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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung einer Telephonremise in Zürich.

(Vom 29. November 1898.)

Tit.

Bei den zahlreichen Linienarbeiten, welche in den Telephonnetzen vorgenommen werden müssen, bedürfen dieselben, je nach ihrer Ausdehnung, größerer oder kleinerer Vorräte an Linienmaterial und demgemäß entsprechende Räumlichkeiten zu dessen Aufbewahrung. An dea meisten, besonders an kleinern Orten, konnte man sich bisher geeignete Magazine oder Remisen zur Lagerung solchen Materials mietweise verschaffen, während dies in großem Städten je länger je schwieriger wird, teils wogen der baulichen Entwicklung derselben, teils wegen der höhern Ansprüche, welche an solchen Orten mit sehr entwickelten Telephonnetzen, die zugleich das Centrimi für eine Reihe benachbarter kleinerer Netze und interurbane!- Linien bilden, an solche Räumlichkeiten gestellt werden müssen. Ganz besonders trifft dies zu beim Netze Zürich, welches das wichtigste Verkehrscentrum nicht nur für eine größere Anzahl direkt an dasselbe angeschlossener kleinerer Netze, sondern für die ganze Ostschweiz bildet und den größten Teil des Verkehrs zwischen der Ost- und Westschweiz vermittelt.

Dieses größte Telephonnetz der Schweiz erzeigte auf Ende des Jahres 1897 eine Zahl von 4965 Stationen, eine Linienlänge von 1244,7 km. und eine Drahtentwicklung von 15,183,3 km.

Die Zahl seiner interurbanen Verbindungen belief sich auf 58,

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wird aber, wie die Entwicklung des Netzes überhaupt, noch bedeutend zunehmen.

Es liegt auf der Hand, daß bei den zahlreichen Neubauten, Umbauten, Unterhaltarbeiten, Kabellegungen, die in einem so dichten und zugleich weit ausgedehnten Netze und dessen Umgebung auszuführen sind, ganz bedeutende Vorräte an Material und Werkzeug aller Art (Stangen, Isolatoren, Träger, Zoreseisen, Kabelröhren, Eisen- und Bronzedraht, Werg, Cément, Linienkarren u. s. w.)

an Ort und. Stelle vorhanden sein müssen, und daß es hierfür großer Räumlichkeiten bedarf.

In den letzten Jahren verfügte das Telephon Zürich über einen Teil der dortigen Postremise zur Lagerung seiner Vorratsmaterialien und benutzte zum gleichen Zwecke auch die Keller und den Hofrau,m seines Dienstgebäudes an der Bahnhofstraße.

Nun sah die Postverwaltung sich in die Notwendigkeit versetzt, vom 1. April d. J. an die ganze Postremiso beanspruchen zu müssen und anderseits mußten auch die Keller und der Hofrauin des Tclephongebäudes wegen neuer Kabelanlagen geräumt werden.

Der Versuch, sich durch Miete passende Räumlichkeiten zu verschaffen, schlug fehl, doch konnte man sich provisorisch durch eine zweijährige Miete von Magazinen in der verlassenen ,,Neumühle1'' (ehemalige Fabrikgebäude von Escher, Wyß & Cie.) behelfen.

Auf einen längeren Bestand dieser Miete kann aber nicht gerechnet werden, da das betreffende Terrain käuflich ist, und die Spekulation sich desselben bald bemächtigt haben wird.

Es bleibt daher kein anderer Ausweg übrig, als für das Telephonnetz Zürich eine eigene Remise zu erstellen, wobei nicht nur die jetzigen, sondern auch die künftigen, bei der steten Weiterentwicklung des Telephons mit Sicherheit zu gewärtigenden Bedürfnisse in Berücksichtigung zu ziehen sind. Dasselbe muß in möglichster Nähe vom Dienstgebäude liegen, wegen des fortwährenden Verkehres zwischen den Verwaltungsbureanx und dem Magazin, welch letzteres, der teilweise wertvollen Materialien wegen, von Beamten überwacht und kontrolliert werden muß.

Eine Ausschreibung behufs Beschaffung eines Bauplatzes hatte verschiedene Offerten zur Folge, von denen jedoch nur eine einzige in Betracht fallen konnte, da bei den übrigen entweder die Lago des Terrains zu ungunstig oder der Preis zu hoch gehalten war.

Auch bei der in Frage kommenden Offerte Surber-Landis für einen Bauplatz von cirka 800 rn2 stellt sich der Preis für den vorliegenden Zweck noch hoch genug, nämlich auf Fr. 75 per m2, doch darf

278 derselbe mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Stadt Zürich und die günstige Lage, unmittelbar neben der Postremise an der Ackerstraße-Neugasse, als annehmbar bezeichnet werden. Aus den bereits angedeuteten Gründen konnten zu weit von der Telephoncentrale abgelegene, wenn auch etwas billigere Laudkomplexe nicht in Berücksichtigung gezogen werden.

Um den Bedürfnissen des Telephons Zürich auf längere Zeit zu genügen, müssen die neuen Magazinräumlichkeiten enthalten: fl. ausreichenden Platz; im Keller- und Erdgeschoß für Lagerung des schweren Materials, wie Isolatoren, Träger, Zoreseisen, Kabelröhren, Eisen- und Bronzedraht, Werkzeuge etc. (cirka 400 m 2 ); b. Arbeitsräume für Spengler, Schlosser und Schreiner, cirka 70 m 2 ; c. einen teilweise überdachten Hofraum für Einstellung einer Anzahl Linienkarren, Lagerung von Röhren, Stangen, Laden, Gerüstholz, Kabelhäspel etc., cirka 450 m2.

Die vorstehend aufgeführten Räume würden demnach annähernd 1000 m2 beanspruchen; außerdem sind aber noch erforderlich : d. eine Wohnung für den Verwaltungsbeamten, cirka 150 m 2 ; e. Magazin für Apparate und Stationsmaterial, cirka 120 m 2 ; f. Batterieküche, zum Reinigen des Batteriematerials, cirka 40 m 2 ; g. Bureau für den Verwaltungsbeamten, cirka 30 m2 ; A. Arbeitsraum für Monteure, cirka 50 m2.

Da das offerierte Terrain leider nur cirka 800 m 2 mißt, so bietet dasselbe zu wenig Grundfläche, um nach der ursprünglichen Absicht nur Erdgeschoß und einen Stock erstellen zu können, mit genügenden Magazinräumlichkeiten im erstem, nebst zudienendem Hofraum. Um diesen Mangel auszugleichen und den Bauplatz zu dem gedachten Zwecke möglichst auszunutzen, wurde ein höherer Aufbau des Magazingebäudes vorgesehen, mit folgender Anordnung der Lokale : Das K e 11 e r - und E r d g e s c h o ß enthalten Lagerräume von zusammen cirka 380 m 2 Fläche für schweres Material, nebst zwei Werkstätten von je cirka 28 m 2 im Erdgeschoß für Spengler, Schlosser und Schreiner. Daran schließt sich ein teilweise gedeckter Hofraum zur Lagerung größern Materials und Werkzeuges.

Der I. S t o c k enthält ein Magazin von cirka 190 m 2 für leichteres Material, nebst Bureaulokalitäten für den Aufsichtsbeamten.

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Im II. S t o c k befindet sich ein gleiches Magazin, nebst einem Arbeitszimmer für die Monteure und die Batterieküche.

Der III. S t o c k ist teilweise für die Wohnung des Aufsichtsbeamten, teilweise als Magazin bestimmt und ebenso der Dachboden.

Sämtliche Räumlichkeiten müssen selbstverständlich ihrem Zwecke entsprechend eingerichtet und daher reichlich mit Gestellen und Schränken versehen werden, ebenso mit den nötigen Wasserund Beleuchtungseinrichtungen. Ein Aufzug wird das Erdgeschoß mit den obern Stockwerken verbinden und so den Verkehr zwischen den verschiedenen Räumen erleichtern.

Der in Aussicht genommene Bauplatz von cirka 800 m2 wird auf Fr. 60,200 und der Bau auf ,, 102,000 die Totalkosten auf Fr. 162,200 zu stehen kommen.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme empfehlen, benützen wir den Anlaß, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. November 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung einer Teiephonremise in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1898; beschließt: Art. 1. Für die Erstellung einer Teiephonremise in Zürich und den Ankauf des hierzu nötigen Bauplatzes wird ein Kredit von Fr. 162,200 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung einer Telephonremise in Zürich. (Vom 29. November 1898.)

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30.11.1898

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