439

Vorladung.

Gemäss Art. 82 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege wird hiemit öffentlich vorgeladen: Eliza Tokkie holländischer Staatsangehöriger, geb. 10. Dezember 1908, Musiker, ohne festen Wohnsitz, als Beschuldigter betreffend Umwandlung der ihm durch Urteil Nr. 4602 des Einzelrichters des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 12. April 1946 auferlegten Busse von restlich Fr. 170 in 17 Tage Haft, auf Freitag, den 18. Juli 1947, nachmittags 4 Uhr, in den Strafgerichtssaal, Gerichtsgebäude II. Stock (beim Bahnhof), in Liestal.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, 7386

Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Bibliographie der schweizerischen Amtsdruckschriften Herausgegeben von der Schweizerischen Landesbibliothek

Diese neue, periodisch gedachte Bibliographie vereinigt in ihrem ersten Heft das amtliche Schrifttum des Bundes, der Kantone und der Gemeinden dee Jahres 1946, soweit dieses der Schweizerischen Landesbibliothek erreichbar war. Die Titel sind nach kollektiven Autoren gruppiert, d. h. nach Regierungen, gesetzgebenden Instanzen, Verwaltungen, öffentlichen Schulen etc., welche die Publikation veranlassten. In dieser Form füllt die Bibliographie eine bisher bestehende Lücke aus. Archive, Kanzleien und Verwaltungen werden sich ihrer mit Vorteil bedienen, aber auch an privaten Unternehmungen, wie Dokumentationsstellen Notariats- -und Advokaturbüros und Sekretariaten von Verbänden, kann sie gute Dienste leisten.

Das vorliegende Faszikel umfasst 418 Titel und ist ausserdem mit einem ausführlichen Autoren- und Sachindex versehen. Es kann bei der Druck- und Materialzentrale bezogen werden. Preis Fr. 4.20, Postscheckkonto III/520 7169

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Eidgenössischer Staatskalender 1947.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1947, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. -- (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeezentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto III 520 360

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

HeftS der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Bundes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemäss Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Das vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgasse 14, Bern, oder im Buchhandel.

6783

441

Alters- und H interlasseneVersicherung Das Bundesamt für Sozialversicherung hat in einem Bericht an die eidgenössische Expertenkommission für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicheru die Präge, wie die bestehenden öffentlichen und privaten Versicherungseinrichtungen im Rahmen der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenversicherung berücksichtigt werden können, einer einlässlichen Untersuchung unterzogen.

Da diese Frage für jede Pensionskasse und Gruppenversicherung von grossem Interesse ist, sei auf folgende Publikation, welche bei der Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale in Bern bezogen werden kann, verwiesen:

Die Stellung der bestehenden und neu entstehenden Versicherungseinrichtungen im Rahmen der Altersund Hinterlassenenversicherung.

Inhalt : Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherung - Technische Erläuterungen zur vollen und zur teilweisen Bückversicherung - Finanzielle Tragweite der vollen Rückversicherung für eine Pensionskasse - Hauptergebnisse der Schweizerischen Pensionskassenstatistik 1941/42. 885 Seiten, Preis Fr. 5.--

10% Eabatt bei Bestellung von mindestens 10 Exemplaren, 6646

Bundesamt für Sozialversicherung.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum l. Mai 1946 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Oberblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sach-register.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. . 95.

Postcheckkonto III 520 38

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

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Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Besoldung Pr.

An-

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Fernheizkraft-werk der ETH, ZUrich, Sonneggstrasse 3

Elektriker

Abgeschlossene Berufs- i lehre und nach Möglichkeit!

1 Jahr Labor- oder Versuschsstandpraxis

3364 bis 5112

Abgeschlossene Berufslehre und Montagepraxis

3364 bis 5112

10. Juli 1947 (3...)

18. Juli 1947

meldungstermin

10. Juli

1947

(3...)

Fernheizkraftwerk der ETH.

ZUrich, Sonneggstrasse 3

Maschinenschlosser

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Vorstand Umfassende Kenntnis des des Hauptzollamtes Zolldienstes; die Bewerber Romanshorn müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5G64 bis 8976

Zollkreisdirektion in Lugano

Kontrollbeamter Die Bewerber müssen minI. Kl. beim Haupt- destens den Grad eines Kontrllbeamten II. Kl.

zollamt Chiasso -strada der Zollverwaltung bekleiden

4560 bis 7872

Zollkreisdirektion in Lugano

Kassabeamter Die Bewerber müssen minbeim Hauptzollamt destens den Grad eines Chiasso-stazione Beamten I. Kl. der eidg.

Zollverwaltung bekleiden.

G. V.

4192 bis 7504

(1).

13. Juli 1947

(n.

13. Juli 1947 (1).

Anstellung von Zollbeamten.

für Ergänzung des Personalbestandes nimmt die Oberzolldirektion eine Anzahl Anmeldungen von Aspiranten für Zollbeamtenstellen II. Klasse entgegen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche handlungsfähig sind, jedoch das 28. Jahr noch nicht überschritten haben; wenn militärdienstpflichtig, die Rekrutenschule bestanden haben; einen tadellosen Leumund gemessen;

44:}

eine mindestens dem Pensum einer abgeschlossenen Mittelschule (Progymnasium, Bezirks-, Sekundär-, Bealschule) entsprechende Allgemeinbildung und genügende Kenntnis wenigstens zweier Amtssprachen besitzen; über die den Anforderungen des Zolldienstes entsprechende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Hör- und Sehorgane (Sehschärfe beidseitig l oder auf l korrigierbar), verfügen.

Selbstverfasste, handschriftliche Anmeldungen sind in mindestens zwei Amtssprachen bis zum 15. August 1947 an die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern zu richten.

Anmeldungen, welche nach diesem Termin einlaufen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des Bewerbers genügenden Aufschluss geben soll, sind beizufügen: sämtliche Schulzeugnisse, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Studienausweise, Diplome usw., in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift; ein amtliches, kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; ein Geburtsschein; eine kurz vor der Anmeldung erstellte Photographie in Passformat; das Dienstbüchlein; ein ärztliches Zeugnis über den allgemeinen Gesundheitszustand mit besonderer Begutachtung der Hör- und Sehorgane.

Ferner sind einige zivile und militärische Eeferenzen anzugeben.

Unvollständige Anmeldungen werden zurückgewiesen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, bürgerliches Eechnen, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Der Eintritt in die Verwaltung erfolgt voraussichtlich anfangs 1948.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung zum Zolldienst.

Die Anstellung erfolgt für eine Probezeit von 12 Monaten als Zollaspirant.

Während dieser Zeit beträgt das Gehalt, je nach Dienstort und FamilienstaT mit Einschluss der für das Jahr 1947 festgesetzten Teuerungszulagen Fr. 448.., bis Fr. 529.20 pro Monat. Nach Ablauf des Aspirantenjahres kann die Wah.

zum Zollbeamten II. Klasse erfolgen, sofern Leistung und Verhalten befriedigt haben und keine weitern Hinderungsgründe
vorliegen. Auf Probe eingestellte Bewerber, die infolge Nichteignung während oder nach Ablauf der Aspirantenzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf besondere Entschädigung.

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Die Anfangsbesoldung für Zollbeamte II. Klasse beträgt je nach Alter, Dienstort und Familienstand mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungs-zulagen pro Jahr Fr. 5600 bis Fr. 7225. Bewerbern, die sich neben bestandener schweizerischer Maturitätsprüfung über ein abgeschlossenes akademisches Fachstudium, den Besitz eines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule oder über besondere Fähigkeiten und Leistungen ausweisen, kann dieAnfangsbesoldungg angemessen erhöht werden.

Bern, den 21. Juni 1947.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1947

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1947

Date Data Seite

439-444

Page Pagina Ref. No

10 035 919

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