969 Notifikation.

Stierli-Kurz Adolf, geb. 16. Dezember 1914, von Aristau, Unternehmer, zuletzt Kantonsspital Aarau, nun unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet, dass der Einzelriohter des kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgerichtes am 23. Oktober 1947 folgendes Urteil gefällt hat:

Die durch Strafmandat des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 4. Dezember 1945 ausgefällte Busse von Pr. 800.-- wird in 80 Tage Haft umgewandelt.

Kriegswirtschaftliches Strafappellationsgercht, Der Einzelrichter: Wüthrich.

7723

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Die unterzeichnete Verwaltung hat ein neues Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bandesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess)

herausgegeben.

Das Bändchen (174 Seiten in 8°) enthält: 1. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

8, Das Bundesgesetz vom 15. Juni 1984 über die Bundesrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

4. Beglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis des steif broschierten Sammelbändchens Fr. 3.50 (nebst Porto und Nachnahmespesen). Porto für l Exemplar: 15 Bappen.

Postscheckkonto III520 5763 Drucksachenbureau der Bandeskanzlei.

Bundesblatt.

99. Jahrg. Bd. III.

68

970 Im Frühling 1945 hat der Aufklärungsdienst der eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft als Heft 8 seiner Schriftenreihe unter dem Titel

Die Sozialpolitik des Bundes eine Übersicht über die Massnahmen veröffentlicht, die die Eidgenossenschaft zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Auf 200 Seiten Text werden hier sowohl die kriegsbedingten wie die friedensgemässen Sozialmassnahmen dargestellt.

Seit dem Erscheinen dieser Schrift sind auf dem Gebiete der Sozialpolitik verschiedene Änderungen eingetreten. Um den Benutzern des Heftes «Die Sozialpolitik des Bundes» auch darüber einen Überblick zu vermitteln, hat der Aufklärungsdienst einen 22 seitigen Nachtrag verfasst, der über die bis Ende Mai 1946 in Kraft gesetzten Neuerungen Aufschluss gibt.

Die Schrift «Die Sozialpolitik des Bundes» ist beim Aufklärungsdienst der eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgasse 14, Bern, mitsamt dem Nachtrag zum Preise von Fr. 2.50 erhältlich. Der Nachtrag wird auch allein zum Preise von Fr.--.50 abgegeben.

6744

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonale vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht, Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

An-

meldungstermin

8640 31. Dez.

Gute allgemeine Bildung; abgeschlossene kaufmänbis 1947.

nische oder Verwaltungs6124 lehrzeit. Gewandter Maschinenschreiber.

Muttersprache deutsch ; Kenntnis der französischen Sprache. Junger Unteroffizier bevorzugt · (2..)

Die Stellen werden vorläufig im AngestelltenVerhältnis besetzt.

Abteilung für Infanterie des E.M.D.

2 Kanzleigehilfen I. Klasse

Zollkreisdirektion in Lausanne

Zollamtsvorstand III. Kl.

beim Schweiz.

Hauptzollamt - in Pontarlier

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes; die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5654 bis 8976

Zollkreisdirektion In Lausanne

Bureau chef beim Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines . Schweiz. Hauptzollamt in Pon- Kontrollbeamten der Zolltarlier verwaltung bekleiden

5296 bis 8608

11. Jan.

1948

(1-) 11". Jan.

1948 (1-)

971

Anstellung von Zollbeamten.

Zur Ergänzung des Personalbestandes nimmt die Oberzolldirektion eine Anzahl Anmeldungen von Aspiranten für Zollbeamtenstellen II. Klasse entgegen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Präge, welche handlungsfähig sind, jedoch das 28. Jahr noch nicht überschritten haben; wenn militärdienstpflichtig, die Rekrutenschule bestanden haben; einen tadellosen Leumund gemessen; eine mindestens dem Pensum einer abgeschlossenen Mittelschule (Progymnasium, Bezirks-, Sekundär-, Realschule) entsprechende Allgemeinbildung und genügende Kenntnis wenigstens zweier Amtssprachen besitzen; über die den Anforderungen des Zolldienstes entsprechende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Hör- und Sehorgane (Sehschärfe beidseitig l oder auf l korrigierbar), verfügen.

Selbstverfasste, handschriftliche Anmeldungen sind in mindestens zwei Amtssprachen bis zum 31. Januar 1948 an die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern zu richten.

Anmeldungen, welche nach diesem Termin einlaufen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des Bewerbers genügenden Aufschluss geben soll, sind beizufügen: sämtliche Schulzeugnisse, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Studienausweise, Diplome usw., in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift; ein amtliches, kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; ein Geburtsschein; eine kurz vor der Anmeldung erstellte Photographie in Passformat; das Dienstbüchlein; ein ärztliches Zeugnis über den allgemeinen Gesundheitszustand mit besonderer Begutachtung der Hör- und Sehorgane.

Ferner sind einige zivile und militärische Referenzen anzugeben.

Unvollständige Anmeldungen werden zurückgewiesen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, bürgerliches Rechnen, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Der Eintritt in die Verwaltung erfolgt voraussichtlich im August 1948, Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung zum Zolldienst.

972 Die Anstellung erfolgt fui eine Probezeit von 12 Monaten als Zollaspirant.

Während dieser Zeit beträgt das Gehalt, je nach Dienstort und Familienstand mit Einschluss der für das Jahr 1947 festgesetzten Teuerungszulagen Fr. 476.65 bis Fr. 554.50 pro Monat. Nach Ablauf des Aspirantenjahres kann die Wahl zum Zollbeamten II. Klasse erfolgen, sofern Leistung und Verhalten befriedigt haben und keine weitem Hinderungsgründe vorliegen. Auf Probe eingestellte Bewerber, die infolge Nichteignung während oder nach Ablauf der Aspirantenzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf besondere Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für Zollbeamte .II. Klasse beträgt je nach Alter, Dienstort und Familienstand mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen pro Jahr Fr. 5842 bis Fr. 7680. Bewerbern, die sich neben bestandener schweizerischer Maturitätsprüfung über ein abgeschlossenes akademisches Fachstudium, den Besitz eines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule oder über besondere Fähigkeiten und Leistungen ausweisen, kann die Anfangsbesoldung angemessen erhöht werden.

(2.).

Bern, den 26. Dezember 1947.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

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Jahr

1947

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1947

Date Data Seite

969-972

Page Pagina Ref. No

10 036 097

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