910

(Vom

13. Dezember 1947.)

Dem zum Generalkonsul von Uruguay, in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn Santiago Eivas Costa wird das Exequatur erteilt an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Konsul Antonio Di Pasca.

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Giacomo Balli, schweizerischen Generalkonsuls in Barcelona, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. -- Herr Emil Fontanel, von Genf, Legationsrat, ist mit der Verweserschaft des Konsulats in Barcelona betraut worden.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesgerichts.

(Vom

10. Dezember 1947.)

Eidgenössische Oberschätzungskommission.

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Ernst Lieb, dipi. Ing,-Agr., Begierungsrat und Ständerat in Sehaffhausen, wird als Mitglied in die Kommission gewählt: Herr Emil Wächli, dipi. Ing.-Agr., Verwalter der landwirtschaftlichen Schule Charlottenfels in Neuhausen bei Schaffhausen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

:

1947

1946

Zu-oder Abnahme

Januar bis Ende September Oktober

.

.

.

.

.

1986 203

1298 145

+ 638 + 58

Januar bis Ende Oktober .

.

. . .

2139

1443

+ 96

.

.

B e r n , den 8. Dezember 1947.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, 7608

Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung.

911

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 9. bis 15. Dezember 1947.

Großbritannien: Herr Gerald H. Selous, Handelsbeirat, ist am 8, Dezember abgereist.

Rumänien : Herr Mihail Marculesco, Zweitor Sekretär, ist am 10. Dezember abgereist.

Zurückgekehrter Mission schef : -Niederlande : Herr Minister J. J. B. Bosch, Chevalier von Rosenthal, ist: seit dem 8. Dezember zurückgekehrt.

Bern, den 13. Dezember 1947.

7698

Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1903.

Die Auslosung der am 15. April 1948 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 % eidgenössischen Anleihe 1908 wird Donnerstag, den 15. Januar 1948, 10 Uhr vormittags, Bureau Nr. 70, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes in Bern, stattfinden.

Bern, den 15. Dezember 1947.

7698

Eidgenössische Finanzverwaltung.

Kassen- und Rechnungswesen.

Urleil.

Der Einzelrichter des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 22. November 1947 in Aarau in der Strafsache gegen Müller Julius, geb. 19. Juli 1895, von Wald (Zürich), Kaufmann, wohnhaft gewesen Bucheggstrasse 140, Zürich 6, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, erkannt : Der Beschuldigte wird schuldig erklärt der vorsätzlichen Widerhandlung gegen die Einzelverfügung der eidgenössischen Preiskontrollstelle vom 8. Oktober 1945 betreffend Abholzaktion im Simplongebiet, Art. 5 der Verfügung l des eidgenössischen Volkswirt schaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären MarktVersorgung, begangen in Brig

912 1. in der Zeit vom 8. Oktober bis 3. Dezember 1945 durch Höchstpreisüber-schreitung beim Verkauf von Abholz und durch Verletzung der Fakturierungsvorschriften, 2. in der Zeit vom 27. Dezember 1945 bis 25, Februar 1946 durch Nichterteilen der von der eidgenössischen Preiskontrollstelle verlangten Auskünfte, und er wird in Anwendung von Art. 7 ff. und 125 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in Abwesenheit verurteilt : !.. zu einer Busse von. .

2. zu den Verfahrenskosten, bestehend aus a. einer Spruchgebühr von b. den übrigen Kosten von Es wird verfügt :

, .

Fr. 500.-- » »

90.-- 89.50

1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im schweizerischen Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.

2. Gemäss Art. 126 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege kann der Beschuldigte binnen 20 Tagen vom Tage an gerechnet, an dem er sichere Kenntnis von dem gegen ihn gefällten Kontumazurteil erhalten hat, beim 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht das Gesuch um Wiedereinsetzung einreichen.

Aarau, den 12. Dezember 1947.

7698

7. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. Lindegger.

Urteil.

Das 2. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 29. Oktober 1947 in Zürich in der Strafsache gegen Stäheli Lukas Peter, geb. 15. September 1914, von Hefenhofen (Thurgau), Kaufmann, wohnhaft gewesen in.

Zürich 2, Stockerstrasse 49, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, erkannt : Der Beschuldigte wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 2 der Verfügung des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes vom 7. Dezember 1942 über die Überwachung des Handels mit Gold sowie der Ein-.

913 und Ausfuhr von Gold; Verfügung Nr. 645 A/43 der eidgenössischen Preistontrollstelle vom 6. Juli 1943 über die Festsetzung von Höchstpreisen für Gold; Art. 22 des schweizerischen Strafgesetzbuches; vorsätzlich begangen in .Zürich im Dezember 1945 .und Januar 1946 durch Kauf und Verkauf von Goldmünzen ohne Konzession und in Überschreitung der Höchstpreise, und er wird in Anwendung von Art. l ff. und insbesondere von Art. 124 ff. des .Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in Abwesenheit verurteilt : 1. zu einer Busse von Fr. 100, 2. der Beschuldigte wird verpflichtet, den widerrechtlichen Vermögensvorteil von Fr. 3561 an den Bund abzuliefern, 8. zur Tragung sämtlicher Kosten, nämlich: Fr. 50.-- Spruchgebühr, » 68.-- Untersuchungskosten, » l. 20 Kanzleiauslagen.

Fr. 119.20 total.

4. Dieses Urteil ist dem Betroffenen durch Publikation im Bundesblatt sowie dem Generalsekretariat durch Zustellung eines Doppels mittels eingeschriebenem Brief mit Eückschein zu eröffnen.

Zürich, den 8. Dezember 1947.

was

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Heussei.

Strafinandat Der Präsident des" 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes hat in Sachen gegen Herrn Leopold Pauly Pauker, Kaufmann, argentinischer Staatsangehöriger, geb. 31. Mai 1886, wohnhaft gewesen in Zürich 8, Dufourstrasse 67, nunmehr in Bozen (Italien), betreffend Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen in Zürich a. am 13. Juli 1945 durch Einfuhr von ca. 500 amerikanischen Dollar in Noten in die Schweiz, b. im Frühjahr 1946 durch Abgabe von ca. 250 Dollar in Noten von 50 bis 100 Dollar Nominalwert, c. am 25. März 1946 durch Kauf von 5 Goldstücken à nominell 100 österreichische Schillinge, ohne Konzession,

914 verfügt :

1. Dem Beschuldigten wird davon Kenntnis gegeben, dass das eidgenös-sische Volkswirtschaftsdepartement die Akten in der oben genannten Strafsache dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht überwiesen hat. Es stellt den Antrag, eine Busse von Fr. 100 auszufällen, unter Auferlegung der Untersuchungs- und derVerfahrenskosten.. Die beschlagnahmten 5 Goldstücke à nominell 100 österreichische Schillinge seien zu verwerten und der Verwertungserlös, zusammen mit dem beschlagnahmten Barbetrag von Fr. 1000, mit, Busse und Kosten, zu verrechnen. Der Verrechnungsüberschuss sei freizugeben.

2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von fünf Tagen, von der Publikation dieser Verfügung an gerechnet, angesetzt, um sich in schriftlicher Eingabe zu verteidigen. Sollte innert dieser Frist eine Verteidigungsschrift nicht eingereicht werden, würde angenommen, dass auf Einreichung einer Verteidigungsschrift verzichtet werde.

Die Vertretung durch einen gehörig Bevollmächtigten, wobei die Vollmacht beizulegen ist, ist zulässig. Die Akten liegen dem Beschuldigten auf der Kanzlei, Hirschengraben 15, Zürich l, Zimmer 8, zur Einsicht auf.

8. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

7698

.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Heusser.

Strafmandat.

;

An Herrn Fritz Schwitter, geb. 6, Juli 1905, von Näfels, Knecht, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Das Generalsekretariat des. eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. l der Verfügung Nr. 33 des Kriegs-ErnährungsAmtes vom 28. August 1941 über die Abgabe von Lebens- und Futtermitteln (Bezugssperre und Rationierung von Käse), begangen in Linthal (Glarus) in der Zeit von 1943 bis 1946 durch Bezug von ca. 8,650 kg Käse bei den Mitangeschuldigten Zweifel Hans und Zweifel Elsbeth ohne Abgabe von Eationierungsausweisen, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 20 und den Verfahrenskosten.

Der Richter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes

915 Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von 2. den Kosten, bestehend ans a. Spruchgebühr b. übrige Kosten

Fr. 20.-- » 3.-- » 3,--

- Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung bei der Kanzlei des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Zürich, SanktPeter-Strasse 10, dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.

Zürich, den 22. November 1947.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Ein Zielrichter: A. Wettach.

7698

Bussenumwandlungsantrag.

Mit Schreiben vom 20. November 1947 stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag, es sei die Frau Lina Bader, abgeschieden von Johann Weisshaupt, geb. 17. Januar 1901, von Adelboden, Hausiererin, wohnhaft gewesen in Biel, Möösliweg 54 a, mit Strafmandat Nr. 12241 vom 14. Juni 1946 auferlegte Busse von Fr. 250 im restanzlichen Betrage von Fr. 240 in 24 Tage Haft umzuwandeln.

Wir setzen der Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der sie zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.

Wird innert der genannten Frist der Botrag von Fr. 240 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn nicht, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

Bern, den 12. Dezember 1947.

7698

1. kriegswirtschaftliches Straf gericht, Der Einzelrichter : 0. Peter.

916

Bussenumwandlungsantrag.

Mit Schreiben vom 5. Dezember 1947 stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements den Antrag, es sei die Botta Angelo, des Angelo und der Hedwig geb. Hiezer, geb. 1. Oktober 1924, Hausbursche, wohnhaft gewesen in Basel, nun in Italien, mit Strafmandat Nr. 11708 vom 28. April 1946 auferlegte Busse von Fr. 50 in 5 Tage Haft umzuwandeln.

Wir setzen dem Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der er zu dem Autrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volks"wirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.

Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 50 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn nicht, wird der unterzeichnete Eichter über don Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

A a r a u , den 9. Dezember 1947.

1. kriegswirtschaftliches 7898

Strafgericht,

Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.

Aufgebot.

Korporal Habersaat Hans, des Heinrich und der Honda Tsune, geb.

22. Januar 1924 in Tokio (Japan), von Hausen am Albis, Physiklaborant in Zürich, ledig, eingeteilt Flab. KpL, Flab. Schnw. IV/44 BE, wegen verspäteten Einrückens zum Wiederholungskurs in Bulle, wird aufgeboten, in Diensttenue zu erscheinen am Montag, dem 22. Dezember 1947, 17 Uhr, Gaathof Kreuz in Gümmenen in eigener Militärstrafsache, in der Eigenschaft als Angeklagter, .

Bern, den 10. Dezember 1947.

Divisionsgericht 3 B, 7688

Der Grossrichter : Oberstlt. Loosli.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1947

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.12.1947

Date Data Seite

910-916

Page Pagina Ref. No

10 036 084

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.