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Wettbewerb- and Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung das Werkes von L. R. von Salia Im Auftrage des schweizerißchen Bundesrates herausgegeben von Pro!. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer Übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Pro!. Dr. E. Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift lar schweizerische Statistik und Volkswirtschaft : Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

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Eidgenössischer Staatskalender 1947.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1947, kann beim DruckBacbenbmeau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. ·-- (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren .Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto III 520 360

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

HeftS der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Bundes In diesem Heft werden die Massuahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnohmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Das vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgasse 14, Bern, oder im Buchhandel, 5793

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Stellenausschreibungen, Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht, Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Präsident des Chef der Techn. AbInitiativer, gut ausgeSchweiz. Schul- teilung der Eidg. An- wiesener, jüngerer Baurates E T H stalt für Wasserver- ingenieur mit OrganisationsZürich sorgung, Abwasser- talent wissenschaftl. Interreinigung und Geessen und speziellen Erwässerschutz, Zürich fahrungen auf dem Gebiete der Hydraulik, Kanalisationstechnik, der Wasserversorgung und des Abwasserwesens Stellenantritt auf den 1. Januar 1948.

Abteilung fUr Genie

Zeigerchef -Material- Gelernter Handwerker Verwalter des (Schreiner, Zimmermannn oder Mechaniker) Waffenplatzes Brugg womöglich mit Fahrausweis für Motorfahrzeuge, Bevorzugt wird Unteroffizier Anstellung im Angestelltenverhältnis.

Generaldirektion Sektionschef bei der der SBB In Bern Abteilung für den Stations- und Zugsdienst der Generaldirektion

Generaldlrektlon PTT In Bern

II. Sektionschef bei der Kontrollabteilung

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

7504 bis 10816

1. Oktobei

PO3364 bis 5112

15. Sept.

1947

(10

Gründliche Erfahrung im , Stations- und Zugsdienst.

Befähigung, der Sektion für den Güterdienst selbständig vorzustehen. Beherrschung der deutschen sowie Kenntnis der französischen und der italienischen Sprache Gründliche Kenntnisse des Kontroll- und Finanzdienstes der PTT-Verwaltung. Vertrautheit mit den Amtssprachen

1947

15. Sept.

1947

(1).

8424

6. Sept.

bis

1947

11736

(1.)

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Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps.

Die eidgenössische Oberzolldirektion wird im Februar 1.948 eine Anzahl Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 80. Sept. 1947 das 20, Altersjahr zurückgelegt; am 29. Febr. 1948 das 25. Altersjahr nicht überschritten; 6. Militär: Eekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die: Zollkreisdirektion in

Basel:

Schaff hausen:

Chur:

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden);

Lugano: Lausanne:

Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg;

Genf:

Genf.

S. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen:

775 a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; 6. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; e. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme); A. Angabe allfälliger Referenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung: 30. September 1947.

4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen AufnahmeUntersuchung zu unterziehen.

Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den vewaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Der Tagessold als Grenzwachtrekrut beträgt zur Zeit ausser der Dienstkleidung : a. Fr. 18.07 während des Rekrutenkurses ; ein Ortszuschlag kommt nicht in Frage; b. Nach Zuteilung zu den einzelnen P.oaten an der Grenze: Fr. 13.07 bis 14.62, je nach Ortszone (Teuerungszulagen inbegriffen), sowie allenfalls Kinderzulagen.

6. Nach der Wahl zum Grenzwächter beträgt die Anfangsbesoldung zur Zeit je nach Lebensalter, Familienstand und Dienstort, mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen, jährlich: a. Anfangsbesoldung Fr. 4810.-- bis 6275, -- ; b. Maximalbesoldung Fr. 6510.-- bis 7500.--.

Dazu kommen allfällige Kinderzulagen.

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Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 100.---, plus allfällige Kinderzulagen.

7. Die unter Ziffer 5 und 6 aufgeführten Ansätze für don Tagessold der Rekruten und für die Jahresbesoldung worden durch die Neuregelung der Teuerungszulagen für das Jahr 1948 noch erhöht werden.

Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Rückporto beilegen).

Bern, den 21. August 1947.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Jahr

1947

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.08.1947

Date Data Seite

771-776

Page Pagina Ref. No

10 035 962

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