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Schweizerisches Bundesblatt.

X. .Jahrgang. I.

Nr. 6.

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6. Februar 1858.

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der

nationalräthlichen Kommission über die Regulirung der Besoldungsverhältnisse.

(Vom 15. Dezember 1857.)

Tit.!

Nachdem der abgetretene Nationalrath nicht süx angemessen fand, in die .betreffenden Vorschläge einzutreten, wurde das Traktandum von Jhneu neu aufgenommen und uns eine dreifache Aufgabe überbunden:.

1) die Prüfung eines Beschlusses , den der Ständerath bei Gelegenheit der Budgetbexathung pro I858 von sich aus .gefaßt, für den ex sonach die Priorität in Anspruch genommen hat, und dureh welchen er , ohne den Anfangspunkt genau zu bezeichnen , jedem Mitgliede des Bundesrathes eine Besoldung von Fr. 9000, dem Präsidenten eine solche von Fr. 10,500 auszusetzen angemessen erachtet hat; ....) die Prüsung eines Gesetzesentwurfes über die Errichtung und Besoldung der bleibenden eidg. Beamteten, ohne Jnbegriff des Bun-

desrathes ; 3)

die Prüfung eines Bundesbeschlußentwurfes, betreffend die Taggelder des Nationalrathes und der Kommissionsmitglieder.

Die beiden letzterwähnten Traktanden begleitet der Bundesrath mit einer und derselben Botschaft, während die Beschlussesvorlagen getrennt sind. Alle drei Verhandlungsgegenstände gehören jedoch insoferne e i n e r Kathegorie an, als sie alle ein Endziel haben, nämlich d a s j e n i g e der E r h ö h u n g der b i s h e r i g e n B e s o l d u n g e n . Jnsoserne handelt es sich zunächst um eine p r i n z i p i e l l e Entscheidung. Bevor wir aber, mit einigen Worten, der Hauptsache näher gedenken, haben wir, der Orient

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83 lung zu bewahren.

Ueberzeugt, daß dieses auch die Ansicht des Bundes^

rathes ist, glaubt die Mehrheit, daß man ihm die Mittel nicht entziehen müsse, dieselbe mit aller Entschiedenheit und mit Hintansetzung besonderer Rücksichten geltend zu machen.

Ueberdem glaubt die Mehrheit, im Jnteresse der Konsequenz un^. der Wahrheit, nicht übersehen zu sollen, was die nationalräthliche Rechenschaftsberichtskomm.ssion in ihrem Berichte vom ll. Juni l. J. (Bundesblatt von

1857, Bv i, S. 802,. über die Notwendigkeit der Erhöhung, ohne Widerspruch zu.fin.^en, sagte, und hervorheben zu müssen, daß, wenn auch die Preise mancher Lebensrnittel wieder sinken m.ögen, dennoch diejenigen der übrigen Bedürfnisse stets höher bleiben werden, als zur Zeit, in welcher die dermaligen Besoldungen festgesetzt worden sind. Es find neben einer Anzahl Lebensmittel vorab die M i e t h z i n s e n und die H o l z p r e i s e , die sich namhaft gesteigext haben und voraussichtlich sich eher noch mehr steigern als zurückgehen werden. Aehnlich verhält es sich mit vielen Arbeitslöhnen. Die Einkom-^ mensstenern, d^.e der Staat fordert, betragen oft bis auf 3 o/.^ und kommen häusig einem halben Monatssolde gleich. Dazu kommen an vielen Orte.^ sehr beträchtliche , sich ste:s steigernde Gemeinde- und Schuldnern, und erschweren es Besonders dem verehelichten Beamteten, seine Existenz gehörig zu behaupten. Und wenn auch unbestreitbar die eidg. Besoidungsansätze ans die kantonalen Beso.dungs^est.mmungen zurückwirken werden, so läßt sich nicht längnen, daß ^ieie kantonale Gesetzgebungen, dem Rufe der Zeit Gehör gebend, bereits die Gehalte erhöht haben, und hie und da die kan^.

Dualen Beamteten, wenigstens einzelne derselben, mindestens nicht niedriger als die eidgenössischen gestellt find.

Wesentlich ans diesen Gründen hält die Mehrheit der Kommission dafür, daß in die B^rathung der vorliegenden Vorschläge eingetreten und die Veränderung der Besoldungsansätze, als e^n Gebot der Gerechtigkeit und Notwendigkeit, anerkennt werden sollte. Uebereinstimmend aber, und es soil dieses im Berichte betont werden, -.. sind die Mitglieder der Konimission in ^.r Ansicht, daß da^ Bedürsniß sich weit weniger in den höl.^rn Regionen, als m ren u n t e r n K r e i s e n geltend mache, und sie haben daher gan^ vorzugsweise die Stellung der niedern Beamteten berücksichtigen zn müssen geglaubt. Wenn sich auch , nach den Anträgen des Bundesrathes, wie die von uns veranstalteten Rechnungen zeigen, eine jährliche höhere Ausgabe von ungefähr Fr. 148,000 oder na.^ den Kommission nalanträgeu von ..irea Fr. 125,000-- i 30,000 herausstellt, s... kann dieses da, wo die Pflicht gebietet, nicht abschrecken, namentlich wenn die Aufbesserung wesentlich den niedrigern Beamteten zu gut kommt. wohl aber kann in F.^ag... kommen,
ob. fich auch alle Stellen, die bedacht werden sollen, als uothwendig ergeben. o^er ob nicht hie und da vereinsacht werden könnte.

Die Kommission könnte indessen e.ne gründliche Untersuchung hierüber nicht veranstalten und hielt dafür . daß man sich durch Annahme des Gesetzes^ vorschlagen d.^salls ^ie Hände nicht binde , vielmehr jederzeit auf einzelne Stellen zu..ücktommen könne, und daß es jeweiien die Rechen^

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^chaftsberichtskommisfion sei, welche die beste Veranlassung h^be, aus de^ ^..e^enstand nnd den Umfang der Wirksamkeit der einzelnen Beamtete^ einzutreten und allfällige organisatorisch abändernde Anträge zu bringeu.

.Auch ist sie vollkommen überzeugt, daß der Bundesrath, beziehungsweise dessen Departement^ jeden Anlaß, im Sinne der Vereinfachung zu refor.miren, benutzen und weder Sineeuren schassen, noch solche dulden werden, und hat keinen hinreichenden Grund, das sonst republikanische Mißtrauen hier vorwalten zu lassen.

Jn Anerkennung sonach des Vorhandenseins des Bedürfnisses, vorzugswei^e bei den mittleru und untern Beamtungeu , hält die Mehrheit der Kommission dafür, daß, und zwar noch im Lause dieser Sitzungsperiode, in die Berathung der Vorlagen eingetreten und deren Vollziehung vom 1. Jenner 1858 an ermöglicht werden sollte, während die Minderheit, aus deu früher kurz angedeuteten Motiven, für einmal von einer speeiellen Berathung Umgang nehmen , eventuell höchstens einen Kredit bewilligen möchte, ^um das wenig beneidenowerthe Geschick der untern Beamteten oder Angestellten zu verbessern und dann später, bei mehr Muße und Erfahrung, die ganze Angelegenheit rationeller ordnen zn können. Es steht hienach der Entscheid bei Jhnen.

So viel, mit möglichste.. Berücksichtigung der Jhnen kurz zugemesseneu.

Zeit, im Allgemeinen.

Zu den speziellen Vorschlägen übergehend, be-

Binnen wir l.

mit dem ^anderathlicheu ..^eschtu^e über d.e ..^.es^ldun^ de...

Bundesrathe....

Die Kommission hätte, aus sormellen. Gründen, gerne gesehen, wenn dieser Beschluß für einmal nicht gefaßt und so ermöglicht worden wäre, alle Besoldungsansätze einem Gesetzeserlasse einverleiben zu können ; da er indessen gefaßt worden ist, findet die Kommission keine hinreichenden Gründe, um diese Grundlage für die Berathung zu verlassen, und wi^l daher um so weniger hindern, diesen Gegenstand aus dem Wege d^s Beschlusses besonders zu erledigen, als die betreffenden Besoldungen auch früherhiu schon durch ein besonderes Gesetz geordnet worden find, wenn es auch durch besondere Verumständungen veranlaßt worden sein mag. Auch hätte die Kommission es sonst zweckmäßig erachtet, wenn man vorerst die Gesetzes^ vorlagen beendigt und dann , je nach deu Ergebnissen , nachträglich deu

Bundesrath bedacht hätte. Ein gewisses. Gefühl sagt ihr, daß es für

Sache und Behörde besser und vorteilhafter gewesen wäre.

^ Jn der Hauptsache der Fr.age der Befoldungserhöhung überhaupt ist übrigens die Konnnission verschiedener Ansicht. Die Mehrheit anerkennt, daß, je höher die Stelle, um so bedeutender auch in der Regel der Un^ saug dex mit derselben verbundenen Pflichten ist, um so größer die Anforderungen find, die an deren Jnhaber gemacht werden. Da es nun vom höchsten Werthe ist, den Bundesrath vollkommen unabhängig zu stellen,

85 ^und da die Pflicht gebietet, die Rücksichten, die oben allgemein angedeutet wurden, aueh bei dessen Salarirung vorwalten zu lassen, beantragt di^ Mehrheit eine Erhöhung der betreffenden Besoldungen, während die Mind e r h e i t mit Rückficht auf den Eharakter der Ehrenfielle und iu Betracht des Umstandes, daß die meisten kantonalen R e g i e r u n g s b e a m t e t e u weit bescheidener salarirt find, und daß die bisherigen Ansätze vollkommen ausreichen, auf die betreffenden Erhöhungsanträge nicht eintreten will.

Getreu übrigens dem allgemein anerkannten Grnndsatze, daß mehr .nach unten als nach oben reformirt werden soll, wollte die Mehrheit^ immerhin nicht so weit gehen, da es der Ständerath für einmal beschlossen hat und hält daher angemessen, bei Fr. 8000 für die Mitglieder und bei.

Fr. 950^ bei dem Präsidenten des Bundesrathes stehen zu bleiben. Diese wenigen Bemerkungen mögen als Anhaltspunkte für Jhre Entscheidung genügen.

Wir gehen hienach über II. ^n dem ^eset^entwurte über die ^esntduu.^en der e^gen^ischeu Beamteten überhaupt.

Wenn die Mehrheit der Kommission dafür hält, daß in die Bexathnng desselben eingetreten werden solite, so kann sie füglich auf die vorangeschickten Bemerkungen im Allgemeinen verweisen. Jm Befondern ist nicht zu übersehen, daß, nach den gemachten Erfahrungen der Andrang zu den höhern Stellen weit geringer und die Auswahl kleiner ist, als bei de^ untern Stellen, u.^d daß man nicht übersehen darf, der Wahlbehörde hinreichende Garantien für gute Wahlen zu geben , daher die Mehrheit der .Komm^ffiou um so weniger es für passend erachtet, nach oben gar keine .Berücksichtigung eintreten zu lassen. Dagegen anerkennt die Kommission es .übereinstimmend für unerläßlich, die mittlern und untern Beamteten so z.^ stellen, daß sie einer bescheidenen Existenz sich frenen und die Mittel z.^ einer verhältnismäßigen Fortbildung sich verschaffen können. Auch die Re^ publik, obwohl ihre Finanzen nicht gerade opulent sein mögen und nur mi^ weifer Berücksichtigung der wahren Volksinteressen alimentirt werden dürfen^ hat unbestreitbar die Pflicht, den Beamteten gegen Nahrungsforgeu zr.^ sichern , wenn sie ihn auch nicht so stellen kann , daß er au^ seinem Gehalte sieh noch besondere Schätze sammeln kann. Den Kommissionalanträgen haben wir dennoeh einen möglichst bescheidenen Maßstab
zu Grunde gelegt, die Hoffnung auf bessere Zeiten nicht ganz aufgegeben, jedoch nicht von Ferne überall nach denselben Prozenten gerechnet, sondern vorzugsweise die Verhältnisse der einzelnen Stellen so viel an uns lag, berücksichtigt und dabei ganz besonders in Betracht gezogen, daß Stellen, welche eine ökokomische Verantwortlichkeit, oder deren Jnnehaber befchränkte oder unbeschränkte Bürgschaften zu leisten haben, süglich mehr bedacht werden dürfen als Beamtnngen, deren Geschäftsaufgabe den moralischen Verantwortlich^eitsumfang nicht übersteigt. Jn dieser Beziehung stehen wir meist auch

auf dem Boden der bundesräthiichen Anschanung und werden um so .^e..niger von Jhnen desavouirt werden. Wir beabsichtigten zwar, etwas mehr Uebereinstimmung oder Einheit in die Ansätze überhaupt zu bringen. Es .hielt dieses aber bei so verschiedenartig sich gestaltenden Verhältnissen sehr schwer, und um so schwerer , als bisher diese Einheit, namentlich bei den Zoll.^ und Postangestellten, zu wenig in's Auge gefaßt wurde, und ohne zu große Opfer eine Gleichheit kaum erzielbar sein wird. Sie mögen indessen unsere Vorschläge ergänzen.

Die Gehalte der eigentlichen Angesteliten betreffend , so werden dieselben wie ans Art. 2 des Gesetzentwurfes hervorgeht, wie bisher, so anch weiter auf dem Budgetwege ausgemittelt werden.

Wir wollen indessen nicht versäumen , vielfachen Stimmen in und außer der Versammlung Gehör^ zu geben, und der entscheidenden Behörde die n.öglichste Berücksichtigung dieser Personen , sowie aller Un^erbeaniteten zu einpfehlen, welche den sealaartigen Besoldungsansätzen unterstellt sind , deren Entsehädigungsumfang daher vorwiegend nur in administrativer Hand liegt.

Besonders werden die W e i b e l , die bisher sehr gering falarirt wurden und die um Erhöhung nachsuchen. nachd.uckfamst empfohlen.

Jm Uebrigen haben wir sonst möglichst daran festgehalten, die Ansätze fix hinzustellen und so allfälligen allzugroßen Abweichungen und andern Abwegen vorzubeugen. Die Republik bedarf durchwegs einen guten, frischen und unabhängigen Beamtetenstand und muß alles thuIi , uni darauf hinzuwirken. Die Verhältnisse lassen indessen Maximum- und Minimumausätze im Ganzen vermeiden, und wir verweisen dießfalls lediglich noch aus die Berichterstattung der frühexn nationalräthlichen Konimission, deren Ansichten wir uns vielfach angeschlossen haben.

Bei den einzelnen Abtheilungen soll das Nähere mündlich eröffnet werden. Jm Besondern nur Folgendes : Bundeskanzlei.

Die Ansätze für den Herrn Kanzler und dessen Stellvertreter wurden in der Voraussetzung theils im Alten belassen, theils wenig erhöbt, daß auch die Ansätze für den Bundesrath, gegenüber dem ständeräthlichen Beschlösse herabgefetzt werden, und in der Meinung, daß ein wesentliches Motiv der Erhöhung überhaupt die Steigerung der Miethzinsen bei denselben , wie bei dem Münzdirektor, nicht in Anwendung kommen. Ausreichende Gründe zu besondern
Erhöhungen bei den Kanzleisekretären fand man um so weuiger als sonst andere Konsequenzen zu besorgen stehen.

Departements Berufung auf die Ansätze.

Beim Militärdepartemente kann in Frage kommen, ob nicht ein Se^ tretär erspart werden könnte, und es werden die Anträge nur in der Mei^

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^ung bewilligt, daß das sonst sehr finanziell gesinnte Departement, wenn möglich, von sich ans dießfalls remediren werde.

Beim Postdepartemente dagegen ist es nur einem Uebersehen zuzuschrei^eu, daß bei der Generalpostdirekti.^n nur ein Sekretär aufgeführt ist, während bisher deren zwei angestellt waren und vollauf zu thun hatten, was angemessen zu berichtigen wäre. (Vgl. Schreiben des Departements ....om 24. Juli beiden Beilagenakten.)

Eh e s d e s

Finanzbüreau.

^ Verweisung auf den ständeräthlichen Bericht über die Geschäftsführung

....on 1853, datirt 23. Juni 1854. (Bundesblatt v. J. 1854, Bd. n, S. 669.)

Pulver^

und Z ü n d k a p s e l v e r w a l t u ug.

Berufung auf die erst zu gewärtigende Organisation, daher Anträge ^nur sehr eventuell.

Bei einer Organisation, wenn solche belieben sollte, ^ann in Frage kommen, ob nicht dem Pulververwalter oder seinem techni^chen Gehülsen, einer Hauptperson, immerhin auf dem neu angekauften Gute freie Wohnung gegeben werden könnte, was finanziell um so weniger zu sage)r hätte, als sich andere Familien in der Nähe der SalpeterRaffinerie nicht sehr gerne einmiethen werden.

Handelssekretariat.

Bisher noch nicht bewilligt, daher zu sistiren.

Post-

und T e l e g r a . p h e n v e r w a l t u n g .

Jm Wesentlichen Berufung aus die Notizen der nationalräthlichen kommission im zweiten Berichte vom 23. Juli 1857, der zu vergleichen wäre.

Wir Ill.

schließen unsern Bericht, übergehend

^n dem ^e^hln^entwurse, betreffend ^alarirnn^ der .^itGlieder de.... ^lat^nalrathe... und der ^amm.slioneu.

Die Mehrheit der Kommission hält, namentlich im Hinblicke aus die ..ben erst beginnende Amtsperiode, es durchaus nicht am Platze, daß der Nationalrath seine eigene Entschädigung erhöhe, und glaubt auch, daß eine solche Maßregel allgemein übel aufgenommen würde.

Die Minderheit dagegen weniger skrupulös, will, in Anbetracht

^des Umstandes, daß sich die Zimmer- und Lebensmittelpreise erhöht haben, und daß es Jedermann möglich gemacht werden müsse, ohne besondere ^..achtheile, sich einer solchen Voeation zu unterziehen, auch in Erleichte..ung des Rechnungswesens, in die Berathung des Entwurfes eintreten.

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die Diät aber nicht gerade namhaft erhöhen, sondern nur auf Fr. 12 abrunden.

Ganz besonders glaubt sie, daß im Hinblicke auf viele Abnormitäten, welche sich bei der Entschädigung für die Reiseans.agen wahr..

nehmbar gemacht und nicht seltenen Anstoß erregt haben, hiefür ein andere Maßstab gesucht und festgestellt werden sollte, und legitimirt auch darum den Antrag ans Eintreten. Falls derselbe angenommen wird, werden die speeiellen Anträge mündlich begründet und Beweise erbracht werden, das mehrere Kantone sich veranlaßt gesehen haben , die Mitglieder des Ständexathes anders zu salariren.

Da inzwischen die Verhältnisse der Uebersetzer fich geändert haben und Abänderungen hinsichtlich der Kommissionaldiäten fich nicht als nöthig, noch

dringlich ergeben, will auch die Minderheit auf diesen Theil des Entwurfes (3. Lemma) nicht eintreten.

Mögen Sie hienach entscheiden, wie Sie Würde der Versammlung angemessen erachten.

es der Sachlage und der

Hochachtungsvoll.

Bern, den 15. Dezember 1857.

Jm Namen der Kommission, Der Berichterstatter: Sulzberger.

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Ans den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathe..

(Vom 29. Januar 1858.)

Veranlaßt durch die Warnung des schweiz. Konsuls in New-York vor e i n s t w e i l i g e r Auswanderung nach den Vereinsstaaten Nordamerikas ) hat der in Highland (Staat Jllinois) niedergelassene Sohn des im verslossenen Jahre verstorbenen Herrn eidg. Obersten Rilliet-Constant, von Genf, in einer vom 2l. Dezember v. J. datirten Zuschrift an den Bundesrath folgende Mittheilungen über die Auswanderung nach Amerika gemacht ,,Wenn man (wie Herr de Luze) nur die großen Handelsstädte in's ,,Auge faßt und das schreckliche Elend, welches dort als unvermeindliche ,,Folge der Geldkrisis die arbeitende Klasse treffen mußte, so muß man ,,allerdings erschrecken bei dem Gedanken, daß arme Einwanderer daselbst ,..zu dieser Zeit ganz sicher dem größten Elende und dem Hungertode preis ...gegeben würden.

Wenn der Zustand der großen amerikanischen Städte ,,bedenklich ist und die nächste Zukunft für die Einwanderer beklagenswerth ,,sein wird, so verhält es fich ganz anders in den L a n d g e g e n d e n de..Westens, die gerade das Ziel der meisten schweizerischen Emigranten find

*) S. Bnndesblatt v. J. 1857, Bd. II, S. 420.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Regulirung der Besoldungsverhältnisse. (Vom 15. Dezember 1857.)

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06.02.1858

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