanden einer Aktiengesellschaft, erteilt.

Diese Konzession erlischt am 27. Juni 1968. Durch Bundesbeschlüsse vom 26. Januar 1892 (E. A. S. 12, 17), 4. Oktober 1916 (E. A. S. 32, 78) und 3. Oktober 1918 (E. A. S. 34, 151) erfolgten Konzossionsänderungen.

Diese Bahnlinien "wurden durch zwei unabhängige Gesellschaften gebaut und betrieben. Ende 1895 ging jedoch die Eisenbahn von La Chaux-de-Fonds nach Les Ponts in den Besitz des Kantons Neuenburg über, und die Konzession wurde auf ihn übertragen.

* * * Am 1. Dezember 1989 haben die beiden Unternehmungen, vertreten durch die «Compagnie des chemius de for neuchâtelois in Gründung», das Gesuch gestellt, es möchte das Bundesgesetz vom 6. April 1989 über die Hilfeleistang

699 an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehnaungen auf sie angewendet werden, insbesondere zum Zwecke der Elektrifikation ihrer Linien. Sie haben hiefür eine Bundeshilfe von mindestens Fr. l 350 000 nachgesucht.

In seiner Sitssung vom 27. Juni 1941 beschloss der Bundesrat auf Grund des 1. Kapitels des erwähnten Gesetzes, die nachgesuchte Hilfeleistung zu gewähren unter der Bedingung, dass zwischen den Neuenburger Regionalbahnen und denjenigen des Berner Jura eine Fusion zustande komme. Im Verlaufe der darüber stattgefundenen Verhandlungen hat sich jedoch eine Verständigung als unmöglich erwiesen. Aus diesem Grunde hat die eidgenössische Expertenkommission für Privatbahnhilfe am 18. Oktober 1944 vorgeschlagen, die beiden Eisenbahnen des Neuenburger Jura und die vier bernischen Unternehmungen gesondert zu behandeln.

In einer Vereinbarung zwischen der in Gründung begriffenen Aktiengesellschaft «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises » einerseits und dem Begierungsrat des Kantons Neuenburg sowie den Gemeinden von La Chaux-de-Fonds, La Sagne, Les Ponts-de-Martel, Brot-Plamboz, Le Locle und Les Brenets andrerseits, vom 24./2S./26. Juni 1947, wurde folgendes festgelegt: Um die Elektrifikation der Linie von La Chaux-de-Fonds nach Les Pontsde-Martel und der Begionalbahn von Les Brenets zu ermöglichen, wird die finanzielle Sanierung und die Fusion durchgeführt. Unter der Firmabezeichnung ·«Société anonyme des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» wird eine Gesellschaft gegründet mit Sitz in La Chaux-de-Fonds. Die neue Gesellschaft übernimmt Aktiven und Passiven der beiden Eisenbahnen auf Grund der nach durchgeführter Sanierung erstellten Bilanz per 31. Dezember 1946. Im Falle dieser Reorganisation haben sich der Kanton Neuenburg und die interessierten Gemeinden bereit erklärt, durch Zahlung à fonds perdu und durch Zeichnung von Gesellschaftskapital an der Elektrifikation mitzuwirken.

Gleichzeitig erwirkte die in Gründung begriffene Aktiengesellschaft «Compagnie de chemins de fer des montagnes neuchâteloises», gemäss Vereinbarung vom 21. Juni 1947, die Abtretung von Aktiven und Passiven der Regionalbahn von Les Brenets. Letztere beschloss bei dieser Gelegenheit, das Aktienkapital auf Fr. 72 750 zu reduzieren, die vorstehende Vereinbarung zu genehmigen und die Gesellschaft
aufzulösen.

Andererseits hat der Kanton Neuenburg am 25. Juni 1947 der in Gründung begriffenen «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» die in seinem Besitze befindliche Linie La Chaux-de-Fonds-Les Ponts-de-Martel zum Preise von Fr. 204 750 gegen Übergabe von Aktien, abgetreten., Alle diese Vereinbarungen wurden rückwirkend auf l. Januar 1947 getroffen.

Demzufolge konnte die «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» ani 26. Juni 1947 zu ihrer Gründung schreiten. Das Gesellschaftskapital wurde auf Fr. l 800 000 festgesetzt, eingeteilt in 2400 Aktien zu Fr. 750 Nominalwert. Der Zweck der neuen Gesellschaft wurde wie folgt umschrieben :

700

1. Übernahme der Aktiven und Passiven der Eegionalbahn von Les Brenets : 2. Kauf der Eegionalbahn von La Chaux-de-Fonds nach Les Ponts-deMartel; 3. Verwaltung und Betrieb dieser beiden Linien; 4. Allenfalls Bau, Übernahme und Betrieb weiterer Eisenbahnlinien.

Die Bundeshilfe war unter der Bedingung in Aussicht genommen worden, dass sich die beiden Eisenbahngesellschaften rückwirkend auf 1. Januar 1947 zusammenschliessen imd dass eine Betriebsgemeinschaft zwischen der neuen Gesellschaft und den andern neuenburgischen Bahnen zustande komme.

Nachdem die erste dieser Bedingungen erfüllt war, ermächtigte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. September 1947 das eidgenössische Post- und Eisonbahndepartement, mit dem Kanton Neuenburg und der «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» eine Vereinbarung zu treffen.

Nach deren Bestimmungen verpflichtet sich die Eidgenossenschaft, die Elektrifikation der Linien Les Brenets-Le Locle und La Chaux-Fonds-Les Pontsde-Martel durch eine Zahlung à fonds perdu von Fr. 495 000 und einen Beitrag von Fr. 105 000, zusammen Fr. 600 000, zu erleichtern. Diese Beteiligung wurde in Anwendung des Bundesgesetzes vom 6. April 1989 über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen beschlossen.

Der Kanton Neuenburg übernahm seinerseits, in Verbindung mit den Gemeinden, eine Zahlung à fonds perdu von Fr. 717 500 und einen Beitrag von Fr. 1222500 gegen Übergabe von 1630 Aktien zu Fr. 750.--, zusammen Fr. ] 940 000. Diese Mitte) sind zur Finanzierung der Elektrifikation der beiden Linien im Kostenbetrage von schätzungsweise Fr. 8 700 000 bestimmt.

Diese Vereinbarung wurde am 7. August und 8. November 1947 abgeschlossen.

Die zweite Bedingung, d. h. die Betriebsgemeinschaft der neuen Gesellschaft mit den andern Neuenburger Bahnen, ist auf dem Wege der Verwirklichung.

Am 9. September 1947 hat die « Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» um Übertragung der Konzessionen der beiden Eisenbahnen von Ponts-Chaux-de-Fonds und Brenets-Locle, mit allen Eechten und Pflichten, ersucht: Alle bisherigen Vereinbarungen sowie die Gründung der «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» setzen die Übertragung dieser Konzessionen voraus.

Der Eegierungsrat des Kantons Neuenburg empfiehlt diese Konzessionsübertragung, die den durch die Eegierung und die interessierten Gemeinden getroffenen Beschlüssen, entspricht.

701 Auf Grund der unsererseits getroffenen Abmachungen empfohlen wir Ihnen, die Konzession der Regionalbahn von Les Ponte nach La Chaux-deFonds, vom 9. April 1883, mit Abänderungen vom 28. Dezember 1895 und 27. Juni 1918, sowie die Konzession der schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle, vom 27. Juni 1888, mit Abänderungen vom 26. Januar 1892, 4. Oktober 1916 und 3. Oktober 1918, gemäss beiliegendem Beschlusssesentwurf auf die «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises» zu übertragen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 27. November 194T.

Im Namen des Schweiz, ßundesrates, Der Bundespräsident : Etter.

Der Bundeskanzler : Leimgruber.

702 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Übertragung der Konzessionen der Eisenbahnen von Les Ponts-de-Martel nach La Chaux-de-Fonds und von Les Brenets nach Le Locle auf die «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises».

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsieht in ein Gesuch der «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises», vom 9. September 1947, in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. November 1947, beschließt : I.

Die durch Bundes beschluss vom 9. April 1888 (E. A. H. 7, 120) erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer Regionalbahn von Les Ponts-deMartel nach La Chaux-de-Fonds, abgeändert durch Bundesbeschlüsse vom ·20. Dezember 1895 und 27. Juni 1918 (E. A. S. 13, 446, und 34, 108), sowie die durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1888 (E. A. S. 10, 48) erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle, abgeändert durch Bundesbeschlüsse vom 26. Januar 1892, 4. Oktober 1916 und 3.Oktober 1918 (E. A. S. 12, 17; 32, 78; 34, 151), werden zu den gleichen Bedingungen auf die «Compagnie des chemins de fer des montagnes neuchâteloises», mit Sitz in La Chaux-de-Eonds, übertragen.

II.

Der .Bundesrat wird mit, dem Vollzug dieses Beschlusses, der rückwirkend auf 1. Januar 1947 in Kraft tritt, beauftragt.

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04.12.1947

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