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Bundesblatt 99, Jahrgang.

Bern, den 7. August 1947.

Band II.

Erscheint wöchentlich Preis 38 Franken im Jahr, 15 franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern-

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Botschaft des

Bundegrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Albisrieden.

(Vom 5. August 1947.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In der ganzen Schweiz ist ein ausserordentlich starker Zuwachs an neuen Telephonabonnenten zu verzeichnen. Das gilt ganz besonders auch für die Stadt Zürich und ihre Vororte. Die Zahl der Hauptanschlüsse in Zürich, die im Jahre 1939 rund 45 000 betragen hat, ist bis Ende 1946 bereits auf 70 600 angestiegen. In den Vorkriegsjahren waren jährlich durchschnittlich 1700 neue Anschlüsse zu verzeichnen, im Jahre 1946 jedoch bereits 5600.

Die aussergewöhnliche Zunahme hat zur Folge, dass dieNummernreserve der für 26 000 Anschlüsse ausgebauten Hauptzentrale an der Füsslistrasse gegenwärtig fast vollständig erschöpft ist. Da auch in Zukunft mit einem erheblichen Abonnentenzuwachs im Einzugsgebiet dieser Zentrale zu rechnen ist -- es sei bloss an die in letzter Zeit erstellten und im Entstehen begriffenen grossen Bureaubauten erinnert, die einen enormen Bedarf an Telephonanschlüssen zur Folge haben -- muss die Hauptzentrale an der Füsslistrasse, die nicht mehr erweitert werden kann, so rasch als möglich entlastet werden.

Die PTT-Verwaltung sieht deshalb vor, das Gebiet von Albisrieden bis zur Hardstrasse von der Zentrale Füsslistrasse abzutrennen und auf eine neue Quartierzentrale umzuschalten. Da die Unterzentrale Altstetton mit ihren 1800 Anschlüssen ebenfalls vollständig besetzt und nicht mehr ausbaufähig ist, sollen auch die Abonnenten dieses Gebietes an die projektierte Zentrale angeschlossen werden.

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Wegen der grossen Bautätigkeit in diesen beiden Aussenquartieren wird die neue Zentrale bei der Eröffnung bereits etwa 5000 Teilnehmer zu bedienen haben. Da zudem noch eine Ausdehnung des Einzugsgebietes bis zur Seebahnstrasse geplant ist, muss die Zentrale im Erstausbau für 10 000 und im Endausbau für 20 000 Anschlüsse vorgesehen werden.

Durch den Bau der projektierten Quartierzentrale wird übrigens nicht nur die Hauptzentrale Füsslistrasse, sondern auch das Kabelnetz fühlbar entlastet.

Zudem werden die Anschlussleitungen der Teilnehmer dank dem günstigen Standort der neuen Zentrale im Zentrum des Einzugsgebietes wesentlich kürzer sein als bisher, was sich auf die Bentabüität vorteilhaft auswirken wird.

Da in Zürich heute schon mangels genügender Zentralenausrüstungen etwa 800 Interessenten auf die Zuteilung eines Telephonanschlusses warten müssen, darunter eine grössere Zahl alter Abonnenten, die wegen Wohnsitzwechsel ihre bestehende Nummer aufgeben mussten und am neuen Orte nicht mehr angeschlossen werden können, ist der Bau der vorgesehenen Quartierzentrale äusserst dringlich.

Ein für die Aufstellung der neuen Zentrale günstig gelegener Bauplatz an der verlängerten Letzigrabenstrasse ist von der PTT-Verwaltung bereits vorsorglich erworben worden.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Verbindung mit den Organen der PTT-Verwaltung erstellte Bauprojekt sieht ein zweistöckiges Hauptgebäude und einen einstöckigen Nebentrakt vor, die folgende Einteilung aufweison: Hauptgebäude:

Kellergeschoss: Batterieraum, Maschinenraum, Kabelstollen, Heizungs- und Kohlenraum.

Erdgeschoss : Hauptverteiler, Montageraum, Garage- und Veloraum, Garderoben und Toiletten.

1. Stock: Wählersaal, Werkstatt und Magazine.

2. Stock: Wählersaal, Bureau und Magazine.

Nebengebäude:

Kellergeschoss: Magazine, Tröckneraum und Wohnungskeller.

. Erdgeschoss : Garagen für Dienstfahrzeuge, Waschküche.

1. Stock: . Dienstwohnung für den Monteur.

Die weitern baulichen Details gehen aus den Projektplänen hervor.

Die Baukosten sind auf Grund dés Preisstandes Juni 1947 auf Fr, 1100 000 veranschlagt. Eine allfällige weitere Erhöhung der Baupreise muss indessen vorbehalten bleiben.

Wir haben einlässhch geprüft, ob dieses Bauvorhaben, das im Hinblick auf die ausserordentlich grosse Bautätigkeit im Kanton und in der Stadt Zürich eine zusätzliche Belastung darstellt, verschoben werden könnte. Die Verschie-

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bung brächte jedoch ausgesprochene Schäden für den Telephonverkehr mit sich und würde zu einer unerträglichen Benachteiligung von Hunderten von Abonnenten führen. Der Delegierte für Arbeitsbeschaffung hat daher in Würdigung der absoluten Dringlichkeit selbst festgestellt, dass sich eine Hinausschiebung nicht verantworten liesse.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit zu bewilligen.

Wir benützen den Anlass, Sie Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 5. August 1947.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : Cello.

Der Bundeskanzler: Leimgruber.

664 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich - Albisrieden.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. August 1947, beschließt : Art.l.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Albisrieden wird ein Kredit von Fr. l 100 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredites noch jene Änderungen vorzunehmen, die sich nachtraglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt. " 7453

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Zürich-Albisrieden. (Vom 5. August 1947.)

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Jahr

1947

Année Anno Band

2

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31

Cahier Numero Geschäftsnummer

5278

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.08.1947

Date Data Seite

661-664

Page Pagina Ref. No

10 035 947

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