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Bundesbescbluss über

das Volksbegehren betreffend ,,Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit".

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(Vom 11. März 1947.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Volksbegehrens betreffend «Wirtschaftsreform und Eeehte der Arbeit» und eines Berichtes des Bundesrates vom 14. Oktober 1946, gestützt auf Art. 121 ff. der Bundesverfassung und Art. 8 ff. des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Eevision der Bundesverfassung, beschliesst :

Art. 1.

Das Volksbegehren betreffend «"Wirtschaftsreform und Eechte der Arbeit» wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet. Dieses Volksbegehren lautet wie folgt: «Art. 81, Abs. l, der Bundesverfassung wird durch folgende Bestimmungen ersetzt : 1. Die Wirtschaft des Landes ist Sache des ganzen Volkes.

2. Das Kapital ist in den Dienst der Arbeit, des allgemeinen wirtschaftlichen Aufstieges und der Volkswohlfahrt zu stellen.

3. Der Bund ist befugt, die zu diesem Zwecke erforderlichen Massnahinen in Aufbau und Organisation der nationalen Wirtschaft anzuordnen.

4. Die Existenz der Bürger und ihrer Familien ist zu sichern.

5. Das Eeeht auf Arbeit und deren gerechte Entlöhnung sind zu gewährleisten.

6. Die Arbeit ist in allen Zweigen der Wirtschaft zu schützen.

7. Zur Durchführung dieser Grundsätze und zum Zwecke der Verhütung von Krisen und Arbeitslosigkeit erlässt der Bund die notwendigen Vor-

1139 Schriften, insbesondere über das Zusammenwirken von Staat und Wirtschaft.

8, Die Kantone und die Wirtschaftsorganisationen werden zur Mitwirkung herangezogen.» Art. 2Dein Volk und den Ständen wird die Verwerfung des Volksbegehrens beantragt.

Art. 8.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Also beschlossen vom Nationalrat.

Bern, den ]6. Dezember 1946.

"Der Präsident: Wey.

Der Protokollführer: Leimgruber.

Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 11. März 1947.

Der Präsident: Ackermann.

Der Protokollführer: Ch. Oser.

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Bundesbeschluss über das Volksbegehren betreffend ,,Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit". (Vom 11. März 1947.)

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Jahr

1947

Année Anno Band

1

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13

Cahier Numero Geschäftsnummer

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03.04.1947

Date Data Seite

1138-1139

Page Pagina Ref. No

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