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Aue den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 19. August 1947.)
Dem Kanton Solothurn wird an die Kosten der Korrektion der Dünnern im Tal und Seitenbache ein Bundesbeitrag bewilligt.
(Vom 28. August 1947.)
J)em zum Berufskonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Bern, mit Amtsbefugnis über die Kantone Bern, Freiburg und Neuenburg ernannten.
Herrn Albert W. Scott wird das Exequatur erteilt.
(Vom 29. August 1947.)
Herr Oberzolldirektor Bobort Furrer wird wegen Erreichung der Altersgrenze unter Verdankung der geleisteten Dienste auf 31. Dezember 1947 von seiner Stelle entlassen und an die eidgenossische Versicherungskasse überwiesen.
Als Nachfolger wird Herr Vizedirektor Ernst Widmer, von Gränichen, gewählt.
Bei der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartementes werden befördert: Zu I. Adjunkten die Herren: Dr. phil. Walter Künzler, von 8t. Margrethen (St. Gallen), bisher II. Adjunkt, und Hans Senti, von Maienfeld (Cìrb.), bisher II. Adjunkt. Zu II. Adjunkten die Herren: Dr. jur. und Fürsprecher Werner Steiner, von Büetigen (Bern), bisher juristischer Beamter I. Kl., und Dr. jur. Max Gammeter, von Signau i. E., bisher juristischer Beamter I. Kl.
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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat
1947
Januar bis Ende Mai Juni Januar bis Ende Juni
1075 293 1368
1946
673 171 844
Zu-oder Abnahm»
+ 402 + 122 + 524
B e r n , den 27. August 1947.
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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung,
15 Urteil.
Der unterzeichnete Einzelriehter hat in seiner Sitzung vom 25. August 1947 in Chur in der Umwandlungssache gegen Sedleger-Kinz Paul Otto, geb.
7. Oktober 1900, von Bichelsee (Thurgau), Automechaniker, letztbekannte Adresse Beinigungsanstalt Bächler, Winkelriedstrasse 42 a, Luzern, jetzt unbekannten Aufenthaltes, in Anwendung von Art. 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege erkannt : 1. Dem Sedleger-Kinz Paul Otto wird die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 100 in 10 Tage Haft umgewandelt.
2. Dieses Verfahren ist kostenlos.
3. Das Umwandlungsurteil ist im Dispositiv im Bundesblatt zu publizieren.
Die Parteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird. Die Parteien werden ausdrücklich auf die unten wiedergegebenen Art. 110 bis 112 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege hingewiesen.
Chur, den 26. August 1947.
5. kriegswirtschaftliches
Strafgericht,
Der Einzelrichter: P. Jörimann.
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Verfügung.
Der Präsident des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat in Sachen gegen Debon Josef, von Binsiedeln, Korber, geb. 1. April 1918, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, dem Antrag des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auf Umwandlung der ihm durch Urteil des Einzelrichters der 2. strafrechtlichen Kommission vom 20. März 1944 auferlegten Busse von Fr. 40 in 4 Tage Haft, wegen Nichtbezahlung, stattgebend, verfügt : 1. Die Busse von Fr. 40 wird in vier Tage Haft umgewandelt.
2. Die Kosten fallen ausser Ansatz.
16 3. Diese Verfügimg ist dem Betroffenen durch Publikation im Bundesblatt sowie dem Generalsekretariat durch Zustellung eines Doppels mittels eingeschriebenen Briefs mit Bückschein zu eröffnen.
Z ü r i c h , den 18. August 1947.
2. kriegswirtschaftliches
Strafgericht:
Der Einzelrichter: Heusser.
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Aufgebot.
Dummermuth Friedrich, des Friedrich und der Lina Ida Henriette geb.
Netzband, ledig geb. den 18. Juni 1925 in Plötzin (Deutschland), von Buchholterberg (Bern), Schlosser, wohnhaft in Plötzin bei Werder, Havel (Deutschland), nicht rekrutiert, wegen: Schwächung der Wehrkraft wird aufgeboten, Donnerstag, den 25. September 1947, 14 Uhr in Bern, Obergericht, Schanzenstrasse 17, in eigener Militärstrafsache in der Eigenschaft als Angeklagter zu erscheinen.
Bern, den 29. August 1947.
Der Grossrichter Divisionsgericht 3b Oberstlt. Loosli.
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Erbenaufruf.
(Art. 555 des ZGB.)
In der Erbschaftssache dei ani 10. August 1947 in Teufen verstorbenen "Erblassern Käst geschiedene Saxer, Hermine, von Altstätten, Kt. St. Gallen, geb. 13. August 1863. wohnhaft gewesen in Teufen, besteht keine Gewissheit darüber, ob der Behörde sämtliche Erben bekannt sind. Es werden deshalb alle diejenigen, welche sich für erbberechtigt halten, unter Hinweis auf Art. 555 des Zivilgesetzbuches aufgefordert, sich binnen Jahrefrist zum Erbgange zu melden und ihre Erbberechtigung durch amtliche Ausweise -AI belegen. Zur Erbschaft gelangt der Stamm der Grosseltern. Diese waren väterlicherseits s Jakob Käst von Speicher, geboren 20. Januar 1794, gestorben 26. Mai 1847,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Bundesblatt
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Jahr
1947
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
35
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.09.1947
Date Data Seite
14-16
Page Pagina Ref. No
10 035 974
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