4 4

8

N o

3

# S T #

9

Bundesblatt 99. Jahrgang.

Bern, den 6. November 1947.

Band III.

Erscheint wöchentlich, Preis 28 Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr ,· 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko »n Stämpfli * de. in Bern.

# S T #

5324

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Lausanne -Valency.

(Vom 81. Oktober 1947.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die PTT-Verwaltung ist in den letzten Jahren dazu übergegangen, in den grössern Städten die Erweiterung der Ortstelephonzentralen nicht mehr durch Ausdehnung der Betriebsanlagen der bisherigen Hauptzentralen vorzunehmen, sondern durch die Erstellung von Quartierzentralen. Sie sieht sich zu dieser Umstellung genötigt, weil am Sitze der Hauptzentralen der nötige Platz zur Aufnahme weiterer Anlagen entweder gar nicht mehr vorhanden ist oder für die Ausdehnung der Fernbetriebszentralen reserviert bleiben muss, dann aber auch, weil bei der immer grösser werdenden Teilnehmerdichte in den Aussenquartieren erhebliche Einsparungen im Leitungsnetz erzielt werden können, wenn das betreffende Gebiet, statt an die weitentfernte Hauptzentrale, mit der nahen Quartierzentrale verbunden wird.

Nachdem in Lausanne die Zahl der Telephonabonnenten in den letzten 10 Jahren von 10 000 auf 20 000 angestiegen und die Kapazität der im Hauptpostgebäude untergebrachten Hauptzentrale damit nahezu erschöpft ist, steht die Verwaltung auch hier vor der Notwendigkeit, zur Dezentralisierung der Ortsbetriebsanlagen überzugehen. Die erste Zentrale dieser Art soll im ValencyQuartier erstellt werden, und zwar zunächst für 10000 Anschlüsse, mit genügender Ausbaumöglichkeit für eine weitere Entwicklung. Durch die Inbetriebnahme dieser neuen Zentrale kann auch die vor 25 Jahren erstellte, für die ständig zunehmenden Teilnehmeranschlüsse kaum mehr genügende Unterzentrale in Renens entlastet und die Erstellung einer neuen, teuren Anlage daselbst vermieden werden.

Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. III.

28

390

Der Bauplatz fur die neue Zentrale am Chemin de Renens ist in Anbetracht der intensiven Bautätigkeit in diesem Gebiete bereits vorsorglich erworben worden.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Organen der PTT-Verwaltung ausgearbeitete Projekt sieht ein Hauptgebäude von ca. 570 m2 Grundfläche und ein Wohnungs- und Garageanbau vor, mit folgender Einteilung der Räumlichkeiten: Hauptgebäude : Kellergeschoss : Kabelkeller, Akkumulatorenraum Motorenraum, Magazine.

Erdgeschoss: Verteilerraum, Gleichrichterraum, Monteurzimmer, Instruktionsraum, Bureaux, Garderoben, 1. Stock: Wählersaal, Atelier.

Wohnungs- und Garageanbau: Kellergeschoss : Wohnungskeller, Waschküche, Heizungs- und Kellerräume.

Erdgeschoss: Garagen für Dienstfahrzeuge, t. Stock: Dienstwohnung für den Monteur.

- Die nähern baulichen Details gehen aus den Projektplänen der Direktion der eidgenössischen Bauten hervor.

Die Baukosten sind auf Grund des gegenwärtigen Preisstandes auf Franken 900000 veranschlagt.

Eine Aufschiebung dieses Bauvorhabens kann nicht in Betracht fallen, weil die bestehenden Telephonanlagen der Stadt Lausanne für den ständig zunehmenden Verkehr nicht mehr zu genügen vermöchten und sich für die PTT-Verwaltung hieraus grosso Umtriebe und auch beträchtliche finanzielle Nachteile ergäben. Der Delegierte für Arbeitsbeschaffung hat sich von der Dringlichkeit des Bauvorhabens überzeugt und der sofortigen Bauausführung zugestimmt.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Erstellung eines Telephongebäudes in LausanneValency zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Beschluss gutzuheissen.

Wir benutzen den Anläse, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 31. Oktober 1947.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Etter.

Der Bundeskanzler!

Leimgruber.

391 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Telephongebäudes in Lausanne-Valency.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 31, Oktober 1947, beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes in Lausanne-Valency wird ein Kredit von Er. 900 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

7589

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Lausanne-Valency. (Vom 31. Oktober 1947.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1947

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

5324

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.11.1947

Date Data Seite

389-391

Page Pagina Ref. No

10 036 031

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.