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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1946 bis 30. September 1947.

(Vom 8. November 1947.).

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Regulativs vom 25. September 1907 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Die Finanzdelegation war am 1. Oktober 1946 bestellt a.us den Herren: Mitglieder: Ersatzmänner:

Nationalräte Ständeräte Nationalräte Ständeräte

Meierhans, Helbling und Eder.

Fricker, Piller und Mouttet.

Weber, Muheim und Hofer.

Walker, Petrig und Bossi.

Die Herren Nationalrat Meierhans und Ständerat Fricker, deren Amtsdauer Ende Dezember 1946 ablief, wurden durch die Herren Nationalrat Weber und Ständerat Petrig ersetzt (beide bisher Ersatzmänner).

Für Herrn Ständerat Piller, der Ende Februar aus dem Ständerat ausschied, wurde Herr Bossi gewählt.

Ersatzmänner : Es wurden b e s t ä t i g t die Herren Nationalräte Muheim und Hofer, ferner neu bezeichnet Herr Nationalrat Flisch (für den als Mitglied gewählten Herrn Weber), sowie die Herren Ständeräte Pictet und Eymann (für die als Mitglieder gewählten Herren Petrig und Bossi) und Herr Ständerat Stähli (letzterer für Herrn Ständerat Walker, dessen Amtsdauer: Ende Dezember 1946 ablief).

537 Am Ende des Berichtsjahres war die Finanz délégation wie folgt zusammengesetzt : Mitglieder: Nationalräte Helbling, Eder und Weber.

Ständeräte Mouttet, Petrig und Bossi.

Ersatzmänner: Nationalräte Muheim Hof er und Flisch.

Ständeräte Pictet, Eymann und Stähli.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahr fanden 20 Sitzungen in Bern statt.

III. Behandelte Geschäfte.

außerordentliche Voranschläge des Bundes für das

1. Ordentliche und Jahr 1947.

2. Ordentliche und ausserordentliche Staatsrechnung 1946.

3. Nachtragskredite II. Folge 1946 und I. Folge 1947.

. 4. Kreditübertragungen von 1946 auf 1947.

5. 865 von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfasste Revisionsprotokolle und Berichte.

6. 1.227 Bundesratsbeschlüsse, den Finanzhaushalt des Bundes betreffend.

7. Anregungen der Finanzkontrolle.

8. Verwendung der ausserordentlichen Wehrkredite.

9. Mobilisations- und kriegswirtschaftliche Ausgaben.

10. Wirtschaftsverhandlungen mit den Alliierten (Finanzabkommen).

11. Kriegswirtschaftliche Syndikate.

12. Aufnahme neuer Anleihen.

13. Die Goldfrage.

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, · 14. Schweizerspende an die Kriegsgeschädigten.

15. Anschaffung von Motorfahrzeugen.

16. Schweizerische Zentrale für Handelsförderung.

1.7. Schweizerische Zentrale für Verkehrsförderung.

18. Zentralleitung für Heime und Lager.

19. Rapsölverbilligung.

20. Kriegswirtschaft, Personalabbau.

21. Gutsbetrieb der Strafvollzugs-Kp. Zugerberg.

22. Errichtung eines Flabschiessplatzes in Grandvillard.

23. Ausgleichsabgabe auf Elektrokessel-Energie.

24. Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien.

25. Wohnungsfürsorge Kloten, Zur Finanzlage lies Bundes.

Die Staatsrechnung pro 1946 umfasst analog zum Budget 1947 zum ersten Mal seit dem Jahre 1989 sowohl die ordentliche, wie die ausserordentliche

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Rechnung als Ganzes. Die Universalität des Budgets trifft also auch für die Staatsrechnung des Jahres 1946 zu. Mit besonderer Genugtuung darf festgestellt werden, dass dieselbe erstmals seit dem Jahr 1985 und zum zehnten Male seit 1914 ohne eine Verschlechterung des Staatsvermögens abschliesst, d. h. dass die neue Verschuldung zum Stillstand gekommen ist. Es ist das um so bemerkenswerter, als nach dem ersten Weltkrieg sieben Jahre vergingen, bis der Ausgleich der Staatsrechnung hergestellt werden konnte. Der Überschuss der Einnahmen beträgt, nach Berücksichtigung einer buchmässigen Tilgung von 61,8 Millionen, noch rund 80 Millionen. Trotzdem haben wir einen rechnungsmässigen Vermögensrückgang von rund 2,7 Millionen zu vorzeichnen.

Es rührt das davon her, dass auf Anlagen Wertverminderungen in der Höhe von 44,6 Millionen abgebucht wurden und ausserdem eine Bückstellung auf gefährdeten Forderungen, die vom Clearing-Verkehr mit dem Ausland herrühren, im Betrag von 100 Millionen Franken vorgenommen wurde. Es ist das im Hinblick auf die ausserordentlich hohen Forderungen von nahezu 1,2 Milliarden, die in der Bilanz als Aktiven aufgeführt sind, jedoch kaum 100 %ig realisierbar sein dürften, noch ein recht bescheidener Betrag.

Das Rechnungsergebnis darf also gegenüber dem Voranschlag als durchaus erfreulich bezeichnet werden. Dasselbe ist um so überraschender, als das Budget für das Jahr 1946, ordentliche und ausserordentliche Rechnung zusammengenommen, inklusive Nachtragskredite, einen Ausgabenüberschuss von 775 Millionen erzeigte. Statt mit einem Defizit schliesst die Bechnung mit einem Einnahmenüberschuss von 80 Millionen ab, womit sich die Rechnung gegenüber dem Budget um rund 855 Millionen besser stellt, Budget und Rechnung gehen also in einem Ausmass auseinander, wie das bisher noch nie vorgekommen ist. Man könnte versucht sein, sich die Frage vorzulegen, ob ein Finanzwunder geschehen sei oder, was näher hegt, ob in oberflächlicher Weise budgetiert worden sei. Weder das eine noch das andere ist der Fall. Um das zu verstehen, müssen wir uns in die Zeit zurückversetzen,.

wo das Budget aufgestellt wurde. Es waren nur etwa fünf Wochen nach dem Kriegsende verstrichen, als die Vorarbeiten für das Budget aufgenommen werden mussten. Der Umfang und die Schwierigkeiten, die unserm Handel noch entgegenstunden,
sowie die Forderungen, die die Alliierten bis zur Aufhebung der Blockade an uns stellen würden, waren nicht bekannt. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Nachkriegszeit waren absolut unübersichtlich, was eine vorsichtige Budgetierung direkt zur Pflicht machte.

Früher befürchtete man nach Kriegsschluss Arbeitslosigkeit und Krise. Es wurde denn auch vorsorglicherweise ein ausserordentliches Arbeitsbeschaffungsprogramm vorbereitet, das mit einem Aufwand von bedeutenden Mitteln rechnete. Statt der befürchteten Krise ist eine wirtschaftliche Hochkonjunktur eingetreten, die namentlich unsere Industrie, den Fremdenverkehr und zum Teil auch das Gewerbe auf höchste Tourenzahlen ankurbelte und direkt zu einer Überbeschäftigung führte. Diese Tatsache hat naturgemäss einen günstigen Einfluss auf den Finanzhaushalt des Bundes ausgeübt, indem sie auf der einen

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Seite vermehrte Einnahmen und auf der andern Seite verminderte Ausgaben stur Folge hatte. Die Budgetierung in ausserordenfclichen Zeiten ist also immer eine etwas problematische Sache. Das hat auch den Bundesrat veranlagst, in den ersten Kriegsjahren auf Voranschläge für die ausserordentliche Eechnung überhaupt zu verzichten. Erst im Jahre 1948, also vier Jahre nach Kriegsbeginn, begann die Verwaltung auf Drängen der Finanzkomniissionen, ein unverbindliches Budget aufzustellen, ohne dasselbe aber zu publizieren. Das volle Budgetrecht der eidgenössischen Eäte ist erst 1946 wieder hergestellt worden, also für eine Zeit, die voll des Neuen, Unerwarteten und Unübersehbaren war, weil sie die Zeit der Umstellung vom Krieg zum Frieden in ihrer ersten Phase enthielt. Man kann deshalb also nicht etwa sagen, die Voranschläge seien unsorgfältig oder gar leichtfertig erstellt worden und man darf daraus keine generalisierenden Schlussfolgerungen über den Wert des Budgets ziehen.

Die hauptsächlichsten Merkmale der Eechnung 1946 sind bekannt : Höherer Ertrag der Zölle und der Kriegssteuern, der Stempelabgaben und der fiskalischen Belastung von Bier und Tabak. Diese Mehreinnahmen sind zum grossen Teil dem guten Gang der Wirtschaft zu verdanken, die aber zum Teil den Charakter der Einmaligkeit aufweisen. Als ausserordentliche Einnahme, die sich nicht wiederholen wird, muss auch die Entnahme von 100 Millionen Franken aus dem Währungsausgleichsfonds bezeichnet werden. Diese Entnahme erfolgte bekanntlich zur Entlastung der Verpflichtungen des Bundes, die ihm aus dem Washingtoner-Abkommen erwachsen sind.

Was nun die Minderausgaben betrifft, so sind sie von etwas geringerer Bedeutung, erreichen aber immerhin den namhaften Betrag von 828 Millionen tjberaohuss der Minderausgaben gegenüber den Mehrausgaben. Bei den Minderausgaben ist aus begreiflichen Gründen das Militärdepartement in erster Linie beteiligt, indem rund 232 Millionen Franken weniger ausgegeben wurden, als budgetiert war, einerseits durch Wegfall der Wiederholungskurse, dann aber auch infolge der Überbeschäftigung der Privatwirtschaft, wodurch ein grosser Teil der erteilten Eüstungsaufträge nicht fertig erstellt oder rechtzeitig abgerechnet werden konnte, was wohl das Jahr 1946 entlastet, dafür aber das laufende Jahr, eventuell auch noch das Jahr 1948
belasten wird. Die erzeigten Minderausgaben bedeuten also durchaus nicht etwa auf der ganzen Linie wirkliche Einsparungen, sondern werden noch die kommenden Jahre belasten.

So erfreulich der Eechnuiigsabschluss 1946 im Vergleich zum Budget auch war, der uns wie ein freundlicher Silberstreifen im Dunkel unserer bisherigen Finanzsorgen erscheinen mag, so dürfen wir uns für die Zukunft, auf lange Sicht gerechnet, keinen Illusionen hingeben und unsere Finanzlage allzu optimistisch einschätzen. Wir sind noch nicht über den Berg. Verschiedene Faktoren, die den günstigen Eechnungsabschluss herbeiführten, werden uns in der Zukunft fehlen. Wir erwähnen hier speziell die grossen Eingänge auf Konto Wehropfer in der Höhe von 407 Millioiien Franken, was rund zwei Drittel des Wehropfers der zweiten Periode ausmacht. Anderseits bringt uns die Zukunft auf andern Gebieten wieder vermehrte Ausgaben: Pie militärischen

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Wiederholungskurse werden in der Zukunft wieder durchgeführt werden müssen.

Ebenso werden wir hinsichtlich der militärischen Rüstungen nicht hinter der Zeit zurückbleiben dürfen. Die- Alters- und Hinterlassenenversicherung ist inzwischen,vom Schweizervolk angenommen worden. Dies bedeutet eine sehr spürbare jährlich wiederkehrende Belastung der Staatsrechnung. Der Schuldenberg von rund 8500 Millionen Franken wird aber nicht nur verzinst, sondern sollte mit der Zeit abgetragen werden. Die Expertenkommission für die Bundesfinanzreform rechnet bei einer Tilgungsdauer von 60 Jahren und einer Tilgung von 7 Milliarden mit einer jährlichen Belastung des Budgets von 448 Millionen Franken. Wenn wir in Zeiten einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur, wie wir sie heute durchleben, nicht in der Lage sind, grössere Schuldentilgungen vorzunehmen, so hält es schwer, einzusehen, wie das in Zeiten weniger günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse geschehen soll, wenn wir uns nicht zu ausserordentlichen Anstrengungen aufraffen. Mehr als je sollten.-wir uns heute an das Sprichwort halten: «Spare in der Zeit, so hast Du in der Not».

Leider muss festgestellt werden, dass im Gegensatz zu den mit der Hochkonjunktur allgemein verbundenen Vorstellungen sich nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben auf einem, ungewöhnlich hohen Niveau hielten.

Abgesehen von der einmaligen Belastung der Aufwendungen aus dem Abkommen von "Washington und der grossen charitativ Leistungen; für die Schweizerspende und die Auslandschweizer ist diese Erscheinung darauf zurückzuführen, dass unter dem Titel von Verbilligungsaktionen und Wohnbausubventionen, Ausgaben, die ihrer Natur nach sonst nur in Krisenzeiten gemacht werden, die Rechnung in grossein Urnfange belasten.

Sowohl bei den direkten Steuern wie bei der fiskalischen Belastung der Gebrauchsgüter ist schon weitgehend die Grenze der Tragfähigkeit erreicht, so dass das Schwergewicht auf die Erzielung von Einsparungen gelegt werden muss. Nur die fühlbare Senkung der Ausgaben gibt uns die Möglichkeit, uni auf demokratischem -Wege, d. h. in der Volksabstimmung, unsere Finanzreform unter Dach zu bringen. Denn der Bürger erwartet von ihr in erster Linie eine starke Verminderung der staatlichen Ausgaben und Eingriffe.

' Eine möglichste Vereinfachung unserer Staatsverwaltung wird also
eines unserer Ziele sein müssen; die Schaff un g neuer Dienstzweige wird mansich in Zukunft sehr überlegen müssen und sich jedenfalls die Frage vorlegen, wo Altes,. unter den heutigen Verhältnissen nicht mehr zwingend Notwendiges abgebaut werden könne. Es zeigt sich heute mehr und mehr, dass die sogenannten ausserordentlichen Ausgaben im Keime die Tendenz haben, sich zu normalisieren, d. h. Jahr für Jahr wiederzukehren, was natürlich eine Rückbildung der Ausgaben, erschwert. Es sollte dabei mit vermehrter Intensität, geprüft werden, ob nicht gewisse Dienste, die während des Krieges unbestreitbar eine grosse, segensreiche Aufgabe erfüllt haben, heute aufgehoben oder doch stark reduziert werden könnten. Nachdem sich vielfach.die Verhältnisse gebessert haben, dürfte z. B. ins Auge gefasst werden, die Vertretung privater Interessen im Ausland wieder diesen Privaten selber zu überlassen.

541 Massive Einsparungen mosseli von allen Departemeiiten angestrebt werden: sie müssen sich überlegen, wie das unter dem Eegime der Vollmachten und der Kriegsverhältnissc eingetretene starke Wachstum der Aufgaben und damit der Beamten-Apparate mit Nachdruck zurückgebildet werden kann, so dass die verbleibenden Aufgaben mit dein kleinsten Aufwand bestritten werden können. Die heutige Lage auf dem Arbeitsmarkt erlaubt es mehr denn je, den erforderlichen Abbau ohne Härte zu vollziehen.

Es ist aber auch erneut daran zu erinnern, dass auch das Parlament das seinige zur Gesunderhaltung unseres Finanzhaushaltes beitragen kann, indem c-s sich bei Motionen und Postulateli jeweils darüber Kechenschaft ablegt, wie weit die Verwirklichung derselben die Bundesfinanzen belastet. Es wäre sehr verdienstlich, wenn gelegentlich auch solche Postulate gestellt würden, .die Einsparungsvorschläge enthalten.

Hinsichtlich der Sozialfürsorge-Massnahiuen erscheint es gegeben, dass der Bund entsprechend seiner übergeordneten zentralen Stellung sich grundsätzlich auf den Schutz der Bevölkerung vor den wichtigsten einheitlich erfassbaren Gefahren des menschlichen Daseins beschränkt, während die Linderung der besonderen Härten und Missgeschicke besser den nachgeordneten Gemeinwesen, Kantonen und Privaten überlassen bleiben sollte. Durch seine Leistung für die Kranken- und Unfallversicherung, die Alters- und Hinterlassen en Versicherung und den Familienschutz, entlastet der Bund die Kantone und Gemeinden derart, dass es gerechtfertigt erscheint, diesen das eigentliche Gewicht der Sozialfürsorge zu überlassen.

Min etwas heikles und unpopuläres Gebiet stellt die sich aufdrängende Aufgabe einer Eückbildung des Subventionswesens dar, das ebenfalls entsprechend der Finanzlage des Bundes einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Das bringt zweifellos Härten mit sich und verlangt Opfer, die aber im Hinblick auf das Ganze im Interesse einer gesunden Finanzpolitik und der Gesunderhaltung der Währung auf lange Frist sich bezahlt machen. Es wird im Einzelverfahreu zu prüfen sein, ob gewisse Ausgaben noch ihre Berechtigung haben, die wegen der Macht der Gewohnheit weitergeschleppt werden. Wenn wir im Budget 1947 noch 370 Millionen Franken für Subventionen vorsahen, wovon 170 sogenannte ordentliche und 200 außerordentliche, und diese
im Jahr 1950 auf total 155 Millionen ordentliche Subventionen senken wollen, währenddem die ausserordentlichon Subventionen ganz zu verschwinden haben, so müssen wir schon jetzt, in der Zeit der .Hochkonjunktur stark abbauen.

Unsere Finanzpolitik muss sich zum Ziel setzen, den Ausgabenplafond herabzusetzen, um damit die Ersparnisse des Bürgers zu sichern.

Erste und dringlichste Aufgabe des Parlaments und der Verwaltung wird sein, den im Jahr 1946 erreichten Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben durch weitgehende Spannassi) ahmen auch in den kommenden Jahren aufrechtzuerhalten, wenn der Boden zur Abtragung unseres Schuldcnberges vorbereitet werden soll. Dieses letztere ist ein Problem, dessen Lösung der kommenden Finanzreform vorbehalten ist. Erscheint die Lage unserer Finanzen auch

542 nach wie vor als sehr ernst., so ist doch die Aufgabe, diese einer Gesundung entgegenzufahren, nicht unlösbar, wenn wir mis dessen bewusst bleiben, dass Disziplin, Arbeitsamkeit, Sparsamkeit und Opferwille hiezu den Weg ebnen.

Mit Befriedigung stellen wir fest, dass in den ersten 1.0 Monaten dieses Jahres netto 951 Millionen Franken Anleihen und Reskriptionen Inbegriffen SBB-Anleihen, getilgt werden konnten.

Voranschlag für das Jahr 194S.

Den vom Bundesrat am 24. Juni 1947 aufgestellten Richtlinien für die Erstellung des Voranschlages 1948 entnehmen wir folgende Erwägungen: «Die Vorlage des Bundesrates über den Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1947 ist im Parlament und in der Öffentlichkeit außerordentlich kritisch aufgenommen worden. Da der Bundesrat noch im laufenden Jahr mit seinen Anträgen zur Bundesfinanzreform an die Räte gelangen wird, steht sein Entwurf für den Voranschlag 1948 recht eigentlich im Brennpunkt der Diskussion. Das Budget für das nächste Jahr ist als erste Etappe für die Neuregelung des Haushaltes der Eidgenossenschaft zu bewerten, und erheischt von der Verwaltung eine ganz besonders sorgfältige Vorbereitung.

Die Ausgaben der Gesamtrechnung des Bundes sind von gegen 700 Millionen Franken im Jahre 1938 fortgesetzt gestiegen bis auf 2 Milliarden Franken im Jahre 1944 (ausserordentliche Rechnungen mit Nettoergebnissen). Seither ist lediglich eine Rückbildung auf 1,6 Milliarden Franken im verflossenen Jahr eingetreten. Die eidgenössischen Räte haben den Voranschlag 1947 nur noch mit einer Netto-Ausgabensumme von 1,3 Milliarden Franken genehmigt, die sich aber wegen der bereits bewilligten Kreditübertragungen und der Nachtragskredite auf rund 1,5 MilliardenFranken erhöhen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Tilgung der hohen Bundesschuld gar nichts eingesetzt ist. Inzwischen hat die eidgenössische Expertenkommission, für die Bundesfinanzreform ihren Bericht an den Bundesrat erstattet, worin ein Finanzplan für das Jahr 1950 aufgestellt wurde, der einschliesslich Tilgungen von 200 Millionen Franken mit einer gesamten Ausgabensumme von 1,8 Milliarden Franken rechnet. Es wird sieb also in den nächsten drei Jahren darum handeln., die Ausgaben um rund 400 Millionen Franken zu senken. Das ist nicht von einem Jahr auf das andere möglich, sondern nur in mehreren
Anläufen. Hauptaufgabe anlässlich der Aufstellung des Voranschlages 1948 wird es darum sein, einen bedeutenden Schritt in der Richtung dos für 1950 noch als tragbar erachteten Ausgabenplafonds zu tun. Dabei muss man sich bewusst sein, dass die Jahre 1949 und 1950 möglicherweise neue Anforderungen an den Bundeshaushalt stellen werden, so dass alles aufgeboten werden muss, um.noch während der gegenwärtigen Hochkonjunktur dem Ziel möglichst nahe zu kommen.

In der Verwaltung ist vielfach der gute Wille vorhanden, den Verwaltungsaufwand zu beschränken. Die Überzeugung, dass zahlreiche, während der Krise oder des Krieges hinzugekommene Ausgaben heute noch sachlich gerechtfertigt

543 sind, ist aber oft stärker. Es kann sich indessen jetzt nicht nur darum handeln, gänzlich unnütze Ausgaben fallen zu lassen, denn es ist offensichtlich, dass es kaum mehr solche gibt. Vielmehr müssen auch an und für sich nützliche Ausgaben gestrichen werden, sofern dadurch keine offensichtlichen Schäden -entstehen. Man rnuss sich wieder die vor dem Kriege übliche Betrachtungsweise anzueignen suchen, wenn es damals ohne gewisse Ausgaben ging, dann ist es vielfach auch heute möglich, auf sie zu verzichten.

Gestützt auf diese Überlegungen muss in erster Linie darnach getrachtet werden, die ausserordentlichen. Ausgaben zurückzubilden. Das darf indessen nicht so geschehen, dass sie einfach in den ordentlichen Haushalt übernommen werden. Mit der Wiederherstellung der universellen Rechnung ist es offensichtlich geworden, dass Einsparungen im außerordentlichen Haushalt um den Preis von Belastungen der ordentlichen Rechnung zwecklos sind. Wo eino sehr gründliche Prüfung ergeben hat, dass ausserordentliche Ausgaben nicht nur nützlich, sondern für den Bund nach wie vor unumgänglich sind, sollen sie im Voranschlag zur ausserordentlichen Rechnung belassen werden. Da es zweifellos solche Fälle gibt, ist eine weitere Senkung der Gesamtausgaben nur möglich, wenn man auch im Gebiet der ordentlichen Verwaltungstätigkeit nach einem sehr strengen Maßstab budget iert. Selbst wenn es sich um ordentliche handelt, ist noch nicht gesagt, dass sie mindestens gleich hoch sein dürfen wie vor dem Krieg. Dem Krieg ist eine lange Wirtschaftskrise vorausgegangen, die sich in einer starken Hilfsbedürftigkeit der Wirtschaft geäussert hat, ·während man heute vor einer gegenteiligen Sachlage steht, wo nicht mehr die Wirtschaft, sondern der Bund mit Schwierigkeiten kämpft.

Die in den nächstjährigen Voranschlag gesetzten Erwartungen sind klar ·und unabdingbar, so dass es keinen Sinn hat, die notwendigen Konsequenzen unter dem Druck der Verhältnisse erst im Herbst anlässlich der Überarbeitung zu ziehen. Die Einhaltung der Fristen wird dadurch nur erschwert.» Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat von diesen Ausführungen mit Befriedigung Kenntnis genommen. Sie kann nur wünschen, dass diesen Grundsätzen nachgelebt wird.

Kriegswirtschaftliche Syndikate.

Die Finanzdelegation befasste sich in mehreren Sitzungen mit der
Liquidationspraxis der kriegswirtschaftlichen Syndikate; sie sprach sich für die .Zuweisung deren Einnahmenübersehüsse in die Bundeskasse überall da aus, wo solche Überschüsse aus der Gebührenerhebung resultierten, also letzten Endes vom Konsumenten, d. h. der Allgemeinheit aufgebracht! worden sind.

Personalabbau.

Für die möglichst rasche Liquidation der Kriegswirtschaftsämter setzte .sich die Finanzdelegation wiederholt ein. Es darf anerkannt worden, dass da, wo die Rationierungs- und Bewirtschaftungsmassnahmen aufgehoben oder

544 eingeschränkt werden konnten, im allgemeinen so rasch als möglich abgebaut wurde, was im Hinblick auf den Stand des Arbeitmarktes auch keine grossen Schwierigkeiten bot. Die Finanzdelegation wird weiterhin darüber wachen, dass der Personalabbau im Bahmen der Möglichkeiten fortschreitet.

Was die übrige Verwaltung betrifft, so wird durch die Experten derzeit untersucht, wo durch Abbau von bisherigen Bundesaufgaben, rationellere Arbeitsgestaltung oder durch andere Massnahmen der erwartete Personalabbau durchgeführt werden kann.

IV. Inspektionsreisen.

Die drei Sektionen der Finanzdelegation führten die vorgesehenen Besiehtigungs- und Inspektionsreisen durch, welche wertvolle Einblicke und Anregungen für Verbesserungen ergaben. Der Gesamteindruck war ein durchaus, guter.

V. Beziehungen zur eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation verkehren gemäss Regulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle (vom 2. April 1927) mit dieser Amtsstelle direkt. Die Finanzkontrolle hat ihnen jede vorlangte Auskunft zu erteilen und stellt jeweils für die Sitzungen alle Bundesratsbeschlüsse, welche sich auf den Finanzhaushalt des Bundes auswirken, alle Protokolle und Revisionsberichte, sowie alle Korrespondenzen zwischen Finanz- und Zolldepartement und Bundeskanzlei, den eidgenössischen Gerichtsbehörden, den übrigen Departementen, ihren Verwaltungen und Abteilungen zur Verfügung. Für besondere Prüfungen und Untersuchungen hat die Finanzkontrolle der Finanzdélégation und den Finanzkommissionen das nötige Personal bereit zu halten.

Die Geschäftslast der eidgenössischen Finanzkontrolle war auch im Jahre 1946 gross. Es wurden 75 657 Anweisungen in 741955 Posten mit einem Betrag von Fr. 75 925 Millionen Umsatz verzeichnet, annähernd die Zahlen des Vorjahres erreichend. Darm nicht Inbegriffen sind 6281 Anweisungen der Schweizerspende mit 12297 Auszahlungsposten (1945: 2329 Anweisungen, 5845 Posten).

Die Beanstandungen und Bemerkungen der Finanzkontrolle führten in vielen Fällen zu bemerkenswerten. Bückvergütungen an die Staatskasse oder Verhinderung beabsichtigter Ausgaben.

Die Finanzdelegation konnte feststellen, dass die Finanzkontrolle ihre grosse und nicht immer angenehme Aufgabe pflichtbewusst erfüllt und unablässig darüber wacht, dass die Kredite eingehalten und im Bahmen
ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.

VI. Schlusswort.

Aus der Zeit der Kriegswirtschaft und der Vollmachten -müssen wir zur Verfassung auf dem Wege zur Finanzreform zurückkehren. Die Wirtschafts-

545 artikel haben uns die" Möglichkeit gebracht, materielle Interessen nicht mehr auf dem Vollmachtenwege erreichen zu müssen. Angesichts der nächstes Jahr bevorstehenden Jahrhundertfeier der Verfassung ist dies eine erfreuliche Tatsache.

Hauptanliegen aller unserer Bestrebungen muss immer mehr sein, dem Schwinden der Kaufkraft unserer Währung entgegenzutreten. Hierin können alle Wirtschafts- und Bevölkerungskreise unsere Behörden nachhaltig unterstützen, indem sie sich Bechenschaf t geben, dass ihre gegenseitigen Forderungen heute weitgehend auf dem Bücken der Währung ausgetragen werden. Nur wenn man sich künftig in der allgemeinen Sparparole einig findet und an seinem Ort gewillt ist, praktische Spararbeit zu leisten, wird das dieses Jahr vom Volk mit so grosser Wucht angenommene, segensreiche Werk der Altersversicherung seine volle Aufgabe zu erfüllen vermögen, denn es setzt die Sicherung der Kaufkraft unserer Währung und die Erhaltung der Ersparnisse unseres arbeitsamen Volkes voraus. Bern, den 3. November 1947.

Im Namen der Finanzddegation der eidgenössischen Bäte, 7618

Der abtretende Präsident: Alb. Helbling, Nationalrat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1946 bis 30.

September 1947. (Vom 3. November 1947.).

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1947

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3

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46

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20.11.1947

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