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Botschaft dea

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Luzern.

(Vom 29. September 1947.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Beschluss vom 19. Dezember 1946 haben die eidgenössischen Kate den erforderlichen Kredit für die Erwerbung der Liegenschaft Hotel Du Lac in Luzern als Bauplatz für die Erstellung eines l'elephongebäudes bewilligt.

In der bezüglichen bundesrätlichen Botschaft wurde bereite ausführlich dargelegt, dass die PTT-Verwaltung infolge der ausserordentlich starken Zunahme des Telephonverkehrs und im Hinblick auf den projektierten Zusammenschluss der benachbarten Telephonnetzgruppen mit der Hauptgruppe Luzern und die Angliederung dieses Fernknotenamts an den schweizerischen automatischen Fernverkehr genötigt ist, auf dem genannten Areal einen Neubau zu erstellen, um darin die neuen Telephonbetriebsanlagen unterbringen /u können und zugleich durch die Verlegung der Telephondirektion im Hauptpostgebäude den nötigen Platz für die stark eingeengten Postbetriebsdienste freizubekommen K Da die Projektpläne und die Kostenberechnung damals noch nicht vorlagen, konnte das Geschält betreffend die Ausführung dieses Neubaues leider nicht gleichzeitig .mit jenem über die Erwerbung des Bauplatzes behandelt werden.

Die Projektierungsarbeiten sind inzwischen so weit gefördert worden, dass nunmehr das Bauprojekt und der Kostenvoranschlag ebenfalls zur Genehmigung und Kreditbewilligung vorgelegt werden können.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Organen der PTT-Verwaltung ausgearbeitete Projekt sieht ein der Zweckbestimmung entsprechendes Gebäude mit Haupttrakt und zwei Seitenflügeln vor, die folgende Einteilung aufweisen: Im vierstöckigen Haupttrakt an der Bahnhof strasse werden zur Hauptsache die eigentlichen Telephonbetriebsanlagen untergebracht, wie Akkumulatoren und Maschinen, Verstärker, Trägertelephonie, Bundspruch und Messein-

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richtungen, Tandemamt und Fernamt. Im Erdgeschoss befinden sich ausserdem die für das Publikum bestimmtenRäume,, bestehend aus einer geräumigen Schalterhalle mit einer grossen Anzahl von Telephonkabinen, Telephon- und Telegraphenbureau, Abonnements- und Beratungsdienst usw.

Die beiden Seitentrakte am Florasträsschen und an der Seidenhof strasse, die etwas geringere Stockwerkhöhen aufweisen, dafür aber fünfstöckig vorgesehen sind, dienen vorwiegend zur Aufnahme der Administrativdienste, nämlich der gesamten Telephondirektion sowie der betrieblichen Nebenräume, wie Schaltraum, Dieselraum, Werkstatt, Betriebstechniker- und Monteurraum, Instruktionszimmer, Taxaufrechnungsdienst, Erfrischungsraum, Nachtdienstzimmer, Garderoben und Toiletten, Dienstwohnung für Hauswart. Im Erdgeschoss des Gebäudeflügels am Florasträsschen sind zudem die dem. Publikum, offenstehenden Kassa-, Installations- und Radiodienste untergebracht.

Sämtliche Räumlichkeiten sind gross genug vorgesehen, um dem ständig anwachsenden Verkehr auf absehbare Zeit genügen zu können.

Ein zweistöckiger Überbrückungsbau zwischen dem bestehenden Hauptpostgebäude und dem Telephonneubau wird die notwendige direkte Verbindung zwischen den in beiden Gebäuden befindlichen Telephonbetriebsdiensten und Anlagen ermöglichen.

Die nähern baulichen Details sind aus den Projektplänen der Direktion der eidgenössischen Bauten ersichtlich.

Die Erstellungskosten sind auf FT. 5 200 000 veranschlagt. Diese Berechnung basiert auf dein Preisstand Juli 1947.

Über die zwingende Notwendigkeit einer sofortigen Ausführung des Neubaus ist in der Botschaft betreffend die Erwerbung des Bauplatzes bereits hinreichend berichtet worden. Die seitherige Entwicklung des Telephonverkehrkehre hat gezeigt, dass alle Erwartungen hinsichtlich der Verkehrszunahme noch übertroffen worden sind und dass ein weiteres Zuwarten mit der Erstellung dieses Gebäudes nicht verantwortet werden kann. Die Verwaltung müsste sich sonst, um den laufenden Bedürfnissen des Gesprächverkehrs nur einigermassen nachzukommen, mit sehr kostspieligen Provisorien behelfen, ohne dass damit der Hauptzweck, nämlich die Schaffung des Fernknotenamtes Luzern und dessen Angliederung an das schweizerische automatische Fernverkehrsnetz, erreicht werden könnte. Ganz abgesehen davon, dass eine bloss provisorische
Massnahme eine durchaus unwirtschaftliche Ausgabe von mehreren hunderttausend Prangedingenngen und zudem der erforderliche Platz kaum zur Verfügung stehen würde, hätte die weitere Verzögerung in der Ausführung der projektierten Betriebseinrichtungen einen sehr erheblichen Einnahmenausfall zur Folge. Der Delegierte für Arbeitsbeschaffung hat sich auf Grund der zur ÜUT Verfügung gestellten nähern Angaben davon überzeugt, dass eine weitere Hinausschiebung der Bauausführung trotz der für Öffentliche Bauvorhaben gebotenen Zurückhaltung sich nicht rechtfertigen liesse und seine Zustimmung zur sofortigen Inangriffnahme der Bauarbeiten erteilt.

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Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit von Fr. 5 200 000 für die Erstellung eines Telephongebäudes in Luzern zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutzuheißen.

Wir benutzen den Anlass, Sie: Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den'29. September 1947.

Im Namen des Schweiz. .Bundesrates, Der Bundespräsident: Euer.

Der Bundeskanzler: Leimgruher.

225 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Erstellung eines Telephongebäudes in Luzern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft.

nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. September 1947 beschliesst :

Art. 1.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes in Luzern wird ein Kredit von Fr. 5200000 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredites noch diejenigen Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art.-2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Telephongebäudes in Luzern. (Vom 29. September 1947.)

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1947

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39

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5304

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.10.1947

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222-225

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