649 (Vom 25. Juli 1947.)

In die Prüfungskommissionen für die eidgenössischen Medizinalprüfungen -werden gewählt: Prüfungssit Basel. Als Ersatzmann in die Prüfungskommission für die pharmazeutische Assistentenprüfung Herr E. Eckstein-Maffli Apotheker, Basel: Prüfungssitz Zürich. Als Mitglied der Prüfungskommission für die anatomisch-physiologische Prüfung für Ärzte und Zahnärzte : Herr Dr. F. Leuthardt, ordentlicher Professor der physiologischen Chemie, Zürich.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Graubünden: für den Wiederaufbau des Bergdorfes Trans; 2. Aargau: für die Rebbergregulierung Döttingen.

7449

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen:

N e u e Ermächtigungen.

Kanton Graubünden.

'28. Darlehenskasse Surava.

Kanton Luzern.

4. Darlehenskasse Hildisrieden.

Bern, den 22. Juli 1947.

7404

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe BEI. 1946, II, 287 ff.

650

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgendegesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42--49 des.

Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

A. Bäckermeister.

7. Portmann Richard, in Schüpfheim Egg Jakob, in Trüllikon 8. Buch Jakob, in Basel Etter Hans, in Zürich 9. Schätti Alfons, in Lachen Gerber Friedrich, in Basel 10. Schnür! Leopold, in Sirnach Girsberger Oskar, in Winterthur 11. Stutz Werner, in Dintikon Hiebl Hans, in Basel Honegger Ernst, in Luzern

10.

11.

12.

13.

14.

15.

B. Bäckermeister-Patissier.

Abderhalden Max, in Wattwil 16. Maillar Louis, in Chatel-St-Denis Allenbach Eduard, in Prutigen 17. Mojonni Georges, in Gimel Binggeli Karl, in Bern 18. Niedermann Robert, in Jonschwil Bollini Jakob, in Dielsdorf 19. Portier Gilbert, in Genf Bösiger Ulrich, in Ried bei Kerzers 20. Rufer Hans, in Born Buchi Hermann, in St. Gallen 21. Schaufelberger Heinrich, in Bern Bueler Paul, in Zürich 22. Schmid Walter, in Luzern Cathomen Josef, in Truns 23. Schönenberger Heinrich, in Laufenburg Feurer Ernst, in Allenberg-Männedorf 24. Schwendimann Hermann, in Bern Grunder Friedrich, in Bern 25. Wey Franz, in Hochdorf Hufschmid Max. in Aarburg 26. Winkler Karl, in Bern Jakob Rudolf, in Grosshöchstette 27. Witschi Fritz, in Bern Joost Rudolf, in Bärau-Langna 28. Zingg Hans, in Court Loretan Leopold, in Adliswil 29. Zumbach Eugen, in Unterageri Luginbühl Hans, in Bern

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

C. Diplomierter Elektroinstallateur.

13. Müller Christian, in Schuls-Tarasp Ambort Rudolf, in Agarn 14. Müller Heinrich, in Zürich Bochsler Walter, in Thalwil 15. Pulfer Johann, in Andelfingen Bosshard Robert, in Rittweg-Saland 16. Nünlist Othmar, in Egerkingen Brunner Hans, in Winterthur-Töss 17 Schenker Otto, in Däniken Dübendorfer Hans, in Bassersdorf 18. Schnellmann Max, in Baden Fritschi Albert, in Eglisau-Rheinblick 19. Strickler- Oskar, in Thalwil Faller Xaver, in Zürich 20. Surber Hans, in Zürich Ganz Felix, in Zürich 21. Stettier Arnold-Herbert, in Zürich Girardi Giuseppe, in Zürich 22. Tischhauser Karl, in Samedan Helbling Albert, in Rapperswil 23. Urech Arnold, in Basel Herzog Karl, in Zürich Iten Josef, in Unterageri 24. Waser Ernst, in Luzern

1.

2.

3.

4.

5.

G.

7.

8.

9.

1.

2.

3.

4.

5.

Balmelli Franco, in Zürich Berger Paul, in Steffisburg Müller Franz, in Wabern Reiser Hans, in Winterthur Spörri Wilhelm, in Bern

D. Gipsermeister.

6. Steudler Werner, in Steffisburg 7. Wälti Eduard, in Bümpliz 8. Wehinger Franz, in Winterthur 9. Wirth Hans, in Ober-Gerlafingen.

10. Zbinden Willy, in Hünibach

651 1.

2.

8.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

E. Malermeister.

Aebi Werner, in Lauterbrunnen 24., Lutz Eugen, in Altstätten Attenhaus Hans, in Zürich 25. Messer Paul, in Bern Baidinger Josef, in Zurzach 26. Müller Eduard, in Zürich Bärlocher Anton, in Zürich 27. Nes Hans, in Zeinigen Bernhard Heinrich, in Dietlikon 28. Odermatt Karl, in Luzern Bruder Heinrich, in Zuoz 29. Reich Emil, in St. Gallen Buchi Hans, in Langenthal 30. Reinfrank Hermann, in St. Gallen Conti Silvester, in Basel 31. Riesen Fritz, in Mamishaus-Schwarzenburg Eschmann Albert, in Ebnat Freiburghaus Paul, in Beichenbach 32. Schädler Alois, in St. Gallen Gehringer Hans, in Wiedlisbach 33. Schori Hans, in Brunnenthal Giolo Luigi, in Herzogenbuchsee 34. Schweiss Hermann, in Donzhausen Herrmann Walter, in Gstaad 35. Siegrist Ernst, in Aarau Hofmann Hans, in Kriens 36, Simmen Fred, in Bern Huber Ernst, in Melchnau 9,1. Sommerhalder Kurt, in Aarau Huber Oskar, in Genf 38. Sutermeister Hermann, in Zofingen Isoardi Josef, in Luzern 39. Tanner Egon, in Schaffhausen Käch Bernhard, in Solothurn 40, Trohler Werner, in Oberwangen Kaiser Karl, in Bassi 41, Tschannen Hans, in Bern Lampert Hans, in Zürich 42, Walter Max, in Schaffhausen Langlotz Hans, in Liestal 43. Wild Traugott, in Zürich Lehmann Alfred, in Rüti bei L.

44, Wüstemann Fritz, in Malans Lindauer Karl, in Zürich 45, Zobrist Otto, in Meiringen Bern, den 31. Juli 1947.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

7449

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern, vom 22. bis 28. Juli 1947.

Amerika : Herr Theodore J. Hadraba, Dritter Sekretär, wurde zum Zweiten Sekretär ernannt.

Österreich: Herr Erich B i e l k a - K a r l t r e u , Legationsrat, ist am 28. Juli abgereist.

Türkei: Herr Sakip Bayaz, Erster Sekretär, gehört dieser Gesandtschaft nicht mehr an.

Bern, den 28. Juli 1947.

7449

Urteil.

Der Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 1947 in Bern in der Strafsache gegen Jost Josef, des Franz und der Marie geborene Walker, geboren 26. November 1915, von Bitsch (Wallis), Mineur, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, in Anwendung der Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, Art. 49 Strafgesetzbuch und Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen.

652 VolkswirtBchaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, erkannt: 1. Die noch unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 10.50 betreffend Urteil des Einzelrichters der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 10. April 1944 gegen Jost Josef, vorgenannt, wird in 2 Tage Haft umgewandelt.

2. Kosten -werden keine gesprochen.

Es wird ferner verfügt : 1. Dieses Urteil ist dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Schweizerischen Bundesblatt zur Kenntnis zu bringen.

2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, das» das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht hinnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.

Bern, den 24. Juli 1947.

7449

1. kriegsmrtschafflißhes Strafgericht, Der Einzelrichter :

0. Peter.

UrteU.

Der Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 1947 in Bern in der Strafsache gegen Mühlheim Charles Eduard, des Hans Emil und der Klara geborene Reusser, geboren 18. Juli 1909, von Scheuren, Hausierer und Wanderphotograph, geschieden, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, in Anwendung der Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, Art. 49 Strafgesetzbuch und Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten der kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, erkannt : 1. Die durch Strafmandat des Einzelrichters der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 4. Mai 1944 gegen Mühlheim, vorgenannt, ausgesprochene Busse von Fr. 45 wird in 5 Tage Haft unigewandelt.

2. Kosten werden keine gesprochen.

Es wird ferner verfügt: 1. Dieses Urteil ist dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Schweizerischen Bundesblatt zur Kenntnis zu bringen.

653 2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.

Bern, den 24. Juli 1947.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, 7449 Der Einzelrichter: O.Peter.

Urtea.

Das 2. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in Sachen gegen Beyer Adelrich Theodor, von Zürich und Eheinau, geboren 9. April 1919, Kaufmann und Beieender, wohnhaft gewesen in Zürich 8, Forchstrasse 22, in Gutheissung des Antrages des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes auf Umwandlung der dem. Verurteilten durch Urteile der 2. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und ihres Einzelrichters vom 27. Januar 1944 und 8, Juni 1948 auferlegten Bussen von Pr. 400 und Fr. 100 zufolge Nichtbezahlung beschlossen: 1. Die unbezahlten Bussen von total Fr. 500 werden in 50 Tage Haft umgewandelt.

2. Die Kosten fallen ausser Ansatz.

3. Dieser Beschluss ist dem Betroffenen durch Publikation im .Bundesblatt sowie dem Generalsekretariat durch Zustellung eines Doppels mittels eingeschriebenem Brief mit Bückschein zu eröffnen.

Zürich, den 6. Juni 1947.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht,

7449

Der Vorsitzende: Dr. Heusser.

Urteil.

Der unterzeichnete Einzelrichter hat in seiner Sitzung vom 23. Juli 1947 in der Umwandlungssache gegen Eggler Willy, geboren 9. Januar 1906, von Feusisberg (Schwyz), Bauarbeiter, zuletzt wohnhaft gewesen im Kanton Zug, jetzt unbekannten Aufenthaltes, gestützt auf Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, erkannt : l. Dem Eggler Willy werden die unbezahlten Bussen o. gemäss Strafmandat vom 14. Februar 1945 über Fr. 170 in 17 und b. gemäss Strafmandat vom 28. September 1945 über Fr. 20 in 2 Tage Haft umgewandelt.

Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. U.

47

654 2. Von einer besonderen Kostenauflage wird abgesehen, S. Dieses Urteil ist im Diapositiv im Bundesblatt zu publizieren.

Es wird verfügt: 1. Dieses Urteil ist den Parteien als gerichtlicher Akt zuzustellen.

2. Die Parteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird. Die Parteien werden ausdrücklich auf die Art. 110 bis 112 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege hingewiesen.

C h u r , den 24. Juli 1947.

7

«9

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzolrichter : Dr. P. Jörimann,

Urteil.

Der Einzelricbter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 1947 in Chur in der Strafsache gegen Haîa Johann, geboren 6. Januar 1906, Pfullendorf/Baden (Deutschland), erkannt : Hafa Johann wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. l des Bundesratsbeschlusses vom 2, März 1945 über das Verbot der Ein- und Ausfuhr und des Handels mit ausländischen Banknoten, begangen in Kreuzungen anfangs 1946 durch Mittäterschaft bei der Ausfuhr von EM 10 000 in Noten nach Deutschland, und er wird in Anwendung von Art. 7 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1.944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege verurteilt: 1. zu einer Busse von . Fr. 100.-- 2. zu den Verfahrenskosten, bestehend aus a. einer Spruchgebühr von .

» 20.-- b. den übrigen Kosten von . · · . . . . . » 5.-- 3. Dieses Urteil ist im Diapositiv im Bundesblatt zu publizieren.

Es wird verfügt : 1. Dieses Urteil ist den Parteien als gerichtlicher Akt zuzustellen.

2. Die Parteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation

658 angefochten wird. Die Parteien werden ausdrücklich auf die Art. 110 bis 112 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege hingewiesen.

Chur, den 25. Juli 1947.

5. kriegswirtschaftliches 7448

Strafgericht,

Der Einzelrichter: Dr. P. Jörimann.

Urteil.

Der Einzelrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichte hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 1947 in Liestal in der Strafsache gegen Eliza Tokkie, holländischer Staatsangehöriger, geboren 10. Dezember 1906, Musiker, ohne festen Wohnsitz, betreffend Umwandlung der ihm durch Urteil Nr. 4602 des Einzelrichters des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 12. April 1946 auferlegten Busse von restlich Fr. 170 in 17 Tage Haft erkannt : Die durch Urteil Nr. 4602 des Einzelrichters des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 12. April 1946 ausgesprochene Busse im Eestbetrag von Fr. 170 wird in contumaciam umgewandelt in 17 Tage Haft unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 3 Jahren.

Gemäss Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens werden vom Gebüssten keine Kosten erhoben. Die Kanzleiauslagen von Fr. 1.10 gehen zu Lasten des Bundes.

Gemäss Art. 126 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege kann der Beurteilte binnen 20 Tagen, vom Tage an gerechnet, an dem er sichere Kenntnis von dem gegen ihn gefällten Kontumazurteil erhalten hat, beim 8. kriegswirtschaftlichen Strafgericht das Gesuch um Wiedereinsetzung einreichen.

8, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer.

Strafmandat.

An Bücherei Walter, geboren 25. Oktober 1888, von Basel-Stadt, Kaufmann, Haltingerstrasse 26, Basel.

656 Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. 2, lit. a und 6, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen in Zürich im März 1945 durch Verkauf von 265 kg Kakaoschalenpulver zu übersetzten Preisen von Fr. 7.50 und Fr. 8 anstatt zum zulässigen Höchstpreis von Fr. 3.90 gemass der Einzelverfügung der eidgenössischen Preiskontrollstelle an Max Siegrist an Verbraucher, wobei er in Form von Provisionen einen unrechtmässigen Vennögensvorteil von Fr. 265 erlangte, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 60 und den Verfahrenskosten.

Der Eichter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von Fr. 60.-- 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr.

» 20.-- b, übrige Kosten » 14,50 3. zur Bezahlung des unrechtmassig erlangten VermÖgensvorteils von Fr. 265 an den Bund.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Eichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und '/M unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe /u Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Bern, den 11. Juli 1947.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter:

0. Peter.

Strafmandat.

An Herrn Ricardo Meier, Kaufmann, von Thalwil, geboren 28. April 1890, wohnhaft gewesen Villa Meridiana, St. Moritz, zurzeit im Ausland, unbekannten Aufenthaltes.

657 Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen in St. Moritz im Sommer 1945 durch Bezug von l Schinken im Gewicht von 7 bis 8 kg ohne Abgabe von Rationierungsausweisen und zum übersetzten Preis von Fr. 19 pro kg, während der zulässige Höchstpreis Fr. l. 85 pro 100 g betrug, zu verurteilen zu einer Busse von Fr. 40 und den Verfahrenskosten.

Der Richter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu 1. einer Busse von Fr. 40. 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr » 4.-- b. übrige Kosten » 4.50 Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Eichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.>> Z ü r i c h , den 24. Juli 1947.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Heusser.

Ediktalladungen.

Schönenberger Walter, des August und der Lina Liniger, geboren 5. August 1928, von Wald, Mineur; ^ Vonäsch Hans, des Fritz und der Lina Mathis, geboren 8. Juli 1901, von Strengelbach, Maurer; Barak Alfred, spur der Elsa, geboren 11. Juni 1920, Giesser; Glanzmann Josef, des Josef und der Kresentina Thalmann, geboren 1900, von Entlebuch, Maurer; Hurst Hermann, des Jean und der Marie Haas, geboren 27. August 1903, von Guggisberg, Handlanger;

658 Haser Emil, des Josef und der Emma Moser, geboren. 28. November 1924, vor> Samen, Bauarbeiter; Denzler Werner, des Karl und der Klara. Müller, geboren 1.. Mai 1922, von Dübendorf, Spengler ; Fankhauser Ernst, des Ernst und der Elisabeth Grunder, geboren 28. Mai 1903, von Langnau i. E., Kaufmann; Prey Hans, des Heinrich Rudolf, und der Elisabeth Stauffer, geboren 15. August 1907, von Gontenschwil, Vertreter ; Zachel-Simons Anna Cäcilia, des Josef und der Cäcilia Kurth, geboren 26. Februar 1914, alle unbekannten Aufenthaltes, werden aufgefordert, sich Dienstag, den 2. September 1947, vormittags 11 Uhr. im Bezirksgerichtsgebäude in Horgen vor dem Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts zu verantworten wegen Umwandlungsanträgen seitens des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes für unbezahlte Bussen in Haft, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 29. Juli 1947.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Gerichtsschreiber :.

C. W. Scherer.

7449

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen, Stellenausschreibungen.

Oie nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschlus vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Erfahrung in allen WaldUnterförster arbeiten, Organisationsam Lehrrevier der Abteilung für talent und administrative Begabung Forstwirtschaft DirektionspräsiChemiker 2. Kl. . Entsprechende chemische dent der Eldg.

Ausbildung. Bewerber mit MaterialprüfungsPraxis in der Papierund Versuchsanstalt In Zürich industrie bevorzugt.

Direktionspräsi- Prüfungsbeamter .11 Gelernter Mechaniker. Abdent der Eldg.

(Techniker II) geschlossene TechnikunisMaterial prüfungsBildung als Maschinenund Versuchsanstalt In Zürich techniker, womöglich mit Praxis.

Präsident des Schweiz.

Schulrates.

Zürich, E. T. H

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

3732 bis 6400 '

20. August 1947

6124 bis 9486

4008 bis 7228

(1.)

14.August 1947 (1.)

16. August 1947 (1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1947

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.07.1947

Date Data Seite

649-658

Page Pagina Ref. No

10 035 944

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.