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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Zollabfertigungsstelle in den Rheinhäfen Birsfelden-Au.

Auf den I.April 1947 ist in den Rheinhäfen Birsfelden-Au eine Zollabfertigungsstelle für die auf dem Rhein zur Ein- oder Ausfuhr gelangenden Waren errichtet worden. Diese Zollstelle bildet eine mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattete selbständige Unterabteilung des Hauptzollamtes Basel-Rheinhafen-Kleinhüningen.

Bern, den 28. April 1947.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Mutationen und Änderungen im diplomatischen und Konsularkorps vom 23. bis 28. April 1947.

Chile: Herr Fernando Cisterna Ortiz hat dem Bundesrat am 25. April 1947 sein Beglaubigungsschreiben überreicht, das ihn als ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in der Schweiz akkreditiert.

China: Herr Pao Hsien Chu, Presseattache, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Finnland: Herr Fredrik Wilhelm Schreck wurde zum Zweiten Sekretär ernannt, hat jedoch sein Amt noch nicht angetreten.

Grossbritannien: Herr James Grant Purves, Presseattache, Erster Sekretär, und Herr Oberst H. N. Fryer, Militärattache, gehören dieser Gesandtschaft nicht mehr an.

Türkei: Herr Nüzhet D u r u k a n wurde zum Dritten Sekretär ernannt.

Abwesende oder zurückgekehrte Missionschefs.

Dänemark: Herr Minister Hans Jakob Hansen, zurück seit 19. April.

Grossbritannien : Herr Minister Thomas Mait land Snow, zurück seit 4. April.

Niederlande: Herr Minister J. J.B.Bosch, Ritter von Rosenthal, zurück seit 19. April.

Rumänien:Herr Minister G a s t o n Boeuve, abwesend seit 24. April; Geschäftsträger ad intérim: Herr Caius Valeanu.

Bern,, den 28. April 1947.

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Urteil.

Der Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 31. März 1947 in St. Gallen in der Strafsache gegen Domenighetti Rene, geboren 7. Oktober 1907, von Varzo (Tessin), Kaufmann, Lausanne, Simplon l B, jetzt in Italien erkannt: Der Angeschuldigte wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 2, lit. c, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen dadurch, dass er als Grossist 448 kg Morgafarin im Kettenhandel zum Preise von Fr, 2.25 per kg = total Fr. 1041.75 kaufte und im Kettenhandel an einen Grossisten zum Betrage von Fr. 1209.60 weiterverkaufte, wodurch er einen unrechtmässigen Vermögensvorteil von Fr. 167.85 erlangte, und er wird in Anwendung von Art. 7 und 10 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege verurteilt: 1. zu einer Busse von.

Fr. 100.-- 2. zu den Verfahrenskosten, bestehend aus a. einer Spruchgebühr von » 30.-- b. den übrigen Kosten von » 14.40 3. Der Angeschuldigte wird zur Einzahlung eines widerrechtlichen Vermögensvorteils von Fr. 167.85 an den Bund verpflichtet.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung im schweizerischen Bundesblatt durch Appellation angefochten wird.

St. Gallen, den 23. April 1947.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Rutz.

Urteil.

Der unterzeichnete Einzelrichter hat in seiner Sitzung vom 24, April 1947 in der Umwandlungssache gegen Adorf Karl Heinrich, geboren 17. Februar 1898, von Zürich, ledig, Hilfsarbeiter, zuletzt -wohnhaft gewesen in Zürich l, Ankengasse 7, jetzt unbekannten Aufenthaltes, gestützt auf Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege,

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erkannt: 1. Dem Adorf Karl Heinrich wird die am 8. Dezember 1945 wegen einer kriegswirtschaftlichen Verfehlung ausgefällte Busse von Fr. 20 in 2 Tage Haft umgewandelt, 2. Das UmwandlungBverfahren ist kostenlos.

8. Wegen des unbekannten Aufenthaltes muss die Publikation im Bundesblatt verfügt werden, Chur, den 24. April 1947.

5. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Einzelrichter : Dr. P. Jörimann.

Urtefl.

Das 1. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 17. April 1947 in Herzogenbuchsee in der Strafsache gegen Saxer Huldreich, geboren 15. November 1921, des Alfons und der Emma geborene Nauer, von Hägglingen, Bäcker und Hilfsarbeiter, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, erkannt: 1. Die durch Urteil Nr. 653 der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 81. März 1944 gegenüber Huldreich Saxer, vorgenannt, ausgesprochene Gefängnisstrafe von einem Monat ist zu vollstrecken.

2. Die Kosten dieses Entscheides, bestimmt auf eine Spruchgebühr von Fr. 50 und die Kanzleiauslagen von Fr. l. 70 werden dem Huldreich Saxer, vorgenannt, auferlegt.

3. Das Generalsekretariat dee eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wird beauftragt, dieses Vollstreokungeerkenntnis im Strafregister eintragen zu lassen.

Es wird ' verfügt : 1. Dieses Urteil ist dem Verurteilten durch Publikation im Eundesblatt zu eröffnen.

2. Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

.

Herzogenbuchsee, den 17. April 1947.

Namens des /. kriegswirtschaftlichen Der Vorsitzende: O.Peter.

Strafgerichts,

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Öffentliche Ladung.

Im Strafverfahren gegen Haus Emil Frei und 36 Mitangeklagte betreffend Angriff auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gemäss Art. 266 StGB, Beteiligung an einer rechtswidrigen Vereinigung gemäss Art. 275 StGB, Widerhandlung gegen Art. l, Abs. l und 2, des Bundesratsbeschlusses vom 5. Dezember 1988 betreffend Massnahmen gegen staatsgefährliche Umtriebe und zum Schutze der Demokratie und den Bundesratsbeschluss vom 27. Februar 1945 betreffend Massnahmen zum Schutze der verfassungsmässigen Ordnung, politischen Nachrichtendienst gemäss Art. 272 StGB, Eintritt in fremden Militärdienst gemäss Art. 94 MStGr, wird den im Ausland abwesenden Angeklagten 1. Hans Emil Frei alias Heimann Fröhlich, Versicherungsagent, wohnhaft gewesen in Stuttgart; 2. Otto Alfred Lienhard, Fabrikbesitzer, wohnhaft in Ludwigsburg (Deutschland); 3. Alfred Zahnder, Dr. phil., Schriftsteller, zurzeit bei der amerikanischen Besatzungsbehörde in Ludwigsburg (Deutschland) interniert; 4. Heinrich Wechlin, Dr. phil., Redaktor, wohnhaft in Bad Godesberg bei Köln (Deutschland); 5. Fritz Bichsel, Malermeister, zurzeit unbekannten Aufenthalts in Österreich; 6. Arthur Greulich alias A. T. Gruelich, Schriftsteller, wohnhaft in Ohlstadt bei Garmisch (Deutschland); 7. Bruno Emil Oswald, kaufmännischer Angestellter, wohnhaft in Stuttgart (Deutschland) ; 8. August Lutz, Zahntechniker, wohnhaft in Murrhardt (Deutschland); 9. Arthur Spiegel, Elektroingenieur, wohnhaft in Esslingen (Deutschland) ; 10. Ernst Egli, Automechaniker, wohnhaft in Freiburg (Deutschland); 11. Gustav Jakob Dobler, kaufmännischer Angestellter, wohnhaft in Mannheim (Deutschland) ; 12. Ludwig Gottfried Schmidbauer, Kunstmaler, zurzeit in Pischelsdorf (Österreich) ; 18. Otto Sutter, Elektrotechniker, wohnhaft in Bregenz, gemäss Art. 82 BStP mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht, zu der sie hiermit geladen werden, Montag, den 19. Mai 1947, und folgende Tage im Kantonsratssaal in Zug stattfindet, mit Beginn um 9 Uhr vormittags am 19. Mai 1947.

Lausanne, den 26. April 1947.

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Der Präsident des Bundesstrafgerichts; Ernst.

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1947

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17

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01.05.1947

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