290

Bekanntmachungen vonDepartements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des III. Quartals 1947.

Als Unteragent ist ausgeschieden: Von der A g e n t u r Reisebureau H. A t t e n b e r g e r AG. in Z ü r i c h : Filter Ernst in Zürich.

Als Unteragent ist angestellt worden:

Von der A g e n t u r Lavanchy & Cie. S. A, in L a u s a n n e : Allamand Pierre in Lausanne.

Bern, den 8. Oktober 1947.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

7582

Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern, vom 7. bis 14. Oktober 1947.

Polen: Herr Hauptmann Victor M ali k, Gehilfe des Militärattaches, ist am 12. September abgereist, Siam: Herr K h u n V i r a j j a k a r Bibidh, Erster Sekretär, ist am 26. September abgereist.

Syrien: Da Herr Minister K h a l e d Bey El A z e m in Paris Wohnsitz genommen hat, ist Herr Omar El D j a b r i zum interimistischen Geschäftsträger ernannt worden; er hat seine Amtstätigkeit am 2. Oktober aufgenommen.

Herr Badi Hakki, Attaché, ist am 14. Oktober angekommen.

Uruguay: Herr R o b e r t o Ibanes ist am 2. August zum Militärattache ernannt worden, ist aber noch nicht in. Bern eingetroffen.

&

Missionschefs, Abwesenheit oder Wiederantritt des Postens:

Amerika: Herr Minister Leland Harrison ist seit dem 7. Oktober zurück.

Belgien: Herr Minister Vicomte dé L a n t s h e e r e ist seit dem 9. Oktober zurück.

291 Dänemark : Herr Minister Hans J a k o b Hansen ist am 7. Oktober nach Bern zurückgekommen, aber er wird um den 15. Oktober herum neuerdings für vier Wochen abwesend sein; interimistischer Geschäftsträger Herr P. G. de D o m p i e r r e de J o n q u i è r e s .

Heiliger Stuhl: Mgr. Philippe B e r n a r d i n i ist seit dem 10. Oktober zurück.

7582

Verzeichnis der

Arbeitnehmerverbände, die das Mitspracherecht in der Kassenverwaltung verlangt haben.

(Art. 58, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Art. 4, Abs. 1, des Bundesratsbeschlusses v o m 2 8 . Juli 1947 über Massnahmen z u r Einführung d e r Alters- u n d I. Bei Gründerverbänden, die allein eine Ausgleichskasse errichten wollen Gründerverbände 1. Verbindung der schweizerischen Ärzte

Das

"*" --

2. Verband schweizerischer Spezereikaufmännischer Verein händler l Fédération des sociétés commerciales de [ Suisse romande 3. Schweizerischer Verband der Tape- j zierermeister, Dekorateure- und .

-- Möbeldetailhändler J

vereine

5.

6.

7.

8.

Schweizerischer kaufmännischer Verein der Handels- Transport- und ( Verband Lebensmittelarbeiter der Schweiz

l Fédération des sociétés commerciales de l Suisse romande Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération romande des syndicats Verband der Handels-, Transport- und patronaux Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens Schweizerische Zahnärztegesellschaft* -- Thurgauische Handelskammer . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein ( Schweizerischer kaufmännischer Verein Autogewerbeverband der Schweiz.

Christlicher Metallarbeiterverband der [ Schweiz

292 Gründerverbände 9. Verband Schweizerischer Metzgermeiater

Das Hitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Metzgereipersonal-Verband der Schweiz

10. Gesellschaft schweizerischer Tierärzte

11. Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Landesverband freier Schweizerarbeiter

12. Schweizerischer Sporthändlerverband

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

13. Schweizerischer Velo-, MotorradHändler- und Mechaniker-Verband

Christlicher Metallarbeiterverband Schweiz

14. Geschäftsinhaberverband der Stadt Bern

Schweizerischer kaufmännischer Verein

15. Vereinigung Zürcher Spezialgeschäfte

Schweizerischer kaufmännischer Verein

16. Verband schweizerischer Elektrizitätswerke

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

17. Union des artisans de Suisse . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein

18. Schweizerischer Bäcker- und Konditorenmeister-Verband . . . . .

Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels-und LebensmittelArbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Kondito#:a rei-Personal-Verband

19. Verband der schweizerischen Warenund Kaufhäuser

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

20. Basler Volkswirtschaftsbund . , .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

der

293 Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnetunerverbände

Gründerverbände

21. Association doises

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens

des Industries vau-

22. Schweizerischer Schmiede- und Wagnermeister-Verband

> Christlicher Metallarbeiterverband f Schweiz

der

23. Groupements patronaux vaudois .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des. sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens

24. Schweizerischer Kohlenhändlerverband

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

25. Verband schweizerischer Éisenwarenhändlor

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

26. Schweizerischer Hotelierverein .

Schweizerischer Musikerverband Union Helvetia, Zentralverband der schweizerischen Hotel- und RestaurantAngestellten

(

27. Verband des schweizerischen Spiri- \Verband der Handels-, Transport- und l Lebensmittelarbeiter der Schweiz tuosengewerbes

28. Schweizerischer Wirteverein . .

29. Schweizerischer Verband des Milch-, Butter- und Käsehandels Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. III.

{

Schweizerischer Musikerverband Union Helvetia, Zentralverband der schweizerischen Hotel- und RestaurantAngestellten Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Milchwirtschafts-Angestellten-Verband 21

294 Gründerverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

30. Aargauischer Arbeitgeberverband .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Aargauischer Verband christlichsozialer Organisationen Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauisoher kaufmännischer Vereine

31. Verband der Industriellen von Baselland

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

82. Verband aargauischer Hutgeflechtfabrikanten

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerisoher Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Kartell der aargauischen Angestelltenverbände Kantonalverband aargauisoher kaufmännischer Vereine

33. Chambre suisse de l'horlogerie et des industries annexes

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz

34. Schweizerisoher Bierbrauerverein .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

35. Verband schweizerischer Schuhindustrieller

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungs-Arbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz

36. Arbeitgeberverband schweizerischer Bindemittelfabrikanten

Schweizerischer kaufmännischer Verein

37. Thurgauischer Gewerbeverband . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein

38. Schweizerisoher Tabakverband . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des syndicats chrétiens

295

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

Gründerverbände

39. Chambre vaudoise du commerce, de l'industrie et des métiers

Schweizerischer, kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Fédération des syndicats chrétiens

40. Schweizerischer Engros-Möbelfabrikantenverband

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz

41. Chambre neuchâteloise du commère et de l'industrie

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

42. Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen- und Metall-Industrieller

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter

43. Union Gruyérienne de l'artisanat, de l'industrie et du commerce. . . .

Schweizerisoher kaufmännischer Verein

44. Fédération genevoise des sociétés de détaillants

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

45. Schweizerischer KonditorenmeisterVerband

Schweizerischer Verband Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband

' Schweizerischer kaufmännischer Verein 46. Kantonalverband bernischer Arbeit- Verband der Handels-, Transport- und geber-Organisationen i Lebensmittelarbeiter der Schweiz Christlicher Metallarbeiterverband 47. Fédération romande de la métalSchweiz lurgie du Bâtiment l Fédération des syndicats chrétiens 48. Verband schweizerischer und Welthandelsfirmen

Transit-

der

[ Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und [ Lebensmittelarbeiter der Schweiz

f Schweizerischer kaufmännischer Verein 49. Vereinigung zürcherischer Arbeit- ' Verband der Handels-, Transport- und geberorganisationen l Lebensmittelarbeiter der Schweiz

296 Grund erverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

50. Schweizerischer Baumeisterverband

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter

51. Zentralverband der schweizerischen Fettindustrie

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

52. Schweizerischer Obstverband . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels-und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensrnittelarbeiter der Schweiz

53. Arbeitgeberverband schweizerischer Transportanstalten. . . . . . . .

54. Verband der Migrosbetriebe " . . ..

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

55. Verband der schweizerischen Pelzindustrie . . ,

Schweizerischer Verband christlicher Tex; til- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz

56. Vereinigung des schweizerischen Import- und Grosshandels

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

57. Verband Zürcher Handelsfirmen .

Schweizerischer kaufmännischer Verein

II. Bei Gründerverbänden,

welche gemeinsam eine Ausgleichskasse errichten wollen

1. Verband schweizerischer Reiseartikel- und Lederwarenfabrikanten .

2. Verband schweizerischer Gerbereibesitzer.

' Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter

3. Verband schweizerischer Schokoladefabrikanten 4. Verband schweizerischer Teigwarenfabrikanten.

5. Schweizerischer Verband der Biscuits- und Confiseriefabrikanten . .

' Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und . Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-,Handels- und Lebensmittelarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter

297 Gründerverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

G. Verband schweizerischer Hut- und Mützenfabrikanten. . . . , . . .

7. Schweizerisoher Verband der Konfektions- und Wäscheindustrie . . .

8. Verband schweizerischer Herrenund Knabenkonfektions-Industrieller

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz

9. Verband schweizerischer Müller. .

10. Union der Seifenfabrikanten der Schweiz 11. Vereinigung schweizerischer Futtermittelfabrikanten : .

12. Ostschweizerischer Mais-und Futter-warenmüllerverband . . . . . . .

13. Getreidebörse Zürich

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter

14. Verband der schweizerischen Goldschmiede 15. Zentralverband schweizerischer Uhrmacher .

16 Schweizerische Optiker-Union. . .

1.7. Verband schweizerischer Edelmetallwarenfabrikanten

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz

18. Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten . ; 19. Schweizerischer Milchkäuferverband 20. Schweizerische Vereinigung landwirtschaftlicher Genossenschaften .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Milchwirtschafts-Angestellten-Verband Verband schweizerischer Genossenschaftskäser

21. Schweizerisoher Spenglermeisterund Installateur-Verband . . ·. .

22. Schweizerisoher Dachdeckermeisterverband .

.23. Verband schweizerischer ElektroInstallations-Pirmen . . . . . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz

24. Zentralverhand schweizerischer Schneidermeister . . . . . . . .

25. Couture-Verband der Schweiz . .

2G. Schweizerisoher . FrauengewerbeVerband**

Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter

27. Verband konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften.

28. Schweizerischer Verband der Versicherungs-Generalagenten . . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

298

Gründerverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

29. Schweizerischer Arbeitgeberverband f ü r d a s Schneidergewerbe . . . .

30. Verband schweizerischer Färbereien und chemischer Reinigungsanstalten

Schweizer] scher kaufmännischer Verein Verband der Bekleidung»-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter

31. Verband der schweizerischen Keramischen Industrie 32. Verband schweizerischer Ziegel- und Steinfabrikanten 33. Vereinigung schweizerischer Glasfabriken ." . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter

34 Arbeitgeberverband schweizerischer Papierindustrieller .

35. Arbeitgeberverband schweizerischer Karton- und Pappenfabrikanten , .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals

36. Verband schweizerischer Baumaterialhändler 37. Verband der Genossenschaften schweizerischer Plattengeschäfte * * *

88. Verband schweizerischer Buchbindermeister 39. Verband schweizerischer Papeterien

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Buchbinder, Papier-, Kartonagearbeiter und des graphischen Hilfspersonals Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

40. Arbeitgeberverband der schweizerischen Textilveredlungsindustrie . .

41. Verband schweizerischer Garn- und Tricotveredler .

4-2. Verband schweizerischer Kunstseidenfabriken. . . ' . . ' 43. Verband schweizerischer Schappespinnereien 44. Verband der schweizerischen Textilveredlungsindustrie . . . . . . .

45. Zürcherische Seidenindustrie-Gesellschaft

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Landesverband freier Schweizerarbeiter

46. Bündnerischer Gewerbeverband .

47. Bündner Handels- und Industrieverein

Schweizerischer kaufmännischer Verein

299

Gründerverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände *

48. Verband schweizerischer Sattlerund Tapezierermeister 49. Schweizerischer Schuhhändlerverband 50. Verband schweizerischer Reiseartikel- und Lederwaren-Detaillisten .

51. Schweizerischer Schuhmachermeisterverband

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

52. Schweizerische Bankiervereinigung 53. Verband schweizerischer Holdingund Finanzgesellschaften

Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

54. Schweizerische Interessengemeinschaft für Musik und Radio . . .

55. Schweizer Verband der Klavierfabrikanten u n d -Händler . . . .

56. Schweizerischer Zentralverband des Musikhandels , 57. Verband der Musikalienhändler und -Verleger in der Schweiz 58. Verband schweizerischer Radiofachgeschäfte .

59. Schweizerischer Musikpädagogischer Verband

Schweizerischer kaufmännischer Verein

60. Verband schweizerischer Filialunternehmungen 61. Verband schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten .

62. Verband schweizerischer Annoncenexpeditionen ; .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

63. Schweizerischer Verband für PhotoHandel und -Gewerbe 64. Schweizerischer Verband der Optikermeister 65. Verband der Arbeitgeber der Textilindustrie 66. Schweizerischer Spinner-, Zwirnerund Weber-Verein 67. Verein schweizerischer Wollindustrieller 68. Schweizerische Zwirnereigenossenschaft 69. Schweizerischer Wirkerei-Verein. .

70. Verband schweizerischer Elastikfabrikanten 71. Verband schweizerischer Hadernsortierwerke

72. Verein schweizerischer Reissereien

i

Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz

300 Gründerverbände

Das Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

78, Verband schweizerischer Industrielieferanten für Altpapier 74. Verband schweizerischer Leinenindustrieller 75. Verband schweizerischer Reisserei-, Karderie- und verwandter Betriebe 76. Verband schweizerischer Garnhändler und Gewebeexporteure . . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeiter der Schweiz

77. Verband der Inhaber von Detailreisefirmen aller Branchen . . . .

78. Verband der Versandgeschäfte . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein

79. Schweizerischer Grosshandelsverband der sanitären Branche . . .

80. Vereinigung «Mineralia» . . . . . .

Schweizerischer kaufmännischer Verein

81. Schweizerischer Weinhändlerverband 82. Verband schweizerischer Weinimporteure en gros ,

Schweizerischer kaufmännischer Verein Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz

83. Schweizerischer Floristenverband , 84. Schweizerischer Grossistenverband der Blumen-Bindereibranche** . .

85. Verband schweizerischer Gärtnermeister.

Verband der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz Schweizerischer Verband christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelarbeiter

86. Verband schweizerischer Schlossermeister und Konstruktionswerkstätten 87. Verband der Firmen für elektrische Freileitungs- und Kabelanlagen . ..

Landesverband freier Schweizerarbeiter Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz

88. Kaufmännisches Direktorium St. Gallen 89. Vereinigung schweizerischer Stickerei-Exporteure 90. Verband schweizerischer Schifflistickereifabrikanten

Schweizerischer kaufmännischer Verein Landesverband freier Schweizerarbeiter Schweizerischer Verband christlicher Textil- und Bekleidungsarbeiter

91. Verband schweizerischer Berufsholzhändler .

92. Verband schweizerischer Sperrholzhändler 93. Verband schweizerischer Sperrholzund Tischlerplatten-Fabrikanten ,

Schweizerischer kaufmännischer Verein

94. Société industrielle et commerciale de Montreux* 95. Société industrielle et commerciale de Vevey* ,

Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande

301 Gründerverbände

Das Hitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände

96. Union commerciale Valaisanne . .

97. Union Valaisanne des arta et métiers / Schweizerischer kaufmännischer Verein 98. Schweizerischer ZeitungsverlegerVerein 99. Verein schweizerischer Lithographiebesitzer 100. Schweizerischer Buchdruckerverein

Schweizerischer kaufmännischer Verein Schweizerischer Lithographenbund Schweizerischer Typographenbund

101. Verband schweizerischer Sohreinermeister und Möbelfabrikanten . .

102. Schweizerischer DrechslermeisterVerband 103. Verein Schweizerischer Modellschreinermeister 104. Verband schweizerischer Holzwarenfabrikanten

Schweizerisoher kaufmännischer Verein Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz Landesverband freier Schweizerarbeiter

105. Verband schweizerischer Spielwarenfabrikanten 106. Verband schweizerischer Messerschmiedmeister und verwandter Berufsgruppen 107. Schweizerischer Küfer- und Kellermeister-Verband 108. Verband schweizerischer Bildhauerund Grabmalgeschäfte 109. Verband schweizerischer Heuhandelsfirmen 110. Schweizerischer Hafnermeisterverband .-...

111. Verband schweizerischer Kundenmüller 112. Verband schweizerischer Schirmf fabrikanten 113. Schweizerischer Kioskinhaberverband 114. Vereinigung zahntechnischer Laboratorien . , 115. Schweizerischer Maler- und Gipsermeister-Verband 116. Schweizerischer KupferschmiedeVerband .

117. Schweizerischer Zentralverband der Liegenschaften-Berufsvermittler* * * 118. Verband schweizerischer Eichmeister** . . . . . .

119. Schweizerischer Drogistenverband .

120. Verband schweizerischer Mercerieund Bonneterie-Detaillisten . . . .

121. Interessengemeinschaft für pharmazeutische und kosmetische Produkte

Schweizerischer kaufmännischer Verein Fédération des sociétés commerciales de Suisse romande Christlicher Metallarbeiterverband der Schweiz

302 Das

Gründerverbände

Mitspracherecht verlangende Arbeitnehmerverbände <

122, Verein schweizerischer Bagger- und l 123. Verband

Mechanikerter ^^^^

Vereinde l fédération des sociétés commerciales der

125. Schweizerischer Kaminfegermeister- l Verband J

Schweiz

Diese Publikation präjudiziert in keiner Weise die Bewilligung zur Errichtung einer Verbandsausgleichskasse bzw. das Mitspracherecht der Arbeitnehmerverbände im Kassenvorstand. Die Bewilligung bzw. das Mitspracherecht hängen von der Erfüllung der Voraussetzungen der Art. 53 bzw. 58, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und HinterlassenenVersicherung ab.

Für die paritätische Kassenführung sind rechtzeitig keine Anmeldungen von Arbeitnehmerverbänden eingegangen.

Zeichenerklärung: * Fällt als Gründerverband weg, da fristgemäss kein Errichtungsbeschluss eingereicht wurde.

** Fällt als Gründet"verband weg, da die Dreiviertel-Mehrheit nicht erreicht wurde.

*** Fällt wegen Verzichtes als Gründerverband weg.

t Fällt als Gründerverband weg, da der Errichtungsbeschluss nicht öffentlich beurkundet war.

Bern, den 7. Oktober 1947.

7673

Bundesamt für Sozialversicherung: Saxer.

303

Aufgebot.

Füsilier Zurbrügg Günther Paul Gottlieb, Sohn des Gottlieb und der Emma geborene Feige, geboren 26. Juni 1926, von Frutigen, geboren in Deutschland, verheiratet, Elektriker, zurzeit Holzarbeiter, wohnhaft Grusen, Bezirk Magdeburg, Nachtweide 8, nicht rekrutiert, angeblich nicht vorbestraft, eingeklagt wegen Schwächung der Wehrkraft, wird aufgeboten, Freitag, den 81. Oktober 1947, 17.00 Uhr im Stadthaus in Brig in der eigenen Militärstrafsache in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.

Bern, den 13. Oktober 1947.

Der Grossrichter Divisionsgericht 3 B: Oberstlt. Loosli.

7582

Patentierung von Grundbuchgeometern.

Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden: Brunner, Hans, von Aarau; Canevascini, Giansiro, von Tenero-Contra ; Collioud, Oscar René von Bolle; De Matteis, Carlo Pietro, von Croglio; Ferretti, Luigi Francesco, von Bedigliora ; Fisler, Walter Bobert, von Flaach; Lüber, Ernst Bruno, von Lütisburg; Rahin, Hans Eudolf, von Hailau; Schweizer, Walter Julius, von Itingen.

Bern, den 27. September 1947.

7583

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Urteil.

Der Einzelrichter des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

enthaltes,

304

erkannt :

Haft umgewandelt.

2. Kosten werden keine gesprochen.

Es wird verfügt : 1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.

2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Bechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.

Bern, den 8. Oktober 1947.

1. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Binzelrichter: 0. Peter.

Urteil.

Der Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, Art. 49 Strafgesetzbuch und Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, erkannt : 1. Die mit Strafmandat Nr. 9205 des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 3. März 1945 gegen Oskar B.oth, obgenannt, ausgesprochene Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt.

2. Kosten werden keine gesprochen.

Es wird : verfügt: 1. Dieses Urteil wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung im Bundesblatt zur Kenntnis gebracht.

305 2. Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Eechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen seit Veröffentlichung durch Appellation angefochten wird.

Bern, den T.Oktober 1947.

7582

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: O.Peter.

Urteil.

Der unterzeichnete Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts

erkannt: von Fr. 50 in 5 Tage Haft umgewandelt, Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Bechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

C h u r , den S.Oktober 1947.

7582

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: P. Jörimann.

Urteil.

Der unterzeichnete Einzelrichter des 5. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1947 in Chur in der Umwandlungssache

erkannt : Haft umgewandelt.

306

Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

C h u r , den 8. Oktober 1947.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, 7582 Der Einzelrichter:

P. Joriniann.

Urteil.

Der Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in seiner

erkannt : 1. Der unbezahlte Eest der Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt.

2. Es werden keine Kosten erhoben, 8. Gegen dieses Urteil kann innerhalb von 20 Tagen seit Veröffentlichung die Appellation an das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bern, Bundeshaus-Ost, erklärt werden. Die Appellationsschrift ist in 3 Exemplaren einzureichen, zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Sie ist als solche zu bezeichnen.

Z ü r i c h , den S.Oktober 1947.

7582

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter:

A. Wettach.

Notifikation.

, nun unbekannt 1946 vom Einzelrichter des 4. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes zu einer Busse von Fr. 40 Und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnung nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17, Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafreeht und die -kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 4 Tage Haft umzuwandeln.

Die unterzeichnete Gerichtsbehörde gibt dem Franz Spati, obgenannt, hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist

307

von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden, Bern, den S.Oktober 1947.

4. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Präsident: Türler.

7682

Strafmandat.

Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in Sachen Strasse 55, jetzt unbekannten Aufenthalts, betreffend Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen in Poschiavo und Zürich im Frühjahr 1945, 1. durch Versuch des Bezuges von 250 Gramm Insulin von einem Mitbeschuldigten sowie Versuch der Abgabe von 250 Gramm Insulin an einen Mitbeschuldigten ohne Bezugsausweis, 2. durch Versuch des Kettenhandels mit Insulin, verfügt : 1. Dem Beschuldigten wird davon Kenntnis gegeben, dass das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Akten in der oben genannten Strafsache dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht überwiesen hat. Es stellt den Antrag, eine Busse von Fr. 800 auszufällen, unter Auferlegung der Unter suöhungs- und der Verfahrenskosten.

2. Dem Beschuldigten wird eine Frist von fünf Tagen, seit Erscheinen dieser Verfügung im Bundesblatt angesetzt, um sich in schriftlicher Eingabe zu verteidigen. Sollte innert dieser Frist eine Verteidigungsschrift nicht eingereicht werden, würde angenommen, dass auf Einreichung einer Verteidigungsschrift verzichtet werde.

Die Vertretung durch einen gehörig Bevollmächtigten, wobei die Vollmacht beizulegen ist, ist zulässig. Die Akten liegen dem Beschuldigten auf der Kanzlei, Hirschengraben 15, Zürich l, Zimmer 8, zur Einsicht auf.

8. Diese Verfügung ist einmal im Bundesblatt zu publizieren.

2. kriegsvnrtschaftliches 7682

Strafgericht,

Der Präsident: Heusser.

308

Strafmandat.

Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparternents hat beim unterzeichneten Einzelrichter den Antrag gestellt, Sie seien wegen Widerhandlung gegen Art. 2, ht. c, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen in Zürich, ini Frühjahr 1945, durch Kettenhandel mit Weinbeeren und Erzielung eines widerrechtlichen Gewinnes, zu verurteilen: zu einer Busse von Fr. 400 und den Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung eines dein unrechtmassigen Vermögensvorteil entsprechenden Betrages von Fr. 389.70 an den Bund zu verpflichten.

Der Bichter eröffnet Ihnen nach Prüfung dieses Antrages und der Akten in Anwendung der Art. 96 bis 100 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens folgendes Urteil: Sie werden verurteilt zu: 1. einer Busse von Fr. 400.-- 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr. . . . . . .

» 50.-- .b. übrige Kosten . . . . . .

» 18.50 3. Zur Bezahlung eines dem unrechtmässigen Vermögensvorteil entsprechenden Betiages von Fr. 389.70 an den Bund verpflichtet.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung beim unterzeichneten Bichter dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein anfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe ÄU Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Z ü r i c h , den S.Oktober 1947.

7582

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht.

Der Einzelrichter : Dr. Heusser.

309 Verfügung.

Mit Schreiben vom 9, Oktober 1947 stellt das Generalsekretariat des eidvon Rothrist, ledig, Kaufmann, in Ölten, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, mit Strafmandat Nr. 12 289 vom 5. Juli 1946 auferlegte Busse von Fr. 80 in 8 Tage Haft umzuwandeln.

Wir setzen dem Beschuldigten hiermit eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der er zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann.

Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 30 bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt.

Wenn nicht, wird der unterzeichnete Eichter über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

Aarau, den 10. Oktober 1947.

1. kriegswirtschaftliches

7582

Strafgericht,

Der Einzelrichter: Dr. Lindegger.

Mitteilung.

Lamprecht, Bassersdorf (Zürich), ist vom Einzelrichter des 4. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts am 31. August 1945 zu einer Busse von Fr. 20 und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnungen nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 2 Tage Haft umzuwandeln.

Der Unterzeichnete gibt dem obgenannten Beschuldigten hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Mitteilung im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden.

Bern, den 8. Oktober 1947.

4. kriegswirtschaftliches 7682

Strafgericht,

Der Präsident: Tarier.

Bundesblatt. 99. Jahrg. Bd. III

22

310

Mitteilung.

gewesen Bottigenstrasse 60, Bern-Bümpliz, nun unbekannten Aufenthalts, ist am 16. November 1944 vom 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht zu einer Busse von Fr. 500 und zu den Kosten verurteilt worden. Da er diese Busse bis heute trotz Mahnung nicht bezahlt hat, stellt das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes den Antrag, es sei die ausgefällte im Betrage von Fr. 450 unbezahlt gebliebene Busse gemäss Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 46 Tage Gefängnis umzuwandeln.

Der Unterzeichnete gibt dem Beschuldigten hiermit von diesem Antrage Kenntnis und setzt ihm gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen seit Erscheinen dieser Mitteilung im Bundesblatt an, innert welcher er seine Vernehmlassung zu diesem Antrage schriftlich dem 4. kriegswirtschaftlichen Strafgericht, Schanzenstrasse 17, Bern, einreichen kann. Nach Ablauf dieser Frist wird das Urteil gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet werden.

Bern, den 10. Oktober 1947.

4. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Präsident: Türler.

7582

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Ma 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

31. Okt.

Abgeschlossene Hochschul- 6124 1947 Bildung. Gründliche bis theoretische Kenntnisse, 9436 namentlich in der Hydrau- bzw.

lik: einige Jahre Praxis, 7504 vorzugsweise wasser- und bis und strassenbaulicher 10 816 Natur; Gewandtheit im Verkehr mit Behörden und technischen Instanzen (2..)

Handgeschriebene Anmeldungen.

Muttersprache französisch; Kenntnis der übrigen Amtssprachen.

Eidg. OberbauInspeKtorat.

Monbijoustr. 45, Bern

Ingénieur II.

bzw. L Kl.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

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1947

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.10.1947

Date Data Seite

290-310

Page Pagina Ref. No

10 036 019

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