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643

2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von zehn Tagen von der Publikation an zur Vernehmlassung beim 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Zürich l, Hirschengraben 15, angesetzt. 8. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

Zürich, den 22. Januar 1947.

2. kriegswirtschaftliches 7095

Strafgericht,

Der Präsident : Dr. Heusser.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

:

Chaim Ferez Brandt, Sohn des Jakob Benjamin Brandt und dessen Ehefrau geborene Plotz, wohnhaft gewesen in Sobota, Departement Warschau, Polen, seit August 1930 nachrichtenlos abwesend, und Hersch Brandt, Sohn des Vorgenannten, laut dessen letzter Nachricht vom 22. Juli 1938 mit Ehefrau und zwei Kindern wohnhaft gewesen in Kutno, Polen, Strasse Giogowiecka 87," sowie jedermann, der über den Verbleib.der Vermissten Auskunft geben kann, werden aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

.

(2..)

St. G a l l e n , den 15. Januar 1947.

Bezirksgerichtskanzlei.

7086

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1.Juli 1946 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr.--, 95.

Postcheckkonto m 620 88

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

644 Heft Nr. 10 der Schriftenreihe des. Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft

.:··--

Dr. A. Schär

Die Fettwirtschaft der Schweiz in der Kriegszeit Der Chef der Sektion für Speisefette und Speiseöle des Kriegs-ErnährungsAmtes unternimmt es, am Beispiel der schweizerischen Fettwirtschaft die Mittel und Methoden aufzuzeigen, mit denen die Schweiz im zweiten Weltkrieg ihre Versorgungsprobleme gemeistert hat: Die Studie bietet einen vorzüglichen Einblick i n d a s kriegswirtschaftliche Instrumentarium u n d vermittelt In anschaulicher Art werden die recht verwickelten Vorgänge und Probleme der Produktion und Verteilungdargestellt.. Die Schrift enthält eineReihee von Graphiken und Tabellen und wird ausserdem durch zahlreiche Illustrationen aus .den verschiedensten Gebieten der Fetterzeugung bereichert.

177 Seiten + Anhang (Tabellen).

.

Preis Fr, 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Bundesgasse 14, Bern, oder im Buchhandel.

-

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

-- Ausgabe von Juli 1946. --^ Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesfäte und die Regierungsräte " .

vorstehen.

Preis: 5O Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

: . Postcheckkonto III520 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

645 Soeben ist erschienen Heft 6 der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Entstehung, Aufgabe und Arbeit der Eidgenössischen Lohnbegutachtungskommissio von Prof. Dr. F. Marbach Diese Schrift behandelt im Eahmen der allgemeinen Grundsätze der Preis- und Lohnpolitik die Prinzipien und Methoden, nach denen die Lohnbegutachtungskommission den Ausgabenindex und die Richtsätze für die Lohnanpassung errechnet. Prof. Marbach, Präsident der Lohnbegutachtungs-kommission, erörtert, die Notwendigkeit und Möglichkeit, aber auch die Grenzen der Lohnanpassung, -wobei namentlich den sozialen Erfordernissen und Erwägungen alle Beachtung geschenkt wird. Ein besonderer Abschnitt ist den Richtsätzen derLohnbegutachtungskommission, ein weiterer ihrer Anwendung in der Praxis gewidmet. Die Schrift enthält viele wertvollen Aufschlüsse für Behördenmitglieder und Betriebsinhaber, für Verbände der Arbeitgeber und für Gewerkschaftsorganisationen.

61 Seiten.

Preis Fr. l .20.

Erhältlich im Bachhandel oder beim Werbedienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern.

-

§171

.

.

. ' , . . -

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundesPersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht Anmeldestolle

Vakante Stelle

Eidg. Inspektion für Forstwesen, Jadg u. Fischerei, Hallwylstrasse 15 Bern

Forstinspektor

·

Bundesblatt.

99. Jahrg. Bd. I.

Erfordernisse

Besoldung Fr.

. Abgeschlossene technische 8424 Hochschulbildung. Wählbis barkeitszeugnis an eine 11736 höhere Forstbeamtung.

Ausweis über Tätigkeit in der Gebirgspraxis.

Muttersprache französisch ; Beherrschung der deutschen Sprache.

Anmeldungstermln

22. Febr.

1947

(2.).

42

646 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eidg. Amt für geistiges Eigentum, Bern

Mehrere wissenschaftlich Experten für die Prüfung von Erfindungspatent- gesuchen

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Maschinen- und Elektro6124 ingenieure sowie Physiker; bis abgeschlossene Hochschul-- 9436 bildung ; Muttersprache : · deutsch oder französisch; gute Kenntnisse einer zweiten Landessprache erwünscht Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch.

Generalstabsabteilung, Gruppe Festungswesen, Marzilistrasse BÖ, Bern

Diplomierter Elektro 1 Techniker I. oder II. Kl. der Gruppe Techniker; spezielle KenntFestungswesen .der nisse im Fernmeldewesen und in Hochfrequenztech Generalstabsabteilung nik. Kenntnis von zwei Amtssprachen

5296 bis 8608 bzw.

4008 bis 7228

Anmeldungstermin

15. Febr.

1947

_

(2..)

15. Febr.

1947

(1.)

KriegsmaterialVerwaltung, Bern

5296 7. Febr.

Zeughausverwalter Offizier. Zeughauspraxis III. Kl des eidg. Befähigung zur selbstänbis 1947 8608 Zeughauses in Brig digen Leitung eines Zeughauses. Sprachkenntnisse: Deutsch und französisch (1.)

Der Stelleninhaber ist verpflichtet, die Dienstwohnung des Zeughauses gegen angemessene Entschädigung zu beziehen.

.

KriegsmaterialVerwaltung, Bern

Abteilung fUr Infanterie

Zollkreisdirektion In Gent

Zollkrelsdlrektlon In Genf

Kanzlist des eidg.

Zeughauses KriensLuzern

3916 Gute allgemeine und kaufmännische Bildung.

bis Wenn möglich Offizier. | 6952 Sprachkenntnisse : Deutsch und französisch

Kanzleigehilfe I. Kl. Gute allgemeine Bildung; Erfahrung im Verwaltungs-dienst ; gewandter Maschinenschreiber und Stenograph.

Muttersprache deutsch

3640 bis 6124

Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamtes Genève- Zolldienstes ; die Bewerber Cointrin-Flugplatz müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden.

4928 bis 8240

Kontrolleur heim Hauptzollamt Genève-CointrinFlugplatz

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

7. Febr.

1947

(1.)

15. Febr.

1947

(1.)

16. Febr.

1947

(D 4560

bis

16. Febr.

1947

7872

(1.)

647

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps.

Die eidgenössische Oberzolldirektion wird im September 1947 eine Anzahl Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. März .1947 das 20. Altersjahr zurückgelegt; am 180. Sept. 1947 das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: Rekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens 1:1 (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an das: · . .

Grenzwachtkommando in

Basel:

Für Bewerber mit Wohnsitz In den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Schaffhausen: Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden) ; Chur: Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moesa); Lugano : Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moesa ; Lausanne: : Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf: Genf.

8. Dem Anmeldeschreiben welches über den bisherigen Lebens- und Bildungs-gang ausführlich Aufschlussa geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern); b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpolizeibureau in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein ; ;

648 /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Angabe allfälliger Referenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung: 31. März 1947.

4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahme: Untersuchung zu unterziehen. .

'Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

: Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch . auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

"Bewerber, die durch den verwaltungsärztliche Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

, 5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Der Tagessold als Grenzwachtrekrut beträgt zur .Zeit ausser der Dienstkleidung: .

a. Fr. 12.95 während des Rekrutenkurses ; ein Ortszuschlag kommt nicht in Frage ; '.

b. Nach Zuteilung zu den einzelnen Posten an der Grenze: Fr. 12.95 bis 14.60, je nach. Ortszone (Teuerungszulagen Inbegriffen), sowie allenfalls Kinderzulagen.

6. Nach der Wahl zum Grenzwächter beträgt die Anfangsbesoldung zur Zeit je nach- Lebensalter, Familienstand und Dienstort, mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen, jährlich: a. Anfangsbesoldung Fr. 4810.-- bis 6275.--; b. Maximalbesoldung Fr. 6510.-- bis 7500.--.

Dazu kommen allfällige Kinderzulagen.

Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 100.---, plus allfällige Kinderzulagen.

Weitere Auskunft kann bei den Grenzwachtkommandos eingeholt werden (Rückporto beilegen).

Bern, den 30. Januar 1947.

TODS

:

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

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Bundesblatt

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Jahr

1947

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.01.1947

Date Data Seite

643-648

Page Pagina Ref. No

10 035 768

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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