290
Bekanntmachungen vonDepartements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
# S T #
Änderungen im
Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des III. Quartals 1947.
Als Unteragent ist ausgeschieden: Von der A g e n t u r Reisebureau H. A t t e n b e r g e r AG. in Z ü r i c h : Filter Ernst in Zürich.
Als Unteragent ist angestellt worden:
Von der A g e n t u r Lavanchy & Cie. S. A, in L a u s a n n e : Allamand Pierre in Lausanne.
Bern, den 8. Oktober 1947.
Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
7582
Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung
Änderungen im diplomatischen Korps in Bern, vom 7. bis 14. Oktober 1947.
Polen: Herr Hauptmann Victor M ali k, Gehilfe des Militärattaches, ist am 12. September abgereist, Siam: Herr K h u n V i r a j j a k a r Bibidh, Erster Sekretär, ist am 26. September abgereist.
Syrien: Da Herr Minister K h a l e d Bey El A z e m in Paris Wohnsitz genommen hat, ist Herr Omar El D j a b r i zum interimistischen Geschäftsträger ernannt worden; er hat seine Amtstätigkeit am 2. Oktober aufgenommen.
Herr Badi Hakki, Attaché, ist am 14. Oktober angekommen.
Uruguay: Herr R o b e r t o Ibanes ist am 2. August zum Militärattache ernannt worden, ist aber noch nicht in. Bern eingetroffen.
&
Missionschefs, Abwesenheit oder Wiederantritt des Postens:
Amerika: Herr Minister Leland Harrison ist seit dem 7. Oktober zurück.
Belgien: Herr Minister Vicomte dé L a n t s h e e r e ist seit dem 9. Oktober zurück.
291 Dänemark : Herr Minister Hans J a k o b Hansen ist am 7. Oktober nach Bern zurückgekommen, aber er wird um den 15. Oktober herum neuerdings für vier Wochen abwesend sein; interimistischer Geschäftsträger Herr P. G. de D o m p i e r r e de J o n q u i è r e s .
Heiliger Stuhl: Mgr. Philippe B e r n a r d i n i ist seit dem 10. Oktober zurück.
7582
Verzeichnis der
Arbeitnehmerverbände, die das Mitspracherecht in der Kassenverwaltung verlangt haben.
(Art. 58, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Art. 4, Abs. 1, des Bundesratsbeschlusses v o m 2 8 . Juli 1947 über Massnahmen z u r Einführung d e r Alters- u n d I. Bei Gründerverbänden, die allein eine Ausgleichskasse errichten wollen Gründerverbände 1. Verbindung der schweizerischen Ärzte
Das
"*" --
2. Verband schweizerischer Spezereikaufmännischer Verein händler l Fédération des sociétés commerciales de [ Suisse romande 3. Schweizerischer Verband der Tape- j zierermeister, Dekorateure- und .
-- Möbeldetailhändler J
vereine
5.
6.
7.
8.
Schweizerischer kaufmännischer Verein der Handels- Transport- und ( Verband Lebensmittelarbeiter der Schweiz
l Fédération des sociétés commerciales de l Suisse romande Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération romande des syndicats Verband der Handels-, Transport- und patronaux Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens Schweizerische Zahnärztegesellschaft* -- Thurgauische Handelskammer . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein ( Schweizerischer kaufmännischer Verein Autogewerbeverband der Schweiz.
Christlicher Metallarbeiterverband der [ Schweiz
292 Gründerverbände 9. Verband Schweizerischer Metzgermeiater
Das Hitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Metzgereipersonal-Verband der Schweiz
10. Gesellschaft schweizerischer Tierärzte
11. Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Landesverband freier Schweizerarbeiter
12. Schweizerischer Sporthändlerverband
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
13. Schweizerischer Velo-, MotorradHändler- und Mechaniker-Verband
Christlicher Metallarbeiterverband Schweiz
14. Geschäftsinhaberverband der Stadt Bern
Schweizerischer kaufmännischer Verein
15. Vereinigung Zürcher Spezialgeschäfte
Schweizerischer kaufmännischer Verein
16. Verband schweizerischer Elektrizitätswerke
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
17. Union des artisans de Suisse . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein
18. Schweizerischer Bäcker- und Konditorenmeister-Verband . . . . .
Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels-und LebensmittelArbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Kondito#:a rei-Personal-Verband
19. Verband der schweizerischen Warenund Kaufhäuser
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
20. Basler Volkswirtschaftsbund . , .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
der
293 Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnetunerverbände
Gründerverbände
21. Association doises
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens
des Industries vau-
22. Schweizerischer Schmiede- und Wagnermeister-Verband
> Christlicher Metallarbeiterverband f Schweiz
der
23. Groupements patronaux vaudois .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des. sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens
24. Schweizerischer Kohlenhändlerverband
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
25. Verband schweizerischer Éisenwarenhändlor
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
26. Schweizerischer Hotelierverein .
Schweizerischer Musikerverband Union Helvetia, Zentralverband der schweizerischen Hotel- und RestaurantAngestellten
(
27. Verband des schweizerischen Spiri- \Verband der Handels-, Transport- und l Lebensmittelarbeiter der Schweiz tuosengewerbes
28. Schweizerischer Wirteverein . .
29. Schweizerischer Verband des Milch-, Butter- und Käsehandels Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. III.
{
Schweizerischer Musikerverband Union Helvetia, Zentralverband der schweizerischen Hotel- und RestaurantAngestellten Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Milchwirtschafts-Angestellten-Verband 21
294 Gründerverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
30. Aargauischer Arbeitgeberverband .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Aargauischer Verband christlichsozialer Organisationen Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauisoher kaufmännischer Vereine
31. Verband der Industriellen von Baselland
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
82. Verband aargauischer Hutgeflechtfabrikanten
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerisoher Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauisoher kaufmännischer Vereine
33. Chambre suisse de l'horlogerie et des industries annexes
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz
34. Schweizerisoher Bierbrauerverein .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
35. Verband schweizerischer Schuhindustrieller
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
36. Arbeitgeberverband schweizerischer Bindemittelfabrikanten
Schweizerischer kaufmännischer Verein
37. Thurgauischer Gewerbeverband . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein
38. Schweizerisoher Tabakverband . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des syndicats chrétiens
295
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
Gründerverbände
39. Chambre vaudoise du commerce, de l'industrie et des métiers
Schweizerischer, kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens
40. Schweizerischer Engros-Möbelfabrikantenverband
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz
41. Chambre neuchâteloise du commère et de l'industrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
42. Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen- und Metall-Industrieller
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter
43. Union Gruyérienne de l'artisanat, de l'industrie et du commerce. . . .
Schweizerisoher kaufmännischer Verein
44. Fédération genevoise des sociétés de détaillants
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
45. Schweizerischer KonditorenmeisterVerband
Schweizerischer Verband Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband
' Schweizerischer kaufmännischer Verein 46. Kantonalverband bernischer Arbeit- Verband der Handels-, Transport- und geber-Organisationen i Lebensmittelarbeiter der Schweiz Christlicher Metallarbeiterverband 47. Fédération romande de la métalSchweiz lurgie du Bâtiment l Fédération des syndicats chrétiens 48. Verband schweizerischer und Welthandelsfirmen
Transit-
der
[ Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und [ Lebensmittelarbeiter der Schweiz
f Schweizerischer kaufmännischer Verein 49. Vereinigung zürcherischer Arbeit- ' Verband der Handels-, Transport- und geberorganisationen l Lebensmittelarbeiter der Schweiz
296 Grund erverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
50. Schweizerischer Baumeisterverband
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter
51. Zentralverband der schweizerischen Fettindustrie
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
52. Schweizerischer Obstverband . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels-und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensrnittelarbeiter der Schweiz
53. Arbeitgeberverband schweizerischer Transportanstalten. . . . . . . .
54. Verband der Migrosbetriebe " . . ..
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
55. Verband der schweizerischen Pelzindustrie . . ,
Schweizerischer Verband christlicher Tex; til- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
56. Vereinigung des schweizerischen Import- und Grosshandels
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
57. Verband Zürcher Handelsfirmen .
Schweizerischer kaufmännischer Verein
II. Bei Gründerverbänden,
welche gemeinsam eine Ausgleichskasse errichten wollen
1. Verband schweizerischer Reiseartikel- und Lederwarenfabrikanten .
2. Verband schweizerischer Gerbereibesitzer.
' Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter
3. Verband schweizerischer Schokoladefabrikanten 4. Verband schweizerischer Teigwarenfabrikanten.
5. Schweizerischer Verband der Biscuits- und Confiseriefabrikanten . .
' Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und . Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-,Handels- und Lebensmittelarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter
297 Gründerverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
G. Verband schweizerischer Hut- und Mützenfabrikanten. . . . , . . .
7. Schweizerisoher Verband der Konfektions- und Wäscheindustrie . . .
8. Verband schweizerischer Herrenund Knabenkonfektions-Industrieller
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
9. Verband schweizerischer Müller. .
10. Union der Seifenfabrikanten der Schweiz 11. Vereinigung schweizerischer Futtermittelfabrikanten : .
12. Ostschweizerischer Mais-und Futter-warenmüllerverband . . . . . . .
13. Getreidebörse Zürich
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter
14. Verband der schweizerischen Goldschmiede 15. Zentralverband schweizerischer Uhrmacher .
16 Schweizerische Optiker-Union. . .
1.7. Verband schweizerischer Edelmetallwarenfabrikanten
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz
18. Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten . ; 19. Schweizerischer Milchkäuferverband 20. Schweizerische Vereinigung landwirtschaftlicher Genossenschaften .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Milchwirtschafts-Angestellten-Verband Verband schweizerischer Genossenschaftskäser
21. Schweizerisoher Spenglermeisterund Installateur-Verband . . ·. .
22. Schweizerisoher Dachdeckermeisterverband .
.23. Verband schweizerischer ElektroInstallations-Pirmen . . . . . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz
24. Zentralverhand schweizerischer Schneidermeister . . . . . . . .
25. Couture-Verband der Schweiz . .
2G. Schweizerisoher . FrauengewerbeVerband**
Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter
27. Verband konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften.
28. Schweizerischer Verband der Versicherungs-Generalagenten . . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
298
Gründerverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
29. Schweizerischer Arbeitgeberverband f ü r d a s Schneidergewerbe . . . .
30. Verband schweizerischer Färbereien und chemischer Reinigungsanstalten
Schweizer] scher kaufmännischer Verein Verband der Bekleidung»-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter
31. Verband der schweizerischen Keramischen Industrie 32. Verband schweizerischer Ziegel- und Steinfabrikanten 33. Vereinigung schweizerischer Glasfabriken ." . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter
34 Arbeitgeberverband schweizerischer Papierindustrieller .
35. Arbeitgeberverband schweizerischer Karton- und Pappenfabrikanten , .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals
36. Verband schweizerischer Baumaterialhändler 37. Verband der Genossenschaften schweizerischer Plattengeschäfte * * *
88. Verband schweizerischer Buchbindermeister 39. Verband schweizerischer Papeterien
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
40. Arbeitgeberverband der schweizerischen Textilveredlungsindustrie . .
41. Verband schweizerischer Garn- und Tricotveredler .
4-2. Verband schweizerischer Kunstseidenfabriken. . . ' . . ' 43. Verband schweizerischer Schappespinnereien 44. Verband der schweizerischen Textilveredlungsindustrie . . . . . . .
45. Zürcherische Seidenindustrie-Gesellschaft
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter
46. Bündnerischer Gewerbeverband .
47. Bündner Handels- und Industrieverein
Schweizerischer kaufmännischer Verein
299
Gründerverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände *
48. Verband schweizerischer Sattlerund Tapezierermeister 49. Schweizerischer Schuhhändlerverband 50. Verband schweizerischer Reiseartikel- und Lederwaren-Detaillisten .
51. Schweizerischer Schuhmachermeisterverband
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
52. Schweizerische Bankiervereinigung 53. Verband schweizerischer Holdingund Finanzgesellschaften
Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
54. Schweizerische Interessengemeinschaft für Musik und Radio . . .
55. Schweizer Verband der Klavierfabrikanten u n d -Händler . . . .
56. Schweizerischer Zentralverband des Musikhandels , 57. Verband der Musikalienhändler und -Verleger in der Schweiz 58. Verband schweizerischer Radiofachgeschäfte .
59. Schweizerischer Musikpädagogischer Verband
Schweizerischer kaufmännischer Verein
60. Verband schweizerischer Filialunternehmungen 61. Verband schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten .
62. Verband schweizerischer Annoncenexpeditionen ; .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
63. Schweizerischer Verband für PhotoHandel und -Gewerbe 64. Schweizerischer Verband der Optikermeister 65. Verband der Arbeitgeber der Textilindustrie 66. Schweizerischer Spinner-, Zwirnerund Weber-Verein 67. Verein schweizerischer Wollindustrieller 68. Schweizerische Zwirnereigenossenschaft 69. Schweizerischer Wirkerei-Verein. .
70. Verband schweizerischer Elastikfabrikanten 71. Verband schweizerischer Hadernsortierwerke
72. Verein schweizerischer Reissereien
i
Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
300 Gründerverbände
Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
78, Verband schweizerischer Industrielieferanten für Altpapier 74. Verband schweizerischer Leinenindustrieller 75. Verband schweizerischer Reisserei-, Karderie- und verwandter Betriebe 76. Verband schweizerischer Garnhändler und Gewebeexporteure . . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz
77. Verband der Inhaber von Detailreisefirmen aller Branchen . . . .
78. Verband der Versandgeschäfte . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein
79. Schweizerischer Grosshandelsverband der sanitären Branche . . .
80. Vereinigung «Mineralia» . . . . . .
Schweizerischer kaufmännischer Verein
81. Schweizerischer Weinhändlerverband 82. Verband schweizerischer Weinimporteure en gros ,
Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz
83. Schweizerischer Floristenverband , 84. Schweizerischer Grossistenverband der Blumen-Bindereibranche** . .
85. Verband schweizerischer Gärtnermeister.
Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter
86. Verband schweizerischer Schlossermeister und Konstruktionswerkstätten 87. Verband der Firmen für elektrische Freileitungs- und Kabelanlagen . ..
Landesverband freier Schweizerarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz
88. Kaufmännisches Direktorium St. Gallen 89. Vereinigung schweizerischer Stickerei-Exporteure 90. Verband schweizerischer Schifflistickereifabrikanten
Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter
91. Verband schweizerischer Berufsholzhändler .
92. Verband schweizerischer Sperrholzhändler 93. Verband schweizerischer Sperrholzund Tischlerplatten-Fabrikanten ,
Schweizerischer kaufmännischer Verein
94. Société industrielle et commerciale de Montreux* 95. Société industrielle et commerciale de Vevey* ,
Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande
301 Gründerverbände
Das Hitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände
96. Union commerciale Valaisanne . .
97. Union Valaisanne des arta et métiers / Schweizerischer kaufmännischer Verein 98. Schweizerischer ZeitungsverlegerVerein 99. Verein schweizerischer Lithographiebesitzer 100. Schweizerischer Buchdruckerverein
Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Lithographenbund Schweizerischer Typographenbund
101. Verband schweizerischer Sohreinermeister und Möbelfabrikanten . .
102. Schweizerischer DrechslermeisterVerband 103. Verein Schweizerischer Modellschreinermeister 104. Verband schweizerischer Holzwarenfabrikanten
Schweizerisoher kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter
105. Verband schweizerischer Spielwarenfabrikanten 106. Verband schweizerischer Messerschmiedmeister und verwandter Berufsgruppen 107. Schweizerischer Küfer- und Kellermeister-Verband 108. Verband schweizerischer Bildhauerund Grabmalgeschäfte 109. Verband schweizerischer Heuhandelsfirmen 110. Schweizerischer Hafnermeisterverband .-...
111. Verband schweizerischer Kundenmüller 112. Verband schweizerischer Schirmf fabrikanten 113. Schweizerischer Kioskinhaberverband 114. Vereinigung zahntechnischer Laboratorien . , 115. Schweizerischer Maler- und Gipsermeister-Verband 116. Schweizerischer KupferschmiedeVerband .
117. Schweizerischer Zentralverband der Liegenschaften-Berufsvermittler* * * 118. Verband schweizerischer Eichmeister** . . . . . .
119. Schweizerischer Drogistenverband .
120. Verband schweizerischer Mercerieund Bonneterie-Detaillisten . . . .
121. Interessengemeinschaft für pharmazeutische und kosmetische Produkte
Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz
302 Das
Gründerverbände
Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände <
122, Verein schweizerischer Bagger- und l 123. Verband
Mechanikerter ^^^^
Vereinde l fédération des sociétés commerciales der
125. Schweizerischer Kaminfegermeister- l Verband J
Schweiz
Diese Publikation präjudiziert in keiner Weise die Bewilligung zur Errichtung einer Verbandsausgleichskasse bzw. das Mitspracherecht der Arbeitnehmerverbände im Kassenvorstand. Die Bewilligung bzw. das Mitspracherecht hängen von der Erfüllung der Voraussetzungen der Art. 53 bzw. 58, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und HinterlassenenVersicherung ab.
Für die paritätische Kassenführung sind rechtzeitig keine Anmeldungen von Arbeitnehmerverbänden eingegangen.
Zeichenerklärung: * Fällt als Gründerverband weg, da fristgemäss kein Errichtungsbeschluss eingereicht wurde.
** Fällt als Gründet"verband weg, da die Dreiviertel-Mehrheit nicht erreicht wurde.
*** Fällt wegen Verzichtes als Gründerverband weg.
t Fällt als Gründerverband weg, da der Errichtungsbeschluss nicht öffentlich beurkundet war.
Bern, den 7. Oktober 1947.
7673
Bundesamt für Sozialversicherung: Saxer.
303
Aufgebot.
Füsilier Zurbrügg Günther Paul Gottlieb, Sohn des Gottlieb und der Emma geborene Feige, geboren 26. Juni 1926, von Frutigen, geboren in Deutschland, verheiratet, Elektriker, zurzeit Holzarbeiter, wohnhaft Grusen, Bezirk Magdeburg, Nachtweide 8, nicht rekrutiert, angeblich nicht vorbestraft, eingeklagt wegen Schwächung der Wehrkraft, wird aufgeboten, Freitag, den 81. Oktober 1947, 17.00 Uhr im Stadthaus in Brig in der eigenen Militärstrafsache in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.
Bern, den 13. Oktober 1947.
Der Grossrichter Divisionsgericht 3 B: Oberstlt. Loosli.
7582
Patentierung von Grundbuchgeometern.
Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden: Brunner, Hans, von Aarau; Canevascini, Giansiro, von Tenero-Contra ; Collioud, Oscar René von Bolle; De Matteis, Carlo Pietro, von Croglio; Ferretti, Luigi Francesco, von Bedigliora ; Fisler, Walter Bobert, von Flaach; Lüber, Ernst Bruno, von Lütisburg; Rahin, Hans Eudolf, von Hailau; Schweizer, Walter Julius, von Itingen.
Bern, den 27. September 1947.
7583
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.
Urteil.
Der Einzelrichter des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner
enthaltes,
304
erkannt :
Haft umgewandelt.
2. Kosten werden keine gesprochen.
Es wird verfügt : 1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.
2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Bechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.
Bern, den 8. Oktober 1947.
1. kriegswirtschaftliches
Strafgericht,
Der Binzelrichter: 0. Peter.
Urteil.
Der Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner
Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, Art. 49 Strafgesetzbuch und Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, erkannt : 1. Die mit Strafmandat Nr. 9205 des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 3. März 1945 gegen Oskar B.oth, obgenannt, ausgesprochene Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt.
2. Kosten werden keine gesprochen.
Es wird : verfügt: 1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.
305 2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.
Bern, den T.Oktober 1947.
7582
1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: O.Peter.
Urteil.
Der unterzeichnete Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts
erkannt: von Fr. 50 in 5 Tage Haft umgewandelt, Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Bechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.
C h u r , den S.Oktober 1947.
7582
5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: P. Jörimann.
Urteil.
Der unterzeichnete Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1947 in Chur in der Umwandlungssache
erkannt : Haft umgewandelt.
306
Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.
C h u r , den 8. Oktober 1947.
5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, 7582 Der Einzelrichter:
P. Joriniann.
Urteil.
Der Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner
erkannt : 1. Der unbezahlte Eest der Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt.
2. Es werden keine Kosten erhoben, 8. Gegen dieses Urteil kann innerhalb von 20 Tagen seit Veröffentlichung die Appellation an das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bern, Bundeshaus-Ost, erklärt werden. Die Appellationsschrift ist in 3 Exemplaren einzureichen, zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Sie ist als solche zu bezeichnen.
Z ü r i c h , den S.Oktober 1947.
7582
9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter:
A. Wettach.
Notifikation.
, nun unbekannt 1946 vom Einzelrichter des 4. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes zu einer Busse von Fr. 40 Und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnung nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17, Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafreeht und die -kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 4 Tage Haft umzuwandeln.
Die unterzeichnete Gerichtsbehörde gibt dem Franz Spati, obgenannt, hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist
307
von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden, Bern, den S.Oktober 1947.
4. kriegswirtschaftliches
Strafgericht,
Der Präsident: Türler.
7682
Strafmandat.
Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in Sachen Strasse 55, jetzt unbekannten Aufenthalts, betreffend Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen in Poschiavo und Zürich im Frühjahr 1945, 1. durch Versuch des Bezuges von 250 Gramm Insulin von einem Mitbeschuldigten sowie Versuch der Abgabe von 250 Gramm Insulin an einen Mitbeschuldigten ohne Bezugsausweis, 2. durch Versuch des Kettenhandels mit Insulin, verfügt : 1. Dem Beschuldigten wird davon Kenntnis gegeben, dass das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Akten in der oben genannten Strafsache dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht überwiesen hat. Es stellt den Antrag, eine Busse von Fr. 800 auszufällen, unter Auferlegung der Unter suöhungs- und der Verfahrenskosten.
2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von fünf Tagen, seit Erscheinen dieser Verfügung im Bundesblatt angesetzt, um sich in schriftlicher Eingabe zu verteidigen. Sollte innert dieser Frist eine Verteidigungsschrift nicht eingereicht werden, würde angenommen, dass auf Einreichung einer Verteidigungsschrift verzichtet werde.
Die Vertretung durch einen gehörig Bevollmächtigten, wobei die Vollmacht beizulegen ist, ist zulässig. Die Akten liegen dem Beschuldigten auf der Kanzlei, Hirschengraben 15, Zürich l, Zimmer 8, zur Einsicht auf.
8. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.
2. kriegsvnrtschaftliches 7682
Strafgericht,
Der Präsident: Heusser.
308
Strafmandat.
Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparternents hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. 2, ht. c, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen in Zürich, ini Frühjahr 1945, durch Kettenhandel mit Weinbeeren und Erzielung eines widerrechtlichen Gewinnes, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 400 und den Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung eines dein unrechtmassigen Vermögensvorteil entsprechenden Betrages von Fr. 389.70 an den Bund zu verpflichten.
Der Bichter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von Fr. 400.-- 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr. . . . . . .
» 50.-- .b. übrige Kosten . . . . . .
» 18.50 3. Zur Bezahlung eines dem unrechtmässigen Vermögensvorteil entsprechenden Betiages von Fr. 389.70 an den Bund verpflichtet.
Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Bichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.
Ein anfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe ÄU Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Z ü r i c h , den S.Oktober 1947.
7582
2. kriegswirtschaftliches Strafgericht.
Der Einzelrichter : Dr. Heusser.
309 Verfügung.
Mit Schreiben vom 9, Oktober 1947 stellt das Generalsekretariat des eidvon Rothrist, ledig, Kaufmann, in Ölten, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, mit Strafmandat Nr. 12 289 vom 5. Juli 1946 auferlegte Busse von Fr. 80 in 8 Tage Haft umzuwandeln.
Wir setzen dem Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der er zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.
Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 30 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.
Wenn nicht, wird der unterzeichnete Eichter über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.
Aarau, den 10. Oktober 1947.
1. kriegswirtschaftliches
7582
Strafgericht,
Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.
Mitteilung.
Lamprecht, Bassersdorf (Zürich), ist vom Einzelrichter des 4. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts am 31. August 1945 zu einer Busse von Fr. 20 und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnungen nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 2 Tage Haft umzuwandeln.
Der Unterzeichnete gibt dem obgenannten Beschuldigten hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Mitteilung im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden.
Bern, den 8. Oktober 1947.
4. kriegswirtschaftliches 7682
Strafgericht,
Der Präsident: Tarier.
Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. III
22
310
Mitteilung.
gewesen Bottigenstrasse 60, Bern-Bümpliz, nun unbekannten Aufenthalts, ist am 16. November 1944 vom 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht zu einer Busse von Fr. 500 und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnung nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte im Betrage von Fr. 450 unbezahlt gebliebene Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 46 Tage Gefängnis umzuwandeln.
Der Unterzeichnete gibt dem Beschuldigten hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Mitteilung im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden.
Bern, den 10. Oktober 1947.
4. kriegswirtschaftliches
Strafgericht,
Der Präsident: Türler.
7582
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Stellenausschreibungen.
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Ma 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
31. Okt.
Abgeschlossene Hochschul- 6124 1947 Bildung. Gründliche bis theoretische Kenntnisse, 9436 namentlich in der Hydrau- bzw.
lik: einige Jahre Praxis, 7504 vorzugsweise wasser- und bis und strassenbaulicher 10 816 Natur; Gewandtheit im Verkehr mit Behörden und technischen Instanzen (2..)
Handgeschriebene Anmeldungen.
Muttersprache französisch; Kenntnis der übrigen Amtssprachen.
Eidg. OberbauInspeKtorat.
Monbijoustr. 45, Bern
Ingénieur II.
bzw. L Kl.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1947
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
41
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
16.10.1947
Date Data Seite
290-310
Page Pagina Ref. No
10 036 019
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