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Bundesratsbeschluss betreffend
die Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Wirtschafteartikel der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
(Vom 17. April 1947.)
Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 4. April 1946 über eine Revision der Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung; in Erwägung, dass gegen das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung innert nützlicher Frist ein von mehr als 80 000 gültigen Unterschriften unterstütztes Referendumsbegehren eingereicht worden ist, und dass somit den gesetzlichen Bestimmungen über das Referendum im vorliegenden Falle Genüge geleistet ist, beschliesst:
Art. 1.
Die Volksabstimmung über die Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung und betreffend das Bundesgesetz vom 20, Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am 6. Juli 1947 und, wo nötig, am Vortage statt.
Art. 2.
Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.
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Art. 8.
Die amtlichen Sendungen der Abstimmungsvorlagen und Stimmzettel sind bis auf 50 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg von der Bestellgebühr befreit.
1281 Art. 4.
Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.
Art. 6.
Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.
Bern, den 17. April 1947
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Im Namen des Schweiz. Bundesrates Der Bundespräsident: Etter.
Der Bundeskanzler: Leimgruber.
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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. (Vom 17. April 1947.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1947
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
16
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
24.04.1947
Date Data Seite
1280-1281
Page Pagina Ref. No
10 035 846
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